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Verfahren : 2018/2018(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0158/2018

Eingereichte Texte :

A8-0158/2018

Aussprachen :

PV 12/06/2018 - 11
CRE 12/06/2018 - 11

Abstimmungen :

PV 13/06/2018 - 8.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0256

Angenommene Texte
PDF 185kWORD 49k
Mittwoch, 13. Juni 2018 - Straßburg
Verhandlungen über die Neufassung des Assoziierungsabkommens EU/Chile
P8_TA(2018)0256A8-0158/2018

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 13 Juni 2018 an den Rat, die Kommission und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Verhandlungen über die Neufassung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Chile (2018/2018(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 und 3 und Titel V, insbesondere Artikel 21 und 36, des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie den Fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 218 AUEV,

–  unter Hinweis auf das bestehende Assoziierungsabkommen zwischen der Republik Chile und der Europäischen Union,

–  unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union und Chile am 16. November 2017 Verhandlungen über eine Neufassung des Assoziierungsabkommens aufgenommen haben,

–  unter Hinweis darauf, dass der Rat am 13. November 2017 Leitlinien für die Verhandlungen über dieses Abkommen angenommen hat,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung, die in der 25. Sitzung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Chile vom 22. Januar 2018 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 14. September 2017 an den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst zu den Verhandlungen über die Modernisierung der Handelssäule des Assoziierungsabkommens EU-Chile(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2017 zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika(2),

–  unter Hinweis auf die im Rahmen des Forums der Zivilgesellschaft EU-CELAC am 11. Mai 2015 abgegebene Erklärung mit dem Titel „Equality, rights and democratic participation for the peoples of Europe and Latin America and the Caribbean“ (Gleichstellung, Rechte und demokratische Teilhabe für die Völker Europas, Lateinamerikas und der Karibik),

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 4 und Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0158/2018),

A.  in der Erwägung, dass Chile und die EU durch gemeinsame Werte und enge kulturelle, wirtschaftliche und politische Beziehungen verbunden sind;

B.  in der Erwägung, dass Chile und die EU enge Partner sind, wenn es um die Bewältigung regionaler und globaler Herausforderungen etwa in den Bereichen Klimawandel, internationale Sicherheit, nachhaltige Entwicklung und Weltordnungspolitik geht;

C.  in der Erwägung, dass Chile sich entschieden für Demokratie und Menschenrechte, freien und offenen Handel und Multilateralismus einsetzt; in der Erwägung, dass das Land darüber hinaus ein wichtiges Mitglied der Pazifischen Allianz, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) sowie ein Land mit hohem Einkommen ist und der OECD angehört;

D.  in der Erwägung, dass Chile in regionalen Angelegenheiten stets eine wichtige Rolle gespielt hat, etwa als Garantiegeber im kolumbianischen Friedensprozess und bei den Gesprächen zwischen der venezolanischen Regierung und der Opposition in Santo Domingo; in der Erwägung, dass Chile sich aus den Gesprächen über die Zukunft Venezuelas zurückgezogen hat, weil die Mindestbedingungen für eine demokratische Präsidentschaftswahl und eine institutionelle Normalisierung nicht erfüllt wurden;

E.  in der Erwägung, dass seit Januar 2014 ein Rahmenbeteiligungsabkommen für die Beteiligung Chiles an Krisenbewältigungsoperationen der EU besteht; in der Erwägung, dass sich Chile an der Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina sowie an einer Reihe von Friedenssicherungseinsätzen der Vereinten Nationen beteiligt, was vom Engagement des Landes für Frieden und Sicherheit weltweit zeugt;

F.  in der Erwägung, dass die jüngsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen erneut gezeigt haben, wie solide und ausgereift die chilenische Demokratie ist; in der Erwägung, dass Chile Nutzen aus einem starken Wirtschaftswachstum gezogen hat und seit einigen Jahrzehnten zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften Südamerikas zählt; in der Erwägung, dass die Reformanstrengungen in dem Land noch nicht abgeschlossen sind;

G.  in der Erwägung, dass die Tatsache, dass Abtreibung unter bestimmten Bedingungen seit Kurzem nicht mehr strafbar ist, belegt, dass die chilenische Gesellschaft der Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen zunehmend offen gegenübersteht;

H.  in der Erwägung, dass Chile im Index der menschlichen Entwicklung von 2016 zur Kategorie der Länder mit sehr hoher menschlicher Entwicklung gezählt wird und unter den lateinamerikanischen Ländern an erster Stelle sowie weltweit noch vor sieben Mitgliedstaaten der EU auf Platz 38 steht;

I.  in der Erwägung, dass das bestehende Assoziierungsabkommen wesentlich zur Vertiefung der politischen Beziehungen zwischen der EU und Chile sowie zu einer wesentlichen Vermehrung der Handels- und Investitionsströme beigetragen hat; in der Erwägung, dass die dauerhafte Achtung der Rechtsstaatlichkeit und ein stabiler rechtlicher und politischer Rahmens Chile und die EU in die Lage versetzen, freies Unternehmertum zu verwirklichen, und ein angemessenes Investitionsumfeld fördern, zu dem auch Garantien für den Grundsatz der Rechtssicherheit gehören;

J.  in der Erwägung, dass die EU und Chile in den vergangenen Jahren ehrgeizigere und umfassendere Abkommen mit anderen Partnern geschlossen haben; in der Erwägung, dass eine Neufassung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Chile daher das Potenzial birgt, die bestehenden Beziehungen unter anderem im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik in bedeutendem Maße auszubauen;

K.  in der Erwägung, dass das künftige Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile dem Wandel, der durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bewirkt werden soll, und der Bedeutung der internationalen Entwicklungszusammenarbeit für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung uneingeschränkt Rechnung tragen muss;

L.  in der Erwägung, dass ein aktualisiertes Assoziierungsabkommen – neben den Abkommen mit Mexiko und dem Mercosur, die derzeit (neu) verhandelt werden – in einer Zeit, in der andere Akteure wie China und Russland verstärkt versuchen, in der Region an Einfluss zu gewinnen, zu einer Stärkung der Rolle der EU als wichtiger Verbündeter Lateinamerikas beitragen würde;

M.  in der Erwägung, dass der Gemischte Parlamentarische Ausschuss (GPA) EU-Chile immer wieder seine Unterstützung für die Modernisierung des Assoziierungsabkommens zum Ausdruck gebracht hat – zuletzt in der Gemeinsamen Erklärung, die in seiner 25. Sitzung vom 22. Januar 2018 angenommen wurde;

1.  empfiehlt dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR),

  

Allgemeine Grundsätze

   a) die Zusammenarbeit zwischen Chile und der EU – zweier gleichgesinnter Partner in einem Klima neuer Ungewissheit in den internationalen Beziehungen – auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte und der Grundsätze der Demokratie, der Bekämpfung des Klimawandels, der Durchsetzung der Gleichstellung der Gerechter, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in beträchtlichem Maße zu stärken;
   b) dafür zu sorgen, dass das modernisierte Abkommen mit Chile ehrgeizig, umfassend und ausgewogen ist und den Bürgern, den Unternehmen und der Wirtschaft auf beiden Seiten spürbar zugutekommt; dafür zu sorgen, dass es zu den fortschrittlichsten Abkommen gehört, die bislang von der EU mit Drittstaaten geschlossen wurden;
   c) vor dem Hintergrund der Menschenrechtsstrategie EU-Chile für 2016–2020 im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Chile das Thema Menschenrechte verstärkt in den Vordergrund zu rücken; eine gemeinsame Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte von Minderheiten wie lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen und indigenen Völkern aufzunehmen, die auch durchsetzbare Mechanismen für die Überwachung, die regelmäßige Berichterstattung und die Streitbeilegung umfasst; Chile nahezulegen, für die Belange im Zusammenhang mit dem indigenen Volk der Mapuche und anderen indigenen Völkern eine Lösung zu finden; die Praxis, eine Menschenrechtsklausel aufzunehmen, bei allen künftigen Assoziierungsabkommen fortzuführen; den regelmäßigen Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Chile mit dem Ziel fortzusetzen, den institutionellen Rahmen und öffentliche Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte unter anderem durch multilaterale Zusammenarbeit zu stärken;
   d) Chile nahezulegen, für ordnungsgemäße Rechtsverfahren und faire Gerichtsverfahren zu sorgen, die den internationalen Normen umfassend genügen;
   e) sich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich Chile verpflichtet hat, die in der Agenda 2030 festgelegten Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erfüllen, um die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die Armutsbekämpfung und den Abbau der Ungleichheiten zu bemühen;
   f) Chile dabei zu unterstützen, die Bildungsstandards und Bildungsprogramme zu verbessern und dabei dafür zu sorgen, dass die Menschen mit den geringsten Einkommen umfassenden Zugang zu höherer Bildung erhalten; die Beziehungen zwischen den Universitäten und dem Arbeitsmarkt zu stärken, das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen und die Beschäftigung junger Menschen zu fördern;
   g) den Sozialschutz und die Achtung des Umweltrechts zu fördern und dafür zu sorgen, dass die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umgesetzt und Zwangs- sowie Kinderarbeit abgeschafft werden;
  

Multilateralismus sowie regionale und internationale Zusammenarbeit

   h) den Dialog und die Zusammenarbeit zu stärken, wenn es um regionale und globale Herausforderungen wie organisiertes Verbrechen, Drogenhandel, zunehmende Ungleichheit, Migration, Terrorismus und den Klimawandel geht, und dabei auch der Umsetzung der Agenda 2030 Rechnung zu tragen; die Zusammenarbeit der EU mit Chile in Bezug auf die Steuerung von Migrationsströmen zu unterstützen und Rückübernahmemechanismen einzuführen, die auch für staatenlose Personen und Drittstaatsangehörige gelten;
   i) sich die große Bedeutung der multilateralen Agenda ins Gedächtnis zu rufen und zu bedenken, dass bilaterale Verhandlungen das Streben nach multilateralen Fortschritten nicht untergraben dürfen;
   j) zur Stärkung des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit beizutragen, um die internationale Sicherheit voranzutreiben und weltweite Herausforderungen erfolgreich anzugehen; die Abstimmung der von beiden Seiten in internationalen Organisationen und Gremien vertretenen Positionen zu verbessern;
   k) Chile darin zu bestärken, auch weiterhin Programme der regionalen Integration und Zusammenarbeit zu unterstützen, darunter insbesondere die Pazifische Allianz – zumal sie als wirkliche und aktive Treibkraft der wirtschaftlichen Integration zwischen den Mitgliedern aus der Region fungiert und dabei vielversprechende Ergebnisse hervorbringt –, aber auch die UNASUR und die Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC); zu prüfen, ob es möglich ist, dass die EU in der Pazifischen Allianz Beobachterstatus erhält;
  

Politischer Dialog und Zusammenarbeit

   l) für einen sinnvollen regelmäßigen Dialog über alle relevanten Angelegenheiten zu sorgen, wobei bestehende Formate genutzt und ausgebaut werden sollten; über das Partnerschaftsinstrument verfügbare Ressourcen zu mobilisieren, damit strategische Ziele erreicht werden können;
   m) für eine enge Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu sorgen, insbesondere was Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Gefahrenabwehr im Seeverkehr, Abrüstung und Nichtverbreitung betrifft; eine intensivere Beteiligung Chiles an Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU zu ermöglichen;
   n) die Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität sowie bei der Radikalisierungsprävention und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu vertiefen, ohne dabei die Grundfreiheiten und die Grundrechte zu beschneiden; im Einklang mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen im Hinblick auf die weltweite Bekämpfung des Terrorismus zu handeln und zu diesem Zweck die Mechanismen, Maßnahmen und Organe für die weltweite und regionale Zusammenarbeit zu stärken;
   o) die Zusammenarbeit im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verbessern; Bestimmungen über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich sowie Transparenznormen zur Bekräftigung der Verpflichtung der Parteien vorzusehen, im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung internationale Standards umzusetzen;
   p) darauf hinzuweisen, dass Korruption die Menschenrechte, die Gleichheit und die soziale Gerechtigkeit, den Handel und den lauteren Wettbewerb unterhöhlt und somit Wirtschaftswachstum verhindert; spezifische Abschnitte aufzunehmen, in denen eindeutige, solide Verpflichtungen und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Korruption und zur Umsetzung internationaler Standards sowie multilateraler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption niedergelegt werden;
   q) die Mobilität zwischen der EU und Chile zu erleichtern; Jugend-, Schüler- und Studierendenaustausche, Stipendienprogramme sowie Aus- und Weiterbildungskurse unter anderem über das Programm ERASMUS+ auszuweiten; sich weiter um die uneingeschränkte gegenseitige Anerkennung akademischer Abschlüsse und die Modernisierung, Zugänglichkeit und Internationalisierung der Hochschulbildung zu bemühen;
   r) den Transfer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse voranzutreiben und die Kooperation im Bereich Forschung und Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei bestehende Programme wie Horizont 2020 voll ausgeschöpft werden sollten;
   s) die Beziehungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der 2015 unterzeichneten Vereinbarung über die internationale Zusammenarbeit zu fördern und zu stärken; innovative Mechanismen zum Ausbau und zur Stärkung der Dreieckskooperation und der regionalen Zusammenarbeit mit Dritten innerhalb und außerhalb Lateinamerikas durch Programme wie EUROsociAL+ und Euroclima+ und der Zusammenarbeit in Bezug auf Drogenbekämpfungsmaßnahmen wie etwa COPOLAD zu schaffen;
   t) eine Methode auszuarbeiten, mit der die Auswirkungen des modernisierten Abkommens auf Männer und Frauen sichtbar gemacht werden können, und die Ergebnisse als Grundlage dafür zu nutzen, Maßnahmen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter auszuarbeiten;
   u) das gemeinsame Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen und zur Agenda 2030 zu bekräftigen und zwischen der EU und Chile eine enge Zusammenarbeit beim Umweltschutz und im Kampf gegen den Klimawandel vorzusehen; die Partnerschaft in Bezug auf die technische und politische Zusammenarbeit in wesentlichen Umweltbereichen zu stärken, die unter anderem die CO2-Emissionen aus dem internationalen Verkehr, die Erhaltung der Artenvielfalt sowie die nachhaltige Produktion und den nachhaltigen Verbrauch betreffen; auf den Ausbau der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kreislaufwirtschaft hinzuwirken, damit in den Bereichen Ressourceneffizienz, nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen, Öko-Innovationen und Wasserbewirtschaftung Verbesserungen erzielt werden können; mehr Unterstützung für Projekte zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels bereitzustellen;
   v) die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung und in Bezug auf die Nutzung des Copernicus-Programms der EU im Bereich Erdbeobachtungsdaten für Umweltzwecke zu stärken;
   w) die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern und die Diaspora sowohl in Chile als auch in der EU mit dem Ziel zu unterstützen, ausländische Investitionen in der EU wie auch in Chile zu fördern;
   x) erneut zu bestätigen, dass der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht ist;
  

Institutionelle Bestimmungen

   y) sicherzustellen, dass das Assoziierungsabkommen auf einer intensiven parlamentarischen Beteiligung beruht, indem die gegenwärtigen Bestimmungen und Verfahren für die Zusammenarbeit ausgeweitet werden, sodass stärker zu der konkreten Umsetzung des Abkommens beigetragen und diese besser kontrolliert werden kann, vor allem durch das bestehende interparlamentarische Format des GPA; dem GPA die Möglichkeit einzuräumen, einschlägige Informationen über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens anzufordern;
   z) unter anderem über den Gemischten Beratenden Ausschuss eine angemessene Einbindung der Zivilgesellschaft sowohl während der Verhandlungen als auch in der Umsetzungsphase des Assoziierungsabkommens sicherzustellen; einen institutionellen Mechanismus für einen politischen Dialog zu schaffen, an dem zivilgesellschaftliche Organisationen beider Regionen beteiligt sind;
   aa) das Parlament gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV in allen Verhandlungsphasen unverzüglich und umfassend zu unterrichten, wobei dem Parlament auch die Verhandlungstexte und Protokolle der einzelnen Verhandlungsrunden zur Verfügung zu stellen sind; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Rates vom 22. Januar 2018, das der Kommission und der VP/HR im November 2017 erteilte Verhandlungsmandat zu veröffentlichen;
   ab) die kürzlich veranlasste Veröffentlichung der Verhandlungsleitlinien als wichtigen Präzedenzfall zu betrachten und sich zu verpflichten, künftig alle Verhandlungsleitlinien für internationale Abkommen zu veröffentlichen;
   ac) die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zu beschleunigen, damit es noch vor Ende der aktuellen europäischen Legislaturperiode vom Parlament ratifiziert werden kann;
   ad) die seit Langem bestehende Praxis, das neue Abkommen nicht vorläufig anzuwenden, solange das Parlament nicht seine Zustimmung erteilt hat, auf allen Ebenen zu respektieren;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Republik Chile zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0354.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0345.

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen