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Verfahren : 2017/2165(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0082/2018

Eingereichte Texte :

A8-0082/2018

Aussprachen :

PV 18/04/2018 - 10
CRE 18/04/2018 - 10

Abstimmungen :

PV 18/04/2018 - 12.60

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0165

Angenommene Texte
PDF 191kWORD 48k
Mittwoch, 18. April 2018 - Straßburg
Entlastung 2016: Agentur für das Europäische GNSS (GSA)
P8_TA(2018)0165A8-0082/2018
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016 (2017/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8‑0075/2018),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(4), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0082/2018),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur für das Europäische GNSS Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2016;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur für das Europäische GNSS, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 241.
(2) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 241.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 zum Rechnungsabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016 (2017/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS, zusammen mit der Antwort der Agentur(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8‑0075/2018),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(4), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0082/2018),

1.  billigt den Rechnungsabschluss der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur für das Europäische GNSS, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 241.
(2) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 241.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016 sind (2017/2165(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Europäische GNSS für das Haushaltsjahr 2016,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0082/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen;

B.  in der Erwägung, dass sich die Zuschüsse der Union zum endgültigen Haushalt der Agentur für das Europäische GNSS (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2016 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 29 086 327 EUR beliefen, was gegenüber 2015 einen Anstieg um 5,36 % bedeutet;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2016 der Agentur für das Europäische GNSS (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Verpflichtungen der Agentur

1.  weist die Agentur darauf hin, dass sie die Bestimmungen in Artikel 109 und 110 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission(2) einhalten und ihre Verpflichtungen im Rahmen des Entlastungsverfahrens erfüllen muss, indem sie insbesondere den von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments übermittelten Fragebogen ausfüllt und die im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2015 aufgeworfenen Fragen beantwortet (sogenannte Weiterverfolgungsprüfung); ist der Ansicht, dass die Agentur ihre Verpflichtungen im Jahr 2016 nicht erfüllt hat, da sie ihre Antworten zu spät übermittelt und somit gegen die Vorschriften und ihre Verpflichtungen verstoßen hat; ist der Auffassung, dass dies als verfahrensrechtlicher Grund für den Aufschub des Entlastungsbeschlusses angesehen werden könnte; ist der Ansicht, dass sich eine derartige Verzögerung nicht wiederholen darf;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014 und 2015

2.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass zahlreiche Korrekturmaßnahmen, die aufgrund der Anmerkungen des Rechnungshofs in den Jahren 2014 und 2015 im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz, der Validierung des Rechnungsführungssystems, dem Notfallplan und der hohen Personalfluktuation ergriffen wurden, noch nicht abgeschlossen sind; fordert die Agentur auf, im Jahr 2018 möglichst viele Korrekturmaßnahmen abzuschließen;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu einer Vollzugsquote von 100 % geführt haben; stellt ferner fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 82,42 % lag;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2016 nach der Unterzeichnung von zwei neuen Übertragungsvereinbarungen (Betrieb von EGNOS und Betrieb von Galileo) im Laufe des Jahres 2016 weiterhin einen hohen Betrag an übertragenen Mitteln verwaltet hat; stellt fest, dass im Jahr 2016 insgesamt übertragene Mittel in Höhe von 1 074 000 000 EUR gebunden und Zahlungen in Höhe von 111 600 000 EUR getätigt wurden;

Mittelbindungen und Übertragungen auf das folgende Haushaltsjahr

5.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Umfang der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen gebundenen Mittel bei Titel II (Verwaltungsausgaben) im Jahr 2016 groß war und sich auf 2 806 212 EUR (45 %) gegenüber 2 511 309 EUR (42 %) im Jahr 2015 belief; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen hauptsächlich IT-Dienstleistungen betreffen, die 2016 erbracht wurden, zu denen jedoch bis zum Jahresende keine Rechnungen eingegangen waren;

6.  stellt fest, dass die Rate der Annullierungen von Übertragungen der Agentur sehr niedrig ist (0,7 % über alle Haushaltslinien im Jahr 2016); stellt außerdem fest, dass die Agentur diese Rate für einen besseren Indikator für die Haushaltsführung hält als die Rate der Übertragungen selbst;

7.  weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind, und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten bzw. nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

Mittelübertragungen

8.  stellt fest, dass im Jahr 2016 sechs interne Mittelübertragungen bearbeitet wurden, die alle vom Exekutivdirektor genehmigt wurden, da sie entweder Mittelübertragungen innerhalb von Titeln oder die Übertragung von weniger als 10 % der Mittel zwischen Titeln betrafen;

Personalpolitik

9.  stellt fest, dass bei der Agentur Anfang 2016 99 Bedienstete auf Zeit, 36 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige (d. h. insgesamt 139 Mitarbeiter) beschäftigt waren; stellt fest, dass die Agentur Ende 2016 113 Bedienstete auf Zeit (von 113 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen), 43 Vertragsbedienstete und vier abgeordnete nationale Sachverständige und somit insgesamt 160 Mitarbeiter beschäftigte;

10.  stellt mit Sorge fest, dass bei Betrachtung der am 31. Dezember 2016 besetzten Stellen festzustellen ist, dass 36 % Frauen und 64 % Männer beschäftigt waren;

11.  begrüßt, dass die Agentur zahlreiche Maßnahmen umsetzt, um ihre Attraktivität sowohl intern als auch extern zu erhöhen, und dazu unter anderem betont, wie wichtig ihre Aufgaben sind, Stellenausschreibungen weiter verbreitet und vereinfacht, die Vorteile für das Personal verdeutlicht und ein abteilungsübergreifendes Umfeld der Zusammenarbeit fördert, um das Problem der hohen Personalfluktuation in den Griff zu bekommen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Auswirkungen dieser Maßnahmen Bericht zu erstatten;

12.  betont, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben Bestandteil der Personalpolitik der Agentur sein sollte; stellt fest, dass sich die für Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens aufgewandten Haushaltsmittel auf etwa 84,70 EUR pro Mitarbeiter belaufen, was 1,1 Tagen entspricht; stellt fest, dass die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage pro Mitarbeiter im Jahr 2016 7,1 Tage betrug;

13.  begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2017 eine neue Strategie zum Schutz der Würde der Person und zur Prävention von Belästigung angenommen hat; unterstützt die Schulungen zur Sensibilisierung des Personals und empfiehlt die Organisation regelmäßiger Schulungen und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema;

14.  nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass die Agentur 2016 keine Beschwerden, Klagen oder Meldungen im Zusammenhang mit Personaleinstellungen oder ‑entlassungen verzeichnete;

Auftragsvergabe

15.  nimmt zur Kenntnis, dass der durchschnittliche Zeitraum für Zahlungen der Agentur 14 Tage betrug, was unter dem Richtwert der Kommission von 30 Tagen und dem Ziel der Agentur von 20 Tagen lag; stellt fest, dass die Agentur insgesamt 4 740 Finanztransaktionen abgewickelt hat, was gegenüber 2015 einem Anstieg um 11 % entspricht;

16.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Agentur am 15. Dezember 2016 einen Rahmenvertrag im Wert von 1 500 000 000 EUR über den Betrieb des Galileo-Satellitensystems während des Zeitraums 2017–2027 abgeschlossen hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Auftrag im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren vergeben wurde; stellt fest, dass einer der beteiligten Bieter vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren gegen die Agentur angestrengt hat, um das Ergebnis des Vergabeverfahrens anzufechten; nimmt zur Kenntnis, dass das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Vergabeverfahrens für den Rahmenvertrag und alle damit verbundenen Einzelverträge und künftigen Zahlungen entscheiden wird; weist darauf hin, dass die ersten Zahlungen im Jahr 2017 geleistet werden sollten;

Transparenz, Demokratie sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.  stellt fest, dass die Agentur die Interessenerklärungen und kurzen Lebensläufe aller Mitglieder der höheren Führungsebene der Agentur auf ihrer Website veröffentlicht hat;

18.  weist darauf hin, dass die Agentur immer noch keine Vorschriften über die Meldung von Missständen angenommen hat; entnimmt dem Folgebericht jedoch, dass die Agentur voraussichtlich im Jahr 2018 eine Strategie für die Meldung von Missständen annehmen wird, die auf den Durchführungsbestimmungen der Kommission für Agenturen beruht; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über die Annahme und Anwendung ihrer Vorschriften über die Meldung von Missständen Bericht zu erstatten;

Wichtigste Erfolge

19.  würdigt die drei wichtigsten Erfolge, die die Agentur im Jahr 2016 verzeichnen konnte:

   Abschluss des Vergabeverfahrens im Wert von 1 500 000 000 EUR über den Betrieb des Galileo-Satellitensystems,
   Aktualisierung der Übertragungsvereinbarung mit der Kommission über Galileo,
   Abschluss der Verhandlungen und Unterzeichnung einer Arbeitsregelung mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) über Galileo;

Interne Prüfung

20.  nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Jahr 2016 die Planungs-, Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren der Agentur geprüft hat; betont, dass die Prüfung keine kritischen Ergebnisse hatte; stellt überdies fest, dass der IAS im Jahr 2016 bekanntgab, im April 2017 eine regelmäßige Risikobewertung der Agentur vornehmen zu wollen;

Interne Kontrolle

21.  stellt fest, dass die Einhaltung der Normen der internen Kontrolle zuletzt im Oktober 2015 geprüft wurde und dass die Agentur nur eine der 16 Normen der internen Kontrolle (die Norm „Geschäftsfortführung im Krisenfall“) nicht einhält; stellt überdies fest, dass die Agentur daraufhin im Jahr 2016 eine Bewertung der Geschäftsfortführung im Krisenfall einleitete; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Bewertung Bericht zu erstatten;

22.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der IAS in seinem Prüfungsbericht von November 2016 zu dem Schluss gelangte, dass im Jahr 2016 keine agenturweite jährliche Risikobewertung durchgeführt wurde und dass die erheblichen Risiken für die Agentur weder in ihren Planungsdokumenten noch in ihren Tätigkeitsberichten erwähnt werden; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass der IAS feststellte, dass die für die verschiedenen Elemente des Leistungsmessungssystems verwendete Terminologie nicht einheitlich ist, was die Leistungsüberwachung erschwert; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Agentur und der IAS auf einen Plan für Korrekturmaßnahmen geeinigt haben; stellt fest, dass die Agentur die Ergebnisse des IAS in Bezug auf das Risikomanagement umgesetzt und im 4. Quartal 2016 Maßnahmen und Verfahren zum Risikomanagement der Agentur festgelegt hat;

Sonstige Bemerkungen

23.  stellt fest, dass die Agentur im Vereinigten Königreich sowohl die Galileo-Sicherheitszentrale als auch Galileo-Bodenstationen betreibt; weist darauf hin, dass der Status des Vereinigten Königreichs innerhalb dieser Einrichtungen noch geklärt werden muss; fordert die Agentur auf, in Bezug auf die Brexit-Verhandlungen eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ausreichend vorbereitet zu sein und gegebenenfalls auftretende negative operationelle oder finanzielle Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken;

24.  bedauert, dass die Agentur noch immer nicht ausreichend bekannt ist und dass die Agentur die Arbeit der EU auf dem Tätigkeitsgebiet der Agentur nicht genügend hervorhebt; fordert die Agentur auf, die Öffentlichkeit aktiver über ihre Aufgaben und Tätigkeiten zu informieren und ihre allgemeine Bekanntheit zu verbessern;

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25.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 18. April 2018(3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 230 vom 24.6.2016, S. 4.
(2) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(3) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2018)0133.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen