Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2016/0149(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0315/2017

Eingereichte Texte :

A8-0315/2017

Aussprachen :

PV 12/03/2018 - 17
CRE 12/03/2018 - 17

Abstimmungen :

PV 13/03/2018 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0064

Angenommene Texte
PDF 248kWORD 44k
Dienstag, 13. März 2018 - Straßburg
Grenzüberschreitende Paketzustelldienste ***I
P8_TA(2018)0064A8-0315/2017
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste (COM(2016)0285 – C8-0195/2016 – 2016/0149(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0285),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0195/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Oktober 2016(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8‑0315/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 34 vom 2.2.2017, S. 106.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 13. März 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
P8_TC1-COD(2016)0149

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/644.)

Letzte Aktualisierung: 6. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen