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Verfahren : 2018/2024(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0247/2018

Eingereichte Texte :

A8-0247/2018

Aussprachen :

PV 04/07/2018 - 19
CRE 04/07/2018 - 19

Abstimmungen :

PV 05/07/2018 - 6.11
CRE 05/07/2018 - 6.11
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0311

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 59k
Donnerstag, 5. Juli 2018 - Straßburg
Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog
P8_TA(2018)0311A8-0247/2018
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 zu dem Haushaltsplan 2019 – Mandat für den Trilog (2018/2024(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am Mittwoch, 23. Mai 2018 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2018)0600),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2) und die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2017/1123 des Rates vom 20. Juni 2017 zu deren Änderung(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III – Kommission(5),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Februar 2018 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2019 (06315/2018),

–  gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8-0247/2018),

Entwurf des Haushaltsplans 2019 – mehr Solidarität, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit

1.  weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 15. März 2018 als Prioritäten für den Haushaltsplan der EU für 2019 die Bereiche nachhaltiges Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, Klimaschutz und Übergang zu erneuerbarer Energie sowie Migration nennt und zudem fordert, dass die jungen Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden;

2.  hebt hervor, dass die EU eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG) spielen und diese Ziele in sämtlichen Politikbereichen der EU berücksichtigen muss;

3.  weist darauf hin, dass der Haushaltsplan der EU für 2019 der letzte in der laufenden Wahlperiode ist und die Verhandlungen darüber mit denen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Reform des Eigenmittelsystems der EU zusammenfallen; weist zudem darauf hin, dass das Vereinigte Königreich zugesagt hat, zu den Jahreshaushalten der Union für 2019 und 2020 beizutragen und sich am Haushaltsvollzug zu beteiligen, als wäre es auch nach März 2019 noch Mitglied der Union;

4.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, der im Großen und Ganzen den Prioritäten des Parlaments entspricht; beabsichtigt, die wichtigsten Programme auszubauen und wieder eine angemessene, den Prioritäten entsprechende Finanzierung sicherzustellen; stellt fest, dass die Mittel für Verpflichtungen um 3,1 % aufgestockt werden sollen und der Anteil des BNE niedriger als 2018 ausfällt, und zwar sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen (1 % gegenüber 1,02 %) als auch bei den Mitteln für Zahlungen (0,9 % gegenüber 0,92 %);

5.  begrüßt die vorgeschlagenen Aufstockungen für Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), Erasmus+ und die Programme, die zu einer höheren Sicherheit der EU-Bürger beitragen; weist gleichwohl darauf hin, dass die KMU, die entscheidend zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen, noch mehr Unterstützung benötigen und es einer angemessenen Ressourcenausstattung für die Digitalisierung der EU-Wirtschaft, die Förderung der digitalen Kompetenzen und von Unternehmensgründungen im Digitalbereich sowie für die Förderprogramme für junge Menschen und vor allem ErasmusPro bedarf; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Mittel für Erasmus+ 2019 mindestens verdoppelt werden müssen;

6.  begrüßt die Verteilung der 15 000 Interrail-Tickets „DiscoverEU“ für achtzehnjährige Europäer im Jahr 2018 sowie den Vorschlag der Kommission, im MFR 2021–2027 700 Mio. EUR bereitzustellen, was dem Vorhaben der EU entspricht, die Lernmobilität, aktives bürgerschaftliches Engagement, soziale Inklusion und Solidarität bei allen jungen Menschen zu fördern; bedauert, dass die Kommission für 2019 und 2020 keine Mittel vorschlägt; ist fest entschlossen, die vorbereitende Maßnahme 2019 und 2020 fortzusetzen;

7.  nimmt die von der Kommission durchgeführte Vorabbewertung der Fortsetzung der vorbereitenden Maßnahme zur Garantie gegen Kinderarmut zur Kenntnis; hebt hervor, dass darin auf eine mögliche umfassendere Umsetzung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Bezug genommen wird; regt an, dass die Gelegenheit einer dritten Umsetzungsphase genutzt wird, um diese umfassendere Umsetzung im Rahmen des ESF+ vorzubereiten;

8.  bedauert, dass die Mittel für das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) gegenüber dem Haushalt 2018 nur um 2,3 % aufgestockt werden (Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 362,2 Mio. EUR) und die Mittel für Zahlungen dem Vorschlag zufolge um 0,6 % niedriger ausfallen; weist darauf hin, dass es sich um ein erfolgreiches Programm handelt, das sehr viel mehr Antragsteller als Empfänger von Fördermitteln verzeichnet; betont, dass KMU wesentlich zu Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU beitragen, das Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden und imstande sind, Wachstum zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen; fordert nachdrücklich, dass sich dies angesichts des Erfolgs des Programms in einer ausreichenden Finanzierung von KMU-Programmen und einer weiteren Aufstockung der Mittel für COSME niederschlägt und dass die genannten Programme oberste Priorität genießen;

9.  begrüßt, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) dazu beiträgt, die Investitionslücke in der EU zu schließen; fordert im Interesse einer optimalen regionalen und branchenbezogenen Ausgewogenheit, dass die soziale Dimension des EFSI gestärkt wird, etwa durch die Bereitstellung von Mitteln für Innovationen im Gesundheitswesen und in der Medizin, soziale Infrastruktur, Umweltschutz, Nachhaltigkeit im Verkehr, erneuerbare Energie und Energiespeicherinfrastrukturen; bekräftigt seinen seit langem vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen im MFR mit neuen Mitteln finanziert werden müssen und nicht zulasten bestehender Programme gehen dürfen; bekräftigt außerdem seine Zusage, Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ wieder zu stärken und so die Kürzungen, die bei diesen Programmen vorgenommen worden waren, um den EFSI aufzustocken, im Haushaltsplan für 2019 so weit wie möglich wieder zurückzunehmen;

10.  nimmt die Zusage für eine neue Verteidigungsagenda der EU und insbesondere die Vereinbarung über ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) als erste Stufe des Europäischen Verteidigungsfonds zur Kenntnis; vertritt die Ansicht, dass dieses gemeinsame Engagement für Skaleneffekte und eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Unternehmen sorgen und die EU in die Lage versetzen wird, ihre strategische Autonomie zu bewahren und eine feste Größe im Weltgeschehen zu werden;

11.  stellt fest, dass die Kommission eine Aufstockung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) um 233 Mio. EUR entsprechend der Finanzplanung vorschlägt; bekräftigt erneut, dass das Parlament nicht zugestimmt hat, die zusätzliche Mittelausstattung für den Zeitraum von 2018 bis 2020 infolge der Halbzeitrevision des MFR vorzuziehen; besteht darauf, dass der Haushaltsbehörde ihre Vorrechte bei der Beschlussfassung über die Höhe der Finanzierung aller Programme einschließlich jener, die Gegenstand der Halbzeitrevision des MFR waren, weiterhin uneingeschränkt zustehen; hebt hervor, dass es einer loyalen Zusammenarbeit zwischen den Organen bedarf, und fordert alle Beteiligten auf, ihr Vertrauen während des Haushaltsverfahrens 2019 zu bewahren;

12.  bleibt entschlossen, gegen Arbeitslosigkeit und vor allem gegen die Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen; vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – vor dem Hintergrund, dass die Finanzmittel der EU aufgestockt werden müssen, wenn die Säule der sozialen Rechte verwirklicht werden soll, – weiter gestärkt werden sollte, auch wenn Veränderungen der Finanzausstattung der Initiative eine komplizierte Neuplanung der Programme im Rahmen der Initiative und des ESF nach sich ziehen würden; stellt fest, dass nicht angemessen gegen die Jugendarbeitslosigkeit in der EU vorgegangen wird, die heute immer noch höher als 2007 ist; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Maßnahmen und Finanzierungsprogramme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit nicht durch Mittel aus der Initiative ersetzen, sondern diese vielmehr ergänzend verwenden; hebt hervor, dass sowohl die Berufsausbildung als auch die Lehrlingsausbildung effiziente Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind; betont, dass die mit ErasmusPro geförderte Mobilität starke Anreize für die Auswahl der bewährtesten Verfahren schafft;

13.  betont, dass die Programme der Kohäsionspolitik 2019 voll zum Tragen kommen werden, und unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung dieser Programme zu sorgen; begrüßt, dass mittlerweile fast alle der mit den Programmen 2014–2020 befassten Verwaltungsbehörden benannt wurden; weist darauf hin, dass die nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Durchführung der operationellen Programme oftmals darauf zurückzuführen sind, dass die betreffenden Behörden spät benannt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine beschleunigte Durchführung der Programme zu sorgen, damit diese Verzögerungen aufgeholt werden, und sich dabei der Unterstützung der Kommission zu versichern;

14.  nimmt die Berichte über die Wirkungen der Regional- und Kohäsionspolitik in der EU und die wirtschaftlichen Herausforderungen für die weniger entwickelten Regionen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass in diesen Berichten immer wieder auf Effizienzmängel und unzulängliche Ergebnisse hingewiesen wird;

15.  nimmt zur Kenntnis, dass es mit dem Vorschlag der Kommission möglich wäre, 2019 das Ziel zu erreichen, Ausgaben in Höhe von 20 % der Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen; bedauert allerdings, dass die Kommission die Forderung des Parlaments nach einem Ausgleich der niedrigeren Zuweisungen in den ersten Jahren des MFR nicht aufgegriffen hat; hält diesen Vorschlag für unzureichend, da insgesamt nur 19,3 % der EU-Haushaltsmittel für den Zeitraum 2014–2020 in den Klimaschutz fließen sollen und die EU ihr Ziel, den Anteil der klimabezogenen Ausgaben von 2014 bis 2020 über alle Politikbereiche hinweg auf mindestens 20 % anzuheben, so nicht erreichen kann – übrigens auch nicht, wenn sie 2020 wieder nur 20 % der Haushaltsmittel für den Klimaschutz bereitstellt; bedauert, dass die Kommission nicht imstande war, Haushaltsentwürfe vorzulegen, die den Zusagen und Zielen der Union in dem Bereich gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 entsprechen; ist der Auffassung, dass mehr unternommen werden sollte und dafür innerhalb der Programme mit enormem Potenzial, etwa Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des LIFE+, ein Aktionsplan ausgearbeitet werden sollte, da diese Programme insbesondere für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie sorgen können; erinnert an die begründete Kritik des Rechnungshofs an dem methodischen Vorgehen der Kommission und fordert vor diesem Hintergrund diesbezüglich rasche Verbesserungen;

16.  begrüßt die Zusage der Kommission, die Methodik zur Verfolgung biodiversitätsbezogener Ausgaben zu verbessern; lehnt jedoch den Vorschlag ab, den gesamten Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt auf 8,2 % zu kürzen, der im Gegensatz zu dem Ziel steht, den Verlust der Artenvielfalt und der Ökosystemleistungen bis 2020 aufzuhalten und umzukehren;

17.  ist der Auffassung, dass die Sicherheit der Unionsbürger und die Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration und Flüchtlingen 2019 weiterhin zu den obersten Prioritäten der Union zählen; ist der Ansicht, dass die Ausgaben in diesen Bereichen unbedingt auf einem Niveau gehalten werden müssen, das dem durch die Migrations- und Flüchtlingskrise auf dem afrikanischen Kontinent, insbesondere in der Sahelzone, sowie in den Ländern der Levante und im Mittelmeerraum entstandenen Bedarf angemessen ist; vertritt die Auffassung, dass sich die für die Steuerung des Migrationsstroms notwendige Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere, wenn die Revision der Dublin-Verordnung verabschiedet wird – im Haushaltsplan der EU niederschlagen muss; stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplans für 2019 die Auswirkungen des Vorschlags der Kommission auf den Haushalt enthält;

18.  betont, dass mehrere wichtige Rechtsetzungsinitiativen, über die derzeit verhandelt wird oder die erst in einem frühen Stadium der Umsetzung sind, etwa die Revision der Dublin-Verordnung, die Einführung des Einreise-/Ausreisesystems und des Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystems, die Modernisierung des Schengener Informationssystems und die Initiative für die Interoperabilität der EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung, erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt 2019 haben dürften, und betont, dass es einer angemessenen Finanzierung bedarf, wenn die ehrgeizigen Vorhaben der Union in diesen Bereichen verwirklicht werden sollen; fordert die Kommission auf, einen offenen und vorausschauenden Dialog mit der Haushaltsbehörde über die genannten Initiativen aufzunehmen, damit die Mittel bei Bedarf angepasst werden können, ohne während des jährlichen Haushaltsverfahrens den Ergebnissen laufender Legislativverfahren vorzugreifen;

19.  bedauert den Vorschlag der Kommission für die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei und die darauf folgende Einigung zwischen den Mitgliedstaaten, die am 29. Juni 2018 im Rat erzielt wurde; unterstützt die Fortsetzung der Fazilität, weist jedoch darauf hin, dass der EU-Haushalt, so der Vorschlag der Kommission vom 14. März 2018, zur Finanzierung 1 Mrd. EUR und die Mitgliedstaaten 2 Mrd. EUR in Form von bilateralen Beiträgen beitragen, damit in den letzten beiden Jahren des derzeitigen MFR ein ausreichend großer Spielraum für die besonderen Instrumente des MFR für unvorhergesehene Ereignisse sowie für die Finanzierung anderer Prioritäten bleibt; weist außerdem darauf hin, dass die Fazilität eine neue Initiative in diesem MFR ist und somit für ihre Finanzierung neue Mittel bereitgestellt werden sollten; bedauert, dass bisher keine Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat über die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität stattgefunden haben, obwohl das Parlament unmissverständlich gefordert hat, in vollem Umfang in die Beschlussfassung über die Ausweitung der Fazilität eingebunden zu werden, damit unter anderem verhindert wird, dass sich das Verfahren wiederholt, mit dem sie eingerichtet wurde; teilt den Mitgliedstaaten mit, dass das Parlament selbstverständlich das Recht hat, seine Funktion als Teil der Haushaltsbehörde der EU wahrzunehmen, und dass es dies zu tun gedenkt, wie bereits bei früheren Gelegenheiten erklärt wurde;

20.  stellt fest, dass nach dem Entwurf des Haushaltsplans für 2019 infolge der geringen Flexibilität, die der derzeitige MFR für die Reaktion auf neue Herausforderungen und die Ausstattung neuer Initiativen bietet, nur wenig oder gar kein Spielraum bis zu den Obergrenzen der Rubriken 1a, 1b, 3 und 4 bleibt; beabsichtigt, die Flexibilitätsbestimmungen im revidierten MFR im Rahmen des Änderungsverfahrens vermehrt in Anspruch zu nehmen;

21.  sieht nach wie vor mit Sorge, dass es gegen Ende der Laufzeit des derzeitigen MFR wieder zu einem Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen kommen könnte; stellt fest, dass die Mittel für Zahlungen gegenüber dem Haushalt 2018 moderat um 2,7 % angestiegen sind, vornehmlich aufgrund des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) und der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT); stellt fest, dass innerhalb der Obergrenze für Zahlungen ein Spielraum von 19,3 Mrd. EUR vorgeschlagen wird; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Zahlungen weiter gut zu beobachten, damit die Haushaltsbehörde einem übermäßigen Rückstand rechtzeitig entgegenwirken kann; ist überzeugt, dass die Vertrauenswürdigkeit der EU unter anderem davon abhängt, ob sie in der Lage ist, im EU-Haushalt Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe bereitzustellen, um ihre Verpflichtungen erfüllen zu können;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

22.  stellt fest, dass im Vorschlag der Kommission für 2019 eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in der Teilrubrik 1a um 3,9 % auf 22 860 Mio. EUR gegenüber 2018 vorgesehen ist; stellt fest, dass ein großer Teil davon auf Horizont 2020, die CEF, große Infrastrukturprojekte und Erasmus+ entfällt, deren Mittel für Verpflichtungen um 8,5 %, 36,4 %, 7,8 % bzw. 10,4 % aufgestockt werden sollen; betont gleichwohl, dass diese Erhöhungen in den meisten Fällen den Finanzplanungen entsprechen und somit keine zusätzlichen Aufstockungen darstellen;

23.  weist darauf hin, dass Programme für Forschung und Innovation wie Horizont 2020 für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa wesentlich sind; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dies in ihren Prioritäten zu berücksichtigen; fordert, dass Mittel in angemessener Höhe für die Programme für Forschung und Innovation bereitgestellt werden; betont, dass vor allem Mitgliedstaaten, die mit wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kämpfen, in diesem Bereich unterstützt werden sollten;

24.  weist erneut darauf hin, dass neue Initiativen der letzten Jahre, beispielweise der EFSI (I und II), Wifi4EU und das EDIDP, zulasten mehrerer Programme aus Teilrubrik 1a gingen, die erheblich von Umschichtungen betroffen waren, nämlich Horizont 2020, die CEF, Galileo, ITER, Copernicus und die Europäische Erweiterung des geostationären Navigationssystems (EGNOS);

25.  betont, dass Erasmus+ nach wie vor das führende Programm ist, mit dem die Mobilität junger Menschen auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung gefördert wird und junge Menschen angeregt werden, sich an der europäischen Demokratie zu beteiligen; weist darauf hin, dass es administrativer Maßnahmen bedarf, um den Zugang zu Erasmus+ zu verbessern, und dass die Zahl der bewilligungsfähigen Anträge das derzeitige Budget bei weitem übersteigt; vertritt die Auffassung, dass Erasmus+ über ausreichende Mittel verfügen muss, damit die Bewerbungen – insbesondere im Bereich des lebenslangen Lernens –, die den Anforderungen für eine Teilnahme an dem Programm entsprechen, bewilligt werden können;

26.  nimmt mit Sorge die Diskussionen über die Finanzierung des Europäischen Solidaritätskorps zur Kenntnis, die die Befürchtung des Parlaments bestätigt haben, dass neue Initiativen auf Kosten laufender, erfolgreicher Programme gehen würden; nimmt ebenfalls mit Sorge den Präzedenzfall des Trilogverfahrens zur Kenntnis, bei dem im Ergebnis keine Klarheit über die Finanzierungsquellen der Initiative gewonnen wurde und somit die weitere Klärung im jährlichen Haushaltsverfahren stattfinden muss; erwartet, dass die Kommission die Vereinbarung so umsetzt, dass den Debatten in den Trilogverhandlungen und dem Geist der Vereinbarung vollumfänglich entsprochen wird;

27.  begrüßt, dass in der Vereinbarung über die Finanzierung des EDIDP sehr viel niedrigere Kürzungen bei den Programmen in Teilrubrik 1a vorgesehen sind als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen; ist gleichwohl beunruhigt darüber, dass der Rat offenbar mehr Wert darauf legt, unverändert große Spielräume zu behalten als eine ausreichende Finanzierung für Vorhaben bereitzustellen, die er selbst als oberste Prioritäten bezeichnet;

28.  begrüßt, dass für das EDIDP 2019 und 2020 Mittel in Höhe von 500 Mio. EUR bereitgestellt werden sollen; stellt fest, dass den Schätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments zufolge aufgrund der fehlenden Zusammenarbeit zwischen den in diesem Bereich tätigen Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU jährlich Kosten in Höhe von 10 Mrd. EUR entstehen; ist der Auffassung, dass die Verteidigung ein anschauliches Beispiel dafür ist, wie mehr Wirkung erreicht werden könnte, wenn bestimmte Zuständigkeiten und Tätigkeiten sowie die entsprechenden Mittelzuweisungen von den Mitgliedstaaten auf die EU übertragen würden; betont, dass sich damit der europäische Mehrwert offenbaren würde und sich die Gesamtbelastung der öffentlichen Ausgaben in der EU verringern ließe;

29.  begrüßt den Vorschlag, ein Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen zu gründen, mit dem modernste Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur gefördert und die Entwicklung entsprechender Technologien und Anwendungen in den unterschiedlichsten Bereichen zum Vorteil von Wissenschaftlern, privaten und öffentlichen Unternehmen unterstützt wird;

Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

30.  stellt fest, dass für die Teilrubrik 1b Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 57 113,4 Mio. EUR vorgesehen sind, was einem Anstieg um 2,8 % im Vergleich zum Haushalt 2018 entspricht; stellt ferner fest, dass der Vorschlag für die Zahlungen in Höhe von 47 050,8 Mio. EUR um 1,1 % höher ausfällt als 2018;

31.  begrüßt, dass die Durchführung der Programme für den Zeitraum 2014–2020 mittlerweile planmäßig läuft, und weist erneut darauf hin, dass eine „anormale“ Anhäufung unbezahlter Rechnungen künftig vermieden werden muss; begrüßt zudem, dass die meisten nationalen Verwaltungsbehörden mittlerweile benannt wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, etwaige Probleme, die einer reibungslosen Umsetzung noch im Weg stehen, zu lösen;

32.  weist erneut darauf hin, dass die Mittel für Zahlungen in Teilrubrik 1b im Berichtigungshaushaltsplan 6/2017 infolge der revidierten Prognosen der Mitgliedstaaten um 5,9 Mrd. EUR verringert wurden; hofft sehr, dass die Schätzungen der einzelstaatlichen Behörden und der Kommission für den Zahlungsbedarf im Haushalt 2019 genauer sind und dass der für die Zahlungen vorgeschlagene Betrag vollständig ausgeschöpft wird;

33.  hebt hervor, dass sich angesichts des rasanten technologischen Fortschritts, etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz, die Kluft zwischen den sich schnell entwickelnden Regionen und den weniger entwickelten vergrößern könnte, wenn die Wirkung der Strukturfonds nicht dadurch verbessert wird, dass die Förderung an Effizienzauflagen geknüpft wird;

34.  nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, die Fortsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) zu finanzieren und 233,3 Mio. EUR aus dem Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen; weist darauf hin, dass mit einer Aufstockung der Mittelzuweisungen an die Initiative Beträge in gleicher Höhe aus dem ESF einhergehen sollten; weist darauf hin, dass die Kommission im Vermittlungsverfahren zum Haushaltsplan 2018 zugesagt hat, rasch die Revision der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (CPR) vorzulegen, um der Erhöhung der Mittel für diese Initiative im Jahr 2018 Rechnung zu tragen; betont, dass die Kommission ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, und fordert sie auf, die Gründe für die Verzögerung ausführlich zu erläutern, wenn sie die Revision der Verordnung vorlegt;

35.  verpflichtet sich, die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den ESF rasch zu verabschieden, um 2019 eine ambitionierte Aufstockung der Mittelansätze für die Initiative zu ermöglichen, ohne andere Programme zu beeinträchtigen, die im Rahmen des ESF in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, damit die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit von der Pflicht befreit werden, ihre ESF-Mittel für die Beschäftigung junger Menschen einzusetzen, wobei die strenge Auflage gilt, dass es den Mitgliedstaaten durch die vorgeschlagenen Änderungen nicht ermöglicht werden darf, ihre in dem Bereich bereits gegebenen finanziellen Zusagen zurückzuziehen, und dies nicht zu einer allgemeinen Kürzung der Mittel aus dem EU-Haushalt führen darf, die für Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden;

Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

36.  nimmt zur Kenntnis, dass für Rubrik 2 Verpflichtungen in Höhe von 59 991,1 Mio. EUR (+1,2 % gegenüber 2018) und Zahlungen in Höhe von 57 790,4 Mio. EUR (3 %) vorgeschlagen werden; stellt fest, dass die Ausgaben des EGFL 2019 mit 44 162,5 Mio. EUR veranschlagt werden, was einen Rückgang gegenüber dem Haushalt 2018 (um 547,9 Mio. EUR) bedeutet;

37.  stellt fest, dass die Kommission bis zur Obergrenze der Rubrik 2 einen Spielraum in Höhe von 344,9 Mio. EUR vorsieht; weist darauf hin, dass eine zunehmende Volatilität der Agrarmärkte, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit dem russischen Embargo zu verzeichnen war, die Inanspruchnahme dieses Spielraums rechtfertigen könnte; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass genügend Spielraum bis zu den Obergrenzen verbleibt, um auf alle etwaigen Krisen reagieren zu können;

38.  stellt fest, dass einige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Embargo, die im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt wurden, nicht verlängert werden (z. B. für Obst und Gemüse, wo die Marktlage nach wie vor schwierig ist), während es in der Milchwirtschaft nach wie vor zu Marktschwierigkeiten kommt; erwartet im Oktober das Berichtigungsschreiben der Kommission, das sich auf aktuelle Informationen über die Finanzierung des EGFL stützen sollte, damit sich der tatsächliche Bedarf in der Agrarbranche überprüfen lässt; betont, dass die Fälle, in denen Marktinterventionen im Rahmen des EGFL erforderlich sind, begrenzt sind und nur einen relativ kleinen Teil des EGFL (etwa 5,9 %) ausmachen;

39.  betont, dass gegen Jugendarbeitslosigkeit unter anderem dadurch vorgegangen werden kann, dass junge Menschen in ländlichen Gebieten angemessen unterstützt werden; bedauert, dass die Kommission nicht vorschlägt, mehr Haushaltsmittel für junge Landwirte bereitzustellen;

40.  betont, dass sich die Umsetzung des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nach einem verhaltenen Start zu Beginn des Programmplanungszeitraums beschleunigt und 2019 planmäßig laufen dürfte; begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das Programm LIFE+ (um 6 %) gemäß der Finanzplanung; stellt fest, dass die Europäische Umweltagentur (EUA) 2019 und 2020 zusätzliche Aufgaben im Bereich der Umweltüberwachung und ‑berichterstattung sowie der Überprüfung der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge wahrnehmen wird;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

41.  stellt fest, dass für die Rubrik 3 insgesamt Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 3 728,5 Mio. EUR und damit 6,7 % mehr als 2018 und Mittel für Zahlungen in Höhe von 3 486,4 Mio. EUR und damit 17 % mehr als im Vorjahr vorgeschlagen werden; betont allerdings, dass diese Aufstockungen auf jahrelange Kürzungen folgen und dass dennoch nur 2,3 % der vorgeschlagenen Gesamtausgaben der EU 2019 auf die gesamte Finanzierung verschiedener Schlüsselbereiche wie Migration, Grenzmanagement oder innere Sicherheit entfallen; hält den Vorschlag, für die Erleichterung der legalen Einwanderung in die Union, die Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger und die Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 281,2 Mio. EUR vorzusehen, für fragwürdig, da dies einer Kürzung gegenüber 2018 um 14,4 % entspricht; fordert die Kommission auf, die Gründe für diese Kürzung näher zu erläutern;

42.  stellt fest, dass alle Spielräume bis zur Obergrenze von Rubrik 3 im vierten Jahr in Folge ausgeschöpft werden und sich darin offenbart, dass der EU-Haushalt beim heutigen Stand der Dinge den massiven Herausforderungen, der sich die EU derzeit in den Bereichen Migration und Sicherheit stellen muss, nicht in jeder Hinsicht gewachsen ist; begrüßt daher den Vorschlag, das Flexibilitätsinstrument für Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 927,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen;

43.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 hoch bleiben wird, und fordert die Union nachdrücklich auf, einen etwaigen künftigen unvorhergesehenen Finanzierungsbedarf in diesen Bereichen im Auge zu haben; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für die Kontrolle der Außengrenzen aufgestockt werden und die damit befassten EU-Agenturen eine angemessene Ausstattung erhalten, und bekräftigt, dass eine langfristige, nachhaltige Lösung darin bestünde, gegen die Ursachen der Migration und der Flüchtlingskrise vorzugehen und parallel die Nachbarschaft der EU zu stabilisieren, und dass Investitionen in die Herkunftsstaaten der Migranten und Flüchtlinge entscheidend sind, wenn dieses Ziel erreicht werden soll;

44.  begrüßt die Forderung des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018, Frontex weiter zu stärken, indem die Ressourcen aufgestockt und das Mandat erweitert wird; fordert weitere Angaben dazu, wie viel Personal von den Mitgliedstaaten entsandt wird und wie viele Mitarbeiter die Agentur selbst bereitstellen muss; fordert die Kommission auf, ihren Entwurf des Haushaltsplans in dem Berichtigungsschreiben im Herbst entsprechend anzupassen; begrüßt außerdem die zusätzlich gewährten 45,6 Millionen EUR zur Unterstützung Griechenlands und Spaniens bei der Bewältigung des Migrantenzustroms in ihrem Hoheitsgebiet; betont, dass wirksame Grenzkontrollen mit einer angemessenen Betreuung der Migranten einhergehen müssen;

45.  stellt fest, dass das Instrument zur Bereitstellung humanitärer Soforthilfe innerhalb der Union im März 2019 ausläuft; fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund der anhaltenden humanitären Notlage von Flüchtlingen und Asylbewerbern in bestimmten Mitgliedstaaten zu prüfen, ob es angezeigt wäre, dieses Instrument zu reaktivieren und entsprechend neu auszustatten; hebt hervor, dass die Staaten, in denen die meisten Flüchtlinge und Asylbewerber ankommen bzw. bleiben, mehr Solidarität erfahren müssen; betont, dass in der Zwischenzeit weiter Mittel aus den Nothilfemechanismen des AMIF zur Verfügung stehen müssen, insbesondere für die kontinuierliche Unterstützung Griechenlands; ist der Auffassung, dass auch Italien finanzielle Unterstützung erhalten sollte; fordert deshalb die Kommission auf, darzulegen, warum sie das nicht vorgeschlagen hat; erinnert daran, dass Italien der einzige Mitgliedstaat ist, in dem die Mehrheit der Bevölkerung der Ansicht ist, keinen Nutzen aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu ziehen; bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen für die zweite Komponente des AMIF „Erleichterung der legalen Einwanderung in die Union, Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger und Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien“ drastisch gekürzt werden sollen;

46.  vertritt die Auffassung, dass angesichts vielfältiger Sicherheitsbedrohungen einschließlich immer neuer Formen der Radikalisierung, der Cyberkriminalität, der Gewalt und des Terrors, die die Kapazitäten einzelner Mitgliedstaaten übersteigen, Mittel aus dem EU-Haushalt zur Stärkung der Zusammenarbeit in Sicherheitsangelegenheiten mithilfe der bestehenden EU-Agenturen bereitgestellt werden sollten; stellt in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die äußerst angespannte Sicherheitslage mit dem Vorschlag verträgt, die Mittel für Verpflichtungen des ISF beträchtlich (um 26,6 %) zu kürzen; hebt hervor, dass die Ausgaben in diesem Bereich nur effizient sind, wenn die Hindernisse für die innereuropäische Zusammenarbeit und den gezielten Informationsaustausch beseitigt werden und gleichzeitig die entsprechenden, nach EU-Recht geltenden Datenschutzvorschriften angewandt werden; bedauert, dass die Kommission immer noch keinen Vorschlag dafür vorgelegt hat, den Opfern von Terroranschlägen und ihren Familien auf EU-Ebene finanzielle Solidarität zu bekunden, und fordert die Kommission auf, alles Notwendige dafür zu tun, damit eine solche Hilfe rasch geleistet werden kann;

47.  nimmt zur Kenntnis, dass eine Revision der Rechtsgrundlage des Katastrophenschutzverfahrens der Union vorgeschlagen wird, die, wenn sie verabschiedet wird, in den letzten beiden Jahren des derzeitigen MFR erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben dürfte, die sich allein in der Rubrik 3 auf 256,9 Mio. EUR belaufen werden; weist nachdrücklich darauf hin, dass es nur logisch wäre, diese erhebliche Aufwertung eines zentralen Politikbereichs der Union mit neuen und zusätzlichen Mitteln zu finanzieren; warnt vor Umschichtungen, die eindeutig zulasten anderer wertvoller und erfolgreicher Maßnahmen und Programme gehen;

48.  bekräftigt erneut die entschiedene Unterstützung des Parlaments für die Unionsprogramme in den Bereichen Kultur, Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft; begrüßt den Vorschlag, die Mittel für das Programm „Kreatives Europa“ aufzustocken; fordert außerdem nachdrücklich eine ausreichende Mittelausstattung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und der europäischen Bürgerinitiativen, vor allem im Vorfeld der Europawahl;

49.  bekräftigt die Unterstützung des Parlaments für die Programme „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ sowie „Justiz“; hebt hervor, dass sich die EU an ihre Selbstverpflichtung halten muss, die Rechte der Frauen und LGBTI zu stärken;

50.  begrüßt, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Lebensmittel- und Futtermittelprogramm aufgestockt werden sollen und die Union somit in die Lage versetzt wird, bei Ausbrüchen von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten wirksam gegenzusteuern, wie bei der jüngsten Vogelgrippeepidemie, die in den letzten Jahren mehrere Mitgliedstaaten heimgesucht hat;

51.  fordert die Kommission auf, Haushaltsmittel in angemessener Höhe bereitzustellen, damit die Öffentlichkeit besser über die im Jahr 2019 stattfindende Wahl zum Europäischen Parlament informiert werden kann, und die Wirksamkeit der Medienberichterstattung über die Wahl zu verbessern und dabei insbesondere die Bekanntheit der Spitzenkandidaten – der Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission – zu steigern;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

52.  nimmt zur Kenntnis, dass in der Rubrik 4 die Mittel für Verpflichtungen gegenüber 2018 um insgesamt 13,1 % aufgestockt werden und sich auf 11 384,2 Mio. EUR belaufen sollen; stellt fest, dass diese Aufstockung in erster Linie auf die Finanzierung der zweiten Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRT) entfällt, für die dem Kommissionsvorschlag zufolge der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen in Anspruch genommen werden soll (1 116,2 Mio. EUR); stellt fest, dass dieser Vorschlag dazu führen würde, dass bis zur Obergrenze der Rubrik 4 kein Spielraum mehr verbliebe;

53.  fordert die Mitgliedstaaten auf, höhere Beiträge zu dem Treuhandfonds für Afrika, dem „Madad-Fonds“ und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung zu leisten, um die Stabilisierung in Krisengebieten zu unterstützen, Flüchtlingen Hilfe zu leisten und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent und in den Ländern der Europäischen Nachbarschaft zu fördern;

54.  ist nach wie vor davon überzeugt, dass es angesichts der Herausforderungen für das auswärtige Handeln der EU einer dauerhaften Finanzierung über die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 hinaus bedarf; weist erneut darauf hin, dass neue Initiativen mit neuen Mitteln finanziert und alle Flexibilitätsspielräume ausgeschöpft werden sollten; widersetzt sich allerdings dem Vorschlag für die Finanzierung der Ausweitung der FRT und der dazu am 29. Juni 2018 im Rat erzielten Einigung, da dadurch sowohl die Möglichkeiten der Finanzierung anderer vordringlicher Bereiche in Rubrik 4 als auch die Aufgabe des EU-Haushalts, Menschen in Not zu helfen und die Achtung der Grundwerte zu fördern, erheblich eingeschränkt würden;

55.  begrüßt die Mittelerhöhungen für migrationsbezogene Projekte im Zusammenhang mit der zentralen Mittelmeerroute sowie die moderate Erhöhung für die östliche Komponente des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) und die Neuverteilung der Prioritäten im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit im Nahen Osten; fordert, dass dem UNRWA ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden, um die kontinuierliche Unterstützung der palästinensischen Flüchtlinge in der Region angesichts des jüngst von den USA gefassten Beschlusses, ihren Beitrag zu dem Hilfswerk zurückzuziehen, sicherzustellen;

56.  begrüßt, dass die Unterstützung für regionale Maßnahmen in den westlichen Balkanländern erhöht werden soll; vertritt gleichwohl die Auffassung, dass die Unterstützung für politische Reformen noch weiter aufgestockt werden sollte; bedauert, dass die Unterstützung für politische Reformen in der Türkei (IPA II) erhöht wird, und fragt sich, wie diese Unterstützung mit dem Beschluss der Haushaltsbehörde zu vereinbaren ist, die Mittel dieser Haushaltslinie im laufenden Haushaltsjahr zu kürzen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass Mittel, die im Rahmen des IPA II an die türkischen Behörden gezahlt werden sollen, an die Bedingung geknüpft werden müssen, dass Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit erzielt werden; fordert, dass, solange solche Verbesserungen ausbleiben, die Mittel dieser Haushaltslinie in Anbetracht des geringen Spielraums vollständig an Vertreter der Zivilgesellschaft fließen sollen, damit diese Maßnahmen zur Unterstützung von Zielen im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechten und Medienfreiheiten ergreifen können; unterstützt den allgemeinen negativen Trend für politische Reformen im Rahmen der Zuweisungen an die Türkei;

57.  hebt hervor, dass im Haushaltsplan für 2019 ein deutlicher Rückgang bei der Ausstattung des von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen und eine wesentliche Reduzierung der geplanten Beträge für Makrofinanzhilfen (MFA) vorgesehen sind, was darauf zurückzuführen ist, dass die Kreditvergabe der EIB hinter den Schätzungen zurückbleibt und im Vergleich zur letzten Finanzplanung weniger MFA-Darlehen ausgezahlt werden;

58.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Zusagen der EU bei den Syrien-Konferenzen in Brüssel, mit denen ihre früheren Zusagen bestätigt wurden; ist damit einverstanden, dass die Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und die humanitäre Hilfe jeweils um 120 Mio. EUR aufgestockt werden, damit die diesbezüglichen Zusagen 2019 eingehalten werden können;

59.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass Finanzmittel in angemessener Höhe für die strategische Kommunikation der EU bereitgestellt werden müssen, damit gegen Desinformationskampagnen und Cyberangriffe vorgegangen und ein objektives Bild der Union außerhalb ihrer Grenzen vermittelt werden kann;

Rubrik 5 – Verwaltung

60.  stellt fest, dass die Ausgaben in der Rubrik 5 mit 9 956,9 Mio. EUR (Mittel für Verpflichtungen) um 291,4 Mio. EUR oder 3,0 % höher veranschlagt werden als im Haushaltsplan 2018; stellt fest, dass diese Aufstockung – wie bereits im vorigen Haushaltsjahr – überwiegend mit der Entwicklung der Ruhegehälter zusammenhängt (+116,7 Mio. EUR), die 20,2 % der Ausgaben in Rubrik 5 ausmachen; merkt an, dass der Anteil der Verwaltungsausgaben im Entwurf des Haushaltsplans unverändert bei 6,0 % der Mittel für Verpflichtungen liegt;

61.  nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kommission darum bemüht hat, alle Einspar- und Rationalisierungsmöglichkeiten bei den nicht die Dienstbezüge betreffenden Ausgaben ihres eigenen Haushaltsplans zu nutzen; stellt fest, dass die Entwicklung der Ausgaben der Kommission (+2,0 %) in erster Linie auf die automatische Anpassung der Ausgaben für Dienstbezüge und vertragliche Verpflichtungen zurückzuführen ist; stellt ferner fest, dass die Kommission interne Personalversetzungen vornimmt, um ihren neuen Prioritäten Rechnung zu tragen;

62.  stellt fest, dass sich der tatsächliche Spielraum bis zur Obergrenze nach der Verrechnung von 253,9 Mio. EUR für die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2018 auf 575,2 Mio. EUR beläuft; ist der Auffassung, dass damit nominal ein großer Spielraum vorhanden ist und dies auf die Bemühungen der Kommission, insbesondere die Maßnahme, die nicht mit den Dienstbezügen zusammenhängenden Ausgaben einzufrieren, zurückzuführen ist; ist der Ansicht, dass zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung oder Verringerung der Verwaltungsausgaben der Kommission dazu führen könnten, dass wichtige Investitionen aufgeschoben werden oder die Verwaltung nicht mehr ordentlich funktioniert;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

63.  betont, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte EU-Maßnahmen und ‑Programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; beabsichtigt, auch weiterhin ein ausgewogenes Paket aus Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen zu schnüren, das den politischen Prioritäten des Parlaments entspricht und einer rechtzeitigen und sorgfältigen fachlichen Vorprüfung durch die Kommission Rechnung trägt; stellt fest, dass in einigen Rubriken des derzeitigen Vorschlags nur ein geringer oder gar kein Spielraum verbleibt, und beabsichtigt, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Raum für etwaige Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen geschaffen werden kann, ohne dass anderen politischen Prioritäten geschadet wird;

Agenturen

64.  stellt fest, dass im Entwurf des Haushaltsplans für 2019 die Zuweisungen für dezentrale Agenturen insgesamt um 10,8 % (ohne zweckgebundene Einnahmen) und um 259 Stellen aufgestockt werden; begrüßt, dass die eigenen Haushaltsmittel der meisten Agenturen steigen, während der Beitrag der EU sinkt; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Parlament derzeit Möglichkeiten sondiert, wie sich der Anteil der Finanzierung der dezentralen Agenturen aus Gebühren weiter steigern lässt; stellt befriedigt fest, dass die Mittel und Planstellen der mit „neuen Aufgaben“ betrauten Agenturen (ESMA, eu-LISA und FRONTEX) wesentlich aufgestockt werden sollen; fordert mehr finanzielle Unterstützung für die Agenturen, die mit Migration und Sicherheitsproblemen befasst sind; ist der Ansicht, dass Europol und Eurojust weiter gestärkt werden sollten und das EASO für seine Umwandlung in die Europäische Asylagentur eine angemessene Finanzierung erhält;

65.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Ziel des Personalabbaus um 5 % erfolgreich verwirklicht wurde, und betont, dass angesichts der Schnellanalyse (Rapid Case Review) des Rechnungshofs dadurch nicht unbedingt die erwarteten Ergebnisse erzielt wurden; vertritt die Auffassung, dass die Lage der dezentralen Agenturen jeweils von Fall zu Fall bewertet werden muss; begrüßt, dass die Empfehlungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe von allen Organen gebilligt wurden;

66.  begrüßt die Errichtung zweier neuer EU-Einrichtungen in Form von dezentralen Agenturen, nämlich der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Europäischen Arbeitsbehörde; stellt fest, dass die Mittel für die Arbeitsbehörde bis zum Abschluss des Legislativverfahren in die Reserve eingestellt werden; stellt fest, dass die EUStA ihren Sitz in Luxemburg hat, und fordert sie auf, den beiden Teilen der Haushaltsbehörde gemäß der Haushaltsordnung alle Informationen über ihre Immobilienpolitik zu übermitteln; vertritt die Auffassung, dass für die Errichtung neuer Agenturen neue Mittel zugewiesen und neue Stellen geschaffen werden müssen und Umschichtungen in jeder Form zu vermeiden sind, es sei denn, es steht zweifelsfrei fest, dass bestimmte Tätigkeiten der Kommission oder einer anderen bestehenden Einrichtung, etwa Eurojust, vollständig auf die neuen Agenturen übertragen werden; stellt fest, dass Eurojust nach wie vor – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft – für Fälle zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zuständig ist und zudem vollkommen von der Aufgabe beansprucht wird, den Mitgliedstaaten operative Unterstützung beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität und die Schleusung von Migranten zu leisten; weist auf die Bestimmungen des gemeinsamen Konzepts für neu gegründete dezentrale Agenturen hin;

67.  erwartet, dass für die Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 grundsätzlich gilt, dass sich beide Teile der Haushaltsbehörde dazu verpflichten, die Verhandlungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzunehmen und die gesamte Zeitspanne des Vermittlungsverfahrens auszuschöpfen und dabei auf eine Vertretung auf angemessener Ebene zu achten, damit ein wirklicher politischer Dialog gewährleistet ist;

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68.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. L 163 vom 24.6.2017, S. 1.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0089.


ANLAGE

GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZU DEN TERMINEN FÜR DAS HAUSALTSVERFAHREN UND DEN MODALITÄTEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES IM JAHR 2018

A.  Im Einklang mit Teil A des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die folgenden Stichtage für das Haushaltsverfahren 2019:

1.  Die Kommission bemüht sich, den Haushaltsvoranschlag 2019 bis Ende Mai vorzulegen.

2.  Bevor der Standpunkt des Rates angenommen wird, wird am Vormittag des 12. Juli eine Trilogsitzung einberufen.

3.  Der Rat bemüht sich, bis zur 37. Woche (dritte Septemberwoche) seinen Standpunkt festzulegen und diesen dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine rechtzeitige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu ermöglichen.

4.  Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments bemüht sich, bis spätestens Ende der 41. Woche (Mitte Oktober) über die Abänderungen am Standpunkt des Rates abzustimmen.

5.  Vor der Lesung im Europäischen Parlament wird am Vormittag des 18. Oktober eine Trilogsitzung einberufen.

6.  Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung in der 43. Woche (Plenartagung 22. – 25. Oktober) ab.

7.  Die Vermittlungsfrist beginnt am 30. Oktober. Im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird für die Dauer der Vermittlung eine Frist bis zum 19. November 2018 gesetzt.

8.  Der Vermittlungsausschuss tritt am Vormittag des 7. November am Sitz des Europäischen Parlaments und am 16. November am Sitz des Rates zusammen und kann bei Bedarf erneut zusammentreten; die Sitzungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Eine Trilogsitzung ist für den Vormittag des 7. November angesetzt. Während der 21 Tage andauernden Vermittlungsfrist können zusätzliche Trilogsitzungen – darunter unter Umständen auch am 14. November (Straßburg) – einberufen werden.

B.  Die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses sind in Teil E des Anhangs der oben genannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen