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Verfahren : 2018/2670(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0194/2018

Eingereichte Texte :

B8-0194/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/04/2018 - 10.14

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0185

Angenommene Texte
PDF 158kWORD 42k
Donnerstag, 19. April 2018 - Straßburg
Die Verletzung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Fall von zwei in der Türkei festgenommenen und inhaftierten griechischen Soldaten
P8_TA(2018)0185B8-0194/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2018 zu der Verletzung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Fall von zwei in der Türkei festgenommenen und inhaftierten griechischen Soldaten (2018/2670(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis darauf, dass am 1. März 2018 zwei griechische Soldaten von den Staatsorganen der Türkei festgenommen wurden und immer noch in Haft gehalten werden, wobei die Soldaten selbst angeben, bei schlechten Witterungsbedingungen vom Weg abgekommen zu sein,

–  unter Hinweis darauf, dass der betreffende Grenzabschnitt im Waldgebiet bei Kastanies entlang des Flusses Evros/Meriç eine bedeutende Übertrittsstelle für Migranten, Flüchtlinge und Schmuggler ist und dass sich die beiden Soldaten, ein Leutnant und ein Feldwebel, auf einem regulären Patrouillengang entlang der Grenze befanden,

–  unter Hinweis darauf, dass Amtsträger der EU und der NATO die Freilassung der Soldaten forderten, nicht zuletzt bei der Tagung des Europäischen Rates am 22. März 2018 und während des Gipfeltreffens zwischen der EU und der Türkei am 26. März 2018,

–  unter Hinweis auf die Bemühungen der Regierung Griechenlands, die Freilassung und Rückkehr der Soldaten zu erwirken,

–  unter Hinweis auf Artikel 5 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach „[j]eder festgenommenen Person […] innerhalb möglichst kurzer Frist und in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden [muss], welches die Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden“,

–  gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 4. März 2018 ein türkisches Gericht in Edirne urteilte, dass die beiden Soldaten, die derzeit in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert sind und denen illegales Überschreiten der Grenze zur Türkei vorgeworfen wird, weiter in Haft bleiben müssen;

B.  in der Erwägung, dass die beiden griechischen Soldaten seit über einem Monat ohne Anklage in einem türkischen Gefängnis sitzen, ohne dass ihnen mitgeteilt wurde, welcher Straftat sie bezichtigt werden;

C.  in der Erwägung, dass vorherige Fälle eines ähnlichen versehentlichen Grenzübertritts griechischer bzw. türkischer Soldaten in der Vergangenheit sogleich von den vor Ort zuständigen Stellen der Streitkräfte beider Seiten geregelt wurden;

1.  fordert die Staatsorgane der Türkei auf, das Gerichtsverfahren zügig abzuschließen und die beiden griechischen Soldaten freizulassen und nach Griechenland zurückkehren zu lassen;

2.  fordert den Rat, die Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst und alle Mitgliedstaaten der EU auf, Solidarität mit Griechenland unter Beweis zu stellen und im Sinne des Völkerrechts und im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen bei sämtlichen Gelegenheiten des Kontakts oder der Kommunikation mit der türkischen Führung und den Staatsorganen der Türkei die sofortige Freilassung der beiden griechischen Soldaten zu verlangen;

3.  fordert die Staatsorgane der Türkei auf, sich minutiös an die Verfahrensvorschriften zu halten und die im Völkerrecht und in der Genfer Konvention verankerten Menschenrechte aller Betroffenen uneingeschränkt zu achten;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten der Türkei und Griechenlands, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, der Kommission, den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der NATO zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen