Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Juli 2018 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (09425/2018 – C8-0276/2018 – 2015/0907(APP))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09425/2018),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 223 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0276/2018),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2015 zu der Reform des Wahlrechts der Europäischen Union, der ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Annahme der Bestimmungen zur Änderung des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments („Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen“) beigefügt ist(1),
– unter Hinweis auf die von dem französischen Senat, der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, dem maltesischen Parlament, der niederländischen Zweiten Kammer, der niederländischen Ersten Kammer, dem schwedischen Reichstag, dem Unterhaus des Vereinigten Königreichs und dem Oberhaus des Vereinigten Königreichs im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegten begründeten Stellungnahmen, in denen geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8‑0248/2018),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.