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Verfahren : 2017/0242(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0028/2018

Eingereichte Texte :

A8-0028/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/03/2018 - 8.5

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0073

Angenommene Texte
PDF 250kWORD 43k
Mittwoch, 14. März 2018 - Straßburg
Weitere Makrofinanzhilfe für Georgien ***I
P8_TA(2018)0073A8-0028/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien (COM(2017)0559 – C8-0335/2017 – 2017/0242(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0559),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 212 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0335/2017),

–  unter Hinweis auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates, die gleichzeitig mit dem Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien angenommen wurde(1),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 21. Februar 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0028/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag durch einen anderen Text ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 218 vom 14.8.2013, S. 15.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 14. März 2018 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
P8_TC1-COD(2017)0242

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2018/598.)

Letzte Aktualisierung: 6. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen