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Verfahren : 2017/2039(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0406/2017

Eingereichte Texte :

A8-0406/2017

Aussprachen :

PV 17/01/2018 - 17
CRE 17/01/2018 - 17

Abstimmungen :

PV 18/01/2018 - 6.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0018

Angenommene Texte
PDF 322kWORD 60k
Donnerstag, 18. Januar 2018 - Straßburg
Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten
P8_TA(2018)0018A8-0406/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2018 zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten (2017/2039(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006(1) des Rates,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/779 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 hinsichtlich eines zusätzlichen ersten Vorschussbetrags für durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geförderte operationelle Programme(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 3/2015 des Europäischen Rechnungshofs vom März 2015 mit dem Titel „EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar“,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs vom März 2017 mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zur Kontrolle der Ausgaben und zur Überwachung der Kostenwirksamkeit der EU-Jugendgarantie(4),

–  unter Hinweis auf die eingehende Analyse der für Haushaltsfragen zuständigen Fachabteilung vom 3. Februar 2016 mit dem Titel „Assessment of Youth Employment Initiative“ (Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie“ (COM(2016)0382),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zur Initiative „Chancen für junge Menschen“(5),

–   unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika,

–  unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta, deren Zusatzprotokoll und deren revidierte Fassung, die am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung für das Jahr 2030, die die Vereinten Nationen im Jahr 2015 angenommen haben und die weltweit – also auch für die EU – gelten, und insbesondere unter Hinweis auf Ziel 8, d. h. die Förderung von dauerhaftem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, der produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle,

–  unter Hinweis auf den von Jean‑Claude Juncker in enger Zusammenarbeit mit Donald Tusk, Jeroen Dijsselbloem, Mario Draghi und Martin Schulz ausgearbeiteten Bericht mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ („Bericht der fünf Präsidenten“) vom 22. Juni 2015, das Reflexionspapier der Kommission zur sozialen Dimension Europas vom 26. April 2017 und das Reflexionspapier zur Vertiefung der Europäischen Währungsunion vom 31. Mai 2017 sowie das Weißbuch zur Zukunft Europas vom 1. März 2017,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2017)0250) und die Empfehlung (EU) 2017/761 der Kommission vom 26. April 2017 zur europäischen Säule sozialer Rechte(6),

–  unter Hinweis auf die Arbeit und die Forschungstätigkeiten der Agentur Eurofound, des Cedefop, der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI), der Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa (BusinessEurope), des europäischen KMU‑Verbandes UEAPME, des Europäische Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), des Eurocities‑Netzwerks und des Europäischen Jugendforums,

–  unter Hinweis auf Präsident Junckers Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017, den Fahrplan für eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union (Entwurf des Arbeitsprogramms der Kommission bis Ende 2018) und die an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani, und den estnischen Ministerpräsidenten Juri Ratas gerichtete Absichtserklärung vom 13. September 2017,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8‑0406/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise von 15 % (2008) auf einen Höchststand von 24 % (Anfang 2013) gestiegen ist, wobei diese Durchschnittsquote die großen Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen verschleiert; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquoten im Jahr 2013 in Deutschland, Österreich und den Niederlanden nahe bei 10 % lagen, während sie in Italien, Spanien, Kroatien und Griechenland Höchstwerte von nahezu bzw. weit über 40 % erreichten;

B.  in der Erwägung, dass die Maßnahmen, mit denen die öffentlichen Ausgaben gesenkt werden sollen, aufgrund von Kürzungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Unterstützungsdiensten zu unmittelbaren negativen Auswirkungen geführt haben, und zwar insbesondere für junge Menschen;

C.  in der Erwägung, dass Strategien, die sich auf junge Menschen auswirken, ohne Beteiligung der betroffenen jungen Menschen und ihrer Vertreter konzipiert worden sind;

D.  in der Erwägung, dass lange Zeiträume der Arbeitslosigkeit mit dem Risiko einhergehen, dass junge Menschen marginalisiert und sozial ausgegrenzt werden, und bei den Betroffenen das Gefühl auslösen können, isoliert zu sein, was zu negativen Langzeitfolgen („scarring effects“) führen kann, d. h. zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, erneut arbeitslos zu werden und einen niedrigeren Lohn zu erhalten, sowie zu schlechteren Karriereaussichten im Laufe des gesamten Arbeitslebens; in der Erwägung, dass es zum Verlust öffentlicher und privater Investitionen kommt, wenn junge Menschen an den Rand gedrängt werden, zumal es so flächendeckend zu prekären Beschäftigungsverhältnissen und Kompetenzverlusten kommt und somit Humankapital teilweise bzw. vollständig ungenutzt bleibt;

E.  in der Erwägung, dass im Jahr 2012 ein Drittel der europäischen Beschäftigten für ihre Tätigkeit über- oder unterqualifiziert waren(7); in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer im Allgemeinen mit größerer Wahrscheinlichkeit formal überqualifiziert sind, wobei sie auch eher als ältere Arbeitnehmer Beschäftigungen ausüben, die weniger mit ihren Fähigkeiten übereinstimmen;

F.  in der Erwägung, dass junge Arbeitnehmer einem höheren Risiko ausgesetzt sind, in ein prekäres Beschäftigungsverhältnis zu geraten; in der Erwägung, dass die Wahrscheinlichkeit einer Beschäftigung, die mit Mehrfachbenachteiligung einhergeht, bei Arbeitnehmern unter 25 Jahren doppelt so hoch ist wie bei Arbeitnehmern ab 50 Jahren(8);

G.  in der Erwägung, dass ein erfolgreicher Übergang von der Schule zur Berufstätigkeit und von Phasen des Nichterwerbs zur Berufstätigkeit sowie eine erste richtige Beschäftigung junge Menschen darin bestärken und fördern, ihre persönlichen und beruflichen Fähigkeiten auszubauen und somit unabhängige, selbstbewusste Bürger zu werden und den Berufseinstieg gut zu meistern;

H.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote in der EU‑28 im Jahr 2013 mit 24 % ihren Höchststand erreicht hatte und seitdem stetig zurückgegangen und 2017 auf einen Wert von unter 17 % gesunken ist; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor hoch ist, zumal die Jugendarbeitslosenquote nur in wenigen Mitgliedstaaten (nämlich in Österreich, in der Tschechischen Republik, in den Niederlanden sowie in Malta, Ungarn und Deutschland) unter 11 % liegt und zwischen den Mitgliedstaaten große Diskrepanzen bestehen;

I.  in der Erwägung, dass aus einer nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Analyse der Voll- und Teilzeitbeschäftigten in ganz Europa hervorgeht, dass das geschlechtsspezifische Gefälle zwischen 2007 und 2017 nicht zurückgegangen ist, d. h. nach wie vor sind etwa 60 % der Vollzeitbeschäftigten im Alter von 15 bis 24 Jahren Männer, während sie etwa 40 % der Teilzeitbeschäftigten stellen;

J.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosenquote bedauerlicherweise statistisch gesehen allgemein etwa doppelt so hoch ist wie die allgemeine Arbeitslosenquote, und zwar sowohl in Zeiten des Wirtschaftswachstums als auch während Rezessionen;

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und Jugendgarantie

K.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten am 22. April 2013 im Rahmen einer Empfehlung des Rates die Jugendgarantie eingeführt haben, mit der sie sich dazu verpflichteten, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach dem Verlust einer Arbeitsstelle oder dem Abschluss der formalen Ausbildung eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird;

L.  in der Erwägung, dass größeres Augenmerk darauf gelegt werden sollte, dass die Mittel und Instrumente, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehen, auch wirksam verwendet werden, zumal viele Mitgliedstaaten mit den derzeitigen Regelungen und Möglichkeiten bislang keine durchschlagenden Erfolge im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit erzielt haben;

M.  in der Erwägung, dass der Rat im Februar 2013 beschloss, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einzuführen, die in Verbindung mit dem ESF als wesentliches Haushaltsinstrument der EU dienen soll, um die Regionen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, in denen besonders hohe Jugendarbeitslosenquoten zu verzeichnen sind, was insbesondere über die Einführung von Jugendgarantie-Programmen erreicht werden soll;

N.  in der Erwägung, dass die Verpflichtung der Jugendgarantie für die gesamte EU gilt, während die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die Mitgliedstaaten und Regionen abzielt, in der die Jugendarbeitslosenquote über 25 % beträgt, womit insgesamt 20 Mitgliedstaaten ganz oder teilweise förderberechtigt sind;

O.  in der Erwägung, dass auf eine rasche Bereitstellung der Mittel hingearbeitet wurde, indem die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für die Jahre 2014 und 2015 vorzeitig bereitgestellt wurden, womit das Ziel verfolgt wurde, mit den über die Beschäftigungsinitiative finanzierten Maßnahmen eine möglichst große Wirkung zu erzielen; in der Erwägung, dass die vorzeitige Bereitstellung der Mittel angesichts der Tatsache, dass es bei der Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene zu Verzögerungen kam, zu kurz griff; in der Erwägung, dass die Vorfinanzierungsquote 2015 von 1 % auf 30 % bedingt erhöht wurde und die Mehrheit der förderberechtigten Mitgliedstaaten diese Maßnahmen erfolgreich angewendet hat;

P.  in der Erwägung, dass ein Hauptziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie darin besteht, Maßnahmen für Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung (Not in Employment, Education or Training – NEET) befinden, zu ergreifen, zumal für Angehörige dieser Gruppe das Risiko der Ausgrenzung am größten ist, wobei berücksichtigt werden muss, dass die Bezeichnung „NEET“ verschiedene Untergruppen junger Menschen umfasst, deren Bedürfnisse auch ganz unterschiedlich sind;

Q.  in der Erwägung, dass mit der Jugendgarantie erreicht werden soll, dass Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, langfristig in den Arbeitsmarkt integriert werden, und dass zu diesem Zweck individuell auf die Betroffenen eingegangen werden muss, sodass in der Folge ein hochwertiges Beschäftigungsangebot erfolgen kann und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zunimmt und junge Menschen allgemein gesehen auch bei dem Übergang von der Schule zum Arbeitsleben unterstützt werden und dazu beigetragen wird, dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten angemessene Strategien verfolgen müssen, um diese Personen auch zu erreichen;

R.  in der Erwägung, dass die IAO 2015 die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der EU‑28 auf 45 Mrd. EUR schätzte; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Programmzeitraum 2014–2020 mit dem bescheidenen Betrag von 6,4 Mrd. EUR ausgestattet wurde, wobei gilt, dass die nationalen Mittel nicht ersetzt, sondern vielmehr ergänzt werden sollen;

S.  in der Erwägung, dass die Kommission vorgeschlagen hat, für das Budget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen der Überarbeitung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für die Jahre 2017–2020 weitere Mittel in Höhe von 1 Mrd. EUR bereitzustellen und diesen Betrag um eine weitere Milliarde EUR aufzustocken, die über ESF-Verpflichtungen bereitgestellt werden soll; in der Erwägung, dass diese Summe infolge einer Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Rat auf 1,2 Mrd. EUR erhöht wurde; in der Erwägung, dass das Parlament am 5. September 2017 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2017 angenommen hat, damit für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 2017 zusätzliche 500 Mio. EUR bereitgestellt werden können, wobei dieser Betrag im Rahmen des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen finanziert wird, wenn allerdings auch zu bedauern ist, dass es im Haushaltsverfahren 2017 zu Verzögerungen kam, weil der Rat die Halbzeitüberprüfung des MFR blockierte und erst spät billigte;

T.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem ersten Sonderbericht über die Jugendgarantie Bedenken dahingehend zum Ausdruck gebracht hat, dass die Mittelausstattung womöglich nicht angemessen ist (und zwar weder vonseiten der EU noch vonseiten der Mitgliedstaaten), keine Definition eines „hochwertigen Angebots“ vorliegt, keine Strategie mit klaren Zielvorgaben oder Etappenzielen verfolgt wird und die Ergebnisse nicht überwacht werden bzw. keine einschlägige Berichterstattung erfolgt; in der Erwägung, dass er darüber hinaus Bedenken geäußert hat, was die mangelnde Umsetzung des Partnerschaftskonzepts bei der Entwicklung der Jugendgarantie gemäß der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 angeht;

U.  in der Erwägung, dass es wirklich wirksamer Mechanismen zur Erörterung und Lösung der Probleme bei der Umsetzung von Jugendgarantie‑Programmen bedarf und dass sich auch die Mitgliedstaaten dazu verpflichten sollten, die Jugendgarantie in vollem Umfang umzusetzen, wobei sie insbesondere die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen, Möglichkeiten zur Verbesserung von Fertigkeiten schaffen und ordnungsgemäße, flexible Bewertungsstrukturen einführen sollten;

V.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht über die Jugendgarantie zum Begriff des hochwertigen Angebots einige gemeinsame Kriterien dargelegt hat, wobei die Definition dieses Begriffs im Falle der Slowakei Rechtsverbindlichkeit hat und Bestimmungen über die Mindestarbeitszeit und die Dauerhaftigkeit der Beschäftigung nach Auslaufen der Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen umfasst und dem Gesundheitszustand der einzelnen Begünstigten Rechnung getragen wird;

W.  in der Erwägung, dass der Europäische Rechnungshof in seinem vor kurzem erschienenen zweiten Sonderbericht über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie, der auf einer Stichprobe von sieben Mitgliedstaaten beruht, seine Sorge darüber zum Ausdruck brachte, dass es schwierig sei, vollständige Daten zu erhalten, dass bei der Umsetzung der Jugendgarantie nur begrenzte Fortschritte gemacht worden seien und dass die Ergebnisse nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprächen; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie nach wie vor zu den innovativsten und ehrgeizigsten politischen Maßnahmen zur Bekämpfung der infolge der Wirtschaftskrise entstandenen Jugendarbeitslosigkeit zählen, und dass die europäischen Institutionen und die Institutionen auf der nationalen und regionalen Ebene daher ihr finanzielles und politisches Engagement in den kommenden Jahren fortführen müssen, was die Umsetzung angeht;

X.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nur ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen wird und das letztendliche Ziel der Jugendgarantie, d. h. die langfristige Beschäftigung junger Menschen, nur erreicht werden kann, wenn die Maßnahmen angemessen überwacht werden, und zwar auf der Grundlage zuverlässiger, vergleichbarer Daten, wenn die Programme ergebnisorientiert sind und Anpassungen vorgenommen werden, wenn sich Maßnahmen als unwirksam und kostenintensiv erweisen;

Y.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen müssen, um diejenigen jungen Menschen zu unterstützen und zu erreichen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt bzw. vollkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind, wozu beispielsweise junge Menschen mit Behinderungen zählen;

Z.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie von zentraler Bedeutung sind, wenn die Grundprinzipien der europäischen Säule sozialer Rechte auch wirklich umgesetzt werden sollen;

AA.  in der Erwägung, dass der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, in seiner Rede zur Lage der Union im Jahr 2017 nicht auf die Jugendarbeitslosigkeit in Europa eingegangen ist, obwohl diese nach wie vor alarmierend hoch ist; in der Erwägung, dass in der Absichtserklärung, die mit der Rede zur Lage der Union 2017 einherging, festgestellt wurde, dass mit der Jugendgarantie dazu beigetragen wird, dass in der EU Arbeitsplätze entstehen; in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit für die EU auch künftig ein vorrangiger Handlungsbereich sein sollte;

AB.  in der Erwägung, dass gemeldet wurde, dass es für junge Menschen im Rahmen von Maßnahmen, die über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gefördert wurden, zu Zahlungsverzögerungen gekommen ist, was in vielen Fällen darauf zurückzuführen war, dass die Verwaltungsbehörden zu spät eingerichtet wurden oder die Verwaltungskapazitäten der nationalen oder regionalen Behörden nicht ausreichend waren;

AC.  in der Erwägung, dass mit den Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie, etwa durch Praktikums- und Trainee-Stellen, dazu beigetragen werden sollte, dass sich der Einstieg in den Arbeitsmarkt vereinfacht, und dass solche Stellen niemals ein Ersatz für ein reguläres Beschäftigungsverhältnis sein sollten;

AD.  in der Erwägung, dass irreguläre Beschäftigungsverhältnisse oder auch versäumte Arbeitslosmeldungen von jungen Frauen in ländlichen Gebieten zu Ungenauigkeiten bei den statistischen Daten und zu einem Rentengefälle führen; in der Erwägung, dass sich dieser Zustand nachteilig auf die gesamte Gesellschaft und insbesondere auf das Wohlergehen von Frauen, andere Arten der sozialen Absicherung und die Chancen für eine berufliche Neuorientierung sowie künftige Beschäftigungsmöglichkeiten auswirkt;

AE.  in der Erwägung, dass inzwischen 16 Mio. NEETs an Jugendgarantie-Programmen teilgenommen haben und im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,6 Mio. junge Menschen in der EU direkte Unterstützung erhalten haben;

AF.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 132 Arbeitsmarktmaßnahmen für junge Menschen getroffen haben;

AG.  in der Erwägung, dass bereits 75 % des Gesamtbudgets der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gebunden sind und 19 % von den Mitgliedstaaten bereits investiert wurden, was bedeutet, dass bei den für diese Initiative vorgesehenen Haushaltsmitteln unter den EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds) die höchste Vollzugsquote erreicht wurde;

AH.  in der Erwägung, dass zwar Bedenken geäußert wurden, was die Angemessenheit der Mittelausstattung der Initiative und den prognostizierten Gesamtbedarf an Investitionen betrifft, aus mehreren Berichten über die Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen jedoch hervorgeht, dass die verfügbaren Ressourcen erfolgreich dem regionalen Bedarf entsprechend eingesetzt werden, d. h. für bestimmte Regionen und Begünstigtengruppen;

AI.  in der Erwägung, dass die Kommission seit der Einführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 1997 bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen junger Menschen unterstützt hat(9); in der Erwägung, dass sich die Bemühungen der EU seit der Krise insbesondere auf die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen konzentrieren;

AJ.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie über den ESF, einzelstaatliche Haushaltspläne und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert wird, während mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die direkte Bereitstellung von Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums- oder Weiterbildungsplätzen für die Zielgruppe der Initiative in den förderfähigen Regionen unterstützt werden kann; in der Erwägung, dass die Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen keine im Voraus festgelegte Dauer haben, während bei der Jugendgarantie innerhalb von vier Monaten ein Angebot unterbreitet werden muss;

AK.  in der Erwägung, dass die Jugendgarantie dazu geführt hat, dass in den Mitgliedstaaten Strukturreformen durchgeführt wurden, mit denen in erster Linie die Modelle der allgemeinen und beruflichen Bildung an den Arbeitsmarkt angepasst werden sollen, damit die Ziele der Jugendgarantie erreicht werden;

AL.  in der Erwägung, dass externe Faktoren wie die konkrete wirtschaftliche Lage oder die Produktionsmodelle in den einzelnen Regionen Einfluss darauf haben, inwieweit die in der Jugendgarantie festgelegten Ziele erreicht werden können;

Einleitung

1.  vertritt die Auffassung, dass die Jugendgarantie ein erster Schritt in Richtung eines Konzepts sein muss, was die Bedürfnisse junger Menschen in Bezug auf Beschäftigung angeht; weist erneut darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, dazu beizutragen, jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsprogrammen, Beschäftigungsverhältnissen für Berufsanfänger und hochwertigen Praktika zu ermöglichen;

2.  betont, dass eine angemessene Beschäftigung für junge Menschen immer auch hochwertig sein muss und dieser Aspekt auf keinen Fall vernachlässigt werden darf; betont, dass die Kernarbeitsnomen und die sonstigen Normen in Bezug auf die Beschäftigungsqualität, etwa die Arbeitszeit, der Mindestlohn, der Sozialschutz sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, im Rahmen der Anstrengungen von zentraler Bedeutung sein müssen;

3.  weist darauf hin, dass die Wirtschaftsbilanzen der Länder der EU‑28 in Bezug auf das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum wesentliche Diskrepanzen aufweisen, was eine entschlossene politische Reaktion erforderlich macht; nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Mitgliedstaaten im Rückstand sind, was die Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen angeht; stellt fest, dass nur durch solide wirtschaftspolitische sowie beschäftigungs- und investitionspolitische Maßnahmen Arbeitsplätze entstehen können, wobei letztendlich die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, solche Maßnahmen zu ergreifen; ist besorgt über die langfristigen Auswirkungen der Abwanderung hochqualifizierter Personen auf die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen;

4.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß den für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geltenden Umsetzungsvorschriften zwischen verschiedenen Arten der Umsetzung des Programms auswählen müssen (ein besonderes Programm, Schwerpunkte im Rahmen eines bestehenden operationellen Programms oder Einbeziehung in unterschiedliche Prioritäten); weist darauf hin, dass angesichts der verschiedenen Möglichkeiten in Bezug auf die Umsetzung ein Austausch bewährter Verfahren auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse angezeigt ist, die dann im Rahmen künftiger Programmphasen zur Anwendung gebracht werden sollten;

5.  stellt mit Sorge fest, dass aus dem Sonderbericht Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, dass die Gefahr besteht, dass mit den Mitteln, die die EU bereitstellt, lediglich die Mittel auf nationaler Ebene ersetzt werden und somit kein Mehrwert bewirkt wird; weist vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Zusätzlichkeit darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen der Ergänzung der eigenen Maßnahmen und Mittel der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dienen und keinen Ersatz darstellen soll; betont, dass nie vorgesehen war, dass das Ziel, allen jungen Menschen binnen vier Monaten nach dem Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. dem Abschluss der Schulbildung oder der formalen Ausbildung ein hochwertiges Angebot für eine Arbeitsstelle, Weiterbildungsmaßnahmen, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum zu unterbreiten, einzig und allein mit den Mitteln, die für Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden, erreicht werden soll, zumal dies auch gar nicht möglich wäre;

6.  betont, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen insbesondere erreicht werden soll, dass politische Reformen durchgeführt werden und in den Bereichen Beschäftigung und Bildung eine bessere Koordinierung erfolgt, und zwar insbesondere in den Mitgliedstaaten, die mit hohen Jugendarbeitslosenquoten konfrontiert sind, womit erreicht werden soll, dass diese Mitgliedstaaten integrierte, umfassende, langfristige Strategien zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auflegen – in deren Rahmen sich die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und deren Chancen verbessern und langfristige Beschäftigung erreicht wird –, anstatt verschiedene fragmentierte (bereits bestehende) Maßnahmen umzusetzen; hält die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie für wirksame Instrumente, was die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung der Gruppen junger Menschen angeht, die am stärksten ausgegrenzt sind; ist der Auffassung, dass auf die Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Beschäftigung, die Schulabbruchquoten und soziale Ausgrenzung hingearbeitet werden muss;

7.  weist darauf hin, dass im Einklang mit der Empfehlung des Rates zur Einführung der Jugendgarantie sechs Leitlinien erarbeitet wurden, auf die sich die Programme der Jugendgarantie stützen sollen: Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften; frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung; Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt; Einsatz der Fonds der Union; Bewertung und ständige Verbesserung des Systems; zügige Umsetzung; betont, dass den Bewertungsberichten zufolge sehr wenige Mitgliedstaaten vollständige Daten und Bewertungen zu diesen Aspekten bereitgestellt haben;

8.  betont, dass sowohl in die innerstaatliche als auch in die grenzüberschreitende Mobilität mehr investiert werden sollte, um die Jugendarbeitslosenquote zu senken und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage entgegenzuwirken; fordert, Nachfrage nach und Angebot an Arbeit und Kompetenzen besser aufeinander abzustimmen, indem die Mobilität zwischen Regionen (und auch grenzüberschreitenden Regionen) verbessert wird; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk darauf legen müssen, die Bildungssysteme und die Arbeitsmärkte in grenzüberschreitenden Regionen besser miteinander zu verknüpfen, etwa durch die Förderung des Erwerbs der Sprachen der Nachbarländer;

9.  weist darauf hin, dass die Ursachen der hohen Jugendarbeitslosenquote in den Auswirkungen der weltweiten Wirtschaftskrise auf die Arbeitsmärkte, dem vorzeitigen Schulabgang ohne ausreichende Qualifikation, dem Mangel an einschlägigen Fähigkeiten und Berufserfahrung, in der zunehmenden Verbreitung von Formen der prekären befristeten Beschäftigung mit anschließender Arbeitslosigkeit, begrenzten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung und unzureichenden und ungeeigneten aktiven Arbeitsmarktprogrammen liegen;

10.  ist der Ansicht, dass die Überwachung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch verlässliche Daten gestützt werden muss; ist der Ansicht, dass die derzeit verfügbaren Überwachungsdaten und Ergebnisse nicht ausreichen, um eine angemessene Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die als wesentliches Finanzierungsinstrument der Jugendgarantie-Programme fungiert, vorzunehmen, was insbesondere auf die anfänglichen Verzögerungen bei der Ausarbeitung der operationellen Programme durch die Mitgliedstaaten sowie darauf zurückzuführen ist, dass sich die Umsetzung der Programme noch in einem relativ frühen Stadium befindet; besteht darauf, dass das Thema Jugendbeschäftigung im Rahmen des Handelns der EU auch künftig als Priorität behandelt wird; ist allerdings angesichts der Angaben, die vor kurzem im Rahmen des Berichts des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht wurden, beunruhigt, was die Wirkung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie als Maßnahmen angeht, mit denen gegen Jugendarbeitslosigkeit vorgegangen werden soll, auch wenn sich der Bericht lediglich auf eine Auswahl an Gebieten und auf einen bestimmten Zeitraum bezieht;

11.  ist der Ansicht, dass eine Strategie zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen nur dann echte Wirkung entfalten kann, wenn runde Tische für Aussprachen eingerichtet werden, an denen alle Beteiligten teilnehmen und bei denen die Gegebenheiten der Umsetzung der Strategie vor Ort berücksichtigt werden, und wenn gezielte Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen werden, mit denen der Bedarf der Wirtschaft gedeckt und mit den Bestrebungen und Fertigkeiten der jungen Menschen vereinbart werden kann; betont, dass mit dieser Strategie für eine hochwertige Ausbildung und für umfassende Transparenz mit Blick auf die Zuweisung der Mittel für Ausbildungseinrichtungen gesorgt werden muss, indem – unter anderem – die Verwendung dieser Mittel eingehend überwacht wird;

12.  bedauert, dass die Mitgliedstaaten beschlossen haben, lediglich auf das nicht verbindliche Instrument einer Empfehlung des Rates zurückzugreifen; weist darauf hin, dass das Ziel der Jugendgarantie in vielen Mitgliedstaaten noch lange nicht erreicht ist;

Förderung der am stärksten ausgegrenzten jungen Menschen

13.  weist darauf hin, dass das Risiko besteht, dass junge Menschen mit Behinderungen weder in den Anwendungsbereich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen noch in jenen der Jugendgarantie fallen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre operationellen Programme so anzupassen, dass dafür gesorgt ist, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie auch wirklich allen Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, junge Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang genießen und den Bedürfnissen der einzelnen Betroffenen Rechnung getragen wird;

14.  betont, dass es intensiver, langfristiger Bemühungen und einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden bedarf, wenn NEETs erreicht werden sollen, zumal es sich dabei um eine heterogene Gruppe handelt, deren Mitglieder verschiedene Bedürfnisse und Fertigkeiten haben; betont daher, dass korrekte, vollständige Daten über die gesamte NEET-Bevölkerung vorliegen müssen, damit die Betroffenen registriert werden können und effizienter auf sie zugegangen werden kann, zumal mit stärker aufgeschlüsselten Daten – darunter auch eine Aufschlüsselung nach Regionen – ermittelt werden könnte, welche Gruppen einbezogen werden sollten und wie Beschäftigungsinitiativen besser auf die Begünstigten abgestimmt werden können;

15.  ist der Ansicht, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen makroökonomische Instrumente und sonstige politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen nicht ersetzen können; weist darauf hin, dass bei der Bewertung der Umsetzung und der Wirkung der Jugendgarantie berücksichtigt werden muss, dass die makroökonomischen Bedingungen und die Haushaltslage in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind; ist der Ansicht, dass eine langfristige Strukturreform der Beschäftigungsinitiative ausgearbeitet werden muss, wenn die Laufzeit des Programms verlängert werden soll; stellt fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten unbedingt eine bessere Koordinierung erfolgen muss;

16.  fordert, dass zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden, damit alle Beratungsdienste und sonstigen Angebote für junge Menschen an einem zentralen Punkt einfach und kostenlos verfügbar und zugänglich sind;

17.  ist besorgt über die ersten Beobachtungen, aus denen hervorgeht, dass Verbesserungen bei der Erfassung aller NEETs sowie Maßnahmen notwendig sind, um die Angehörigen dieser Gruppe zu erreichen, und zwar insbesondere nicht erwerbstätige NEETs sowie NEETs, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt schwierig ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene, maßgeschneiderte Strategien aufzulegen, mit denen alle NEETs erreicht werden, und ein integriertes Konzept zur Anwendung zu bringen, um Unterstützung und Dienste anzubieten, mit denen junge Menschen, die mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert sind, individueller gefördert werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Bedürfnissen schutzbedürftiger NEETs besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Vorurteile und negative Einstellungen gegenüber diesen Jugendlichen zu bekämpfen;

18.  betont, dass die Maßnahmen auf die lokalen Umstände abgestimmt werden müssen, damit sie besser greifen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, Sondermaßnahmen für die Beschäftigung junger Menschen im ländlichen Raum umzusetzen;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die bestehenden Förderprogramme für junge Menschen und insbesondere für die jungen Menschen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, rasch zu verbessern und zu diesem Zweck Sensibilisierungskampagnen durchzuführen und dabei sowohl herkömmliche als auch moderne Kommunikationskanäle – also etwa soziale Netzwerke – zu nutzen;

Gewährleistung der Hochwertigkeit der im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterbreiteten Angebote

20.  nimmt die Forderung zur Kenntnis, dass definiert werden sollte, wie ein „hochwertiges Angebot“ im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aussehen sollte; betont, dass auf der Ebene der EU eine gemeinsame, umfassende Definition ausgearbeitet werden muss, die den Arbeiten des EMCO-Ausschusses in Zusammenarbeit mit der Kommission, der IAO und den einschlägigen Interessenträgern umfassend Rechnung tragen könnte; weist darauf hin, dass ein hochwertiges Angebot eine vielschichtige Maßnahme darstellt, die zu einer dauerhaften, gut abgestimmten Integration der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt führt, indem die Kompetenzen der Betroffenen ausgebaut werden, wobei dem Qualifikationsniveau und dem Profil der Teilnehmer sowie dem Bedarf auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass für die Teilnehmer ein angemessener Sozialschutz besteht, angemessene Bestimmungen über Arbeitsbedingungen gelten und eine angemessene Bezahlung erfolgt; weist auf die in den von der Kommission 2015 veröffentlichten Leitlinien für die Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen („Guidance on evaluation of the Youth Employment Initiative“) niedergelegten Qualitätsstandards hin, in deren Rahmen die Merkmale von Beschäftigungsangeboten und deren Relevanz für die Bedürfnisse der Teilnehmer sowie die Arbeitsmarktbilanz der Angebote und der Anteil der abgelehnten Angebote bzw. frühzeitig abgebrochenen Maßnahmen dargelegt werden, die als aussagekräftige Indikatoren für die Bewertung der Beschäftigungsqualität gelten;

21.  weist erneut darauf hin, dass „menschenwürdige Arbeit“ laut IAO Beschäftigungsmöglichkeiten umfasst, die produktiv sind und ein gerechtes Einkommen sichern, mit Sicherheit am Arbeitsplatz und Sozialschutz für Familien einhergehen, bessere Aussichten auf persönliche Weiterentwicklung bieten und die soziale Integration fördern, den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Anliegen vorzubringen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und an den für ihr Leben relevanten Beschlüssen mitzuwirken, und die allen Frauen und Männern Chancengleichheit und Gleichbehandlung garantieren, und weist darauf hin, dass dieser Mindeststandard für Beschäftigung für junge Menschen nach wir vor nicht erreicht ist;

22.  ist der Ansicht, dass junge Menschen auch in die Überwachung der Qualität der Angebote eingebunden werden sollten;

23.  weist darauf hin, dass bei einem hochwertigen Praktikumsvertrag ein Qualitätsrahmen eingehalten werden muss, in dessen Rahmen Folgendes gilt: das Praktikum muss auf einem schriftlichen Vertrag beruhen, in dem transparente Informationen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien enthalten und konkrete Ziele und hochwertige Ausbildungsinhalte festgelegt sind; es muss ein Mentor oder Betreuer benannt werden, der die Leistung des Praktikanten am Ende des Praktikums bewertet; die Dauer des Praktikums muss genau festgelegt sein, für Praktika bei ein- und demselben Arbeitgeber muss eine Höchstdauer gelten und der Vertrag muss präzise Bestimmungen über die Meldung bei der Sozialversicherung und die Bezahlung umfassen;

24.  legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre operationellen Programme für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach und nach zu aktualisieren und zu überarbeiten und die Sozialpartner und Jugendorganisationen entsprechend zu beteiligen, um ihre Maßnahmen ganz konkret auf den tatsächlichen Bedarf der jungen Menschen und des Arbeitsmarkts abzustimmen;

25.  betont, dass nur bewertet werden kann, ob die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sinnvoll verwendet werden und ob ihr letztendliches Ziel, arbeitslose junge Menschen langfristig in Beschäftigung zu bringen, erreicht wird, wenn die Maßnahmen strikt und transparent überwacht werden und dafür zuverlässige, vergleichbare Daten zur Verfügung stehen und wenn an die Mitgliedstaaten, die keine Fortschritte erzielt haben, höhere Ansprüche gestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Überwachung, Berichterstattung und Datenqualität unverzüglich zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass über die derzeitige Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen rasch zuverlässige, vergleichbare Daten erhoben und bereitgestellt werden, und zwar häufiger, als es gemäß der Verpflichtung zur jährlichen Berichterstattung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der ESF-Verordnung vorgeschrieben ist; fordert die Kommission auf, ihre Leitlinien zur Datenerhebung gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofs zu überarbeiten, um das Risiko, dass die Ergebnisse geschönt werden, zu minimieren;

26.  nimmt die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgelegten Programmvorschläge sowie die Tatsache zur Kenntnis, dass es sich um verschiedene Programmarten handelt; ist der Ansicht, dass die nationalen Bestimmungen in einigen Mitgliedstaaten ungenau sind, was die Ziele und die Konzepte betrifft, und dass sie unklar formuliert sind und nur begrenzte Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung bieten; vertritt die Auffassung, dass der große Ermessensspielraum und der Mangel an eindeutigen Mechanismen für die Überwachung zuweilen zur Folge hatten, dass Arbeitsplätze durch Angebote im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ersetzt wurden;

27.  ist beunruhigt angesichts der Berichte, aus denen hervorgeht, dass Maßnahmen, die über die Beschäftigungsinitiative gefördert werden, unzulässig eingesetzt wurden, wobei es unter anderem zu verzögerten Zahlungen an junge Menschen kam und Praktika missbraucht wurden, d. h. etwa übermäßig oft auf Praktika zurückgegriffen wurde; bekundet seine Bereitschaft, gegen derartige Praktiken vorzugehen; vertritt die Auffassung, dass eine wiederholte Inanspruchnahme der Jugendgarantie dem Zweck der Arbeitsmarktaktivierung nicht zuwiderlaufen darf und das Ziel, junge Menschen in längerfristige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, nicht untergraben darf;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren zu ermitteln, auszutauschen und bekanntzumachen, mit denen in Bezug auf politische Maßnahmen wechselseitiges Lernen und ein Beitrag zur Gestaltung und Umsetzung faktengestützter Maßnahmen ermöglicht werden; betont, dass aufgrund der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und der Digitalisierung der Wirtschaft ein neuer Ansatz für Jugendbeschäftigungsstrategien erforderlich ist; weist darauf hin, dass im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wirksame Instrumente eingesetzt werden müssen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, und dass keine unwirksamen beschäftigungspolitischen Maßnahmen recycelt werden sollten;

29.  weist erneut darauf hin, dass auf Partnerschaften beruhende Konzepte gemäß der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie von entscheidender Bedeutung sind, was die Umsetzung der Jugendgarantie-Programme und die Erreichung der NEETs angeht; fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Partnerschaftsansatz zu verfolgen und zu diesem Zweck die einschlägigen Interessenträger aktiv zu ermitteln und einzubeziehen und die Jugendgarantie-Programme bei Unternehmen und insbesondere bei KMU und kleineren Familienbetrieben besser bekanntzumachen; betont, dass sich an den Mitgliedstaaten, die vor der Einführung der Jugendgarantie bereits ähnliche Konzepte eingeführt hatten, zeigt, dass eine erfolgreiche Einbeziehung der Interessenträger für eine erfolgreiche Umsetzung wichtig ist;

30.  betont, dass Jugendorganisationen als Mittler zwischen jungen Menschen und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen große Bedeutung zukommt; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eng mit Jugendorganisationen zusammenzuarbeiten, was die Planung, Umsetzung und Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie die entsprechende Kommunikation angeht;

31.  betont, dass kompetente, modernisierte Arbeitsverwaltungen erforderlich sind, damit NEETs maßgeschneiderte Dienste angeboten werden können; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ihre öffentlichen Arbeitsverwaltungen auf der Ebene der EU im Rahmen des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen besser zu koordinieren; empfiehlt, auf weitere Synergien zwischen den öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen, der Wirtschaft und den Ausbildungssystemen hinzuarbeiten; empfiehlt die allgemeine Verwendung elektronischer Behördendienste, damit der Verwaltungsaufwand abnimmt;

32.  fordert die Kommission auf, eine länderspezifische Schätzung der jährlichen Kosten vorzulegen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten anfallen würden, wenn die Jugendgarantie wirksam umgesetzt werden soll, und fordert sie auf, dabei der Schätzung der IAO Rechnung zu tragen;

33.  betont, dass im Rahmen der Jugendgarantie unbedingt erheblich mehr Ausbildungsplätze angeboten werde müssen, da es sich lediglich bei 4,1 % der bislang angenommenen Angebote um Ausbildungsplätze handelte;

Abschließende Bemerkungen

34.  betont, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen von einem Instrument der Krisenbekämpfung zu einem längerfristigen Instrument der EU zur Finanzierung der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nach 2020 umgestaltet werden muss, in dessen Rahmen rasch und unkompliziert Mittel bereitgestellt werden und der Grundsatz der Kofinanzierung gilt, damit deutlich wird, dass vorrangig die Mitgliedstaaten zuständig sind; weist darauf hin, dass bei der Ausweitung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen den Feststellungen des Rechnungshofs Rechnung getragen werden sollte; betont, dass das Hauptziel des Programms darin besteht, junge Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren; betont, dass eindeutige, messbare Ziele festgelegt werden müssen; betont, dass diese Komponenten mit Blick auf den nächsten MFR erörtert werden müssen, damit für die Weiterführung der Initiative und Kostenwirksamkeit gesorgt ist und ein Mehrwert bewirkt wird;

35.  bekräftigt, dass es die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt; betont, dass dringend weitere Anstrengungen unternommen werden müssen und weiteres politisches und finanzielles Engagement vonnöten ist, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen; weist insbesondere darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2018 bis 2020 unbedingt mit mindestens 700 Mio. EUR ausgestattet werden muss, wie es im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR vereinbart wurde; fordert ferner, dass ausreichende Mittel für Zahlungen bereitgestellt werden, damit dafür gesorgt ist, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ordnungsgemäß und fristgerecht umgesetzt werden kann;

36.  fordert, dass die Qualität der Angebote, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie gemacht werden, verbessert wird, und fordert, dass erörtert wird, welche Altersgruppe begünstigt werden soll;

37.  vertritt die Auffassung, dass es sich zur Umsetzung des Qualitätsrahmens für die Beschäftigung junger Menschen empfiehlt, Fortschritte in Richtung der Annahme einer Empfehlung zu erzielen, deren Rechtsgrundlage Artikel 292 und Artikel 253 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist, und eine Reihe von Informationsmaßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel die Einrichtung einer leicht zugänglichen Website mit einschlägigen aktuellen Informationen über die Vorschriften für Praktika in den einzelnen Mitgliedstaaten;

38.  weist darauf hin, dass es sich bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um ein Finanzinstrument handelt, mit dem die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit ergänzt werden sollen, und dass sich die Mitgliedstaaten unbedingt intensiver darum bemühen müssen, ihr Bildungswesen und ihre Arbeitsmärkte im Hinblick darauf besser aufeinander abzustimmen, mehr junge Menschen langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren; begrüßt die bestehenden Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage; stellt fest, dass die Nutzung von Kompetenzen in ganz Europa nach wie vor eine Herausforderung darstellt, und ist daher der Auffassung, dass dafür gesorgt werden muss, dass Qualifikationsangebot und -nachfrage besser aufeinander abgestimmt werden;

39.  ist der Ansicht, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und die Jugendgarantie von entscheidender Bedeutung sind, was die praktische Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte angeht, und zwar insbesondere von Grundsatz Nr. 1 zur allgemeinen und beruflichen Bildung und zum lebenslangen Lernen, Nr. 4 zu aktiven Unterstützung für Beschäftigung, Nr. 5 zu sicherer und anpassungsfähiger Beschäftigung, Nr. 6 zu Löhnen und Gehältern, Nr. 8 zum sozialen Dialog und zur Einbeziehung der Beschäftigten, Nr. 10 zu einem gesunden, sicheren und geeigneten Arbeitsumfeld und zum Datenschutz, Nr. 12 zum Sozialschutz, Nr. 13 zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Nr. 14 zum Mindesteinkommen;

40.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre gemeinsamen Bemühungen mit der IAO zu verstärken, um einschlägige Informationen bereitzustellen und die nationalen Kapazitäten zu stärken, damit die Programme im Rahmen der Jugendgarantie wie im Folgenden erläutert bereitgestellt und auf dieser Grundlage auch bewertet werden können: Sicherstellung der uneingeschränkten und nachhaltigen Umsetzung der Initiative, Verbesserung der Einbeziehung von NEETs und von jungen Menschen mit geringer Qualifikation, Stärkung der Kapazitäten und Verbesserung der Qualität der Angebote;

41.  weist darauf hin, dass die Anzahl der jungen Menschen, die Ende 2015 ein Programm im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen abgeschlossen hatten, auf 203 000 geschätzt wird, was 4 % der Teilnehmer entspricht, wobei die Veröffentlichung der endgültigen, von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten durch die Kommission noch aussteht; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten eine große Anzahl von Teilnehmern der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen das Programm nicht abgeschlossen hat; ist der Ansicht, dass mehr Anreize geschaffen werden müssen, damit junge Menschen die Beschäftigungsinitiative als nützlich erachten;

42.  weist erneut darauf hin, dass über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Maßnahmen finanziell gefördert werden sollten, mit denen zur Integration von NEETs in den Arbeitsmarkt beigetragen wird, etwa auch bezahlte Praktikums- und Trainee-Stellen sowie Ausbildungsplätze, weist aber gleichermaßen darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht zum Ersatz für eine echte bezahlte Beschäftigung werden dürfen;

43.  schlägt vor, dass eine „EU-Hotline zur Bekämpfung der Verletzung der Rechte junger Menschen“ eingerichtet wird, über die junge Menschen der Kommission direkt etwaige negative Erfahrungen in Bezug auf die Teilnahme an Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der Jugendgarantie melden können, da somit Informationen gesammelt und mögliche missbräuchliche Praktiken bei der Durchführung von Maßnahmen, für die EU-Mittel bereitgestellt werden, untersucht werden könnten;

44.  begrüßt es, dass in der Absichtserklärung im Zusammenhang mit der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Union 2017 ein Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde genannt wird, um die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken und grenzübergreifende Fälle besser bearbeiten zu können, sowie weitere Initiativen zur Unterstützung einer fairen Mobilität;

45.  stellt fest, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erfolgreich zur Senkung der Jugendarbeitslosenquoten und insbesondere zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis beigetragen hat, zumal die Initiative zu 48 % Männern und zu 52 % Frauen zugutegekommen ist;

46.  fordert, dass im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowohl die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf als auch die Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, uneingeschränkt umgesetzt werden;

47.  hält es für erforderlich, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten positive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass junge Frauen und Mädchen hochwertige Beschäftigungsangebote erhalten und nicht in prekären, unterbezahlten und zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden bzw. gefangen sind, in denen sie eingeschränkte oder gar keine Arbeitnehmerrechte besitzen;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Geschlechtern aufgeschlüsselte statistische Daten zusammenzustellen, damit die Kommission eine Folgenabschätzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und ihres Einflusses auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Frauen und Männern einleiten und eine gründliche Bewertung und Analyse der Umsetzung vorgenommen werden kann;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Wege zu ermitteln, um junge Frauen durch die Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Beschäftigung, bei Aufstiegsmöglichkeiten und bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, durch die Bereitstellung von Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen und durch die Förderung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und in Bezug auf den Bereich Aus- und Weiterbildung zu unterstützen;

50.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die im Rahmen der Bildungssysteme ergriffenen Maßnahmen zum Schutz gefährdeter junger Menschen zu verbessern;

51.  stellt mit Besorgnis fest, dass in den jüngsten Bewertungsberichten(10) darauf hingewiesen wird, dass die erste Umsetzungsphase der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in erster Linie auf gut ausgebildete NEETs und weniger auf diejenigen, die gering qualifiziert, nicht erwerbstätig und nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind, ausgerichtet war;

52.  fordert die Mitgliedstaaten daher auf, diesen erheblichen Mangel bei der Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche unter anderem durch die Ausarbeitung spezifischer Folgemaßnahmen zu beheben, damit eine nachhaltigere, wirksamere und stärker faktengestützte Jugendpolitik umgesetzt werden kann;

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass es gemäß ihren Rechtsvorschriften allen jungen Menschen in der einschlägigen Altersgruppe zusteht, sich zu registrieren und aktiv an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilzunehmen(11);

54.  weist darauf hin, dass es für Praktikumsangebote auf dem freien Markt an Vorschriften über die Transparenz bei der Einstellung, die Dauer und die Anerkennung mangelt und dass nur wenige Mitgliedstaaten Mindestqualitätskriterien – auch für die Überwachung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – eingeführt haben;

55.  stellt fest, dass die aus dem EU-Haushalt finanzierten, über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen getätigten Investitionen Wirkung gezeigt und für junge Menschen zu einer beschleunigten Arbeitsmarktexpansion beigetragen haben; ist der Ansicht, dass die EU mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eindeutig einen Mehrwert schafft, da viele Jugendbeschäftigungsprogramme ohne das Engagement der EU nicht zustande gekommen wären;

56.  stellt fest, dass sich die ursprüngliche Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im MFR 2014–2020 auf 6,4 Mrd. EUR belief, wobei 3,2 Mrd. EUR aus einer eigenen Haushaltslinie stammten und Mittel in gleicher Höhe aus dem ESF beigesteuert wurden;

57.  betont, dass auf politischer Ebene im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für den Zeitraum 2017–2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Mrd. EUR gebilligt wurden, die um einen Betrag in gleicher Höhe aus dem ESF ergänzt werden sollen; hebt jedoch hervor, dass die endgültige Mittelzuweisung für das Programm im anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren festgelegt wird;

58.  begrüßt, dass im Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan 2018 auf Druck des Europäischen Parlaments eine Aufstockung der ursprünglich vorgeschlagenen besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um neue Mittel in Höhe von 116,7 Mio. EUR beschlossen wurde, sodass sich der Gesamtbetrag für 2018 nun auf 350 Mio. EUR beläuft; verweist auf die einseitige Zusage der Kommission, im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans eine weitere Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorzuschlagen, sofern die Aufnahmekapazität der Initiative eine solche Aufstockung zulässt;

59.  ist der Ansicht, dass das Gesamtbudget der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hinter dem tatsächlichen Bedarf und den Ressourcen zurückbleibt, die notwendig sind, wenn die Zielsetzungen des Programms wirklich erreicht werden sollen; weist darauf hin, dass im Durchschnitt nur 42 % der NEETs erreicht wurden und ihr Anteil in einer Reihe von Mitgliedstaaten unter 20 % liegt; fordert aus diesem Grund, dass die Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im nächsten MFR deutlich aufgestockt wird und die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushaltsplänen Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme vorsehen;

60.  fordert die Kommission auf, bei Investitionen, die auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichtet sind, Synergien zwischen den verfügbaren Quellen zu fördern und im Rahmen eines ganzheitlichen Leitfadens einheitliche Regeln aufzustellen, um vor Ort größere Wirkung zu erzielen, mehr Synergien sowie einen höheren Nutzeffekt zu erreichen und die Abläufe zu vereinfachen; weist darauf hin, dass vor allem der Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsbehörden reduziert werden muss; verweist auf die Bedeutung länderspezifischer Berichte über die Finanzierung der Jugendgarantie-Programme, in deren Rahmen auch die Synergien zwischen nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt beobachtet werden, sowie auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Interessenträgern in diesem Prozess;

61.  fordert die Kommission auf, bei auf das Beschäftigungsangebot für junge Menschen ausgerichteten Investitionen die Planung für die Zeit nach 2020 zu verbessern, indem sie dem bei der Planung der ESI-Fonds eingesetzten Ansatz folgt, wonach die Bereitstellung von Mitteln einer umfassenden vorherigen Planung und Ex-ante-Konditionalitäten unterliegt, auf die der Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen folgt; ist der Ansicht, dass mit einem solchen Ansatz die mit EU-Mitteln erzielte Wirkung verstärkt werden kann; weist darauf hin, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Mitgliedstaaten mit entsprechenden operationellen Programmen und mit wesentlichen Zuwendungen sowohl aus dem nationalen Haushalt als auch aus regionalen Haushalten erfolgreich umgesetzt wurde;

62.  fordert die Kommission darüber hinaus auf, den derzeitigen Evaluierungsmechanismus dahingehend umzugestalten, dass der Schwerpunkt im Rahmen der Jahres- und Abschlussberichte auf einheitlichen Ergebniskriterien und Wirtschaftlichkeitsprüfungen liegt, damit besser verfolgt werden kann, inwiefern EU-Mittel eine Wirkung entfalten; fordert, dass unionsweit Indikatoren, wie der Anteil der Teilnehmer der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die durch von der EU finanzierte Maßnahmen einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt finden, zur Anwendung kommen;

63.  hebt jedoch hervor, dass die reformierte Planung und Berichterstattung keine Verzögerungen bei der Ausführung des Haushaltsplans und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand für Verwaltungsbehörden sowie insbesondere für die Endbegünstigen nach sich ziehen sollte;

64.  stellt fest, dass der derzeitige Verwaltungsaufwand die Investitionskapazitäten des EU-Haushalts beeinträchtigt, was vor allem bei Instrumenten mit kürzeren Durchführungszeiten wie der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen der Fall ist; fordert aus diesem Grund rationalisierte Ausschreibungsverfahren, bei denen der Schwerpunkt auf einer zügigeren Vorbereitung der Ausschreibungen und kürzeren Rechtsmittelverfahren liegt; weist darauf hin, dass sich die Nutzung vereinfachter Kostenoptionen bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen positiv auf die Ausgaben ausgewirkt hat; fordert, dass bei Vorhaben im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unionsweit vereinfachte Kostenoptionen eingeführt werden, damit sich der Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert und die Ausführung des Haushaltsplans zügiger vonstattengeht;

65.  hebt hervor, dass mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen hinsichtlich der finanziellen Ausführung derzeit die besten Ergebnisse aller ESI-Fonds erzielt werden;

66.  begrüßt, dass mit den Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen mehr als 1,6 Millionen junge Menschen unterstützt wurden und die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe Aktionen im Gegenwert von mehr als 4 Mrd. EUR durchführen konnten;

67.  stellt fest, dass mangelnde Informationen über die potenziellen Kosten für die Umsetzung eines Programms in einem Mitgliedstaat dazu führen können, dass keine entsprechenden Mittel für die Umsetzung dieses Programms und die Verwirklichung seiner Ziele bereitgestellt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Ex-ante-Analyse durchzuführen und einen Überblick über die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie zu erstellen;

68.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von zeitgemäßeren Systemen für die Überwachung der noch vorhandenen Mittel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die mit einem geringeren Verwaltungsaufwand einhergehen, einzuleiten;

69.  fordert, dass der Schwerpunkt bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die erzielten Ergebnisse gelegt wird, und zwar indem konkrete Indikatoren festgelegt werden, die sich auf neue Dienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt beziehen, die über das Programm in den Mitgliedstaaten angeboten werden, sowie auf der Anzahl der angebotenen unbefristeten Arbeitsverträge;

70.  vertritt die Auffassung, dass zur Beurteilung der Wirksamkeit des Programms alle Gesichtspunkte – darunter auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Programms – bewertet werden müssen; weist auf die früheren von der IAO und Eurofound vorgelegten Schätzungen hin und fordert die Kommission auf, diese Prognosen zu bestätigen oder zu aktualisieren;

71.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, realistische und erreichbare Ziele festzulegen, Abweichungen zu bewerten, den Markt vor der Einführung der Programme zu analysieren und die Überwachungs- und Mitteilungssysteme zu verbessern,

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72.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
(2) ABl. L 126 vom 21.5.2015, S. 1.
(3) ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0390.
(5) ABl. C 264 E vom 13.9.2013, S. 69.
(6) ABl. L 113 vom 29.4.2017, S. 56.
(7) Bericht der Kommission vom Dezember 2013 zum Thema Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft in Europa 2013 („Employment and Social Developments in Europe 2013“).
(8) Eurofound-Bericht vom August 2014 mit dem Titel „Occupational profiles in working conditions: Identification of groups with multiple disadvantages“ (Berufsprofile bei den Arbeitsbedingungen: Ermittlung von Gruppen mit Mehrfachbenachteiligung).
(9) Weitere Maßnahmen umfassen die im September 2010 ins Leben gerufene Initiative „Jugend in Bewegung“, die im Dezember 2011 gestartete Initiative „Chancen für junge Menschen“ und die im Januar 2012 eingeführte Initiative „Jugendaktionsteams“.
(10) Sonderbericht Nr. 5/2017 über die Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; Abschlussbericht an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission vom Juni 2016 mit dem Titel über die ersten Ergebnisse der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646), eingehende Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel „Youth Employment Initiative: European Implementation Assessment“ (Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Bewertung der EU-weiten Umsetzung).
(11) Gemäß den Rechtsrahmen einiger Länder gelten bestimmte junge Menschen, vor allem solche mit schweren Behinderungen, als arbeitsunfähig. Die Betroffenen können sich nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrieren und daher nicht an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen teilnehmen.

Letzte Aktualisierung: 27. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen