Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels (COM(2017)0825 – C8-0433/2017 – 2017/0334(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0825),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 175 und 197 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0433/2017),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2018(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. April 2018(2),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. Juli 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0227/2018),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
4. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. September 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/825 zur Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen und zur Anpassung seines übergeordneten Ziels
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1671.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION
Hinsichtlich der Finanzierung der Erhöhung der Finanzausstattung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde Folgendes vereinbart:
1. 40 Millionen EUR werden über die Haushaltslinie des SRSP in Rubrik 1b (13.08.01) des MFR (Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt) durch Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen gemäß Artikel 14 der MFR-Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 im Rahmen des Haushaltsverfahrens nach Artikel 314 AEUV finanziert.
2. 40 Millionen EUR werden über die Haushaltslinie des SRSP in Rubrik 2 (13.08.02) des MFR (Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen) durch Umschichtungen, die nicht technische Hilfe oder Entwicklung des ländlichen Raums betreffen, innerhalb der Rubrik und ohne Inanspruchnahme von Spielräumen finanziert. Die genauen Quellen solcher Umschichtungen werden zu gegebener Zeit im Hinblick auf die Verhandlungen des Haushaltsverfahrens für den Haushaltsplan 2019 genauer präzisiert.
ERKLÄRUNG DER KOMMISSION
(zur Veröffentlichung im Amtsblatt Reihe C)
Die Kommission wird ermitteln, welche Umschichtungen in Höhe von 40 Mio. EUR in der Rubrik 2 des MFR (Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen) vorgenommen werden sollten, und diese im Berichtigungsschreiben zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2019 vorschlagen.
Im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2020 gemäß Artikel 314 AEUV beabsichtigt die Kommission, im Einklang mit Artikel 14 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 (MFR-Verordnung) die Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen vorzuschlagen.