Beschluss des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 über die Empfehlung des Rates zur Ernennung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (N8-0053/2018 – C8-0040/2018 – 2018/0804(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 (N8-0053/2018)(1),
– gestützt auf Artikel 283 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Europäischen Rat angehört wurde (C8-0040/2018),
– gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0056/2018),
A. in der Erwägung, dass der Europäische Rat das Parlament mit Schreiben vom 22. Februar 2018 zur Ernennung von Luis de Guindos zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren ab 1. Juni 2018 konsultiert hat;
B. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 283 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Erfordernisses einer völligen Unabhängigkeit der EZB gemäß Artikel 130 jenes Vertrags; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe jener Bewertung einen Lebenslauf des Kandidaten und dessen Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihm übermittelt worden war, erhalten hat;
C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 26. Februar 2018 eine eineinviertelstündige Anhörung des Kandidaten durchgeführt hat, in der dieser eine einführende Erklärung abgegeben und dann Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet hat;
D. in der Erwägung, dass das Parlament Bedenken hinsichtlich eines ausgeglichenen Verhältnisses der Geschlechter, des Auswahlverfahrens, des Zeitpunkts der Ernennung und der politischen Unabhängigkeit äußert und vom Rat verlangt, in einen Dialog mit dem Parlament über die Frage einzutreten, wie das Verfahren für bevorstehende Ernennungen verbessert werden kann;
1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu der Empfehlung des Rates ab, Luis de Guindos zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.