Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2018 zur Rolle der Regionen und Städte in der EU bei der Umsetzung des auf der COP21 abgeschlossenen Pariser Klimaschutzübereinkommens (2017/2006(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll hierzu,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21) und die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),
– unter Hinweis auf Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2 des Übereinkommens von Paris, in denen die lokalen, subnationalen und regionalen Dimensionen des Klimawandels und des Klimaschutzes anerkannt werden,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 4. Oktober 2016 zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union,(1)
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Oktober 2016 zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und zur Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 2016 in Marrakesch (Marokko) (COP 22),(2)
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu der UN-Klimakonferenz 2017 in Bonn, Deutschland (COP 23),(3)
– unter Hinweis auf die neuen Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere das Ziel Nr. 11, „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten“,
– unter Hinweis auf den Pakt von Amsterdam, in dem die EU-Städteagenda festgelegt wurde,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur städtischen Dimension der EU-Politikfelder,(4)
– unter Hinweis auf die Berichte der Europäischen Umweltagentur (EUA) Nr. 12/2016 mit dem Titel „Urban adaptation to climate change in Europe 2016“ (Anpassung der Städte an den Klimawandel in Europa 2016) und Nr. 1/2017 „Climate change, impacts and vulnerability in Europe 2016“ (Klimawandel, Auswirkungen und Gefährdung in Europa 2016),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. März 2016 mit dem Titel „Nach Paris: Bewertung der Folgen des Pariser Übereinkommens“ (COM(2016)0110),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. April 2013 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2013)0216),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen vom 8. Februar 2017 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz“(5),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2014 mit dem Titel „Die städtische Dimension der EU-Politikfelder – Kernpunkte einer EU-Städteagenda“ (COM(2014)0490),
– unter Hinweis auf Artikel 8 der Dachverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013(6)), in dem es heißt: „Die Ziele der ESI-Fonds werden gemäß dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung [...] verfolgt.“,
– unter Hinweis auf die Partnerschaftsabkommen und Programme im Rahmen der Dachverordnung, durch die gemäß Artikel 8 der Dachverordnung „die Ressourceneffizienz, die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel“ gefördert werden sollen,
– unter Hinweis auf die im Rahmen jedes ESI-Fonds unterstützten spezifischen thematischen Ziele, einschließlich technologischer Entwicklung und Innovation, des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel und der Förderung der Ressourceneffizienz,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),
– unter Hinweis auf den 5. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0045/2018),
A. in der Erwägung, dass die Zunahme extremer Wetterereignisse eine unmittelbare Folge des vom Menschen verursachten Klimawandels ist und sich in vielen Teilen Europas immer häufiger negativ auswirken wird, was die Anfälligkeit der bewohnten Ökosysteme erhöht; in der Erwägung, dass den Szenarien des Weltklimarates zufolge die Durchschnittstemperatur auf der Erde bis zum Jahr 2100 um 0,9 °C bis 5,8 °C ansteigen könnte;
B. in der Erwägung, dass im Siebten Umweltaktionsprogramm (UAP), das bis 2020 richtungsweisend für die Umweltpolitik der Union sein wird, die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Städte in der Union als wichtiges Ziel festgelegt wird – gemeinsam mit den drei bereichsübergreifenden Hauptzielen des Schutzes, der Erhaltung und der Verbesserung des Naturkapitals, der Entwicklung der Union zu einer ressourceneffizienten, umweltverträglichen und wettbewerbsorientierten Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und des Schutzes der Unionsbürger vor umweltbedingten Belastungen und Gefahren für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen;
C. in der Erwägung, dass der Klimawandel die gesellschaftlichen Veränderungen verschärfen könnte, wenn keine weiteren Schritte unternommen werden; in der Erwägung, dass die erheblichen Migrationsströme berücksichtigt werden sollten, die als Folge der globalen Klimaänderungen erwartet werden und die aus den Bevölkerungsbewegungen, welche mit neuen Anforderungen an die Infrastruktur der Städte einhergehen, resultieren,
D. in der Erwägung, dass nach den wesentlichen Erkenntnissen des EUA-Berichts Nr. 12/2016 der Klimawandel in der EU bereits in Form extremer Wetterphänomene und allmählicher langfristiger Auswirkungen wie Hurrikane, Stürme, Wüstenbildung, Dürren, Korrosion an Land und Küsten, starke Regenfälle, Hitzewellen, Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg, Wasserknappheit, Waldbrände und die Ausbreitung von Tropenkrankheiten spürbar ist;
E. in der Erwägung, dass infolge des Klimawandels die Gefahr des Aussterbens einiger Pflanzen- und Tierarten sowie des Auftretens von Infektionskrankheiten, die von klimatischen Faktoren hervorgerufen werden, zunimmt; in der Erwägung, dass Gebiete wie die Regionen in äußerster Randlage und andere EU-Regionen mit etwaigen topographischen Anfälligkeiten die Auswirkungen des Klimawandels noch deutlicher zu spüren bekommen;
F. in der Erwägung, dass neuere Studien darüber hinaus zeigen, dass beobachtete Veränderungen in Umwelt und Gesellschaft, darunter Veränderungen der in Wäldern lebenden Arten, die Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten und Krankheitsausbrüche, vom weltweiten Klimawandel verursacht oder verschärft wurden, wodurch die Natur und die Menschen sowie die Ökosysteme, in denen sie leben, anfälliger werden, wenn keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden; in der Erwägung, dass eine integrierte Unterstützung durch die EU zur Stärkung der Solidarität sowie der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten dazu beitragen würden, sicherzustellen, dass die am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen ergreifen können;
G. in der Erwägung, dass der Klimawandel die bereits zunehmenden sozialen Ungleichheiten in der EU in den letzten zehn Jahren noch verschärft, indem er die Anfälligkeit der schwächeren Gesellschaftsschichten, die über weniger Möglichkeiten und Ressourcen zur Bewältigung ihrer Auswirkungen verfügen, erhöht; in der Erwägung, dass die Anfälligkeit jedes Einzelnen für die Auswirkungen des Klimawandels weitgehend von seiner Fähigkeit bestimmt wird, Zugang zu grundlegenden Ressourcen zu erhalten, und dass die Behörden den Zugang zu diesen grundlegenden Ressourcen gewährleisten sollten;
H. in der Erwägung, dass 72,5 % der EU-Bürger, also etwa 359 Mio. Menschen, in Städten leben; in der Erwägung, dass die EU für 9 % der weltweiten Emissionen verantwortlich zeichnet und auf städtische Gebiete 60 bis 80 % des weltweiten Energieverbrauchs und etwa der gleiche Anteil an den CO2-Emissionen entfällt;
I. in der Erwägung, dass die gewählten städtischen Infrastrukturen Auswirkungen auf die Fähigkeit der Städte haben werden, dem Klimawandel standzuhalten; betont, dass Städte, Unternehmen und weitere nichtstaatliche Akteure über das Potenzial verfügen, 2,5 bis 4 Mrd. Tonnen CO2 einzusparen; in der Erwägung, dass die Regionen und Städte in der Lage sind, die weltweiten Emissionen um 5 % zu verringern, um die Ziele des Pariser Übereinkommens zu erreichen, und dass sie das Potenzial haben, die weltweiten Emissionen erheblich zu verringern;
J. in der Erwägung, dass das Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 11 („Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“) darin besteht, bis 2020 die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Maßnahmen und Pläne zur Förderung der Inklusion, der Ressourceneffizienz, der Abschwächung des Klimawandels, der Anpassung an seine Folgen und der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen beschlossen und umgesetzt haben, wesentlich zu erhöhen und gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015–2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen zu entwickeln und umzusetzen;
K. in der Erwägung, dass die Gemeindeverwaltungen zu den Hauptnutznießern der Unionsfinanzierung gehören;
L. in der Erwägung, dass in Artikel 7 Absatz 2 des Pariser Übereinkommens anerkannt wird, dass „die Anpassung für alle eine weltweite Herausforderung mit lokalen, subnationalen, nationalen, regionalen und internationalen Dimensionen ist“; in der Erwägung, dass Maßnahmen lokaler Behörden und nichtstaatlicher Akteure von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass die Regierungen ihre Verpflichtungen im Rahmen von globalen Klimaschutzmaßnahmen umsetzen können;
M. in der Erwägung, dass in der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (COM(2013)0216) sowie in den entsprechenden EU-Verordnungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) die Hauptziele und die damit verbundenen politischen Maßnahmen festgelegt sind, insbesondere durch die Einführung von Mechanismen wie Ex-ante-Konditionalitäten und klimabezogenen thematischen Zielen im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2020, darunter das thematische Ziel 4: „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“, das thematische Ziel 5: „Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements“ sowie das thematische Ziel 6: „Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz“, die zu einer höheren und gezielteren Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen zumindest eines Teils der ESI-Fonds geführt haben;
N. in der Erwägung, dass die Regionen und Städte durch ihre Beteiligung an der Lima-Paris-Aktionsagenda (LPAA) und an der Plattform der nichtstaatlichen Klimaschutzakteure (NAZCA) ihr Engagement für das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) unter Beweis gestellt haben;
Allgemeiner Kontext
1. würdigt die Rolle, die die Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris (COP21) gespielt hat, und begrüßt ihre weltweit führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels; betont, dass sich die EU die weltweit ehrgeizigsten Ziele für die Bekämpfung des Klimawandels gesteckt hat; fordert, dass die Eindämmung des Klimawandels als wichtige Priorität im Rahmen der Kohäsionspolitik der EU erachtet wird, um die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris (COP21) zur Förderung der Innovation im Bereich der sauberen Energie, der Kreislaufwirtschaft, der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz unbeschadet der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen erfüllen und aufrechterhalten zu können, wobei die grundlegende Funktion und die grundlegenden Ziele der Kohäsionspolitik im Einklang mit Artikel 174 AEUV beibehalten werden sollten;
2. billigt den auf den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Vereinte Nationen) und dem Pakt von Amsterdam (EU-Städteagenda) beruhenden Ansatz zur Bekämpfung des Klimawandels; betont, dass Europa im Bereich erneuerbare Energie, wie von der Kommission vorgeschlagen, eine echte Führungsrolle in der Welt übernehmen muss, und weist darauf hin, dass die EU-Städteagenda durch das Ziel der inklusiven, sicheren und nachhaltigen Städte zur Umsetzung der Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 2030 beiträgt; trägt in diesem Zusammenhang den vielfältigen Unterschieden zwischen den lokalen Behörden in der EU und ihrem unterschiedlichen Potenzial Rechnung; fordert, dass bei der Umsetzung der Städteagenda ein flexibler, an die jeweiligen Verhältnisse angepasster Ansatz verfolgt wird, durch den Anreize gesetzt werden und Unterstützung geboten wird, damit das Potenzial der Städte in vollem Umfang genutzt wird;
3. erinnert daran, dass es in seiner Entschließung vom 14. Oktober 2015 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“(7) die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, in Erwägung zu ziehen, zusätzliche Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgase einzugehen; unterstreicht, dass es im Rahmen des COP 21-Prozesses ein Höchstmaß an Transparenz und Kontrolle geben muss;
4. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, in Einklang mit bestehenden Unionsvorschriften zum Klimaschutz und entsprechend der Forderung des Ausschusses der Regionen in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2017 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel: ein integrierter Ansatz“ ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen festzulegen;
5. verurteilt unverantwortliche Strategien, durch die die Umwelt gefährdet wird – etwa im Rahmen bestimmter Wirtschaftstätigkeiten und Wirtschaftszweige, die eine hohe Umweltverschmutzung verursachen –, und unterstreicht die Verantwortung aller Teile der Gesellschaft, zu Maßnahmen beizutragen, die unabdingbar sind, um diesen Trend, der das Leben auf der Erde gefährdet, umzukehren; betont, dass es Informationsdefizite hinsichtlich der Maßnahmen gibt, die von bestimmten Wirtschaftszweigen ergriffen wurden, um die Auswirkungen der Verschmutzung zu bekämpfen und weniger umweltschädliche Lösungen zu finden; bedauert jedoch, dass bestimmte Meinungsführer in Wissenschaft, Medien und Politik den Klimawandel weiterhin leugnen;
6. bedauert die erklärte Absicht der USA, aus dem Übereinkommen von Paris auszusteigen, begrüßt die Anzahl der nicht föderalen Akteure, insbesondere US-Bundesstaaten und Städte, die ihre Zusage, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, bekräftigt haben; ermutigt lokale und regionale Behörden in den Vereinigten Staaten, die sich an der Bekämpfung des Klimawandels beteiligen möchten, mit anderen öffentlichen und privaten Stellen im Rahmen ihrer Projekte zusammenzuarbeiten und diesbezüglich bewährte Verfahren auszutauschen; fordert eine neue Politik, in deren Rahmen Mittel für den Klimaschutz sichergestellt werden könnten, sowie eine bessere Einbeziehung der Regionen und Städte sowie ihrer Vertretungsorgane;
7. betont, dass die Städte im Kampf gegen den Klimawandel – in Abstimmung mit den nationalen Staatsorganen und der Region, in der sie sich befinden – eine entscheidende Rolle spielen; ermutigt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen subnationalen Entscheidungsträgern und nationalen Regierungen auf internationaler Ebene über Plattformen wie Friends of Cities; ist der Auffassung, dass den lokalen Behörden im konkreten Fall einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung nicht nur die Befugnis übertragen werden sollte, Projekte auszuwählen, sondern auch lokale Entwicklungspläne vorzubereiten, zu konzipieren und umzusetzen; betont die möglichen positiven Aspekte für das Wachstum und umweltverträgliche Arbeitsplätze;
8. weist darauf hin, dass für die Umsetzung eines Großteils der Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen mit Blick auf den Klimawandel sowie der meisten EU-Klimaschutzvorschriften die lokalen Behörden zuständig sind; betont, dass zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens Maßnahmen in den Bereichen Stadtplanung, Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel und Infrastruktur, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Aufklärungskampagnen, intelligente Städte, intelligente Netze und regionale Subventionen ergriffen werden müssen;
9. weist darauf hin, dass die Bürgermeister der Städte ihren Wählern direkt Rechenschaft für ihre Entscheidungen ablegen müssen und dass sie wirksamer und rascher Maßnahmen ergreifen können, mit denen oftmals unmittelbare und sehr wirkungsvolle Ergebnisse erzielt werden;
10. fordert die nationalen Regierungen auf, die Städte und Regionen bei der Erfüllung internationaler Verpflichtungen zur Förderung von lokalen und regionalen Initiativen in den Bereichen Klimaschutz und Energie zu unterstützen;
11. weist darauf hin, dass der Klimawandel mit sozialen und wirtschaftlichen Faktoren korreliert und daher eine übergeordnete Strategie erfordert, die sich auf lokaler und regionaler Ebene als wirksam erweist;
12. warnt vor den gesellschaftlichen Kosten und den wirtschaftlichen Folgen der Treibhausgasemissionen, die sich derzeit auf die städtische Infrastruktur, das öffentliche Gesundheitswesen und die sozialen Versorgungssysteme auswirken, welche zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Städten und Regionen überlastet sind und welche sich in einer prekären wirtschaftlichen Lage befinden; weist darauf hin, dass diese Systeme demnach zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind und den zunehmenden und komplexeren Anforderungen gerecht werden müssen; begrüßt die potenziellen wirtschaftlichen Vorteile für Städte, die in CO2-arme Infrastrukturen investieren und dabei eine Vorreiterrolle spielen, was unter anderem mit geringeren Stromkosten, geringeren Instandhaltungskosten und geringeren Ausgaben für die öffentliche Gesundheit, welche durch die Verringerung von Schadstoffen verbessert wird, einhergeht;
13. erkennt an, dass die Eindämmung des Klimawandels sowie die Anpassung an den Klimawandel langfristige Prozesse sind, die über die Wahlzyklen und Entscheidungen auf lokaler und regionaler Ebene hinausgehen, und fordert, dass sie als Chance angesichts anderer Herausforderungen wie Beschäftigung und die Verbesserung des Gesundheitswesens, der Lebensqualität und der öffentlichen Dienstleistungen begriffen werden; weist darauf hin, dass im Übereinkommen von Paris die aktive Einbeziehung von Interessenträgern, die nicht Vertragsparteien sind, mittels technischer Prüfverfahren zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen vorgesehen ist;
14. stellt fest, dass Regionen, Städte und Kleinstädte eine wichtige Rolle dabei spielen, die Eigenverantwortung für die Energiewende zu fördern und Ziele von unten in den Bereichen Klimaschutz und Energieerzeugung zu unterstützen; weist darauf hin, dass die Regionen und städtischen Gebiete am besten dafür geeignet sind, integrierte Lösungen im Energiebereich in direkter Zusammenarbeit mit den Bürgern zu erproben und umzusetzen; betont, dass die Energiewende sowie lokale Investitionen in Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen gefördert werden müssen; hebt hervor, dass Innovationen im Bereich der sauberen Energie und kleinere Projekte im Bereich erneuerbare Energie eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des Pariser Übereinkommens spielen könnten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Zugang zu Finanzmitteln zu bereitzustellen, bei denen den Besonderheiten und der langfristigen Bedeutung lokaler Energiegemeinschaften für den Energiemarkt, die Umwelt und die Gesellschaft Rechnung getragen wird, sowie im Hinblick auf eine höhere Eigenständigkeit und Eigenproduktion die Rolle von Prosumenten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen zu stärken; fordert die Städte und Regionen auf, bei der Förderung von Energieeffizienz und der Erzeugung von erneuerbarer Energie mit dem Ziel der Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen und der Luftverschmutzung eine Führungsrolle zu übernehmen;
15. bekräftigt, dass die Regionen die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz umsetzen müssen, und fordert, dass die Strukturfonds gezielt eingesetzt bzw. aufgestockt werden, um die Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und die Selbstversorgung der Gemeinden durch regenerative Energieträger zu fördern; und fordert, dass genossenschaftliche Bürger-Energieprojekte im Rahmen der Strukturfonds und durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands auf nationaler und regionaler Ebene unterstützt werden;
16. stellt fest, dass aktuellen Statistiken zufolge der Anteil der Europäischen Union an den globalen Treibhausgasemissionen bei etwa 10 % liegt und dass ohne weltweite Maßnahmen die negativen Klimaentwicklungen daher nicht umgekehrt werden können; weist jedoch darauf hin, dass die EU in dieser Hinsicht eine führende Rolle spielen könnte, insbesondere durch die Förderung von Lösungen und Technologien für saubere Energie;
17. weist erneut darauf hin, dass im Rahmen der EU-Städteagenda eine neue Arbeitsmethode gefördert wird, bei der das Potenzial der Städte, auf die globalen Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, voll ausgeschöpft wird, wozu auch gehört, einer besseren Rechtssetzung, dem Zugang zu Finanzierung und dem Wissensaustausch besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
Die EU und die Kohäsionspolitik
18. vertritt die Auffassung, dass mit dem künftigen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), falls möglich, ehrgeiziger zur Verwirklichung der Klimaziele beigetragen werden sollte und dass der Anteil der hierfür vorgesehenen Ausgaben erhöht werden sollte;
19. erinnert an die Verpflichtung, mindestens 20 % des EU-Haushalts für den Zeitraum 2014–2020 (etwa 212 Mrd. EUR) für Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Sonderbericht Nr. 31 des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2016 gebührend zur Kenntnis zu nehmen, in dem darauf hingewiesen wird, dass die ernste Gefahr besteht, dass das 20 %-Ziel nicht erreicht wird, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, und ersucht die Kommission, das Parlament über Fortschritte in diesem wichtigen Bereich auf dem Laufenden zu halten; betont, dass es weder beim Europäische Sozialfonds noch bei der Politik in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei eine nennenswerte Veränderung zugunsten des Klimaschutzes gegeben hat und dass nicht alle potenziellen Möglichkeiten für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vollständig ausgeschöpft wurden;
20. hebt die zentrale Rolle der Kohäsionspolitik bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels auf regionaler und lokaler Ebene hervor; bekräftigt, dass der Haushalt für die Kohäsionspolitik nach 2020 aufgestockt werden muss; betont, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik den städtischen Investitionen in Luftqualität, der Kreislaufwirtschaft, der Klimaanpassung, Lösungen für die Entwicklung umweltverträglicher Infrastruktur sowie dem energetischen und digitalen Wandel besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte;
21. unterstützt die Schaffung eines Instruments für die Kosten-Nutzen-Analyse, mit dem lokale Behörden die Auswirkungen von Projekten zur Minderung des Kohlendioxidausstoßes nachvollziehen und auf EU-Ebene verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten in vollem Umfang nutzen können;
22. ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik sowohl Ansätze für die Eindämmung des Klimawandels als auch für die Anpassung an seine Folgen umfassen sollte, dass zwischen den Ansätzen unterschieden werden sollte, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass sie koordiniert werden müssen, und dass klare Finanzierungsmechanismen geschaffen werden sollten, um Anreize für Strategien und Maßnahmen in jedem Bereich zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese Mechanismen durch klare und messbare Investitionspläne unter Beteiligung der Städte und Regionen (einschließlich Behörden, Wirtschaft, Interessenträger und Zivilgesellschaft) umgesetzt werden könnten und dass eine solche Beteiligung auch die Umsetzungs- und Evaluierungsphasen umfassen sollte;
23. weist darauf hin, dass nur 15 Mitgliedstaaten einen Aktionsplan und eine Anpassungsstrategie verabschiedet haben, die nur wenige konkrete Maßnahmen vor Ort umfassen; ist der Ansicht, dass die künftige Planung der ESI-Fonds besser mit den nationalen Plänen in den Bereichen Energie und Klimaschutz für den Zeitraum bis 2030 abgestimmt werden sollte; betont, dass die Einbeziehung von Klimazielen im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen weiter verstärkt werden sollte, z. B. indem Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik enger mit den allgemeinen Plänen der Mitgliedstaaten zur Erreichung der Ziele für 2030 verknüpft werden; weist darauf hin, dass daher bei der Bewertung der Partnerschaftsabkommen die Klimaziele der EU berücksichtigt werden müssen, wobei die operationellen Programme eng mit den Anpassungsstrategien und -plänen der einzelnen Mitgliedstaaten zu verknüpfen sind, um eine Koordinierung sowie Kohärenz auf allen Ebenen der Planung und Verwaltung zu erreichen, insbesondere in Fällen, in denen die EU-Mittel einen beträchtlichen Teil der verfügbaren öffentlichen Ausgaben ausmachen; stellt fest, dass folglich bei der Bewertung der operationellen Programme zu prüfen ist, wie wirksam sie zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beigetragen haben, wobei eine gemeinsame Nachverfolgungsmethode und ein gemeinsames Überwachungsverfahren anzustreben sind, um Greenwashing zu verhindern;
24. fordert, dass die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik mit einer wirksamen Klimaschutzpolitik im Einklang stehen, um die ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten;
25. betont, dass die Innovationspolitik und die städtische Dimension eine geeignete Grundlage für Synergieeffekte zwischen den Klimazielen und den übergreifenden wirtschaftlichen Zielen der Kohäsionspolitik bieten; fordert dementsprechend die Ausarbeitung spezifischer Bestimmungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und städtische Innovation, damit diese Bereiche im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 spürbar besser finanziert werden;
26. fordert die verschiedenen Partnerschaften, die sich im Rahmen der EU-Städteagenda mit Themen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels auseinandersetzen, auf, ihre Aktionspläne rasch aufzustellen und vorzulegen; fordert die Kommission des Weiteren auf, die darin enthaltenen Vorschläge zu berücksichtigen, insbesondere mit Blick auf eine bessere Regulierung und Finanzierung sowie fundiertere Sachkenntnisse in Bezug auf künftige Legislativvorschläge;
27. betont, dass zur Verwirklichung der längerfristigen Ziele des Pariser Übereinkommens eine größere Kohärenz zwischen Investitionen und dem langfristigen Fahrplan sämtlicher Märkte auf regionaler nationaler und EU-Ebene zur Umstellung auf eine CO2- arme Wirtschaft erforderlich ist, und fordert Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleinere Städte und Regionen; betont ferner, dass vorrangig Mittel für auf Kohle angewiesene Regionen bereitgestellt werden sollten, um ihnen einen reibungslosen Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft zu ermöglichen, und dass der Übergang zu alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer in CO2-intensiven Wirtschaftszweigen Vorrang haben sollte; fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die Erzielung von Emissionsminderungen (gemeinsam mit anderen Maßnahmen, wie Urbarmachungsarbeiten oder die Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen) im Rahmen der Kohäsionspolitik nach 2020 bei der Leistungsbewertung operationeller Programme ein wichtiges Element ist;
28. erachtet es als wichtig, zusätzliche Finanzierungsinstrumente und -strategien, wie den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die Fazilität Connecting Europe und Horizont 2020 zur Finanzierung von Projekten zu verwenden, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen beitragen;
29. betont, dass die Förderung von Regionen und Städten weiterhin die wichtigste Form der Unionsfinanzierung im Rahmen der Kohäsionspolitik und insbesondere der Maßnahmen für Klimaschutz darstellen sollte; betont jedoch, dass trotz der verbesserten Kohärenz und Präzision klimarelevanter Wirkungs- oder Ergebnisindikatoren letztere nicht ausreichen, um den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der globalen Klimaziele der Europäischen Union zu ermitteln, und ist der Auffassung, dass das Überwachungs- und Nachverfolgungssystem für klimabezogene Ausgaben verbessert werden muss, um sicherzustellen, dass mit den EU-Ausgaben ein spezifischer, messbarer Beitrag zur Verwirklichung der EU-Ziele geleistet wird; spricht sich dafür aus, dass mittels eines Fahrplans für die Anpassung an den Klimawandel die Klimaschutzmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene überwacht werden, und fordert die Kommission auf, den Prozentsatz der Mittel zu bewerten, die die Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene für die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Gewährleistung der Anpassung der Gebiete an den Klimawandel ausgeben;
30. erkennt die Rolle integrierter Instrumente für die territoriale Entwicklung an, etwa integrierte territoriale Investitionen und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung, die von den Städten als zusätzliche Instrumente zur Finanzierung nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien oder funktionaler Gebiete genutzt werden können; fordert integrierte lokale Bottom-up-Ansätze und Strategien, um für eine effizientere Ressourcennutzung zu sorgen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und sich in den am stärksten betroffenen Gebieten an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen;
31. stellt fest, dass die große Mehrheit der europäischen Unternehmen, die im Bereich Forschung und Entwicklung tätig und auf den Klimawandel spezialisiert sind, in den Städten der EU angesiedelt sind; fordert die Kommission auf, die Städte und Regionen in Bezug auf Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, finanzielle Beratung, Know-how, Kommunikation, Forschung und Entwicklung, Bildung im Bereich Klimaschutz und Beratung sowohl in Bezug auf die Eindämmung des Klimawandels als auch die Anpassung an seine Folgen verstärkt zu unterstützen, insbesondere durch die Stärkung bestehender Instrumente wie der Beratungsplattform für Investitionen im Bereich Stadtentwicklung (URBIS), URBACT und der Initiative „Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung“; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Wirtschaftszweige die globale Forschungszusammenarbeit voll ausschöpfen, und diese Instrumente zu stärken, um lokale Behörden dabei zu unterstützen, zweckdienliche Projekte umzusetzen sowie auf Finanzierungsmöglichkeiten zuzugreifen, um im Rahmen von Stadtentwicklungsstrategien innovative Lösungen zu erproben; fordert, dass subnationale Behörden aus Ländern außerhalb der EU die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig sowohl formal als auch informell in europäische Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieinitiativen wie Horizont 2020 einzubringen, um gemeinsame Ziele zu erreichen; ist der Auffassung, dass Finanzierungsfazilitäten wie der Weltklimafonds für lokale Gebietskörperschaften direkt zugänglich sein sollten; ist der Auffassung, dass die Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und der Forschungs- und Innovationspolitik ausgebaut werden sollten, um die rasche Einführung neuer CO2-armer Technologien zu gewährleisten;
32. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ verstärkt Innovations- und Forschungsprojekte im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der nachhaltigen Städte berücksichtigt und finanziert werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Unterstützung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) die Verwaltungskapazitäten der Regionen und Städte aufzustocken, damit sie die auf EU-Ebene verfügbaren öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können;
33. fordert die zuständigen Behörden auf, das Abfallproblem zu bewältigen, damit die Kreislaufwirtschaft umfassend verwirklicht werden kann und Anreize für Techniken zur Entsorgung von nicht wiederverwendbarem oder recycelbarem Abfall geschaffen werden, die eine Alternative zur Verbrennung darstellen;
34. ist der Auffassung, dass der Klimawandel im kommenden Programmplanungszeitraum in die Programmplanung der territorialen Zusammenarbeit einbezogen werden muss; hebt die wichtige Rolle hervor, die die territoriale Zusammenarbeit, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und makroregionale Strategien bei den Maßnahmen der Regionen und Städte innerhalb und außerhalb der EU-Grenzen spielen, und bekräftigt, dass dieses Instrument politisch und finanziell gestärkt werden muss, und zwar sowohl zur Eindämmung des Klimawandels als auch zur Anpassung an seine Folgen; hebt hervor, dass Rahmenprogramme für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen und den politischen Austausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren verschiedener Mitgliedstaaten wie Interreg besonders geeignet sind, um den Klimawandel zu bekämpfen und angemessene Maßnahmen zur Eindämmung seiner Auswirkungen durchzuführen; begrüßt in dieser Hinsicht, dass im Rahmen von sieben der 15 transnationalen Interreg-Programme in der gesamten EU Strategien, Pilotprojekte, Schulungen und Instrumente finanziert werden, um Städten dabei zu helfen, ihre Kapazitäten zur Senkung der CO2-Emissionen und zur Eindämmung des Klimawandels auszubauen, damit die EU-Ziele erreicht werden;
Städte und Regionen
35. begrüßt Initiativen wie den Globalen Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie und die Rolle, die eine Reihe von Städten und Regionen bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Umweltschutz gespielt haben; fordert die Städte und Regionen nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und den Kampf gegen den Klimawandel dringend in stärkerem Maße in die institutionelle Agenda aufzunehmen; empfiehlt den Stadtverwaltungen, intelligente langfristige Stadtplanungsstrategien und innovative Ansätze wie die Initiative „intelligente Städte“ umzusetzen und regelmäßig zu aktualisieren; betont den Bedarf an nachhaltigen und energieeffizienten Wohnungsbauprojekten und intelligenten energiesparenden Gebäuden, Investitionen im Bereich erneuerbare Energie, umweltfreundlichen öffentlichen Verkehrssystemen, weiterer Unterstützung für Projekte zur Förderung CO2-armer Städte und Regionen sowie Bündnissen von Städten und lokalen und regionalen Regierungen, die bei der Bekämpfung der Erderwärmung zusammenarbeiten;
36. weist darauf hin, wie wichtig es ist, einen Berichtsrahmen auf der Grundlage objektiver Parameter und bewährter Methoden einzuführen und die von Städten und Regionen durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen zu überwachen, um Informationen über das jeweilige Engagement für den Klimaschutz auszutauschen und die Transparenz zwischen den Akteuren zu erhöhen, damit die Klimaziele erreicht werden können;
37. weist darauf hin, dass der Verkehrssektor sowohl für den Ausstoß von Treibhausgasen als auch von gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen verantwortlich zeichnet, deren Grenzwerte in Städten durch die Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe geregelt sind; ist der Auffassung, dass die Regionen und Städte ein enormes Potenzial zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor haben, und unterstreicht, dass Initiativen zur Förderung der CO2-armen Mobilität auf lokaler und regionaler Ebene finanziert werden müssen; betont, wie wichtig es ist, dass die Städte eine führende Rolle bei der Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Elektrifizierung des öffentlichen und privaten Verkehrs spielen, und fordert, dass eine Reihe von Modellregionen gefördert werden, um die Erforschung intelligenter, miteinander verbundener Verkehrssysteme städtischer und ländlicher Gebiete zu fördern;
38. begrüßt Städteinitiativen wie „intelligente Städte“ oder „intelligente Netze“, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Ressourceneffizienz zu steigern; betont, dass die Regionen mehr für eine umweltverträgliche Stadtentwicklung tun müssen, indem sie die Energiewende und den digitalen Wandel fördern, und hebt hervor, dass Lösungen wie intelligente Stromnetze das Potenzial für eine effizientere Energieversorgung von Häusern und Gebäuden bieten; erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Städten dazu beiträgt, innovative und integrative Lösungen zu schaffen, und fordert, dass dies gefördert wird; betont, dass die Investitionen in andere nachhaltige Lösungen wie umweltfreundliche Infrastrukturen, insbesondere in die Ausweitung der aus Gehölzpflanzen bestehenden Vegetationsdecke, verstärkt werden müssen; weist darauf hin, dass nicht nur die Emissionen reduziert werden müssen, sondern auch das CO2-Aufnahmevermögen des Bodens erhöht werden muss, und fordert einen verstärkten Schutz der bestehenden und neu entstandenen Stadtwälder in den EU-Regionen;
39. betont, dass mit lokal erzeugten saisonalen Lebensmitteln die transportbedingten Treibhausgasemissionen reduziert werden können, womit sich die CO2-Bilanz von Lebensmitteln insgesamt verbessern lässt; fordert die Kommission auf, mit der Lebensmittelbranche zusammenzuarbeiten, um die nachhaltige lokale und regionale Nahrungsmittelproduktion zu steigern, und begrüßt freiwillige Maßnahmen (wie die Ampelkennzeichnung), um die Sichtbarkeit der Auswirkungen auf das Klima und der CO2-Bilanz von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen zu gewährleisten; fordert EU-weite gemeinsame Indikatoren, um eine freiwillige, aber vergleichbare Kennzeichnung zu ermöglichen, und fordert die lokalen Behörden auf, Informationskampagnen durchzuführen, um ein Bewusstsein für die CO2-Bilanz von Lebensmitteln zu schaffen;
40. weist darauf hin, dass bei der Planung von Eindämmungsmaßnahmen auf eine gerechte Verteilung der Anstrengungen und des Nutzens auf die verschiedenen Akteure geachtet werden muss und dass die Anpassungsmaßnahmen auf den Schutz der schwächsten Gesellschaftsschichten in ihrer Gesamtheit ausgerichtet sein müssen;
41. erkennt die Vielfalt und den spezifischen Charakter regionaler Anfälligkeiten und Potenziale an und stellt fest, dass je nach Gebiet unterschiedliche Herausforderungen, Mittel und Maßnahmen die größte Wirkung zeitigen können; bekräftigt daher sein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip und betont, dass die Städte und Regionen über die notwendigen Entscheidungsbefugnisse und ausreichende politische, administrative und finanzielle Autonomie verfügen müssen, um individuelle Maßnahmen planen und durchführen zu können; erachtet es als wichtig, dass Städte ihre Stadtplanung durch Investitionen in umweltverträgliche Infrastruktur, Mobilität, öffentliche Verkehrsmittel und intelligente Netze selbst gestalten, um die im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass die lokalen und regionalen Behörden als die Regierungsebenen mit der größten Bürgernähe und dem stärksten Bezug zu den Auswirkungen der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen den umfassendsten Einblick in viele Probleme haben, und unterstreicht daher, wie wichtig es ist, den Behörden die Verwaltungskapazitäten und die finanziellen Instrumente zur Verfügung zu stellen, um maßgeschneiderte Lösungen für die Eindämmung des Klimawandels zu entwickeln;
42. fordert eine wirksamere und vollständig transparente Politikgestaltung auf mehreren Ebenen, in deren Rahmen die lokalen Behörden, Regionen und Städte und ihre Vertretungen besser in den Entscheidungsprozess der EU und in den UNFCCC-Prozess einbezogen werden; spricht sich dafür aus, dass die Koordinierung zwischen allen Behörden unterstützt und gewährleistet wird und dass die Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der sozialen Akteure und der Interessenträger aus der Wirtschaft gefördert wird, und fordert die Kommission auf, die Koordinierung und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen, Gemeinden und Städten zu fördern; weist darauf hin, dass partizipative Modelle lokaler Politikgestaltung gefördert werden sollten;
43. begrüßt den Beschluss des Weltklimarates, 2023 einen Sonderbericht zu Städten und Klima auszuarbeiten, wodurch die intensivere Erforschung der Bedeutung der Städte für die Bekämpfung des Klimawandels vorangetrieben werden wird; ist der Auffassung, dass die Städte in den Weltklimabericht 2018 Beiträge einbringen sollten; ist der Auffassung, dass die Städte und Regionen Einfluss auf die Politikgestaltung nach dem Pariser Übereinkommen ausüben können, indem sie einen strategischen Ansatz zur Bekämpfung der Erderwärmung verfolgen und die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen, die in städtischen Gebieten – in denen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung lebt – ergriffen werden, unterstützen; fordert die Kommission auf, sich in diesem Prozess für ein Konzept des Klimaschutzes auf mehreren politischen Ebenen einzusetzen, um eine integrative Klimaschutzregelung zu fördern, in deren Rahmen die von lokalen und subnationalen Behörden ergriffenen Maßnahmen anerkannt werden;
44. fordert die nationalen Regierungen nachdrücklich auf, die Dezentralisierung und bessere Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zur weiteren Stärkung lokaler und regionaler Behörden im Kampf gegen den Klimawandel vorzunehmen;
45. stellt fest, dass viele Wirtschaftsbereiche in den grünen Wandel investieren und sich einer Politik zur Verringerung der CO2-Emissionen verschrieben haben; erkennt an, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Städten innovative und integrative Klimaschutzlösungen schafft und dazu beiträgt, dass die EU ihre Ziele erreicht; weist erneut darauf hin, dass die Wirtschaft eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung und dem Schließen der Investitionslücke in städtischen Gebieten spielt; spricht sich für die Förderung von Partnerschaften zwischen Städten und Unternehmen aus;
46. betont, dass durch eine intelligente Planung und Investitionen in eine klimaresistente städtische Infrastruktur mit niedrigen CO2-Emissionen sowohl der Umweltschutz als auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert, Arbeitsplätze geschaffen und die lokale und regionale Wirtschaft gefördert werden können;
47. fordert die Städte und Regionen auf, EU-Initiativen, wie etwa innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung, zu nutzen, um Pilotprojekte im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung umzusetzen;
48. begrüßt die Initiative Women4Climate und die Beteiligung der Privatwirtschaft an dieser Initiative; dies sollte zu einer größeren Teilhabe von Frauen in Führungspositionen an der Bekämpfung des Klimawandels führen, um ihre Führungsqualitäten zu stärken und die nächste Generation von Frauen in Führungspositionen zu ermutigen, sich an der Bekämpfung des Klimawandels zu beteiligen;
49. erkennt an dass die Städte angesichts des Umstands, dass sie 70 % der weltweiten CO2-Emissionen verursachen, eine besondere Verantwortung für die Bewältigung des Klimawandels tragen, und bekräftigt das Engagement des Parlaments für die erfolgreiche weltweite Umsetzung des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie, einschließlich der Initiative zur Anpassung an den Klimawandel (Initiative „Mayors Adapt“), der Vereinbarung über die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 °C (Under 2 Degrees Memorandum of Understanding), des Amsterdamer Paktes und der Initiative „RegionsAdapt“; ist der Auffassung, dass die 2015 im Rahmen der Erklärung „Paris City Hall Declaration“ eingegangenen Verpflichtungen nur durch eine Zusammenarbeit mit dem globalen Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie erfüllt werden können, und fordert alle Städte innerhalb und außerhalb der EU auf, dem Konvent der Bürgermeister beizutreten und sich unbeschadet ihrer Beteiligung an anderen sektoralen oder institutionellen Netzen mit den gleichen Zielen zu ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen zu verpflichten und den Austausch von Erfahrungen mit bewährten Verfahren zu organisieren; weist darauf hin, dass einige der von Städten vorgelegten Aktionspläne Verpflichtungen bis 2020 enthalten, und fordert daher nachdrücklich, dass diese Städte bis 2030 zusätzliche Anstrengungen unternehmen; ist der Ansicht, dass die EU den Städten auch weiterhin Autonomie bei der Planung ihrer Klimaschutzstrategien einräumen sollte, da dies oftmals in ehrgeizigeren Zielen mündet;
50. betont, dass ein eindeutiger Verweis auf die Rolle der lokalen und regionalen Behörden in das Pariser Übereinkommen aufgenommen werden muss, damit eine langfristige Lösung für den Klimawandel gefunden werden kann; betont, dass die EU vor Ort mit den Städten und Regionen zusammenarbeiten muss, um die Regionen und Städte in der EU besser zu vernetzen und dafür zu sorgen, dass sie stärker auf Nachhaltigkeit setzen, um für energieeffiziente Gemeinden zu sorgen und um intelligentere städtische Verkehrsnetze zu entwickeln;
51. vertritt die Auffassung, dass die Weitergabe von Wissen und Erfahrungswerten auf lokaler und regionaler Ebene angesichts des reichen Erfahrungsschatzes einzelner Regionen und Städte sowie einzelner regionaler Umwelt- oder Energiebehörden unterstützt werden sollte;
52. ist der Ansicht, dass europäische und internationale oder globale Organisationen, Verbände oder Netze von Städten, Gemeinden und Regionen genutzt werden sollten, um eine bessere Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit dem Klimawandel auf lokaler und regionaler Ebene zu ermöglichen;
53. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Behörden während der COP22 in Marrakesch den Fahrplan „Marrakesh Roadmap for Action“ ausgearbeitet haben, in dem hervorgehoben wird, dass lokale Behörden unmittelbarer einbezogen werden müssen und dass sie formell als Teilnehmer an der offiziellen Debatte anerkannt und nicht etwa wie nichtstaatliche Akteure, zu denen nichtstaatliche Organisationen oder die Privatwirtschaft gehören, behandelt werden sollten;
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54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.