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Verfahren : 2018/2514(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0043/2018

Aussprachen :

PV 18/01/2018 - 4.2
CRE 18/01/2018 - 4.2

Abstimmungen :

PV 18/01/2018 - 6.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0014

Angenommene Texte
PDF 185kWORD 49k
Donnerstag, 18. Januar 2018 - Straßburg
Die Fälle der Menschenrechtsaktivisten Wu Gan, Xie Yang, Lee Ming-che und Tashi Wangchuk und des tibetischen Mönches Choekyi
P8_TA(2018)0014RC-B8-0043/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2018 zu den Fällen der Menschenrechtsverteidiger Wu Gan, Xie Yang, Lee Ming-che und Tashi Wangchuk sowie des tibetischen Mönchs Choekyi (2018/2514(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu China, insbesondere die Entschließungen vom 13. März 2014 zu den Prioritäten der EU für die 25. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen(1), vom 16. Dezember 2015 zu den Beziehungen zwischen der EU und China(2), vom 24. November 2016 zu dem Fall des in China inhaftierten Verlegers Gui Minhai(3), vom 15. Dezember 2016 zum Fall der tibetisch-buddhistischen Larung-Gar-Akademie und zum Fall Ilham Tohti(4) und vom 6. Juli 2017 zu den Fällen des Nobelpreisträgers Liu Xiaobo und von Lee Ming-che(5),

–  unter Hinweis auf die 2003 begründete strategische Partnerschaft zwischen der EU und China und auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission (HR/VP) vom 22. Juni 2016 mit dem Titel „Elemente für eine neue China-Strategie der EU“,

–  unter Hinweis auf das Gipfeltreffen EU-China am 1. und 2. Juni 2017 in Brüssel,

–  unter Hinweis auf die Annahme des neuen nationalen Sicherheitsgesetzes durch den ständigen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses am 1. Juli 2015 und die Veröffentlichung des zweiten Entwurfs eines neuen Gesetzes zur Regulierung ausländischer nichtstaatlicher Organisationen vom 5. Mai 2015,

–  unter Hinweis auf Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China, in dem allen Bürgern das Recht auf Religionsfreiheit garantiert wird, und auf Artikel 4, in dem die Rechte der nationalen Minderheiten verankert sind,

–  unter Hinweis auf den 1995 eingeleiteten Dialog zwischen der EU und China über Menschenrechte und auf die 35. Gesprächsrunde des Dialogs am 22. und 23. Juni 2017 in Brüssel,

–  unter Hinweis darauf, dass der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 1996 Wei Jingsheng und 2008 Hu Jia verliehen wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für Außen- und Sicherheitspolitik, Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen vom 27. Dezember 2017 zu den Gerichtsurteilen gegen Wu Gan und Xie Yang in China,

–  unter Hinweis auf die vor Ort abgegebene Erklärung der Delegation der Europäischen Union vom 8. Dezember 2017 anlässlich des Tages der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Förderung und Achtung der universellen Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auch künftig im Mittelpunkt der langjährigen Beziehungen zwischen der EU und China stehen sollten, was im Einklang mit der Verpflichtung der EU, ebendiesen Werten in ihrem auswärtigen Handeln Rechnung zu tragen, und mit Chinas ausdrücklichem Interesse steht, diese Werte im Rahmen seiner eigenen Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Zusammenarbeit zu achten;

B.  in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in China seit dem Amtsantritt von Präsident Xi Jinping weiter verschlechtert hat, wobei die Regierung eine zunehmend feindliche Haltung gegenüber dem Ausdruck gewaltfreier abweichender Meinungen, der Meinungs- und Religionsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit einnimmt; in der Erwägung, dass die chinesischen Staatsorgane hunderte von Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten und Journalisten in Haft genommen und vor Gericht gestellt haben;

C.  in der Erwägung, dass ein Gericht in Tianjin den politisch engagierten Bürger Wu Gan am 26. Dezember 2017 wegen der Untergrabung der Staatsgewalt zu acht Jahren Gefängnis verurteilt hat; in der Erwägung, dass Wu Gan immer wieder zu strittigen Themen bezüglich des Machtmissbrauchs durch die Regierung unter anderem im Internet Stellung bezogen hat; in der Erwägung, dass Wu Gan nach Angaben seines Anwalts eine Abmachung mit den staatlichen Stellen abgelehnt hat, durch die seine Strafe bei einem Schuldgeständnis zur Bewährung ausgesetzt worden wäre;

D.  in der Erwägung, dass an dem Tag der Menschenrechtsanwalt Xie Yang in der Provinz Hunan ebenfalls schuldig gesprochen wurde, wobei von einer Strafvollstreckung abgesehen wurde, nachdem er sich im Sinne der Anklage wegen Untergrabung der Staatsgewalt schuldig bekannt hatte; in der Erwägung, dass Wu Gan bereits Monate vor dem massiven Vorgehen von bislang ungekanntem Ausmaß gegen Menschrechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger im Jahr 2015 verhaftet worden war, bei dem im ganzen Land im Verlauf von einigen Wochen hunderte von Menschen, darunter Xie Yang, verhört oder inhaftiert wurden; in der Erwägung, dass Xie Yang Anschuldigungen zufolge von den ihn vernehmenden Beamten gefoltert, geschlagen und bedroht wurde;

E.  in der Erwägung, dass das Mittlere Volksgericht von Yueyang am 28. November 2017 den Demokratieverfechter Lee Ming-che zu fünf Jahren Haft verurteilte, nachdem es ihn der „Untergrabung der Staatsgewalt“ für schuldig befunden und ihm alle politischen Rechte in China für die Dauer von zwei Jahren entzogen hatte; in der Erwägung, dass das von Lee Ming-che öffentlich abgegebene Schuldgeständnis aller Wahrscheinlichkeit nach durch Druck vonseiten der chinesischen Staatsorgane zustande gekommen ist; in der Erwägung, dass Lee Ming-che seit dem 19. März 2017 vermisst wurde, nachdem er von Macau nach Zhuhai in der chinesischen Provinz Guangdong eingereist war;

F.  in der Erwägung, dass Tashi Wangchuk, ein tibetischer Ladeninhaber, der sich für die Sprachenrechte seiner Volksgruppe einsetzt, am 27. Januar 2016 in Gewahrsam genommen wurde, nachdem er in einem von der New York Times veröffentlichten Video für das Recht der Tibeter eingetreten war, an Schulen und Hochschulen in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden; in der Erwägung, dass gegen Tashi Wangchuk im März 2016 Anklage wegen „Anstiftung zum Separatismus“ erhoben wurde, was mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden kann, obwohl er gegenüber der Zeitung ausdrücklich erklärt hatte, dass er nicht die Unabhängigkeit Tibets fordere;

G.  in der Erwägung, dass der tibetische Mönch Choekyi aus dem Kloster Phurbu im Kreis Seda (Sêrtar) der Provinz Sichuan im Jahr 2015 inhaftiert wurde, weil er den Geburtstag des Dalai Lama, des im Exil lebenden geistigen Oberhaupts der Tibeter, gefeiert hatte; in der Erwägung, dass Choekyi nach der Anklageerhebung für kurze Zeit im Gefängnis der Stadt Kangding im Kreis Ganzi (Garzê) festgehalten und schließlich in das Gefängnis von Sichuan in Mianyang verbracht wurde, wo er eine vierjährige Freiheitsstrafe verbüßen soll; in der Erwägung, dass Choekyi Medienberichten zufolge an Nierenbeschwerden, Gelbsucht und anderen gesundheitlichen Problemen leidet, die sich wegen seiner Inhaftierung verschlimmert haben sollen;

H.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsanwälte weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierung rechnen müssen, wie es auch im Fall des prominenten Anwalts Li Yuhan, der seit November 2017 ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird, und seines Mitstreiters Wang Quanzhang geschehen ist, den man im Juli 2015 festgenommen hat und seitdem in Haft hält (davon über 800 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt) und der dem Vernehmen nach gefoltert wurde; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger, die in größere Städte reisen, um dort mit ihren Petitionen wegen lokaler Anliegen vorstellig zu werden, Gefahr laufen, inhaftiert oder zu Gefängnisstrafen verurteilt zu werden, was auch Li Xialing widerfahren ist, der seit Juni 2017 inhaftiert ist und an grünem Star in fortgeschrittenem Stadium leidet; in der Erwägung, dass Menschrechtsverteidiger wie Ding Lingjie, Liu Feiyue und Zhen Jianghua, die Petenten und anderen Menschenrechtsaktivisten eine Plattform bieten, ebenfalls inhaftiert worden sind;

I.  in der Erwägung, dass die chinesische Regierung neue Gesetze erlassen hat, von denen insbesondere das Gesetz über die Sicherheit des Staates, das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, das Gesetz zur Internetsicherheit und das Gesetz zur Regulierung ausländischer nichtstaatlicher Organisationen zu nennen wären, in denen öffentliches Engagement und der gewaltfreie Ausdruck von Kritik an der Regierung als Bedrohungen der staatlichen Sicherheit abgestempelt werden, und die dazu dienen, die Zensur, die Überwachungsmaßnahmen und die Kontrolle über Einzelpersonen und gesellschaftliche Gruppen zu verschärfen sowie Menschen davon abzuhalten, sich für die Menschenrechte einzusetzen;

J.  in der Erwägung, dass der Rat in dem Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie erklärt hat, dass die EU die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und „die Menschenrechte in allen Bereichen ihres auswärtigen Handelns ohne Ausnahme (...) fördern“ und „die Menschenrechte in den Mittelpunkt ihrer Beziehungen mit allen Drittstaaten einschließlich ihrer strategischen Partner (...) stellen“ werde;

1.  äußert sich erneut sehr besorgt hinsichtlich des Vorgehens der chinesischen Regierung gegen Menschenrechtsverteidiger, politisch engagierte Bürger und Rechtsanwälte; weist China auf seine Verantwortung als Weltmacht hin, und fordert die staatlichen Stellen in Peking auf, die Wahrung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderer internationaler Menschenrechtskonventionen, die China unterzeichnet oder ratifiziert hat, unter allen Umständen sicherzustellen; fordert die staatlichen Stellen in Peking zudem nachdrücklich auf, Schikanierungen aller Art gegenüber Menschenrechtsverteidigern in China zu beenden, so dass diese ihre Arbeit ohne Behinderungen fortsetzen können;

2.  fordert die chinesischen Staatsorgane auf, alle Menschenrechtsverteidiger, politisch engagierten Bürger, Rechtsanwälte, Journalisten und Petenten, die aufgrund ihres Einsatzes für die Wahrung der Menschenrechte in Haft sind, unverzüglich und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen und das anhaltend scharfe Vorgehen gegen diese Menschen in Form von Inhaftierungen, Schikanierungen durch die Justiz und Einschüchterungsmaßnahmen zu beenden;

3.  fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, Wu Gan unverzüglich und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen, da er lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurde, und ihm, solange er in Haft ist, regelmäßigen und ungehinderten Zugang zu seinen Familienangehörigen und Anwälten seiner Wahl zu gewähren und sicherzustellen, dass er nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird; fordert, dass unverzüglich wirksame und unparteiische Ermittlungen zu den Fällen von Folter in China aufgenommen und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

4.  hebt hervor, dass in Zusammenhang mit den Vorwürfen, Xie Yang sei gefoltert worden, Ermittlungen eingeleitet werden müssen;

5.  fordert die chinesischen Staatsorgane auf, Lee Ming-che unverzüglich und bedingungslos aus der Haft zu entlassen und sicherzustellen, dass er während seiner Haft nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird und Zugang zu seinen Familienangehörigen sowie Rechtsanwälten seiner Wahl sowie die erforderliche ärztliche Behandlung erhält;

6.  äußert seine tiefe Besorgnis angesichts der Verhaftung und fortgesetzten Inhaftierung von Tashi Wangchuk und der Beschränkungen seines Rechts auf Rechtsbeistand, des Fehlens von Beweisen gegen ihn und den im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen aufgetretenen Unregelmäßigkeiten; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Tashi Wangchuk;

7.  fordert die Staatsorgane Chinas auf, den tibetischen Mönch Choekyi unverzüglich und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen; fordert die chinesische Regierung zudem nachdrücklich auf, seinen Familienangehörigen sowie Rechtsanwälten seiner Wahl den Zugang zu ihm zu ermöglichen und ihm vor allem die erforderliche ärztliche Behandlung zukommen zu lassen;

8.  fordert die chinesische Regierung auf, die Verfassung ihres eigenen Landes einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Artikel 4, der den Schutz der nationalen Minderheiten vorsieht, Artikel 35, der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und die Freiheit, an Prozessionen sowie Demonstrationen teilzunehmen, gewährleistet, Artikel 36, der das Recht auf Religionsfreiheit vorsieht, und Artikel 41, der das Recht gewährleistet, alle staatlichen Organe bzw. Staatsbeamten zu kritisieren und Veränderungen vorzuschlagen;

9.  fordert die chinesische Regierung erneut auf, mit Seiner Heiligkeit dem Dalai Lama und dessen Vertretern Gespräche aufzunehmen, und bekundet seine Unterstützung für eine friedliche Lösung der Tibet-Frage durch Dialog und Verhandlungen, damit Tibet im Rahmen der Verfassung der Volksrepublik China echte Autonomie gewährt wird;

10.  verurteilt außerdem Kampagnen gegen den Buddhismus im Rahmen der so genannten „patriotischen Erziehung“, wie etwa Maßnahmen zur Verwaltung der Klöster der buddhistischen tibetischen Mönche durch den Staat; äußert seine Besorgnis darüber, dass das Strafrecht in China für die Verfolgung von Tibetern und Buddhisten missbraucht wird, deren religiöse Praktiken mit „separatistischen Bestrebungen“ gleichgesetzt werden; äußert sein Bedauern hinsichtlich der Tatsache, dass sich das Klima für die Religionsausübung durch Buddhisten in Tibet nach den dortigen Protesten im März 2008 stark verschlechtert hat, als die chinesische Regierung begann, einen viel weitreichenderen Ansatz in Bezug auf die „patriotische Erziehung“ zu verfolgen;

11.  äußert sich besorgt über die Annahme eines Pakets von Sicherheitsgesetzen und ihre Auswirkungen auf die in China lebenden Minderheiten, insbesondere im Hinblick auf das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus, auf dessen Grundlage die friedliche Ausübung der tibetischen Kultur und Religion bestraft werden kann, und das Gesetz zur Regulierung ausländischer nichtstaatlicher Organisationen, das Menschenrechtsgruppen unter strenge staatliche Kontrolle stellt, da dies einen streng hierarchisch ausgerichteten Ansatz darstellt, anstatt partnerschaftliche Beziehungen zwischen lokalen und zentralen staatlichen Stellen und der Zivilgesellschaft zu fördern;

12.  hebt hervor, dass die chinesischen staatlichen Stellen dafür sorgen müssen, dass die ohne Kontakt zur Außenwelt festgehaltenen Inhaftierten sofort Kontakt zu ihren Verwandten und Rechtsanwälten aufnehmen können und dass die Haftbedingungen aller Inhaftierten den im mit der Resolution 43/173 vom 9. Dezember 1988 der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten „Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen“ festgelegten Standards entspricht, auch was den Zugang zu ärztlicher Behandlung angeht;

13.  äußert seine große Besorgnis hinsichtlich der Berichte über Folter von Menschenrechtsverteidigern; fordert die chinesische Regierung daher dazu auf, die absolute und ausnahmslose Ächtung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gemäß Artikel 2 und 16 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das am 4. Oktober 1988 von China ratifiziert wurde, vollständig einzuhalten;

14.  fordert die chinesische Regierung angesichts des bevorstehenden 20. Jahrestags ihrer Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auf, den Pakt zu ratifizieren und seine umfassende Umsetzung sicherzustellen, unter anderem indem sie alle missbräuchlichen Praktiken beendet und die Rechtslage entsprechend anpasst;

15.  weist erneut darauf hin, dass die EU im Einklang mit ihrer Verpflichtung, gegenüber China mit einer Stimme zu sprechen und ihre Standpunkte klar und nachdrücklich zu vertreten, das Thema der Menschenrechtsverletzungen in China, zumal jener, die die Minderheiten in Tibet und Xinjiang betreffen, unbedingt bei jedem politischen und die Menschenrechte betreffenden Dialog mit den chinesischen staatlichen Stellen, wie etwa den jährlichen Gesprächsrunden des Dialogs über Menschenrechte, zur Sprache bringen sollte; äußert jedoch sein Bedauern darüber, dass konkrete Ergebnisse der jährlichen Menschenrechtsdialoge zwischen der EU und China bisher ausbleiben; weist ferner darauf hin, dass sich China im Zuge seines fortschreitenden Reformprozesses und seines zunehmenden globalen Engagements dem internationalen Rechtsrahmen für die Menschenrechte angeschlossen hat, indem es zahlreiche Menschenrechtsabkommen unterzeichnet hat; fordert daher, dass der Dialog mit China fortgesetzt werden muss, damit das Land seine Verpflichtungen einhält;

16.  fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, einen konsequenten, auf Werten beruhenden Ansatz gegenüber China zu verfolgen, und erwartet von ihnen, von unilateralen Initiativen oder Handlungen abzusehen, mit denen Kohärenz, Wirksamkeit und Folgerichtigkeit von EU-Maßnahmen untergraben werden könnten; weist mit großem Bedauern erneut darauf hin, dass die Europäische Union im Juni dieses Jahres vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf keine Erklärung zur Menschenrechtslage in China abgegeben hat; befürwortet die Annahme einer Erklärung auf der kommenden Tagung und erwartet, dass die EU China weiterhin als ein Land benennen wird, auf die der Menschenrechtsrat seine Aufmerksamkeit richten muss, solange es nicht bereit ist, seine Gesetze tatsächlich zu reformieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, im Rahmen der bevorstehenden allgemeinen regelmäßigen Überprüfung Chinas entschiedene Bedenken zu äußern und insbesondere sicherzustellen, dass die chinesische Zivilgesellschaft ungehindert an dem Verfahren teilnehmen kann;

17.  fordert die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schlussfolgerungen des Rats (Auswärtige Angelegenheiten) zu China anzunehmen, indem der entscheidende Stellenwert der Menschenrechte in den Beziehungen zwischen der EU und China hervorgehoben wird und in unmissverständlicher Weise große Besorgnis über die diesbezüglichen negativen Entwicklungen in China sowie die Erwartung geäußert wird, dass die staatlichen Stellen Chinas mit entsprechenden Maßnahmen darauf reagieren; hebt hervor, dass die 28 Mitgliedstaaten und die Organe der EU mit derartigen Schlussfolgerungen auf eine gemeinsame Position und ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf die Menschenrechtslage in China verpflichtet würden;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China zu übermitteln.

(1) ABl. C 378 vom 9.11.2017, S. 239.
(2) ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 92.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0444.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0505.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0308.

Letzte Aktualisierung: 27. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen