Beschluss des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2018 über die Ernennung von Antonio Mura in den gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) eingerichteten Auswahlausschuss (2018/2071(INS))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)(1),
– unter Hinweis auf den Vorschlag seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (B8‑0237/2018),
– gestützt auf seine Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Antonio Mura die in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1939 festgelegten Bedingungen erfüllt;
1. schlägt die Ernennung von Antonio Mura in den Auswahlausschuss vor;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.