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Verfahren : 2016/0413(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0394/2017

Eingereichte Texte :

A8-0394/2017

Aussprachen :

PV 11/09/2018 - 21
CRE 11/09/2018 - 21

Abstimmungen :

PV 12/09/2018 - 6.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0338

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 46k
Mittwoch, 12. September 2018 - Straßburg
Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden***I
P8_TA(2018)0338A8-0394/2017
BERICHTIGUNGEN
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (COM(2016)0825 – C8-0001/2017 – 2016/0413(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0825),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 33 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0001/2017),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Beiträge des tschechischen Abgeordnetenhauses und des spanischen Parlaments in Bezug auf den Entwurf des Gesetzgebungsaktes,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 27. April 2017(1),

–  nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von den zuständigen Ausschüssen angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 27. Juni 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die gemeinsamen Beratungen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gemäß Artikel 55 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0394/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 246 vom 28.7.2017, S. 22.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. September 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
P8_TC1-COD(2016)0413

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1672.)

Letzte Aktualisierung: 17. September 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen