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Verfahren : 2018/0150(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0283/2018

Eingereichte Texte :

A8-0283/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 03/10/2018 - 9.2

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0367

Angenommene Texte
PDF 120kWORD 47k
Mittwoch, 3. Oktober 2018 - Straßburg
Mehrwertsteuer: Anwendungszeitraum der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und des Schnellreaktionsmechanismus *
P8_TA(2018)0367A8-0283/2018

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Oktober 2018 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug (COM(2018)0298 – C8-0265/2018 – 2018/0150(CNS))

(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an den Rat (COM(2018)0298),

–  gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8‑0265/2018),

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0283/2018),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen