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Verfahren : 2017/2259(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0162/2018

Eingereichte Texte :

A8-0162/2018

Aussprachen :

PV 30/05/2018 - 28
CRE 30/05/2018 - 28

Abstimmungen :

PV 31/05/2018 - 7.10
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0240

Angenommene Texte
PDF 179kWORD 69k
Donnerstag, 31. Mai 2018 - Straßburg
Durchführung der EU-Strategie für die Jugend
P8_TA(2018)0240A8-0162/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Mai 2018 zur Durchführung der EU-Strategie für die Jugend (2017/2259(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 9, 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Artikel 14, 15, 21, 24 und 32,

–  unter Hinweis auf das von der EU im Jahr 2010 ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG(1),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend 2016-2018(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 7./8. Februar 2013 zur Beschäftigungsinitiative für Jugendliche(4),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)(5),

–  unter Hinweis auf die Bewertung der EU-Jugendstrategie durch die Kommission(6),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“)(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zur Zukunft des Programms Erasmus+(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG(9),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Paris zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union vom 17. März 2015 in Paris angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den am 23. November 2015 vom Rat angenommenen gemeinsamen Bericht 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)(10),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. August 2015 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (COM(2015)0408),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2016 zur Bewertung der EU-Jugendstrategie 2013-2015(12),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika(13),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates vom 25. November 2008 zur Jugendpolitik des Europarates (CM/Res(2008)23),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Europarates vom 31. Mai 2017 zu Jugendarbeit (CM/Res(2017)4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung(15),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen – Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)(16),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU(17),

–  unter Hinweis auf den Schattenbericht des Europäischen Jugendforums zur Jugendpolitik,

–  unter Hinweis auf die Resolution des Europäischen Jugendforums zur EU-Jugendstrategie(18),

–  unter Hinweis auf das Grundsatzpapier mit dem Titel „Engage. Inform. Empower“ (Motivieren. Informieren. Stärken) der Europäischen Informations- und Beratungsagentur (ERYICA),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 über das Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0162/2018),

A.  in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Rezession auf die Perspektiven junger Menschen zur Entfaltung ihres vollen Potenzials weiterhin in der gesamten Europäischen Union zu spüren sind;

B.  in der Erwägung, dass zahlreiche Mitgliedstaaten, insbesondere die Mitgliedstaaten in Südeuropa, nach wie vor weit davon entfernt sind, bei einer Reihe von jugendpolitischen Indikatoren wie Beschäftigung, Wohlfahrt und Sozialschutz ihren Stand von vor der Krise zu erreichen;

C.  in der Erwägung, dass die Verringerung der Unterschiede auf regionaler Ebene in der gesamten EU offensichtlich ist; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in vielen Regionen nach wie vor unter dem Vorkrisenniveau liegen;

D.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den vergangenen Jahren schrittweise zurückgegangen ist, wenn sie auch nach Angaben von Eurostar im Januar 2018 16,1 % und in einigen Mitgliedstaaten sogar mehr als 34 % betrug; in der Erwägung, dass sich im Vergleich zu den Werten von 2008 (15,6 %) feststellen lässt, dass diese Quote gestiegen ist; in der Erwägung, dass sich nach diesen Zahlen eine Pauschallösung verbietet, wenn wir das volle Potenzial junger Menschen ausschöpfen wollen; in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote in den Gebieten in äußerster Randlage besorgniserregend ist, da sie in einigen dieser Gebiete, etwa Mayotte, über 50 % liegt;

E.  in der Erwägung, dass benachteiligte Gruppen, wie ethnische Minderheiten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Frauen, LGBTIQ-Personen, Migranten und Flüchtlinge, die mit Hindernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Kultur, sozialen Dienstleistungen und Bildung konfrontiert sind, von der sozioökonomischen Krise am stärksten betroffen sind;

F.  in der Erwägung, dass die Bildung dazu beiträgt, die Auswirkungen der sozioökonomischen Ungleichheiten zu mindern und Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um die intergenerationale Übertragung von Benachteiligungen zu verringern;

G.  in der Erwägung, dass die fehlende Investition in junge Menschen und die Rechte junger Menschen verhindern wird, dass junge Menschen ihre Rechte einfordern, ausüben und verteidigen, und dass sie zu einer Verschärfung von Phänomenen wie Bevölkerungsrückgang, Schulabbruch, Mangel an beruflichen Qualifikationen, später Eintritt in den Arbeitsmarkt, mangelnde finanzielle Unabhängigkeit, die Gefahr, dass die Systeme der sozialen Sicherheit nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, weit verbreitete Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen und soziale Ausgrenzung beitragen wird;

H.  in der Erwägung, dass die Probleme, vor denen junge Menschen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung sowie soziale und politische Teilhabe stehen, nicht einheitlich sind, wobei einige Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark betroffen sind; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um diejenigen zu unterstützen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt bzw. vollkommen vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind;

I.  in der Erwägung, dass die Erhaltung wohnortnaher Schulen und Bildungseinrichtungen in allen europäischen Regionen eine zentrale Bedeutung hat, wenn es um die bessere Ausbildung junger Menschen geht und die EU die Regionen bei dieser Herausforderung uneingeschränkt unterstützen will;

J.  in der Erwägung, dass insbesondere Bildung, interkultureller Dialog, strategische Kommunikation und eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten eine Schlüsselrolle spielen, um der Radikalisierung und Marginalisierung junger Menschen entgegenzuwirken und ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen;

K.  in der Erwägung, dass junge Menschen aktiv an der Planung, Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung aller Maßnahmen mitwirken sollten, die sich auf junge Menschen auswirken; in der Erwägung, dass nach Ansicht von 57 % der Jugendorganisationen in der EU ihr Sachverstand bei der Ausarbeitung von jugendpolitischen Maßnahmen nicht berücksichtigt wird(19);

L.   in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass Jugendorganisationen eine angemessene Repräsentativität und Inklusion junger Menschen sicherstellen, um uneingeschränkt legitim zu sein;

M.  in der Erwägung, dass die EU-Jugendstrategie eine Kontinuitätsstrategie ist, die fortwährend verbessert wird, dass aber ihre Ziele weiterhin sehr weit und hoch gesteckt sind; in der Erwägung, dass ordnungsgemäß festgelegte Bezugspunkte fehlen;

N.  in der Erwägung, dass in der EU-Jugendstrategie 2010-2018 die Notwendigkeit eines strukturierten Dialogs zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern betont wird;

O.  in der Erwägung, dass es oberstes Ziel der EU-Jugendstrategie ist, die Zahl der Möglichkeiten zu erhöhen und für Chancengleichheit für alle jungen Europäer zu sorgen;

P.  in der Erwägung, dass junge Menschen durch sachdienlichere, wirksamere und besser koordinierte jugendpolitische Maßnahmen, eine bessere und leicht zugängliche Bildung und durch einen gezielteren Einsatz der für wirtschafts-, beschäftigungs- und sozialpolitische Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie auf EU-Ebene unterstützt und in die Lage versetzt werden sollten, die schwerwiegenden Probleme, mit denen sie derzeit konfrontiert sind, und die Herausforderungen, die sich ihnen in Zukunft stellen werden, zu meistern;

Q.  in der Erwägung, dass die EU in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien, wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) und die Jugendgarantie, in die Wege geleitet hat, deren Ziel es ist, im Bildungsbereich sowie auf dem Arbeitsmarkt für mehr Chancen und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sorgen und die Inklusion junger Menschen, die Stärkung ihrer Stellung und ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern;

R.  in der Erwägung, dass die EU-Tätigkeit im Jugendbereich in den derzeitigen und künftigen politischen Maßnahmen und Finanzierungsprogrammen durch die Integration einer Jugenddimension durchgängig berücksichtigt und in allen wesentlichen Politikbereichen, wie Wirtschaft, Beschäftigung und Soziales, Kohäsion, Gesundheit, Frauen, Mitbestimmung, Migration, Kultur, Medien und Bildung verankert werden muss;

S.  in der Erwägung, dass die Umsetzung der künftigen EU-Jugendstrategie zwischen den verschiedenen Politikbereichen und Institutionen abgestimmt werden muss;

T.  in der Erwägung, dass in die Entscheidungsprozesse zu jugendpolitischen Maßnahmen eine geschlechtsspezifische Perspektive einbezogen werden muss, in deren Rahmen die spezifischen Herausforderungen und Umstände berücksichtigt werden, mit denen insbesondere Mädchen und junge Frauen aus unterschiedlichen kulturellen und religiösen Zusammenhängen konfrontiert sind; in der Erwägung, dass besondere geschlechtsspezifische Maßnahmen, wie die Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, gleichstellungsorientierte Bildung und Sexualerziehung, in die Jugendpolitik aufgenommen werden sollten; in der Erwägung, dass es bei Frauen durchschnittlich 1,4 mal wahrscheinlicher ist als bei Männern, dass sie zu NEET werden(20), und dass es fortgesetzter Anstrengungen bedarf, damit sich die Beteiligungsquote von jungen Frauen am Arbeitsmarkt insbesondere nach dem Mutterschaftsurlaub und von alleinerziehenden Müttern sowie von Schulabbrechern, Geringqualifizierten, jungen Menschen mit Behinderungen und allen Jugendlichen, die von Diskriminierung bedroht sind, erhöht;

U.  in der Erwägung, dass es nachhaltiger Anstrengungen bedarf, um die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen, Migranten, Flüchtlinge, NEET und Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

V.  in der Erwägung, dass Bildung bei der Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung eine entscheidende Rolle spielt und daher Investitionen in Fertigkeiten und Kompetenzen für die Eindämmung der hohen Arbeitslosenrate, insbesondere unter NEET, äußerst wichtig sind;

W.  in der Erwägung, dass die Union nach Maßgabe von Artikel 9 AEUV bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politiken und ihrer Maßnahmen den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit einem angemessenen sozialen Schutz, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen muss;

X.  in der Erwägung, dass die EU-Jugendstrategie eine gute Grundlage für eine fruchtbare und sinnvolle Zusammenarbeit im Jugendbereich geschaffen hat;

Y.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Ziele des letzten Dreijahreszyklus der EU-Jugendstrategie (2010–2018) nicht richtig und genau überprüft werden kann und dass der Vergleich der jeweiligen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten kaum beurteilt werden kann, da es an Bezugspunkten und Indikatoren mangelt und sich die Umsetzungsinstrumente überschneiden;

Z.  in der Erwägung, dass Berufsberatung und der Zugang zu Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten und Bildungsangebote für die künftige bildungsbezogene Entwicklung und den Übergang in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind;

AA.  in der Erwägung, dass die EU bei der Festlegung der Ziele dieser Strategie sowie ihrer Umsetzung und Bewertung eng mit den nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammenarbeiten muss;

Jugendpolitische Herausforderungen und Erkenntnisse aus dem derzeitigen jugendpolitischen Entscheidungsprozess der EU

1.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass sich die langfristigen Sparmaßnahmen, insbesondere Kürzungen der Mittel für Bildung, Kultur und jugendpolitische Maßnahmen, nachteilig auf junge Menschen und ihre Lebensbedingungen ausgewirkt haben; weist darauf hin, dass junge Menschen, insbesondere die am meisten benachteiligten Personengruppen, wie junge Menschen mit Behinderungen, junge Frauen, Minderheiten, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, besonders stark von der zunehmenden Ungleichheit und dem Risiko von Ausgrenzung, Unsicherheit und Diskriminierung betroffen sind;

2.  begrüßt die Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich, die ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, die Probleme der meisten Europäer zu bewältigen, nationale politische Entscheidungsträger durch die Bereitstellung von Fachkenntnissen, Empfehlungen und Legitimität zu unterstützen und erfolgreich weitere EU-Finanzmittel zu mobilisieren;

3.  vertritt die Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung ein angemessenes, aber immer noch unzureichendes Instrument für die Festlegung eines Rahmens für jugendpolitische Maßnahmen ist, und dass sie durch andere Maßnahmen ergänzt werden muss; fordert erneut eine engere Zusammenarbeit und einen Austausch bewährter Verfahren in Jugendfragen auf lokaler, regionaler und nationaler sowie auf EU-Ebene; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf eindeutige Indikatoren und Bezugswerte zu verständigen, damit die erzielten Fortschritte gemessen werden können;

4.  würdigt die positiven Ergebnisse der EU-Jugendstrategie mittels der Durchführung von sektorübergreifenden Tätigkeiten und der Einleitung eines strukturierten Dialogs, um die Teilhabe junger Menschen sicherzustellen, und ist der Ansicht, dass das allgemeine Bewusstsein der maßgeblichen Akteure und Interessenträger für die Ziele und die Instrumente der EU-Jugendstrategie geschärft werden muss; weist insbesondere darauf hin, dass der für den strukturierten Dialog verfolgte Bottom-up-Ansatz einen Mehrwert darstellt, den es zu bewahren gilt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, bei der Entwicklung der neuen Strategie die Ergebnisse des 6. Zyklus des strukturierten Dialogs zu berücksichtigen, in dessen Mittelpunkt die künftige EU-Jugendstrategie steht;

5.  empfiehlt, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Jugendpolitik einzubinden, insbesondere in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen sie Zuständigkeiten in diesem Bereich haben;

6.  begrüßt die politischen Initiativen zur Förderung der Jugend in der EU, insbesondere „Investieren in Europas Jugend“, das Europäische Solidaritätskorps und die YEI; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Instrumente stärker mit der EU-Jugendstrategie verknüpft werden und einen Bottom-up-Ansatz verfolgen sollten; fordert die Kommission daher auf, alle die Jugend betreffenden politischen Vorschläge systematisch mit der übergeordneten Strategie zu verknüpfen, alle einschlägigen Interessenträger, wie Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, einzubeziehen sowie einen langfristigen ganzheitlichen Ansatz mit auf horizontaler Ebene genau festgelegten Zielen zu verfolgen;

7.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe für die Koordinierung der künftigen Umsetzung der EU-Jugendstrategie unter Beteiligung des Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft, insbesondere der Gewerkschaften und Jugendorganisationen, einzusetzen;

8.  fordert die Kommission auf, wirksame Instrumente für die dienststellenübergreifende Koordinierung vorzusehen und die Zuständigkeit für die Einbeziehung des Themas Jugend als Cluster einem Vizepräsidenten der Kommission zu übertragen;

9.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die europäische Säule sozialer Rechte als Grundlage für die bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften für junge Menschen heranzuziehen;

10.  betont, wie wichtig es ist, einen gesunden Lebenswandel zur Verhinderung von Krankheiten zu fördern, und erachtet es für notwendig, dass junge Menschen zutreffende Informationen sowie bei schwerwiegenden psychischen Problemen im Zusammenhang mit Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum und Suchterscheinungen Unterstützung erhalten;

11.  betont, wie wichtig es ist, dass die Kommission die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den Mitgliedstaaten bewertet, damit eine bessere Überwachung und Kontrolle vor Ort ermöglicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Ziele für die EU-Jugendstrategie festzulegen, die qualitativ und quantitativ bewertet werden können, wobei die Besonderheiten jedes Mitgliedstaats und jeder Region zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission auf, die Mittel für Programme und Maßnahmen aufzustocken, die junge Menschen auf die Arbeitswelt vorbereiten;

Jungen Menschen in der EU-Jugendstrategie Gehör verschaffen

12.  empfiehlt, dass die künftige EU-Jugendstrategie partizipatorisch sein sollte und in ihrem Zentrum junge Menschen stehen sollten und dass sie das Wohlergehen verbessern und die Bedürfnisse, die Ambitionen und die Vielfalt aller jungen Menschen in Europa widerspiegeln sollte, wobei ihr Zugang zu kreativen Instrumenten unter Verwendung neuer Technologien ausgeweitet werden sollte;

13.  vertritt die Auffassung, dass die EU ihre Solidarität mit jungen Menschen bekunden und sie weiterhin zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sollte, indem sie spezifische Maßnahmen entwickelt, wie etwa die durchgängige Berücksichtigung der Freiwilligenarbeit in ihrer Politik, die Unterstützung von Jugendarbeit, die Entwicklung neuer Instrumente – besonders derjenigen, bei denen neue Technologien verwendet werden – und die Förderung des Austausches auf der Grundlage von Solidarität, gemeinschaftlichem Engagement, Freiraum und demokratischem Dialog; erkennt dementsprechend die Bedeutung der Jugendverbände als Raum für die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung eines aktiven Bürgersinns an; fordert die Mitgliedstaaten auf, die aktive Mitwirkung junger Menschen in Freiwilligenorganisationen zu fördern; betont, dass eine stärkere soziale Teilhabe junger Menschen nicht nur für sich genommen ein wichtiger Erfolg ist, sondern auch ein erster Schritt hin zu einer stärkeren politischen Teilhabe sein kann;

14.  hebt in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle des nicht formalen und des informellen Lernens sowie der Teilnahme an sportlichen Angeboten und von ehrenamtlichen Tätigkeiten für die Förderung der Herausbildung staatsbürgerlicher, sozialer und interkultureller Fähigkeiten und Fertigkeiten unter jungen Europäern hervor;

15.  fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Rechtsrahmen und angemessene Finanzmittel für die Freiwilligenarbeit vorzusehen;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, junge Menschen, insbesondere diejenigen mit weniger Möglichkeiten und diejenigen außerhalb förmlicher organisatorischer Strukturen zu ermuntern, eine aktive und kritische Rolle im öffentlichen Leben zu spielen, und einen partizipatorischen Ansatz bei der Politikgestaltung zu verfolgen, der Auswirkungen auf ihr Leben hat, indem ihnen Online- und Offline-Demokratieinstrumente geboten werden, wobei die Beschränkungen und Risiken sozialer Medien zu berücksichtigen sind, und indem die einschlägigen Interessenträger, wie Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen an der Entwicklung, Durchführung und Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen beteiligt werden;

17.  fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Menschen zu einer umfassenden Beteiligung am Wahlprozess zu ermuntern;

18.  weist darauf hin, dass der strukturierte Dialog zwischen jungen Menschen und Entscheidungsträgern beim kommenden Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit fortgesetzt werden muss; ist der Auffassung, dass der Prozess des strukturierten Dialogs systematisch zu einer Steigerung der Zahl und der Vielfalt der Gruppen junger Menschen, die erreicht werden, führen sollte, und stellt fest, dass eine ausreichende finanzielle Unterstützung für nationale und europäische Arbeitsgruppen vorgesehen werden sollte, um dies sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung nationaler, regionaler und lokaler Entscheidungsträger am strukturierten Dialog mit jungen Menschen zu fördern;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Rechnungslegung und dem Einsatz von Mitteln zur Förderung nachhaltiger Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen transparenter vorzugehen; weist darauf hin, dass sie folglich auf Anforderung ausführliche Angaben zur Situation ihrer jungen Menschen vorlegen müssen;

20.  weist darauf hin, dass es an systematischer Berichterstattung und zuverlässigen Daten zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie mangelt; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, eine stärkere Zusammenarbeit der nationalen und regionalen Statistikdienste zu fördern, wobei einschlägige und aktualisierte statistische Angaben zur Jugend vorgelegt werden müssen, die wichtig sind, damit das Ausmaß des Erfolgs der umgesetzten Strategie festgestellt werden kann; ist der Ansicht, dass diese statistischen Daten den alle drei Jahre vorgelegten Berichten beigefügt werden müssen;

21.  weist darauf hin, dass es bei der Beteiligung junger Menschen an nationalen Wahlen und Kommunalwahlen eine rückläufige Tendenz gibt, dass junge Menschen politisches Engagement brauchen und die Ergebnisse ihres Beitrags sehen können müssen; erinnert daran, dass Möglichkeiten, politische Teilhabe im eigenen Umfeld und in lokalen Gemeinschaften schon in jungen Jahren zu erleben, ein entscheidender Schritt hin zu einem gesteigerten Bewusstsein der europäischen Bürgerschaft und dafür ist, dass junge Menschen aktive Bürger werden; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regionale und lokale Gebietskörperschaften dazu anzuhalten, für die volle und wirksame Teilhabe und Mitwirkung junger Menschen und Jugendorganisationen an Entscheidungs- und Wahlprozessen zu sorgen;

22.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Jugendräte in die Ausschüsse für die Überwachung und Umsetzung der EU-Jugendstrategie aufzunehmen;

23.  hebt das Potenzial der Technologie für die Einbindung junger Menschen hervor und fordert die EU auf, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen durch Internetplattformen zu verstärken;

24.  stellt mit Bedauern fest, dass es trotz kontinuierlicher Bemühungen der Kommission, die in den verschiedenen Programmen der Union unterstützten Möglichkeiten für junge Menschen zu kommunizieren, immer noch viele junge Menschen gibt, die der Ansicht sind, nur begrenzten Zugang zu den Programmen zu haben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Kommunikationsinstrumente zu verbessern;

Chancengleichheit zur Sicherstellung einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt

25.  ist sehr besorgt über die anhaltend hohe Jugendarbeitslosigkeit in der gesamten EU, vor allem in Südeuropa; weist erneut darauf hin, dass die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Beschäftigung gewährleistet sein sollte und nach wie vor zentrale Verpflichtungen gegenüber jungen Menschen darstellen, und fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, um den Übergang junger Menschen von der Schule ins Erwerbsleben zu erleichtern, indem hochwertige Praktika und Lehrstellen bereitgestellt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strukturreformen des Arbeitsmarkts sowie faire Arbeitsbedingungen und Löhne zu fördern, um sicherzustellen, dass junge Menschen beim Zugang zur Arbeitswelt nicht diskriminiert werden; betont, dass soziale Rechte für neue Beschäftigungsformen und faire Berufspraktika festgelegt werden müssen und ein sozialer Dialog ermöglicht werden muss;

26.  betont, wie wichtig es ist, dass nationale, regionale und lokale Behörden Schritte unternehmen, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen und individuelle Unterstützung zu leisten, um alle NEET zu erreichen; weist erneut darauf hin, dass lokale Interessenträger, wie Sozialpartner, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Jugendorganisationen, beteiligt werden müssen;

27.  stellt fest, dass besondere Maßnahmen ergriffen werden sollten, um sich mit der prekären Lage junger Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu befassen, wobei besonderes Augenmerk auf das geschlechtsspezifische Lohngefälle und ihre Überrepräsentation in atypischen Formen der Beschäftigung, in denen es an sozialem Schutz fehlt, gelegt werden muss;

28.  unterstreicht, dass faire Arbeitsbedingungen und der angemessene soziale Schutz von Arbeitnehmern gefördert werden müssen, die in den so genannten „neuen Beschäftigungsformen“ tätig sind, bei denen junge Menschen überrepräsentiert sind;

29.  ist der Auffassung, dass außerdem Maßnahmen ergriffen werden sollten, um junge Migranten unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

30.  betont, dass eine inklusive Jugendpolitik Sozialprogramme verteidigen und fördern sollte, die die politische und kulturelle Teilhabe fördern; ist darüber hinaus der Auffassung, dass menschenwürdige und geregelte Arbeit auf der Grundlage von Tarifverträgen mit nicht prekären Arbeitsverhältnissen, angemessene Löhne und Gehälter sowie hochwertige, universelle öffentliche Versorgungsleistungen für das Wohlergehen junger Menschen in der Gesellschaft wichtig sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen gerechte Arbeitsbedingungen und angemessenen Sozialschutz zu fördern;

31.  weist erneut darauf hin, dass Beschäftigung und unternehmerisches Denken eine der acht Prioritäten der EU-Jugendstrategie (2010–2018) sind; betont, dass Jugendarbeit und nicht formales Lernen, insbesondere im Rahmen von Jugendorganisationen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass junge Menschen ihr Potenzial, einschließlich ihrer unternehmerischen Fähigkeiten, voll entfalten und sich vielfältige Kompetenzen aneignen können, durch die sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, grenzüberschreitende Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu fördern, den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung auszuweiten, die Investitionen in diesem Bereich zu erhöhen und ihn als attraktive Ausbildungsentscheidung darzustellen;

33.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, regionale und lokale Behörden zu unterstützen und in neue Lebenschancen für junge Menschen zu investieren, um zugunsten ihrer Gemeinschaften ihre Kreativität zu entwickeln und ihr volles Potenzial auszuschöpfen, Jungunternehmertum zu unterstützen und die soziale Eingliederung junger Menschen zu fördern;

34.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen auf Rechten basierenden Ansatz in Bezug auf Jugend und Beschäftigung zu verfolgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass junge Menschen Zugang zu hochwertigen Praktika und Arbeitsplätzen haben, bei denen ihre Rechte wie unter anderem das Recht auf einen festen Arbeitsplatz mit einer existenzsichernden Entlohnung und Sozialschutz, der ein Leben in Würde und Selbstbestimmung ermöglicht, geschützt werden;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Stellen zu überwachen, die wiederholt aufeinanderfolgende Praktika fördern, die nicht mit einer Integration in den Arbeitsmarkt einhergehen, um so zu verhindern, dass Arbeitsverträge durch angebliche Praktika ersetzt werden;

36.  begrüßt die Tatsache, dass die Maßnahmen im Rahmen derYEI mehr als 1,6 Millionen jungen Menschen zugute kommen(21); betont, dass mehr Anstrengungen und ein stärkeres finanzielles Engagement notwendig sind; weist darauf hin, dass jene jungen Menschen wirksamer erreicht werden müssen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren und vielfältigen Hindernissen gegenüberstehen, und dass die Qualität der Angebote im Rahmen der Jugendgarantie verbessert werden muss, indem klare Qualitätskriterien und -standards, auch im Hinblick auf den Zugang zu sozialem Schutz, Mindesteinkommen und Beschäftigungsrechten, festgelegt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Überwachungs-, Berichterstattungs- und Leistungssysteme zu verbessern und sicherzustellen, dass die Mittel der YEI als Ergänzung zu nationalen Mitteln und nicht als Ersatz verwendet werden;

37.  betont ferner, dass die Qualität der Beratung und Betreuung, die Qualität und Angemessenheit der tatsächlichen individuellen Ausbildungen, Praktika oder Arbeitsplätzen und die Qualität des Ergebnisses anhand der festgelegten Ziele gemessen werden müssen; betont in diesem Zusammenhang, dass dafür gesorgt werden muss, dass die bestehenden Qualitätsrahmen, wie der europäische Qualitätsrahmen, im Rahmen der YEI angewandt werden; ist der Ansicht, dass junge Menschen in die Überwachung der Qualität von Angeboten eingebunden werden sollten;

38.  weist erneut darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Integration junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in den Arbeitsmarkt, einschließlich hochwertiger bezahlter Praktika, Ausbildungsplätze und Lehrstellen, finanziell durch die YEI oder künftige europäische Instrumente gefördert werden müssen, wobei vermieden werden muss, dass Arbeitsplätze in irgendeiner Form ersetzt oder junge Arbeitnehmer ausgebeutet werden;

39.  stellt fest, dass die Förderung von Unternehmergeist unter jungen Menschen Priorität hat und dass die formalen und nichtformalen Bildungssysteme bei der Förderung von Jungunternehmertum äußerst wirksam sind; unterstreicht, dass Unternehmertum ein Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und sozialen Ausgrenzung ist und Innovation fördert; ist daher der Ansicht, dass die EU-Jugendstrategie die Schaffung eines angemessenen Umfelds für Jungunternehmertum unterstützen sollte;

40.  weist erneut darauf hin, dass das wichtigste Ziel der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen darin besteht, NEET zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die gesamte Bevölkerungsgruppe der NEET zu erfassen und zu erreichen, insbesondere die am meisten schutzbedürftigen jungen Menschen, wie etwa solche mit Behinderungen, wobei ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist;

41.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, innovative und flexible Stipendien im Bereich Bildung und Ausbildung zur Förderung von Talenten sowie von künstlerischen und sportlichen Begabungen bereitzustellen; unterstützt diejenigen Mitgliedstaaten, die Systeme zur Vergabe von Stipendien an Studierende mit erkennbaren Begabungen in den Bereichen Bildung, Sport und Kunst einrichten wollen;

42.  unterstreicht, dass 38 % der jungen Menschen Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationen haben; betont, wie wichtig es ist, bei der Beratung, Unterstützung und Information junger Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten einen gemeinsamen Ansatz sicherzustellen;

43.  betont zudem, dass der Schwerpunkt der YEI nicht nur auf gut ausgebildeten jungen NEET, sondern auch auf Personen liegen muss, die gering qualifiziert, inaktiv und nicht bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gemeldet sind;

44.  betont, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU trotz der hohen Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor gering ist; weist darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitskräfte wichtig für einen wettbewerbsfähigen Markt ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, grenzüberschreitende Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten zu fördern;

45.  weist darauf hin, dass Erwachsene im Alter von über 55 Jahren bei der Ausbildung junger Menschen am Arbeitsort eine wichtige Rolle spielen; vertritt mit der Kommission die Auffassung, dass Programme geschaffen werden müssen, die einen schrittweisen Austritt dieser Personen aus dem Arbeitsmarkt bis zum Renteneintrittsalter ermöglichen, und zwar in erster Linie durch Teilzeitbeschäftigung, in deren Rahmen sie junge Menschen am Arbeitsplatz ausbilden und sie schrittweise in den Arbeitsmarkt integrieren;

46.  unterstreicht die wichtige Rolle, die den Unternehmen bei der Qualifizierung und der Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zukommt; stellt fest, dass die schulische und berufliche Bildung in Bereichen mit Bezug zur Förderung des Unternehmertums zur Erzielung von langfristigem Wachstum, zur Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen kann;

47.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren Aktionsplänen die erwarteten Auswirkungen der zu ergreifenden Maßnahmen zu erläutern; betont daher, dass die Mitgliedstaaten garantieren müssen, dass mit ihren Maßnahmen eine nachhaltige Beschäftigung wirksam gefördert wird; hebt hervor, dass die Nachhaltigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen bemessen werden muss;

Nachhaltige Entwicklung: Die Zukunft für junge Menschen

48.  ist fest davon überzeugt, dass eine hochwertige formale, nicht formale und informelle Bildung und eine hochwertige berufliche Bildung ein Grundrecht darstellt; vertritt daher die Auffassung, dass allen Europäern unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status, ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer physischen oder kognitiven Behinderungen der Zugang zu allen Ebenen hochwertiger Bildung gewährleistet werden muss; unterstreicht, dass die formale, nicht formale und informelle Bildung eine wesentliche Rolle dabei spielt, jungen Menschen die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen an die Hand zu geben, um sie zu engagierten und am Europaprojekt teilhabenden Bürgerinnen und Bürgern zu machen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eine spezielle Politik zu konzipieren, und empfiehlt in dieser Hinsicht, die künstlerische und kreative Bildung als gleichwertig zu den wissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen (STEM) in den schulischen Lehrplänen zu berücksichtigen;

49.  betont, wie wichtig es ist, die Bildung zu modernisieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einbeziehung neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie Bürgerschaft, kritisches Denken und Unternehmergeist, in die Bildung und die Entwicklung neuer pädagogischer Instrumente zu fördern, mit denen die Teilnahme an Bildung verstärkt und der Zugang zu ihr erleichtert wird;

50.  zeigt sich zutiefst besorgt über das besonders dringliche Problem der Kinderarmut, von dem bis zu 25 Millionen Kinder in der EU (mehr als 26,4 % aller Europäer unter 18 Jahren) betroffen sind, deren Familien tagtäglich unter einem unzureichenden Einkommen und einem Mangel an grundlegenden Dienstleistungen leiden; ist der Ansicht, dass die Jugendpolitik zu Bereichen wie Kinder- und Familienpolitik beitragen könnte;

51.  ist zutiefst besorgt über das Phänomen des Schulabbruchs und fordert daher geeignete Lösungen, um das Problem im Hinblick auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu bewältigen;

52.  legt der Kommission nahe, Initiativen zur Förderung einer aktiven und kritischen Bürgerschaft, Respekt, Toleranz, Werten und interkulturellem Lernen zu unterstützen, und betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle von EU-Programmen wie Erasmus+, Kreatives Europa und Europa für Bürgerinnen und Bürger; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Gelegenheiten für den Dialog mit jungen Menschen zu einem breiten Spektrum von Themen, wie Sexualität, Geschlecht, Politik, Solidarität und Umwelt, Recht, Geschichte und Kultur, zu fördern;

53.  ist der festen Überzeugung, dass die Vermittlung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenz und Medienkompetenz, Rechenkenntnisse sowie Grundfertigkeiten, die ein entscheidendes Mittel zur Sicherung der Selbstbestimmung und Zukunftsaussichten für junge Menschen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene sind, ein vorrangiges Ziel darstellen muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, allen Menschen grundlegende Lernfähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln;

54.  fordert die Kommission auf, Initiativen mit formaler Bildung und informellem Lernen zu begünstigen, um die Innovation, Kreativität und das Unternehmertum junger Menschen zu unterstützen und Zusammenhalt und Verständnis zwischen jungen Menschen verschiedener Gruppen zu fördern;

55.  nimmt in diesem Zusammenhang mit großer Sorge die anhaltend hohe Zahl europäischer Bürger mit schlechten Lese- und Schreibfähigkeiten, einschließlich Mangel an funktionaler und digitaler Kompetenz sowie Medienkompetenz, zur Kenntnis, was im Hinblick auf eine angemessene Teilnahme am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt äußerst besorgniserregend ist;

56.  erinnert daran, dass der erste Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte besagt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es allen Menschen ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen; betont daher, dass sozialen Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung in dem neuen Programmplanungszeitraum des MFR für die Zeit 2021-2027 unbedingt Vorrang eingeräumt werden sollte und dass sie sichergestellt werden müssen;

57.  hält es für unerlässlich, dass das im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte eingeführte sozialpolitische Scoreboard für die Überwachung der EU-Jugendstrategie herangezogen wird; fordert die Kommission auf, bei der Überwachung der EU-Jugendstrategie einen spezifischen Satz von Indikatoren, wie unter anderem Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen, die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen, digitaler Zugang, Lebensbedingungen und Armut, einzuführen;

58.  betont, dass Lehrkräften und Familienangehörigen bei der Unterstützung junger Menschen, die mit Mobbing in der Schule und Cybermobbing konfrontiert sind, eine Schlüsselrolle zukommt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Verhaltensweisen, die das psychische Wohlergehen junger Menschen beeinträchtigen, zu ergreifen, insbesondere durch die Förderung der Entwicklung angemessener digitaler Kompetenzen schon in der Grundschule, wie es der Aktionsplan für digitale Bildung vorsieht;

59.  ist der Auffassung, dass zur Steigerung der Wirksamkeit der Aktionsbereiche Bildung, Jugend und Sport gemeinsame Ziele und Instrumente zur Messung der politischen Auswirkungen entwickelt werden sollten, die auf internationalen Studien aufbauen;

60.  betont, dass sich Stress in der Schule, in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt wie auch im Privatleben schädlich auf das Wohlbefinden junger Menschen auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Programme für die psychische Gesundheit zu investieren und die entsprechenden Akteure dazu zu veranlassen, junge Menschen in dieser Hinsicht zu unterstützen;

61.  betont, dass das geistige und physische Wohlergehen junger Europäer sichergestellt werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sportliche Tätigkeiten außerhalb der Lehrpläne zu fördern und das Bewusstsein durch Ernährungskampagnen zu schärfen;

62.  betont, dass der interkulturelle Dialog im Sport auch durch die Schaffung von Plattformen gefördert werden muss, an denen junge Menschen, Flüchtlinge und Migranten beteiligt sind;

63.  ist der Auffassung, dass angesichts der Komplexität der Jugendpolitik und ihrer Auswirkungen die Zusammenarbeit in der Forschung gefördert werden sollte, um integrierte, empirisch fundierte Antworten sowie Interventions- und Präventionslösungen zu entwickeln, die das Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit junger Menschen fördern.

64.  betont, dass Kultur sowohl bei der Bekämpfung von Gewalt, Rassismus, Radikalisierung und Intoleranz als auch bei der Schaffung einer europäischen Identität eine wesentliche Rolle spielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Kultur zu fördern und in sie zu investieren und einen gleichberechtigten Zugang zu Kultur sicherzustellen;

65.  betont, dass Jugendorganisationen eine entscheidende Rolle für die Teilhabe junger Menschen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft spielen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Jugendorganisationen zu unterstützen, ihre Rolle bei der Entwicklung von Kompetenzen und bei der sozialen Integration anzuerkennen und die Einrichtung von Jugendräten auf allen Ebene zu fördern, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten;

66.  betont, wie wichtig die Validierung nichtformalen und informellen Lernens ist, um die Position der Lernenden zu stärken, da es für die Entwicklung einer Gesellschaft unverzichtbar ist, die sich auf soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit gründet, und dazu beiträgt, staatsbürgerliche Kompetenzen zu entwickeln und die persönlichen Fähigkeiten zu entfalten; bedauert, dass Arbeitgeber und Anbieter formaler Bildung den Wert und die Bedeutung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnissen, die auf nichtformalem und informellem Wege erworben werden, nicht genügend anerkennen; weist darauf hin, dass die unzureichende Vergleichbarkeit und Kohärenz zwischen den Validierungsansätzen der EU-Staaten ein zusätzliches Hindernis darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich weiter um die Umsetzung eines nationalen Systems der Anerkennung und Validierung von Kompetenzen, die durch nichtformale Bildung erworben wurden, zu bemühen und für eine angemessene Finanzierung zu sorgen, und weist erneut auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens hin;

Stärkere Harmonisierung und Unterstützung durch Finanzierungsinstrumente für die EU-Jugendstrategie

67.  vertritt die Auffassung, dass die EU-Jugendstrategie dem MFR folgen, die Ziele der nachhaltigen Entwicklung einhalten und allen einschlägigen Leitinitiativen, Programmen und politischen Strategien entsprechen sollte und dass in diesem Rahmen ein systematischer Dialog zwischen den einzelnen Gremien hergestellt, eindeutige Ziele und Vorgaben festgelegt und ein sachdienlicher Koordinierungsmechanismus eingeführt werden sollte;

68.  weist darauf hin, dass die EU entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip im Bereich Jugend lediglich Maßnahmen zur Unterstützung, Abstimmung und Ergänzung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten durchführen kann; betont die Notwendigkeit einer Kohärenz von EU-Förderung und nationaler Förderung und fordert die Kommission daher auf, Synergien mit nationalen, regionalen und lokalen Initiativen zu fördern, um Doppelarbeit, Überschneidungen und Wiederholungen von Tätigkeiten zu vermeiden;

69.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, öffentliche Investitionen in den Bereichen Bildung und Jugendpolitik zu erhöhen;

70.  ist der festen Überzeugung, dass die zur Unterstützung der einzelnen jugendpolitischen Initiativen und Maßnahmen, wie dem Erasmus+-Programm, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und dem Programm „Europa der Bürger“, verfügbaren Mittel im nächsten MFR erheblich aufgestockt werden sollten, um jungen Menschen mehr Chancen zu geben und Ausgrenzung zu verhindern;

71.  begrüßt das Europäische Solidaritätskorps – ein Programm zur Förderung der Solidarität unter jungen Europäern, der Freiwilligentätigkeit und des Aufbaus einer inklusiven Bürgerschaft; erinnert an seinen Standpunkt, dass die neue Initiative durch frische Ressourcen angemessen finanziert werden muss und dass das Programm nicht sukzessive als Teiloption für eine unzureichende Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit instrumentalisiert werden darf;

72.  ist davon überzeugt, dass das Programm „Europa der Bürger“ weiterhin eine aktive Unionsbürgerschaft, staatsbürgerliche Bildung und Bürgerdialog fördern und das Gefühl einer europäischen Identität erzeugen sollte; stellt fest, dass das Programm aufgrund seiner geringen Finanzausstattung geringe Erfolge verzeichnet; fordert, dass die Mittelzuweisung für das Programm maßgeblich erhöht wird;

73.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, das Programm Erasmus für junge Unternehmer fortzuführen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dieses Programm gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den Handelskammern, Unternehmen und jungen Menschen zu fördern, ohne deren Haupttätigkeitsbereiche aus den Augen zu lassen;

74.  bekräftigt seine Unterstützung für die Stärkung des Programms „Kreatives Europa“, das spezifische Mobilitätsprogramme für Nachwuchskünstler und junge Fachkräfte des Kultur- und Kreativsektors bereitstellt;

75.  betont, dass dem Programm Erasmus+ eine wesentliche Rolle zukommt, da es ein unerlässliches Instrument ist, um aktive und engagierte junge Bürgerinnen und Bürger hervorzubringen; ist fest davon überzeugt, dass sich Erasmus+ an alle jungen Menschen, einschließlich derjenigen mit weniger Möglichkeiten, richten sollte und dass erheblich aufgestockte Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, die den ehrgeizigeren Zielen für den nächsten Programmplanungszeitraum von Erasmus+ entsprechen, um sein volles Potenzial auszuschöpfen, und dass eine Vereinfachung der Verfahren durch Schaffung von elektronischen Systemen für den Zugang zu den grenzüberschreitenden Diensten und den Daten der Studierenden, wie das Projekt der „Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte“, notwendig ist;

76.  fordert eine bessere Abstimmung zwischen der EU-Jugendstrategie und Erasmus+, eine Anpassung der Umsetzungsfristen und eine Änderung der Erasmus+-Verordnung, um die Ziele der Strategie durch gemeinsame „Jugendziele“ zu unterstützen und die Schlüsselmaßnahme 3 als wichtigstes Instrument zur Umsetzung der Strategie festzulegen;

77.  weist darauf hin, dass das Budget für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht ausreicht um sicherzustellen, dass die Ziele des Programms erreicht werden können; fordert daher, dass die Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Rahmen des nächsten MFR erheblich aufgestockt wird, und appelliert an die Mitgliedstaaten, in ihren nationalen Haushalten Mittel für Jugendbeschäftigungsprogramme vorzusehen; unterstreicht ferner, dass die Altersgrenze der Teilnahmeberechtigten von 25 auf 29 Jahre angehoben werden muss, damit sie den tatsächlichen Umständen entspricht, d. h. der Tatsache, dass viele neue Absolventen und Berufsanfänger Ende zwanzig sind;

78.  ist der Ansicht, dass unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips der Begriff „junger Mensch“ im Hinblick auf das Höchstalter in der ganzen EU vereinheitlicht werden muss; fordert alle Mitgliedstaaten auf, zu dieser Vereinheitlichung beizutragen und Hemmnisse für die Ergebnismessung und die Festlegung der Zielvorgaben zu beseitigen;

79.  unterstützt die Förderung des künftigen Rahmenprogramms der EU für Forschung und Innovation, um integrierte, auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Antworten, Maßnahmen und Präventionslösungen zu entwickeln, mit denen das Wohlergehen und die Widerstandsfähigkeit junger Menschen gefördert werden;

80.  weist auf die Erkenntnisse und Risiken hin, wonach von der Kommission verwaltete Maßnahmen (darunter auch Austauschprogramme für Studierende) nach Ansicht der nationalen Behörden die Anforderungen der Jugendstrategie erfüllen und einige Mitgliedstaaten Politikbereiche, die aus dem EU-Haushalt unterstützt werden, nicht mehr finanziell unterstützen(22);

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81.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(2) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 1.
(3) ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.
(4) EUCO 37/13.
(5) ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.
(6) http://ec.europa.eu/assets/eac/dgs/education_culture/more_info/evaluations/docs/youth/youth-strategy-2016_en.pdf
(7) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0359.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0018.
(10) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 17.
(11) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0426.
(13) ABl. C 88 vom 27.3.2014, S. 1.
(14) ABl. C 58 vom 15.2.2018, S. 57.
(15) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 76.
(16) ABl. C 120 vom 5.4.2016, S. 22.
(17) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 16.
(18) https://www.youthforum.org/resolution-eu-youth-strategy-0
(19) Vom Europäischen Jugendforum veröffentlichter Schattenbericht zur Jugendpolitik.
(20) Society at a Glance 2016 – OECD Social Indicators.
(21) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2018 zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten P8_TA(2018)0018.
(22) http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/615645/EPRS_STU(2018)615645_EN.pdf

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen