Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2017/0125(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0037/2018

Eingereichte Texte :

A8-0037/2018

Aussprachen :

PV 02/07/2018 - 15
CRE 02/07/2018 - 15

Abstimmungen :

PV 13/03/2018 - 7.6
CRE 13/03/2018 - 7.6
PV 03/07/2018 - 11.7
CRE 03/07/2018 - 11.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0275

Angenommene Texte
PDF 132kWORD 65k
Dienstag, 3. Juli 2018 - Straßburg
Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich ***I
P8_TA(2018)0275A8-0037/2018
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der EU (COM(2017)0294 – C8-0180/2017 – 2017/0125(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0294),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0180/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 7. Dezember 2017(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 7. Juni 2018 gemachte Zusage, den genannten Standpunkt gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0037/2018),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates, die zusammen mit dem endgültigen Rechtsakt in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird;

3.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

4.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend verändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu verändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 129 vom 11.4.2018, S. 51.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 3. Juli 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der Union
P8_TC1-COD(2017)0125

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1092.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZUR FINANZIERUNG DES EUROPÄISCHEN PROGRAMMS ZUR INDUSTRIELLEN ENTWICKLUNG IM VERTEIDIGUNGSBEREICH

Das Europäische Parlament und der Rat kommen unbeschadet der Vorrechte der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens darüber überein, dass für die Finanzierung der europäischen Programme zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich im Zeitraum 2019–2020 folgende Mittel bereitgestellt werden:

—  200 Mio. EUR aus dem verbliebenen Spielraum,

—  116,1 Mio. EUR über die Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“,

—  3,9 Mio. EUR über das Programm EGNOS,

—  104,1 Mio. EUR über das Programm Galileo,

—  12 Mio. EUR über das Programm Copernicus und

—  63,9 Mio. EUR über das Programm ITER.

ERKLÄRUNG DER KOMMISSION MIT UNTERSTÜTZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES EUROPÄISCHEN PROGRAMMS ZUR ENTWICKLUNG IM VERTEIDIGUNGSBEREICH

Um das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich effizient umzusetzen und für umfassende Kohärenz mit anderen Initiativen der Union zu sorgen, beabsichtigt die Kommission, das Programm im Wege der direkten Mittelverwaltung im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung umzusetzen.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen