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Verfahren : 2017/2260(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0052/2018

Eingereichte Texte :

A8-0052/2018

Aussprachen :

PV 13/03/2018 - 20
CRE 13/03/2018 - 20

Abstimmungen :

PV 14/03/2018 - 8.12
CRE 14/03/2018 - 8.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0078

Angenommene Texte
PDF 358kWORD 70k
Mittwoch, 14. März 2018 - Straßburg
Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2018
P8_TA(2018)0078A8-0052/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2018 zu dem Thema „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2018“ (2017/2260(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 3 und 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf die Artikel 9, 145, 148, 152, 153, 174 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über bessere Rechtsetzung(1),

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Titel IV (Solidarität),

–  unter Hinweis auf die überarbeitete Europäische Sozialcharta,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Ziele Nr. 1, 3, 4, 5, 8 und 10,

–  unter Hinweis auf die interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte vom 17. November 2017 in Göteborg,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2018“ (COM(2017)0690),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates vom 22. November 2017, der der Mitteilung der Kommission über den Jahreswachstumsbericht 2018 beigefügt ist (COM(2017)0674),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 22. November 2017 für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2017)0677),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 22. November 2017 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2017)0770),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2018“ (COM(2017)0771),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. November 2017 mit dem Titel „Übersichten über die Haushaltsplanung 2018: Gesamtbewertung“ (COM(2017)0800),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 zur Einführung einer Säule sozialer Rechte (COM(2017)0250),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. April 2017 mit dem Titel „Eine Initiative zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von berufstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen“ (COM(2017)0252),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 26. April 2017 mit dem Titel „Taking stock of the 2013 Recommendation on ‚Investing in children: breaking the cycle of disadvantage‘“ (Bestandsaufnahme zu der Empfehlung von 2013 zu dem Thema „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (SWD(2017)0258),

–  unter Hinweis auf die Veröffentlichung der siebten Auflage des jährlichen Berichts „Employment and Social Developments in Europe (2017)“ (Entwicklungen in Beschäftigung und Gesellschaft in Europa), dessen Schwerpunkt auf generationenübergreifender Gerechtigkeit und Solidarität in Europa liegt, durch die Kommission,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. Oktober 2016 mit dem Titel „Die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Dreijahresbilanz“ (COM(2016)0646),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 14. September 2016 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020 (COM(2016)0604),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 2016 mit dem Titel „Ausbau der europäischen Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Einleitung der zweiten Phase des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Investitionsoffensive für Drittländer“ (COM(2016)0581),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2016 mit dem Titel „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ (COM(2016)0356),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2016 mit dem Titel „Europa investiert wieder – Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2016)0359),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2016 mit dem Titel „Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte“ (COM(2016)0127) und ihre Anhänge,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 15. Februar 2016 für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2016)0071) und den diesbezüglichen Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 15. September 2016(2),

–  unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket der Kommission vom 20. Februar 2013 für soziale Investitionen einschließlich der Empfehlung 2013/112/EU mit dem Titel „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“(3),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020) und die Entschließung des Parlaments vom 16. Juni 2010 zu dem Thema „EU 2020“(4),

–  unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 mit dem Titel „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Dezember 2015 zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2017 zu dem Abbau von Ungleichheiten zur Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2017 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu Strategien zur Sicherstellung des Mindesteinkommens als Mittel der Armutsbekämpfung(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2017 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2014–2015(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2017 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2017(11),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2017 zu einer europäischen Säule sozialer Rechte(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2016 zu der Schaffung von Arbeitsmarktbedingungen zur Förderung eines ausgewogenen Verhältnisses von Berufs- und Privatleben(13),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 2. Februar 2016 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zu den Auswirkungen der Krise auf den Zugang von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Leistungen der Fürsorge(17),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union(18),

–  unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum ersten Bericht der Europäischen Union (September 2015),

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 5/2017 vom März 2017 mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt? Eine Bewertung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 25. September 2017 mit dem Titel „Developments in working life in Europe: EurWORK annual review 2016“ (Entwicklungen im Bereich des Erwerbslebens in Europa: EurWORK-Jahresbericht 2016), insbesondere auf das Kapitel zu Lohnunterschieden sowie Erkenntnissen, Debatte und Strategien in diesem Bereich („Pay inequalities: Evidence, debate and policies“),

–  unter Hinweis auf die aktuelle Mitteilung von Eurofound vom 18. Juli 2017 mit dem Titel „Pay inequalities experienced by posted workers: Challenging the equal treatment principle“ (Lohnunterschiede bei entsendeten Arbeitnehmern: Eine Herausforderung für den Grundsatz der Gleichbehandlung), die einen genauen Überblick über die Standpunkte der Regierungen und Sozialpartner in Europa zum Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vermittelt,

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 26. Juni 2017 mit dem Titel „Occupational change and wage inequality: European Jobs Monitor 2017“ (Veränderte Beschäftigungsstrukturen und Lohnunterschiede: Europäischer Jobmonitor 2017),

—  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 19. April 2017 mit dem Titel „Social mobility in the EU“ (Soziale Mobilität in der EU),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 13. März 2017 mit dem Titel „Income inequalities and employment patterns in Europe before and after the great Recession“ (Einkommensunterschiede und Beschäftigungsstrukturen in Europa vor und nach der großen Rezession),

–  unter Hinweis auf die Berichte von Eurofound vom 24. Februar 2017 über die Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester – Aktualisierung von 2016 und vom 16. Februar 2016 zur Rolle der Sozialpartner im Europäischen Semester im Zeitraum 2011 bis 2014,

–  unter Hinweis auf den Übersichtsbericht von Eurofound vom 17. November 2016 mit dem Titel „Sixth European Working Conditions Survey“ (6. Studie zu den Arbeitsbedingungen in Europa),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 12. März 2015 mit dem Titel „New forms of employment“ (Neue Beschäftigungsformen),

–  unter Hinweis auf den Bericht von Eurofound vom 29. Oktober 2013 mit dem Titel „Women, men and working conditions in Europe“ (Frauen, Männer und Arbeitsbedingungen in Europa),

–  unter Hinweis auf die Aussprache über die Prioritäten des Europäischen Semesters 2018 mit Vertretern der nationalen Parlamente,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0052/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote in der EU steigt und im zweiten Quartal 2017 bereits 235,4 Millionen Menschen beschäftigt waren, was einer Beschäftigungsquote von 72,3 % entspricht und im Hinblick auf die in der Strategie Europa 2020 angestrebte Beschäftigungsquote von 75 % einen Fortschritt darstellt; in der Erwägung, dass bei der Beschäftigungsquote zwischen vielen Mitgliedstaaten – mit weit unter dem EU-Durchschnitt von 65 % liegenden Werten in Griechenland, Kroatien, Italien und Spanien bis zu weit über 75 % liegenden Werten in den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Schweden – nach wie vor sehr deutliche Unterschiede bestehen, dass bis zur Erholung von der Krise und insbesondere bis zur Erfüllung der nationalen Zielvorgaben der Strategie Europa 2020 also noch ein gutes Stück Weg zu bewältigen ist; in der Erwägung, dass das Beschäftigungswachstum bei älteren Arbeitnehmern, hochqualifizierten Beschäftigten und Männern höher ausfällt als bei jungen Menschen, gering qualifizierten Arbeitnehmern und Frauen; in der Erwägung, dass die Beschäftigung in Arbeitsstunden pro Beschäftigtem in der EU nach wie vor 3 % und im Euro-Währungsgebiet 4 % unter dem Vorkrisenniveau liegt, da es mehr Teilzeitbeschäftigung gibt und Vollzeitbeschäftigte weniger Stunden arbeiten; in der Erwägung, dass in der EU zurzeit immer noch 18,9 Millionen Menschen ohne Beschäftigung sind, die Investitionen weiterhin zu niedrig sind, das Lohnwachstum gedämpft ist und die Erwerbstätigenarmut beständig zunimmt; in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 3 EUV Vollbeschäftigung anstrebt;

B.  in der Erwägung, dass immer noch 18,9 Millionen Menschen ohne Beschäftigung sind, obwohl die Arbeitslosenquote in der EU und im Euro-Währungsgebiet zurzeit mit 7,5 % bzw. 8,9 % den niedrigsten Stand seit neun Jahren erreicht hat; in der Erwägung, dass sich dieser Aufwärtstrend sehr ungleichmäßig auf die Mitgliedstaaten verteilt, da die Arbeitslosenquote von etwa 4 % in Deutschland bis zu fast 20 % in Spanien und 23,6 % in Griechenland reicht; in der Erwägung, dass die versteckte Arbeitslosigkeit (arbeitswillige Arbeitslose, die nicht aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen) im Jahr 2016 bei 20 % lag, während der Anteil der Langzeitarbeitslosen in der EU mit mehr als 46,4 % nach wie vor alarmierend hoch ist (im Euro-Währungsgebiet 49,7 %); in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten aufgrund des fehlenden Wachstums und struktureller Schwächen weiterhin hoch ist; in der Erwägung, dass unzureichende Arbeitsmarktreformen ein Grund für die hohe Arbeitslosigkeit sind; in der Erwägung, dass es entscheidend ist, Langzeitarbeitslose zu unterstützen, da sich ihre Lage sonst auf ihr Selbstbewusstsein, ihr Wohlbefinden und ihre zukünftige Entwicklung auswirkt und die Gefahr besteht, dass sie verarmen und sozial ausgegrenzt werden und dass sowohl die Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme als auch die soziale Dimension Europas unterlaufen wird;

C.  in der Erwägung, dass bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen im Vergleich zu 2008 ein Anstieg um 11 % und bei Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 2 % zu verzeichnen ist, während der Anteil der unfreiwilligen Teilzeitarbeit zwar von 29,3 % im Jahr 2013 auf 27,7 % im Jahr 2016 gesunken ist, aber nach wie vor ein Viertel der Teilzeitverträge unfreiwillig sind;

D.  in der Erwägung, dass die Segmentierung des Arbeitsmarkts in unbefristete und atypische Beschäftigungsverhältnisse weiterhin besorgniserregend ist, da der Anteil der befristeten Verträge in einigen Mitgliedstaaten zwischen 10 % und 20 % liegt und nur ein sehr geringer Teil dieser Verträge in unbefristete Verträge umgewandelt wird, sodass befristete Arbeitsverhältnisse, was die Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis betrifft, eher eine „Sackgasse“ als ein „Sprungbrett“ darstellen; in der Erwägung, dass diese Erscheinung dazu führt, dass eine Vielzahl der Arbeitnehmer keine Aussicht auf sichere, relativ gut bezahlte Beschäftigungsverhältnisse und Aufstiegschancen hat und zwischen unbefristet und befristet beschäftigten Arbeitnehmern ein Lohngefälle entsteht;

E.  in der Erwägung, dass bei der Jugendarbeitslosenquote zwar eine leichte Verbesserung zu verzeichnen ist, dass sie jedoch mit 16,6 % (18,7 % im Euro-Währungsgebiet) nach wie vor besorgniserregend hoch ist; in der Erwägung, dass sich junge Menschen dem Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts zufolge häufiger in vom Standard abweichenden und atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wie befristeten Beschäftigungsverhältnissen, unfreiwilligen Teilzeitanstellungen und schlechter bezahlten Beschäftigungsverhältnissen, befinden; in der Erwägung, dass 2016 noch immer 6,3 Millionen junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren weder in Arbeit noch in Ausbildung waren (NEET); in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Jugendarbeitslosigkeit beseitigen können, indem sie ausgehend vom Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters gemäß Artikel 19 AEUV und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf einen ordnungspolitischen Rahmen für den Arbeitsmarkt, Aus- und Weiterbildungssysteme und eine aktive Arbeitsmarktpolitik entwickeln und umsetzen;

F.  in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen den Arbeitslosenquoten der Mitgliedstaaten zwar geringer ausfallen, diese Quoten aber nach wie vor über dem Vorkrisenniveau liegen; in der Erwägung, dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten im Durchschnitt weiterhin über 50 %, in der EU 46,6 % und im Euro-Währungsgebiet 49,7 % beträgt; in der Erwägung, dass in der Arbeitslosenquote nur Personen erfasst sind, die keine Beschäftigung haben und in den letzten 4 Wochen aktiv nach Arbeit gesucht haben, während mit der Langzeitarbeitslosenquote nur der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren bestimmt wird, der seit mindestens 12 Monaten arbeitslos ist;

G.  in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle bei der Beschäftigung fortbesteht und in der EU – mit einer geschlechtsspezifischen Beschäftigungsquote von 76,9 % bei Männern und 65,3 % bei Frauen – inzwischen 11,6 % beträgt, während die Unterschiede bei außerhalb der EU geborenen Personen und Roma-Frauen noch größer sind; in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen noch ausgeprägter ist und 2016 bei 23 Prozentpunkten, in vier Mitgliedstaaten sogar über 30 Prozentpunkten lag und dass der Anteil der Frauen in unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen bei 23,5 % liegt; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote bei Frauen mit mindestens einem Kind unter 6 Jahren 9 Prozentpunkte unter der Beschäftigungsquote kinderloser Frauen liegt und 19 % der erwerbsfähigen Frauen in der EU 2016 keiner Beschäftigung nachgingen, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene betreuten; in der Erwägung, dass in Bezug auf Frauen aufgrund der geringeren Vollzeitäquivalent-Beschäftigungsquote ein beträchtliches Lohngefälle besteht, das in der EU im Jahr 2015 im Durchschnitt 16,3 % betrug und von 26,9 % in Estland bis 5,5 % in Italien und Luxemburg reicht;

H.  in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten mit strukturellen Problemen am Arbeitsmarkt konfrontiert sind, die sich beispielsweise in einer geringen Teilhabe am Arbeitsmarkt und Missverhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf Fertigkeiten und Qualifikationen äußern; in der Erwägung, dass aufgrund der Nachfrage am Arbeitsmarkt der Bedarf an konkreten Maßnahmen zur Eingliederung oder Wiedereingliederung von Arbeitslosen wächst;

I.  in der Erwägung, dass die Gesellschaft in den Ländern der Europäischen Union altert (fast 20 % der europäischen Bevölkerung sind mehr als 65 Jahre alt, und Schätzungen zufolge wird dieser Anteil bis 2050 auf 25 % steigen) und die Altersabhängigkeitsquote steigt, wodurch die Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Problemen konfrontiert sind und unter Umständen Anpassungen vornehmen müssen, damit die Finanzierung und die Stabilität der Sozialversicherungs-, Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme weiterhin sichergestellt ist und dem Bedarf an professioneller und nicht professioneller Pflege entsprochen werden kann; in der Erwägung, dass nicht professionelle Pflegekräfte für die Gesellschaft eine Ressource von enormer Bedeutung sind; in der Erwägung, dass die Lebenserwartung bei der Geburt in der EU-28 2015 leicht zurückgegangen ist und Schätzungen zufolge insgesamt bei 80,6 Jahren (0,3 Jahre weniger als 2014), bei Frauen bei 83,3 Jahren (0,3 Jahre weniger als 2014) und bei Männern bei 77,9 Jahren (0,2 Jahre weniger als 2014) lag; in der Erwägung, dass damit seit 2002, als zum ersten Mal für alle EU-Mitgliedstaaten Daten über die Lebenserwartung vorlagen, erstmals ein Rückgang der Lebenserwartung in der EU-28 zu verzeichnen ist und sich dieser Trend in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten abzeichnet; in der Erwägung, dass Eurostat zufolge noch keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob der Rückgang der Lebenserwartung, der zwischen 2014 und 2015 zu verzeichnen war, eine vorübergehende Erscheinung ist oder sich in den nächsten Jahren fortsetzen wird;

J.  in der Erwägung, dass zu den demographischen Herausforderungen auch Faktoren wie Entvölkerung und geringe Siedlungsdichte zählen, die in den betreffenden Regionen das Wachstum behindern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU gefährden;

K.  in der Erwägung, dass die Schulabbrecherquote in mehreren Mitgliedstaaten wie Malta, Spanien und Rumänien etwa 20 % beträgt und in Portugal, Bulgarien, Italien, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Griechenland weiterhin über dem EU-Ziel von 10 % liegt; in der Erwägung, dass der Schulabbruch auf der individuellen, nationalen und europäischen Ebene ein komplexes Problem darstellt; in der Erwägung, dass die wichtigsten Faktoren, die mit einem niedrigen Bildungsgrad und vorzeitigen Schulabgang in Verbindung gebracht werden, ein benachteiligender sozioökonomischer Hintergrund, ein Migrationshintergrund oder sonderpädagogischer Förderbedarf sind, wobei der Anteil der Schüler mit mangelhaften naturwissenschaftlichen Leistungen im unteren sozioökonomischen Quartil der Schülerpopulation der PISA-Studie 2015 in der EU etwa 34 % beträgt und damit 26 Prozentpunkte höher ausfällt als im oberen sozioökonomischen Quartil;

L.  in der Erwägung, dass es zwei Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen gibt (etwa 10 % aller Unternehmen in der EU), die über 14 Millionen Menschen beschäftigen (etwa 6,5 % der Arbeitnehmer in der EU); in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft für die Bewältigung der zahllosen Herausforderungen, mit denen die moderne Gesellschaft – nicht zuletzt aufgrund der Alterung ihrer Bevölkerung – konfrontiert ist, einen hohen Stellenwert hat;

M.  in der Erwägung, dass es in Europa 80 Millionen Menschen mit Behinderungen gibt; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Maßnahmen, mit denen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden soll, weiterhin hinter dem Zeitplan zurückbleibt;

N.  in der Erwägung, dass bei der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung zwar gewisse Fortschritte zu verzeichnen sind, dass es jedoch noch immer benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft gibt und eine nicht hinnehmbar hohe Zahl von 119 Millionen Europäern, darunter über 25 Millionen Kinder (d. h. mehr als ein Viertel aller Kinder in der EU) von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, während auch die regionalen Unterschiede innerhalb der Mitgliedstaaten und in der Union insgesamt fortbestehen, sodass die EU weit davon entfernt ist, das Ziel der Strategie Europa 2020 zu erreichen; in der Erwägung, dass die Einkommensungleichheit in zwei Dritteln aller EU-Staaten weiterhin zunimmt; in der Erwägung, dass in der EU insgesamt die reichsten 20 % der Haushalte einen Anteil am Einkommen erhalten haben, der 5,1 Mal so hoch ist wie der der ärmsten 20 %, wobei dieser Unterschied in einigen ost- und südeuropäischen Ländern um das 6,5-Fache oder noch höher ausfällt, nämlich beinahe doppelt so hoch wie die Werte für einige der am besten abschneidenden mitteleuropäischen und nordischen Länder; in der Erwägung, dass ein hohes Maß an Ungleichheit nach wie vor ein Hindernis für die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und Sozialschutz ist und sich daher negativ auf die soziale Gerechtigkeit, den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung auswirkt;

O.  in der Erwägung, dass im Jahr 2015 gemäß der Veröffentlichung der Kommission mit dem Titel „Employment and Social Developments in Europe 2017“ (Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa 2017) 118,8 Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, was gegenüber 2008 einen Anstieg um 1,7 Millionen Menschen darstellt und weit entfernt von dem in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziel liegt, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen um 20 Millionen zu verringern, wobei es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, die von 5 % oder weniger in der Tschechischen Republik und Deutschland bis zu 20 % in Griechenland und Spanien reichen; in der Erwägung, dass der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder (0–17 Jahre) im Jahr 2016 26,4 % betrug, was höher als die entsprechende Quote bei Erwachsenen (24,2 % bei Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren) und fast zehn Prozentpunkte höher als die Quote der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten älteren Menschen (65 Jahre und älter) ist, die bei 18,3 % liegt; in der Erwägung, dass die Zahl der Kinder, die in Armut lebt, in Europa weiterhin besorgniserregend hoch ist und sich derzeit auf über 25 Millionen beläuft, und in der Erwägung, dass die Auswirkungen von Armut auf Kinder ein Leben lang anhalten können und der Nachteil dadurch generationsübergreifend weitergegeben wird; in der Erwägung, dass sozialpolitische Maßnahmen wichtig sind, wenn es darum geht, Zusammenhalt zu erzielen und die EU näher an ihre Bürger heranzuführen;

P.  in der Erwägung, dass die Armut trotz Erwerbstätigkeit in Europa insgesamt weiter zunimmt, wobei die höchsten Stände in Spanien (13,1 %), Griechenland (14 %) und Rumänien (18,6 %) zu verzeichnen sind, was zeigt, dass Beschäftigung allein nicht immer ausreicht, um Menschen aus der Armut herauszuführen, und unterschiedliche Arbeitsmarktstrukturen, darunter Teilzeit- und/oder befristete Beschäftigung, unterschiedliche Lohnniveaus, unterschiedliche Arbeitsintensität in Haushalten sowie prekäre Arbeitsbedingungen widerspiegelt; in der Erwägung, dass das Lohnwachstum in der EU weiterhin verhalten ist – weniger als 1 % Zuwachs in den letzten beiden Jahren – und die Arbeitnehmerentgelte in der EU verhältnismäßig weit gestreut sind, nämlich von 4,6 EUR pro Arbeitsstunde in Bulgarien bis zu 43,3 EUR pro Arbeitsstunde in Luxemburg; in der Erwägung, dass das Wachstum des Reallohns in 18 der 28 Mitgliedstaaten hinter dem durchschnittlichen Produktivitätswachstum zurückgeblieben ist und sogar hinter dem Rückgang der Arbeitslosigkeit zurückbleibt; in der Erwägung, dass die Lohnfestsetzung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

Q.  in der Erwägung, dass Bildung ein entscheidender Faktor für die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt ist und in erster Linie in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, auch wenn die Kommission diese fördert; in der Erwägung, dass hochwertige Bildung und Ausbildung für alle zugänglich sein müssen, da es zu berücksichtigen gilt, dass die Beschäftigungsquote von jungen Menschen mit Hochschulbildung (20- bis 34-Jährige) in der EU bei 82,8 % und somit über 10 Prozentpunkte oberhalb der Quote von Absolventen der Sekundarstufe II liegt; in der Erwägung, dass die Berufsbildung im Begriff ist, an Glaubwürdigkeit zu gewinnen, und zwar sowohl bei jungen Europäern als auch bei Unternehmen, die ihre Kapazitäten anerkennen; in der Erwägung, dass die Ausbildung, die in einem informellen Umfeld erworben wurde, den Europäern ebenfalls wichtige Hilfsmittel für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt;

R.  in der Erwägung, dass Arbeitnehmer aufgrund des digitalen Wandels zumindest grundlegende digitale Kompetenzen benötigen, Schätzungen zufolge jedoch 44 % der EU-Bevölkerung nicht über solche Kompetenzen verfügen(19);

S.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 168 AEUV bei der Festlegung und Durchführung der einschlägigen Unionspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden sollte; in der Erwägung, dass dies zu sozialer Eingliederung, sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung beitragen würde; in der Erwägung, dass es durch technologische und wissenschaftliche Fortschritte, die im Jahreswachstumsbericht 2018 begrüßt werden, möglich wird, bessere, wirksamere und erschwinglichere Behandlungen und Arzneimittel zu ermitteln; in der Erwägung, dass dieser Fortschritt dazu beiträgt sicherzustellen, dass Menschen, die unter bestimmten chronischen Erkrankungen leiden, in der Lage sind, in den Arbeitsmarkt einzusteigen bzw. dort viel länger zu verbleiben; in der Erwägung, dass dieses Ziel derzeit durch die hohen Preise bei einigen Arzneimitteln infrage gestellt wird;

T.  in der Erwägung, dass die Fiskalpolitik in den Mitgliedstaaten bei der makroökonomischen Stabilisierung eine Rolle spielt, gleichzeitig aber auch andere Ziele wie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen oder die Umverteilung verfolgt;

U.  in der Erwägung, dass die Bereitstellung und Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und dass diese Systeme von der Union koordiniert, aber nicht harmonisiert werden;

V.  in der Erwägung, dass sich das reale verfügbare Pro-Kopf-Bruttoeinkommen der Haushalte in einigen Mitgliedstaaten noch immer nicht erholt und das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat und dass diese Zahl um 20 bis 30 Prozentpunkte niedriger als 2008 liegt;

W.  in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU-Volkswirtschaft zur Förderung des langfristigen Wachstums hinter der unserer wichtigsten Konkurrenten zurückbleibt; in der Erwägung, dass das Potenzialwachstum in der EU Schätzungen der Kommission zufolge 1,4 % beträgt, in den USA dagegen 2 %;

X.  in der Erwägung, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit dazu führt, dass Arbeitnehmer ihre Rechte verlieren und Sozialdumping Vorschub geleistet wird, und dass sie schwerwiegende finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Qualität der Arbeit sowie den Erwerb neuer Kompetenzen hat und einem effizienten und funktionierenden Rentensystem entgegenwirkt; in der Erwägung, dass weiterhin Anstrengungen unternommen werden müssen, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen;

Y.  in der Erwägung, dass sich Gebiete in äußerster Randlage aufgrund ihrer Besonderheiten enormen Schwierigkeiten gegenübersehen, wodurch ihr Wachstumspotenzial gehemmt wird; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten in diesen Regionen zwischen 11,2 % und 27,1 % und die Quoten der Langzeitarbeitslosen zwischen 54,5 % bzw. 80,9 % liegen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in diesen Regionen über 40 % beträgt;

Z.  in der Erwägung, dass nach Forschungsergebnissen von Eurofound in den meisten Mitgliedstaaten bei der Einbindung der Sozialpartner in die Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme allmählich eine Verbesserung erzielt wird, obwohl es nach wie vor beträchtliche Unterschiede bezüglich der Ergebnisse bei der Qualität und Wirksamkeit der Einbeziehung der Sozialpartner im Rahmen des Europäischen Semesters auf nationaler Ebene gibt;

AA.  in der Erwägung, dass in der demnächst erscheinenden Eurofound-Studie über die Einbeziehung der Sozialpartner in das Europäische Semester über einen Prozess der Konsolidierung und des wachsenden Bewusstseins im Einklang mit der beschäftigungspolitischen Leitlinie Nr. 7 zur Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte berichtet werden soll; in der Erwägung, dass die Sozialpartner allerdings betonen, dass für eine ordnungsgemäße Einbeziehung gesorgt werden muss, indem eine sinnvolle und zeitnahe Konsultation und ein Austausch der Beiträge und Rückmeldungen erleichtert wird und ihre Standpunkte herausgestellt werden;

1.  begrüßt den Jahreswachstumsbericht 2018 samt der integrierten europäischen Säule sozialer Rechte als wichtigen Bestandteil der Gesamtstrategie für hochwertige Arbeitsplätze, nachhaltiges Wachstum und Investitionen, durch die die Produktivität und das Erwerbseinkommen gesteigert, Arbeitsplätze geschaffen, Ungleichheiten und Armut verringert sowie der Sozialschutz und der Zugang zu und die Qualität von öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden sollen; erkennt an, dass der Jahreswachstumsbericht auf einer Strategie von Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik beruht, der mit Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der Grundsätze und Ziele der europäischen Säule sozialer Rechte kombiniert werden sollte; betont, dass die Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters den Prozess der Politikkoordinierung verbessern sollte, damit negative Tendenzen, die Ungleichheiten verschärfen und soziale Fortschritte beeinträchtigen könnten, besser überwacht, verhindert und korrigiert werden, um so die wirtschaftspolitische Koordinierung mit der Beschäftigung und der sozialen Leistungsfähigkeit zu verbinden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Prioritäten, die in der Untersuchung und dem beigefügten Gemeinsamen Beschäftigungsbericht ermittelt wurden, Rechnung zu tragen, damit im Rahmen ihrer nationalen Maßnahmen und Strategien Wachstum, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, hochwertige Arbeitsplätze, sozialer Zusammenhalt, Sozialschutz und Inklusion gefördert werden; betont, wie wichtig es ist, die Arbeitnehmerrechte zu schützen und die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer zu fördern;

2.  betont, dass sozial und wirtschaftlich ausgewogene Strukturreformen erforderlich sind, die auf die Verwirklichung eines AAA-Ratings ausgerichtet sind, indem inklusive arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen dahingehend verbessert werden, dass sie den Bedürfnissen von Arbeitnehmern und benachteiligten Gruppen Rechnung tragen, damit Investitionen angeregt und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, die Arbeitskräfte beim Erwerb der benötigten Kompetenzen unterstützt werden und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und faire Arbeitsbedingungen gefördert werden, die Arbeitsproduktivität erhöht, Lohnwachstum sowie tragfähige und angemessene Sozialschutzsysteme vorangebracht werden und der Lebensstandard für alle Bürger verbessert wird; betont, dass günstige Rahmenbedingungen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer gefördert werden müssen, damit stabilere Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden können, während ein Gleichgewicht zwischen der sozialen und der wirtschaftlichen Dimension gefunden wird und Entscheidungen gemeinsam und in Ergänzung zueinander gefasst werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Besteuerung schrittweise von der Arbeit auf andere Quellen zu verlagern, ohne dass dabei die soziale Sicherheit gefährdet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sozialstandards zu verbessern und die Ungleichheiten zu verringern;

3.  betont, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen wichtige Instrumente für Arbeitgeber und Gewerkschaften sind, um gerechte Löhne und faire Arbeitsbedingungen einzuführen, und dass die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten in Zeiten der Wirtschaftskrise durch stärkere Tarifverhandlungssysteme verbessert wird; weist darauf hin, dass das Recht, Tarifverträge zu schließen, für alle Arbeitnehmer in Europa gilt und grundlegende Auswirkungen auf die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der sozialen Grundrechte hat, und dass Tarifverhandlungen ein europäisches Grundrecht sind, das die Organe der EU gemäß Artikel 28 der Charta der Grundrechte achten müssen; fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, bei denen die Tarifverhandlungen und die Position der Arbeitnehmer in den Lohnfestsetzungssystemen, die eine entscheidende Rolle beim Erreichen guter Arbeitsbedingungen spielen, gewahrt und gefördert werden; ist der Auffassung, dass all diese Maßnahmen darauf abzielen sollten, die Gesamtnachfrage und den wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, Lohnungleichheiten zu verringern und die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen;

4.  fordert, dass stärker darauf hingewirkt wird, die Armut und die zunehmenden Ungleichheiten zu bekämpfen und Sozialinvestitionen voranzubringen, da diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen erbringen; weist darauf hin, dass Volkswirtschaften mit höheren sozialen Investitionen widerstandsfähiger gegenüber Erschütterungen sind; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen der bestehenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf, einen Spielraum für öffentliche soziale Investitionen und erforderlichenfalls für umfangreichere Investitionen in die soziale Infrastruktur einzuräumen und die am stärksten benachteiligten Menschen zu unterstützen, um in geeigneter Weise gegen Ungleichheiten vorzugehen, insbesondere durch Sozialschutzsysteme, innerhalb derer eine adäquate und maßgeschneiderte Einkommensunterstützung bereitgestellt wird; fordert die Kommission auf, gegebenenfalls eine detailliertere Beurteilung zu der Frage durchzuführen, welche Arten von Ausgaben eindeutig als soziale Investitionen angesehen werden können;

5.  hält es für wichtig, den interkulturellen Dialog zu fördern, um es Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden leichter zu machen, in den Arbeitsmarkt einzutreten und sich gesellschaftlich zu integrieren; zeigt sich besorgt über die geringe Arbeitsmarktbeteiligung, die nach wie vor bei ethnischen Minderheiten zu verzeichnen ist; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Richtlinien 2000/78/EG und 2000/43/EG ordnungsgemäß umzusetzen; weist darauf hin, dass Zuwanderer neue Kompetenzen und Kenntnisse mitbringen, und fordert die weitere Entwicklung und Förderung von Instrumenten, durch die in mehreren Sprachen Informationen über die bestehenden Möglichkeiten in den Bereichen formales und informelles Lernen, berufliche Ausbildung, Praktika und Freiwilligentätigkeit gegeben werden;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich darum zu bemühen, dass Kranke, die beispielsweise unter chronischen Schmerzen leiden, in den Arbeitsmarkt eintreten oder dort verbleiben können; betont, dass man auf einen Arbeitsmarkt hinarbeiten muss, der an diese Situationen angepasst und flexibler und nicht diskriminierend ausgestaltetet ist, damit auch diese Personen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Europäischen Union beitragen können, wodurch die Sozialversicherungssysteme entlastet würden;

7.  begrüßt, dass die Kommission Investitionen zur Steigerung der ökologischen Nachhaltigkeit unterstützt und ihr Potenzial für die gesamte Wirtschaft anerkennt; stimmt zu, dass die Unterstützung für den Übergang hin zu einer Kreislaufwirtschaft und grünen Wirtschaft ein großes Potenzial hat, Nettoarbeitsplätze zu schaffen;

8.  begrüßt die interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte und ist der Überzeugung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters die Ausarbeitung ihrer 20 zentralen Grundsätze in Bezug auf Chancengleichheit, Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und soziale Inklusion unterstützt werden sollte, die bei der Umsetzung des Zyklus zur Politikkoordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters als Bezugspunkt und Empfehlung dienen sollten, um ein wirkliches „AAA“-Rating im sozialen Bereich für Europa zu verwirklichen und Wirtschaftswachstum sowie eine berechenbare und tragfähige, den Zielen der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik nachrangige Finanzlage zu schaffen, wobei dies den wichtigsten und vorrangigen Zielen der Strategie EU 2020 zugutekommt; weist darauf hin, dass der Koordinierungsprozess des Europäischen Semesters ein wesentliches Instrument für die Konsolidierung der sozialen Dimension Europas ist, auf das die erwähnte soziale Säule zurückgeht; betont, dass mit der europäischen Säule sozialer Rechte durch die Konzeption eines gemeinsamen Ansatzes ein erster Schritt für den Schutz und die Entwicklung der sozialen Rechte in der gesamten EU unternommen wird, was sich in den Maßnahmen der Mitgliedstaaten widerspiegeln sollte; fordert die Kommission daher auf, konkrete Vorschläge zur Stärkung der sozialen Rechte im Rahmen konkreter und spezifischer Werkzeuge (Rechtsvorschriften, Politikgestaltungsmechanismen und Finanzierungsinstrumente) vorzulegen und dabei spürbare Ergebnisse zu erzielen; betont, dass die Grundrechte Vorrang haben;

9.  erkennt die Bemühungen an, die zur Stärkung der sozialen Dimension des Semesters unternommen wurden; fordert weitere Maßnahmen, um ein Gleichgewicht zwischen sozialen und wirtschaftlichen Prioritäten zu finden und die Qualität der Überwachung und der Empfehlungen im sozialen Bereich zu verbessern;

10.  begrüßt das neue Scoreboard, das 14 Leitindikatoren zur Überprüfung der Leistung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung und Soziales in drei im Zusammenhang mit der sozialen Säule ermittelten umfassenden Dimensionen bereitstellt;

11.  betont, dass bei 11 der 14 Leitindikatoren im letzten verfügbaren Jahr im EU-Durchschnitt eine Verbesserung festgestellt wurde, was die stetige Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der sozialen Lage bestätigt, die mit dem Wirtschaftsaufschwung einherging; stellt allerdings fest, dass Erklärungen der Kommission zufolge Maßnahmen erforderlich sind, um eine soziale Aufwärtskonvergenz entsprechend den durch die soziale Säule ermittelten Dimensionen zu verwirklichen, und dass die Analyse der Leitindikatoren für 17 der 28 Mitgliedstaaten jeweils mindestens eine „kritische Situation“ aufzeigt;

12.  räumt ein, dass trotz der Verbesserungen der wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Lage, die in den letzten Jahren EU-weit zu verzeichnen sind, die erwirtschafteten Gewinne nicht immer gleichmäßig verteilt wurden, zumal die Anzahl der Personen, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben, weiterhin zu hoch ist; ist besorgt über die zunehmenden Ungleichheiten in der EU und ihren Mitgliedstaaten und darüber, dass immer mehr Arbeitnehmer von Armut bedroht sind, und zwar nicht nur Teilzeitbeschäftigte, sondern auch Vollzeitbeschäftigte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen fortzuführen, die Bedingungen für diese Menschen zu verbessern und die Arbeit und das Fachwissen von nichtstaatlichen Organisationen, in der Armutsbekämpfung tätigen Organisationen und der von Armut Betroffenen selbst besser anzuerkennen und dabei deren Beteiligung am Austausch bewährter Verfahren zu fördern; weist darauf hin, dass durch ein hohes Maß an Ungleichheit die Wirtschaftsleistung und das Potenzial für nachhaltiges Wachstum verringert werden; betont, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen durch maßgeschneiderte Maßnahmen ein wesentlicher Faktor ist, um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und zur Tragfähigkeit der nationalen Sozialversicherungssysteme beizutragen; fordert, dass Partnerschaften eingerichtet und entwickelt werden, die alle einschlägigen Interessenträger umfassen, um die erforderlichen Instrumente bereitzustellen, damit besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts eingegangenen werden kann, wirksame Lösungen geliefert werden können und Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden kann; betont, dass zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit eine wirksame Arbeitsmarktpolitik umgesetzt werden muss; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Arbeitslose weiterhin unterstützen sollten, indem sie erschwingliche, zugängliche und hochwertige Unterstützungsdienste für die Arbeitssuche, Fortbildung und Umschulung anbieten, während zugleich diejenigen, die dazu nicht in der Lage sind, geschützt werden;

13.  fordert die Kommission auf, den Zielen für soziale Entwicklung Rechnung zu tragen, wenn sie Politikempfehlungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester vorschlägt;

14.  bekräftigt seine Besorgnis bezüglich der Variabilität der in den einzelnen Mitgliedstaaten verzeichneten Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten und warnt insbesondere vor dem besorgniserregenden Ausmaß an Unterbeschäftigung und versteckter Arbeitslosigkeit; ist insbesondere besorgt über die hohe Jugendarbeitslosigkeit, die in der EU – abgesehen von einigen wenigen Mitgliedstaaten (Österreich, der Tschechischen Republik, Niederlande, Ungarn, Malta und Deutschland) – bei über 11 % liegt; hält die in mehreren Ländern weiterhin bestehende große Anzahl von Jugendlichen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind („not in education, employment or training“ – NEET), sowie von vorzeitigen Schulabgängern für besonders besorgniserregend; begrüßt in diesem Zusammenhang eine Aufstockung der Finanzierung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um 2,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2017–2020; betont, dass erforderlichenfalls die Gewährung zusätzlicher Finanzmittel für die Initiative auf EU-Ebene erwogen werden sollte und dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass die Jugendgarantie allen Gruppen, einschließlich schutzbedürftiger Personen, uneingeschränkt offensteht; verweist auf den Sonderbericht Nr. 5 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?“;

15.  teilt die Ansicht der Kommission, dass „die Sozialschutzsysteme [...] das Recht auf ein Mindesteinkommen zusichern [sollten]“; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten und unter Einbeziehung der Sozialpartner ein angemessenes Mindesteinkommen oberhalb der Armutsgrenze festzulegen und dafür zu sorgen, dass es für alle Menschen zugänglich ist und sich an die bedürftigsten Menschen richtet; ist der Ansicht, dass Mindesteinkommensregelungen mit einem Zugang zu hochwertigen und erschwinglichen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sowie mit Maßnahmen einhergehen sollten, die die Chancengleichheit fördern und den Eintritt oder Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt für Menschen in schwierigen Situationen erleichtern, wenn sie arbeiten können, damit Armut wirksam bekämpft werden kann;

16.  fordert die Kommission auf, eine europäische Sozialversicherungsnummer einzuführen, um den Informationsaustausch zu erleichtern, den Menschen einen Nachweis über ihre derzeitigen und früheren Ansprüche zu geben und Missbrauch zu verhindern;

17.  weist die Kommission darauf hin, dass der Zugang zu Sozialschutz für die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen von grundlegender Bedeutung ist und dass nach den Konsultationen mit den Sozialpartnern konkrete Vorschläge formuliert werden müssen, damit alle Menschen in allen Formen von Beschäftigung Sozialversicherungsansprüche erwerben, einschließlich angemessener Renten;

18.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und des Europäischen Semesters zu verstärken, umfassende öffentliche Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie den Schwerpunkt darauf legt, die Übergänge von Ausbildung und (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zu Beschäftigung reibungsloser zu gestalten, und fordert insbesondere, dass die in der Empfehlung des Rates über die Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt(20) dargelegten Maßnahmen auf nationaler Ebene vollständig umgesetzt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, lebenslanges Lernen, insbesondere für ältere Arbeitnehmer, zu fördern, damit sie dabei unterstützt werden, ihre Qualifikationen anzupassen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;

19.  ist besorgt darüber, dass das Ausmaß der Armut in Europa beinahe ein Jahrzehnt nach Beginn der Krise immer noch hoch und dass infolgedessen eine Generationenkluft entstanden ist, und zwar auch in Mitgliedstaaten, in denen weniger Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind; ist insbesondere besorgt über die zunehmende Kinder-und Erwerbstätigenarmut in einigen Mitgliedstaaten, auch wenn in den letzten Jahren eine makroökonomische Erholung zu verzeichnen ist; stellt fest, dass die Situation in Bezug auf den Anteil von Kindern, die an frühkindlicher Erziehung und Bildung teilhaben, in mehr als einem Drittel der Mitgliedstaaten kritisch ist; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Konzeption und Umsetzung von Strukturreformen zu unterstützen und deren soziale Auswirkungen und Verteilungswirkung zu beurteilen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Armut in Europa und insbesondere Kinderarmut deutlich zu verringern, und insbesondere konkrete Vorschläge vorzulegen, durch die Kinder in den Mittelpunkt der bestehenden Strategien zur Armutsbekämpfung gerückt werden, was im Einklang mit ihrer Empfehlung zu Investitionen in Kinder steht und wodurch die im EU-Haushalt 2017 und 2018 vorgesehenen vorbereitenden Maßnahmen und die einschlägigen Entschließungen des Parlaments in angemessener Weise berücksichtigt werden, indem sichergestellt wird, dass Maßnahmen greifen, durch die von Armut bedrohten Kindern der Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, kostenloser Bildung und kostenloser Kinderbetreuung sowie angemessenem Wohnraum und angemessener Ernährung möglich wird; betont, dass die Mitgliedstaaten nationale Pläne zur Verringerung von Kinderarmut verabschieden müssen, in denen sie insbesondere auf die begrenzten Auswirkungen von Sozialleistungen bei der Verringerung des Armutsrisikos eingehen;

21.  begrüßt, dass im Jahreswachstumsbericht 2018 ein Schwerpunkt auf sozialen Wohnungsbau und sonstige Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung als wesentliche Dienstleistungen gelegt wird, unter anderem auf den Schutz von Menschen in einer prekären Situation vor ungerechtfertigter Zwangsräumung und Zwangsvollstreckung und die Bekämpfung von Obdachlosigkeit; fordert, dass die Überwachung von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt im Europäischen Semester verstärkt wird und dass bei Bedarf entsprechende Empfehlungen abgegeben werden;

22.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union, durch die die derzeitige Richtlinie über schriftliche Erklärungen ersetzt wird;

23.  hebt die geringeren Beschäftigungsquoten von jungen Menschen und gering qualifizierten Arbeitnehmern im Vergleich zu erwachsenen hochqualifizierten Arbeitnehmern hervor; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung der neuen europäischen Kompetenzagenda zu beschleunigen, mit der die Qualifikationen von Personen, denen es an bestimmten Kompetenzen mangelt, verbessert werden sollen, damit sie bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu maximieren, in erschwingliche, zugängliche und hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, in Innovationen zur Unterstützung der Zunahme der Arbeitsproduktivität, in aktive arbeitsmarktpolitische Strategien, in soziale Integration, in die Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie in wirksamere und maßgeschneidertere öffentliche und private Arbeitsvermittlungsdienste zu investieren, und dabei den geografisch, demografisch und einkommensbedingten Unterschieden zwischen einzelnen Regionen und Ländern Rechnung zu tragen, damit die erworbenen Fähigkeiten der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt entsprechen, Menschen entsprechend befähigt und in den Arbeitsmarkt integriert werden können und die Zahl der vorzeitigen Schulabgänger verringert wird; hebt in diesem Zusammenhang die wachsende Nachfrage nach digitalen Kompetenzen und anderen Querschnittskompetenzen hervor und weist nachdrücklich darauf hin, dass deren Entwicklung dringend und besonders notwendig ist und sich auf alle gesellschaftlichen Gruppen erstrecken sollte, wobei gering qualifizierten Personen und jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit einzuräumen ist; weist auf die Bedeutung von Initiativen zur Förderung der langfristigen Mobilität von Schülern und jungen Absolventen der beruflichen Aus- und Weiterbildung hin, die es ermöglichen, mobile und qualifizierte Arbeitskräfte in Wachstumsbranchen zu erhalten;

25.  vertritt die Auffassung, dass die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen hilfreich sein wird, um das Missverhältnis zwischen Fachkräftemangel auf dem europäischen Arbeitsmarkt und Arbeitssuchenden, insbesondere jungen Menschen, zu überwinden; weist darauf hin, dass Fertigkeiten und Kompetenzen, die in einem nicht-formalen und informellen Lernumfeld erworben wurden, mit Blick auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und von Menschen, die aufgrund von Betreuungsaufgaben eine Zeit lang in keinem Arbeitsverhältnis standen, wichtig sind; betont daher, wie wichtig die Schaffung eines Anrechnungssystems für Kenntnisse und Erfahrungen ist, die in einem nicht-formalen und informellen Lernumfeld – insbesondere im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten – erworben wurden; beglückwünscht die Kommission dazu, dass sie in dem Jahreswachstumsbericht der Tatsache Rechnung getragen hat, dass es wichtig ist, diese Kompetenzen im Bereich der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen anzuerkennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die berufliche Bildung zu verbessern und das arbeitsbasierte Lernen, unter anderem über hochwertige Ausbildungsstellen, auszubauen;

26.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Lehrlingsausbildung zu fördern und die Mittel im Rahmen des Programms Erasmus+, die für Auszubildende zur Verfügung stehen, uneingeschränkt zu nutzen, um die Qualität dieser Art von Ausbildung sicherzustellen und ihr Attraktivität zu verleihen; weist die Kommission darauf hin, dass eine möglichst weitgehende Nutzung dieses Programms durch junge Menschen in Regionen in äußerster Randlage erreicht werden muss, worauf auch in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ hingewiesen wurde;

27.  legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Bemühungen zu intensivieren, was die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Bildung und Jugend angeht, und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

28.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch weiterhin Initiativen zu verfolgen, die der Verbesserung des Zugangs zu besserer Ausbildung, besseren Qualifikationen und besserer Beschäftigung dienen, und dafür zu sorgen, dass der Schwerpunkt bei allen die Qualifikationen betreffenden Aspekten verstärkt auf die grüne Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft gelegt wird;

29.  vertritt die Auffassung, dass eine zukunftstaugliche Agenda für Kompetenzen den Erwerb von Wissen über Nachhaltigkeit beinhalten und – vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung und Robotisierung in den europäischen Gesellschaften – Teil umfassenderer Überlegungen über die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern sein und zudem den Schwerpunkt nicht nur auf das Wirtschaftswachstum, sondern auch auf die persönliche Entwicklung, eine bessere Gesundheit und ein größeres Wohlbefinden der Lernenden legen sollte;

30.  begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 14. November 2017 mit dem Titel „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ (COM(2017)0673), die hochgesteckte Ziele für den Bildungsbereich vorsieht, insbesondere die Schaffung eines europäischen Bildungsraums und die Verbesserung des Spracherwerbs in Europa;

31.  weist darauf hin, dass die Kreativwirtschaft zu den Wirtschaftszweigen gehört, in denen am meisten unternehmerischer Mut bewiesen wird, und dass im Rahmen der kreativen Bildung Querschnittskompetenzen wie kreatives Denken, Problemlösungskompetenz, Teamgeist und Einfallsreichtum entwickelt werden; fordert angesichts des engen Zusammenhangs von Kreativität und Innovation, dass Kunst und kreatives Lernen in die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) eingebunden werden; weist außerdem auf das Potenzial hin, das die Kultur- und Kreativbranche für den Erhalt und die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa, für Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung und vor allem für die Beschäftigung junger Menschen hat; hebt hervor, dass eine weitere Förderung der Kultur- und Kreativbranche und Investitionen in diese Branche beträchtlich zu Investitionen, Wachstum, Innovationen und Beschäftigung beitragen können; fordert die Kommission daher auf, den Chancen Aufmerksamkeit zu widmen, die die gesamte Kultur- und Kreativbranche und vor allem nichtstaatliche Organisationen und kleine Verbände bieten, etwa im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen;

32.  weist erneut darauf hin, dass Mädchen und junge Frauen dazu ermutigt werden müssen, ein Studium im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) aufzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Mädchen und junge Frauen zu ermutigen, MINT-Fächer zu studieren, wobei auch Kultur- und Geisteswissenschaften abgedeckt werden müssen, und den Anteil von Frauen in MINT-Bereichen zu erhöhen;

33.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Dienstleistungen und Rechtsvorschriften zu verbessern, die für eine gute Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben und die Gleichstellung der Geschlechter von Bedeutung sind; fordert, dass zugängliche, hochwertige und erschwingliche Dienstleistungen für Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung sowie Pflegeangebote für pflegebedürftige Personen entwickelt und günstige Bedingungen für Eltern und pflegende Angehörige geschaffen werden, indem vorteilhafte Regelungen für Urlaub aus familiären Gründen und flexible Arbeitsbedingungen geschaffen werden, bei denen das Potenzial neuer Technologien ausgeschöpft, soziale Absicherung garantiert und gegebenenfalls für angemessene Fortbildung gesorgt wird; betont allerdings, dass die Belastung verringert werden muss, die durch die notwendige Pflege bzw. Betreuung von Familienmitgliedern entsteht, und fordert, dass ein reglementierter Berufszweig für Hausangestellte und Pflegepersonal geschaffen wird und damit Beruf und Familie besser vereinbart werden können, zumal so auch neue Arbeitsplätze entstehen; betont in diesem Zusammenhang, dass öffentlich-rechtliche Partnerschaften großes Potenzial haben und den Dienstleistern und den Unternehmen der Sozialwirtschaft enorme Bedeutung zukommt; betont nachdrücklich, dass gesellschaftliche Fortschritte und Fortschritte in Gleichstellungsfragen beobachtet, die Geschlechterperspektive eingebunden und die langfristigen Auswirkungen der Reformen berücksichtigt werden müssen;

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach dem Vorbild der Barcelona-Ziele auch Zielvorgaben für die Pflege älterer Personen, von Menschen mit Behinderungen sowie von anderen pflegebedürftigen Personen festzulegen und dabei Überwachungsinstrumente vorzusehen, damit sichergestellt ist, dass die Ziele auch verwirklicht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf Qualitätsstandards für alle Pflege- und Betreuungsdienste hinzuwirken, bei denen auch Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) zu dem Thema „Mehr Unterstützung und Betreuung in der lokalen Gemeinschaft für eine eigenständige Lebensführung“ zu befolgen und eine klare Strategie zur Konzipierung hochwertiger, moderner gemeinschaftsbasierter Dienste aufzulegen und dafür wesentliche Investitionen zu tätigen und Pflege- und Betreuungspersonen und insbesondere pflegende bzw. betreuende Familienangehörige vermehrt zu unterstützen;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Qualität der Arbeit sowohl in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz als auch in Bezug auf Löhne, die menschenwürdige Lebensbedingungen und eine Familienplanung erlauben, zu verbessern; betont, dass unbedingt wirksam gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorgegangen werden muss, indem die Sozialpartner einbezogen und angemessene Bußgelder verhängt werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich verstärkt darum zu bemühen, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen, indem sie ihre Arbeitsaufsicht verstärken und Verfahren entwickeln, mit denen Arbeitnehmer aus der Schattenwirtschaft in die formelle Wirtschaft gelangen können; weist die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, dass es die Plattform zu nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit gibt, an der sie sich aktiv beteiligen sollten, indem sie bewährte Verfahren austauschen, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Briefkastenfirmen und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen, da diese sowohl die Qualität der Arbeit als auch den Zugang der Arbeitnehmer zu Sozialschutzsystemen und die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten gefährden und zu einem unfairen Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen führen; begrüßt die neuen Vorschläge der Kommission für Initiativen, etwa die Durchführung einer öffentlichen Konsultation zur Errichtung einer europäischen Arbeitsmarktbehörde und der Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitsaufsichtsbehörden und anderen einschlägigen Behörden ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um gegen unangemeldete Erwerbstätigkeit vorzugehen und Verfahren zu entwickeln, mit denen Arbeitnehmer aus der Schattenwirtschaft in die formelle Wirtschaft gelangen können, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden und den elektronischen Informations- und Datenaustausch zu fördern, damit die Wirksamkeit der Kontrollen zur Bekämpfung und Verhütung von Sozialbetrug und Schwarzarbeit erhöht wird und der Verwaltungsaufwand abnimmt;

36.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen effizient und wirksam und der Förderung der Mobilität zwischen den Branchen sowie der Umschulung von Arbeitnehmern dienlich sind, zumal diese Fragen im Zuge der Anpassung der Arbeitsmärkte an den digitalen Wandel der Wirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen werden;

37.  hebt das Potenzial hervor, das die KMU und die Unternehmen der Sozialwirtschaft für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die gesamte Volkswirtschaft haben; sieht es als entscheidend an, die hohe Quote der gescheiterten Start-up-Unternehmen zu analysieren, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen, und das Unternehmertum zu fördern, auch über die Entwicklung und Förderung von Modellen der Sozialwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft; hält es weiterhin für überaus wichtig, das Unternehmensumfeld zu verbessern, indem der Verwaltungsaufwand verringert, Anforderungen angepasst, der Zugang zu Finanzmitteln verbessert und die Entwicklung von Steuermodellen und vereinfachten Verfahren zur Steuerehrlichkeit, die KMU, Unternehmer, Selbstständige, Kleinstunternehmen, Start-up-Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft begünstigen, unterstützt, Steuervermeidung verhindert und ein Mangel an zuverlässigen Informationen, die für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage und der wirtschaftlichen Eigentümer benötigt werden, vermieden wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, durch die eine verantwortungsvolle und wirkungsorientierte Unternehmerkultur unter jungen Menschen bereits frühzeitig gefördert wird, indem ihnen Gelegenheiten für Praktika und Unternehmensbesichtigungen sowie das richtiges Wissen zur Vorbeugung von Misserfolgen geboten werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, die Programme im Rahmen von „Erasmus für junge Unternehmer“ fortzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Vereinigungen und Initiativen zu unterstützen, die jungen Unternehmern dabei behilflich sind, innovative Projekte zu erstellen;

38.  hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung und anderen gesellschaftlichen Probleme entgegenwirken kann; ist daher der Ansicht, dass die unternehmerische Bildung eine soziale Dimension umfassen sollte und Themen wie fairer Handel, soziales Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle, darunter Genossenschaften, behandelt werden sollten, um auf eine sozialere, inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft hinzuarbeiten;

39.  stellt fest, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft entscheidend dazu beigetragen haben, die Auswirkungen der Krise so gering wie möglich zu halten; betont daher, dass derartige Unternehmen stärker unterstützt werden müssen, insbesondere was den Zugang zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, darunter auch zu den europäischen Fonds, angeht, und dass auch ihr Verwaltungsaufwand gesenkt werden muss; hebt hervor, dass sie einen Rechtsrahmen benötigen, damit ihre Tätigkeit in der EU anerkannt und unlauterer Wettbewerb verhindert wird; bedauert, dass die Bewertung ihrer Tätigkeit keinen Niederschlag im Jahreswachstumsbericht gefunden hat, obwohl das Parlament dies gefordert hatte;

40.  stellt fest, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor unterrepräsentiert sind; ist diesbezüglich der Auffassung, dass flexible Arbeitsverträge, darunter auch freiwillige befristete Verträge und Teilzeitverträge, eine wichtige Rolle dabei spielen können, die Erwerbsbeteiligung von Gruppen, die anderenfalls möglicherweise vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären – darunter auch Frauen –, zu erhöhen;

41.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf einen gerechten Wandel in Forschung zu investieren und die Entwicklung neuer Produktionstechnologien und Dienstleistungen zu fördern; weist darauf hin, dass sie das Potenzial haben, die Produktivität und die Nachhaltigkeit zu steigern, neue hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und die langfristige Entwicklung zu fördern;

42.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung zu fördern; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in diesen Bereich dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Wirtschaft zu erhöhen, und dadurch die Schaffung stabiler Arbeitsplätze und Gehaltserhöhungen begünstigen;

43.  betont, wie wichtig es ist, für einen Breitbandanschluss in allen Regionen zu sorgen, auch im ländlichen Raum und in Regionen mit schwerwiegenden und dauerhaften naturbedingten oder demografischen Nachteilen, damit EU-weit eine harmonische Entwicklung begünstigt wird;

44.  ist der Ansicht, dass der Bevölkerungsrückgang, von dem die Regionen der EU in unterschiedlichem Maß betroffen sind, zu den schwerwiegendsten Hindernissen für die Entwicklung in der EU zählt und dass auf diesen mit unterschiedlichen Konzepten und Zusagen reagiert werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Herausforderungen zu begegnen; betont, dass der Bevölkerungsrückgang eine ganzheitliche Vorgehensweise erfordert, die die Anpassung der erforderlichen Infrastruktur, hochwertige Arbeitsplätze mit angemessener Bezahlung, die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen und freiwillige flexible Arbeitsbedingungen umfassen sollte, wobei dies mit angemessener Arbeitsplatzsicherheit und zugänglichem Sozialschutz Hand in Hand gehen sollte;

45.  begrüßt, dass die Kommission in ihrem Europäischen Statistischen Programm nunmehr den Bedarf an Statistiken zu den demografischen Herausforderungen wie Entvölkerung und Bevölkerungsstreuung berücksichtigt; ist der Auffassung, dass mit diesen Daten eine zuverlässige Übersicht über die Probleme geboten wird, vor denen diese Regionen stehen, sodass bessere Lösungen ermittelt werden können; fordert die Kommission auf, diesen Statistiken im Rahmen des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) Rechnung zu tragen;

46.  weist darauf hin, dass die Altersversorgungssysteme aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung angepasst werden müssen, um ihre Tragfähigkeit sicherzustellen und älteren Menschen eine gute Lebensqualität zu bieten; betont, dass dies durch die Verringerung der Quote wirtschaftlich Abhängiger erreicht werden kann, indem etwa Menschen, die länger arbeiten möchten, angemessene Arbeitsbedingungen geboten werden, auf der Ebene der Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern das Erfordernis bewertet wird, gesetzliches und tatsächliches Rentenalter nachhaltig auf die steigende Lebenserwartung und die gestiegenen Beitragsjahre abzustimmen, ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt vermieden wird und Jugendliche, Flüchtlinge und Migranten in den Arbeitsmarkt eingebunden werden; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die öffentlichen Rentensysteme und die Systeme der betrieblichen Altersversorgung zu stärken, Betreuungsgutschriften in Altersversorgungssystemen einzuführen, mit denen Zeiten, in denen Frauen und Männer aufgrund von Kinderbetreuung oder Langzeitpflege keine Beiträge gezahlt haben, ausgeglichen werden, damit das geschlechtsbedingte Rentengefälle reduziert werden kann, und eine Altersversorgung bereitzustellen, die über der Armutsgrenze liegt und ein menschenwürdiges und unabhängiges Leben erlaubt;

47.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Politik des aktiven Alterns, die soziale Inklusion älterer Menschen und die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern; weist erneut darauf hin, dass für die Produktivität auch kosteneffizientere Gesundheitssysteme und Systeme der langfristigen Vorsorge notwendig sind, in deren Rahmen für den rechtzeitigen Zugang zu erschwinglicher vorbeugender und heilender Gesundheitsversorgung von hoher Qualität gesorgt ist;

48.  ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik als wichtigste öffentliche Investitionsstrategie der Europäischen Union ihre Wirksamkeit bei der Verringerung von Ungleichheiten und der Verbesserung der Inklusion und der Armutsbekämpfung unter Beweis gestellt hat und daher im künftigen mehrjährigen Finanzrahmen für diesen Politikbereich mehr Mittel bereitgestellt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass der ESF weiterhin das Hauptinstrument der EU für die Integration und Reintegration von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt sowie für die Förderung von Maßnahmen zur sozialen Inklusion und zur Bekämpfung der Armut sowie von Ungleichheiten bleiben und unterstützend bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte herangezogen werden sollte; fordert die Kommission auf, den ESF, mit dem die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt werden soll, im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens mit mehr Mitteln auszustatten;

49.  betont, dass mit dem EFSI Wachstum und Beschäftigung auch über hochriskante Investitionsvorhaben gefördert und gegen Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit vorgegangen werden muss; ist allerdings besorgt, was die enormen Ungleichgewichte in Bezug auf die Verwendung der Mittel aus dem Fonds zwischen der EU-15 und der EU-13 angeht; betont darüber hinaus die Funktion des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) in Bezug auf die Förderung hochwertiger, nachhaltiger Beschäftigung, einen angemessenen, menschenwürdigen Sozialschutz und die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob Steuern auf lebenswichtige Güter, insbesondere Lebensmittel, verringert werden könnten, zumal dies eine Maßnahme der elementarsten sozialen Gerechtigkeit wäre;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen um eine weitergehende Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu verstärken, indem rechtliche Hindernisse abgebaut, Diskriminierung bekämpft und Arbeitsplätze angepasst sowie Anreize für ihre Beschäftigung geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass für Menschen mit Behinderungen ein angepasstes Arbeitsumfeld bereitgestellt wird, sie auf allen Ebenen der Bildung und Ausbildung einbezogen und gezielt finanziell unterstützt werden, damit sie uneingeschränkt am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können; fordert die Kommission auf, in das sozialpolitische Scoreboard Indikatoren zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft aufzunehmen;

52.  begrüßt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die vorgeschlagenen neuen Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten aufgenommen wurden, die dem Jahreswachstumsbericht 2018 beigefügt sind; fordert dessen ungeachtet, dass diese Bestimmungen mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der erklärten Ziele im Einklang mit den Verpflichtungen der EU und der Mitgliedstaaten gemäß dem VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhergehen;

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen für die soziale Inklusion von Flüchtlingen, Angehörigen ethnischer Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergrund zu ergreifen;

54.  betont, dass die mangelnde Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ein Problem ist, das alle Regionen der EU einschließlich der am stärksten entwickelten Regionen betrifft und nicht durch unsichere oder unbeständige Beschäftigungsverhältnisse beseitigt werden kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu fördern, die die Mobilität von Arbeitnehmern über verschiedene Arbeitsplätze, Branchen und Standorte hinweg erleichtern, damit die Nachfrage nach Arbeitskräften in gut und weniger gut entwickelten Regionen gleichermaßen befriedigt wird, wobei zugleich für Stabilität und menschenwürdige Arbeitsbedingungen Sorge zu tragen ist und berufliche Weiterentwicklung und Beförderungen ermöglicht werden; weist darauf hin, dass mit der Mobilität von Arbeitskräften zwischen den Mitgliedstaaten der EU dazu beigetragen wird, dem Angebot und der Nachfrage zu entsprechen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, den speziellen Umständen von Grenzgängern und Arbeitnehmern in Regionen in Randlage und äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

55.  bedauert, dass die Regionen in äußerster Randlage trotz zahlloser Forderungen des Parlaments in diesem Jahreswachstumsbericht erneut nicht berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, Artikel 349 AEUV verstärkt anzuwenden, um die Regionen in äußerster Randlage besser in die EU zu integrieren, damit für Gerechtigkeit unter den Regionen gesorgt und die so oft zitierte Aufwärtskonvergenz gefördert wird; betont, dass die Regionen in äußerster Randlage weiterhin besondere Beachtung erfahren müssen, nicht nur in Bezug auf die Zuweisung von Mitteln, sondern auch angesichts der Auswirkungen, die die europäische Politik auf ihre soziale Lage und die Beschäftigungsquoten haben kann;

56.  weist darauf hin, dass das Wachstum des Reallohns im Zeitraum 2014–2016 trotz der Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt hinter dem Produktivitätswachstum zurückblieb; weist erneut darauf hin, dass ein Anstieg des Reallohns, der sich mit Produktivitätssteigerungen begründen lässt, wesentlich ist, wenn es gilt, gegen Ungleichheiten vorzugehen;

57.  betont, dass den Sozialpartnern als bedeutenden Interessenträgern, den Verfahrensweisen des Sozialdialogs in den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft eine wichtige Stellung im Reformprozess zukommt und dass ihre aktive Beteiligung bei der Erarbeitung, Planung und Umsetzung von Reformen von nicht zu unterschätzendem Wert ist; betont, dass eine wirkliche Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung von Maßnahmen dazu führen wird, dass sie sich stärker mit den nationalen Reformen, die als Folge der länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters angenommen wurden, identifizieren, was letztlich auch ihr Engagement mit Blick auf die Ergebnisse verstärken wird; fordert die Kommission daher auf, Vorschläge zu Leitlinien für eine entsprechende angemessene Beteiligung der einschlägigen Interessenträger vorzulegen; unterstützt den Standpunkt, dass neue Beschäftigungsformen auf dem globalisierten Markt neue Formen des sozialen und zivilgesellschaftlichen Dialogs erfordern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung dieser neuen Formen des sozialen Dialogs und des Schutzes dieser neuen Beschäftigungsformen zu fördern; betont, dass alle Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert und geschützt werden müssen, wenn Hinweise auf missbräuchliche Praktiken gegeben werden; ist der Auffassung, dass es für Fortschritte bei der Aufwärtskonvergenz notwendig ist, in allen Phasen des Prozesses des Europäischen Semesters den sozialen Dialog zu suchen; bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten die Menschen dabei unterstützen müssen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen zu erwerben;

58.  betont, dass dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) und dem EU2020-Scoreboard zufolge im Jahr 2016 die Qualifikationen der Arbeitskräfte im Wesentlichen dem Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes entsprachen und dass das Arbeitskräfteangebot in Bezug auf alle Qualifikationsarten über der Nachfrage lag und insbesondere in Bezug auf niedrige und mittlere Qualifikationen hoch war; betont, dass nach den Prognosen des CEDEFOP bis 2025 die Qualifikationen sowohl auf der Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite steigen werden und sich das Qualifikationsniveau auf der Seite der Arbeitskräfte schneller ändern wird als der entsprechende Bedarf auf dem Arbeitsmarkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, die Schwierigkeiten, die in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen, eingehend zu überprüfen; ist besorgt angesichts der wachsenden Quote in Bezug auf Überqualifikation (25 % im Jahr 2014);

59.  betont, dass die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nach wie vor ausgeprägt ist, was sich etwa an dem Gefälle zwischen Frauen und Männern hinsichtlich dem Einkommen oder auch der Beschäftigungsquote zeigt, wobei der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von männlichen Arbeitnehmern etwa 16 % höher ist als der von weiblichen Arbeitnehmern; betont, dass dieses Gefälle darauf zurückzuführen ist, dass Frauen in Tätigkeitsfeldern mit guter Bezahlung unterrepräsentiert sind, es auf dem Arbeitsmarkt zu Diskriminierung kommt und sehr viele Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen; betont nachdrücklich, dass weitere Fortschritte erzielt werden müssen, um diese Gefälle abzubauen; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, in die Strategie Europa 2020 eine die Gleichstellung der Geschlechter betreffende Säule und ein übergreifendes auf Gleichstellung der Geschlechter bezogenes Ziel aufzunehmen;

60.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Dimension und den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern in ihre nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme aufzunehmen, indem sie anspruchsvolle Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung anhaltender Geschlechtergefälle festlegen;

61.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 123 vom 12.5.2016, S. 1.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0355.
(3) ABl. L 59 vom 2.3.2013, S. 5.
(4) ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0451.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0418.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0403.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0360.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0260.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0073.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0039.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0010.
(13) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0338.
(14) ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 157.
(15) ABl. C 366 vom 27.10.2017, S. 19.
(16) ABl. C 265 vom 11.8.2017, S. 48.
(17) ABl. C 75 vom 26.2.2016, S. 130.
(18) ABl. C 65 vom 19.2.2016, S. 40.
(19) Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Kommission.
(20) ABl. C 67 vom 20.2.2016, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen