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Verfahren : 2018/2661(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0197/2018

Aussprachen :

PV 19/04/2018 - 6.1
CRE 19/04/2018 - 6.1

Abstimmungen :

PV 19/04/2018 - 10.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0174

Angenommene Texte
PDF 181kWORD 49k
Donnerstag, 19. April 2018 - Straßburg
Belarus
P8_TA(2018)0174RC-B8-0197/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2018 zu Belarus (2018/2661(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen und Empfehlungen zu Belarus,

–  unter Hinweis auf die Parlamentswahl vom 11. September 2016, die Präsidentschaftswahl vom 11. Oktober 2015 und die Kommunalwahlen vom 18. Februar 2018 in Belarus,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 20. Februar 2018 zu den Kommunalwahlen in Belarus,

–  unter Hinweis auf die zu den Ereignissen im Vorfeld und während des Tags der Freiheit in Belarus am 25. März 2018 am gleichen Tage abgegebene Erklärung des Sprechers der VP/HR,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus, insbesondere jene vom 15. Februar 2016, mit denen die Sanktionen gegen 170 Personen und drei belarussische Unternehmen aufgehoben wurden sowie ein Rahmen für den politischen Dialog gesteckt wurde und die Bedingungen dafür festgelegt wurden, wie die Beziehungen zwischen der EU und Belarus nach einem konstruktiveren Programm, insbesondere in Bezug auf demokratische Reformen, weiterentwickelt werden könnten,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft vom 24. November 2017 und die Billigung der 20 Ziele für 2020, mit denen konkret greifbare Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden sollen,

–  unter Hinweis auf den Besuch von Kommissionsmitglied Hahn in Belarus im Januar 2018 und die laufenden Verhandlungen über die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Belarus,

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten), die sonstigen restriktiven Maßnahmen gegen Belarus – einschließlich des Waffenembargos, des Verbots der Ausfuhr von Ausrüstung für die interne Repression, des Einfrierens von Vermögenswerten und des Reiseverbots für vier Personen, die mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern, einem Geschäftsmann und einem Journalisten in den Jahren 1999 und 2000 in Verbindung gebracht werden – um ein Jahr bis Februar 2019 zu verlängern,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle Menschenrechtsübereinkommen, deren Vertragspartei Belarus ist,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu der Lage der Menschenrechte in Belarus vom 28. März 2018,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass in Belarus nach der Präsidentschaftswahl 2015 und der Parlamentswahl 2016 am 18. Februar 2018 Kommunalwahlen stattfanden; in der Erwägung, dass Belarus die seit langer Zeit bestehenden Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE und der Venedig-Kommission in Bezug auf das Wahlgesetz und die Wahlverfahren immer noch nicht umgesetzt hat; in der Erwägung, dass diese Mängel nach Angaben ausländischer Diplomaten und belarussischer Beobachter bei den Kommunalwahlen im Februar 2018 erneut offenbar wurden;

B.  in der Erwägung, dass die EU im Februar 2016 in einer Geste des guten Willens die meisten ihrer restriktiven Maßnahmen gegen Amtsträger und juristische Personen aus Belarus aufgehoben hat, um Belarus dazu zu bewegen, die Lage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in dem Land zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass die EU mehrmals festgestellt hat, dass die Achtung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte eine eindeutige Voraussetzung für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Belarus ist; in der Erwägung, dass die Lage in dem Land allerdings nach wie vor Anlass zur Sorge gibt, da diesbezüglich nur sehr begrenzte, zaghafte Verbesserungsmaßnahmen festzustellen sind;

D.  in der Erwägung, dass die seit langer Zeit erwarteten Verfassungs- und Gesetzesreformen, mit denen eine echte Demokratie aufgebaut werden könnte, noch in den Anfängen stecken;

E.  in der Erwägung, dass keine Wahlreform in Angriff genommen worden ist und nach wie vor zahlreiche erhebliche Mängel und Verfahrensunregelmäßigkeiten vorliegen, die auch bei den Kommunalwahlen vom Februar 2018 wieder offenbar wurden, darunter ein restriktiver Rechtsrahmen für die Ausübung der politischen Rechte in allen Wahlkampfphasen sowie Probleme bei der Wahlbeobachtung, der eigentlichen Abstimmung und der Stimmauszählung; in der Erwägung, dass seit 1994 keine freien und fairen Wahlen in Belarus stattfanden;

F.  in der Erwägung, dass keine internationalen Beobachter zu den Kommunalwahlen eingeladen wurden, während belarussische Beobachter handfeste Beweise dafür gesammelt haben, dass in großem Ausmaß landesweite Bemühungen unternommen wurden, mit denen die Wahlbeteiligung in die Höhe getrieben werden sollte, und dass erstmals seit mehreren Jahren wieder Karussellabstimmungen durchgeführt wurden;

G.  in der Erwägung, dass Einschüchterungsmaßnahmen fortgesetzt wurden, darunter zahlreiche Fälle von Festnahmen unabhängiger und oppositioneller Aktivisten, Politiker und Journalisten; in der Erwägung, dass erneut namhafte Oppositionsmitglieder, Demokratie- und Menschenrechtsverfechter daran gehindert wurden, an einer nicht genehmigten Demonstration am 25. März 2018 in Minsk anlässlich des 100. Jahrestags der Unabhängigkeitserklärung von Belarus teilzunehmen, bzw. im Vorfeld und während dieser Demonstration festgenommen wurden, wenngleich die meisten anschließend ohne Anklageerhebung wieder freigelassen wurden;

H.  in der Erwägung, dass zwei Gefangene aus Gewissensgründen, nämlich Michail Schamtschuschny und Dsmitry Palijenka, immer noch in Haft sind;

I.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die Zivilgesellschaft in Belarus seit Jahren unterstützt – neben anderen Initiativen unter anderem dadurch, dass es 2004 dem Weißrussischen Journalistenverband und 2006 Aljaksandr Milinkewitsch den Sacharow-Preis verlieh;

J.  in der Erwägung, dass an den Ereignissen am Tag der Freiheit 2018 erneut deutlich geworden ist, dass die Regierung von Belarus keinerlei Absicht hegt, ihre bisherige Politik der massiven Unterdrückung von Bürgern, die versuchen, ihre verfassungsmäßigen und in internationalen Verträgen verankerten Rechte wahrzunehmen, aufzugeben;

K.  in der Erwägung, dass das Informationsministerium von Belarus am 24. Januar 2018 ohne Angabe von Gründen den Zugang zu der führenden unabhängigen Nachrichtenwebsite Charter97.org im Hoheitsgebiet von Belarus gesperrt hat; in der Erwägung, dass Strafverfahren gegen unabhängige Blogger eröffnet wurden; in der Erwägung, dass die Entwürfe von Änderungsanträgen zum Mediengesetz eine neue weitreichende Bedrohung der Freiheit der Meinungsäußerung in Belarus darstellen;

L.  in der Erwägung, dass Belarus am 25. Oktober 2016 seinen ersten nationalen Aktionsplan für Menschenrechte beschlossen hat, der mit einer Entschließung des Ministerrates gebilligt wurde und in dem der Rahmen für Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen des Landes im Bereich Menschenrechte abgesteckt wurde;

M.  in der Erwägung, dass Belarus das einzige Land in Europa ist, das nach wie vor die Todesstrafe vollstreckt; in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Belarus feststellte, dass Todesurteile in Belarus als höchst umstritten gelten können, da die Justiz nicht unabhängig ist und es keine fairen Verfahren gibt;

N.  in der Erwägung, dass die EU und Belarus derzeit maßgeschneiderte Prioritäten für eine Partnerschaft aushandeln, deren wichtigste Bereiche von gemeinsamem Interesse beispielsweise die Weiterentwicklung und Modernisierung der Wirtschaft, die Stärkung der Institutionen und das verantwortungsvolle Regierungshandeln, die Vernetzung und zwischenmenschliche Kontakte umfassen; in der Erwägung, dass die Regierung von Belarus mehrmals bekräftigte, sie strebe eine Normalisierung der Beziehungen zur EU, die Aufhebung der noch geltenden Sanktionen und eine Liberalisierung der Visumregelung an; in der Erwägung, dass diesbezügliche Fortschritte jedoch zwangsläufig davon abhängen, dass Belarus in seiner Politik den Willen und das Engagement unter Beweis stellt, demokratische Werte, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundfreiheiten zu achten;

1.  unterstützt das kritische Engagement der EU gegenüber Belarus, sofern es daran geknüpft ist, dass konkrete Demokratisierungsmaßnahmen ergriffen werden und die Staatsorgane von Belarus die Grundfreiheiten und Menschenrechte uneingeschränkt achten;

2.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass trotz früherer Appelle die Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der Venedig-Kommission nicht umgesetzt wurden, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahl 2015 und die Parlamentswahl 2016 ausgesprochen wurden und vor den Kommunalwahlen 2018 hätten umgesetzt werden sollen; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, die Arbeit an umfassenden Reformen des Wahlsystems im Rahmen des Prozesses der weiteren Demokratisierung und in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern unverzüglich wiederaufzunehmen;

3.  bedauert, dass Journalisten und unabhängige Medien in Belarus nach den Kommunalwahlen schikaniert wurden und beispielsweise Andrus Kosel, ein Journalist von Belsat TV, unrechtmäßig und mit brutaler Gewalt eines Wahllokals verwiesen und das Nachrichtenportal Charter97.org gesperrt wurde;

4.  fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, die Sperrung der führenden unabhängigen Nachrichtenwebsite Charter97.org sofort und bedingungslos aufzuheben, die Änderungen des Mediengesetzes fallenzulassen, bei deren Annahme die Freiheit der Meinungsäußerung bedroht wäre, und der Verfolgung unabhängiger Blogger wegen freier Meinungsäußerung ein Ende zu setzen;

5.  stellt fest, dass die Zahl der Vertreter der demokratischen Opposition in den Wahllokalen auf Bezirksebene im Vergleich zu der Zahl der eingereichten Anträge verhältnismäßig gering war;

6.  ist enttäuscht darüber, dass sich Parteien der demokratische Opposition zum wiederholten Male nicht haben registrieren lassen können; fordert, dass die Restriktionen aufgehoben werden und dass das Verfahren zur Registrierung von Parteien in Belarus vereinfacht wird; betont, dass allen Parteien gestattet werden muss, sich insbesondere im Wahlkampf uneingeschränkt politisch zu betätigen; fordert die Abschaffung des Artikels 193-1 des Strafgesetzbuchs von Belarus, mit dem die Teilnahme an Tätigkeiten nicht registrierter Organisationen unter Strafe gestellt wird;

7.  bedauert die unverhältnismäßige Reaktion der belarussischen Staatsorgane auf die Versuche von Oppositionellen, am 25. März 2018 anlässlich des Tags der Freiheit eine nicht genehmigte Demonstration zu organisieren, was zur Festnahme zahlreicher Personen führte, darunter der führenden Oppositionellen und früheren Präsidentschaftskandidaten Mikalaj Statkewitsch und Uladsimir Njakljajeu; bekräftigt, dass die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu den grundlegenden Menschenrechten gehören; betont, dass jegliche schwerwiegenden Rückschritte in Bezug auf die Demokratie und die Achtung der Grundfreiheiten, wie etwa weitere Festnahmen aus politischen Gründen, in jedem einzelnen Fall zu einer eindeutigen Reaktion der EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Belarus führen sollte;

8.  fordert mit Nachdruck die Freilassung von Michail Schamtschuschny und Dsmitry Palijenka, zwei zivilgesellschaftlich engagierten Bürgern, die derzeit aus politischen Gründen inhaftiert sind, sowie die Rehabilitierung aller ehemaligen politischen Gefangenen und die Wiederherstellung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte;

9.  fordert die Staatsorgane von Belarus erneut auf, dafür zu sorgen, dass die demokratischen Grundsätze, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den von Belarus ratifizierten internationalen und regionalen Menschenrechtsübereinkünften unter allen Umständen gewahrt werden;

10.  weist darauf hin, dass die Achtung der Grundfreiheiten für ein funktionierendes demokratisches System unerlässlich ist; fordert die staatlichen Stellen von Belarus nachdrücklich auf, mit der demokratischen Opposition und den Organisationen der Zivilgesellschaft in einen konstruktiven und offenen Dialog einzutreten, sodass die bürgerlichen Freiheiten und Rechte, insbesondere das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Meinungsäußerung, gewahrt werden, und dass ein Rahmen für freie und unabhängige Medien geschaffen wird;

11.  wiederholt mit Nachdruck seine Forderung an Belarus, sich in einem ersten Schritt zur dauerhaften Abschaffung der Todesstrafe dem weltweiten Hinrichtungsmoratorium anzuschließen; weist erneut darauf hin, dass die Todesstrafe unmenschlich und entwürdigend ist, dass sie keine nachweislich abschreckende Wirkung hat und dass Justizirrtümer im Fall der Vollstreckung unumkehrbar sind; stellt mit Bedauern fest, dass belarussische Gerichte auch in diesem Jahr wieder Todesurteile verhängt haben;

12.  fordert den EAD und die Kommission auf, in Belarus und im Ausland tätige Organisationen der Zivilgesellschaft auch künftig zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang, dass alle unabhängigen Informationsquellen der belarussischen Gesellschaft unterstützt werden müssen, darunter auch Sendungen in belarussischer Sprache und im Ausland produzierte Sendungen;

13.  nimmt die Politikbereichsdialoge zwischen der EU und Belarus auf fachlicher Ebne und die Tatsache zur Kenntnis, dass es immer mehr Zusammenarbeit auf Feldern wie Wirtschaftsreformen, Ressourceneffizienz, ökologische Wirtschaft und Umweltschutz gibt; fordert den EAD und die Kommission auf, die Sicherheit des belarussischen Kernkraftwerks Astrawez ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen und dafür zu sorgen, dass Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Belarus von einer weiteren Öffnung und Kooperation sowie von der vollständigen Einhaltung internationaler Normen der kerntechnischen Sicherheit und des Umweltschutzes durch Belarus abhängig gemacht werden;

14.  stellt mit Bedauern fest, dass der gegenwärtige Menschenrechtsdialog zu keinen konkreten Ergebnissen führt, und fordert den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte nachdrücklich auf, nach Mitteln und Wegen zu suchen, mit denen die Menschenrechte in Belarus uneingeschränkt und wirksam geschützt werden können; fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen;

15.  nimmt die laufenden Verhandlungen über die Prioritäten einer Partnerschaft zwischen der EU und Belarus zur Kenntnis und hofft auf deren baldigen Abschluss, was zu einer Ausweitung der bilateralen Zusammenarbeit führen wird, von der die Bürger auf beiden Seiten profitieren werden und die Belarus Zugang zu mehr finanzieller Unterstützung und Kooperation als bisher verschaffen wird, wobei dies an die Bedingung geknüpft ist, dass das Land klare und konkrete Schritte der in Richtung Demokratie und Offenheit unternimmt, darunter eine umfassende Wahlreform als vorrangige Aufgabe; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, die Höhe der Finanzhilfen für den Zeitraum 2018–2020 aufzustocken; besteht auf eindeutigen Reformzusagen vonseiten der belarussischen Regierung und empfiehlt die Ausarbeitung eines Fahrplans für engere Beziehungen zwischen der EU und Belarus, zu dem Referenzwerte und ein Zeitplan für die Einhaltung dieser Zusagen gehören;

16.  verlangt mit Nachdruck, dass die EU zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverfechter auch künftig unterstützt, und fordert die Kommission auf, mit dem Zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen Partnerschaft eng zusammenzuarbeiten und sich an dessen Empfehlungen zu orientieren; fordert die belarussische Regierung nachdrücklich auf, die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen auf lokaler und nationaler Ebene zu ermöglichen und sich dabei an den Leitlinien des Europarats vom 27. November 2017 zu orientieren; stellt einen immer regeren Austausch zwischen Belarus und dem Europarat fest;

17.  fordert den EAD und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Wege zu finden, wie zivilgesellschaftliche Organisationen in Belarus über den Dialog und die Verhandlungen zwischen der EU und Belarus auf dem Laufenden gehalten werden können und wie man sich mit ihnen darüber austauschen kann;

18.  begrüßt, dass mit der Umsetzung der Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Belarus begonnen wurde, und sieht dem baldigen Abschluss der Abkommen zwischen beiden Seiten über Visumserleichterungen und die Rückübernahme erwartungsvoll entgegen, was den zwischenmenschlichen Kontakten und den Geschäftskontakten eindeutig zugutekommen würde;

19.  begrüßt die Entscheidung der Regierung in Minsk, wonach Kurzaufenthalte von ausländischen Staatsbürgern aus 80 Ländern in Belarus seit Februar 2018 von der Visumpflicht befreit sind;

20.  begrüßt, dass bei der Förderung des Jugendaustauschs und zwischenmenschlicher Kontakte zwischen der EU und Belarus Fortschritte erzielt wurden, die unter anderem mithilfe der EU-Mobilitätsregelung MOST, von Erasmus+, Horizont 2020 sowie des Instruments für Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) und durch die Beteiligung von Belarus am Bologna-Prozess erreicht wurden; fordert die Umsetzung des Bologna-Prozesses gemäß dem Fahrplan, auf den sich der Europäische Hochschulraum und Belarus gemeinsam verständigt haben, eine Maßnahme, von der junge Menschen aus Belarus profitieren werden und die zu mehr Austausch und zwischenmenschlichen Kontakten mit der EU führen wird;

21.  fordert eine Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte in Belarus; fordert die Regierung von Belarus auf, uneingeschränkt mit dem Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, für die Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zu werben und sie zu unterstützen, und fordert den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte auf, mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, damit sich die Lage in dem Land verbessert;

22.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Rat, dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE, dem Europarat und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Staatsorganen von Belarus zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen