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Verfahren : 2017/2077(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0370/2017

Eingereichte Texte :

A8-0370/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 30/11/2017 - 8.4

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0455

Angenommene Texte
PDF 256kWORD 44k
Donnerstag, 30. November 2017 - Brüssel
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohung
P8_TA(2017)0455A8-0370/2017
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. November 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen (COM(2017)0271 – C8-0163/2017 – 2017/2077(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0271 – C8-0163/2017),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(1) (MFR-Verordnung), insbesondere auf Artikel 11,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(2), insbesondere auf Nummer 12,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 29. Juni 2017 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018 (COM(2017)0400) in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2018 (COM(2017)0615) geänderten Fassung,

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018, der vom Rat am 4. September 2017 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. September 2017 übermittelt wurde (11815/2017 – C8-0313/2017),

–  unter Hinweis auf seinen am 25. Oktober 2017 angenommenen Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2018(3),

–  unter Hinweis auf den am 18. November 2017 vom Vermittlungsausschuss angenommenen gemeinsamen Text (14587/17 – C8-0416/2017),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0370/2017),

A.  in der Erwägung, dass es nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Umschichtung von Mitteln für Verpflichtungen innerhalb der Rubriken 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) angezeigt erscheint, das Flexibilitätsinstrument für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um die im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehene Mittelausstattung über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus um 817,1 Mio. EUR aufzustocken, damit Maßnahmen in den Bereichen Migration, Flüchtlingszustrom und Sicherheitsbedrohungen finanziert werden können;

C.  in der Erwägung, dass der für den Haushaltsplan 2018 einberufene Vermittlungsausschuss seine Zustimmung dazu erteilte, zusätzliche 20,2 Mio. EUR wegen Aufstockungen in der Rubrik 3 in Anspruch zu nehmen;

1.  stellt fest, dass die Obergrenzen der Rubrik 3 für 2018 keine angemessene Finanzierung von Sofortmaßnahmen in den Bereichen Migration, Flüchtlingszustrom und Sicherheitsbedrohungen zulassen;

2.  erteilt daher seine Zustimmung zu der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Betrag von 837,2 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen;

3.  stimmt außerdem dem Vorschlag zu, die entsprechenden Mittel für Zahlungen auf 464 Mio. EUR im Jahr 2018, 212,7 Mio. EUR im Jahr 2019, 126,4 Mio. EUR im Jahr 2020 und 34,2 Mio. EUR im Jahr 2021 aufzuteilen;

4.  bekräftigt, dass die in Artikel 11 der MFR-Verordnung vorgesehene Inanspruchnahme dieses Instruments einmal mehr verdeutlicht, dass für den Haushaltsplan der Union dringend mehr Flexibilität erforderlich ist;

5.  bekräftigt seine seit geraumer Zeit vertretene Ansicht, dass Mittel für Zahlungen aus Verpflichtungen, die zuvor über das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt wurden, nur über die Obergrenzen des MFR hinaus verbucht werden dürfen;

6.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(2) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0408.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2018/8.)

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