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Verfahren : 2017/2084(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0005/2018

Eingereichte Texte :

A8-0005/2018

Aussprachen :

PV 05/02/2018 - 23
CRE 05/02/2018 - 23

Abstimmungen :

PV 06/02/2018 - 5.7
CRE 06/02/2018 - 5.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0026

Angenommene Texte
PDF 237kWORD 62k
Dienstag, 6. Februar 2018 - Straßburg
Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
P8_TA(2018)0026A8-0005/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Februar 2018 zur schnelleren Innovation im Bereich der sauberen Energie (2017/2084(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. November 2016 mit dem Titel „Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie“ (COM(2016)0763),

–  unter Hinweis auf das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen von der Europäischen Union am 4. Oktober 2016 ratifizierte Übereinkommen von Paris,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2015 mit dem Titel „Beschleunigung des Umbaus des europäischen Energiesystems durch einen integrierten Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan)“ (C(2015)6317),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080) und seiner Entschließung vom 15. Dezember 2015 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer europäischen Energieunion“(1),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885) und auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zum Energiefahrplan 2050, Energie für die Zukunft(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. November 2016 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion (COM(2016)0759) und insbesondere auf die darin genannte Dimension „Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ der Energieunion und vor allem auf Artikel 22 betreffend die integrierte Berichterstattung über Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014–2020)(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2017 mit dem Titel „Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene“ (COM(2017)0376),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2016 mit dem Titel „Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative“ (COM(2016)0733),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8-0005/2018),

A.  in der Erwägung, dass dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation ein besonderer Stellenwert in der Energieunion der EU zukommt, zumal von FEI wichtige Impulse für die industrielle Vorreiterrolle der EU, ihre Wettbewerbsfähigkeit im Weltmaßstab, ihr nachhaltiges Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die allgemeine Energiesicherheit der Mitgliedstaaten und der Union ausgehen, da FEI die effiziente und nachhaltige Nutzung aller Energiequellen fördern und so die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern;

B.  in der Erwägung, dass die EU im Bereich der hochwertigen, emissionsarmen Energieinnovationen, einschließlich der Energieeffizienz, der erneuerbaren Energieträger und der Entwicklung sauberer Technologien nach wie vor weltweit führend ist, wodurch die EU über solide Grundlagen verfügt, um weitere Fortschritte bei Forschung und Innovation im Bereich der sauberen Energie, einschließlich der Entwicklung von Batterien für die Elektromobilität und Energiespeicherung zu vollziehen; in der Erwägung, dass von einer ehrgeizigen und zielgerichteten Klima- und Energiepolitik, insbesondere im Rahmen der Ziele für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und des Energiefahrplans 2050 wichtige Impulse für diese Führungsrolle ausgegangen sind; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang mit dem Übereinkommen von Paris die weltweiten Zielsetzungen und die konkreten Zusagen der Unterzeichner hinsichtlich des Klimaschutzes deutlich vorangebracht wurden; in der Erwägung, dass die Maßnahmen und Instrumente der EU weiterhin hohen Ansprüchen gerecht werden müssen, damit die richtigen Investitionssignale ausgesendet werden und damit sie nicht ihre weltweite Marktführerschaft bei Forschung und Innovation im Bereich der sauberen Energie einbüßt;

C.  in der Erwägung, dass Fortschritte bei Innovationen und FuE im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energieträger entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit und die Wirtschaft der EU sind; in der Erwägung, dass die Union nur durch den Einsatz kostengünstiger Innovationen und intensivierter Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen auf diesem Gebiet weltweit die Nummer eins im Bereich der erneuerbaren Energieträger werden kann; in der Erwägung, dass die Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ auf europäischer Ebene durch eine stabile Innovationspolitik untermauert werden muss, die sich insbesondere auf die Systemintegration bezieht;

D.  in der Erwägung, dass ein uneingeschränkt funktionierender und wettbewerbsfähiger Energiebinnenmarkt mit einem geeigneten Rechtsrahmen und der entsprechenden Infrastruktur wesentlich dafür sind, dass Forschung, Entwicklung und Innovation verstärkt gefördert werden und die Vermarktung neuer sauberer Technologien in allen Regionen der EU optimiert wird, da durch sie Skaleneffekte, Rechts- und Investitionssicherheit geboten werden und die Union so in die Lage versetzt wird, das Potenzial voll auszuschöpfen, das mit technologieneutralen Innovationen im Energiebereich verbunden ist, die darauf abzielen, die Effizienz, die emissionsarme und nachhaltige Nutzung von Energiequellen, die dezentrale Erzeugung sowie Lösungen und Technologien für die Speicherung und den Transport zu fördern;

E.  in der Erwägung, dass Innovationen im Bereich der sauberen Energien auch dazu beitragen sollten, die Verbraucher in der EU mit bezahlbarer Energie zu versorgen – indem ihnen dabei geholfen wird, in den Genuss niedrigerer Energietarife zu gelangen und mehr Kontrolle über ihren Energieverbrauch und die Energieerzeugung zu erlangen – und ihnen Produkte und Dienste anzubieten, die weniger energieintensiv sind;

F.  in der Erwägung, dass die Energiepolitik und die Finanzierungsinstrumente der EU und ihrer Mitgliedstaaten – einschließlich der einschlägigen öffentlichen Investitionen – so gestaltet sein sollten, dass die sich beschleunigenden technischen Entwicklungen in vollem Umfang genutzt werden können, und in erster Linie auf den schrittweisen Übergang zu sauberen, hocheffizienten Energieversorgungssystemen mit geringen Emissionen ausgerichtet sein sollten; in der Erwägung, dass die Ungewissheit auf dem Markt sowie die technologischen oder wissenschaftlichen Unsicherheiten zur Folge haben, dass die Finanzierung durch die Privatwirtschaft häufig unzureichend oder nicht vorhanden ist; in der Erwägung, dass die EU starke und kohärente Signale aussenden und Anreize setzen muss, um Investoren Sicherheit zu bieten und private Investitionen in Innovationen im Bereich der sauberen Energie sowie FuE und die Überführung der Ergebnisse in die Praxis anzukurbeln;

G.  in der Erwägung, dass Innovatoren und die Marktnachfrage die wichtigsten Impulsgeber für Innovationen sind; in der Erwägung, dass die Kommission ihre Anstrengungen in erster Linie auf die Schaffung eines günstigen Rahmens für Innovatoren – von der Vereinfachung des Zugangs zu Forschungsmitteln bis zur Umsetzung von Wissen in wirtschaftlich rentable Produkte – richten sollte; in der Erwägung, dass Partnerschaften zwischen Forschern und den relevanten Partnern aus der Wirtschaft vor diesem Hintergrund hilfreich sein können;

H.  in der Erwägung, dass sich Energiesubventionen auf die Marktpreise auswirken und die tatsächlichen Kosten der Energie aus verschiedenen Quellen sowie der energiebezogenen Technologien verschleiern, was die Bedingungen für Forschung und Investitionen in Innovationen im Bereich der sauberen Energie sowie ihren möglichen Einsatz beeinträchtigt; in der Erwägung, dass Subventionen schrittweise abgeschafft werden sollten und ihre Verwendung in der Zwischenzeit auf vorläufige Instrumente beschränkt werden sollte, die darauf abzielen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, der der Vermarktung neuer Technologien, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, Vorschub leistet;

I.  in der Erwägung, dass Lebenszyklusanalysen der Treibhausgasemissionen von Energiequellen, Verteilernetzen und Technologien als Ausgangspunkt genutzt werden sollten, wenn es gilt, konkrete Strategien und Anreize zu ermitteln, mit denen auf EU-Ebene saubere, emissionsarme und energieeffiziente Lösungen und Technologien – einschließlich der nachhaltigen Beschaffung von Rohstoffen und Mineralen – gefördert werden sollen; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt auf Innovationen im Bereich der sauberen Energie gelegt werden sollte, die von unmittelbarer Bedeutung für die Bürger und Prosumenten sind und ermöglichen, dass diese an der Energiewende teilhaben und dass die Energiewende selbst erschwinglicher wird;

J.  in der Erwägung, dass im 7. Forschungsrahmenprogramm und im Programm Horizont 2020 Forschung und Innovation im Bereich Energie als Schwerpunktthemen eingestuft wurden und dass dies angesichts der Verpflichtungen, die die Union im Rahmen der Energieunion und des Übereinkommens von Paris eingegangen ist, im 9. Forschungsrahmenprogramm weiterhin der Fall sein sollte, damit die Investitionsrisiken bei den vielversprechendsten Innovationen im Bereich der sauberen Energie, insbesondere mit Blick auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger, gesenkt werden können;

K.  in der Erwägung, dass ein Drittel des Energieverbrauchs der EU auf den Verkehrssektor entfällt und dass dieser ein gewaltiges Potenzial mit Blick auf die Energieeffizienz und die Verringerung des CO2-Ausstoßes birgt und daher beim Übergang zu neuen Lösungen im Energiebereich und einer Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen eine entscheidende Rolle spielen sollte;

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission, mit der ein Rahmen für die Beschleunigung der Innovationen der EU im Bereich der sauberen Energie geschaffen wird; betont, dass ein Regelungs- und Finanzierungsrahmen für Innovation im Energiebereich erforderlich ist, der mit dem Energiefahrplan 2050 der EU und ihren im Rahmen des Übereinkommens von Paris gegebenen Zusagen im Einklang steht und die effiziente und nachhaltige Nutzung aller Energiequellen fördert, sodass Energieeinsparungen und weit reichende Vorteile, auch in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit sowie Luft- und Wasserqualität, erzielt werden und zugleich die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union, ihre Versorgungssicherheit und die Einhaltung der Verpflichtungen aus den EU-Verträgen sichergestellt werden und eine umfassende Lösung für Umweltprobleme gefunden wird; erkennt an, dass der Rahmen der EU für schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie wesentlicher Bestandteil einer umfassenderen Reihe von Legislativvorschlägen ist, die im Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ enthalten sind, sodass er dessen einzelne Bestandteile, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen und die umfassenderen Rechtsvorschriften und Grundsätze der Energieunion, insbesondere solche, die im Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und dem Fahrplan 2050 Niederschlag finden, unter Einhaltung von Artikel 191 und 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstärken dürfte;

2.  stellt fest, dass die erfolgreiche Entfaltung von Energieinnovationen in der Praxis mit vielschichtigen Herausforderungen verbunden ist, die die Versorgungs- und Nachfragekette, das Humankapital, die Marktdynamik, die Vorschriften und Fragen der Innovations- und Industriepolitik betreffen; hebt hervor, dass angesichts dieser Herausforderungen die Mitwirkung der Bürger, d. h. der Verbraucher und der Prosumenten, sowie einer Vielzahl von Interessenträgern, darunter wissenschaftliche Einrichtungen, Forschungs- und Technologieorganisationen, KMU, Start-up-Unternehmen, Energieversorger, Bauunternehmen, Mobilitätsanbieter, Dienstleister, Hersteller von Ausrüstungen, IT- und Telekommunikationsunternehmen, Finanzinstitute, Behörden auf Ebene der EU und der Einzelstaaten sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften, nichtstaatliche Organisationen, Ausbilder und Meinungsführer, erforderlich ist; unterstreicht die Bedeutung neuer Geschäftsmodelle, die sich innovativer digitaler Technologien bedienen, um unter anderem die Eigenerzeugung, die Speicherung, den Austausch und den Eigenverbrauch von sauberer Energie vor Ort zu optimieren und den Zugang zu erneuerbaren Energieträgern auch für die von Energiearmut betroffenen Haushalte zu verbessern;

3.  vertritt die Auffassung, dass ein kostengünstiger Übergang zu umweltfreundlichen, verbraucherorientierten und stärker digitalisierten, dezentralisierten Systemen mit aktiven Prosumenten und Prosumenten-Zusammenschlüssen nur auf dem Weg der Forschung und der Entfaltung von Innovationen in allen Bereichen des Energiesystems – einschließlich nicht technologiespezifischer, systemorientierter Lösungen, die unter anderem auf Effizienz und dezentrale Energieerzeugung abzielen – erreicht werden kann; stellt fest, dass dieser Übergang neue Organisationsmodelle, insbesondere bei der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie sowie bei der Elektromobilität, der Unternehmensführung, dem Bedarfsmanagement und der Dienstleistungserbringung begünstigt; erkennt an, dass gemeinsame Standards für die Förderung eines vernetzten und digitalisierten Energiesystems erforderlich sind; betont, dass nachhaltigen, groß angelegten Pilotprojekten, einschließlich lokalen Projekten, eine wichtige Funktion bei der Umsetzung systembezogener Energieinnovationen zukommen kann;

4.  weist darauf hin, dass der Energieeffizienz bereichsübergreifende, horizontale Priorität in der Forschungs- und Innovationspolitik der EU eingeräumt werden sollte, der in allen Branchen – nicht nur bei energiebezogenen Projekten – Geltung verschafft werden sollte und mit der die Entwicklung effizienterer Prozesse, Dienstleistungen und Waren systematisch gefördert und entsprechende Anreize gesetzt werden sollten, wobei der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ in der gesamten Energiewertschöpfungskette, einschließlich der Erzeugung, der Übertragung, der Verteilung und des Endverbrauchs von Energie, zu berücksichtigen ist;

5.  erkennt an, dass eine weitere Liberalisierung der europäischen Energiemärkte – vor allem durch den Abbau von Hindernissen, die der freien Preisbildung im Wege stehen, und durch die schrittweise Abschaffung von Energiesubventionen – wichtig ist, wenn es gilt, Innovationen und die Einführung neuer Technologien, die einer nachhaltigeren Nutzung von Energie und einer Zunahme des Angebots von Energie aus erneuerbaren Energieträgern Vorschub leisten, zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, der günstigere Konditionen für Energieverbraucher, Prosumenten, Gemeinden und Unternehmen bieten kann;

Kohärenz der EU-Maßnahmen

6.  weist darauf hin, dass Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich saubere Energie in entscheidendem Maße von der Vorhersehbarkeit und Sicherheit des regulatorischen Rahmens abhängen, wofür es eines ambitiösen, machbaren und langfristigen politischen Ansatzes, einschließlich energie- und klimapolitischer Ziele und Verpflichtungen, sowie stabiler gezielter Anreize und langfristig eingesetzten Eigenkapitals bedarf, damit gleiche Ausgangsbedingungen für die verschiedenen Technologien geschaffen werden, sodass Innovationen gefördert, die Energieversorgung erleichtert und Marktzugangshemmnisse gesenkt werden und die erforderliche kritische Masse für eine Markteinführung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie schneller erreicht wird; begrüßt und setzt sich dafür ein, dass der Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien gelegt wird, wie dies im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan) und der Mitteilung der Kommission bestätigt wurde; weist erneut auf Artikel 194 AEUV hin und stellt fest, dass ihm in den politischen und finanziellen Instrumenten zur Unterstützung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie Rechnung getragen werden muss; weist jedoch darauf hin, dass bereichs- und branchenübergreifende, systemorientierte Innovationen im Bereich der Energie und die Förderung der Bildung und des Unternehmertums stärker in den Mittelpunkt gerückt werden müssen, da Innovation nicht ausschließlich durch Technologien vorangebracht wird; betont, dass dieser systemorientierte Ansatz dazu geeignet sein muss, die verschiedenen verfügbaren oder sich in der Entwicklungsphase befindlichen Lösungen wirksam zu integrieren, insbesondere mit Blick auf die Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energieträger; fordert, dass die europäischen Technologie- und Innovationsplattformen bei der Suche nach möglichen Innovationen im Bereich der sauberen Energie, die gezielte finanzielle Unterstützung erhalten sollten, eingesetzt werden;

7.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Gebietskörperschaften nachdrücklich auf, Maßnahmen zur Koordinierung von Programmen der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen im Bereich Forschung und Energieinnovationen zu treffen, damit Synergieeffekte gefördert werden und Doppelarbeit vermieden wird, sodass vorhandene Ressourcen und Infrastrukturen sowie Energiequellen in den Mitgliedstaaten möglichst wirksam genutzt werden, damit eine möglichst große Marktakzeptanz für neue Technologien und Innovationen herbeigeführt wird und neue Geschäftsmodelle unionsweit gefördert werden; vertritt die Auffassung, dass die Aufnahme einschlägiger Angaben in die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne diesem Ziel zuträglich sein könnte; betont in diesem Zusammenhang, dass bewährte Verfahren und der Informationsaustausch gefördert und die Regelungen für eine Teilnahme an Innovationsvorhaben im Energiebereich vereinheitlicht werden müssen, und zwar für alle Organisationen, Unternehmen, Hochschulen und Institute sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten;

8.  begrüßt die Zusage der Kommission, Grundlagenforschung weiterhin über Horizont 2020 und den Europäischen Forschungsrat zu finanzieren; betont, dass die Finanzierung der kooperativen Forschung im Bereich Energie im Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderungen von Horizont 2020 weiter erhöht werden muss, dass jedoch die Durchführung von Energieinnovationen auch im Rahmen der anderen Gesellschaftlichen Herausforderungen vereinfacht werden sollte; weist auf den Vorschlag der Kommission hin, marktschaffende Innovationen zu unterstützen, indem zusätzlich zu der Initiative für Start-ups und Scale-ups ein Europäischer Innovationsrat eingerichtet und so zur Förderung bahnbrechender Innovationen, die neue Märkte erschließen und schaffen können, beigetragen wird; ist der Ansicht, dass die Schaffung marktorientierter Finanzierungsinstrumente (z. B. Darlehen und Eigenkapital) nicht auf Kosten der Vergabe von Zuschüssen erfolgen sollte, durch die es Organisationen und öffentlichen Akteuren ohne Erwerbszweck – beispielsweise der Wissenschaft, den Universitäten und der Zivilgesellschaft – ermöglicht wird, an länderübergreifenden EU-Projekten von hohem Wert teilzunehmen;

9.  ist besorgt angesichts der Vielzahl und Komplexität der vorhandenen Finanzinstrumente; betont, dass für mehr Kohärenz zwischen den entsprechenden Fonds – einschließlich Strukturfonds –, die für Projekte im Bereich der sauberen Energie vorgesehen sind, gesorgt werden muss und dass die vorhandenen Finanzierungsinstrumente der EU und der Mitgliedstaaten verständlicher werden müssen; fordert die Kommission auf, eine Übersicht über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzierungsinstrumente entlang der Wertschöpfungskette vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit der Bündelung der einzelnen Instrumente geprüft werden sollte, wobei darauf zu achten ist, dass ihre Komplementarität dabei nicht geschwächt wird; ist ferner der Auffassung, dass einige Mitgliedstaaten nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügen, um Unterstützungsmaßnahmen für energiebezogene Innovationen, insbesondere über nationale Programme zur finanziellen Unterstützung, zu entwickeln; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund, auf, diese Kapazitäten weiter zu stärken und dabei für einen kohärenten und vereinfachten Finanzierungsrahmen für Innovationen im Bereich der sauberen Energie zu sorgen;

10.  fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Leistungsfähigkeit ihrer energiebezogenen Finanzinstrumente und Fonds durchzuführen und ein Schnellverfahren zur Verbesserung der Instrumente bei bestimmten Blockaden, Unstimmigkeiten oder Unzulänglichkeiten vorzusehen und die vorgenannten Instrumente und Fonds an die neuen Energieziele der EU anzupassen;

11.  fordert die Kommission auf, eine zielgerichtete, langfristige und technologieneutrale Energiedimension als Bestandteil der Industriepolitik der Union vorzulegen, die auf Energieeffizienz, der weiteren Liberalisierung des Marktes und mehr Transparenz beruht, damit der Investition in verlorene Vermögenswerte vorgebeugt wird; hebt hervor, dass diese Dimension ein fester Bestandteil der industriepolitischen Strategie und des industriepolitischen Aktionsplans der Union sein sollte; betont, dass innovative Vorgänge und Technologien bei der Verbesserung der Emissionsleistung von energieintensiven Industriezweigen eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission auf, der Energie- und Ressourceneffizienz Priorität bei Forschung und Innovation einzuräumen; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die Einnahmen aus dem Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten auf nachvollziehbare Weise in energieeffiziente und emissionsarme Technologien zu investieren; verweist mit Nachdruck auf die Einrichtung eines Innovationsfonds zur Förderung von Innovationen in CO2-arme Technologien und Verfahren in Phase IV des EHS; ist der Auffassung, dass ein System offener Innovationen gefördert werden muss, in dem Industrie und Unternehmen ihre unterschiedlichen Fachkenntnisse bündeln und gemeinsam hochwertige und nachhaltige Lösungen entwickeln; erkennt die Rolle des „Industrieforums für saubere Energie und Wettbewerbsfähigkeit“ (Clean Energy Industrial Competitiveness Forum) bei der Entwicklung von Innovationen im Energiebereich an, einschließlich in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie, gegebenenfalls aber auch von Lösungen beispielsweise zur Speicherung von Energie, der CO2-Abscheidung und -Lagerung sowie biologischen Energieerzeugungsverfahren; begrüßt die Zusage der Kommission, branchengesteuerte Initiativen zu unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, der weltweiten Führungsrolle der EU bei den sauberen Energieträgern und technologischen Lösungen mit geringen Emissionen Vorschub zu leisten;

12.  weist darauf hin, dass die Photovoltaikbranche vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Großteil der Photovoltaik-Zellen und -Module heute in Drittländern und zumeist in China produziert wird, im Zentrum der Industriepolitik der Union stehen muss, damit sie in die Lage versetzt wird, den Anforderungen eines weltweit wachsenden Marktes gerecht zu werden; betont, dass die EU vollständig in diesen neuen Investitionszyklus eingebunden werden muss, damit sie ihre führende Rolle bei Forschung und Entwicklung im Bereich Photovoltaik-Maschinenbau und in weiteren Bereichen wie Wechselrichter, Rohstoffe, gebäudeintegrierte Photovoltaiksysteme, Betrieb, Wartung und Netzausgleichstechnik behaupten kann; betont ferner, dass die EU ihre Kompetenz im Bereich der Systemintegration, beispielsweise im Hinblick auf kleine Photovoltaiksysteme für Entwicklungsländer, aufrechterhalten muss;

13.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, bei der Beschäftigung mit der Energiebranche und damit verbundenen Branchen größere Anstrengungen zur Förderung von Innovationen in den Bereichen nachhaltige Beschaffung von Rohstoffen, optimierte Produktgestaltung, Recycling, Wiederverwendung und Kaskadennutzung von vorhandenen Metallen und Werkstoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft und der Energieeinsparungen zu unternehmen;

14.  stellt fest, dass Verbindungen zwischen dem digitalen Umbau, IT-Technologien und der energiebezogenen Forschung und Innovation bestehen, insbesondere im Hinblick auf die verbesserte Datenerhebung, größere Interoperabilität und den damit verbundenen Schutz der Daten und der Privatsphäre; ist der Ansicht, dass Distributed-Ledger-Technologie wie das Blockchainsystem eine Rolle dabei spielen können, die Effizienz energieverbrauchsrelevanter Prozesse zu verbessern und die Beteiligung der Bürger an der Umgestaltung des Energiesystems, einschließlich durch den Peer-to-Peer-Energiehandel, zu fördern; fordert die Kommission daher auf, diese Initiative zu fördern, um den Regelungsrahmen zu verbessern und für Kohärenz zwischen diesbezüglichen Aspekten der Energieunion, des digitalen Binnenmarkts, der Cybersicherheitsstrategien und des europäischen Datenschutzrahmens zu sorgen, sodass die Union in ihren Möglichkeiten, bei dieser neuen Entwicklung eine Vorreiterrolle einzunehmen, gestärkt wird;

15.  fordert die Kommission auf, eine dienstellenübergreifende Sonderstelle einzurichten, die u. a. folgende Aufgaben wahrnimmt:

   a) Ermöglichung einer neuen gemeinsamen Planung für die Forschungs- und Innovationspolitik, damit für Einheitlichkeit und Kohärenz gesorgt wird und häufige Schwerpunktwechsel vermieden werden;
   b) Ermittlung der einschlägigen Interessenträger, die es in der EU auf allen Ebenen und in allen Branchen im Bereich der Energieinnovationen, darunter auch Offshore-Windkraftanlagen und andere Technologien für erneuerbare Energieträger, gibt;
   c) Ermittlung bestehender Foren von Interessenträgern zum Thema Forschung und Innovation im Energiebereich, insbesondere zu den Aspekten Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger; Förderung der Schaffung von Clustern, der Einbeziehung in internationale Wertschöpfungsnetzwerke sowie Investitionen und Innovationen; Bereitstellung von Instrumenten, die einen branchenübergreifenden, interdisziplinären und überregionalen Austausch – etwa in Form von Energieinnovationsprojekten, einzelstaatlichen und lokalen langfristigen Strategien im Bereich der Energieinnovationen, gemeinsamen Investitionsvorhaben und der Beteiligung von Bürgern und Bürgerinitiativen an der Energiewende – ermöglichen;
   d) Behörden auf allen Ebenen dazu anregen, Kapitalbeschaffungspläne zu entwickeln und Anreize für Innovationen im Bereich der sauberen Energie schaffen, mit denen das Vertrauen der Investoren gestärkt und privates Kapital mobilisiert werden soll;
   e) Aufstellung eines Katalogs mit bewährten Verfahren, politischen Strategien und Finanzierungsinstrumenten im Energiebereich, darunter auch öffentlich-private Partnerschaften, Vergabeverfahren, Steueranreize, Austausch- und Informationsverfahren, Kommunikationsinstrumente und Informationskampagnen sowie operative Leitlinien und technische Unterstützung zur Anregung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie, ihrer Umsetzung und der Prosumentenbeteiligung, damit dafür gesorgt wird, dass die EU alle Phasen des Innovationszyklus angemessen unterstützen kann, und schließlich Bereitstellung eines praxisorientierten Maßnahmenkatalogs für die Mitgliedstaaten, lokalen Behörden und Interessenträger;
   f) Auslotung der Möglichkeiten mit Blick auf die Ausarbeitung innovationsfreundlicher, gestraffter und flexibler Teilnahmevorschriften im 9. Forschungsrahmenprogramm und in den Bestimmungen über den ESI-Fonds, die darauf ausgerichtet sind, größere langfristige Wirkungen zu erzielen, damit die Vorschriften besser in Einklang gebracht, Ressourcenverschwendung seitens der Antragsteller vermieden und Spitzenleistungen im Bereich der Innovation in ganz Europa gefördert werden;
   g) Einrichtung eines Verfahrens mit dem Ziel, ein länderübergreifendes Umfeld für Start-ups im Energiebereich zu schaffen, darunter ein europäischer Gründerrahmen, mit dem dafür gesorgt wird, dass die finanzielle Durststecke, die bei der Markteinführung von Energieinnovationen und entsprechenden Geschäftsmodellen im Innovationszyklus auftritt, überbrückt wird;
   h) Steigerung der Synergieeffekte mit dem Programm Horizont 2020 und anderen Finanzierungsinitiativen, mit dem Ziel, den Kapazitätsaufbau im Bereich Forschung und Innovation in leistungsschwachen Regionen der EU zu stärken;
   i) Beratung der europäischen Organe zu stimmigen Vergabeverfahren, damit eine breitere Anwendung von Energieinnovationen gefördert wird; Hilfestellung bei der Festlegung konkreter Ziele für Vergabeverfahren, die auf innovative Lösungen auf EU-Ebene ausgerichtet sind;
   j) Ausarbeitung konkreter Vorschläge zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle, die Innovatoren bei der Finanzierung von Energieinnovationen über Fonds und Instrumente berät, die auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der EIB sowie über andere mögliche private Quellen verfügbar sind; Verbesserung der technischen Unterstützung durch die Bündelung von Informationen zu privaten und öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten und Anleitung der Antragsteller bei der Auswahl des optimalen Finanzierungsmechanismus, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, wo die Zusammenfassung kleiner Projekte zu größeren Portfolios unabdingbar ist;
   k) Ermittlung der Möglichkeiten, Anreize in die EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen aufzunehmen, mit denen innovative Energielösungen im öffentlichen Sektor gefördert werden können;

16.  hebt hervor, dass das öffentliche Beschaffungswesen als Triebfeder für Innovationen fungieren und nachhaltigeres Wachstum fördern kann, wie dies auch in den Zielen für nachhaltige Entwicklung festgestellt wurde; weist darauf hin, dass die Wahl nachhaltiger Produkte, Dienstleistungen und öffentlicher Vorhaben von grundlegender Bedeutung ist und die Schaffung von Leitmärkten oder neuen Märkten für innovative Produkte zur Folge haben kann; begrüßt die Initiative der Kommission, im Rahmen der Start-up- und Scale-up-Initiative Maßnahmen mit Blick auf das Beschaffungswesen in der EU auf den Weg zu bringen, mit denen die Mitgliedstaaten u. a. dazu angeregt werden sollen, hochgesteckte Ziele beim Erwerb von innovativen Produkten zu verfolgen; betont darüber hinaus, dass die lokalen und regionalen Behörden mit gutem Beispiel vorangehen können und sich über verschiedene Foren, etwa den Bürgermeisterkonvent, auch am Austausch bewährter Verfahren beteiligen können;

17.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Folgenabschätzungen bei der Untersuchung der Wettbewerbsfähigkeit stärkeres Gewicht auf die Komponente Innovationskapazität zu legen und alle neuen Vorschläge zur Energiepolitik mit Blick auf Forschung und Innovation zu prüfen und die bestehenden Rechtsvorschriften einer Überprüfung zu unterziehen, wobei es jedoch nicht dazu kommen darf, dass die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften untergraben wird;

18.  fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Anstrengungen im Bereich der Innovationen einerseits und der Normen und Interoperabilität andererseits umfassend ineinandergreifen, damit die EU die weltweite Führungsrolle bei der Festsetzung von Normen, die für in das Internet der Dinge integrierte Bereiche der sauberen Energie gelten, übernehmen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang beispielsweise die Ausarbeitung der neuen europäischen Norm für intelligente Geräte (SAREF), über die möglicherweise eine neue EU-basierte Referenzsprache für energiebezogene Daten geschaffen wird, mit der Haushaltsgeräte in die Lage versetzt werden, mit jedem Energieverwaltungssystem Daten auszutauschen;

19.  weist darauf hin, dass die Strategien im Bereich der Energieinnovationen im Einklang mit der Verpflichtung der EU stehen müssen, Kohlendioxidsenken zu erhalten und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt, insbesondere in den Wäldern, an Land und in den Meeren, zu schützen;

20.  hält die betroffenen Mitgliedstaaten an, in ausreichendem Maße dazu beizutragen, dass das EU-Ziel, 3 % des BIP für FuE aufzuwenden, verwirklicht wird; stellt fest, dass bei einem allgemeinen Anstieg auf 3 % ein Betrag von über 100 Mrd. EUR zusätzlich pro Jahr für Forschung und Innovation in Europa zur Verfügung stehen würde; weist darauf hin, dass voraussichtlich zwei Drittel der Ausgaben zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung von der Privatwirtschaft getragen werden;

Langfristige Finanzierungssicherheit

21.  weist erneut auf seine Forderung nach einem aufgestockten Gesamthaushalt von mindestens 120 Milliarden EUR für das 9. Forschungsrahmenprogramm hin; fordert die Kommission auf, den Anteil der entsprechenden Finanzierung für nachhaltige, emissionsarme Energieprojekte im 9. Forschungsrahmenprogramm um mindestens 50 % gegenüber den entsprechenden im Rahmen von Horizont 2020 vorgesehenen Mitteln zu erhöhen, damit ausreichende Mittel zur Unterstützung der Energiewende der EU und der wirksamen Umsetzung der Energieunion verfügbar sind; fordert insbesondere, dass die Finanzmittel im 9. Forschungsrahmenprogramm aufgestockt werden, damit Anreize für bahnbrechende Neuerungen und marktschaffende Innovationen, insbesondere von KMU und Start-up-Unternehmen, gesetzt werden; betont, dass robuste Kriterien für Spitzenleistungen wichtig sind, wenn es gilt, die EU zu einem weltweiten Zentrum für Innovation, Forschung und Spitzentechnologien, einschließlich der Grundlagenforschung, zu machen; weist darauf hin, dass das Ergebnis der Zwischenbewertung von Horizont 2020 zeigt, dass das Programm hinsichtlich der Ausgaben für Klima und Nachhaltigkeit seit dem 1. Januar 2017 unter der Zielvorgabe liegt; begrüßt, dass die Mittel für die gesellschaftliche Herausforderung „Energie“ im Rahmen von Horizont 2020 und im Haushaltsplan für 2018 aufgestockt wurden; ist jedoch nach wie vor zutiefst besorgt über die Kürzungen der Finanzierung von Energievorhaben im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, die als nicht mit den Zielen der Energieunion vereinbar anzusehen sind;

22.  weist erneut darauf hin, dass die Qualität der durch den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) finanzierten Investitionen verbessert werden muss und dass angesichts der derzeitigen unausgewogenen geografischen Abdeckung durch den EFSI und der spezifischen Anforderungen der weniger entwickelten Regionen und der Übergangsregionen ein besonderer Schwerpunkt auf Anreize für eine bessere geographische Verteilung gelegt werden muss; stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit nationalen Förderbanken, Investitionsplattformen und in Betracht kommenden Finanzintermediären erforderlich ist, indem eventuell der Einsatz der EU-Garantie auf sie übertragen wird; fordert, dass die Aufgaben und die Kapazitäten der Europäischen Plattform für Investitionsberatung erheblich ausgeweitet werden, indem vor allem für eine Präsenz vor Ort und eine proaktive Rolle bei der Projektvorbereitung gesorgt wird;

23.  vertritt die Ansicht, dass über das 9. Forschungsrahmenprogramm Initiativen wie „100% renewable cities“ (100%ige Versorgung von Städten aus erneuerbaren Energieträgern) gefördert werden sollten, die darauf abzielen, die Kapazitäten zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für Strom, Verkehr und die Wärme- und Kälteerzeugung in den Städten durch innovative Projekte, die auch intelligente Netze, die Verwaltung der Energiesysteme sowie Maßnahmen zur Sektorkopplung und Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen u. a. m. umfassen könnten, erheblich auszubauen;

24.  ist sich darüber im Klaren, welche Bedeutung dem SET-Plan, der Wissens- und Innovationsgemeinschaft „InnoEnergy“ und den einschlägigen gemeinsamen Technologieinitiativen mit Blick auf die Unterstützung von Innovationen im Energiebereich zukommt; hebt hervor, dass diese verschiedenen Rahmenwerke als Teil einer koordinierten, zielgerichteten Investitionsstrategie für Innovationen im Bereich saubere Energie, die dazu beitragen würde, dass Projekte in der Anfangsphase sowie Start-up-Unternehmen und KMU die anfängliche finanzielle Durststrecke überbrücken und die für eine weltweite Expansion erforderliche Marktreife erreichen, unter anderem besser mit der Initiative InnovFin, dem EFSI und dem vorgeschlagenen europaweiten Dachfonds verknüpft werden müssen; vertritt die Ansicht, dass wirksame Anreize für Investitionen im Bereich der Energieinnovationen etwa über einzelstaatliche Investitions- und Rentenfonds wesentlich zur Mobilisierung des benötigten Eigenkapitals beitragen könnten;

25.   weist erneut darauf hin, dass Projekte, die die ersten ihrer Art sind (First of a Kind – FOAK), äußerst riskant sind und dass ihre Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital deutlich geringer ist als die von erprobten Technologien mit geringen CO2-Emissionen; fordert die Kommission daher auf, verbleibende rechtliche Hindernisse zu beseitigen und die Einrichtung eines SET-Beteiligungsfonds für FOAK vorzuschlagen;

26.  stellt fest, dass der Europäische Innovationsrat (EIC) jungen Unternehmen bei der Suche nach Finanzierungsquellen helfen könnte; schlägt vor, dass dieser die Koordinierung der verschiedenen Bereiche einer schlüssigen Investitionsstrategie für Innovationen im Bereich der sauberen Energie übernimmt; fordert zusätzliche Informationen über den Aufbau des EIC und die Abstimmung mit bestehenden Instrumenten zur Innovationsförderung;

27.  vertritt die Ansicht, dass für Innovationen im Energiebereich, die von den Bürgern getragen werden, ein Abbau von Marktzutrittsbeschränkungen erforderlich ist und dass sie neue Möglichkeiten mit Blick auf die Finanzierung von Innovationen eröffnen; fordert die Kommission auf, auszuloten, wie Innovationen im Energiebereich unter anderem durch Crowd-Finanzierung erfolgreich gefördert werden können, und die Einrichtung eines Fonds in Betracht zu ziehen, der auf crowd-finanziertes Eigenkapital für Innovationen im Energiebereich ausgerichtet ist; ist der Auffassung, dass neue und vielfältige Möglichkeiten der Finanzierung die bereits vorhandenen erweitern und ergänzen sollten;

28.  betont, dass das Voranbringen von Technologien für intelligente Netze und die Förderung und Integration der von unten nach oben gerichteten dezentralen Erzeugung, einschließlich durch Zusammenschlüsse und Kooperation, wichtig ist; fordert die Kommission auf, diese Innovationen im Bereich saubere Energie mit finanziellen Mechanismen zu unterstützen, auch mit solchen, die das Risiko für private Investitionen mindern und die Belastung, die mit der Modernisierung der Energiesysteme für öffentliche Investitionen einhergeht, senken; begrüßt ferner die Absicht der Kommission, zunehmend Anreizprämien zu nutzen, die ein sinnvolles Instrument zur Förderung von unten erfolgender bahnbrechender Innovationen sind;

29.  hebt hervor, dass mit Blick auf die Förderung der von unten erfolgenden Innovation die Nutzung von kleinen Anwendungen (z. B. NegaWatt, Eigenstromerzeugung, lokale Speicherung) gefördert und deren Zusammenschluss bzw. Zusammenfassung unterstützt werden sollte, damit verstärkt Investoren gewonnen werden und die Anwendungen erschwinglicher werden, wobei spezielles Augenmerk auf Haushalte mit geringem Einkommen und Mehrfamilienhäuser zu legen ist;

Weltweite Führungsrolle der EU

30.  verweist erneut auf die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele hinsichtlich der Förderung weltweiter Anstrengungen zur Beschleunigung der Innovationen im Bereich der sauberen Energie; betont, dass die Forschung auf dem Gebiet des Klimawandels und die diesbezügliche Datenerhebung fortgeführt werden müssen; fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung unterschiedliche Modalitäten zu prüfen, mit denen Entwicklungsländer und Schwellenländer bei der Energiewende unterstützt werden können, etwa durch Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, die Unterstützung bei der Senkung von Kapitalkosten für Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz, die Förderung möglicher Technologietransfers und der Bereitstellung möglicher Lösungen für die Entwicklung intelligenter Städte und für abgelegene und ländliche Gemeinden, sodass die auf Energieinnovationen ausgerichteten Strukturen in Entwicklungsländern gestärkt werden und diese bei der Verwirklichung der Zusagen, die diese Länder mit Blick auf die Umsetzung des Pariser Übereinkommens gegeben haben, unterstützt werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den neu eingerichteten Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung;

31.  fordert die Kommission auf, das Potenzial der Innovationsmission umfassend auszuschöpfen, damit ihre Mitglieder ihrer Verpflichtung, die jährlichen Ausgaben für FuE im Bereich saubere Energie zwischen 2015 und 2020 zu verdoppeln, nachkommen und sie erfüllen können; hebt hervor, dass Synergieeffekte mit anderen weltweiten Initiativen wie der „Breakthrough Energy Coalition“ und mit weltweiten Aktien- und Investmentfonds angestrebt werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die EU an der Leitung der „Converting Sunlight Innovation Challenge“ und der „Affordable Heating and Cooling of Buildings Innovation Challenge“ beteiligt ist; fordert vor diesem Hintergrund, dass geprüft werden muss, ob bei Innovationen im Energiebereich eine koordinierte Arbeitsteilung auf globaler Ebene möglich wäre;

32.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Ausfuhrstrategie für Technologien und systemische Lösungen im Bereich der nachhaltigen und sauberen Energie, einschließlich spezieller Förderstellen und zielorientierter Unterstützung durch die Delegationen der EU in Drittländern, auszuarbeiten; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Rolle, die vertiefte und umfassende Freihandelszonen (DCFTA) bei der Umsetzung einer solchen Strategie spielen können;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zur Patentregistrierung eingehend zu prüfen; fordert, dass unnötiger Verwaltungsaufwand beseitigt wird, da er die Marktdurchdringung innovativer Produkte verlangsamt und die Führungsrolle der EU beim Übergang zur Nutzung sauberer Energie beeinträchtigt;

Von den Bürgern getragene Innovationen im Bereich Energie

34.  vertritt die Ansicht, dass die schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie ein Umdenken der EU-Bürger erfordert, das über die Erlangung eines einfaches Bewusstseins für Energiefragen hinausgeht und ein tieferes Verständnis der erforderlichen Änderung der Verhaltensmuster – insbesondere mit Blick auf Energieeinsparungen sowie neue Fertigungs- und Verbrauchsgewohnheiten – beinhaltet, dessen es bedarf, wenn es gilt, der dringlichen Herausforderung des nachhaltigen Wachstums zu begegnen und die Vorteile der digitalen Revolution und Innovation in allen Bereichen auszuschöpfen, sodass die Energiewende letztlich erfolgreich vollzogen werden kann; stellt fest, dass die Bürger durch Innovation in die Lage versetzt werden können, eine aktivere Rolle bei der Energieerzeugung zu übernehmen, unter anderem durch die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom in das Netz, und im Wege der Verringerung des Energieverbrauchs in den Haushalten durch den effizienteren Umgang mit Energie, was geringere Emissionen und Kosteneinsparungen zur Folge hat;

35.  betont, dass die Wissensgrundlage in Europa gestärkt und die Fragmentierung verringert werden muss, indem Spitzenleistungen in Wissenschaft und Bildung gefördert werden, mit dem Ziel, Forschungszentren zu schaffen, die bei akademischen Spitzenleistungen international vorn liegen; hebt hervor, dass eine Strategie entwickelt werden muss, die darauf abzielt, die Attraktivität der EU für herausragende Fachleute aus dem Ausland sicherzustellen und gleichzeitig die Beziehungen zu den besten europäischen Kräften im Ausland aufrechtzuerhalten; stellt fest, dass qualifizierte Arbeitskräfte der EU entscheidende Vorteile bieten und der Entwicklung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation starken Auftrieb verleihen;

36.  ist sich darüber im Klaren, dass der umfassenden demokratischen Beteiligung der europäischen Bürger und Gemeinden als wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Energiewende hohe Bedeutung zukommt; betont zugleich, dass die wirksame Durchführung dieses Wandels Offenheit, Transparenz und gleiche Ausgangsbedingungen erfordert und auf dem Grundsatz des lauteren Wettbewerbs beruhen muss;

37.  ist der Überzeugung, dass Innovationen im Bereich der sauberen Energie und der Energieeffizienz Möglichkeiten zur Schaffung neuer und höherwertiger Arbeitsplätze bergen; vertritt die Ansicht, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass der Arbeitsmarkt angemessen auf neue Anforderungen der innovativen sauberen Energiesysteme reagieren kann, damit der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen erfolgreich umgesetzt wird;

38.  fordert die Kommission auf, bei ihren Initiativen im Bereich Forschung und Entwicklung verstärkt darauf zu achten, dass eine Verbindung zwischen Innovationen in den Energiesystemen und neuen Berufsprofilen, dem Bildungsbedarf, neuen Arbeitsplätzen und dem Ausbildungsbedarf besteht;

39.  stellt fest, dass Ansätze benötigt werden, die auf systematische Bildung und Mitwirkung ausgerichtet und darauf ausgelegt sind, die Gesellschaft umfassend in die Umstellung des Energiesystems einzubinden und die EU-Bürger jeden Alters in die Lage zu versetzen, schrittweise von einem entsprechenden Bewusstsein und Verständnis zu einer aktiven Beteiligung und einer stärker mitgestaltenden Rolle zu gelangen; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die Privatwirtschaft auf, bewusste Verbraucherentscheidungen und ein Engagement der Bürger in Energiefragen zu fördern, indem sie u. a. Sensibilisierungskampagnen durchführen, umfassende und barrierefreie Angaben zu Stromrechnungen und Preisvergleichsinstrumente anbieten, die Eigenerzeugung, die nachfrageseitige Steuerung, kooperative Beteiligungssysteme, partizipative Budgets und Crowd-Finanzierung für Investitionen im Energiebereich sowie Steuer- und Investitionsanreize unterstützen und Technologielösungen und -innovationen lenken; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, bewährte Verfahren bezüglich des Umgangs mit von Energiearmut betroffenen Haushalten zu ermitteln;

40.  vertritt die Auffassung, dass die Städte und Regionen eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung nachhaltiger Energiemodelle spielen; stellt fest, dass Regionen, Städte und Kleinstädte eine wichtige Rolle dabei spielen, die Eigenverantwortung im Zusammenhang mit der Energiewende zu fördern und von unten ausgehende Innovationen in den Bereichen Klimaschutz und Energie zu fördern; weist darauf hin, dass Regionen und städtische Gebiete am besten dafür geeignet sind, integrierte Lösungen unter direkter Beteiligung der Bürger zu erproben und umzusetzen; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Bürgermeisterkonvents hervor, der die Absicht verfolgt, den weltweiten Austausch bewährter Verfahren und die mögliche Bündelung von Ressourcen und Investitionen zu fördern; weist darauf hin, dass die ländlichen Gebiete auch Raum für Innovationen bieten, mit denen Herausforderungen wie die Abgeschiedenheit oder der demografische Wandel bewältigt werden können, sowie hinsichtlich der Bereitstellung neuer Dienste;

41.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Blick auf die gewünschte Entwicklung kohärenter Strategien auf, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dabei zu unterstützen, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um Energieinnovationen auf lokaler und überregionaler Ebene voranzutreiben; betont, dass die Energiewende in einigen Regionen der Europäischen Union drastische Auswirkungen auf die Beschäftigung haben wird und dass vor diesem Hintergrund besonderes Augenmerk sowohl auf die Regionen gelegt werden sollte, die aufgrund des Beschlusses eines Mitgliedstaats, der lokalen Behörden, der Industrie oder aufgrund anderer Umstände die Herausforderung des schrittweisen Ausstiegs aus der Energieerzeugung aus Braunkohle, Steinkohle und anderen festen Brennstoffen zu bewältigen haben, als auch auf den Bergbau; hebt hervor, dass diese Regionen bei der Ausarbeitung inklusiver, lokaler und gerechter Übergangsstrategien und der Bewältigung der mit der Stilllegung der Abbaugebiete einhergehenden gesellschaftlichen, sozioökonomischen und ökologischen Folgen unterstützt werden müssen; verweist mit Nachdruck auf die finanziellen Möglichkeiten für die Gewährung derartiger Unterstützung über einen Teil der Versteigerungserlöse aus dem EHS sowie über den für den Zeitraum 2021–2030 anzulegenden Modernisierungsfonds; ist der Ansicht, dass unter Einbeziehung der Interessenträger wirksame Strategien ausgearbeitet werden müssen, die darauf abzielen, andere innovative Unternehmen, Start-up-Unternehmen oder Branchen anzuziehen, sodass eine nachhaltige regionale Wirtschaft aufgebaut, den Menschen ein würdevolleres Leben ermöglicht und die Stromerzeugungskapazitäten durch Lösungen ersetzt werden können, die auf erneuerbaren Energieträgern und Energieeffizienz beruhen; fordert, dass sich die Forschungs- und Innovationspolitik insbesondere mit der Frage befasst, wie die betroffenen Regionen durch tragfähige Beschäftigungs- und Wachstumsperspektiven belebt werden können, insbesondere Regionen, in denen der Ausstieg aus der Energieerzeugung aus Stein- und Braunkohle oder anderen festen Brennstoffen mit dem Bergbau verknüpft ist;

42.  fordert die Kommission auf, die Stärkung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Einführung von Innovationen im Bereich der sauberen Energie – etwa intelligente Städte, Elektromobilität, intelligente Netze und Mikronetze – sowie bei der Verbreitung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger auf dem Markt entsprechend ihrer Marktreife zu unterstützen und den Gebietskörperschaften dabei zu helfen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Voranbringen der Energiewende beispielsweise mithilfe des Bürgerengagements zu bewältigen; fordert, dass bewährte Verfahren ausgetauscht, Investitionen gebündelt und die Bankfähigkeit von Projekten besser bewertet, Finanzierungsstrategien, wie etwa Geschäftsszenarien, erstellt und öffentliche Aufträge und Darlehen genutzt werden;

43.  vertritt die Ansicht, dass der Verkehrssektor ein erhebliches Potenzial birgt und bei dem Wandel eine tragende Rolle spielen sollte; fordert die Kommission auf, die vorhandene Finanzierung, die für die Schaffung der für Elektrofahrzeuge erforderlichen Infrastruktur aufgewendet wird, zu unterstützen; fordert die Kommission auf, weitere Initiativen auch künftig zu unterstützen und zu entwickeln, wie die europaweite Initiative für Elektromobilität und das Gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“;

44.  fordert die Kommission auf, die Vorteile der Wasserstoffmobilität sowie der Verzahnung der Bereiche Verkehr und Strom anzuerkennen und entsprechende Anreize für neue Geschäftsmodelle in ähnlichen Bereichen zu schaffen, beispielsweise Anreize für intelligente Ladelösungen und die Netzintegration von Elektrofahrzeugen, die es den Eigentümern von Elektrofahrzeugen ermöglichen würden, Energie auf flexible Weise wieder in das Stromnetz einzuspeisen; fordert die Kommission auf, die Finanzierung von Innovationen sicherzustellen, die auf die Entwicklung von Lösungen zur Speicherung von Wasserstoff sowie von fortgeschrittenen, langfristigen Speicherlösungen für Elektrofahrzeuge, die Entwicklung von Wasserstoff-Ladeinfrastrukturen sowie Infrastruktur- und Steckdosen-Lösungen, darunter Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge, ausgerichtet sind; bestärkt die Mitgliedstaaten und lokalen Behörden darin, weitere Initiativen zu ergreifen, darunter steuerliche Anreize für die Marktdurchdringung von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen, Steuerermäßigungen und -befreiungen für die Eigentümer von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen sowie unterschiedliche Initiativen im Zusammenhang mit der Förderung der Nutzung von Elektrofahrzeugen wie Preisnachlässe, Bonuszahlungen und Prämien für die Käufer von Elektrofahrzeugen und die Schaffung kostenfreier Parkplätze für Elektrofahrzeuge;

45.  weist auf die erheblichen Anstrengungen hin, die im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms Horizont 2020 der EU zur Verwirklichung des Ziels unternommen werden, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 60 % gegenüber den Werten von 1990 zu verringern(4); erinnert daran, dass die Forschungs- und Innovationsprogramme der EU einen Schlüsselfaktor für die Markteinführung von Energie- und IKT-Innovationen sowie von intelligenten Verkehrssystemen darstellen; fordert die Kommission auf, die verfügbaren Mittel künftig stärker auf miteinander verknüpfte strategische Prioritäten wie emissionsarme Mobilität, Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und den integrierten Stadtverkehr zu konzentrieren und den Schwerpunkt dabei insbesondere auf sämtliche Schadstoffemissionen, die Reduzierung von Lärm, die Straßenverkehrssicherheit, die Straßenbelastung und Engpässe zu legen sowie den Grundsatz der Technologieneutralität zu wahren; weist zudem darauf hin, dass moderne Biokraftstoffe entwickelt werden müssen und der Anteil des Schienen- und des Fahrradverkehrs erhöht werden muss;

46.  begrüßt, dass die Kommission die Markteinführung innovativer Lösungen für umweltfreundliche Energie im Wege der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Überarbeitung der Richtlinie über die Förderung sauberer Fahrzeuge unterstützen wird, und erkennt die potenziellen Vorteile für die öffentlichen Verkehrsbehörden und ‑betriebe, Bushersteller und Lieferanten sowie für nationale und internationale Verbände und Forschungszentren an; fordert die Kommission auf, zeitnah konkrete Vorschläge vorzulegen;

47.  befürwortet die Schaffung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda für den Verkehrsbereich, die neben Aktionsplänen, die in Absprache zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie mit den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und Betrieben ausgearbeitet wurden, auch einen entsprechenden Verwaltungsmechanismus umfasst, um Forschung und Innovation, den Einsatz neuer Technologien im Verkehrsbereich und die emissionsarme Mobilität, die allesamt dringend erforderlich sind, zu fördern; fordert, dass die Schlussfolgerungen dieser Aktionspläne in das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission aufgenommen werden;

48.  fordert, dass ein integrierter und koordinierter Ansatz verfolgt wird, bei dem der städtischen Dimension der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU wie auch der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird, sowie die Entwicklung von Plänen für nachhaltige Mobilität in den Städten, wodurch den Mitgliedstaaten die Möglichkeit und Unterstützung sowie Anreize geboten werden, die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger, die in städtischen Gebieten leben, sowie den Umweltzustand der städtischen Gebiete zu verbessern; fordert die Entwicklung kooperativer intelligenter Verkehrssysteme (C-ITS) und autonomer Fahrzeuge sowie die Einführung von Kommunikationsinfrastrukturen, um die hohe Kapazität und die niedrigen Latenzzeiten für ein 5G-Netz sicherzustellen; fordert, dass aktiv darauf hingearbeitet wird, im Hinblick auf die Qualität der Infrastruktur die Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bzw. zwischen stärker entwickelten Regionen und Regionen mit Entwicklungsrückstand zu schließen und die Zusammenarbeit zwischen diesen Gebieten bzw. Regionen zu vertiefen;

49.  erkennt die Bedeutung des im Juni 2017 unterzeichneten Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik an, in dem eine gemeinsame Vision und ein gemeinsamer Aktionsrahmen auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit für die EU und ihre Mitgliedstaaten abgesteckt wurde; stellt fest, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung und die zugehörigen bis 2030 zu erreichenden Zielvorgaben erstmals allgemein für alle Länder gelten, da sich die EU verpflichtet hat, bei ihrer Verwirklichung eine Vorreiterrolle einzunehmen; stellt fest, dass die Entwicklungspolitik der Union durch den Konsens an die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angepasst wird und dass darin wichtige Maßnahmen im Bereich nachhaltige Energieträger und Klimawandel aufgeführt sind;

50.  weist darauf hin, dass gemäß Artikel 8 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) „die Ziele der ESI-Fonds [...] gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung und der Förderung des [EU-]Ziels der Erhaltung, des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität“ und im Einklang mit ihren Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris verfolgt werden;

51.  weist darauf hin, dass mit den Partnerschaftsvereinbarungen und Programmen im Rahmen der Dachverordnung die Ressourceneffizienz, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel sowie die bereichsübergreifenden Grundsätze der Partnerschaft, des Regierens auf mehreren Ebenen, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter gefördert werden sollen;

52.  ist der Ansicht, das die Synergieeffekte zwischen den EU-Maßnahmen durch einen einheitlichen und kohärenten Standpunkt der EU zu Antidumpingmaßnahmen gestärkt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass die verarbeitende Industrie die Energiewende in vollem Umfang nutzen kann;

53.  stellt fest, dass Regionen, Städte und Kleinstädte eine wichtige Rolle dabei spielen, die Eigenverantwortung bei der Energiewende auf der ganzen Welt zu fördern und von unten ausgehende Innovationen in den Bereichen Klimaschutz und Energieerzeugung anzustoßen; fordert, dass auf alle Energietechnologien, die auf den EU-Markt gelangen, unterschiedslos die gleichen Umweltqualitätsnormen angewendet werden; ist besorgt über den Schutz der städtischen Grünflächen;

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54.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 21.
(2) ABl. C 36 vom 29.1.2016, S. 62.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104.
(4) Gemäß dem Weißbuch der Kommission vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011)0144).

Letzte Aktualisierung: 28. September 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen