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 Vollständiger Text 
Verfahren : 2017/0017(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0258/2017

Eingereichte Texte :

A8-0258/2017

Aussprachen :

PV 11/09/2017 - 20
CRE 11/09/2017 - 20
PV 11/12/2017 - 18
CRE 11/12/2017 - 18

Abstimmungen :

PV 13/09/2017 - 9.7
CRE 13/09/2017 - 9.7
Erklärungen zur Abstimmung
PV 12/12/2017 - 5.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0338
P8_TA(2017)0477

Angenommene Texte
PDF 255kWORD 41k
Dienstag, 12. Dezember 2017 - Straßburg
Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS): Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung der Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 ***I
P8_TA(2017)0477A8-0258/2017
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2017 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021 (COM(2017)0054 – C8-0028/2017 – 2017/0017(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0054),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0028/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 31. Mai 2017(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0258/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 288 vom 31.8.2017, S. 75.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 13 September 2017 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2017)0338).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. Dezember 2017 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021
P8_TC1-COD(2017)0017

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2017/2392.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

Die Ergebnisse der Arbeit der ICAO über die Umsetzung des globalen marktbasierten Mechanismus sind entscheidend für seine Wirksamkeit und für die künftigen Beiträge des Luftfahrtsektors zur Erreichung der Ziele im Rahmen des Übereinkommens von Paris. Es ist wichtig, dass die ICAO‑Mitgliedstaaten, die Luftfahrzeugbetreiber und die Zivilgesellschaft sich weiterhin an der Arbeit der ICAO beteiligen. Es wird in diesem Zusammenhang erforderlich sein, dass die ICAO in voller Transparenz handelt und alle Interessenträger zeitgerecht über Fortschritte und Entscheidungen unterrichtet.

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