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Verfahren : 2017/2040(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0389/2017

Eingereichte Texte :

A8-0389/2017

Aussprachen :

PV 15/01/2018 - 15
CRE 15/01/2018 - 15

Abstimmungen :

PV 16/01/2018 - 5.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0002

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 54k
Dienstag, 16. Januar 2018 - Straßburg
Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU
P8_TA(2018)0002A8-0389/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2018 zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU (2017/2040(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Titel XVIII,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1) (im Folgenden „Dachverordnung“),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)(2),

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. April 2017 zur Umsetzung der makroregionalen Strategien der EU,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 16. Dezember 2016 zur Durchführung makroregionaler Strategien der EU (COM(2016)0805) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SWD(2016)0443),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2009 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum (COM(2009)0248),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Dezember 2010 mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“ (COM(2010)0715),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer (COM(2014)0357),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Juli 2015 zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (COM(2015)0366),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 20. Mai 2014 zur Governance makroregionaler Strategien (COM(2014)0284),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2012 zum Thema „Entwicklung makroregionaler Strategien der EU: derzeitige Praxis und Zukunftsperspektiven, insbesondere im Mittelmeerraum“(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2012 zur Kohäsionsstrategie der EU für den Atlantikraum(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Strategie der Europäischen Union für die Region Adria-Ionisches Meer(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu einer EU-Strategie für den Alpenraum(8),

–  unter Hinweis auf die Studie vom Januar 2015 mit dem Titel „New Role of Macro-Regions in European Territorial Cooperation“ (Die neue Rolle der Makroregionen in der Europäischen territorialen Zusammenarbeit), die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) veröffentlicht wurde,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Interact vom Februar 2017 mit dem Titel „Added value of macro-regional strategies – programme and project perspective“ (Mehrwert makroregionaler Strategien – Vorausschau für das Programm und das Projekt),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0389/2017),

A.  in der Erwägung, dass eine Makroregion als ein geografisches Gebiet definiert werden kann, das Regionen mehrerer Länder umfasst, die durch ein oder mehrere gemeinsame Merkmale oder Herausforderungen miteinander verbunden sind(9);

B.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien in Gebieten zum Tragen kommen, die als die natürliche Weiterentwicklung der EU im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit zu betrachten sind; in der Erwägung, dass sie bedeutsam sind, da sie öffentliche und private Akteure, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft dahingehend mobilisieren können, dass sie die gemeinsamen politischen Ziele der EU erreichen;

C.  in der Erwägung, dass makroregionale Strategien eine Plattform für eine vertiefte und umfassendere Wechselwirkung auf sektorübergreifender, regionaler und länderübergreifender Ebene zwischen Mitgliedstaaten der EU und angrenzenden Ländern sind, mit deren Hilfe gemeinsame Herausforderungen bewältigt, eine gemeinsame Planung vorgenommen und die Zusammenarbeit verschiedener Partner und zwischen verschiedenen politischen Bereichen gefördert und ihre Integration verbessert werden sollen, darunter auch in den Bereichen Umweltschutz und Schutz der Artenvielfalt, Klimawandel und Anpassungsstrategien, Abfallverwertung und Wasserversorgung, maritime Raumplanung und Systeme für ein integriertes Küstenzonenmanagement; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen, die Zusammenarbeit zwischen den ESI-Fonds und dem IPA zu fördern;

D.  in der Erwägung, dass Makroregionen an der Umsetzung entsprechender langfristiger, verknüpfter und bereichsübergreifender politischer Tätigkeiten beteiligt sind, weil diese Makroregionen durch die Ziele der makroregionalen Strategien, die in ihren operationellen Programmen verankert sind, mit der Kohäsionspolitik verknüpft sind und Projekte durch intelligente Synergien einrichten; in der Erwägung, dass Makroregionen somit wirksamer dazu beitragen, dass die Ziele der makroregionalen Strategien erreicht werden, und gleichzeitig private Investitionen anziehen, von Vertrauen zeugen und Dialog, länderübergreifende Zusammenarbeit und Solidarität leben;

E.  in der Erwägung, dass sich makroregionale Strategien auf den Grundsatz des „dreifachen Nein“ (keine neuen Mittel, keine zusätzlichen Strukturen und keine neuen Rechtsvorschriften innerhalb des bestehenden politischen Rahmens der EU) gründen;

F.  in der Erwägung, dass Kooperationsmechanismen, die schon vorher auf der Ebene der EU und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen bestanden, die Umsetzung der makroregionalen Strategien erleichtern, insbesondere in den frühen Phasen;

G.  in der Erwägung, dass die Kommission alle zwei Jahre einen einzigen Bericht über die Durchführung aller vier derzeit bestehenden makroregionalen Strategien der EU veröffentlicht, in dem die Erfolge dieser Strategien beschrieben werden, aber auch darauf hingewiesen wird, wo es weiterer Verbesserungen bedarf, und dass der nächste Bericht Ende 2018 veröffentlicht werden soll; in der Erwägung, dass das Parlament in diesem Zusammenhang der Auffassung ist, dass die mit der Umwelt – als einer der Säulen einer nachhaltigen Entwicklung – verbundenen Aspekte bewertet werden müssen;

Makroregionale Strategien als Plattformen für Kooperation und Koordination

1.  stellt fest, dass die Bedeutung der makroregionalen Strategien im Globalisierungsprozess deutlich wurde, der dazu geführt hat, dass die einzelnen Länder voneinander abhängig wurden und Lösungen für die damit zusammenhängenden länderübergreifenden Probleme gefunden werden müssen;

2.  erkennt die Tatsache an, dass – in unterschiedlichem Maß – Themen, von denen die Qualität der Umsetzung abhängt, wie etwa Engagement, Eigenverantwortung, Ressourcen und Governance, beim Erreichen der vorher festgelegten Ziele immer noch Probleme bereiten;

3.  betont, dass makroregionale Strategien weiterhin einen unverzichtbaren innovativen Beitrag zur länderübergreifenden, sektorübergreifenden und auf vielen Ebenen stattfindenden Zusammenarbeit in Europa leisten, deren Möglichkeiten noch nicht ausreichend geprüft wurden, und darauf abzielen, die Vernetzung auszubauen und die Wirtschaftsbeziehungen und den Wissenstransfer zwischen den Regionen und Ländern zu konsolidieren; stellt indes fest, dass infolge des Prozesses, sich auf mehreren Ebenen und mit mehreren Ländern/Regionen auf ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen, der Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen makroregionaler Strategien nach wie vor eine Herausforderung darstellt;

4.  hält die makroregionalen Strategien und die damit verbundenen Umweltprogramme für sinnvolle Instrumente, mit denen den Bürgern der Nutzen der europäischen Zusammenarbeit vor Augen geführt werden kann, und fordert deshalb alle Beteiligten nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt zu den Strategien zu bekennen und ihren Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten;

5.  ist der Auffassung, dass die Steuerung auf mehreren Ebenen – in deren Rahmen auch den Regionen eine angemessene Rolle zukommen sollte – schon bei ihrer Konzeption in alle makroregionalen Strategien eingebettet sein sollte und dass die regionalen sowie die Gemeinschaften vor Ort sowie öffentliche und private Akteure und Akteure aus dem dritten Sektor in den Prozess eingebunden werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die beteiligten Regionen daher auf, geeignete Steuerungsstrukturen und Arbeitsvereinbarungen zu erarbeiten, um die Zusammenarbeit zu fördern, was auch eine gemeinsame Planung, den Ausbau der Fördermöglichkeiten und ein an der Basis ansetzendes Konzept umfasst;

6.  tritt für eine verbesserte Koordination und bessere Partnerschaften, sowohl vertikal als auch horizontal, zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren, der Wissenschaft und nichtstaatlichen Organisationen sowie auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen und den verschiedenen Politikbereichen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ein, um die Umsetzung der makroregionalen Strategien und die länderübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern und zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Mitwirkung dieser Akteure unter anderem in den Leitungsgremien der makroregionalen Strategien zu fördern und gleichzeitig die allgemeine Anwendung der Grundsätze der EU zu achten;

7.  betont, wie wichtig ausreichende Humanressourcen und eine ausreichende Verwaltungskapazität für die zuständigen nationalen und regionalen Behörden ist, um zu gewährleisten, dass es nicht beim politischen Engagement bleibt, sondern die Strategien tatsächlich umgesetzt werden; hebt in diesem Zusammenhang den Wert des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) hervor, das auf Ersuchen eines Mitgliedstaats beim Kapazitätsaufbau und bei der wirksamen Unterstützung der Ausarbeitung und Finanzierung von Vorhaben im Rahmen makroregionaler Strategien Hilfestellung bieten kann; fordert ferner die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung und Anwendung bewährter Verwaltungsverfahren sowie ihrer Erfahrungen mit der erfolgreichen Umsetzung von makroregionalen Strategien aktiv zu fördern;

8.  betont, dass makroregionale Strategien ausreichend flexibel sein müssen, damit sie angepasst werden können und in der Lage sind, wirksam auf unvorhergesehene Ereignisse und Erfordernisse zu reagieren, von denen die beteiligten Regionen, die Mitgliedstaaten und die EU allgemein betroffen sein können; vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung makroregionaler Strategien besonderen regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen muss; betont, dass die Kommission diesbezüglich und auch im Hinblick auf eine Feinabstimmung der spezifischen Ziele der einzelnen Strategien eine koordinierende Rolle spielen muss;

Die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR)

9.  begrüßt die Ergebnisse, die seit Einleitung der Strategie im Jahr 2009 erreicht wurden, insbesondere hinsichtlich der Kooperationsmechanismen nicht nur zwischen den beteiligten Regionen und Ländern (d. h. im Rat bei den jeweiligen Ministertreffen), sondern auch innerhalb dieser Länder und Regionen selbst, etwa innerhalb des Parlaments oder der Regierung; stellt fest, dass die EUSBSR ein robuster Rahmen für Zusammenarbeit ist, der mehr als 100 Leitinitiativen und neue Netzwerke umfasst;

10.  weist auf die verbleibenden Herausforderungen hin, insbesondere diejenigen in Bezug auf die Umwelt und die Vernetzung; fordert die teilnehmenden Länder nachdrücklich auf, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, um gegen die Verschmutzung der Ostsee (d. h. Wasser- und Luftqualität und Eutrophierung) vorzugehen, weil die Ostsee eines der weltweit am stärksten verschmutzten Meere ist; stellt fest, dass die Erzielung eines guten Umweltzustands spätestens 2020 hier zu den wichtigsten Zielen der politischen Maßnahmen gehört;

11.  weist nachdrücklich auf die Möglichkeit hin, die Ostseeregion an Energienetze anzuschließen, damit Energiearmut reduziert und beseitigt wird und die Energie- und die Versorgungssicherheit gesteigert werden;

Die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR)

12.  unterstreicht die positiven Auswirkungen, die die Strategie durch die Verbesserung der Mobilität und der Verknüpfung aller Verkehrsmittel, durch die Förderung von sauberer Energie, Kultur und Tourismus und insbesondere von direkten zwischenmenschlichen Kontakten sowie durch den stärkeren Zusammenhalt der an der Strategie teilnehmenden Regionen und Länder auf die Kooperation zwischen den teilnehmenden Ländern und Regionen hat;

13.  ist der Auffassung, dass das Projekt „Euro access“, die Initiative „Keep Danube clean“ und der Donaufinanzierungsdialog eindeutige positive Beispiele dafür sind, wie man Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Hindernisse überwinden kann, die bei Projekten von transnationaler und länderübergreifender Bedeutung oft auftreten; ist der Auffassung, dass die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen im Donaubecken durch diesen Dialog weiter verringert werden könnten; ist darüber hinaus der Auffassung, dass die Wiedereröffnung eines Donau-Strategiepunkts zu einer reibungsloseren Umsetzung der Strategie beitragen könnte;

14.  betont, dass die Vorbeugung von Schäden durch schwere Überschwemmungen nach wie vor eine der größten umweltpolitischen Herausforderungen für die Länder der Makroregion Donau darstellt; unterstreicht, dass zusätzliche gemeinsame Maßnahmen zur Vorbeugung von länderübergreifender Verschmutzung in Erwägung gezogen werden sollten;

15.  weist darauf hin, dass es strategischer Projekte bedarf, und betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, ein hohes Maß an politischer Unterstützung aufrechtzuerhalten und die Ressourcen und Kapazitäten der zuständigen staatlichen Behörden aufzustocken, um die verbleibenden Herausforderungen zu meistern; hält es somit für geboten, die politische Dynamik der EUSDR aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass die Lenkungsgruppe der EU-Strategie für den Donauraum gute Arbeit leistet;

16.  fordert die teilnehmenden Länder angesichts der natürlichen Verbindung zwischen der Donau und dem Schwarzen Meer auf, die EUSDR und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für die Schwarzmeerregion besser aufeinander abzustimmen und eng miteinander zusammenzuarbeiten, um gemeinsame sozioökonomische, ökologische und verkehrspolitische Herausforderungen zu meistern;

17.  betont, dass ein besser integrierter Ansatz für Mobilität und Multimodalität im Donauraum auch der Umwelt zugutekommen würde;

Die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR)

18.  betont, dass sich die EUSAIR aufgrund der Zahl der Länder, die potenziell teilnehmen können oder sich bereits um eine Teilnahme beworben haben, von anderen Strategien unterscheidet, und ist der Auffassung, dass diese Form der Zusammenarbeit eine große Chance für die gesamte Region sein kann; ist der Auffassung, dass EUSAIR dem Prozess der Erweiterung und Integration neue Impulse geben könnte;

19.  nimmt mit Sorge die anhaltenden Probleme, was die unzureichende Verknüpfung der verfügbaren Ressourcen, Governance und Eigenverantwortung angeht, zur Kenntnis, die verhindern, dass die Ziele von EUSAIR in vollem Umfang erreicht werden; fordert die beteiligten Länder auf, den zuständigen Behörden im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie unterstützend und mit maßgeschneiderten Maßnahmen zur Seite zu stehen;

20.  betont, dass die Region sehr stark von der Migrationskrise in den letzten Jahren betroffen war; ist der Auffassung, dass EUSAIR zur Bewältigung derartiger Herausforderungen beitragen könnte, wenn sie mit den notwendigen Instrumenten und Mitteln ausgestattet wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, Lösungen zu finden, um für migrationsbezogene Aktivitäten Finanzmittel zu mobilisieren, darunter eine Kooperation mit Drittstaaten;

21.  hält den Schwerpunkt „nachhaltiger Tourismus“ für die Region Adria-Ionisches Meer für ein sinnvolles Instrument zur Schaffung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum in der Region und zur Sensibilisierung für Umweltherausforderungen und für makroregionale Strategien;

22.  fordert die beteiligten Länder auf, das Augenmerk vorrangig auf den Kapazitätsaufbau bei den wichtigsten EUSAIR-Projektträgern und bei den für die operationellen Programme im Rahmen von EUSAIR zuständigen Programmplanungsbehörden zu richten;

Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)

23.  hält die EU-Strategie für den Alpenraum für einen Beweis dafür, dass das makroregionale Konzept auch auf stärker entwickelte Regionen erfolgreich angewandt werden kann; fordert die einschlägigen Akteure auf, umweltbezogene Investitionen zu fördern, die sich mit den Folgen des Klimawandels befassen; weist außerdem darauf hin, dass der Alpenraum ein wichtiger regionaler Verkehrsknotenpunkt und gleichzeitig einer der größten, einzigartigen Natur- und Erholungsräume ist, der geschützt werden muss; hebt daher hervor, dass nach nachhaltigen und aufeinander abgestimmten Verkehrskonzepten gesucht werden muss;

24.  begrüßt die Governance-Struktur der Strategie, die derzeit gerade eingerichtet wird, da sich die Umsetzung der Strategie anfangs als schwierig erwies und unterschiedlichen Strukturen, Rahmen und Zeitplänen unterworfen war; fordert die teilnehmenden Länder daher auf, ihr Engagement fortzusetzen und die Vertreter in der Aktionsgruppe der EU-Strategie für den Alpenraum zu unterstützen;

25.  betont, dass die EU-Strategie für den Alpenraum ein gutes Beispiel für eine Musterstrategie für territorialen Zusammenhalt sein kann, denn sie umfasst gleichzeitig verschiedene spezifische Gebiete, produktive Gebiete, Bergregionen und ländliche Gebiete sowie einige der wichtigsten und am stärksten entwickelten Städte in der EU und bietet eine Plattform, um den Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen (Klimawandel, Demografie, Artenvielfalt, Migration, Globalisierung, nachhaltiger Tourismus und nachhaltige Landwirtschaft, Energieversorgung, Verkehr und Mobilität, digitale Kluft), gemeinsam zu begegnen; fordert die teilnehmenden Länder und Regionen auf, die Inanspruchnahme des Interreg-Alpenraumprogramms und anderer entsprechender Mittel gebührende Aufmerksamkeit zu widmen, um gemeinsame Prioritäten anzugehen;

26.  betont, dass der Alpenraum von vielen Grenzen durchzogen ist und dass der Abbau dieser Hindernisse eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit darstellt, insbesondere für den Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit KMU; weist darauf hin, dass die EU-Strategie für den Alpenraum auch eine Gelegenheit bieten kann, die transnationale länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Regionen, Städten und lokalen Gemeinschaften zu stärken und Kontakte und Netze zwischen den Menschen zu knüpfen, auch im Hinblick auf Verbindungen im Verkehrsbereich und die digitale Abdeckung; weist darüber hinaus auf die ökologische Fragilität dieser Region hin;

Ein makroregionales Europa nach 2020?

27.  weist darauf hin, dass makroregionale Strategien zu Ergebnissen führen, wenn sie in einer langfristigen politischen Perspektive verankert und in einer Weise organisiert sind, dass alle öffentlichen Interessenträger, vor allem regionale und lokale Gebietskörperschaften, alle privaten Interessenträger und die Zivilgesellschaft effektiv von Beginn an vertreten sind, was den wirksamen Austausch von Informationen, bewährten Verfahren, Sachverstand und Erfahrung zwischen den Makroregionen und ihren regionalen Behörden und Kommunalbehörden voraussetzt; ist der Ansicht, dass die Governance auf mehreren Ebenen der makroregionalen Strategien gestärkt, transparent gestaltet und mit wirksameren Koordinierungs- und Kommunikationsmechanismen ausgestattet werden muss, damit makroregionale Strategien bekannt werden und im kommunalen und regionalen Kontext auf Akzeptanz stoßen;

28.  vertritt die Auffassung, dass die Umsetzung einer Strategie nur erfolgreich sein kann, wenn diese auf lange Sicht angelegt ist und auf wirksame Koordinierungs- und Kooperationsstrukturen mit der erforderlichen Verwaltungskapazität sowie auf ein langfristiges gemeinsames politisches Engagement der beteiligten institutionellen Ebenen gegründet und durch angemessene Finanzmittel untermauert wird; betont daher, dass der Wirkungsgrad der Investitionen erhöht werden muss, indem man sich um Ausrichtung, Synergien und Komplementarität der regionalen und nationalen Finanzierung mit Finanzierungsinstrumenten der EU bemüht, durch die nicht nur die Programme der Europäischen territorialen Zusammenarbeit vorangetrieben, sondern im Rahmen der ESI-Fonds und auch über direkte Fördermittel auch länderübergreifende Projekte gefördert werden;

29.  vertritt die Auffassung, dass eine Vereinfachung der Finanzmittel und der Verfahren, die im Rahmen der makroregionalen Strategien zur Anwendung kommen, ihre Wirksamkeit steigern würde;

30.  schlägt vor, dass die teilnehmenden Länder gleich zu Beginn eindeutige Zusagen im Hinblick auf Finanzierung und personelle Ressourcen für die Umsetzung der makroregionalen Strategien geben; ersucht um die Unterstützung durch die Kommission, um innerhalb der makroregionalen Strategien eine bessere Koordinierung zu erreichen, bewährte Verfahren zu fördern und Anreize zu entwickeln, um auf eine aktive Beteiligung aller Parteien und ihre Koordinierung untereinander hinzuwirken, auch im Hinblick darauf, die Verknüpfung zwischen den Politikbereichen der EU und der Umsetzung der makroregionalen Strategien zu stärken; regt darüber hinaus an, dass im Rahmen der makroregionalen Strategien öffentliche Aufträge umweltgerecht vergeben werden, um Öko-Innovationen, die Bioökonomie, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle und die Verwendung von Sekundärrohstoffen nach dem Muster der Kreislaufwirtschaft zu fördern und somit ein höheres Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz zu erzielen und eine enge Beziehung zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu bewirken;

31.  betont, dass eine stärkere Ausrichtung auf Ergebnisse erforderlich ist und konkrete Herausforderungen bewältigt werden müssen, u. a. im Bereich des Umweltschutzes, um Pläne mit vor Ort spürbarer Wirkung auszuarbeiten und die Investition von Ressourcen zu rechtfertigen, die ihrerseits den festgelegten Zielen entsprechen und sich an den tatsächlichen Erfordernissen der betreffenden Gebiete orientieren sollte;

32.  fordert, dass alle Fragen zu den makroregionalen Strategien, wie etwa zur Eigenverantwortung und zu den notwendigen politischen Anreizen, nach einer von allen beteiligten Regionen vorab vereinbarten Vorgehensweise behandelt werden;

33.  ist der Meinung, dass die Sichtbarkeit der Tätigkeiten der Makroregionen in den jeweiligen Regionen und das Bewusstsein der Bürger über diese Tätigkeiten sowie über die erzielten Ergebnisse durch Informationskampagnen und den Austausch bewährter Verfahren, auch über Onlineplattformen und soziale Netze, gestärkt werden müssen, damit sie für die Bürger leicht zugänglich sind;

34.  betont, dass die nächste Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Gelegenheit zur zeitgleichen Überprüfung der Ziele der makroregionalen Strategien bietet, um deren Verbindung zu den Prioritäten der EU zu stärken und die entsprechenden finanziellen Zusagen zu bekräftigen;

35.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der nächsten Überprüfung der Vorgaben der Kohäsionspolitik Vorschläge vorzulegen, die zur besseren Umsetzung der makroregionalen Strategien beitragen;

36.  fordert die Kommission auf, als Teil des nächsten Berichts über die Umsetzung der makroregionalen Strategien, der 2018 veröffentlicht werden soll, eine tiefer greifende Analyse vorzunehmen, einschließlich insbesondere zu folgenden Themen:

   a) Wirksamkeit der transnationalen Programme im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit insofern, als sie den makroregionalen Strategien Finanzmittel und strategische Impulse liefern;
   b) Indikatoren, die in jede makroregionale Strategie integriert werden könnten, um eine bessere Ausrichtung auf Ergebnisse, Überwachung und Bewertung zu ermöglichen;
   c) Maßnahmen, um die Verknüpfung mit Prioritäten der EU zu stärken;
   d) Vereinfachung der Umsetzung und Integration von Finanzierungssystemen in alle relevanten Politikbereiche;
   e) Qualität der Beteiligung regionaler und lokaler Gebietskörperschaften an der Umsetzung der makroregionalen Strategien;

37.  unterstreicht, dass die Forderung, neue Strategien auszuarbeiten, etwa für die Karpaten, den Atlantikraum, den Mittelmeerraum oder den Iberischen Raum, nicht vom primären Ziel einer verbesserten, tiefer greifenden Umsetzung der bestehenden makroregionalen Strategien ablenken sollte;

38.  unterstützt den Grundsatz des „dreifachen Nein“ (keine neuen Rechtsvorschriften der EU, keine neuen Mittel der EU und keine neuen EU-Strukturen); schlägt jedoch vor, dass die Kommission in ihrem nächsten Bericht über die Umsetzung der makroregionalen Strategien die Auswirkungen dieses Neins auf Programme im Rahmen der ESI-Fonds bewertet;

39.  betont, dass in Bezug auf Kooperationstätigkeiten auf Einzelfallbasis ein territorialer Ansatz erforderlich ist, weil die makroregionalen Strategien darauf ausgerichtet sind, territoriale Herausforderungen anzugehen, die effizienter gemeinsam gelöst werden können; betont, dass es wichtig ist, Synergien und Konvergenz zwischen den einzelnen Aspekten der territorialen Zusammenarbeit in Programmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und den Makroregionen zu erzielen, um die Wirkung transnationaler Programme zu stärken, Ressourcen zu bündeln, die Finanzierung der makroregionalen Strategien zu vereinfachen und das Ergebnis ihrer Umsetzung und den Wirkungsgrad der eingesetzten Ressourcen zu verbessern;

40.  bekräftigt die Verpflichtung der EU zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; betont, dass die Ziele der makroregionalen Strategien an den Leitinitiativen der EU ausgerichtet werden müssen, wie der Energieunion, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und „Blauem Wachstum“ in maritimen Makroregionen; verweist auf das Umweltrisikomanagement, etwa in Bezug auf den Schutz der Natur, der Artenvielfalt und der Fischbestände und die Bekämpfung der Abfallbelastung der Meere, sowie auf die Entwicklung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Tourismus; spricht sich für die Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien aus; spricht sich in diesem Zusammenhang für Strategien für intelligente Spezialisierung (S3), für die Förderung von KMU und für die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen aus;

41.  betont, dass das Parlament die Makroregionen von Anfang an durch Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen unterstützt hat; weist außerdem auf die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ostseeraum hin, die zeigen, dass langfristiges Denken weiterhin die Grundlage für die makroregionale Zusammenarbeit bleiben sollte;

42.  fordert die Kommission auf, das Parlament einzuladen, als Beobachter an der Arbeit der Hochrangigen Gruppe für makroregionale Strategien teilzunehmen;

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43.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Drittländer, die an makroregionalen Strategien teilnehmen, zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
(4) ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 30.
(5) ABl. C 349 E vom 29.11.2013, S. 1.
(6) ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 122.
(7) ABl. C 355 vom 20.10.2017, S. 23.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0336.
(9) Schmitt et al. (2009), „EU macro-regions and macro-regional strategies – A scoping study“, Nordregio electronic working paper 2009:4.

Letzte Aktualisierung: 27. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen