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Verfahren : 2017/2070(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0166/2018

Eingereichte Texte :

A8-0166/2018

Aussprachen :

PV 29/05/2018 - 22
CRE 29/05/2018 - 22

Abstimmungen :

PV 30/05/2018 - 13.14
CRE 30/05/2018 - 13.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0230

Angenommene Texte
PDF 190kWORD 62k
Mittwoch, 30. Mai 2018 - Straßburg
Jahresbericht über die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik
P8_TA(2018)0230A8-0166/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 30. Mai 2018 Jahresbericht zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik (2017/2070(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Handel für alle: Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen(1),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. September 2017 über die Umsetzung der handelspolitischen Strategie „Handel für alle“ (COM(2017)0491),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 9. November 2017 über die ‚Umsetzung der Freihandelsabkommen – 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016‘ (COM(2017)0654),

–  unter Hinweis auf die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union, die der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, am 13. September 2017 gehalten hat,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2017 zu dem Thema „Multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die am 10.-13. Dezember 2017 in Buenos Aires stattfindende 11. WTO-Ministerkonferenz“(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zur Umsetzung der Empfehlungen des Parlaments von 2010 zu Sozial- und Umweltstandards, Menschenrechten und zur sozialen Verantwortung der Unternehmen(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Februar 2016 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission zu den Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA)(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2017 zu den Auswirkungen des internationalen Handels und der Handelspolitik der EU auf globale Wertschöpfungsketten(5),

–  unter Hinweis auf seinen am 15. November 2017 in erster Lesung festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und die Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2017 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Strategie für den digitalen Handel“(7),

–  unter Hinweis auf seinen am 16. März 2017 in erster Lesung festgelegten Standpunkt mit Blick auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2017/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten(8),

–  unter Hinweis auf seinen am 4. Oktober 2016 in erster Lesung festgelegten Standpunkt mit Blick auf die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2016/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten und Sozial- und Umweltstandards in internationalen Handelsabkommen(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik angesichts der Herausforderungen des Klimawandels(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern – Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (COM(2006)0249, SEC(2006)0643),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2017 zur Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea(12),

–  unter Hinweis auf das Gutachten 2/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 16. Mai 2017 über die Zuständigkeit der Union für die Unterzeichnung und den Abschluss des Freihandelsabkommens mit Singapur,

–  unter Hinweis auf die Studie der Kommission vom 15. November 2016 über die kumulativen Auswirkungen künftiger Handelsabkommen auf die Landwirtschaft in der EU,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. Juli 2015 zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte – Stand der Dinge (SWD(2015)0144),

–  unter Hinweis auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), insbesondere deren Artikel 4 Absatz 1, der Sklaverei und Leibeigenschaft untersagt,

–  gestützt auf die Artikel 207, 208 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A8-0166/2018),

A.  in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik Handelsabkommen und legislative Instrumente umfasst, die die offensiven und defensiven Handelsinteressen der EU wahren, zu nachhaltigem Wachstum und der Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen beitragen, die Einhaltung europäischer Normen und Standards sicherstellen, die Regulierungsbefugnis der Staaten sowie das Wohlergehen der Bürger garantieren und die Werte der EU fördern müssen, sowie in der Erwägung, dass die Einhaltung dieser Ziele eine gute Ausrichtung der Handelspolitik der Union sowie deren vollständige und effiziente Umsetzung und Überwachung auf gerechtere und transparentere Weise erfordert;

B.  in der Erwägung, dass sich die Union in ihrem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 2017 zu einer kohärenten Politik im Interesse der Entwicklung verpflichtet hat, um eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und die Transformation zu beschleunigen, indem sie den Schwerpunkt auf bereichsübergreifende Aspekte der Entwicklungspolitik legt, wie Gleichstellung der Geschlechter, Jugend, Investitionen und Handel, nachhaltige Energiepolitik, Klimaschutzmaßnahmen, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie Migration und Mobilität, um mit der Gesamtheit ihrer Außenpolitik, einschließlich der gemeinsamen Handelspolitik, zu den Zielen beizutragen, die in der Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 2030 niedergelegt sind;

C.  in der Erwägung, dass sich die Union dafür einsetzt, menschenwürdige Arbeitsplätze für alle zu fördern, wie es in den Schlussfolgerungen des Weltgipfels der Vereinten Nationen von 2005 und in der Ministererklärung des Hochrangigen Segments des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen von 2006 festgelegt ist, und dass sie dieses Ziel auch im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen zu verfolgen hat; in der Erwägung, dass der Europäische Rat wiederholt betont hat, wie wichtig es ist, die soziale Dimension der Globalisierung zu stärken und sie in verschiedenen internen und externen Politikbereichen sowie in der internationalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen;

D.  in der Erwägung, dass die EU die führende Handelsmacht der Welt und der größte Binnenmarkt der Welt ist, und dass sie auch der größte Exporteur von Waren und Dienstleistungen ist, wobei 31 Millionen Arbeitsplätze in Europa vom Export abhängen, 67 % mehr als Mitte der 90er Jahre;

E.  in der Erwägung, dass die Welthandelsorganisation (WTO) die einzige weltumspannende internationale Organisation ist, die sich mit den globalen Regeln für den Handel zwischen verschiedenen Wirtschaftsräumen oder Ländern befasst;

F.  in der Erwägung, dass die Umsetzungs- und Durchsetzungsphase entscheidend und grundlegend ist, um die Wirksamkeit der Handelspolitik der EU sicherzustellen;

G.  in der Erwägung, dass die Bürgerinnen und Bürger der Union zunehmend verlangen, dass mit der Handelspolitik der Union sichergestellt wird, dass die in die EU eingeführten Waren unter menschenwürdigen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt wurden;

H.  in der Erwägung, dass europäische Unternehmen die im Rahmen von Handelsabkommen verfügbaren Zollermäßigungen für etwa 70 % ihrer Exporte nutzen, die dafür in Frage kommen, während unserer Partner sie in etwa 90 % der Fälle nutzen, und dass es unabdingbar ist, dass die europäischen Unternehmen diese Vorteile vollständig ausschöpfen, um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen anzuregen;

I.  in der Erwägung, dass KMU zu den Motoren der europäischen Wirtschaft gehören, 30 % der Exporte der EU und 90 % der Arbeitsplätze in der EU auf sie entfallen und es entscheidend ist, dass sie umfassend in die Umsetzung der Handelspolitik der EU einbezogen werden, damit ihre Rolle im Hinblick auf Exporte, Innovationen und Internationalisierung gestärkt wird;

J.  in der Erwägung, dass die EU der weltweit größte Exporteur von Dienstleistungen ist und dass sich der betreffende Handelsbilanzüberschuss der EU seit dem Jahr 2000 verzehnfacht hat und sich 2016 auf mehr als 120 Mrd. EUR belief;

K.  in der Erwägung, dass klare und eindeutige Antworten auf die Fragen gefunden worden müssen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte über die gemeinsame Handelspolitik und ihre Umsetzung aufgeworfen wurden;

L.  in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik, wie es in der Strategie „Handel für alle“ angeregt wurde, eine auf Werten basierende Politik zu sein hat, die unter anderem eine verantwortungsvolle Staatsführung, Transparenz, nachhaltige Entwicklung und faire Handelspraktiken fördern soll;

M.  in der Erwägung, dass die Handelspolitik der EU mit den anderen außen- und innenpolitischen Maßnahmen der EU sowie mit dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung in Einklang stehen muss, um Rechtssicherheit, Transparenz, Stabilität und gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, wobei unter anderem auch die Ziele der „Europa-2020“-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu berücksichtigen sind;

Aktueller Kontext der Handelspolitik

1.  weist darauf hin, dass sich das internationale Umfeld seit der Veröffentlichung der Strategie „Handel für alle“ grundlegend gewandelt hat und dass neue Herausforderungen und konkrete Aufgaben im Zusammenhang mit dem Handel bewältigt werden müssen; ist beunruhigt darüber, dass weltweit protektionistische Maßnahmen zunehmen, die den WTO-Regeln widersprechen, weist erneut darauf hin, dass es ein offenes, faires, ausgewogenes, nachhaltiges und regelbasiertes Handelssystem befürwortet;

2.  nimmt zur Kenntnis, dass das wirtschaftliche Gewicht Asiens zunimmt und sich die Vereinigten Staaten allmählich von der Handelsfront zurückziehen, was Unsicherheit für den Welthandel mit sich bringt, und verweist darauf, dass im Inland die internationale Handelspolitik auf Kritik stößt und ein gerechter Handel gefordert wird; fordert die Kommission auf, ihre Handelspolitik so anzupassen, dass sie auf diese Entwicklungen eingehen und reaktionsfähiger und verantwortungsvoller werden kann, und gleichzeitig eine längerfristige Strategie zu entwickeln, die dem sich verändernden internationalen Kontext Rechnung trägt; unterstreicht, dass vor dem Hintergrund eines sich verändernden globalen Kontexts die Rolle der EU in Bezug auf die Förderung einer wertebasierten Handelspolitik für die europäischen Bürger immer wichtiger wird;

3.  betont die wachsende Bedeutung der Dienstleistungen, insbesondere der digitalen Dienstleistungen, einschließlich des zunehmenden Dienstleistungscharakters (Servicifizierung) des Handels mit Waren (Modus 5), des Datenflusses und des elektronischen Geschäftsverkehrs im internationalen Handel; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die internationalen und diesbezüglichen Vorschriften gestärkt werden müssen, um konkrete Vorteile für die Verbraucher, einen besseren Zugang zu ausländischen Märkten für europäische Unternehmen und die Achtung der Menschenrechte sowie des Schutzes der Daten und der Privatsphäre weltweit sicherzustellen; weist darauf hin, dass der Schutz personenbezogener Daten in Handelsabkommen nicht verhandelbar ist, ist der Auffassung, dass die digitalen Rechte der Bürger durch Handelsabkommen gefördert werden sollten, und verweist auf seinen Standpunkt zum Thema Datenschutz und digitaler Handel, wie er in seiner Entschließung mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Strategie für den digitalen Handel“ zum Ausdruck gebracht wurde; betont, dass die Handelspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen kann, wenn es darum geht, die digitale Kluft zu überwinden; fordert die Kommission auf, die Agenda für den digitalen Handel in laufenden und künftigen Verhandlungen über Freihandelsabkommen und im Rahmen der WTO voranzubringen; fordert, dass in alle künftigen Handelsabkommen, auch in diejenigen, über die derzeit verhandelt wird, ein dem digitalen Handel gewidmetes Kapitel eingefügt wird, und erinnert daran, wie wichtig es ist, dass ungerechtfertigte Anforderungen an die Lokalisierung von Daten vermieden werden; fordert die Kommission auf, eine Strategie für den digitalen Handel zu verfolgen, die den damit für kleine und mittlere Unternehmen verbundenen Chancen Rechnung trägt, indem ihnen der Zugang zu den Weltmärkten erleichtert wird;

4.  hebt hervor, dass der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Auswirkungen auf den Binnenhandel und den Außenhandel haben wird; fordert die Kommission auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Auswirkungen des Brexit auf die Handelspolitik der Union Rechnung zu tragen damit bei der Umsetzung der EU-Handelspolitik und in den Beziehungen zu Drittländern Kontinuität gewährleistet und Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die gemeinsamen Verpflichtungen im Rahmen der WTO gefunden werden können;

5.  nimmt das Gutachten 2/15 des EuGH vom 16. Mai 2017 über das Freihandelsabkommen EU-Singapur zur Kenntnis, in dem festgestellt wird, dass abgesehen von der Frage der Portfolioinvestitionen und der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten das Abkommen zwischen der EU und Singapur in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt; fordert die Kommission und den Rat auf, so bald wie möglich eine klare Entscheidung zur künftigen Struktur von Freihandelsabkommen zu treffen und die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bezüglich der Festlegung von Verhandlungsleitlinien, der Verhandlungen, der Rechtsgrundlage der zu unterzeichnenden und abzuschließenden Abkommen – insbesondere was die Unterzeichnung und den Abschluss internationaler Handelsabkommen durch den Rat betrifft – in vollem Umfang zu achten, damit es bei bereits vereinbarten, aber noch nicht ratifizierten Handelsabkommen mit Handelspartnern nicht zu weiteren Verzögerungen kommt; weist darauf hin, dass das Parlament bei allen Handelsverhandlungen von Anfang an einbezogen und umfassend unterrichtet werden muss, und zwar bereits vor der Verabschiedung von Verhandlungsleitlinien und in allen Phasen der Mandatserteilung, der Aushandlung und der Umsetzung der Handelsabkommen; fordert, dass die erforderlichen Vorkehrungen im Wege einer interinstitutionellen Vereinbarung im Rahmen der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung getroffen werden;

6.  stellt fest, dass sich die Vereinigten Staaten zwar von den Verhandlungen über das Transpazifische Partnerschaftsabkommen zurückgezogen haben, es den übrigen 11 Ländern aber am 23. Januar 2018 in Tokio gelungen ist, eine Einigung in Bezug auf das Abkommen zu erzielen;

Aktueller Stand der Agenda für die Handelsverhandlungen der EU

7.  bedauert, dass auf der Tagung der WTO-Ministerkonferenz in Buenos Aires keinerlei Einigung erzielt wurde; betont die vorrangige politische und wirtschaftliche Bedeutung des multilateralen Systems und bekräftigt seine Unterstützung für dieses System; fordert die Union auf, Vorschläge für aktualisierte, multilaterale Regeln unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen, die sich aus den globalen Wertschöpfungsketten ergeben, aktiv voranzubringen und die zentrale Rolle der WTO im globalen Handelssystem zu fördern; begrüßt das Inkrafttreten des Übereinkommens über Handelserleichterungen; begrüßt, dass die WTO-Ausnahmegenehmigung im Bereich Arzneimittel für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2033 verlängert wurde; bedauert, dass einige multilaterale Übereinkommen nicht eingehalten werden, und fordert die Kommission auf, sich innerhalb der WTO stärker für die wirksame Durchführung der multilateral vereinbarten Regeln und Übereinkommen einzusetzen; erinnert an seine frühere Forderung, die Kommission solle sich an der Aufstellung der Agenda der WTO, insbesondere in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen, Handel und nachhaltige Entwicklung, aktiv beteiligen; bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die USA neue Ernennungen in das WTO-Berufungsgremium blockieren, und betont die Bedeutung eines gut funktionierenden Streitbeilegungssystems innerhalb der WTO; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit unseren großen Handelspartnern zu intensivieren, um gegen unfaire Wettbewerb und protektionistische Praktiken von Drittländern vorzugehen;

8.  stellt fest, dass die plurilateralen Verhandlungen über das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) und das Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern zum Stillstand gekommen sind; fordert die EU auf, die Initiative zu ergreifen, um beide Verhandlungsprozesse wieder in Gang zu bringen, und bei den Verhandlungen über TiSA dem Standpunkt des Parlaments Rechnung zu tragen;

9.  betont, dass mehrere Freihandelsabkommen, z.B. die Handelsabkommen mit Kanada und Ecuador, die DCFTA-Bestimmungen im Assoziierungsabkommen EU-Ukraine und mehrere Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit afrikanischen Ländern, vollständig oder vorläufig in Kraft getreten sind und dass seit der Bekanntgabe der Strategie „Handel für alle“ mit Singapur, Vietnam und Japan Handelsabkommen abgeschlossen wurden; hebt hervor, dass Handelsabkommen nur mit der nötigen politischen und administrativen Unterstützung innerhalb angemessener Fristen vereinbart und ratifiziert werden können; unterstützt den laufenden Prozess zur Aktualisierung der Handelsabkommen mit Chile und Mexiko; erinnert an seine Forderung, die Verhandlungen mit Australien und Neuseeland aufzunehmen und dabei seinen Standpunkten Rechnung zu tragen;

10.  hebt hervor, dass beidseitig vorteilhafte Handels- und Investitionsbeziehungen zu strategisch wichtigen Partnern der EU stärker gefördert und ausgeweitet werden sollten; fordert erneute Bemühungen um Fortschritte bei den Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen mit China, insbesondere, was Gegenseitigkeit in Bezug auf Marktzugang, Behandlung und den Bereich nachhaltige Entwicklung betrifft;

11.  betont, dass die geschlossenen Abkommen und die laufenden und zukünftigen von der EU geführten bilateralen Verhandlungen Möglichkeiten für Wachstum durch Marktzugang und die Beseitigung von Handelshemmnissen bieten; fordert die Kommission auf, in kontinuierlichem Kontakt mit Interessenträgern zu bleiben, damit sie die Prioritäten bei laufenden Verhandlungen beurteilen können; erinnert daran, dass die Inhalte der Verhandlungen Vorrang vor ihrem Tempo haben müssen, dass die Verhandlungen im Geiste der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Nutzens geführt werden müssen, dass die EU-Vorschriften und -Standards gewahrt werden müssen, um Bedrohungen für das Sozialmodell der EU und die Umwelt zu verhindern, und dass öffentliche Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Artikel 14 und 106 AEUV und Protokoll Nr. 26 sowie audiovisuelle Dienstleistungen ausgenommen werden müssen; hebt hervor, dass die Kommission bei allen Handelsverhandlungen sicherstellen muss, dass EU-Behörden, nationale und kommunale Behörden weiterhin das uneingeschränkte Recht haben, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe, Organisation, Finanzierung und Erbringung öffentlicher Dienstleistungen einzuführen, zu erlassen, beizubehalten oder aufzuheben, wie es bei früheren Handelsabkommen der Fall war;

12.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sofern umfassende parlamentarische Kontrolle und Transparenz garantiert sind, die Verhandlungsmandate für laufende Handelsverhandlungen alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen, um sie an möglicherweise veränderte Rahmenbedingungen und neue Herausforderungen anzupassen, und Überprüfungsklauseln in Handelsabkommen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass sie so effektiv wie möglich umgesetzt werden und bei Bedarf angepasst werden können, damit aktuelle Rahmenbedingungen berücksichtigt und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden können;

13.  weist darauf hin, dass die Kommission mehrfach angekündigt hat, mit Hongkong und Taiwan Verhandlungen über Investitionen aufzunehmen, und fordert die Kommission auf, die Vorbereitungsarbeiten abzuschließen, um die Verhandlungen über Investitionsabkommen so bald wie möglich förmlich aufzunehmen;

14.  weist darauf hin, wie wichtig inländische und ausländische Investitionen für die europäische Wirtschaft sind und dass europäische Investoren im Ausland geschützt werden müssen; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit in Bezug auf das neue System der Investitionsgerichtsbarkeit fortzusetzen, das unter anderem auf der Befugnis der Staaten zum Erlass von Rechtsvorschriften und auf Transparenz beruhen muss, sowie ein Beschwerdeverfahren, strenge Vorschriften für Interessenkonflikte und einen Verhaltenskodex vorzusehen; ist der Auffassung, dass dieses neue System folgende Voraussetzungen erfüllen sollte: es muss auf Investorenpflichten eingehen, ungerechtfertigte Rechtsstreitigkeiten verhindern, die Befugnis zum Erlass von Vorschriften im öffentlichen Interesse wahren, Regulierungsschwierigkeiten vermeiden, die rechtliche Gleichstellung von Investoren (unter besonderer Berücksichtigung von Kleinstunternehmen und KMU) sicherstellen und Unabhängigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleisten; es sollte die mögliche Aufnahme von Verfahrensbestimmungen u.a. für Widerklagen geprüft werden, wenn Investitionen, die Gegenstand einer Klage sind, gegen geltendes Recht verstoßen haben, und es sollten parallele Klagen auf verschiedenen Rechtswegen zu vermieden werden und dadurch ihr Verhältnis zu inländischen Gerichten geklärt werden;

15.  fordert die Mitgliedstaaten nun, da der EuGH die Fragen bezüglich der Zuständigkeiten geklärt hat, auf, endlich ihre Blockadehaltung in dem Verfahren bezüglich des Übereinkommens von Mauritius über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren aufzugeben, und fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen deutlich zu verstärken; fordert ferner, dass die für 2020 vorgesehene Überprüfung der von den Mitgliedstaaten beibehaltenen Bestandsschutzbestimmungen für bilaterale Investitionsabkommen vorgezogen wird;

16.  erwartet von der EU und den Mitgliedstaaten stärkeres Engagement bei den Beratungen im Rahmen der Vereinten Nationen über einen verbindlichen Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte;

17.  stellt mit Besorgnis fest, dass die in der Strategie „Handel für alle“ angekündigte Reform der Ursprungsregeln nicht stattgefunden hat; hebt die Komplexität der Ursprungsregeln hervor und wiederholt seine Forderung nach aktualisierten, leicht anwendbaren und transparenteren Ursprungsregeln; betont die auf der 10. Euromed-Handelsministerkonferenz eingegangene Verpflichtung, die Überprüfung des Pan-Euromed-Übereinkommens über Ursprungsregeln bis Ende 2018 abzuschließen; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen Bericht über den Stand der Dinge in Bezug auf die Ursprungsregeln zu erstellen und dabei die kumulativen Auswirkungen der Ursprungsregeln durch bilaterale Freihandelsabkommen zu berücksichtigen;

18.  weist darauf hin, dass landwirtschaftlichen Erzeugnissen und den Interessen der europäischen Verbraucher und Erzeuger vor allem angesichts der kumulativen Folgen der Freihandelsabkommen für den Sektor bei der Durchführung der Handelspolitik der EU besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; hebt hervor, dass Handelsabkommen – insbesondere das Abkommen mit Japan – wirtschaftliche Chancen für den Agrar- und Lebensmittelsektor bieten; weist darauf hin, dass die Union weltweit der größte Exporteur von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln ist; hebt hervor, dass zwischen dem Schutz sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der Förderung der offensiven Interessen der EU in Bezug auf Agrar- und Lebensmittelausfuhren das richtige Verhältnis hergestellt werden muss, indem unter anderem Übergangszeiträume und entsprechende Quoten vorgesehen sowie in einigen Fällen eventuell besonders sensible Erzeugnisse ausgenommen werden; weist darauf hin, dass es von entscheidender Bedeutung ist, im Einklang mit dem Vorsorgeprinzips der EU ein solides System von Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften sicherzustellen und gleichzeitig gegen jegliche diskriminierende Behandlung in diesem Bereich vorzugehen;

Der Grundsatz der Gegenseitigkeit als Eckpfeiler der Handelspolitik der EU und die Sicherstellung fairer und gerechter Wettbewerbsbedingungen

19.  ist fest davon überzeugt, dass eines der Hauptziele der EU-Handelspolitik in der Förderung eines fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bestehen sollte; begrüßt, dass in dem Bericht über die Umsetzung der EU-Handelsstrategie auf den Grundsatz der Gegenseitigkeit verwiesen wird; weist erneut darauf hin, dass die Gegenseitigkeit ein zentrales Element der Handelspolitik der Union sein muss, wobei der Notwendigkeit von Asymmetrien mit den Entwicklungsländern Rechnung zu tragen ist und, wenn diese für die am wenigsten entwickelten Länder von Belang ist, eine Präferenzbehandlung vorzusehen ist; verweist auf den geänderten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge, der ein wichtiges Instrument für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Marktzugang von Drittländern darstellen könnte; ist der Auffassung, dass die Initiative zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union darauf abzielt, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in der Union und den Mitgliedstaaten zu wahren und ein größeres Maß an Gegenseitigkeit im Bereich des Marktzugangs bei gleichzeitiger Gewährleistung einer kontinuierlichen Öffnung für ausländische Direktinvestitionen zu erreichen;

20.  weist darauf hin, dass die Umsetzung der Handelspolitik dazu beitragen muss, einen fairen Wettbewerb und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen; begrüßt, dass für die Berechnung der Antidumpingzölle bei Wettbewerbsverzerrungen in einem Drittstaat ein neues Verfahren angenommen wurde; nimmt die interinstitutionelle Vereinbarung, die in Bezug auf die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente erreicht wurde, zur Kenntnis; hebt die sich dadurch bietenden neuen Möglichkeiten hervor, insbesondere in Bezug auf die Erhebung von Zöllen, die höher sind als die Schadensspanne; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass diese neuen Instrumente ordnungsgemäß umgesetzt werden, indem unverzüglich eingegriffen wird, um etwaige Funktionsstörungen oder Missbräuche zu beheben, und dass sie verhältnismäßig und unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften der WTO und sonstiger rechtlicher Verpflichtungen der Union umgesetzt werden; begrüßt das vorausschauende Handeln der Kommission im Zusammenhang mit der Einführung von Handelsschutzinstrumenten 2016, und fordert, dass ebenso entschieden und prompt reagiert wird, wenn einige Handelspartner, bei EU-Ausfuhren in unangemessener Weise auf diese Instrumente zurückgreifen;

21.  bedauert, dass in dem Bericht der Kommission über die Umsetzung der Strategie für die Handelspolitik kaum auf die Aufgaben eingegangen wird, die zur Abstimmung mit den Zollbehörden wahrgenommen werden müssen; weist darauf hin, dass mit der Handelspolitik der illegale Handel bekämpft werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu sichern und für ein hohes Maß an Sicherheit für die Verbraucher zu sorgen; weist darüber hinaus darauf hin, dass die Wettbewerbspolitik diesbezüglich einen hohen Stellenwert hat, und dass zu diesem Zweck bilaterale und multilaterale Verhandlungen geführt werden müssen;

Nutzung von wirksamen sektorübergreifenden Instrumenten für die Umsetzung einer Handelspolitik, aus der alle Nutzen ziehen

22.  fordert, dass die Umsetzung der Handelspolitik zu einem festen Bestandteil der EU-Handelsstrategie gemacht wird;

23.  fordert nachdrücklich, dass die Kommission im Fall der Fehlfunktion, Behinderung oder Nichteinhaltung einer Verpflichtung durch einen Partner unverzüglich die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzt, indem sie insbesondere auf das Streitbeilegungsverfahren sowie auf die Ad-hoc-Verfahren zurückgreift, die für Bestimmungen bezüglich Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der Union vorgesehen sind;

24.  fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der derzeit vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen vorzunehmen, um die Vorbereitung der von den Mitgesetzgebern anzunehmenden Handelsabkommen und die Art und Weise, wie die Handelspolitik umgesetzt wird, zu verbessern, und fordert ferner, dass innerhalb der Kommission eine besondere Dienststelle für die Überwachung der Umsetzung der Handelspolitik und eine kontinuierliche Evaluierung eingerichtet wird, die auch dem Parlament Bericht erstattet;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, unter anderem mithilfe digitaler Werkzeuge stärker auf die Beseitigung von administrativen Hindernissen und unnötigen Belastungen, technische Vereinfachung sowie die Begleitung von Unternehmen in ihren Bemühungen, Nutzen aus den Handelsabkommen und -instrumenten zu ziehen, hinzuarbeiten;

26.  betont, dass die EU-Delegationen in Zusammenarbeit mit den Botschaften der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern eine wichtige Arbeit leisten und dadurch ein schnelles und unmittelbares Tätigwerden ermöglichen, um sicherzustellen, dass Handelsbestimmungen ordnungsgemäß umgesetzt werden und Probleme und Hindernisse rasch erkannt und wirksam behoben werden; ist der Auffassung, dass die EU-Delegationen Nutzen aus einem strafferen System ziehen würden, das auf einem einheitlichen Regelwerk und Leitlinien beruht, um mehr Kohärenz zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die Präsenz der EU-Delegationen in Drittländern stärker in die Umsetzung bestehender und neuer Freihandelsabkommen einzubinden, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der lokalen Gründerszene; fordert die Kommission und den EAD auf, ihre Bemühungen im Bereich der Wirtschaftsdiplomatie fortzuführen und sich dabei unter anderem auf europäische Handelskammern zu stützen;

27.  fordert die Kommission auf, eine Studie über die kumulativen Auswirkungen von Handelsabkommen in den einzelnen Sektoren und Ländern zu erstellen, um zur Beurteilung der Handelspolitik sowie dazu beizutragen, dass ihre Auswirkungen vorausgesehen und abgewendet werden können;

28.  weist darauf hin, dass bestimmte Branchen im Zusammenhang mit dem Handel in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, flankierende Maßnahmen unter Berücksichtigung einer sozialen Perspektive zu entwickeln, um die Vorteile der Handelsliberalisierung zu maximieren und die möglichen negativen Auswirkungen zu minimieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Wirksamkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu stärken und diesen wirkungsvoller zu machen;

29.  fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Foren wie der G20, den Vereinten Nationen, der OECD, der IAO, der Weltbank, der Weltzollorganisation und der Internationalen Organisation für Normung bei der Ausarbeitung internationaler Normen, deren Umsetzung und der Überwachung des Handels, unter anderem in Bezug auf soziale und ökologische Auswirkungen, fortzusetzen und zu vertiefen;

Analyse des der Kommission vorgelegten ersten Berichts über die Umsetzung von Freihandelsabkommen

30.  begrüßt, dass die Kommission den ersten Bericht über die Umsetzung von Freihandelsabkommen veröffentlicht hat; fordert die Kommission auf, den Bericht auch weiterhin jährlich zu veröffentlichen; besteht jedoch auch darauf, dass die Kommission eingehendere umfassende Studien über die Umsetzung der Freihandelsabkommen der Union durchführt, das Thema tiefgreifender untersucht und sicherstellt, dass die Studien relevante und geeignete ökonometrische und qualitative Analysen und Interpretationen von Daten, konkrete Empfehlungen, eine kontextuelle Einordnung der veröffentlichten Zahlen und die Bereitstellung zusätzlicher qualitativer Informationen enthalten, und zwar auch – was die Umsetzung der Vorschriften betrifft – in Bezug auf die einzelnen Aspekte der Freihandelsabkommen wie Handel und nachhaltige Entwicklung und öffentliche Aufträge; betont, dass dies eine umfassende und bessere Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen der Abkommen vor Ort ermöglichen wird und der Bericht somit den EU-Organen bei der Festlegung und Durchführung der Handelsstrategie der Union als nützliche Richtschnur dienen kann; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass für solche Studien ein gemeinsames Verfahren festgelegt und befolgt werden sollte;

31.  fordert die Kommission auf, über die Meistbegünstigungsklauseln in den geltenden bilateralen Freihandelsabkommen der EU Bericht zu erstatten und darzulegen, wie effektiv diese Klauseln in der Praxis sind, wenn es darum geht, der EU durch die von ihren Freihandelspartnern ausgehandelten Freihandelsabkommen einen breiteren Marktzugang in Drittländern zu sichern;

32.  weist darauf hin, dass in dem Bericht eine Reihe von Informationen und Zahlen fehlen; fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten und den Partnerländern zusammenzuarbeiten, um mehr Daten und Informationen über die Umsetzung der Abkommen zu erhalten; fordert die Kommission auf, Informationen über – unter anderem – die Auswirkungen aller Freihandelsabkommen auf Wachstum und Beschäftigung, den Beitrag der Freihandelsabkommen zur Entwicklung der Handelsströme und die Auswirkungen der Handels- und Investitionsabkommen auf die Investitionsströme und den Handel mit Dienstleistungen bereitzustellen;

33.  ist besorgt über die geringe Inanspruchnahme der in den Freihandelsabkommen der EU enthaltenen Handelspräferenzen und insbesondere darüber, dass sie von europäischen Exporteuren in geringerem Umfang genutzt werden als von Exporteuren aus Partnerländern; fordert die Kommission auf, so rasch wie möglich die Gründe für dieses Missverhältnis zu ermitteln und darauf zu reagieren; fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen komplexen Ursprungsregeln und der Inanspruchnahme von Präferenzabkommen durch Wirtschaftsteilnehmer zu analysieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zügig Maßnahmen zu entwickeln, um die Wirtschaftsteilnehmer besser über die in den Freihandelsabkommen vorgesehenen Handelspräferenzen zu informieren; ist der Auffassung, dass detaillierte Informationen, auch auf Mikroebene, erforderlich sind, um die Umsetzung der von der EU geschlossenen Freihandelsabkommen ordnungsgemäß bewerten zu können;

34.  ist der Ansicht, dass die Kommission die Umsetzung der Freihandelsabkommen mit der gleichen Aufmerksamkeit verfolgen sollte, mit der sie zuvor die Verhandlungen führte; fordert die Kommission auf, bei den Handelspartnern der Union Umsetzungsprobleme zur Sprache zu bringen, damit diese Probleme gelöst werden können, und sich hierüber regelmäßig mit Wirtschaftsteilnehmern aus der Union auszutauschen;

35.  fordert die Kommission auf, einen differenzierten Ansatz in Bezug auf die untersuchten Branchen zu verfolgen und zu erläutern, wie sich die Umsetzung der Handelsabkommen auf Branchen auswirkt, die als sensibel betrachtet werden;

36.  begrüßt die Ankündigung, dass Zeitpläne für die Umsetzung der einzelnen Handelsabkommen eingeführt werden sollen, und fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung der Zeitpläne alle interessierten Parteien einzubeziehen; fordert die Kommission auf, die verfolgten Ziele und die spezifischen Kriterien, anhand deren eine eindeutige Bewertung vorgenommen werden soll, wie etwa Fortschritte beim Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, die Quote der Inanspruchnahme von Präferenzen und Kontingenten oder die Situation bezüglich der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie Fortschritte im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, darzulegen; erwartet, dass die Zeitpläne für die Umsetzung dem Parlament zeitgleich mit der offiziellen Befassung übermittelt werden, und fordert, dass die Fortschritte bezüglich der Zeitpläne in den jährlichen Bericht über die Umsetzung von Freihandelsabkommen aufgenommen werden;

37.  weist darauf hin, dass Handelsabkommen, einschließlich der Handelskapitel in Assoziierungsabkommen, erst in Kraft treten können, wenn sie vom Parlament ratifiziert wurden; ist der Auffassung, dass die Praxis, wonach die Zustimmung des Parlaments abzuwarten ist, bevor politisch bedeutende Abkommen vorläufig zur Anwendung kommen, bereichsübergreifend befolgt werden muss, wie es von Kommissionsmitglied Malmström bei ihrer Anhörung am 29. September 2014 zugesichert wurde;

Besondere Bestimmungen der gemeinsamen Handelspolitik für KMU

38.  fordert die Kommission auf, das gesamte KMU-Instrumentarium zu bewerten, um einen stärker integrierten umfassenden Ansatz und eine wirkliche Strategie für die Internationalisierung von KMU zu entwickeln, um sie bei der Entwicklung zu Exportunternehmen zu unterstützen; fordert die Kommission auf, diesen Ansatz in den internationalen Foren zu vertreten; unterstützt das Engagement für effiziente Informationskampagnen für KMU, die zur Verbesserung der Präferenznutzungsquoten bei EU-Freihandelsabkommen beitragen sollen; hebt hervor, wie wichtig Mehrsprachigkeit ist, wenn KMU aus allen Mitgliedstaaten der EU erreicht werden sollen; fordert, dass KMU, die Ausfuhren in ausländische Märkte in Betracht ziehen, mehr rechtliche und administrative Unterstützung erhalten, und zwar nicht nur, indem Websites aktualisiert werden, sondern auch, indem die Verwendung neuer Tools wie Online-Chats zu technischen Fragen erwogen wird, über die grundlegende, leichter abrufbare Unterstützung angeboten werden könnte; fordert, dass sich auch die EU-Delegationen an der Bereitstellung von Informationen über Ausfuhren in die betreffenden überseeischen Märkte beteiligen, um KMU zu unterstützen;

39.  bedauert, dass der Bericht der Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen kaum Informationen über KMU enthält; fordert die Kommission auf, einen speziellen Teil ihres Berichts den Auswirkungen der Umsetzung von Handelsabkommen auf KMU und der Nutzung der Sondervorschriften für KMU zu widmen;

40.  begrüßt die Aufnahme von spezifischen KMU-Kapiteln in Freihandelsabkommen, über die derzeit verhandelt wird, und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um die Aushandlung und Einbeziehung von spezifischen KMU-Kapiteln und -Bestimmungen in die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen und in ihre Legislativvorschläge fortzusetzen, damit kleine und mittlere Unternehmen besser in die Lage versetzt werden, am Handel teilzunehmen und Investitionen zu tätigen; hebt hervor, dass es für KMU sehr wichtig ist, die komplexen Ursprungsregeln zu verstehen und eine aktualisierte, leicht anwendbare und eindeutige Fassung zu erhalten, und dass in Bezug auf den Zugang kleiner Unternehmen zu ausländischen Beschaffungsmärkten besondere Bestimmungen für KMU ausgehandelt werden müssen; fordert die Kommission auf, darauf hinzuarbeiten, dass ein auf KMU zugeschnittener Ursprungsregel-Rechner eingerichtet wird, um KMU die Inanspruchnahme von Präferenzen im Rahmen geltender Abkommen zu ermöglichen und dadurch die Präferenznutzungsrate zu steigern;

Bedeutung des Zugangs zu öffentlichen Beschaffungsmärkten und des Schutzes geografischer Angaben

41.  weist darauf hin, dass der Schutz geografischer Angaben zu den offensiven Interessen der EU bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen gehört; betont, dass aus dem Bericht über die Umsetzung von Freihandelsabkommen hervorgeht, dass die Bestimmungen über den Schutz geografischer Angaben von bestimmten Partnern nicht eingehalten werden, und fordert die Kommission auf, unverzüglich zu handeln, um die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen;

42.  weist darauf hin, dass die öffentlichen Beschaffungsmärkte der EU die offensten der Welt sind; ist darüber besorgt, dass sich bestimmte Handelspartner nicht an die in den EU-Freihandelsabkommen enthaltenen Bestimmungen über den Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten halten, was zu Lasten von Unternehmen aus der EU geht, und dass in bestimmten Drittländern der Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten sehr begrenzt ist; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, einen besseren Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern sicherzustellen und im Einklang mit den Bestimmungen des Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen Maßnahmen in Bezug auf Drittländer zu prüfen, die ihren inländischen Unternehmen einen vorrangigen Zugang zu ihren öffentlichen Beschaffungsmärkten gewähren; fordert die Kommission darüber hinaus auf, Daten zur Inanspruchnahme der in Freihandelsabkommen verankerten Bestimmungen über öffentliche Aufträge durch die Unternehmen zu erheben und zu veröffentlichen, um einen besseren Eindruck von den Schwierigkeiten zu gewinnen, mit denen EU-Unternehmen konfrontiert sind;

43.  fordert die Kommission auf, mehr Informationen und Statistiken darüber bereitzustellen, wie sich der Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten in den letzten Jahren verändert hat, und konkrete Angaben darüber zu machen, welche Vorteile sich aus dem Schutz geografischer Angaben ergeben haben;

Die wirksame Umsetzung der Handelspolitik trägt zur Förderung und Wahrung der Werte der EU bei

44.  erinnert daran, dass die gemeinsame Handelspolitik einen Beitrag zur Wahrung und Förderung der in Artikel 2 EUV genannten Werte sowie zur Verfolgung der in Artikel 21 EUV aufgezählten Ziele leisten muss, wie etwa Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, der Grundrechte und -freiheiten, Gleichheit, Achtung der Menschenwürde sowie Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte; ist der Auffassung, dass das Erreichen dieser Ziele entschlossene und anhaltende Bemühungen der Kommission erfordert; betont, dass in der Agenda 2030 der VN und im Klimaschutzabkommen von Paris grundlegende Referenzwerte angegeben sind, an denen sich der Beitrag messen lässt, den die Handelspolitik der EU zu den vereinbarten globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung leistet;

45.  fordert die Kommission auf, das Allgemeine Präferenzsystem (ASP), insbesondere das ASP+, systematisch zu überwachen und weiterhin alle zwei Jahre entsprechende Berichte zu veröffentlichen; fordert die Kommission auf, stärker mit den Empfängerländern, dem EAD, den Delegationen der EU, den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen, Unternehmen, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, damit die Erfassung von Daten verbessert und das Überwachungsverfahren genauer analysiert werden kann, sodass eine eindeutige Bewertung der Umsetzung aller Aspekte des Systems möglich ist; betont, dass die Wirksamkeit des APS von der Fähigkeit der Kommission abhängt, im Falle der Nichtumsetzung internationaler Arbeits- oder Umweltübereinkommen die Bestimmungen der Rechtsvorschriften zu überwachen und umzusetzen;

46.  weist darauf hin, dass Abkommen der neuen Generation Klauseln über die Menschenrechte und Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthalten, die vollständig und uneingeschränkt umzusetzen sind, um die Achtung der Menschenrechte, der Werte der EU sowie hoher sozialer und ökologischer Standards sicherzustellen und zu fördern; nimmt die Bewertung der Kapitel über nachhaltige Entwicklung in dem Bericht der Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen zur Kenntnis und fordert eine rechtzeitige Umsetzung der bestehenden Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung; fordert die Kommission auf, eine genaue und spezifische Methode für die Überwachung und Bewertung der Umsetzung dieser Kapitel zu erarbeiten, da es nicht möglich ist, ihre Beurteilung allein auf der Grundlage quantitativer Daten durchzuführen; erinnert daran, dass es in bestimmten Fällen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung gibt, beispielsweise beim Freihandelsabkommen EU-Korea, und wiederholt daher seine Forderung, die Durchsetzung und Überwachung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung durch eine stärkere Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, in alle Handelsabkommen zu verstärken; bedauert, dass die Kommission die Debatte darüber, wie die Durchsetzung des Kapitels über nachhaltige Entwicklung in Handelsabkommen verstärkt werden kann, vorzeitig abgeschlossen hat, einschließlich der Prüfung eines sanktionsbasierten Ansatzes und anderer Optionen;

47.  erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle der nationalen Beratungsgruppen (IBG); hebt hervor, dass strukturiertere und transparentere Beziehungen zu internen Beratungsgruppen für Handelspartner von zusätzlichem Nutzen sein können, da sie für ein besseres Verständnis der Erfordernisse und Bestrebungen vor Ort von zentraler Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass die IBG bei dem Verfahren, das zur besseren Überwachung und Umsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung notwendig ist, einen entscheidenden Beitrag leisten;

48.  begrüßt die Überarbeitung der Strategie für Handelshilfe und unterstützt das Ziel, die Kapazitäten der Entwicklungsländer zu stärken, damit diese größeren Nutzen aus den durch die Handelsabkommen der EU eröffneten Chancen ziehen können; betont ferner, dass die Strategie zur Förderung eines fairen und ethischen Handels beitragen muss und zu einem Schlüsselinstrument bei der Bekämpfung der zunehmenden globalen Ungleichheit und der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in den EU-Partnerländern werden sollte; legt der Kommission nahe, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem für ihre Exporte den Zugang zum europäischen Markt aufrechtzuerhalten und den Klimawandel zu bekämpfen;

49.  spricht sich erneut dafür aus, im Rahmen der ausschließlichen Zuständigkeiten der Union in alle künftigen Handelsabkommen ehrgeizige Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung aufzunehmen; begrüßt, dass die laufenden Verhandlungen über die Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko und des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Chile Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung umfassen; erinnert daran, dass Freihandelsabkommen eine gute Gelegenheit bieten, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu verstärken;

50.  begrüßt, dass die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern in dem Bericht der Kommission über die Umsetzung ihrer Handelsstrategie berücksichtigt wird; unterstreicht, dass sichergestellt werden muss, dass Frauen in gleichem Maße vom Handel profitieren wie Männer, auch im Rahmen der Strategie für Handelshilfe; betont, dass dies einen proaktiven Ansatz der Kommission erfordert, der die durchgängige Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten in der EU-Handelspolitik fördert, und fordert die Kommission auf, diesen Aspekt in ihre künftigen jährlichen Durchführungsberichte aufzunehmen;

51.  begrüßt, dass die Kommission zugesagt hat, dafür zu sorgen, dass die Handelsverhandlungen über die Modernisierung des gegenwärtigen Assoziierungsabkommens zwischen Chile und der EU erstmals in der Geschichte der EU ein spezielles Kapitel zu Geschlechtergleichstellung und Handel umfassen werden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission und den Rat, die Aufnahme eines spezifischen Kapitels zur Geschlechtergleichstellung in die Handels- und Investitionsabkommen der EU zu fördern und zu unterstützen;

52.  begrüßt die Verabschiedung der Anti-Folter-Verordnung und weist darauf hin, dass es wichtig ist, ihre ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung durch unsere Handelspartner zu überwachen; unterstützt die Gründung der internationalen Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen;

53.  begrüßt die Verabschiedung der Verordnung ((EU) 2017/821) über Mineralien aus Konfliktgebieten, die zu einer verantwortungsvolleren Handhabung der globalen Wertschöpfungskette beitragen soll; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenträger auf, ihre Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf das Inkrafttreten der Verordnung fortzusetzen; fordert die Kommission auf, für effizient konzipierte Begleitmaßnahmen zu sorgen, damit die Mitgliedstaaten und die beteiligten nationalen Akteure auf die notwendigen Kompetenzen und Hilfeleistungen zurückgreifen können, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Begleitung von KMU beim Ausbau ihrer Kapazitäten zur Erfüllung der in der Verordnung vorgesehenen Sorgfaltspflichten liegt;

54.  nimmt die Verbreitung integrierter globaler Lieferketten im internationalen Handel zur Kenntnis; bekräftigt seine Forderung, nach Wegen zur Entwicklung von Strategien und Regeln für Transparenz und Rechenschaftspflicht in der globalen Wertschöpfungskette zu suchen, und betont, dass die gemeinsame Handelspolitik so umgesetzt werden muss, dass ein verantwortungsvolles Management der globalen Wertschöpfungsketten gewährleistet ist; fordert die Kommission auf, die soziale Verantwortung der Unternehmen im Rahmen ihrer Handelspolitik zu fördern und zu stärken, einschließlich weiterer Maßnahmen zur Entwicklung spezifischer Regeln und Praktiken unter Berücksichtigung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, um eine wirksame Umsetzung der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu gewährleisten; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, das Thema soziale Verantwortung der Unternehmen in alle Handelsabkommen aufzunehmen und die betreffenden Bestimmungen im Rahmen der vom Parlament geforderten verbesserten unabhängigen Überwachung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung, an der die Zivilgesellschaft beteiligt ist, wirksam zu überwachen; bekräftigt seine Unterstützung für internationale Initiativen wie den Nachhaltigkeitspakt für Bangladesch und fordert die Kommission auf, den Schwerpunkt auf die Umsetzung zu legen;

55.  fordert die Kommission und alle internationalen Akteure auf, die neuen Leitsätze der OECD für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhbranche einzuhalten;

56.  weist erneut darauf hin, dass die Handels- und Entwicklungspolitik der EU durch wirtschaftliche Diversifizierung, die faire und entwicklungsfördernde Welthandelsregeln voraussetzt, weltweit zu einer nachhaltigen Entwicklung, zur regionalen Integration und zur Eingliederung der Entwicklungsländer in die regionalen und letztlich weltweiten Wertschöpfungsketten beitragen müssen; fordert die Kommission auf, die Schaffung einer fairen kontinentalen Freihandelszone in Afrika durch politische und technische Hilfe weiterhin zu unterstützen;

57.  erinnert daran, dass sich die EU verpflichtet hat, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit auf globaler Ebene zu bekämpfen, da sich eine solche Verpflichtung aus den in Artikel 21 EUV niedergelegten Werten der EU ergibt; fordert die Kommission erneut auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, der ein Verbot der Einfuhr von Waren, die unter Einsatz von Kinderarbeit oder jeglicher Form von Zwangsarbeit oder moderner Sklaverei produziert wurden, vorsieht; hebt in diesem Zusammenhang hervor, wie wichtig es ist, dass die IAO-Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung auch von den Ländern ratifiziert werden, die das bisher nicht getan haben;

58.  nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die im Hinblick auf den Abschluss und die Umsetzung von WPAs erzielt wurden; ist der Ansicht, dass eine eingehende Analyse der Auswirkungen dieser Abkommen auf die afrikanischen Volkswirtschaften sowie deren Teilbereiche und Arbeitsmärkte und auf die Förderung des intraregionalen Handels in Afrika durchgeführt werden muss; fordert die Kommission auf, den Dialog im Geiste einer wirklichen Partnerschaft voranzubringen, damit noch offene Fragen geklärt werden können; weist erneut darauf hin, dass WPAs asymmetrische Abkommen sind, in denen Entwicklungs- und Handelsaspekten dieselbe Bedeutung beigemessen werden sollte; fordert unter diesem Aspekt, dass die flankierenden Maßnahmen, darunter die Auszahlung von Mitteln aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, zügig umgesetzt werden;

59.  begrüßt außerdem die Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens CARIFORUM–EU; weist darauf hin, dass noch mehr Sensibilisierungsarbeit erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Länder der CARICOM die Chancen des Abkommens nutzen können; begrüßt, dass der Gemischte Beratende Ausschuss eingerichtet wurde, fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass künftige zivilgesellschaftliche Einrichtungen rechtzeitig einberufen werden;

60.  wiederholt seine Forderung, dass die EU im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse auf geeignete und wirksame Lösungen für die Einführung eines transparenten und funktionsfähigen Kennzeichnungssystems im Sinne einer „sozialen und umweltbezogenen Rückverfolgbarkeit“ über die gesamte Herstellungskette hinarbeitet und sich parallel dazu für ähnliche Maßnahmen auf internationaler Ebene einsetzt;

Die Umsetzung der Handelspolitik der EU muss mit Transparenz und Zugang zu Informationen einhergehen

61.  nimmt die Arbeit der Kommission in Bezug auf Transparenz zur Kenntnis und fordert die Kommission auf, die Verhandlungen möglichst transparent und unter uneingeschränkter Achtung der im Rahmen anderer Verhandlungen festgelegten bewährten Verfahren zu führen; ist der Auffassung, dass die Herstellung von Transparenz zu den Hauptzielen der Kommission zählen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Unterlagen im Zusammenhang mit der Aushandlung und Umsetzung von Abkommen zu veröffentlichen, soweit dadurch nicht die Verhandlungsposition der Union nicht gefährdet wird;

62.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine geeignete Kommunikationsstrategie für die Handelspolitik sowie für jedes Handelsabkommen zu erarbeiten, damit möglichst viele Informationen vermittelt und die Informationen für bestimmte Interessenträger aufbereitet werden, sodass sie Nutzen aus den Abkommen ziehen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu entwickeln, um die Wirtschaftsbeteiligten für die geschlossenen Abkommen zu sensibilisieren und dabei einen regelmäßigen Dialog mit den Berufsverbänden, den Unternehmen und der Zivilgesellschaft zu führen;

63.  begrüßt, dass der Rat die Verhandlungsmandate für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA), das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA), die Abkommen mit Japan, Tunesien und Chile sowie für das Übereinkommen über einen multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) veröffentlicht hat, und dass die Kommission ihre Entwürfe für Verhandlungsmandate für Abkommen mit Australien und Neuseeland und für die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs veröffentlicht hat und somit die langjährige Forderung des Parlaments nach Transparenz erfüllt wurde; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, alle Verhandlungsmandate zu veröffentlichen, und die Kommission, alle Vorschläge für Mandate für die Aufnahme von zukünftigen Verhandlungen zu veröffentlichen; fordert den Rat und die Kommission auf, bei der Ausarbeitung und Annahme von Verhandlungsmandaten den Empfehlungen des Parlaments Folge zu leisten;

64.  wiederholt seine Forderung, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente, die Wirtschaftsbeteiligten, die Vertreter der Zivilgesellschaft und die Sozialpartner bei der Überwachung der Handelspolitik, einschließlich Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung, ohne darauf beschränkt zu sein, stärker einzubeziehen; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan und eine Beschreibung der „verstärkten Partnerschaft“ für die Umsetzung von Handelsabkommen zu veröffentlichen;

65.  fordert die Kommission auf, die Qualität der für jedes Handelsabkommen durchgeführten Folgenabschätzungen zu verbessern und eine sektorspezifische und geografische Analyse aufzunehmen; betont, dass eine bessere und fristgerechtere Kommunikation der Informationen in den Ex-ante- und Ex-post-Folgenabschätzungen zu Handelsabkommen entscheidend ist;

66.  begrüßt die Ankündigung, eine beratende Gruppe für die Überwachung der Handelspolitik einzurichten; erachtet es als sehr wichtig, bei der Einrichtung dieser neuen Stelle zügig, transparent, öffentlich und inklusiv vorzugehen; fordert die Kommission auf, die Sitzungs- und Arbeitsdokumente dieser beratenden Gruppe regelmäßig zu veröffentlichen; fordert die Kommission ferner auf, Verfahren festzulegen, mit denen sichergestellt wird, dass die von der beratenden Gruppe aufgeworfenen Fragen ordnungsgemäß beantwortet werden;

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67.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den nationalen Parlamenten, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln.

(1)ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 30.
(2)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0439.
(3)ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 19.
(4)ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 21.
(5)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0330.
(6)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0437.
(7)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0488.
(8)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0090.
(9)Angenommene Texte, P8_TA(2016)0369.
(10)ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 31.
(11)ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 94.
(12)Angenommene Texte, P8_TA(2017)0225.

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen