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Verfahren : 2017/2224(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0173/2018

Eingereichte Texte :

A8-0173/2018

Aussprachen :

PV 11/06/2018 - 18
CRE 11/06/2018 - 18

Abstimmungen :

PV 12/06/2018 - 5.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0247

Angenommene Texte
PDF 223kWORD 77k
Dienstag, 12. Juni 2018 - Straßburg
Modernisierung des Bildungswesens in der EU
P8_TA(2018)0247A8-0173/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2018 zu der Modernisierung des Bildungswesens in der EU (2017/2224(INI))

Das Europäische Parlament

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen“ (COM(2011)0567),

–  unter Hinweis auf das Recht auf Bildung nach Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung(1),

–  gestützt auf Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(3),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. und 19. Mai 2015 zu der Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (COM(2016)0381) und die Entschließung des Parlaments vom 14. September 2017 „zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen“ (5),

–  unter Hinweis auf Artikel 2 des Protokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Recht auf Bildung,

–  unter Hinweis auf die Resolution Nr. 1904 (2012) des Europarats zum Recht auf freie Wahl der Bildung,

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission aus dem Jahr 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) mit dem Titel „Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung“(6),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG(7),

–  unter Hinweis auf die Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zur Überwachung der Umsetzung des Bologna-Prozesses(8),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 10. Juni 2016 zum Thema „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen – Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ (SWD(2016)0195),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG(9),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene(10),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2016 mit dem Titel „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ (COM(2016)0941),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 mit dem Titel „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017)0248),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung (COM(2017)0247),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 30. Mai 2017 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2017)0249),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 5. Oktober 2017 für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen (COM(2017)0563 – SWD(2017)0322),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2017 mit dem Titel „Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 19. Oktober 2017 zur Neuen EU-Bildungsstrategie,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Januar 2018 für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht (COM(2018)0023),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Januar 2018 für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (COM(2018)0024),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht des Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum, der am 17. November 2017 in Göteborg, Schweden, stattfand(12),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen, die auf der 3090. Tagung des Rates (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) vom 19. und 20. Mai 2011 angenommen wurden(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1984 zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft(14),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung(15),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. Juni 2016 mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ JOIN(2016)0029 und auf die diesbezügliche Entschließung des Parlaments vom 5. Juli 2017(16),

–  unter Hinweis auf Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die im Rahmen der Empfehlung CM/Rec(2010)7 angenommene Charta des Europarats für demokratiepolitische Bildung und Menschenrechtserziehung (Charter on Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education),

–  unter Hinweis auf Artikel 10 des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

–  unter Hinweis auf das Strategische Ziel B der Erklärung und Aktionsplattform von Peking (1995),

–  unter Hinweis auf Artikel 28 und 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die im September 2015 angenommen wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, und insbesondere auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 4 und 5,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung und die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0173/2018),

A.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 6 Buchstabe e) AEUV die Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung zwar bei den Mitgliedstaaten liegt, der Europäischen Union jedoch eine wesentliche, unterstützende Rolle dabei zukommt, Herausforderungen und Ziele festzulegen und bewährte Verfahren auszutauschen;

B.  in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein grundlegendes Menschenrecht ist und dass Bildung in all ihren Formen und in allen Bildungsstufen die folgenden miteinander verbundenen und wesentlichen Merkmale aufweisen muss: a) Verfügbarkeit; b) Zugänglichkeit; c) Akzeptanz; und d) Anpassungsfähigkeit;

C.  in der Erwägung, dass bei der europäischen Säule sozialer Rechte die Bereitstellung von hochwertigen und inklusiven Möglichkeiten für allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen an erster Stelle steht;

D.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit eine wichtige Funktion der Bildung ist und daher der Zugang zur Bildung diskriminierungsfrei sein muss; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck mehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um sicherzustellen, dass alle, insbesondere die Schwächsten, Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen sowie benachteiligte Gruppen, die gleichen Chancen auf Zugang und Abschluss der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf den Erwerb von Fähigkeiten auf allen Ebenen haben;

E.  in der Erwägung, dass die europäischen Bildungssysteme eine äußerst reiche kulturelle, soziale und sprachliche Vielfalt aufweisen, während Mitgliedstaaten zugleich ähnliche Bildungsziele und Herausforderungen teilen, zum Beispiel die Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Bildung für alle, die auf europäischer Ebene angegangen werden können;

F.  in der Erwägung, dass Bildungssysteme gesellschaftliche, wirtschaftliche und persönliche Bedürfnisse nur dann erfüllen können, wenn ihre Qualität, Zugänglichkeit, Vielfalt, Wirksamkeit und Ausgewogenheit dies zulässt und angemessene personelle, finanzielle und materielle Ressourcen vorhanden sind;

G.  in der Erwägung, dass die Bildung, einschließlich der Lehrerbildung, von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen ist und dass die öffentliche Finanzierung von Bildung eine grundlegende Rolle in den Bildungssystemen der Europäischen Union spielt; in der Erwägung, dass Bildung daher unbedingt dauerhaft und verstärkt finanziell unterstützt werden muss, sowohl was die Lehrer und ihre Arbeitsbedingungen als auch die Forschung betrifft, damit eine freie, inklusive und zugängliche öffentliche Bildung gewährleistet werden kann;

H.  in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung zur persönlichen Weiterentwicklung der jungen Menschen beitragen sollte, damit sie zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Bürger werden und auf das Leben und die Arbeit in einer technologisch fortgeschrittenen, globalisierten Welt vorbereitet sind, und dass die allgemeine und berufliche Bildung ihnen die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen vermitteln sollte, die als eine Kombination aus den für persönliche Entfaltung und Entwicklung, aktive Bürgerschaft und Beschäftigung erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert werden;

I.  in der Erwägung, dass die Qualität des Unterrichts ein ausschlaggebender Faktor für die Ergebnisse von Schülern und Studierenden ist, weswegen eine starke Unterstützung von Exzellenz in der Lehre und unter den Akteuren des Bildungswesens eine der Prioritäten der Zusammenarbeit der EU auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ist;

J.  in der Erwägung, dass zum Recht auf Bildung die Wahrung der Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter gebührender Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern gehören, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen;

K.  in der Erwägung, dass die in der Bildung angewandte offene Methode der Koordinierung den Mitgliedstaaten die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie für allgemeine und berufliche Bildung, einschließlich der Online-Plattform ET 2020 (allgemeine und berufliche Bildung 2020), ermöglicht; in der Erwägung, dass die Benchmarks dieser Strategie jedes Jahr in der Veröffentlichung „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung“ sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die EU insgesamt analysiert und bewertet werden;

L.  in der Erwägung, dass die Kommission im jüngsten „Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung“, der im Jahr 2017 veröffentlicht wurde, anerkennt, dass trotz kontinuierlicher Fortschritte bei der Verringerung der Zahl der vorzeitigen Schulabgänger in der gesamten EU nach wie vor sehr hohe Zahlen zu verzeichnen sind;

M.  in der Erwägung, dass den neuesten PISA-Ergebnissen zufolge 20,6 % der europäischen Schüler Probleme beim Erwerb grundlegender Fähigkeiten wie Lesen, Mathematik oder Naturwissenschaften haben und es einer beträchtlichen Zahl europäischer Bürger an Lese- und Schreibfähigkeiten fehlt; in der Erwägung, dass dies Anlass zu ernster Besorgnis hinsichtlich des weiteren Lernens, der persönlichen Entwicklung und einer angemessenen Teilnahme am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt gibt;

N.  in der Erwägung, dass die Sicherstellung des Zugangs zu frühkindlichen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdiensten für alle Kinder von wesentlicher Bedeutung für einen positiven Start im Leben und auf dem Bildungsweg ist;

O.  in der Erwägung, dass die Qualität des Personals ein grundlegender Faktor der frühkindlichen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsdienste ist;

P.  in der Erwägung, dass die Förderung der Mobilität von Studierenden und Mitarbeitern ein wichtiger Bestandteil der europäischen Hochschulsysteme ist, zur Entwicklung junger Menschen beiträgt und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern kann; in der Erwägung, dass eine qualitative Verbesserung und eine verstärkte finanzielle Unterstützung erforderlich sind, um die Mobilität der Studierenden und des Personals im Rahmen von Erasmus+ auszubauen;

Q.  in der Erwägung, dass methodische und digitale Innovationen ein potenzielles Instrument für die Ausweitung des Zugangs zu Inhalten und Wissen sind, dass sie aber weder den persönlichen Kontakt und Austausch unter Studierenden sowie zwischen Studierenden und Lehrern ersetzen noch zur Priorität der Bildungssysteme werden sollten;

R.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter als wesentlicher Grundsatz der Europäischen Union in den Verträgen verankert ist und in all ihren Politikbereichen Niederschlag finden sollte, auch in den Bereichen Bildung und Kultur;

S.  in der Erwägung, dass Bildung ein mächtiges Instrument zur Überwindung der Ungleichbehandlung der Geschlechter und der Diskriminierung ist, bestehende Diskriminierung aber auch oft fortsetzt oder verstärkt; in der Erwägung, dass Ungleichbehandlung der Geschlechter in der Bildung sowohl die persönliche Entwicklung als auch die Beschäftigung beeinträchtigt und sich nachteilig auf zahlreiche soziokulturelle Bereiche auswirkt;

T.  in der Erwägung, dass ungeachtet der Tatsache, dass drei Fünftel (57,6 %) aller Hochschulabsolventen Frauen sind, die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Beschäftigung im Jahr 2015 bei 11,6 Prozentpunkten lag(17);

Wissen als wirtschaftliche Schlüsselressource und Quelle des Wohlbefindens der Bürgerinnen und Bürger

1.  bekräftigt, dass hochwertige, allgemeine Bildung in einer wissensbasierten Gesellschaft einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung darstellt;

2.  ist der Auffassung, dass die Wahrung der gemeinsamen europäischen Werte und die Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Ziele der Europäischen Union sowie der Wettbewerbsfähigkeit und des nachhaltigen Wachstums durch die Förderung demokratischer Werte, der Menschenrechte, des sozialen Zusammenhalts, der Integration und des individuellen Erfolgs mit einer hochwertigen Bildung verbunden sind;

3.  betont, dass der Bildung eine entscheidende Bedeutung bei der wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung der Zukunft Europas zukommt, wobei gleichzeitig den Bedürfnissen der Bürger der Europäischen Union Rechnung getragen und eine Gemeinschaft von verschiedenen Bürgern aufgebaut wird, die durch ihre gemeinsamen Grundwerte vereint sind;

4.  betont, dass hochwertige Bildungs- und Ausbildungssysteme einen aktiven Bürgersinn und gemeinsame Werte fördern und als solche einen Beitrag zur Gestaltung einer offenen, inklusiven, pluralistischen, demokratischen und toleranten Gesellschaft leisten;

5.  betont die Rolle der Bildung, wenn es darum geht, den Lernenden dabei zu helfen, ethische und bürgerliche Werte zu entwickeln und aktive, verantwortungsbewusste und aufgeschlossene Mitglieder der Gesellschaft zu werden, die in der Lage sind, ihre demokratischen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wahrzunehmen und zu verteidigen, die Vielfalt schätzen, eine aktive Rolle im demokratischen Leben spielen und Verantwortung für sich und ihre Gemeinschaften übernehmen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Staatsbürgerschaft, staatsbürgerlicher, ethischer und ökologischer Bildung;

6.  betont, dass junge Menschen, damit sie sich den Herausforderungen stellen, aktive europäische Bürger werden und im Leben und auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können und gleichzeitig die Zukunft der Welt gestalten können, über eine qualitativ hochwertige und integrative Bildung verfügen müssen, die ihnen das notwendige Wissen, die Fähigkeiten, die Medienkompetenz und das kritische und autonome Denken sowie eine demokratische Einstellung vermittelt;

7.  betont, dass ein gleichberechtigter Zugang zu hochwertiger, inklusiver Bildung der Schlüssel zur Erreichung eines dauerhaften sozialen Zusammenhalts durch die Bekämpfung der Armut, der sozialen Ausgrenzung von Menschen aus benachteiligten und sozial schwächeren Verhältnissen und von Geschlechterstereotypen ist und daher nach wie vor die größte Hilfe für die soziale Mobilität darstellt;

8.  weist darauf hin, dass hochwertige Bildung Innovation und Forschung voranbringen kann, die für die Gesellschaft relevant und von Nutzen sind;

9.  stellt fest, dass Bildung für die Entwicklung kultureller Kompetenzen und die Förderung der kulturellen Entwicklung wichtig ist; spricht sich dafür aus, Synergien zwischen Bildungs- und Kulturbereich stärker zu nutzen, indem eine aktive Rolle der Kultur und der Künste in formalen, informellen und nichtformalen Bildungskontexten gefördert wird;

10.  weist darauf hin, dass Bildung dazu beiträgt, eine lebenslange Lernbereitschaft zu entwickeln, die die Menschen befähigt, sich an die wandelnden Anforderungen der modernen Welt anzupassen;

11.  weist darauf hin, dass Schulen und Bildungseinrichtungen eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Förderung einer positiven Einstellung zum Lernen, auch zum lebenslangen Lernen, spielen;

Veränderung der Bildungsrealität und entsprechende Herausforderungen

12.  ist der Auffassung, dass ein allumfassender bildungspolitischer Ansatz mit starker politischer und öffentlicher Unterstützung für den Prozess der Bildungsreform unerlässlich ist und dass zur Erreichung dieser Ziele sowohl die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit als auch alle relevanten und interessierten Akteure, einschließlich der Eltern, einbezogen werden müssen;

13.  ist der Auffassung, dass wirksame Steuerung und angemessene Mittelausstattung für alle Bildungseinrichtungen, moderne hochwertige Bildungsmaterialien und Unterricht, motivierte und kompetente Lehrer sowie lebenslanges Lernen vonnöten sind, um in der Bildung Gleichheit, Vielfalt und Exzellenz zu erreichen;

14.  hebt hervor, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien als Instrumente das Potenzial haben, neue Möglichkeiten in der Bildung zu bieten, den Bedürfnissen der einzelnen Lernenden besser gerecht zu werden (einschließlich besonderer Bildungsbedürfnisse) und die Flexibilität beim Lernen und Lehren, die Auslegung auf die Person und die Verantwortung zu erhöhen sowie interaktive Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation zu fördern;

15.  betont die Möglichkeiten, die die Digitalisierung und die Einrichtung gemeinsamer Bildungsplattformen für die moderne Bildung bieten, insbesondere im Hinblick auf Fernbildung, Fernunterricht und integratives Lernen, die eine größere Flexibilität in der Bildung ermöglichen sollten, indem sie stärker auf die individuelle Lebenssituation der Lernenden zugeschnitten werden und dadurch dem lebenslangen Lernen, der Qualität der Bildung, der Zugänglichkeit und der Entwicklung künftiger Fähigkeiten zugute kommen; hebt hervor, dass altersgerechte IKT- und Medienlehrpläne notwendig sind, bei denen die Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder berücksichtigt werden, und betont, dass sowohl eine verantwortungsvolle Nutzung als auch kritisches Denken wichtig sind;

16.  weist darauf hin, dass effektives Lernen und Lehren mithilfe digitaler Technologien einen gleichberechtigten Zugang, fundierte digitale Kompetenzen, hochwertige Lernmaterialien und Schulung darin erfordert, Technologie zu pädagogischen Zwecken anzupassen, sowie Förderung von Einstellungen und Beweggründen, die für eine sinnvolle digitale Beteiligung erforderlich sind; ist der Auffassung, dass digitale Kompetenz und Medienkompetenz ein wesentlicher Bestandteil der Bildungspolitik sein und unter anderem Bürgerkompetenz und kritisches Denken umfassen sollte; betont, wie wichtig es ist, die Quellen und ihre Zuverlässigkeit kritisch zu bewerten, und weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Projekten zur Medienkompetenz hin;

17.  erkennt an, dass in einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Welt innovative und relevante Lern-, Lehr- und Bewertungsmethoden sowie eine angemessene Bildungsinfrastruktur erforderlich sind, die Gruppenarbeit und Teamunterricht ermöglicht und Raum für kreatives Denken und Problemlösungsverfahren sowie andere fortschrittlichen Bildungsmethoden schafft; erinnert daran, dass Studierende, Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal in die Bewertung der Frage, ob und wie Lernziele erreicht wurden, einbezogen werden müssen;

18.  stellt fest, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um das Bildungsmodell so anzupassen, dass es sowohl einen individuell und spezifisch auf die Lernenden und ihre Lebensumstände abgestimmten Ansatz mit einem verständnisorientierten Ansatz in Einklang bringt, der Lernmethoden kombiniert, die sowohl an traditionelle als auch an Online-Lernmodelle angepasst sind, sodass das Bildungsverfahren verstärkt auf die Person ausgelegt und damit die Verbleibequoten sowie die Abschlussquoten verbessert werden;

19.  betont, dass interdisziplinäre Ansätze, Kreativität und Teamarbeit im Rahmen von Bildungssystemen gefördert werden sollten, damit Schülern und Studierenden Wissen und Fähigkeiten sowie berufliche, fachübergreifende, soziale und Bürgerkompetenz, einschließlich bereichsübergreifenden Kompetenzen und persönlichen Kompetenzen, vermittelt werden;

20.  weist darauf hin, dass die Ermöglichung von hochwertigem Lehren und Lernen ein kontinuierlicher Prozess ist, zu dem Dialog, ein Sinn für das Teilen von Erfahrungen sowie Hinterfragen gehört, der bei der Modernisierung der Bildung vorrangig behandelt werden sollte;

21.  betont, dass die Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs zu qualitativ hochwertiger, integrativer Bildung für die Unabhängigkeit und Integration von Lernenden mit Behinderungen in die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu einer allgemeinen inklusiven Bildung von hoher Qualität zu erleichtern und dabei die Bedürfnisse von Schülern mit allen möglichen Behinderungen zu berücksichtigen, was beispielsweise bedeutet, angesichts der besonderen sprachlichen Bedürfnisse tauber Kinder für diese zweisprachigen inklusiven Unterricht anzubieten; fordert die Schulen auf, sowohl formell als auch informell differenzierte Dienste und zusätzliche Unterstützung anzubieten und dabei auch das Potenzial der neuen Technologien zu nutzen, damit die individuellen Bedürfnisse aller Lernenden erfüllt werden; fordert die Kommission auf, Schulen in Bezug auf deren Politik der Nichtablehnung zu überwachen und in der Strategie Europa 2020 behindertenspezifische Indikatoren festzulegen;

22.  betont, dass das wesentliche Ziel der europäischen Bildung die Entwicklung des Denkens, des Nachdenkens und der wissenschaftlichen Neugier sein sollte; betont außerdem, dass die europäische Bildung in der Lage sein sollte, die grundlegenden Elemente einer humanistischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Kultur zu vertiefen; betont weiter, dass die europäische Bildung ausgehend von der konkreten Realität des lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Lebens mit Blick auf die Lösung der nationalen und europäischen Probleme ausbilden sowie für die Probleme der internationalen Gemeinschaft sensibilisieren sollte;

23.  weist darauf hin, dass die Menschen über unterschiedliche kognitive Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale verfügen, die im Zusammenspiel mit sozialen und umfeldbedingten Faktoren die Bildungsergebnisse beeinflussen; betont in diesem Zusammenhang, dass Bildung effizienter, gleichberechtigter und gerechter ist, wenn diese Unterschiede berücksichtigt werden;

24.  stellt fest, dass es in einer wettbewerbsorientierten Welt von zentraler Bedeutung ist, europäische Talente frühestmöglich zu erkennen und zu fördern;

25.  betont, dass die Verbesserung der durchschnittlichen Bildungsergebnisse mit der Förderung von Exzellenz unter talentierten Studierenden vereinbar ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass geeignete Interventionsprogramme zur Stärkung derjenigen psychologischen Merkmale entworfen werden müssen, die für eine bestmögliche Nutzung des Potenzials der Menschen wichtig sind;

26.  betont, dass der visuellen Kompetenz als einer neuen Lebenskompetenz Bedeutung beigemessen werden muss, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass Menschen heutzutage viel mehr über Bilder als mit traditionellen Mitteln kommunizieren;

27.  nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, einen europäischen Bildungsraum zu schaffen, der auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg unterbreitet wurde; erinnert daran, dass diese Initiative die Zusammenarbeit, die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen und Qualifikationen und eine stärkere Mobilität und mehr Wachstum fördern sollte;

28.  unterstützt die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2017, in denen eine verstärkte Mobilität und Teilnahme von Studierenden an Bildungs- und Kulturaktivitäten unter anderem durch einen „europäischen Studierendenausweis“ gefordert wird, der die Anerkennung von Hochschulpunkten erleichtert, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden;

29.  ist der Überzeugung, dass Erasmus+ das Vorzeigeprogramm der EU im Bereich Bildung ist und dessen Wirkung und Beliebtheit sich im Laufe der Jahre erwiesen haben; fordert daher eine beträchtliche Steigerung der hierfür bereitgestellten Mittel im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027, um das Programm zugänglicher und inklusiver zu machen und mehr Studierende und Lehrer zu erreichen;

30.  betont, dass Jugendarbeitslosigkeit ein unionsweites Phänomen ist und Berichten zufolge im Durchschnitt doppelt so hoch wie die Gesamtarbeitslosigkeit ist; äußert Besorgnis angesichts der Eurostat zufolge alarmierend hohen Quoten in den Mittelmeermitgliedstaaten, allen voran Spanien (44,4 %), Italien (37,8 %), Griechenland (47,3 % bzw. 30,5 % der jungen Menschen sind weder in Arbeit noch in Schul- oder Berufsausbildung);

31.  weist darauf hin, dass ungeachtet dessen, dass 2 Millionen Arbeitsplätze in der EU nicht besetzt sind, 30 % der qualifizierten jungen Menschen, die über einen Abschluss verfügen, einen Arbeitsplatz haben, der nicht ihren Fähigkeiten oder ihren Bestrebungen entspricht, und gleichzeitig 40 % der Arbeitgeber in der EU Probleme haben, Arbeitnehmer mit den erforderlichen Fähigkeiten zu finden(18);

32.  bekräftigt, dass auf allen Stufen des Bildungssystems auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geachtet und dabei auf die Bedürfnisse von Menschen Rücksicht genommen werden muss, die mehreren Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen, die sich als LGBTI bezeichnen, und Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen;

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

33.  hebt hervor, dass hochwertige und zugängliche FBBE eine Grundlage für ausgewogenere und wirksamere Bildungssysteme darstellt, die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden des Einzelnen fördert und die Voraussetzung ist, unter der weitere Bildungsmaßnahmen greifen können;

34.  hebt hervor, dass alle Kinder, insbesondere jene aus benachteiligten Gruppen, Nutzen aus der Teilnahme an FBBE ziehen, und hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass dafür gesorgt werden muss, dass jedes Kind Zugang zu FBBE hat; stellt in diesem Zusammenhang besorgt fest, dass die Nachfrage nach FBBE-Plätzen insbesondere für jüngere Kinder in mehreren Mitgliedstaaten höher ist als das Angebot;

35.  betont, dass die Qualität der FBBE überwacht werden muss, damit Kinder ihre kognitiven Fähigkeiten entwickeln können, und um festzustellen, ob im besten Interesse der Kinder gehandelt wird;

Schulbildung

36.  betrachtet alle Schulen als autonome Zentren, in denen kritisches und kreatives Denken sowie demokratische Werte und aktiver Bürgersinn gefördert werden; ist der Ansicht, dass Schulen sich darauf konzentrieren sollten, junge Menschen dabei zu unterstützen, die für das Verständnis und die Nutzung verfügbarer Informationen erforderlichen Kompetenzen zu erlangen, Autonomie beim Lernen zu entwickeln, und Sprachkenntnisse zu erwerben;

37.  weist darauf hin, dass im Mittelpunkt einer wirksamen schulischen Arbeit die besonderen Bedürfnisse aller Schüler stehen sollten, und dass daher gemeinsame Ziele und eine klare Agenda für deren Umsetzung festgelegt werden müssen und gegebenenfalls die gesamte Schulgemeinschaft und alle Interessenträger zusammenarbeiten müssen;

38.  vertritt die Auffassung, dass moderne Lehrpläne darauf ausgelegt sein sollten, Kompetenzen zu fördern und persönliche Fähigkeiten sowie die Kompetenz zur gesundheitsbewussten und zukunftsorientierten Lebensführung zu verbessern, wobei formative Bewertungen und das körperliche und emotionale Wohlbefinden der Schüler im Mittelpunkt stehen sollten; ist der Ansicht, dass jeder Studierende die Möglichkeit haben sollte, sein intellektuelles Potenzial voll auszuschöpfen; betont, dass die Entwicklung und der Ausbau von Fähigkeiten ein kontinuierlicher Prozess ist, der durch alle Bildungsstufen hindurch und bis in die Berufstätigkeit hinein andauert, und dass Fähigkeiten und Kompetenzen sowohl während der Ausbildung als auch bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen berücksichtigt werden sollten;

39.  hebt hervor, dass Schüler über grundlegende Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten verfügen müssen, damit sie weiter lernen, sich persönlich entwickeln und digitale Kompetenz erwerben können; betont, dass der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020) und die neue Agenda der Kommission für Kompetenzen nationale Maßnahmen ergänzen und Mitgliedstaaten diesbezüglich unterstützen sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die Bildungseinrichtungen auf, die grundlegenden Fähigkeiten unter anderem durch projekt- und problemorientiertes Lernen zu stärken;

40.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen sollten, dass niemand einen Schulabschluss erlangt, ohne Grundkompetenzen, einschließlich grundlegender digitaler Kompetenzen, erworben zu haben; betont, dass die meisten Arbeitsplätze heute größere Schreib-, Lese- und Rechenfähigkeiten, digitale Kompetenzen und andere entscheidende Kompetenzen erfordern und dass moderne Bildungssysteme daher alle acht Schlüsselkompetenzen, die im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen dargelegt wurden und zu denen auch Wissen und Einstellungen gehören, umfassen sollten; begrüßt die Tatsache, dass in dem Vorschlag auch digitale Kompetenzen zu den Grundkompetenzen gezählt werden;

41.  ist der Ansicht, dass die Schule trotz der Auswirkungen neuer Technologien auf die Bildung ein grundlegendes Lernumfeld bleiben sollte, in dem sich Potentiale entfalten und in dem jeder Einzelne Raum und Zeit finden kann, um sich in persönlicher und sozialer Hinsicht weiterzuentwickeln;

42.  macht darauf aufmerksam, dass sich erwiesen hat, dass die Gewährung von mehr Autonomie für Schulen in Bezug auf Lehrpläne, Bewertung und Finanzierung zu besseren Schülerleistungen führt, vorausgesetzt, die Schulen werden wirksam geleitet und sind für das, was die Schüler lernen, rechenschaftspflichtig;

43.  betont, dass sich kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit in Schulen positiv auf die sprachliche und kognitive Entwicklung der Schüler auswirken und interkulturelles Bewusstsein, Respekt und Pluralismus fördern;

44.  betont, dass das Lernen von Sprachen mit Blick auf die Beherrschung von zwei Sprachen zusätzlich zur Muttersprache verbessert werden und in weiterführenden Schulen der Unterricht in einer Nichtmuttersprache in mindestens zwei Fächern gefördert werden muss;

45.  hebt hervor, dass der Austausch zwischen Schulen der Sekundarstufe den Schülern einen sehr wirksamen Anreiz zum Erwerb der mit einer dynamischen europäischen Bürgerschaft verbundenen Fähigkeiten, Kompetenzen, Einstellungen und Werte bietet und sich wesentlich auf die Entwicklung eines kritischen und konstruktiven Denkens auswirkt;

46.  betont, dass Schulen offener gestaltet werden müssen, um die Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens sowie reibungslosere Übergänge zwischen verschiedenen (etwa technischen und akademischen) Bildungswegen zu ermöglichen;

47.  betont, dass Lernende dazu ermuntert werden sollten, Selbstbewertungsmethoden zur Messung ihrer Lernfortschritte zu nutzen; hält Bildungseinrichtungen dazu an, sicherstellen, dass mit den Feedback-Möglichkeiten verlässliche Informationen geliefert werden, indem sie eine Kombination aus verschiedenen Instrumenten wie Fragebögen für Studierende, Fokusgruppen und Sammelkästen für Vorschläge nutzen;

48.  weist auf die Bedeutung eines aktiven Lebens durch Sport hin; betont in diesem Zusammenhang, dass der körperlichen Ertüchtigung und dem Sportunterricht auf allen Bildungsstufen eine wichtigere Rolle in Lehrplänen beigemessen werden muss, und dass verbesserte Möglichkeiten für die Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und lokalen Sportorganisationen geschaffen werden müssen; fordert auch zu Bildungsinitiativen und außerschulischen Aktivitäten auf, um den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Schüler besser gerecht zu werden und dabei Brücken zu den Menschen vor Ort zu bauen;

49.  betont, dass hochwertige Bildung, Berufsbildung, Gemeinschafts- und Freiwilligenaktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Status arbeitsbasierter Berufe leisten;

50.  weist darauf hin, dass eine erhebliche Zahl neuer Arbeitsplätze in Wirtschaftszweigen entsteht, die mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Zusammenhang stehen, und dass grüne Branchen und Berufsbilder in schulischen Lehrplänen eine angemessene Rolle spielen sollten;

51.  betont, dass Kenntnisse im Informationsmanagement, kritisches Denken und die Fähigkeit, erworbenes Wissen anzuwenden, Kernziele der Hochschulbildung sind;

52.  stellt fest, dass das Wissensdreieck und die Verbindung zwischen Forschung und Lehre gestärkt werden müssen, indem entsprechenden Programmen ausreichende Ressourcen zugeteilt werden und dafür Sorge getragen wird, dass an Forschungsprogrammen beteiligte Studenten die Finanzmittel für die Durchführung ihrer Forschungsarbeit erhalten;

53.  ist der Ansicht, dass Hochschulsysteme flexibler und offener sein sollten und dass duale Ausbildungswege an Hochschulen und Einrichtungen der höheren Bildung aufgewertet werden müssen, indem insbesondere Berufsausbildungen gefördert, informelles und nicht formales Lernen anerkannt, der Übergang zwischen unterschiedlichen Stufen des Bildungssystems, etwa zwischen beruflicher und höherer Bildung, reibungsloser gestaltet und verschiedene Arten der Programmvermittlung akzeptiert werden; weist darauf hin, dass dies auf der Grundlage eines besseren Verständnisses von der Leistung der Hochschulabgänger geschehen sollte;

Hochschulbildung

54.  betont, dass es im Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Bildungsraums wichtig ist, das Potenzial aller europäischen Hochschuleinrichtungen und der Studenten zu unterstützen und auf diesem aufzubauen, um Vernetzung, internationale Zusammenarbeit und Wettbewerb zu fördern;

55.  vertritt die Auffassung, dass ein umfassender Ansatz bei der Internationalisierung für die europäischen Hochschuleinrichtungen ein wichtiges Element ist, wobei Mitarbeiter und Studierende (auch im Rahmen von Praktika und Berufsausbildungen) Nutzen aus verstärkter Mobilität ziehen und Lehrpläne, Lehre, Forschung, Zusammenarbeit und zusätzliche Aktivitäten international ausgerichtet werden sollten;

56.  spricht sich dafür aus, interdisziplinäre Studienprogramme stärker in den Vordergrund zu rücken, und legt nahe, STEAM-Fächer (Naturwissenschaft, Technik, Ingenieurwissenschaften, Kunstfächer und Mathematik) zusammen mit Geistes- und Sozialwissenschaften zu fördern; hebt hervor, dass die Mitwirkung von Frauen und anderen unterrepräsentierten Gruppen in den STEAM-Bereichen und entsprechenden Berufen unterstützt werden muss;

57.  ist der Überzeugung, dass sich die Hochschulbildung mit der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit einlassen muss, damit innovatives Wachstum und das Gemeinwohl gefördert werden; hält eine Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und externen Interessenträgern für wünschenswert, da letztere mit ihrem Wissen und ihrer Fachkenntnis zur Gestaltung und Durchführung von Hochschulprogrammen beitragen können; hebt jedoch hervor, dass die Verantwortung für die Beschlussfassung stets bei den Studenten und pädagogischen Fachleuten verbleiben muss;

58.  erkennt die entscheidende Rolle von Akademikern und Studenten bei der Verbreitung von Wissen, empirischen Erkenntnissen und Tatsachen in der breiten Öffentlichkeit an; empfiehlt diesbezüglich eine wirtschaftlich und politisch unabhängige Forschung, die wichtig und vorteilhaft für die Gesellschaft ist;

59.  verweist nachdrücklich auf die Bedeutung einer auf Forschung gestützten Bildung und pädagogischen Forschung als Mittel zur Förderung des aktiven Lernens und zur Verbesserung der Entwicklung von Kompetenzen sowie der Unterrichtsmethoden;

60.  betont, dass Lernende dazu ermuntert werden sollten, Selbstbewertungsmethoden zur Messung ihrer Lernfortschritte zu nutzen;

Der Lehrer als Garant für hochwertigen Unterricht

61.  ist der Auffassung, dass Lehrer und ihre Fähigkeiten, ihr Engagement und ihre Leistung die Grundlage von Bildungssystemen darstellen;

62.  betont, dass mehr motivierte Kandidaten mit solidem akademischen und beruflichen Hintergrund und einer pädagogischen Eignung für den Lehrerberuf gewonnen werden müssen; fordert zweckmäßige Auswahlverfahren und spezifische Maßnahmen und Initiativen, mit denen der Status von Lehrern, ihre Ausbildung, Karrieremöglichkeiten und Arbeitsbedingungen wie die Bezahlung verbessert, prekäre Beschäftigungsverhältnisse vermindert, soziale Rechte, Sicherheit und Schutz verbessert und Lehrern Unterstützung – etwa in Form von Betreuungsprogrammen, Lernen voneinander und dem Austausch bewährter Verfahren – geboten werden; fordert die Kommission auf, sich für eine stärkere Gleichstellung der Geschlechter in der Lehre einzusetzen;

63.  unterstreicht, dass es wichtig ist, die Lehrerausbildung von der ersten Phase bis zur Fortbildung zu reformieren und in sie zu investieren, damit Lehrer mit solidem und aktuellen Wissen und entsprechenden Kompetenzen und Fähigkeiten ausgestattet sind, wie sie für eine hochwertige Lehre, die eine Vielfalt an Lehrmethoden (etwa durch digitale Lerntechnologien ermöglichten Fernunterricht) umfasst, unerlässlich sind; unterstreicht, dass es wichtig ist, dass Lehrer sich laufend beruflich weiterentwickeln, und dass ihnen während ihrer gesamten Laufbahn Programme für lebenslanges Lernen, Auffrischungskurse, Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen, die praktische Lösungen für die Herausforderungen, mit denen Lehrer bei ihrer Unterrichtstätigkeit konfrontiert sind, bieten und Möglichkeiten, an internationalen Lehreraustauschen teilzunehmen, die eine institutionelle Lernkultur fördern, umfassen;

64.  teilt die Auffassung, dass eine hochwertige pädagogische, psychologische und methodologische Ausbildung von Schul- und Hochschullehrern und Dozenten eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung künftiger Generationen ist, hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass mit internationaler Zusammenarbeit, Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+ und bezahlten Praktika in anderen Mitgliedstaaten bewährte Verfahren ausgetauscht und Fähigkeiten und Kompetenzen ausgebaut werden müssen;

65.  hebt die entscheidende Rolle der Lehrer bei der Bereitstellung einer inklusiven Lernumgebung hervor, bei der eine Vielzahl von Methoden und Ansätzen miteinander verknüpft werden müssen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen und somit allen Schülern ermöglicht wird, sich an der Gestaltung, Erzielung und Bewertung ihrer Lernergebnisse zu beteiligen; erkennt die entscheidende Rolle von Lehrern an, die als proaktive Mentoren Lernende anleiten, wie sie Informationen bewerten können, ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen als Stütze dienen und sie auf das Leben vorbereiten;

66.  ist der Auffassung, dass die Einbindung von Lehrern und Schulleitern in die Modernisierung der Bildungssysteme für wirksame Reformprozesse und die Motivierung des Bildungspersonals in Bezug auf weitere schulpolitische Verbesserungen unerlässlich ist;

67.  vertritt die Auffassung, dass die Lehrer mit einer allgemeinen Schulpolitik wirksam unterstützt werden müssen, damit die Bildungsziele erreicht werden, ein günstiges Lernumfeld geschaffen und für eine effizient funktionierende Schule und die Entwicklung kooperativer Leitungsstrukturen gesorgt wird;

68.  betont, dass Lehrkräfte eine bedeutende Rolle spielen, und dass eine Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und den Schulbehörden im Rahmen der formalen, nicht formalen und informellen Bildung wichtig ist, wenn es darum geht, jetzige und künftige Generationen zu unterstützen; befürwortet daher eine bessere Zusammenarbeit aller einschlägigen Akteure im Hinblick auf die formale, nicht formale und informelle Bildung;

69.  ist der Auffassung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Schullehrern, Wissenschaftlern und Akademikern für alle beteiligten Parteien von Nutzen ist und zu einer Verbesserung und Aktualisierung der Lehrinhalte, der Lernmethoden und der Pädagogik führt sowie Innovationen, Kreativität und neue Fertigkeiten fördert;

Empfehlungen

70.  vertritt die Ansicht, dass der europäische Bildungsraum auf gemeinsame Ziele ausgerichtet sein sollte, etwa hochwertige Bildung für alle sicherzustellen, und dass er auf der Grundlage einer Harmonisierung und kritischen Bewertung innerhalb und außerhalb der EU bestehender Maßnahmen und Bildungstrends und einschlägiger Zahlen geschaffen werden muss, damit für Kohärenz, Einheitlichkeit und erreichbare Ergebnisse gesorgt ist, und diesen andererseits neue Impulse verleihen muss, wobei die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, der Subsidiarität, der Freiheit, der Verhältnismäßigkeit, der institutionellen Autonomie und der Autonomie hinsichtlich des Bildungsangebots zu achten sind;

71.  ist der Ansicht, dass der europäische Bildungsraum den Bologna-Prozess weder gefährden noch ersetzen sollte, sondern dass letzterer vielmehr weiterentwickelt und gestärkt werden sollte; betont die Bedeutung von Verbindungen zwischen dem europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Hochschulraum und der gegenseitigen Ergänzung von beiden;

72.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung eines europäischen Bildungsraums zu unterstützen und die Zusammenarbeit bei der Festlegung und Verfolgung seiner Ziele zu intensivieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für den Austausch von Ideen und bewährten Verfahren zu sorgen, damit diese Ziele verwirklicht werden;

73.  unterstützt die Einrichtung eines europäischen Hochschulnetzes auf der Grundlage eines von unten ausgehenden Ansatzes sowie von eigenen Initiativen der Universitäten als Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit von Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb der EU, die unter anderem dazu beitragen sollte, dass der europäische Bildungsraum als Ort des Lernens und der Forschung innovativer, vitaler und attraktiver wird;

74.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, zur Kenntnis zu nehmen, dass Bildung eine Investition in das Humankapital darstellt, für die Umsetzung von Initiativen zur Verbesserung der Qualität, Inklusivität und Gleichbehandlung in der Lehre und beim Lernen mehr öffentliche Mittel bereitzustellen und dabei für Transparenz zu sorgen;

75.  betont, dass höhere Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie ihre Modernisierung und Anpassung wesentliche Voraussetzungen für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt sind; betont daher, dass sichergestellt werden muss, dass Investitionen im sozialen Bereich, insbesondere in die allgemein zugängliche allgemeine und berufliche Bildung, im neuen Programmplanungszeitraum des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit 2020–2026 Vorrang eingeräumt wird;

76.  empfiehlt im Hinblick auf eine größere Inklusivität und zur Gewährleistung der freien Bildungswahl öffentlichen und privaten gemeinnützigen schulischen Einrichtungen jeder Art und aller Bildungsstufen angemessene finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, sofern das jeweilige Bildungsangebot den Grundsätzen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den in dem jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Rechtsordnungen, Vorschriften und Regelungen bezüglich der Qualität von Bildung und der Verwendung derartiger Mittel entspricht;

77.  ist der Ansicht, dass es höchste Zeit für notwendige Investitionen in die Bildungsinfrastruktur in weniger entwickelten Regionen ist, wobei stets darauf zu achten ist, dass koordinierte Investitionen an die Besonderheiten der betreffenden Region angepasst werden; weist in diesem Zusammenhang auf die besondere Bedeutung einer stärkeren Unterstützung regionaler Entwicklungsinitiativen im Bildungsbereich durch die Europäische Investitionsbank und die EU-Fonds hin;

78.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Erfahrungen und bewährte Verfahren in Bezug auf Mechanismen und Methoden der staatlichen Finanzierung auszutauschen, darunter leistungsbezogene Finanzierung und wettbewerbsorientierte Forschungsfinanzierung, damit für eine Vielfalt an tragfähigen und transparenten Finanzierungsformen gesorgt wird;

79.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Modernisierung der Bildung stärker zusammenzuarbeiten; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte zu beginnen, die Mittel für die Verringerung der Ungleichheit in Europa mittels Bildung, Ausbildung und lebenslangem Lernen bietet;

80.  hebt die Rolle des Europäischen Semesters bei der Förderung nationaler Reformen und insbesondere bei der Festlegung der länderspezifischen Empfehlungen im Bildungsbereich hervor;

81.  erwartet, dass der Aktionsplan für digitale Bildung die Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen dabei unterstützt, beim Lernen, im Unterricht und für die Bewertung aktuelle Technologien verstärkt und wirksamer einzusetzen, die dem jeweiligen Alter und dem Entwicklungsstand angemessen sind und den Standards der Qualitätssicherung entsprechen; ist der Überzeugung, dass mit einem Aktionsplan für digitale Bildung die Verbindung zwischen digitalen Bildungsinstrumenten und den Qualifizierungsrahmen auf der Grundlage von Lernergebnissen hergestellt und regelmäßig bewertet werden sollte;

82.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und Bildungseinrichtungen individuell zugeschnittene Lernmethoden, bei denen die Lernenden im Mittelpunkt stehen, etwa maßgeschneiderte Kurse, die der akademischen und beruflichen Erfahrung des Lernenden entsprechen und diese beiden Bereiche zusammenführen, innovative Methoden und die Interaktion zwischen Lehrern und Schülern fördern, damit die beabsichtigten Lernergebnisse erzielt werden, indem die Schüler interaktive Teilnehmer an ihrem eigenen Lernprozess sind;

83.  fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf den Bildungsbereich einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen und den Lernenden auch spezifische, flexible Lernangebote bereitzustellen, mit denen sie die erforderlichen Kernkompetenzen für einen erfolgreichen Eintritt in den Arbeitsmarkt erlangen können;

84.  fordert, dass hinterfragendes, aktives, projekt- und problembasiertes Lernen verstärkt in Bildungsprogramme auf allen Bildungsstufen einbezogen wird, sodass Kooperation und Teamarbeit gefördert werden; empfiehlt, dass Bildungssysteme sich darum bemühen, Querschnittskompetenzen, persönliche Kompetenzen und Lebenskompetenzen zu stärken;

85.  hebt hervor, dass das Recht auf Bildung von der Vorschule bis zur Universität für jeden Menschen mit Behinderung gewährleistet sein muss, und hält es für geboten, dass eine angemessene didaktische und technische Ausstattung, Einstufungsmaßnahmen und qualifiziertes Personal vorgesehen werden, damit Menschen mit Behinderung dieses Recht auch tatsächlich wahrnehmen können;

86.  unterstützt und fördert die Umsetzung von Maßnahmen zum Erwerb von Medienkompetenz und der Fähigkeit zum kritischen Denken mittels Bildung und Ausbildung; weist auf bestehende diesbezügliche Zusagen hin, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 aufgeführt sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, die strategischen Entwicklungen auf EU-Ebene im Bereich der Medienkompetenz zu koordinieren, damit neueste Erkenntnisse und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet Verbreitung finden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eigens Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Vorhaben für die Medienkompetenz und digitale Kompetenz wie das Pilotprojekt „Medienkompetenzen für alle“ auszuarbeiten und eine umfassende Strategie für Medienkompetenz und digitale Kompetenz mit einem besonderen Schwerpunkt auf Schulbildung zu entwerfen;

87.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, Möglichkeiten für den Erwerb von Schlüsselkompetenzen zu schaffen, die für die Bewahrung und die Aneignung von Fähigkeiten erforderlich sind, wobei besonderes Augenmerk auf Grundkenntnisse, STEAM-Fächer, Sprachkenntnisse, unternehmerische Kompetenzen, digitale Kompetenzen, Kreativität, kritisches Denken und Teamarbeit zu legen ist; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Verwendung des EU-Referenzrahmens für Schlüsselkompetenzen in allen Bildungseinrichtungen zu erleichtern und seine Anwendung auf das formale, nicht formale und informelle Lernen zu ermöglichen und somit sein Potenzial als grundlegendes Instrument für das lebenslange Lernen zu maximieren;

88.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die Öffentlichkeit für lebenslanges Lernen zu sensibilisieren und die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung einschlägiger Maßnahmen und Programme zu berücksichtigen, wobei sie das Augenmerk besonders auf Frauen mit einem niedrigeren Bildungsniveau sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum richten sollten, damit diesen Weiterbildungsmöglichkeiten geboten werden;

89.  unterstützt den angehobenen EU-Referenzwert für die Beteiligung am lebenslangen Lernen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Empfehlungen für bewährte Verfahren vorzuschlagen, damit dieses ehrgeizige Ziel verwirklicht wird; spricht sich dafür aus, mehr Wert auf lebenslanges Lernen auf allen Bildungsstufen zu legen, hebt in diesem Zusammenhang die Rolle von Hochschuleinrichtungen bei der Verfolgung einer Strategie des lebenslangen Lernens, bei Bildungsangeboten für Erwerbstätige, bei der Entwicklung von Fertigkeiten und bei der Einführung einer Lernkultur für Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlichen Hintergrunds hervor;

90.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Förderung und Stärkung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zu unterstützen, die die Erwachsenenbildung und die aktive Inklusion im Bildungssystem erleichtern; verweist darauf, dass es im Rahmen der Erwachsenenbildung unterschiedliche Lernangebote und flexible Lernmöglichkeiten geben sollte, darunter Unterstützung für Menschen auf ihrem Weg des lebenslangen Lernens, Programme für einen Neuanfang, die sich an Menschen richten, die nie zur Schule gegangen sind oder die Schule vorzeitig und ohne Abschluss abgebrochen haben; fordert die Kommission auf, Zusagen wie die in der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen erwähnte Kompetenzgarantie einzuhalten und die Vermittelbarkeit von gering qualifizierten Erwachsenen in der EU zu verbessern;

91.  fordert die Mitgliedstaaten auf, generationsübergreifende Projekte zu entwickeln und dadurch ein besseres Verständnis von den Herausforderungen zu bekommen, mit denen ältere Menschen konfrontiert sind, und ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre Kompetenzen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen weiterzugeben;

92.  empfiehlt die Schaffung von Synergien und die Zusammenarbeit zwischen formaler, nicht formaler und informeller Bildung; begrüßt in diesem Zusammenhang die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens bis 2018; fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre Anstrengungen auch nach 2018 fortzusetzen, wenn es darum geht, diese Empfehlungen umzusetzen, und einschlägige Rechtsrahmen einzurichten und umfassende Validierungsstrategien auszuarbeiten, damit eine Validierung möglich ist; weist darauf hin, dass die Anerkennung informellen und nicht formalen Lernens, etwa in Form von kostenlosen Internetkursen, von grundlegender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Bildung für stärker benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu öffnen;

93.  weist auf die Schlüsselrolle von Eltern als Teil des Bildungsdreiecks bei der Unterstützung von Kindern beim Lernen hin; hebt den Nutzen der Mitwirkung von Eltern an Bildungsmaßnahmen für Kinder hervor, die zu besseren Lernergebnissen, zum Wohlbefinden der Schüler und der schulischen Entwicklung beiträgt;

94.  fordert die Kommission auf, grenzübergreifende Initiativen des offenen Lernens im Internet zu unterstützen;

95.  betont, dass die Qualität der Bildung daran gemessen werden sollte, in welchem Maße sich ein Lernender nicht nur Wissen und Fertigkeiten, sondern auch die Fähigkeit angeeignet hat, sich am lebenslangen Lernen und kreativen Anstrengungen zu beteiligen und diese zu entwickeln;

96.  unterstützt die Kommission bei der Erstellung eines Barometers zur Unterstützung der Konzipierung von Schlüsselkompetenzen sowie von auf Kompetenzen gestützten Bildungs-, Lern- und Ausbildungsmaßnahmen;

97.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Geschlechterstereotype im Bildungswesen zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten und dieselbe Entscheidungsfreiheit bei dem von ihnen angestrebten beruflichen Werdegang haben; nimmt in dieser Hinsicht mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Lehr- und Lernmaterialien in einigen Mitgliedstaaten noch nicht frei von Stereotypen sind und dass Lehrer unterschiedliche Erwartungen an das Verhalten von Mädchen und Jungen haben; weist darauf hin, dass der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter nicht nur sowohl in die Lehreraus- als auch in die Lehrerfortbildung, sondern auch in Unterrichtsmethoden Eingang finden muss, damit Schüler nicht länger durch Hürden davon abgehalten werden, ungeachtet ihres sozialen Geschlechts ihr volles Potenzial zu entfalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Lehrplänen und Programmen der regionalen Bildungssysteme vor allem auf die Gebiete in äußerster Randlage zu achten, da es in diesen Gebieten häufig zu Gewalt gegen Frauen kommt; hebt hervor, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Bedürfnisse der Opfer von Diskriminierung in den Bildungssystemen auf allen Bildungsstufen berücksichtigt werden müssen;

98.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Grundsätze der Gleichheit und der Diskriminierungsfreiheit in den Bildungseinrichtungen zu fördern, sei es mit formeller oder mit informeller Bildung;

99.  empfiehlt der Kommission bzw. den Mitgliedstaaten, einen europäischen bzw. nationalen Preis zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern in Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu unterstützen, um so bewährte Verfahren zu fördern;

100.  betont, dass Bildung ein Schlüssel für die gesellschaftliche Inklusion und die Verbesserung der Qualifikationsniveaus und Kompetenzen minderjähriger und erwachsener Migranten und Flüchtlinge ist; empfiehlt in diesem Zusammenhang den Austausch bewährter Verfahren für Integration durch Bildung und die Vermittlung gemeinsamer Werte, die Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen zu verbessern und zu erleichtern, Stipendien anzubieten, Partnerschaften mit Universitäten in den Herkunftsländern zu schließen und auf die wertvollen Erfahrungen der Bildungskorridore zurückzugreifen;

101.  betont, dass mehr Anstrengungen unternommen werden sollten, um sicherzustellen, dass Schüler, die autochthonen Minderheiten angehören, auf allen Bildungsstufen Zugang zu Bildung und Ausbildung haben und um Bildungseinrichtungen zu unterstützen, an denen in der Muttersprache einer autochthonen ethnischen oder sprachlichen Minderheit gearbeitet wird; fordert die Kommission auf, Programme für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Hinblick auf Bildung in Regional- und Minderheitensprachen intensiver voranzutreiben; hält die Mitgliedstaaten dazu an, die Entwicklung von Unterricht in der Muttersprache der Schüler und Studenten zu erleichtern;

102.  legt den Mitgliedstaaten nahe, das Niveau der Sprachkenntnisse zu erhöhen, indem auf bewährte Verfahren zurückgegriffen wird, zum Beispiel, indem der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen bis zu einem gewissen Alter amtlich zertifiziert wird;

103.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ein System innovativer und flexibler Stipendien im Bereich Bildung und Ausbildung zur Förderung von Talenten sowie von künstlerischen und sportlichen Begabungen bereitzustellen; unterstützt diejenigen Mitgliedstaaten, die Systeme zur Vergabe von Stipendien an Studierende mit erkennbaren Begabungen in den Bereichen Bildung, Sport und Kunst einrichten wollen;

104.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381), in der Lösungen für das Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage und den Fachkräftemangel sowie hinsichtlich eines geeigneten Systems für die Anerkennung von Kompetenzen vorgeschlagen werden; legt den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nahe, duale Bildungssysteme (die für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Kompetenzen, die das lebenslange Lernen ermöglichen, am förderlichsten sind) und Berufsausbildungen einzurichten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten jedes Bildungssystems mit lokalen und regionalen Akteuren abgestimmt werden; weist darauf hin, dass das hybride Berufsbildungssystem, bei dem starke schulische und arbeitsbasierte Wege in gleichem Maße kombiniert werden, Vorteile birgt und zunehmend attraktiv ist;

105.  empfiehlt, die Ausbildungsberatung zu stärken, da es sich hier um ein wichtiges Instrument handelt, damit die verschiedenen Bildungssysteme flexibel durchlaufen werden können und die jeweiligen Kenntnisse und Kompetenzen ausgebaut und auf den neuesten Stand gebracht werden;

106.  unterstützt und fördert die Ausbildungs- und Berufsberatung als unabdingbare Pflicht des Bildungswesens zugunsten der individuellen und gesellschaftlichen Entwicklung der jungen Generationen;

107.  vertritt die Auffassung, dass Unternehmertum eine Triebfeder für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen und überdies eine Möglichkeit ist, Volkswirtschaften wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen, was zur Stärkung der Stellung der Frau beiträgt;

108.  hebt hervor, dass das soziale Unternehmertum ein wachsender Bereich ist, der die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Benachteiligung, sozialer Ausgrenzung und anderen gesellschaftlichen Problemen entgegenwirken kann; vertritt daher die Auffassung, dass die unternehmerische Bildung soziale Aspekte umfassen sollte und Themen wie den fairen Handel, soziale Unternehmen, soziale Verantwortung von Unternehmen und alternative Geschäftsmodelle, z. B. Genossenschaften, behandelt werden sollten, um eine sozialere, inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft anzustreben;

109.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schwerpunkt im Bildungswesen auf unternehmerische und finanzielle Kompetenzen, Freiwilligentätigkeiten und Fremdsprachenkenntnisse zu legen und diesen Fähigkeiten auch in Berufsbildungsprogrammen Vorrang einzuräumen;

110.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit Berufsbildung einhergehen, und die Relevanz der Berufsbildung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern;

111.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Berufsberatung zu konzipieren, die die Fähigkeiten und Eignungen von Schülern und Studenten ermittelt, sowie den Prozess des personalisierten Lernens zu stärken;

112.  betont die besondere Bildungssituation von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern beruflich in Europa reisen, und fordert die Kommission auf, eine Studie durchzuführen, um deren besondere Situation im Hinblick auf die Herausforderungen, die sich für die Vorschul- und Schulbildung dieser Kinder und Jugendlichen ergeben, herauszustellen;

113.  empfiehlt der Kommission, im Sinne von Artikel 349 AEUV diejenigen Mitgliedstaaten stärker zu unterstützen, zu denen Gebiete in äußerster Randlage gehören, damit ihre Bildungssysteme auf allen Bildungsstufen verbessert werden;

114.  legt den Mitgliedstaaten und Regionalbehörden nahe, die Relevanz von Bildungsmaßnahmen, -strategien und -programmen regelmäßig zu überwachen und dabei auch die Rückmeldungen von Lehrern und Lernenden zu berücksichtigen, damit sichergestellt ist, dass Bildungssysteme weiterhin den sich wandelnden Bedürfnissen und sozioökonomischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes Rechnung tragen; empfiehlt, die Verbindungen zwischen Bildungsmaßnahmen und anderen Maßnahmen zu stärken, um die Effizienz und Wirksamkeit von Bildungsreformen zu fördern und zu bewerten;

115.  weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die Beurteilung der Leistung und der Wirksamkeit der EU-Programme, die auf die Beschäftigung junger Menschen abzielen, überwacht werden muss; betont, dass Investitionen wirksam und nachhaltig sein müssen;

116.  begrüßt die Tätigkeiten der Kommission auf dem Gebiet der Modernisierung der Bildungssysteme und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich stärker in die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen einzubringen und entsprechend zu engagieren;

117.  legt den Mitgliedstaaten nahe, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Bildungseinrichtungen bei der Überarbeitung von Reformprozessen zu unterstützen, indem eigens Kontaktstellen auf nationaler bzw. regionaler Ebene eingerichtet werden, die einschlägige Informationen, Orientierungshilfen und Unterstützung anbieten;

118.  bekräftigt die Notwendigkeit, auf Rechtsansprüchen beruhende und gleichstellungsorientierte Lernumgebungen für Schüler zu schaffen, damit sie über die Menschenrechte (einschließlich der Frauen- und Kinderrechte, der Grundwerte und des Bürgerengagements, der Rechte und Pflichten von Bürgern, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) unterrichtet werden, für diese eintreten, sich ihrer Identität bewusst sind, wissen, dass ihre Stimme Gehör findet, und sich von der Gemeinschaft anerkannt fühlen;

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE)

119.  appelliert an die Mitgliedstaaten, für einen freien und fairen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) zu sorgen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die materiellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, sodass alle Kinder ohne Diskriminierung Zugang zu frühkindlicher Bildung haben können, und fordert ferner, dass mehr Kinderkrippen- und Kindergartenplätze eingerichtet werden;

120.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für FBBE auf der Grundlage von im Qualitätsrahmen vorgeschlagenen Grundsätzen zu erwägen; unterstützt die Festlegung eines EU-Referenzwerts für die Qualität der FBBE, der in Zusammenarbeit mit Lehrern und Beschäftigten aus diesem Berufszweig sowie anhand nationaler oder regionaler Qualitätsindikatoren konzipiert werden soll;

121.  vertritt die Auffassung, dass sich die Mitgliedstaaten mehr dafür einsetzen müssen, dass die Träger von FBBE-Einrichtungen die Möglichkeit erkunden, Projekte auf europäischer Ebene durchzuführen; weist darauf hin, dass dadurch den entsprechenden Fachkräften ermöglicht würde, sich über pädagogische Innovationen auf dem Laufenden zu halten, was die Vorschulbildung wertvoller machen würde;

122.  weist darauf hin, dass der europäische Bildungsraum auch Bildungseinrichtungen für Kleinkinder umfassen muss; ist der Ansicht, dass auch in diesen Einrichtungen Verfahren für den Austausch von Wissen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden müssen, vor allem in Bezug auf den Informationsaustausch bei der Durchführung innovativer Vorhaben;

123.  empfiehlt, dass Erzieher und Vorschullehrer in der FBBE stärker zusammenarbeiten, um die Qualität der Bildung und Verbindungen zwischen den Bildungsstufen zu verbessern, die Vorschüler auf den Übergang in die Grundschule vorzubereiten und die Entwicklung der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen; weist auf die Bedeutung der Beziehungen zwischen FBBE-Anbietern und den Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder, zwischen der Schulverwaltung und den Kindern und unter den Kindern selbst hin;

124.  legt den Mitgliedstaaten nahe, die Finanzmittel für die FBBE aufzustocken sowie für mehr wirtschaftliche Unterstützung und Initiativen (z. B. Steuererleichterungen, Zuschüsse oder Gebührenbefreiung) für Eltern und Erziehungsberechtigte zu sorgen, insbesondere für solche, die wegen ihres sozioökonomischen Hintergrunds benachteiligt sind, damit sie in die Lage versetzt und ermutigt werden, von FBBE-Diensten Gebrauch zu machen;

125.  fordert die Mitgliedstaaten auf, noch mehr in das Personal zu investieren, damit sich mehr Menschen für diesen Berufsweg entscheiden und genügend hochqualifiziertes Personal für die FBBE zur Verfügung steht;

126.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Systeme zu reformieren und zu verbessern, damit sie das Barcelona-Ziel erreichen, wonach mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren an FBBE-Programmen teilnehmen sollten;

Schulbildung

127.  spricht sich für die Umsetzung eines „ganzheitlichen Schulansatzes“ aus, damit Verbesserungen bei der sozialen Eingliederung, dem Zugang zu sowie der demokratischen Verwaltung und der Qualität von Bildung sowie deren Vielfalt erzielt werden und das Problem des vorzeitigen Schulabbruchs sowie der jungen Menschen ohne Arbeit und ohne Schul- oder Berufsausbildung (NEET) angegangen wird, wobei gleichzeitig die Lernergebnisse sowie die Bedürfnisse, das Wohlergehen und die Beteiligung der Lernenden am Schulleben in den Mittelpunkt aller Maßnahmen gestellt werden sollen; setzt sich für die Förderung und Unterstützung demokratischer Schülervertretungsstrukturen ein;

128.  betont, dass die große Zahl der NEET – beinahe 6,3 Millionen junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden – verringert werden könnte, wenn Schulabbrüchen vorgebeugt würde und Schulen praktischer ausgerichtet und durch Kontakte zu lokalen Unternehmen, Behörden, Sozialeinrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen besser mit ihrer unmittelbaren Umgebung vernetzt wären; ist der Ansicht, dass man dem Schulabbruch, der einer der Gründe ist, warum junge Menschen anschließend zu NEET werden, durch die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung entgegenwirken könnte; ist der Ansicht, dass Schüler auch dabei unterstützt werden müssen, für sie geeignete Lernmethoden zu finden, zu denen auch Online-Kurse und integriertes Lernen gehören; begrüßt die Umsetzung relevanter und attraktiver Lehrpläne und leistungsstarker und gut entwickelter Beratungssysteme, die allen Schülern offenstehende hochwertige Angebote im Bereich der Beratung und Orientierung umfassen;

129.  betont, dass die Möglichkeiten und Strukturen für eine interne und externe Zusammenarbeit auf der Schulebene gestärkt werden müssen, unter anderem durch interdisziplinäre Zusammenarbeit, Teamunterricht, Schulverbünde und die Interaktion mit an der Gestaltung und Umsetzung von Lernpfaden beteiligten Akteuren einschließlich der Eltern; weist darauf hin, dass Möglichkeiten des internationalen Austauschs und Schulpartnerschaften durch Programme wie Erasmus+ und eTwinning wichtig sind;

130.  betont, dass auch Schulbildung flexibler gestaltet werden sollte, um den Lebensumständen der Schüler besser entsprechen zu können, unter anderem durch die vermehrte Nutzung von Online-Angeboten, sodass zum Beispiel auch das Angebot für integratives Lernen (Blended Learning) verbessert werden kann;

131.  ist der Überzeugung, dass je früher sich Menschen die Kompetenzen der Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik aneignen, sie desto bessere Erfolgschancen auf ihrem Bildungsweg und in ihrer Berufslaufbahn haben werden; spricht sich daher für mehr Initiativen für die Fächer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik sowie Kunst auf der Schulebene aus und fordert, dass gleichzeitig die Geistes- und Sozialwissenschaften unter anderem mittels einer intensiveren und differenzierten Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen gefördert werden;

132.  legt der Kommission nahe, junge Europäer beim Erwerb von Sprachkenntnissen im formalen und nicht formalen Rahmen zu unterstützen, indem innovative mehrsprachige pädagogische Ansätze entwickelt, bewährte mehrsprachige pädagogische Methoden ausgetauscht und die Sprachkompetenzen der Lehrer verbessert werden;

133.  legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, bestehende Initiativen zu unterstützen sowie allumfassende Strategien der inklusiven Bildung weiterzuentwickeln und umzusetzen, die besondere Bedürfnisse im Blick haben und mit denen die Rechte besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen gestärkt sowie stärker inklusive Lernumgebungen geschaffen und Offenheit und Engagement gefördert werden; fordert die Kommission auf, zusammen mit der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung innovative Methoden und Bildungsinstrumente zu entwickeln, mit denen Inklusion gefördert und den individuellen Bedürfnissen der Schüler Rechnung getragen wird;

134.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Unterrichtsinhalte über die EU in die Lehrpläne von Sekundärschulen zu integrieren, damit Schüler mit den Abläufen in der Europäischen Union, ihrer Geschichte und den Werten der Unionsbürgerschaft vertraut gemacht werden;

135.  betont, dass es wichtig ist, in Lehrpläne und Bildungsinhalte Kenntnisse der Geschichte der Emanzipation der Frau aufzunehmen und diese zu fördern und insbesondere Wissen über das Frauenwahlrecht, auch anlässlich symbolischer Jahrestage (z. B. 100 Jahre Frauenwahlrecht in Polen und Deutschland im Jahr 2018), zu vermitteln, um die Lernenden zu sensibilisieren und auf diese Weise im Bildungswesen die Rechte der Frau zu fördern;

136.  betont wie wichtig Bildungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und menschliche Beziehungen sind, in denen Kinder und junge Menschen etwas über Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Zustimmung, Achtung und Gegenseitigkeit sowie über die Rechte von Mädchen und Frauen lernen, darunter auch die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte; weist darauf hin, dass damit Stereotypen entgegengetreten und geschlechtsspezifische Gewalt verhindert sowie das Wohlergehen gefördert werden soll;

137.  befürwortet Schulungen des Roten Kreuzes in Schulen für Schüler, Lehrer und sonstiges Personal, damit sie grundlegende Kompetenzen der ersten Hilfe erwerben und in der Lage sind, in Notfällen einzuschreiten;

138.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein Pilotprojekt zur Unterstützung des Austauschs von Schülern im Sekundärbereich zu entwerfen, das ihnen ermöglicht, mindestens ein halbes Schuljahr in einem anderen Mitgliedstaat zu verbringen;

139.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung standardisierter Tests zur Bewertung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf ein Mindestmaß zu beschränken;

140.  legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, mit denen Schulbesuchszeiten im Ausland, die nicht zu einem Abschluss oder einer Qualifikation geführt haben, anerkannt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, Leitlinien für die Anerkennung von Schulbesuchszeiten im Ausland vorzuschlagen und dabei die bestehenden bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten, den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Bildungssystemen, den auf Schlüsselkompetenzen beruhenden Ansatz sowie die Besonderheiten der nationalen Bildungssysteme und ‑kulturen zu berücksichtigen;

141.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionalbehörden auf, gegen Mobbing, Cybermobbing, Belästigung, Sucht und Gewalt vorzugehen, indem sie auf der Schulebene und gemeinsam mit den unmittelbar Begünstigten sowie sämtlichen Interessenträgern (insbesondere Lehrkräften, Elternverbänden und in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen) Präventionsprogramme für Schulen und Sensibilisierungskampagnen auf der Grundlage der Inklusion entwickeln;

142.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, ihren Bildungseinrichtungen und der Kommission, die sportliche Betätigung der Schüler aktiver zu fördern;

Hochschulbildung

143.  fordert, dass bei der Schaffung des europäischen Bildungsraums auf das Potenzial bestehender Rahmen zurückgegriffen wird, beispielsweise den europäischen Forschungsraum, die Innovationsunion und den europäischen Hochschulraum, sodass diese sich gegenseitig verstärken und ergänzen können;

144.  legt den Mitgliedstaaten nahe, mindestens 2 % ihres jeweiligen BIP für Bildung aufzubringen und bis 2020 entsprechend dem EU-Ziel 3 % des BIP der Europäischen Union in F&E zu investieren;

145.  empfiehlt den Mitgliedstaaten und Regionalbehörden, bei der Verwendung staatlicher und regionaler Finanzmittel und bei der Zuteilung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds Bildungsprogrammen Vorrang einzuräumen und eine Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, der Arbeitswelt, der Industrie, Forschungsgemeinschaften und der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu fördern;

146.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine stärker inklusive und zugängliche Mobilität von Studenten, Auszubildenden, Referendaren, Lehrern, Wissenschaftlern und des Verwaltungspersonals zu fördern, da dies ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung sowie der Erhöhung der Qualität des Lernens, der Lehre, Forschung und Verwaltung zugutekommt; setzt sich dafür ein, die Mobilität von allen unter anderem durch eine reibungslose Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienbausteinen, Abschlüssen und Qualifikationen, durch eine angemessene finanzielle und persönliche Unterstützung und gegebenenfalls durch die Einbeziehung von Bildungsmobilität in Bildungsprogramme zu verbessern; weist in diesem Zusammenhang auf neue Initiativen der Kommission hin, darunter der elektronische europäische Studentenausweis (eCard), der die grenzüberschreitende Mobilität der Studenten befördern soll;

147.  hält es für geboten, dass die Finanzmittel für die Mobilität von Lehrenden und Forschern aufgestockt werden, indem zusätzlich zu der Erstattung der Kosten Lehr- bzw. Forschungsstipendien vorgesehen werden, die Auslandsaufenthalte für längere Zeiträume ausgelegt werden, die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden und die gemeinsame Tätigkeit von Lehrenden bzw. Forschern gefördert wird;

148.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die Mobilität für die Erwachsenenbildung zu fördern, die bereits im Programm Erasmus+ vorgesehen ist;

149.  betont, wie wichtig es im Sinne einer Stärkung des Qualitätssicherungssystems auf EU-Ebene und in allen Ländern, die dem Europäischen Hochschulraum angehören, ist, die gegenseitige grenzüberschreitende Anerkennung und Kompatibilität von Qualifikationen und akademischen Abschlüssen zu gewährleisten;

150.  betont, dass umfassende Strategien und geeignete Instrumente entworfen werden müssen, mit denen die Qualität neuer Lehr- und Lernmethoden wie IKT-gestütztes Lernen, offene Online-Lehrveranstaltungen (MOOC) und offen zugängliche Ressourcen festgestellt wird; erkennt in diesem Zusammenhang die Rolle des Europäischen Verbands für Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ENQA) und anderer einschlägiger europäischer Netzwerke bei der Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen an;

151.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung unter den Hochschulen, regionalen und lokalen Behörden und Arbeitgebern bekannt zu machen, damit auf die Bedürfnisse von Hochschulen und Studenten und die Herausforderungen, denen sie sich gegenübergestellt sehen, eingegangen wird, Kontakte zu lokalen und regionalen Akteuren hergestellt, lokale Gemeinschaften eingebunden, Entwicklung und Innovation auf lokaler und regionaler Ebene gefördert und inklusive und vernetzte Hochschulbildungssysteme geschaffen werden sowie die Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt gestärkt und auf den regionalen Kompetenzbedarf eingegangen wird; legt den Hochschulen außerdem nahe, sich stärker an der lokalen und regionalen Entwicklung zu beteiligen, indem sie unter anderem an kooperativen kommunalen Projekten mitwirken;

152.  fordert die Einhaltung der Zusage in Bezug auf die neue Agenda für Kompetenzen, wozu die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen für mehr zugängliche Informationen über das berufliche Fortkommen von Hochschulabgängern auf dem Arbeitsmarkt gehört; begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag, bis spätestens 2020 ein europäisches System zur Werdegang-Nachverfolgung einzurichten; ist der Ansicht, dass Informationen über den beruflichen Werdegang von Absolventen und das Sammeln von genauen und relevanten Daten (nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene) von wesentlicher Bedeutung für die Qualitätssicherung und die Entwicklung einer hochwertigen Bildung sind;

153.  legt der Kommission nahe, ihre Anstrengungen zu verstärken, wenn es darum geht, die Forschungs- und Innovationslücke zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zu schließen, indem neue Initiativen im Rahmen der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen vorgeschlagen werden, und die Kombination aus Forschungs- und Lehrtätigkeit für die Teilnehmer an den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu unterstützen, die eine akademische Laufbahn einschlagen möchten;

154.  schlägt vor, dass in die EU-Koalition für die Bereiche Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen/Umwelt, Künste und Fertigung (EU STE(A)M Coalition) eine breite Palette an Fächern aufgenommen wird, damit die Studenten auf das Leben und die Arbeit in einer sich dynamisch verändernden Welt vorbereitet werden;

155.  tritt dafür ein, dass Studenten für ehrenamtliche kommunale Dienste ECTS-Leistungspunkte bekommen, da dies zu ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung beiträgt;

156.  weist darauf hin, dass internationale Kooperationsprogramme, Kulturdiplomatie und der politische Dialog mit Drittstaaten im Bereich der Hochschulbildung nicht nur dazu führen, dass sich Wissen freier verbreiten kann, sondern dass sie auch zur Verbesserung der Qualität und des internationalen Ansehens der europäischen Hochschulbildung beitragen und gleichzeitig Forschung und Innovationen vorantreiben, Mobilität und interkulturellen Dialog befördern und die internationale Entwicklung gemäß den Zielen des auswärtigen Handelns der EU fördern;

157.  vertritt die Auffassung, dass zukunftsorientierte Bildungssysteme Lerninhalte über Nachhaltigkeit und Friedenskonsolidierung umfassen und Teil umfassenderer Überlegungen über die Berufseignung von Arbeitnehmern angesichts einer zunehmenden Digitalisierung und Robotisierung der europäischen Gesellschaften sein sollten, bei denen nicht nur das Wirtschaftswachstum, sondern auch die persönliche Entwicklung der Lernenden und die Verbesserung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens berücksichtigt werden;

158.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen und der Arbeitswelt zu fördern, um die Lernenden besser auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzubereiten, und dringend Maßnahmen gegen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage und gegen Fachkräftemangel zu ergreifen; fördert in diesem Zusammenhang die Einbeziehung von qualitativ hochwertigen, relevanten Praktika, die durch ECTS-Leistungspunkte anerkannt werden, in Hochschulprogramme und Berufsbildungsprogramme, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, der Arbeitswelt, dem Forschungssektor und den lokalen und regionalen Wirtschaftsakteuren bei der Einrichtung qualitativ hochwertiger dualer Bildungs- und Berufsbildungssysteme sowie von Berufsberatungsstellen, Ausbildungsstellen, Praktika und auch von wirklichkeitsnaher Ausbildung, die Teil der Lehrpläne für die Berufs- und Hochschulbildung sein sollte; fordert des Weiteren von den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen in der EU den Anspruch darauf haben, dass ihnen eine Arbeits-, Praktikums-, Fortbildungs- oder kombinierte Arbeits- und Ausbildungsstelle angeboten wird;

159.  ist der Auffassung, dass zur Sicherstellung hochwertiger Lehrstellen und Praktika Verträge abgeschlossen werden müssen, in denen die Rollen und Zuständigkeiten aller Vertragsparteien sowie die Dauer, die Lernziele und Aufgaben, die der Entwicklung eindeutig festgelegter Fertigkeiten dienen, der Beschäftigungsstatus, eine angemessene Entschädigung bzw. Vergütung auch für Überstunden, die nach nationalem Recht geltenden Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit bzw. geltende Tarifverträge festgeschrieben werden;

160.  betont, dass Praktika und Lehrstellen angemessene Lern- und Ausbildungsinhalte und Arbeitsbedingungen beinhalten müssen, damit sie der zentralen Bedeutung gerecht werden, die ihnen hinsichtlich des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben zukommt; betont, dass Praktika und Lehrstellen auf keinen Fall Arbeitsplätze ersetzen sollten und dass Praktikanten und Auszubildende nicht als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte behandelt werden sollten;

161.  schlägt vor, dass die Universitäten und Bildungszentren für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften in der Berufsbildung sorgen und dabei Fachleute aus den Arbeitsbereichen einsetzen, die den Fachbereichen der Berufsbildungsgänge entsprechen;

Der Lehrer als Garant für hochwertigen Unterricht

162.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Lehrer dabei zu unterstützen, Innovationen und Technologie in der Lehre einzusetzen, indem die digitalen Kompetenzen von Lehrern verbessert und ihnen entsprechende Ressourcen und Hilfen bereitgestellt werden, wie zum Beispiel durch vermehrte Weiterbildungsangebote und durch die Entwicklung von Internet-Gemeinschaften, frei zugänglichen Bildungsressourcen und Kursen;

163.  unterstützt die Einrichtung einer Lehr- und Lernakademie als einer zusätzlichen Stelle für Lehrerfortbildung und den Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene, für einen Erfahrungsaustausch und gemeinsames Lernen im Internet sowie als Ort für regelmäßige Veranstaltungen wie Workshops, Seminare und Konferenzen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Lehrern, zur Verbesserung der Lehrqualität und Förderung der beruflichen Fortentwicklung von Lehrern; fordert die Kommission auf, ein Vorhaben für die Einrichtung einer solchen Akademie vorzuschlagen, wobei unter anderem auf das Know-how der Akademie des Europäischen Schulnetzes zurückgegriffen wird;

164.  verweist auf die Bedeutung der pädagogischen Schulung von Lehrkräften in Hochschulen und weist darauf hin, dass pädagogische Kompetenzen in Einstellungsverfahren mindestens ebenso wichtig sind wie Forschungskompetenzen; hebt den Stellenwert von forschungsbasierter Bildung und pädagogischer Forschung als Mittel zur Förderung eines auf Studierende ausgerichteten Lern- und Unterrichtsansatzes und aktiven Lernens sowie zur Stärkung der Kompetenzentwicklung und Verbesserung der Unterrichtsmethodik hin;

165.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize zu schaffen, damit junge Menschen und qualifizierte Lehrer ein Interesse daran haben und motiviert sind, im Bildungssystem zu arbeiten;

166.  betont, dass der berufliche Status von FBBE-Mitarbeitern anerkannt werden muss;

167.  fordert, dass Lehrer, die mehrsprachige Kurse anbieten, unterstützt werden, da diese Kurse für die Internationalisierung der Bildung ein wichtiger Faktor sind;

168.  weist auf die wichtige Rolle des interkulturellen Lernens als Teil der Lehrerausbildung hin, mit dem die interkulturellen Kompetenzen der Lehrkräfte verbessert werden können, damit die Kultur und die gemeinsamen Werte Europas sowie die europäische Dimension der Lehre gefördert werden; stellt fest, dass interkulturelle Kompetenzen für die Arbeit in zunehmend heterogenen Gesellschaften und die Förderung der Internationalisierung des Schulbetriebs unerlässlich sind;

169.  ist sich der Notwendigkeit bewusst, Synergien zwischen dem Wissen von Lehrern und den technologischen Fertigkeiten von Schülern zu schaffen, damit maximale Lernergebnisse erzielt werden;

170.  setzt sich dafür ein, dass Praktika für Lehrer unter Anleitung geschulter Mentoren zum fortlaufenden Bestandteil der Lehrerausbildung gemacht werden;

171.  legt es Lehrern und Schulleitern nahe, eine führende Rolle einzunehmen, wenn es gilt, den Einsatz von Innovationen im schulischen Umfeld und ihre Weiterentwicklung zu fördern;

172.  legt den Hochschulen nahe, die Verbesserung und Aktualisierung des pädagogischen Wissens von Hochschullehrern und Forschern vorrangig zu behandeln, zu unterstützen und zu belohnen, wozu auch die pädagogischen Möglichkeiten gehören, die die moderne Technik für die Verbesserung der studentischen Leistungen und der Lehreffizienz bietet;

173.  unterstützt die Entwicklung neuer, innovativer und ehrgeiziger Lehrmethoden und Bildungsstandards, damit den Bedürfnissen der Studenten und der Hochschulen sowie den Herausforderungen einer sich rasant wandelnden Welt besser Rechnung getragen wird;

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174.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 22.
(2) ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 30.
(3) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(4) ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 17.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0360.
(6) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25.
(7) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(8) ABl. C 346 vom 21.9.2016, S. 2.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0018.
(10) ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.
(11) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(12) http://www.socialsummit17.se/wp-content/uploads/2017/11/Concluding-report-Gothenburg-summit.pdf
(13) https://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/122123.pdf
(14) ABl. C 104 vom 16.4.1984, S. 69.
(15) ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.
(16) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0303.
(17) http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Gender_statistics
(18) http://www.cedefop.europa.eu/en/publications-and-resources/publications/3072 und https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/field_ef_document/ef1502en_0.pdf

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen