Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Ursprungskumulierung zwischen der EU, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. Mai 2018 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (05882/2/2017 – C8-0241/2017 – 2016/0328(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (05882/2/2017),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union (05803/2017),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0241/2017),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0151/2018),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.