Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. Mai 2018 zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“ (2018/2714(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 311, 312 und 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2018 mit dem Titel „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ (COM(2018)0321),
– unter Hinweis auf die Vorschläge der Kommission vom 2. Mai 2018 zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und zum System der Eigenmittel der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten (COM(2018)0324) vom 2. Mai 2018,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. März 2018 mit den Titeln „Der nächste MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020“(1) und „Reform des Eigenmittelsystems der Europäischen Union“(2),
– unter Hinweis auf die Erklärungen der Kommission und des Rates vom 29. Mai 2018 zu den Themen „Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027“ und „Eigenmittel“,
– gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
1. nimmt die Vorschläge der Kommission vom 2. Mai 2018 zum MFR 2021–2027 und zum System der Eigenmittel der Europäischen Union zur Kenntnis, die die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen bilden; weist erneut darauf hin, dass sein Standpunkt deutlich in zwei am 14. März 2018 mit sehr großer Mehrheit angenommenen Entschließungen niedergelegt ist, die sein Verhandlungsmandat darstellen;
2. fordert den Rat nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine klare und überzeugende Perspektive für die Zukunft der Union aufgezeigt und den Bedürfnissen, Anliegen und Erwartungen der EU-Bürger Rechnung getragen wird; betont, dass die Union durch den Beschluss über den MFR mit den finanziellen Mitteln ausgestattet werden muss, die notwendig sind, um große Herausforderungen bewältigen und ihre politischen Prioritäten und Ziele im nächsten Siebenjahreszeitraum erreichen zu können; erwartet daher, dass der Rat seinen politischen Zusagen Taten folgen lässt und eine couragierte Herangehensweise wählt; ist besorgt darüber, dass im Vorschlag der Kommission die wesentlichen Bereiche der Solidaritätspolitik der EU geschwächt werden, und erklärt seine Absicht, mit dem Rat zu verhandeln und dabei einen ehrgeizigeren MFR zum Nutzen der Bürger zu bewerkstelligen;
3. bekundet seine Verwunderung und Besorgnis darüber, dass die am 18. Mai 2018 von der Kommission auf Drängen des Parlaments offiziell veröffentlichten Vergleichsdaten bestimmte Diskrepanzen in Bezug auf die Art und Weise aufweisen, wie das Zahlenwerk in den MFR-Vorschlägen dargestellt und veröffentlicht wurde; stellt insbesondere fest, dass die Aufstockungen der Mittel bei mehreren EU-Programmen in Wirklichkeit erheblich niedriger und die Kürzungen bei anderen Programmen erheblich höher ausfallen als ursprünglich von der Kommission vorgelegt; hebt hervor, dass sich Parlament und Rat von Anfang an auf eine eindeutige Methode bezüglich des Zahlenwerks verständigen müssen; erklärt, dass es für die Zwecke dieser Entschließung eigene Berechnungen auf der Grundlage konstanter Preise heranziehen und dem Austritt des Vereinigten Königreichs Rechnung tragen wird;
4. bekundet seine Enttäuschung über den vorgeschlagenen Gesamtumfang des nächsten MFR, der sich auf 1,1 Billionen EUR beläuft, was nach Abzug der Mittel für den Europäischen Entwicklungsfonds (derzeit 0,03 % des BNE der EU außerhalb des EU-Haushalts) 1,08 % des BNE der EU‑27 entspricht; betont, dass dieser Gesamtumfang in Bezug auf den Anteil des BNE preisbereinigt unter der Höhe des derzeitigen MFR liegt, obwohl mehr Mittel für neue politische Prioritäten und sich abzeichnende Herausforderungen der Union benötigt werden; weist erneut darauf hin, dass der derzeitige MFR kleiner als der vorherige MFR (2007–2013) ist und sich für die Finanzierung des dringenden Bedarfs der Union als unzureichend erwiesen hat;
5. bedauert, dass dieser Vorschlag unmittelbar zu einer Kürzung der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) um 15 % und für die Kohäsionspolitik um 10 % führt; lehnt insbesondere radikale Kürzungen ab, die sich nachteilig auf die Beschaffenheit und die Ziele dieser Politikbereiche auswirken werden, beispielsweise die vorgeschlagenen Kürzungen des Kohäsionsfonds (um 45 %) oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (um über 25 %); hinterfragt in diesem Zusammenhang den Vorschlag, den Europäischen Sozialfonds um 6 % zu kürzen, wo doch der Anwendungsbereich dieses Fonds erweitert und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fonds integriert wurde;
6. bekräftigt erneut seinen festen Standpunkt in Bezug auf die notwendige Mittelausstattung der wichtigsten Politikbereiche der EU im MFR 2021–2027, damit die in diesen Bereichen verfolgten Zwecke und Ziele erreicht werden können; fordert mit besonderem Nachdruck, dass die Finanzierung der GAP und der Kohäsionspolitik für die EU‑27 mindestens auf der Höhe des preisbereinigten MFR 2014–2020 beibehalten und dabei die Gesamtstruktur dieser Politikbereiche fortgeführt wird, dass die derzeitige Mittelausstattung des Programms Erasmus+ verdreifacht wird, dass die spezifischen Mittel für KMU und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verdoppelt werden, dass die derzeitigen Mittel für Forschung und Innovation um mindestens 50 % – also auf mindestens 120 Milliarden EUR – aufgestockt werden, dass die Mittelausstattung des Programms Life+ verdoppelt wird, dass die Investitionen im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ erheblich aufgestockt werden und dass zusätzliche Mittel für die Bereiche Sicherheit, Migration und Außenbeziehungen bereitgestellt werden; betont folglich seinen Standpunkt, dass der MFR 2021–2027 einen Umfang von 1,3 % des BNE der EU‑27 aufweisen sollte;
7. erachtet es als sehr wichtig, dass der MFR und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen der EU auf Querschnittsgrundsätzen beruhen sollten; bekräftigt in diesem Zusammenhang seinen Standpunkt, dass die EU ihrer Zusage, bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen mit gutem Beispiel voranzugehen, Taten folgen lassen muss, und bedauert, dass es in den Vorschlägen zum MFR diesbezüglich an klarem und erkennbarem Engagement mangelt; fordert deshalb, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche der EU und alle Initiativen des kommenden MFR eingebunden werden; hebt überdies hervor, dass jedwede Form von Diskriminierung unbedingt beseitigt werden muss, damit die EU ihre Zusagen in Bezug auf ein inklusionsgeprägtes Europa einhalten kann, und bedauert, dass es in den Maßnahmen der EU, wie sie in den Vorschlägen zum MFR dargelegt werden, an Zusagen in Bezug auf die durchgängige Berücksichtigung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter mangelt; betont außerdem seinen Standpunkt, dass die Ausgaben für den Klimaschutz im Anschluss an das Übereinkommen von Paris gegenüber dem aktuellen MFR drastisch erhöht werden und möglichst bald, spätestens jedoch bis 2027, auf 30 % ansteigen sollten;
8. unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Reform des Systems der Eigenmittel der EU, das einen sehr begrüßenswerten Bestandteil der Einnahmen im Paket zum MFR 2021–2027 ausmacht; begrüßt deshalb den Vorschlag, drei neue EU-Eigenmittelquellen einzuführen und das gegenwärtige System der MwSt.-Eigenmittel zu vereinfachen; hebt hervor, dass diese Vorschläge, die unmittelbar auf die Tätigkeit der interinstitutionellen hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ zurückgehen, bereits Teil des von ihm in seiner Entschließung vom 14. März 2018 vorgeschlagenen Korbs waren; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass diese neuen Quellen zwei strategischen Zielen der Union entsprechen, nämlich dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts sowie dem Schutz der Umwelt und der Eindämmung des Klimawandels; gewärtigt die Unterstützung des Rates und der Kommission, was die Stärkung der Aufgaben des Parlaments im Verfahren für den Erlass des Eigenmittelbeschlusses anbelangt; bekräftigt erneut seinen Standpunkt, dass die Einnahmen und Ausgaben des nächsten MFR in den anstehenden Verhandlungen als Gesamtpaket behandelt werden sollten und dass mit dem Parlament keine Einigung über den MFR erzielt werden kann, wenn keine entsprechenden Fortschritte im Bereich Eigenmittel erzielt werden;
9. begrüßt überdies den Grundsatz, dass künftige unmittelbare Einnahmen aus EU-Maßnahmen in den EU-Haushalt einfließen sollten, und unterstützt uneingeschränkt die Abschaffung sämtlicher Rabatt- und Korrekturregelungen; würde gern in Erfahrung bringen, wie schnell die neuen Eigenmittel eingeführt werden, damit die nationalen Beiträge verringert werden können; hinterfragt jedoch, warum in den Vorschlägen der Kommission nicht vorgesehen ist, dass im EU-Haushalt eine Sonderrücklage gebildet wird, die sich aus allen unvorhergesehenen sonstigen Einnahmen speist, beispielsweise Strafzahlungen von Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, und warum die Besteuerung von Großkonzernen der Digitalwirtschaft und die Finanztransaktionssteuer nicht als neue Eigenmittel der EU vorgesehen sind;
10. weist erneut auf seinen Standpunkt hin, dass es die Einführung eines Verfahrens befürwortet, wonach Mitgliedstaaten, die den in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Werten nicht gerecht werden, finanzielle Konsequenzen auferlegt werden können; nimmt den als Teil des MFR-Gesamtpakets vorgelegten Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten vorsieht; beabsichtigt, sämtliche Elemente dieses Vorschlags genau zu prüfen und Bestimmungen einzufügen, die notwendig sind, damit die Endbegünstigten von Mitteln aus dem Unionshaushalt keine Nachteile durch Regelverstöße erleiden, für die sie nicht verantwortlich sind;
11. ist überzeugt, dass es einer verbindlichen Halbzeitüberprüfung des MFR bedarf, die zu gegebener Zeit vorgeschlagen und festgelegt werden sollte, damit das nächste Parlament und die Kommission den MFR 2021–2027 sinnvoll anpassen können; beabsichtigt, die Formulierung des vorgeschlagenen Artikels in der Verordnung über den MFR zu verbessern;
12. erachtet die Vorschläge der Kommission zur Flexibilität als guten Ausgangspunkt für die Verhandlungen; begrüßt insbesondere diverse Vorschläge, mit denen die derzeitigen Bestimmungen verbessert werden und die den einschlägigen Forderungen des Parlaments entsprechen, vor allem die Wiederverwendung freigegebener Mittel in der Unionsreserve, sowie die höheren Zuweisungen für besondere Instrumente und die Aufhebung sämtlicher Einschränkungen des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen; beabsichtigt, zusätzliche Verbesserungen auszuhandeln, wo sich dies als notwendig erweist;
13. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, wonach eine EU-Investitionsstabilisierungsfunktion eingeführt werden soll, mit der die Stabilisierungsfunktion der nationalen Haushalte im Fall erheblicher asymmetrischer Schocks ergänzt werden soll; beabsichtigt, diesen Vorschlag genau zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Ziele und den Umfang;
14. betont, dass mit der Vorlage der Vorschläge der Kommission offiziell ein Zeitraum intensiver Verhandlungen im Rat, aber auch zwischen Rat und Parlament begonnen hat, um die Zustimmung des Parlaments zur Verordnung über den MFR zu erlangen; hebt hervor, dass alle Elemente des Pakets zum MFR und den Eigenmitteln, auch das MFR-Zahlenwerk, auf dem Verhandlungstisch bleiben sollten, bis eine endgültige Einigung erzielt worden ist; bekundet seine Bereitschaft, umgehend einen strukturierten Dialog mit dem Rat aufzunehmen, damit die Erwartungen des Parlaments besser erläutert werden können und eine frühzeitige Einigung herbeigeführt werden kann; erachtet es deshalb als wichtigen Ausgangspunkt im Verfahren zur Annahme des nächsten MFR, dass unlängst regelmäßige Sitzungen zwischen den aufeinanderfolgenden Ratsvorsitzen und dem Verhandlungsteam des Parlaments aufgenommen wurden;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.