Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. November 2017 zur Lage im Jemen (2017/2849(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Jemen, insbesondere die Entschließungen vom 15. Juni 2017(1) und 25. Februar 2016(2) zur humanitären Lage in Jemen und vom 9. Juli 2015 zur Lage in Jemen(3),
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 8. Oktober 2016 zu dem Anschlag im Jemen, vom 19. Oktober 2016 zu der Waffenruhe im Jemen und vom 21. November 2017 zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf die Erklärung des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, vom 11. November 2017 zur humanitären Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. April 2017 zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zum Thema „Anschläge auf Krankenhäuser und Schulen als Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht“(4) und seine Entschließung vom 27. Februar 2014 zum Einsatz von bewaffneten Drohnen(5),
– unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts,
– unter Hinweis auf die Resolutionen des VN-Sicherheitsrats zum Jemen, insbesondere die Resolutionen 2342(2017), 2266(2016), 2216(2015), 2201(2015) und 2140(2014),
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen für den Jemen, Ismaïl Uld Scheich Ahmed, vom 30. Januar, 12. Juli, 19. August und 26. Oktober 2017 zur Lage im Jemen,
– unter Hinweis auf die Äußerungen des damaligen Untergeneralsekretärs der Vereinten Nationen für humanitäre Angelegenheiten, Stephen O’Brien, im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 12. Juli 2017,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Welternährungsprogramms (WFP), des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom 16. November 2017, in der die unverzügliche Aufhebung der Blockade für humanitäre Hilfe im Jemen gefordert wird,
– unter Hinweis auf die hochrangige Geberkonferenz, die aufgrund der humanitären Krise im Jemen am 25. April 2017 von den Vereinten Nationen ausgerichtet wurde und auf der zur Überbrückung einer Finanzierungslücke in Höhe von 2,1 Mrd. USD im Jahr 2017 ein Betrag von 1,1 Mrd. USD zugesagt wurde,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom September 2017, alle während des Konflikts im Jemen mutmaßlich begangenen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. Juni 2017, in denen die Konfliktparteien im Jemen aufgefordert wurden, konstruktiv und mit gutem Willen dazu beizutragen, dass der Konflikt beigelegt werden kann, sowie vom 9. August 2017 zu der drohenden Hungersnot im Jemen,
– gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die verschiedenen Runden der Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen noch keine wesentlichen Fortschritte auf dem Weg zu einer politischen Lösung im Jemen bewirkt haben; in der Erwägung, dass es den Konfliktparteien und ihren regionalen und internationalen Unterstützern, zu denen auch Saudi-Arabien und der Iran gehören, bisher nicht gelungen ist, einen Waffenstillstand oder irgendeine Einigung zu erzielen, und die Kampfhandlungen und wahllosen Bombardierungen unvermindert fortgesetzt werden; in der Erwägung, dass keine der Parteien einen militärischen Sieg erzielt hat und dies voraussichtlich auch in Zukunft keiner der Parteien gelingen wird; in der Erwägung, dass die Herbeiführung einer politischen Lösung des Konflikts unter der Schirmherrschaft der Friedensinitiative der VN für den Jemen für die EU und die internationale Gemeinschaft insgesamt Vorrang haben sollte;
B. in der Erwägung, dass die humanitäre Lage im Jemen nach wie vor katastrophal ist; in der Erwägung, dass die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Lage im Jemen im Februar 2017 zur weltweit größten Hungersnot erklärt hat; in der Erwägung, dass nach Aussage des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) im Jemen 20,7 Millionen Menschen auf Hilfe, insbesondere Ernährungshilfe, angewiesen sind und davon 7 Millionen von Hunger bedroht sind; in der Erwägung, dass 2,2 Millionen Kinder unter akuter Unterernährung leiden und aufgrund von Ursachen, die sich hätten verhindern lassen, alle zehn Minuten ein Kind stirbt; in der Erwägung, dass es 2,9 Millionen Binnenvertriebene und 1 Million Rückkehrer gibt;
C. in der Erwägung, dass nach Aussage der Vereinten Nationen bei den Luftangriffen und Bodenkämpfen seit Beginn der Intervention der von Saudi-Arabien geführten Koalition in Jemens Bürgerkrieg im März 2015 mehr als 8 000 Menschen, 60 % davon Zivilpersonen, getötet und mehr als 50 000 Menschen verletzt wurden und viele der Opfer Kinder sind; in der Erwägung, dass das für die Beobachtung vor Ort bestimmte Personal des Amts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) aufgrund der Kampfhandlungen – sowohl am Boden als auch in der Luft – nicht einreisen konnte, um die Zahl der zivilen Opfer zu überprüfen; in der Erwägung, dass diese Zahlenangaben demnach nur den Toten- und Verletztenzahlen entsprechen, die vom OHCHR bestätigt werden konnten;
D. in der Erwägung, dass gefährdete Gruppen, Frauen und Kinder von den andauernden Kampfhandlungen und der humanitären Krise besonders stark betroffen sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung weiter steigt;
E. in der Erwägung, dass Angaben der Organisation Save the Children zufolge im Jemen jeden Tag 130 Kinder sterben; in der Erwägung, dass zusätzlich zu den 1,6 Millionen Kindern, die bereits vor Beginn des Konflikts keine Schule besuchten, mindestens 1,8 Millionen Kinder die Schule abbrechen mussten;
F. in der Erwägung, dass nach dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation mehr als die Hälfte aller medizinischen Einrichtungen wegen Schäden, Zerstörung oder fehlenden Finanzmitteln schließen mussten und bei medizinischen Gütern schwere Engpässe bestehen; in der Erwägung, dass 30 000 Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, die wichtige Arbeit verrichten, seit über einem Jahr nicht bezahlt wurden;
G. in der Erwägung, dass der Ausbruch der Cholera durch die Zerstörung der Infrastruktur und den Zusammenbruch öffentlicher Dienste beschleunigt wurde; in der Erwägung, dass das OCHA am 2. November 2017 bekannt gegeben hat, dass seit dem 27. April 2017 nahezu 895 000 Verdachtsfälle auf Cholera und beinahe 2 200 durch Cholera bedingte Todesfälle gemeldet wurden; in der Erwägung, dass in mehr als der Hälfte der Verdachtsfälle Kinder betroffen sind; in der Erwägung, dass die genaue Zahl der Cholera-Fälle kaum zuverlässig bestätigt werden kann, weil zu vielen Regionen nur eingeschränkter Zugang besteht und viele Patienten mit Verdacht auf Cholera behandelt werden, bevor die Diagnose abgeschlossen ist;
H. in der Erwägung, dass fast 90 % der Grundnahrungsmittel des Landes eingeführt werden; in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die negativen Auswirkungen der einseitigen Zwangsmaßnahmen in der Vergangenheit bereits betont hat, dass die von den Koalitionsstreitkräften gegen den Jemen verhängte Luft- und Seeblockade einer der Hauptgründe für die derzeitige humanitäre Katastrophe sei; in der Erwägung, dass diese Blockade zur Einschränkung und Unterbrechung der Ein- und Ausfuhren von Nahrungsmitteln, Brennstoff und medizinischen Gütern sowie der humanitären Hilfe geführt hat; in der Erwägung, dass die unangemessene Verzögerung und/oder Verweigerung der Einfahrt von Schiffen in jemenitische Häfen nach dem Völkerrecht eine rechtswidrige einseitige Zwangsmaßnahme ist;
I. in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage im Jemen durch die Land-, See- und Luftblockade, die die von Saudi-Arabien geführte Koalition am 6. November 2017 verhängt hat, weiter zugespitzt hat; in der Erwägung, dass der Hafen von Aden und der Grenzübergang Wadia zu Saudi-Arabien inzwischen wieder geöffnet sind; in der Erwägung, dass jedoch die Häfen von Hudaida und Salif sowie der Flughafen Sanaa, über die etwa 80 % der Einfuhren, auch Handelsware und Hilfsgüter, in den Jemen gelangen, im März 2015 von den Huthi-Rebellen eingenommen wurden und nach wie vor unter Blockade sind; in der Erwägung, dass Hilfsorganisationen davor gewarnt haben, dass dem Jemen die weltweit seit Jahrzehnten größte Hungersnot mit Millionen Opfern droht, wenn die Blockade nicht aufgehoben wird;
J. in der Erwägung, dass in der Resolution 2216 des VN-Sicherheitsrates ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Sanktionsausschuss die Verantwortlichen als Personen einstuft, die die Bereitstellung humanitärer Hilfe an den Jemen behindern;
K. in der Erwägung, dass die von der Koalition geführten Luftangriffe in und um Sanaa in den letzten Wochen zugenommen haben, dass sie zivile Opfer gefordert und zur Zerstörung von Infrastruktur geführt haben; in der Erwägung, dass Dutzende Luftangriffe unter der Führung Saudi-Arabiens dafür verantwortlich gemacht werden, unter Verstoß gegen das Kriegsrecht zur wahllosen Tötung und Verwundung von Zivilpersonen geführt zu haben, und zwar auch unter Einsatz international verbotener Streumunition; in der Erwägung, dass Huthi-Rebellen am 4. November 2017 ballistische Raketen auf den wichtigsten internationalen Zivilflughafen von Riad abgefeuert haben; in der Erwägung, dass darüber hinaus in diesem Jahr Dutzende weitere Raketen auf saudi-arabisches Hoheitsgebiet abgefeuert wurden; in der Erwägung, dass gezielte, wahllose Angriffe auf Zivilpersonen nach dem Kriegsrecht verboten sind; in der Erwägung, dass derartige Angriffe als Kriegsverbrechen gelten und Personen für diese Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden können;
L. in der Erwägung, dass die Lage im Jemen große Risiken für die Stabilität der Region, insbesondere am Horn von Afrika, am Roten Meer sowie im Nahen und Mittleren Osten, birgt; in der Erwägung, dass sich Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) die Verschlechterung der politischen und sicherheitspolitischen Lage im Jemen zunutze machen konnte, um ihre Präsenz auszudehnen und mehr und verheerendere Terroranschläge zu verüben; in der Erwägung, dass sich die AQAH und der sogenannte Islamische Staat (IS/Da’isch) im Jemen festgesetzt und Terroranschläge verübt haben, bei denen Hunderte Menschen ums Leben kamen;
M. in der Erwägung, dass gegen die von Iran unterstützten Huthi-/Salih-treuen Streitkräfte ein internationales Waffenembargo verhängt wurde; in der Erwägung, dass dem 18. EU-Jahresbericht über Waffenausfuhren zufolge EU-Mitgliedstaaten auch nach der Eskalation des Konflikts weitere Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien genehmigt und damit gegen den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend die Kontrolle von Waffenausfuhren verstoßen haben; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die VP/HR in seiner Entschließung vom 25. Februar 2016 zur humanitären Lage im Jemen aufgefordert hat, im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP eine Initiative zur Verhängung eines Waffenembargos der EU gegen Saudi-Arabien einzuleiten;
N. in der Erwägung, dass nach Angaben der UNICEF bereits 2 Millionen Kinder keinerlei Bildung mehr erhalten; in der Erwägung, dass dem OCHA zufolge in mehr als 1 700 Schulgebäuden zurzeit kein Unterricht mehr stattfinden kann, weil sie infolge des Konflikts zu stark beschädigt sind, Binnenvertriebene beherbergen oder von bewaffneten Verbänden belegt werden; in der Erwägung, dass Fälle nachgewiesen sind, in denen Kinder für Kampfhandlungen oder militärische Aufgaben rekrutiert oder eingesetzt wurden; in der Erwägung, dass Tausende Lehrer, nachdem sie über ein Jahr kein Gehalt erhalten hatten, gezwungen waren, zu kündigen, um eine andere Erwerbsquelle zu finden; in der Erwägung, dass die wenigen Schulen, die noch arbeiten, kaum erreichbar sind, weil wichtige Infrastruktur zerstört wurde;
O. in der Erwägung, dass Journalisten durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition immer wieder an der Einreise in den Jemen gehindert werden, indem ihnen unter anderem nicht gestattet wird, an Bord von Hilfsgüterflügen der Vereinten Nationen in die von Huthi-Rebellen kontrollierte Hauptstadt Sanaa einzureisen;
P. in der Erwägung, dass die Entscheidung, auf die Listen mit Zielen für Drohnenangriffe auch bestimmte Personen zu setzen, oft ohne richterliche Anordnung oder Gerichtsbeschluss getroffen wird; in der Erwägung, dass also bestimmte Personen ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren angegriffen und in der Folge getötet werden;
Q. in der Erwägung, dass die Europäische Union seit Beginn des Konflikts humanitäre Hilfe in Höhe von 171,7 Mio. EUR bereitgestellt hat; in der Erwägung, dass die EU die Bereiche Gesundheit, Ernährung, Ernährungssicherheit, Schutz, Obdach, Wasser- und sanitäre Versorgung bei der humanitären Hilfe vorrangig behandelt;
R. in der Erwägung, dass auf der hochrangigen Geberkonferenz, die aufgrund der humanitären Krise im Jemen im April 2017 in Genf ausgerichtet wurde, zwar verschiedene Länder und Organisationen einen Betrag von insgesamt 1,1 Mrd. USD zugesagt haben, dass aber bis zum 21. November 2017 von den Gebern lediglich 56,9 % des Spendenaufrufs über 2,3 Mrd. USD an humanitärer Hilfe für den Jemen für 2017 eingetroffen waren;
1. verurteilt die fortgesetzte Gewalt im Jemen und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, die als Kriegsverbrechen gelten, aufs Schärfste; ist zutiefst beunruhigt angesichts der besorgniserregenden Verschlechterung der humanitären Lage im Jemen; bedauert zutiefst die Todesopfer, die der Konflikt gefordert hat, und das unermessliche Leid der Menschen, die nicht von humanitärer Hilfe erreicht werden und nicht über das Lebensnotwendige verfügen, in die Kampfhandlungen verwickelt sind, vertrieben wurden oder ihre Existenzgrundlage verloren haben, und spricht den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl aus; bekräftigt, dass es entschlossen ist, den Jemen und dessen Bevölkerung auch weiterhin zu unterstützen;
2. bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen um die Wiederaufnahme der Verhandlungen seitens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Sondergesandten des Generalsekretärs für den Jemen; betont, dass die Wiederherstellung des Friedens und die Wahrung der Einheit, der Souveränität, der Unabhängigkeit und der territorialen Integrität des Jemen nur durch eine politische, inklusive, auf dem Verhandlungsweg erzielte Lösung des Konflikts erreicht werden kann; fordert alle internationalen und regionalen Akteure auf, konstruktiv mit den jemenitischen Parteien zusammenzuarbeiten, um einer Deeskalation des Konflikts und einer Verhandlungslösung den Weg zu ebnen; fordert Saudi-Arabien und den Iran nachdrücklich auf, auf eine Einstellung der Kampfhandlungen im Jemen hinzuarbeiten und die bilateralen Beziehungen zu verbessern; fordert den Iran auf, die direkt oder über Stellvertreter bereitgestellte Unterstützung der Streitkräfte der Huthi im Jemen unverzüglich einzustellen;
3. fordert alle Konfliktparteien dazu auf, sich als erster Schritt auf dem Weg zur Wiederaufnahme von den VN geführter Friedensverhandlungen dringend auf eine Einstellung der Kampfhandlungen unter der Aufsicht der VN zu einigen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sich mit gutem Willen und ohne Vorbedingungen so bald wie möglich an einer neuen Runde der von den Vereinten Nationen geführten Friedensverhandlungen zu beteiligen; bedauert die Entscheidung der Huthi-Kämpfer und ihrer Verbündeten, Ismaïl Uld Scheich Ahmed als Friedensunterhändler abzulehnen;
4. fordert die VP/HR dringend auf, eine integrierte Strategie der EU für den Jemen vorzuschlagen und einen neuen Vorstoß für eine Friedensinitiative für den Jemen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen zu unternehmen; bekräftigt seine Unterstützung für die Bemühungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, und fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich dazu auf, diese Bemühungen konstruktiv und ohne Vorbedingungen zu unterstützen; hebt hervor, dass die Durchführung vertrauensbildender Maßnahmen – wie die Freilassung der politischen Gefangenen, sofortige Schritte zugunsten eines dauerhaften Waffenstillstands, ein Mechanismus für einen von den Vereinten Nationen überwachten Streitkräfteabzug, die Erleichterung des Zugangs für humanitäre Hilfe und Handelswaren und „Track II“-Initiativen unter Beteiligung von Akteuren aus der Politik, dem Bereich Sicherheit und der Zivilgesellschaft – die Voraussetzung dafür ist, dass eine Rückkehr zum richtigen politischen Kurs stattfinden kann;
5. bedauert, dass Saudi-Arabien und seine Koalitionspartner die Seehäfen, Flughäfen und Grenzübergänge Jemens gesperrt haben, wodurch sich die Lage im Land weiter verschlechtert hat; ist der Meinung, dass die Maßnahmen der Koalition bezüglich der Wiederaufnahme des Betriebs im Hafen von Aden und der Öffnung des Grenzübergangs Wadia ein Schritt in die richtige Richtung sind; fordert die Koalition nachdrücklich auf, die unverzügliche Wiederaufnahme des Betriebs in den Häfen von Hudaida und Salif und die Öffnung der Grenzübergänge sicherzustellen, damit humanitäre Hilfe und grundlegende Handelswaren ins Land gebracht werden können;
6. betont, dass der VN-Sicherheitsrat auf die humanitäre Notlage reagieren und das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien stärken sollte, damit der Weg für politische Verhandlungen geebnet wird, über den Einsatz zusätzlicher Beobachter des Überprüfungs- und Kontrollmechanismus der Vereinten Nationen eine rasche Einigung erzielt wird, die Kapazitäten aller jemenitischen Häfen aufgestockt werden und besserer Zugang zum Flughafen Sanaa besteht;
7. fordert alle beteiligten Parteien auf, humanitärer Hilfe sofort uneingeschränkten Zugang zu den Konfliktgebieten zu gewähren, damit die Hilfe die Notleidenden erreicht, und dafür zu sorgen, dass Helfer geschützt sind; fordert den Rat und den VN-Sicherheitsrat auf, im Einklang mit der Resolution 2216 des VN-Sicherheitsrates diejenigen zu ermitteln, die die Bereitstellung humanitärer Hilfe an den Jemen behindern, und gezielt Sanktionen gegen sie zu verhängen;
8. verurteilt die wahllosen Luftangriffe der Koalition, die zivile Opfer, einschließlich Kinder, fordern und zur Zerstörung ziviler und medizinischer Infrastruktur führen; verurteilt die ebenso wahllosen Angriffe der Huthi-Streitkräfte und ihrer Verbündeten, bei denen Zivilpersonen ums Leben kamen, sowie die Tatsache, dass diese Verbände Krankenhäuser und Schulen als Basis für ihre Angriffe nutzen;
9. verurteilt die wahllosen Raketenangriffe auf saudi-arabische Städte, insbesondere auf den King Khalid International Airport, den wichtigsten internationalen Zivilflughafen von Riad, durch Huthi-/Salih-treue Streitkräfte vom 4. November 2017;
10. fordert alle Parteien nachdrücklich auf, Journalisten Zugang zu dem Land zu gewähren, und zwar in allen Gebieten und an allen Grenzen des Landes; weist darauf hin, dass die unzureichende Berichterstattung über die Krise darauf zurückzuführen ist, dass Journalisten vom Jemen an der Einreise in das Land gehindert werden, und dass es Mitarbeitern humanitärer Hilfsorganisationen dadurch kaum gelingt, die internationale Gemeinschaft und Geber auf die katastrophale Lage aufmerksam zu machen; begrüßt die vor Kurzem erfolgte Freilassung von Yahya Abdulraqeeb al-Jubeihi, Abed al-Mahziri und Kamel al-Khozani, und fordert nachdrücklich die sofortige und bedingungslose Freilassung aller noch inhaftierten Journalisten;
11. fordert alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten, für den Schutz der Zivilbevölkerung zu sorgen und auf zivile Infrastruktur, insbesondere medizinische Einrichtungen und die Wasserversorgung, keine gezielten Angriffe zu verüben;
12. weist darauf hin, dass gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, darunter Krankenhäuser und medizinisches Personal, ein schwerwiegender Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht sind; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, Schritte zur internationalen strafrechtlichen Verfolgung derjenigen zu treffen, die für die im Jemen begangenen Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind; schließt sich in diesem Zusammenhang uneingeschränkt dem Beschluss des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen an, bezüglich der in dem Konflikt in Jemen verübten Verbrechen eine umfassende Untersuchung durchzuführen;
13. unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, einen internationalen Mechanismus zur Aufnahme von Beweismitteln einzurichten und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind; hebt hervor, dass Verantwortung für die begangenen Verstöße übernommen werden muss, weil der Konflikt andernfalls nicht dauerhaft beigelegt werden kann; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der Vereinten Nationen eine Gruppe herausragender internationaler und regionaler Experten eingesetzt und beauftragt wurde, die Lage der Menschenrechte im Jemen zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten sowie in Bezug auf jegliche von einer Konfliktpartei seit März 2015 mutmaßlich begangene Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und entsprechende andere Normen in unter das Völkerrecht fallenden Bereichen eine umfassende Untersuchung durchzuführen; bedauert, dass die Bemühungen um die Einleitung einer unabhängigen Untersuchung blockiert wurden;
14. ist zutiefst besorgt darüber, dass terroristische und extremistische Organisationen wie der IS/Da’isch und die AQAH die Instabilität im Jemen für ihre Zwecke nutzen; fordert die Regierung des Jemen nachdrücklich auf, sich ihrer Verantwortung für die Bekämpfung des IS/Da’isch und der AQAH zu stellen; betont, dass alle Konfliktparteien gegen solche Gruppierungen, deren Aktivitäten für eine Verhandlungslösung und für die Sicherheit in der Region und darüber hinaus eine ernsthafte Bedrohung sind, entschlossen vorgehen müssen; bekräftigt die Zusage der EU, gegen extremistische Gruppierungen und deren Ideologien vorzugehen, und hebt hervor, dass sämtliche Beteiligten in der Region ebenso verfahren müssen;
15. fordert den Rat auf, gemäß den einschlägigen EU-Leitlinien wirksam für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten; bekräftigt insbesondere, dass die im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Vorschriften von allen EU-Mitgliedstaaten strikt eingehalten werden müssen; verweist vor diesem Hintergrund auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zur humanitären Lage im Jemen, in der die VP/HR – angesichts der schweren Vorwürfe in Bezug auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch Saudi-Arabien im Jemen und der Tatsache, dass die anhaltende Genehmigung von Waffenverkäufen an Saudi-Arabien demnach im Widerspruch zu dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP steht – aufgefordert wird, eine Initiative zur Verhängung eines EU-Waffenembargos gegen Saudi-Arabien in die Wege zu leiten;
16. unterstützt den Appell der EU an sämtliche Konfliktparteien, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedwede Form der Gewalt, einschließlich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, in bewaffneten Konflikten zu verhindern und entsprechend zu reagieren; verurteilt die Verletzungen der Rechte des Kindes aufs Schärfste und ist besorgt darüber, dass Kinder selbst zu grundlegender Gesundheitsversorgung und Bildung nur eingeschränkt Zugang haben; verurteilt, dass Kinder bei Konflikten sowohl von Streitkräften der Regierung als auch von bewaffneten Gruppierungen der Opposition als Soldaten rekrutiert und eingesetzt werden;
17. begrüßt die auf der hochrangigen Geberkonferenz für die humanitäre Krise im Jemen gegebenen Zusagen, und betont, dass koordinierte humanitäre Maßnahmen unter der Führung der Vereinten Nationen erforderlich sind, um die Not der Menschen im Jemen zu lindern; fordert, dass die Jemen zugesagten Mittel unverzüglich bereitgestellt werden und der Plan der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen im Jemen von 2017 vollständig finanziert wird;
18. begrüßt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung im ganzen Land dem steigenden Bedarf entsprechend aufzustocken und für die Finanzierung von Projekten in wichtigen Bereichen Entwicklungshilfe bereitzustellen;
19. unterstützt nachdrücklich die Arbeit des Untergeneralsekretärs für humanitäre Angelegenheiten und Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen, Mark Lowcock, und seines Vorgängers, Stephen O’Brien, deren Ziel es ist, das Leid der jemenitischen Bevölkerung zu lindern;
20. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, neben ihren humanitären und politischen Bemühungen, beispielsweise durch Unterstützung von Akteuren der Zivilgesellschaft sowie Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen vor Ort, friedensstiftende und stabilisierende Maßnahmen zu fördern, damit grundlegende Dienstleistungen und Infrastruktur schnell wieder aufgebaut werden, die Wirtschaft vor Ort Auftrieb erhält und Frieden und sozialer Zusammenhalt gefördert werden;
21. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrats, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln.