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Verfahren : 2018/0066(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0290/2018

Eingereichte Texte :

A8-0290/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/10/2018 - 7.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0359

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 49k
Dienstag, 2. Oktober 2018 - Straßburg
Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind ***I
P8_TA(2018)0359A8-0290/2018
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Oktober 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kodifizierter Text) (COM(2018)0139 – C8-0116/2018 – 2018/0066(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0139),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0116/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten(1),

–  gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0290/2018),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 2. Oktober 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kodifizierter Text)
P8_TC1-COD(2018)0066

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1806.)

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen