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Verfahren : 2018/2001(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0146/2018

Eingereichte Texte :

A8-0146/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/04/2018 - 10.9

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0182

Angenommene Texte
PDF 302kWORD 62k
Donnerstag, 19. April 2018 - Straßburg
Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2019 – Einzelplan I – Europäisches Parlament
P8_TA(2018)0182A8-0146/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2018 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019 (2018/2001(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) (IIV vom 2. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. April 2017 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2017 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2017 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018(7),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 16. April 2018 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

–  gestützt auf Artikel 96 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0146/2018),

A.  in der Erwägung, dass dies das vierte Verfahren, das vollständig in die neue Wahlperiode fällt, und das sechste Verfahren im mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 ist;

B.  in der Erwägung, dass der im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagene Haushaltsplan für 2019 vor dem Hintergrund einer jährlichen Anhebung der Obergrenze von Rubrik V, die teilweise einen Inflationsausgleich und teilweise eine tatsächliche Erhöhung darstellt, aufgestellt wird, wodurch mehr Spielraum für Wachstum und Investitionen sowie für die Fortsetzung der an einem leistungsorientierten Haushalt ausgerichteten Spar- und Effizienzmaßnahmen entsteht;

C.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär für den Haushaltsplan 2019 folgende vorrangigen Ziele vorschlägt: die Kampagne für die Wahl zum Europäischen Parlament 2019, Sicherheitsprojekte, mehrjährige Bauvorhaben, IT-Entwicklung, die Verbesserung der Dienstleistungen für die Mitglieder und die Förderung „grüner“ Verkehrslösungen;

D.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär Mittel in Höhe von 2 016 644 000 EUR für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags 2019 für das Parlament und damit eine Aufstockung um insgesamt 3,38 % gegenüber dem Haushaltsplan 2018 (einschließlich 37,3 Mio. EUR für den Übergang zur neuen Wahlperiode und 34,3 Mio. EUR für andere außerordentliche Ausgaben) und einen Anteil von 18,79 % der Rubrik V des MFR 2014–2020 vorgeschlagen hat;

E.  in der Erwägung, dass fast zwei Drittel der Haushaltsmittel indexgebundene Ausgaben sind, die größtenteils auf Bezüge, Ruhegehälter, die Erstattung von Krankheitskosten und Zulagen der aktiven und pensionierten Mitglieder (23 %) und Bediensteten (34 %) sowie Gebäude (13 %) entfallen, die gemäß dem Statut der Beamten und dem Abgeordnetenstatut anhand der sektorspezifischen Indexierung oder an die Inflationsrate angepasst werden;

F.  in der Erwägung, dass das Parlament bereits in seiner Entschließung vom 29. April 2015 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(8) betont hat, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2016 auf einer realistischen Grundlage festgelegt werden und mit den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen sollte;

G.  in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde in gewissem Maße davon abhängt, ob es seine eigenen Ausgaben zu verwalten und die Demokratie auf der Ebene der EU weiterzuentwickeln vermag;

H.  in der Erwägung, dass der freiwillige Pensionsfonds 1990 mit der Regelung des Präsidiums betreffend das zusätzliche (freiwillige) Altersversorgungssystem eingerichtet wurde(9);

Allgemeiner Rahmen

1.  betont, dass der Anteil des Parlamentshaushalts auch 2019 weniger als 20 % von Rubrik V ausmachen sollte; stellt fest, dass sich der Haushaltsvoranschlag für 2019 auf 18,53 % beläuft, damit unter dem Volumen von 2018 (18,85 %) liegt und den niedrigsten Anteil an Rubrik V seit über 15 Jahren darstellt;

2.  unterstreicht, dass der größte Teil des Haushaltsplans des Parlaments durch vertragliche oder sonstige rechtliche Verpflichtungen festgelegt ist und einer jährlichen Indexierung unterliegt;

3.  stellt fest, dass die Ausgaben aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 in einigen Bereichen – vor allem im Zusammenhang mit den Mitgliedern, die nicht wiedergewählt werden, und ihren Assistenten – deutlich höher sein werden, in anderen Bereichen hingegen infolge des niedrigeren Arbeitsaufwands im Parlament in einem Wahljahr Einsparungen erzielt werden, wenn auch nicht in demselben Maße;

4.  billigt die zwischen Präsidium und Haushaltsausschuss im Vermittlungsverfahren am 26. März 2018 und am 10. April 2018 erzielte Einigung, eine Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2018 um 2,48 % und entsprechend dem Gesamtvolumen des Haushaltsvoranschlags für 2019 von 1 999 144 000 EUR zu beschließen, die Ausgaben des vom Präsidium am 12. März 2018 gebilligten Voranschlags um 17,5 Mio. EUR zu senken und die Mittel der folgenden Haushaltslinien entsprechend zu kürzen: 1004 – Normale Reisekosten 105 – Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder; 1404 – Praktika für Hochschulabsolventen, Zuschüsse und Austausch von Beamten; 1612 – Berufliche Fortbildung; 1631 – Mobilität; 2000 – Mieten; 2007 – Bau von Gebäuden und Herrichtung der Diensträume; 2022 – Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude; 2024 – Energieverbrauch; 2100 – Datenverarbeitung und Telekommunikation; 2101 – Datenverarbeitung und Telekommunikation — Üblicher Geschäftsbetrieb — Infrastruktur; 2015 – Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte; 212 – Mobiliar; 214 – Material und technische Anlagen; 230 – Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien; 238 – Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb; 300 – Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten; 302 – Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke; 3040 – Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen; 3042 – Sitzungen, Kongresse, Konferenzen und Delegationen; 3049 – Kosten für Leistungen des Reisebüros; 3243 – Besucherzentren des Europäischen Parlaments; 3248 – Ausgaben für audiovisuelle Informationen; 325 – Ausgaben für Informationsbüros; 101 – Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben; stattet Posten 1400 – Sonstige Bedienstete – Generalsekretariat und Fraktionen mit Mitteln in Höhe von 50 000 EUR, Posten 320 – Beschaffung von Fachwissen mit 50 000 EUR und Posten 3211 – Wissenschaftsmedienzentrum mit 800 000 EUR aus; begrüßt, dass das Präsidium diese Änderungen am 16. April 2018 angenommen hat;

5.  hebt hervor, dass die zentralen Funktionen des Parlaments darin bestehen, gemeinsam mit dem Rat Rechtsakte zu verabschieden und über den Haushalt der EU zu entscheiden, die Bürger zu vertreten und die Arbeit der anderen Institutionen zu kontrollieren;

6.  betont, dass das Parlament bei der Herausbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und der Förderung der Werte der Union eine wichtige Rolle spielt;

7.  stellt fest, dass der Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags und die damit zusammenhängenden Unterlagen erst spät eingegangen sind, nachdem sie vom Präsidium am 12. März 2018 gebilligt wurden; verlangt, dass ihm der Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium über den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags einschließlich der Anhänge in den kommenden Jahren rechtzeitig übermittelt wird;

Transparenz und Zugänglichkeit

8.  begrüßt die Reaktion auf das Ersuchen des Haushaltsausschusses, der in mehreren haushaltsbezogenen Entschließungen zusätzliche Informationen über die mittel- und langfristige Planung, Investitionen, rechtliche Verpflichtungen, operative Ausgaben und eine Methode, die eher am derzeitigen Bedarf und weniger an Koeffizienten ausgerichtet ist, gefordert hat; stellt fest, dass Pauschalbeträge ein sinnvolles und anerkanntes Mittel sind, um für mehr Flexibilität und Transparenz zu sorgen;

9.  stellt fest, dass wie in den vergangenen Jahren vorgeschlagen wird, Mittel für „außerordentliche“ Investitionen und Ausgaben vorzusehen, d. h. für Investitionen und Ausgaben, die für das Parlament unüblich oder untypisch sind und selten vorkommen; stellt fest, dass sich diese Investitionen und Ausgaben 2019 auf 71,6 Mio. EUR belaufen und 37,3 Mio. EUR für den Übergang zur neuen Wahlperiode und 34,3 Mio. EUR für andere außerordentliche Ausgaben umfassen; weist darauf hin, dass zunächst im Haushaltsplan 2016 und anschließend in den nachfolgenden Haushaltsplänen zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben unterschieden wurde, damit dringende Maßnahmen im Bereich der Gebäude- und Cybersicherheit nach den Terroranschlägen durchgeführt werden konnten; ist der Ansicht, dass die zu häufige Anwendung dieser Unterscheidung, d. h. die Einbeziehung sonstiger Ausgaben in den Posten der außerordentlichen Ausgaben, eine falsche Vorstellung von der Entwicklung des haushaltspolitischen Spielraums vermittelt und somit dem Grundsatz der Transparenz bei den Ausgaben des Parlaments zuwiderläuft;

10.  erwartet, dass der Haushaltsplan 2019 für das Parlament realistisch und genau auf den Bedarf und die Kosten zugeschnitten ist, damit eine überhöhte Veranschlagung von Haushaltsmitteln weitestmöglich vermieden wird;

Brexit

11.  nimmt zur Kenntnis, dass sich die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs am 8. Dezember 2017 grundsätzlich über eine Finanzregelung im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geeinigt haben und vereinbart wurde, dass sich das Vereinigte Königreich am Haushalt der EU für 2019 und 2020 beteiligt, als wäre es noch Mitglied der EU, und seinen Beitrag zur Finanzierung der bis zum 31. Dezember 2020 eingegangenen Verbindlichkeiten der EU leistet; stellt fest, dass die freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder als Verbindlichkeit in der Bilanz der EU ausgewiesen wird und der Beitrag zu den ausstehenden Verbindlichkeiten, der erforderlich ist, um die vor 2020 eingegangenen, aber über dieses Jahr hinausreichenden Altersversorgungsverbindlichkeiten zu decken, Gegenstand der Verhandlungen sein wird;

12.  stellt fest, dass im Februar 2018 im Plenum ein Initiativbericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Zusammensetzung des Parlaments und insbesondere die Verringerung der Zahl der Mitglieder auf 705 nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs verabschiedet wurde; stellt fest, dass Präsident Tusk nach der informellen Tagung der 27 Staats- und Regierungschefs am 23. Februar 2018 eine breite Unterstützung dieses Vorschlags zu erkennen gab; stellt fest, dass, sollte das Vereinigte Königreich zu Beginn der Wahlperiode 2019–2024 immer noch Mitglied der EU sein, die Zahl der Mitglieder 751 beträgt, bis der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU rechtlich wirksam wird; weist gleichwohl darauf hin, dass das Verfahren einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates nach der Zustimmung des Parlaments erfordert; hebt hervor, dass der Voranschlag des Parlaments im Augenblick vom Status quo mit einem Parlament ausgeht, das sich vom 30. März 2019 bis zum Ende der 8. Wahlperiode aus 678 Mitgliedern aus 27 Mitgliedstaaten und von Beginn der 9. Wahlperiode bis zum Ende des Haushaltsjahres 2019 aus 705 Mitgliedern aus 27 Mitgliedstaaten zusammensetzt; begrüßt die vom Generalsekretär vorgeschlagenen Änderungen, die am 12. März 2018 vom Präsidium angenommen wurden;

Europawahl 2019

13.  begrüßt die Kommunikationskampagne als hilfreiches Mittel, um den Bürgern den Zweck der EU und des Parlaments zu erklären; betont, dass die Kampagne unter anderem darauf abzielen sollte, die Rolle der EU, die Befugnisse und die Aufgaben des Parlaments, etwa die Wahl des Kommissionspräsidenten, und den Einfluss des Parlaments auf das Leben der Bürger zu erklären;

14.  weist darauf hin, dass im Haushaltsverfahren 2018 festgelegt wurde, dass sich das Gesamtbudget für die Kampagne auf 33,3 Mio. EUR für die beiden Jahre beläuft, wovon 25 Mio. EUR für 2018 (aufgrund der für die Vergabeverfahren und den Abschluss der Verträge benötigten Zeit) und 8,33 Mio. EUR für 2019 vorgesehen sind; stellt fest, dass die Strategie für die Kampagne, die sich auf eine Analyse der bei der letzten Wahl gewonnenen Erkenntnisse stützt, im November 2017 im Präsidium gebilligt wurde;

15.  hebt hervor, dass sich die Kommunikationsprozesse im Zusammenhang mit der Europawahl auf drei Ebenen vollziehen, wobei auf der am besten sichtbaren Ebene die nationalen und europäischen Parteien und ihre Kandidaten, auf der zweiten Ebene das 2014 eingeführte Spitzenkandidaten-Verfahren und auf der dritten Ebene die institutionelle Wahlkampagne angesiedelt sind, mit der vermittelt werden soll, was das Parlament ist, womit es sich befasst, wie es das Leben der Bürger beeinflusst und warum es wichtig ist, an der Wahl teilzunehmen;

16.  hebt hervor, dass das Parlament allein nicht über die Ressourcen verfügt, um die 400 Millionen Wahlberechtigten zu erreichen, und sich deshalb möglichst weitgehend seiner Multiplikatorennetzwerke bedienen muss; ist der Ansicht, dass die Kommunikation über Social-Media-Websites ebenfalls eine wichtige Rolle spielen sollte; weist darauf hin, dass 2018 auf der Ebene der EU mehrere Konferenzen für Bürger und Interessenträger veranstaltet werden und auf nationaler Ebene die Verbindungsbüros eine wichtige Rolle spielen werden; wird weiterhin den Europäischen Ausschuss der Regionen und dessen lokale und regionale Vertreter in die Vernetzungsstrategie einbeziehen; vertritt die Ansicht, dass den europäischen Parteien in der letzten Phase vor der Wahl neben den nationalen Parteien eine entscheidende Rolle zukommt, insbesondere im Rahmen des Spitzenkandidaten-Verfahrens; schlägt deshalb vor, ihnen für 2019 eine Mittelaufstockung zu gewähren, damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können;

Sicherheit und Cybersicherheit

17.  stellt fest, dass der Haushaltsplan 2019 weitere Tranchen von umfangreichen Investitionen enthalten wird, die 2016 ihren Anfang nahmen und einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit im Parlament dienen; weist darauf hin, dass diese Projekte verschiedene Bereiche betreffen, und zwar hauptsächlich die Gebäude – d. h. erhöhte Sicherheitsmaßnahmen an den Eingängen –, die Ausrüstung und die Bediensteten, aber auch Verbesserungen in den Bereichen Cybersicherheit und sichere Kommunikation;

18.  begrüßt, dass zwischen der belgischen Regierung und dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und anderen in Brüssel angesiedelten Institutionen eine Vereinbarung über die Überprüfung der Sicherheitsberechtigungen aller Mitarbeiter externer Auftragnehmer, die Zugang zu den Institutionen der EU wünschen, geschlossen wurde; erinnert an seine im Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für 2018 an den Generalsekretär gerichtete Forderung, zu überprüfen, inwieweit es zweckmäßig ist, die Vereinbarung auf Beamte, parlamentarische Assistenten und Praktikanten auszuweiten, um vor ihrer Einstellung alle erforderlichen Sicherheitsberechtigungen zu überprüfen; fordert daher den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss über den Stand dieser Angelegenheit in Kenntnis zu setzen;

19.  vertritt die Auffassung, dass IT-Tools für die Mitglieder und Bediensteten wichtige Arbeitsinstrumente sind, aber auch anfällig für Cyberangriffe sind; begrüßt deshalb, dass eine leichte Mittelaufstockung vorgesehen ist, die es dem Organ ermöglicht, sein Vermögen und seine Informationen durch die Fortführung des Aktionsplans für Cybersicherheit besser zu schützen;

Gebäudepolitik

20.  bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 203 der Haushaltsordnung;

21.  weist auf die im Dezember 2017 vom Präsidium beschlossene Verbesserung des Arbeitsumfelds der Mitglieder und der Bediensteten hin, die 2019 fortgeführt wird, um flexible Arbeitsbereiche für die Mitglieder bereitzustellen, die der sich wandelnden Arbeitsorganisation Rechnung tragen, und ihnen nach der Wahl 2019 drei Büros in Brüssel und zwei in Straßburg zur Verfügung zu stellen; betont gleichwohl, dass es in Straßburg sinnvoller wäre, flexible Bereiche für Tagungen bereitzustellen; weist auf die Kosten hin, die 2019 durch die Instandhaltung der Gebäude des Parlaments – einschließlich der Sicherheits- und Umweltanforderungen – anfallen werden; stellt die sehr hohen Kosten bestimmter vorgeschlagener Baumaßnahmen in Frage, namentlich: des Umzugs der Bibliothek und der zugehörigen Büros, der Renovierung des Restaurants der Mitglieder (ASP-Gebäude) und der Sanierung des Restaurants im Winston-Churchill-Gebäude; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushaltsplans im Parlament im Herbst 2018 über diese Beschlüsse zu informieren, zumal davon auszugehen ist, dass einige Projekte verschoben werden;

22.  stellt die für Studien zur Sanierung des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes eingeplanten 1,58 Mio. EUR angesichts des bereits im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Betrags in Höhe von 14 Mio. EUR in Frage; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2018 über die Beschlussfassung zu informieren;

23.  ersucht um weitere Einzelheiten über den Zustand der Möbel im Brüsseler ASP-Gebäude, mit dem deren Ersetzung begründet wird, sowie über das Verfahren zur Auswahl der neuen Möbel, insbesondere über das Verhältnis zwischen deren Preis und der Notwendigkeit der Ersetzung;

24.  nimmt die aktualisierte Grundsatzerklärung zu den Aufgaben der Informationsbüros zur Kenntnis, die nach einem Beschluss des Präsidiums vom November 2017 fortan „Verbindungsbüros“ heißen; stellt fest, dass die wichtigste Funktion der Verbindungsbüros darin besteht, lokal im Namen des Parlaments in einer politisch neutralen Weise zu informieren und zu kommunizieren, um mithilfe der Tätigkeiten externer Interessenträger auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene einschließlich der Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen Auskunft über die EU und ihre Politik zu geben;

25.  nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Teile des Ostflügels des neuen KAD-Gebäudes Ende 2018 fertiggestellt und belegt werden und die übrigen Teile des Ostflügels und die Konferenzräume 2019 nach und nach belegt werden; stellt fest, dass direkt im Anschluss mit der Arbeit am Westflügel begonnen wird;

26.  verweist auf die Analyse des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014, in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf 114 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden; verweist darüber hinaus auf die Erkenntnisse seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union(10), wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments unmittelbar auf diese geografische Verteilung zurückzuführen sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Verteilung auch Auswirkungen auf die Umwelt in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; hebt die Einsparungen im Haushalt des Parlaments hervor, die durch die Einrichtung eines einzigen Sitzes erzielt werden könnten, und fordert daher, einen Fahrplan für einen einzigen Sitz auszuarbeiten;

27.  weist erneut auf die im Zusammenhang mit der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz(11) vom Parlament abgegebene Zusage hin, aufgrund der großen Wirkung seiner Gebäude in der öffentlichen Wahrnehmung und der führenden Rolle, die es im Hinblick auf die Energieeffizienz seiner Gebäude spielen sollte, „unbeschadet geltender Haushalts- und Vergabevorschriften [...] für Gebäude, die sich in [seinem] Eigentum befinden und von [ihm] genutzt werden, die gleichen Anforderungen anzuwenden wie sie für Gebäude der Zentralregierungen der Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 5 und 6“ dieser Richtlinie gelten; betont, dass diese Erklärung unbedingt eingehalten werden muss, nicht zuletzt für seine eigene Glaubwürdigkeit bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienzrichtlinie;

MdEP und akkreditierte parlamentarische Assistenten

28.  begrüßt die Arbeit des Generalsekretariats des Parlaments, der Sekretariate der Fraktionen und der Büros der Mitglieder zur Unterstützung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats; befürwortet den weiteren Ausbau dieser Dienste, die dafür sorgen, dass die Mitglieder ihre Aufgabe, die Arbeit der Kommission und des Rates zu kontrollieren und die Bürger zu vertreten, besser wahrnehmen können;

29.  begrüßt insbesondere, dass sich die Qualität der Beratung und der wissenschaftlichen Unterstützung der Mitglieder und Ausschüsse durch den Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) und die Fachabteilungen immer weiter erhöht; stellt fest, dass der Generalsekretär im Oktober 2017 die Zusammenarbeit dieser beiden Dienststellen einer Halbzeitbewertung unterzogen hat; fordert den Generalsekretär auf, weitere Angaben darüber zu machen, wie die beiden Dienststellen ihre Arbeit koordinieren, um Doppelarbeit zu vermeiden und den Bedarf der Kunden zu decken; begrüßt die neuen und laufenden Projekte im Bereich der IT-Anwendungen, die 2019 vollständig oder teilweise durchgeführt werden, nämlich das e-Parliament-Projekt, das elektronische Archivierungssystem (ERMS), das Programm „Offene digitale Bibliothek“, das neue Projekt im Bereich der Forschung und Entwicklung zu maschinellem Lernen anhand von Übersetzungsspeichern und das Anmeldungstool für die Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen;

30.  erinnert an die vorgenannten Entschließungen des Parlaments vom 5. April 2017 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2018 und vom 25. Oktober 2017 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2018; fordert erneut, dass bei der allgemeinen Kostenvergütung für die Mitglieder Transparenz herrscht; fordert das Präsidium des Parlaments dazu auf, genauere Regeln für die Rechenschaftslegung bezüglich der im Rahmen dieser Vergütung bewilligten Ausgaben festzulegen, ohne dass der Verwaltung des Parlaments dadurch ein höherer finanzieller oder administrativer Aufwand entsteht; stellt fest, dass ein umfassendes Kontrollsystem der Gelder für das parlamentarische Mandat der Mitglieder 40 bis 75 neue Stellen in der Verwaltung(12) erforderlich machen würde, was dem Plan zum Abbau von Stellen entgegenläuft;

31.  erinnert an den Grundsatz des freien Mandats; hebt hervor, dass die gewählten Mitglieder die Verantwortung dafür tragen, die Mittel für parlamentarische Tätigkeiten zu verwenden, und dass die Mitglieder ihre Ausgabenbelege für die allgemeine Kostenvergütung für Mitglieder freiwillig auf ihrer persönlichen Website veröffentlichen können; betont, dass Pauschalbeträge weit verbreitet und in den Mitgliedstaaten als sinnvoll anerkannt sind; hebt hervor, dass der gegenwärtige Rückgriff auf Pauschalbeträge weder zusätzliches Personal in der Verwaltung des Europäischen Parlaments erforderlich macht noch mit zusätzlichen Kosten für diese verbunden ist, und dass in diesem Zusammenhang darauf geachtet wird, obligatorische zusätzliche Kosten und Verwaltungslasten für die Mitglieder und ihre Büros zu vermeiden; weist erneut darauf hin, dass die Forderung nach mehr Effizienz und Transparenz im Zusammenhang mit der allgemeinen Kostenvergütung für Mitglieder nicht bedeutet, dass der Datenschutz verletzt werden darf;

32.  fordert die Arbeitsgruppe des Präsidiums des Parlaments für die allgemeine Kostenvergütung der Mitglieder auf, ihre Vorarbeiten für Empfehlungen abzuschließen, die auf der Grundlage des im Oktober 2017 dargelegten Standpunkts des Parlaments ausgesprochen und vor der Wahl der 9. Wahlperiode erwogen werden sollten;

33.  fordert das Präsidium erneut auf, zu gewährleisten, dass die sozialen Rechte und die Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder und der akkreditierten parlamentarischen Assistenten gewahrt und ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang seinen Willen, eine praktikable Lösung für jene akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu finden, die am Ende der laufenden Wahlperiode während zweier Wahlperioden ohne Unterbrechung beim Parlament beschäftigt gewesen sein werden und bei Erreichen des Ruhestandseintrittsalters keinen Anspruch auf das europäische Ruhegehalt haben, da sie aufgrund der vorzeitigen Wahl 2014 und der verzögerten Validierung der neuen Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die der hohen Arbeitsbelastung nach der Wahl 2009 geschuldet war, nicht auf die erforderlichen zehn Dienstjahre kommen; weist darauf hin, dass nach Artikel 27 Absatz 2 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments die „erworbenen Rechte und Anwartschaften ... in vollem Umfang erhalten [bleiben]“; weist gleichwohl darauf hin, dass es im Zusammenhang mit dem freiwilligen Pensionsfonds ständig zu Problemen kommt, und fordert das Präsidium und den Generalsekretär auf, alle Optionen zu prüfen, um die Belastung des Haushalts des Parlaments auf ein Minimum zu beschränken;

34.  hält die Mittelausstattung der Haushaltslinie 422 „Ausgaben für parlamentarische Assistenz“ für angemessen;

35.  stellt fest, dass die Zulagensätze für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten im Zusammenhang mit Dienstreisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments überarbeitet werden; erinnert an seine Forderung an das Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen, um ab der nächsten Wahlperiode eine vollständige Gleichstellung von Beamten, sonstigen Bediensteten und akkreditierten parlamentarischen Assistenten herbeizuführen;

36.  fordert mit Blick auf die kommende Wahlperiode die Konferenz der Präsidenten erneut auf, die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und Missionen außerhalb der Europäischen Union zu überarbeiten; hebt hervor, dass bei einer solchen Überarbeitung die Möglichkeit vorgesehen werden sollte, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten die Mitglieder unter bestimmten Bedingungen auf offiziellen Delegationen des Parlaments und Dienstreisen begleiten;

37.  fordert das Präsidium des Europäischen Parlaments auf, dessen Beschluss vom 19. April 2010 zu der Regelung betreffend die Praktikanten der Mitglieder dahingehend zu ändern, dass in den Verträgen der Praktikanten eine angemessene Vergütung zugesichert wird; hebt hervor, dass die Vergütung der Praktikanten in Abgeordnetenbüros oder Fraktionen mindestens die Lebenshaltungskosten in Brüssel oder in der Stadt, in der das Praktikum absolviert wird, decken sollte;

38.  ist der Auffassung, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden sollten, um den Fahrplan für die Anpassung der Präventivmaßnahmen und Maßnahmen für die frühzeitige Unterstützung bei Konflikten und Mobbing zwischen Mitgliedern und akkreditierten parlamentarischen Assistenten oder anderen Bediensteten umzusetzen;

Personalfragen

39.  kürzt den Stellenplan seines Generalsekretariats für 2019 gemäß der mit dem Rat am 14. November 2015 erzielten Einigung über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der zufolge die jährlichen Maßnahmen zum Personalabbau im Parlament bis 2019 fortgesetzt werden, um 59 Stellen (Ziel des Personalabbaus um 1 %);

40.  ist der Ansicht, dass die Organe in einer Zeit, in der die finanziellen und personellen Ressourcen, die den Organen der EU zur Verfügung stehen, voraussichtlich unter immer stärkeren Druck geraten, in der Lage sein müssen, die fähigsten Mitarbeiter einzustellen und zu binden, um den anstehenden komplexen Herausforderungen auf eine Weise zu begegnen, die mit den Grundsätzen der leistungsorientierten Haushaltsplanung vereinbar ist;

41.  ist der Ansicht, dass das Parlament vor der wahlbedingten Sitzungspause mit einer beispiellosen Situation konfrontiert sein wird, da der für das Ende einer Wahlperiode übliche Hochbetrieb mit dem komplexen Paket der Legislativvorschläge für den MFR, dem Brexit und der steigenden Zahl der Triloge zusammenfallen wird; ist der Ansicht, dass das Parlament und seine Ausschüsse in einem angemessenen Umfang mit logistischen Mitteln und Personal ausgestattet werden müssen, damit sie ihrem Kerngeschäft nachgehen können;

42.  fordert den Generalsekretär auf, auf den bestehenden Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Parlament, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss aufzubauen, für die der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments ein hervorragendes Beispiel ist; fordert, dass Bereiche ermittelt werden, etwa IT-Dienste oder Sicherheit, in denen die Synergien bei den Backoffice-Funktionen besser genutzt werden könnten, wenn die Erfahrungen des Parlaments und der beiden Ausschüsse verwertet und gerechte Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die den Schwierigkeiten der Governance sowie den Größenunterschieden Rechnung tragen; fordert darüber hinaus den Generalsekretär auf, eine Studie darüber durchzuführen, ob auch mit anderen Institutionen Synergien bei den Backoffice-Funktionen und -Diensten erzielt werden können;

43.  fordert, dass die Einsparungen und die Vorteile aller beteiligten Parteien durch die Interinstitutionelle Vereinbarung zur Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf den Gebieten der gemeinsamen Dienste und der Zusammenarbeit sowie die potenziellen Einsparungen und Vorteile möglicher künftiger Vereinbarungen mit anderen Organen und Agenturen bewertet werden müssen;

44.  begrüßt die Entschließung des Parlaments zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU(13); ist der Auffassung, dass die Entschließung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wirksameren Vorgehen gegen sexuelle Belästigung und unangemessenes Verhalten aller Art in der Union und ihren Organen einschließlich des Parlaments ist; fordert, dass angemessene Mittel für die Umsetzung der Forderungen der Entschließung bereitgestellt werden;

Sonstiges

45.  stellt fest, dass die Praxis, im Rahmen der Sammelmittelübertragung zum Jahresende Finanzmittel zu laufenden Gebäudeprojekten beizusteuern, immer noch gang und gäbe ist; hebt auf der Grundlage der Zahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 hervor, dass die Sammelmittelübertragung zu diesem Jahresende systematisch für die gleichen Kapitel und Titel und mit wenigen Ausnahmen für genau die gleichen Linien erfolgt; fragt sich daher, ob für diese Kapitel und Linien eine regelmäßige Überbewertung erfolgt, um auf diese Weise Mittel zur Finanzierung der Haushaltspolitik zu beschaffen;

46.  bezweifelt, dass die Ausstattung der Büros sämtlicher parlamentarischer Assistenten mit Headsets und Webcams notwendig ist, zumal diese in den wenigsten Fällen noch nicht einmal beantragt wurden; stellt daher die Kosten einer solchen Entscheidung und die Rechtfertigung dafür in Frage; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss über diesen Beschluss zu informieren;

47.  stellt fest, dass die Beschränkungen des Zugangs zu den Gastronomiebereichen des Parlaments zum 1. Januar 2017 aufgehoben wurden; akzeptiert die Praxis, dass jede Person, die in den Gebäuden des Parlaments arbeitet oder anlässlich einer interinstitutionellen Sitzung Zugang zu seinen Räumen haben kann, in den Kantinen und Restaurants des Parlaments zu Mittag isst; stellt jedoch fest, dass der Zugang zum Selbstbedienungsrestaurant im ASP-Gebäude in Brüssel und zum Selbstbedienungsrestaurant im LOW-Gebäude in Straßburg durch die tägliche Anwesenheit von Besuchergruppen sehr erschwert wird; fordert daher, umgehend für eine Wiedereinführung von Kontrollen am Eingang dieser beiden Selbstbedienungsrestaurants zu sorgen, nicht für Mitglieder des Parlaments und das Personal anderer Organe, sondern um diese Besuchergruppen systematisch wieder zu den ihnen zugedachten Gastronomiebereichen zu leiten;

48.  stellt fest, dass das Parlament weiterhin im Dialog mit den nationalen Parlamenten steht; betont, dass der bestehende Rahmen der Arbeitswoche des Europäischen Parlaments aufgehoben werden muss, um dauerhafte Synergieeffekte durch die Beziehungen zwischen dem Parlament und den nationalen Parlamenten zu erzielen; fordert eine Intensivierung dieses Dialogs, um ein besseres Verständnis davon zu vermitteln, welchen Beitrag das Parlament und die EU in den Mitgliedstaaten leisten;

49.  fordert, dass das europäische Wissenschaftsmedienzentrum, das im Haushaltsplan für 2018 beschlossen wurde und für eine Zusammenarbeit mit Fernsehsendern, sozialen Medien und weiteren Partnern ausgebaut wird, damit Schulungsmöglichkeiten für junge Journalisten – vor allem in Bezug auf neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen und auf faktenbasierte, gesicherte Nachrichten – entstehen;

50.  begrüßt die Maßnahmen des Parlaments zur Förderung nachhaltiger Mobilität;

51.  fordert das Parlament auf, sich einem ökologisch nachhaltigen Ansatz zu verpflichten und seine Arbeit in diesen Sinne mehrheitlich umweltfreundlich auszurichten;

52.  nimmt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Mobilität zur Kenntnis, die inklusiv arbeiten und ein klares Mandat erhalten sollte; betont, dass das Parlament an den Arbeitsorten alle regional geltenden Rechtsvorschriften, auch in diesem Bereich, einhalten muss; spricht sich dafür aus, dass die Nutzung der direkten Zugverbindung gefördert wird, die zwischen dem Standort des Parlaments in Brüssel und dem Flughafen eingerichtet wurde; fordert die zuständigen Dienststellen auf, vor diesem Hintergrund die Zusammensetzung und Größe des eigenen Fuhrparks neu zu bewerten; fordert das Präsidium auf, unverzüglich ein Anreizsystem einzuführen, mit dem die Verwendung von Fahrrädern für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit gefördert wird; weist darauf hin, dass ein solches System bei anderen Organen und insbesondere beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bereits besteht;

53.  fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, in der gesamten Parlamentsverwaltung eine Kultur der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und ein Konzept einer schlanken Verwaltung zu verfestigen, um für mehr Effizienz und weniger Verwaltungsaufwand und Bürokratie innerhalb des Parlaments zu sorgen; hebt hervor, dass die schlanke Verwaltung dank der Vereinfachung der Prozesse und Erfahrung des Verwaltungspersonals mit einer stetigen Verbesserung der Arbeitsabläufe einhergeht;

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54.  stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2019 fest;

55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(4) ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0114.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0408.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0458.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172.
(9) Angenommene Texte des Präsidiums, PE 113.116/BUR./rev. XXVI/01-04-2009.
(10) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0498.
(11) Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0150.
(13) Angenommener Text: P8_TA(2017)0417.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen