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Verfahren : 2018/2041(IMM)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0351/2018

Eingereichte Texte :

A8-0351/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0403

Angenommene Texte
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Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg
Antrag auf Aufhebung der Immunität von Georgios Kyrtsos
P8_TA(2018)0403A8-0351/2018

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 über den Antrag auf Aufhebung der Immunität von Georgios Kyrtsos (2018/2041(IMM))

Das Europäische Parlament,

–  befasst mit einem vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs der Hellenischen Republik am 27. Februar 2018 übermittelten und am 14. März 2018 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Georgios Kyrtsos wegen Nichtzahlung eines Osterbonus in Höhe von 948,46 EUR (Akte Nr. AVM O 2017/6101),

–  nach Anhörung von Georgios Kyrtsos gemäß Artikel 9 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

–  gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und auf Artikel 6 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments,

–  unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 1964, 10. Juli 1986, 15. und 21. Oktober 2008, 19. März 2010, 6. September 2011 und 17. Januar 2013(1),

–  unter Hinweis auf Artikel 62 der Verfassung der Hellenischen Republik,

–  gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 9 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0351/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof der Hellenischen Republik den Antrag gestellt hat, die Immunität von Georgios Kyrtsos, Mitglied des Europäischen Parlaments, im Zusammenhang mit einer möglichen Anklage wegen einer mutmaßlichen Straftat, aufzuheben;

B.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 9 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Hoheitsgebiet ihres eigenen Staates die den Parlamentsmitgliedern zuerkannte Unverletzlichkeit zusteht;

C.  in der Erwägung, dass ein Abgeordneter laut Artikel 62 der Verfassung der Hellenischen Republik während der Legislaturperiode ohne vorherige Zustimmung des Parlaments nicht verfolgt, festgenommen oder inhaftiert oder in sonstiger Weise in seiner Freiheit beschränkt werden darf;

D.  in der Erwägung, dass Georgios Kyrtsos in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter (Vorsitzender und Geschäftsführer) der Gesellschaften KMP VERLAG („CITY PRESS“) und FREE SUNDAY VERLAG („FREE SUNDAY“) seine ehemalige Mitarbeiterin am 26. Juli 2005 im Namen der KMP Verlagsgruppe im Rahmen eines Arbeitsvertrags in beiden Unternehmen als Art Director eingestellt hat;

E.  in der Erwägung, dass Georgios Kyrtsos beschuldigt wird, seiner ehemaligen Mitarbeiterin am 27. April 2016 unter Verstoß gegen das Notstandsgesetz Nr. 690/1945, das durch Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzes 236/95 ersetzt wurde, einen Osterbonus in Höhe von 986,46 EUR nicht gezahlt zu haben, so dass eine Straftat nach Artikel 28 des Gesetzes Nr. 3996/2011 in Verbindung mit der Gemeinsamen Ministerialentscheidung 19040/1981 vorliegt;

F.  in der Erwägung, dass die mutmaßliche Straftat offensichtlich in keinem direkten Zusammenhang mit der Stellung von Georgios Kyrtsos als Mitglied des Europäischen Parlaments, sondern vielmehr in Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Manager zweier Zeitungsverlage steht;

G.  in der Erwägung, dass die Strafverfolgung keine in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgte Äußerung oder abgegebene Stimme im Sinne von Artikel 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union betrifft;

H.  in der Erwägung, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass das zugrunde liegende Strafverfahren von der Absicht getragen wird, die politische Tätigkeit eines Mitglieds zu beeinträchtigen (fumus persecutionis);

1.  beschließt, die Immunität von Georgios Kyrtsos aufzuheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines zuständigen Ausschusses unverzüglich den griechischen Behörden und Georgios Kyrtsos zu übermitteln.

(1) Urteil des Gerichtshofs vom 12. Mai 1964, Wagner/Fohrmann und Krier, 101/63, ECLI:EU:C:1964:28; Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Wybot/Faure und andere, 149/85, ECLI:EU:C:1986:310; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2008, Mote/Parlament, T-345/05, ECLI:EU:T:2008:440; Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2008, Marra/De Gregorio und Clemente, C-200/07 und C-201/07, ECLI:EU:C:2008:579; Urteil des Gerichts vom 19. März 2010, Gollnisch/Parlament, T-42/06, ECLI:EU:T:2010:102; Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2011, Patriciello, C-163/10, ECLI:EU:C:2011:543; Urteil des Gerichts vom 17. Januar 2013, Gollnisch/Parlament, T-346/11 und T-347/11, ECLI:EU:T:2013:23.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen