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Verfahren : 2017/0111(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0010/2018

Eingereichte Texte :

A8-0010/2018

Aussprachen :

PV 11/06/2018 - 17
CRE 11/06/2018 - 17

Abstimmungen :

PV 08/02/2018 - 12.5
CRE 08/02/2018 - 12.5
PV 12/06/2018 - 5.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0246

Angenommene Texte
PDF 137kWORD 54k
Dienstag, 12. Juni 2018 - Straßburg
CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch neuer schwerer Nutzfahrzeuge***I
P8_TA(2018)0246A8-0010/2018
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge (COM(2017)0279 – C8-0168/2017 – 2017/0111(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0279),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0168/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Oktober 2017(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 20. April 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0010/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 95.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. Juni 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung und Meldung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs neuer schwerer Nutzfahrzeuge
P8_TC1-COD(2017)0111

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/956).


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärungen der Kommission

Vorschlag für CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge

Wie am 8. November 2017 in der Mitteilung „Verwirklichung emissionsarmer Mobilität: Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt“ (COM(2017)0675) angekündigt‚ beabsichtigt die Kommission, das dritte Mobilitätspaket in der ersten Hälfte des Monats Mai 2018 vorzulegen, einschließlich eines Vorschlags zur Festsetzung von Normen für CO2-Emissionen von LKW.

Zeitplan für die Entwicklung von VECTO/für die Verordnung über die Zertifizierung

Die Kommission verfolgt die technische Entwicklung des Instruments zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool, VECTO) mit dem Ziel, neue bekannte Technologien ab 2020 und andere Fahrzeugtypen (d. h. verbleibende Lastkraftwagen und Omnibusse) ab 2020 sowie Anhänger ab 2021 darin aufzunehmen.

Weitere Informationen über die Entwicklung von VECTO sowie über die Änderung der Verordnung (EU) 2017/2400 werden auf den entsprechenden Websites der Kommission veröffentlicht, um sicherzustellen, dass die Interessenträger und die Wirtschaftsbeteiligten regelmäßig informiert werden.

Entwicklung einer Prüfung im Fahrbetrieb auf der Straße im Rahmen der Verordnung über die Zertifizierung

Die Kommission erkennt die Bedeutung robuster repräsentativer Daten über die CO2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch schwerer Nutzfahrzeuge an.

Die Verordnung (EU) 2017/2400 soll daher durch ein Verfahren ergänzt werden, mit dem die Konformität des VECTO-Betriebs sowie der Merkmale der einschlägigen Bauteile, selbstständigen technischen Einheiten und Systeme im Zusammenhang mit CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch geprüft und sichergestellt wird. Der Technische Ausschuss „Kraftfahrzeuge“ soll noch vor Ende 2018 über das Prüfverfahren, das eine Prüfung der in der Herstellung befindlichen schweren Nutzfahrzeuge im Fahrbetrieb auf der Straße umfassen sollte, abstimmen.

Das Prüfverfahren soll auch die Grundlage für eine künftige Prüfung der Betriebsleistung von Fahrzeugen durch Hersteller und Typgenehmigungsbehörden oder durch unabhängige Dritte bilden.

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen