Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2018/2046(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0313/2018

Eingereichte Texte :

A8-0313/2018

Aussprachen :

PV 22/10/2018 - 14
CRE 22/10/2018 - 14

Abstimmungen :

PV 24/10/2018 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0404

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 74k
Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2019 – alle Einzelpläne
P8_TA(2018)0404A8-0313/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (11737/2018 – C8-0410/2018 – 2018/2046(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(4) (MFR-Verordnung),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. April 2018 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019(7),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 21. Juni 2018 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 (COM(2018)0600),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019, der vom Rat am 4. September 2018 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 13. September 2018 zugeleitet wurde (11737/2018 – C8-0410/2018),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2018 zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2019(8),

–  unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2019 (COM(2018)0709) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019,

–  gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8-0313/2018),

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1.  betont, dass die politischen Prioritäten, die in den zuvor genannten Entschließungen vom 15. März 2018 zu den allgemeinen Leitlinien und vom 5. Juli 2018 zum Mandat für den Trilog mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurden, in der Lesung des Haushaltsplans 2019 im Parlament voll und ganz zum Ausdruck kommen; weist darauf hin, dass nachhaltiges Wachstum, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit, die Bekämpfung der Ursachen der Flüchtlings- und Migrationsströme, die Steuerung der Flüchtlings- und Migrationsströme, die Bekämpfung des Klimawandels und der Übergang zu erneuerbarer Energie sowie ein besonderer Fokus auf jungen Menschen den Kern dieser Prioritäten bilden;

2.  hebt hervor, dass die Union im Vorfeld des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union die erforderlichen Finanzmittel benötigt, um den Erwartungen der Unionsbürger gerecht zu werden, damit die Union auf die zahlreichen vorstehend genannten Prioritäten und Herausforderungen wirksam reagieren und das tägliche Leben ihrer Bürger verbessern kann;

3.  weist darauf hin, dass die Bürger Europas erwarten, dass die Union alle Anstrengungen unternimmt, um in allen ihren Regionen gleichermaßen für Wirtschaftswachstum zu sorgen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern; erinnert daran, dass Investitionen in Forschung und Innovation, Digitalisierung, Bildung, Infrastruktur und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie in die Förderung der Beschäftigung, vor allem junger Menschen in Europa, notwendig sind, um diese Erwartungen zu erfüllen; missbilligt, dass der Rat erneut Kürzungen bei genau den Programmen vorschlägt, mit denen dazu beigetragen werden soll, die Wirtschaft der Union wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen; betont darüber hinaus, dass viele dieser Programme, wie z.B. Horizont 2020, deutlich überzeichnet werden, was eine schlechte Mittelverwendung darstellt und bedeutet, dass viele ausgezeichnete Projekte keine Mittel erhalten; weist ferner darauf hin, dass Programme wie Erasmus+, Horizont 2020 und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) anschaulich belegen, welche Vorteile eine unionsweite Zusammenarbeit mit sich bringt, und dazu beitragen, ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu schaffen; beschließt daher, Erasmus+ erheblich zu stärken und Programme zu unterstützen, die zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, einschließlich Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“ und COSME;

4.  wiederholt seine Zusagen, die bei den Verhandlungen über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) gemacht wurden, nämlich die Auswirkungen von Kürzungen im Zusammenhang mit dem EFSI auf Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens zu minimieren; schlägt daher vor, einen Ausgleich für diese Kürzungen zu schaffen, indem das ursprüngliche Jahresprofil dieser beiden Programme wiederhergestellt wird, damit mit ihnen die im Zuge der Verabschiedung der einschlägigen Rechtsvorschriften vereinbarten Ziele vollständig verwirklicht werden können;

5.  hebt hervor, dass die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in wirtschaftlich rückständigen Regionen, weiterhin inakzeptabel hoch ist und dass die Lage junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, sowie die Lage von Langzeitarbeitslosen besonders besorgniserregend ist; betont, dass junge Menschen die am meisten von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Gruppe sind; beschließt daher, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen über das von der Kommission vorgeschlagene Maß hinaus aufzustocken; betont, dass eine entsprechende Mittelaufstockung keinesfalls als eine vorgezogene Bereitstellung der Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verstanden werden sollte, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR gebilligt wurde, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die Mittelabschöpfung zu erhöhen und mehr qualitativ hochwertige Beschäftigung junger Menschen zu schaffen;

6.  weist erneut darauf hin, dass Armut entschlossen bekämpft werden muss;

7.  weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik von zentraler Bedeutung für Entwicklung und Wachstum in der EU und die Konvergenz zwischen Mitgliedstaaten und Regionen ist; unterstreicht die Zusage des Parlaments, für eine angemessene Mittelausstattung für diese Programme zu sorgen, die zu den zentralen politischen Maßnahmen der EU gehören;

8.  betont, dass mit den Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik weder direkt noch indirekt Standortverlagerungen im Sinne von Artikel 2 Nummer 61a der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission unterstützt werden sollten; fordert die Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Begünstigten, die in den fünf Jahren vor ihrem Antrag auf eine finanzielle Unterstützung eine Standortverlagerung vorgenommen haben, keine Beiträge aus den Fonds gewährt werden; fordert sie ferner auf, sicherzustellen, dass die Beiträge von Begünstigten, die innerhalb von fünf Jahren nach deren Erhalt eine Standortverlagerung vornehmen, vollständig zurückgezahlt werden;

9.  bedauert, dass den aktuellen Vorausschätzungen zufolge nur 19,3 % des Unionshaushalts für 2014–2020 für Klimaschutzmaßnahmen aufgewandt werden sollen und dass das vor dem Klimaschutzübereinkommen von Paris festgelegte Ziel von 20 % somit nicht erreicht wird; ist der Meinung, dass dies vor allem auf Verzögerungen bei Programmen in den Bereichen Kohäsionspolitik und Entwicklung des ländlichen Raums zurückzuführen ist; drängt die Mitgliedstaaten, die diese Programme verwalten, deren Umsetzung zu beschleunigen und den Fokus hierbei auf Aufwendungen zugunsten des Klimaschutzes zu richten, um einen Ausgleich für die geringeren Mittelzuweisungen zu schaffen, die während der ersten Jahre des MFR erfolgt sind; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan innerhalb von Programmen auszuarbeiten, die großes Potenzial haben, zur Erreichung des Ausgabenziels für Klimaschutzmaßnahmen beizutragen; fordert ferner eine solide, jährliche Konsolidierung, um im Hinblick auf das Ziel der systematischen Einbeziehung des Klimaschutzaspekte voranzukommen, mit konkreten und kohärenten Garantien, durch die gewährleistet ist, dass klimaschutzgerechte Haushaltsbeschlüsse mit den Verpflichtungen der Union aus dem Pariser Übereinkommen in Einklang stehen, mit einer umfassenden Berichterstattung, damit Maßnahmen ergriffen werden können, wenn die Ziele nicht erreicht werden;

10.  betont, dass die Rubrik 3 in den letzten Jahren umfassend mobilisiert wurde, um der Migrations- und Flüchtlingsproblematik zu begegnen, und dass diese Maßnahmen so lange weitergeführt und verstärkt werden sollten, wie erforderlich ist; fordert die Kommission auf, aktiv zu überwachen, ob die Mittelzuweisungen in Rubrik 3 angemessen sind, und alle verfügbaren Instrumente uneingeschränkt zu nutzen, um zeitnah auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren, die zusätzliche Mittel im Bereich Migration erforderlich machen könnten, unter besonderer Berücksichtigung der Inselregionen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen; beschließt, den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds aufzustocken, um den Bedarf der Union im Bereich Migration vollständig zu decken und insbesondere die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Maßnahmen und Verfahren zur Integration von Asylsuchenden und Migranten sowie der Stärkung der Solidarität und der Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und fairer und wirksamer Rückführungsstrategien zu unterstützen; stellt erneut fest, dass die Obergrenze der Rubrik 3 nicht angemessen ist, um genügend Mittel für die innenpolitische Dimension dieser Prioritäten sowie für andere prioritäre Programme, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Sicherheit, Justiz, Unionsbürgerschaft und Kultur, zur Verfügung zu stellen; ist der Auffassung, dass die Bereitschaft lokaler Behörden, das Neuansiedlungsprogramm der Union zu unterstützen, weiter mittels der der direkten Mittelverwaltung unterliegenden Komponente des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds gefördert werden sollte;

11.  beharrt darauf, dass angesichts der jüngsten Sicherheitsbedenken, die unionsweit bestehen, bei Finanzierungen in Rubrik 3 auch besonderes Augenmerk auf Maßnahmen gelegt werden sollte, mit denen die Sicherheit der Unionsbürger verbessert wird; beschließt daher, die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres wie die Agentur der Europäischen Union für Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung (EUROPOL), die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL), die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und die neue Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) zu stärken, die in den letzten Jahren wegen höherer Arbeitsbelastung und zusätzlicher Aufgaben mit Personalmangel und finanziellen Engpässen zu kämpfen hatten;

12.  weist erneut darauf hin, dass ein Teil der Lösung für die Migrations- und Flüchtlingsproblematik und die Sicherheitsbedenken der Unionsbürger darin besteht, die Ursachen der Migration anzugehen und ausreichend finanzielle Mittel für interne und externe Instrumente bereitzustellen, mit denen Probleme wie Armut, fehlende Arbeitsplätze, mangelnde Bildungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Möglichkeiten, Instabilität, Konflikte und Klimawandel in der Nachbarschaft der EU und in Afrika bewältigt werden sollen; ist der Ansicht, dass die Union die finanziellen Mittel in Rubrik 4 optimal verwenden sollte, die sich als unzureichend erwiesen haben, um alle externen Herausforderungen gleichermaßen anzugehen;

13.  erkennt an, vor welche Herausforderungen sich einige Mitgliedstaaten durch den starken Zustrom von Migranten und Asylbewerbern gestellt sehen; bedauert, dass alle Bemühungen um die Festlegung einer fairen und humanen Regelung für die Migranten auf Unionsebene bisher erfolglos geblieben sind;

14.  bedauert, dass das Parlament nicht ordnungsgemäß in die Debatten über die Ausweitung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei einbezogen wurde; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass neue Initiativen nicht zulasten bestehender Projekte der Union in Drittstaaten finanziert werden dürfen; weist noch einmal darauf hin, dass es die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei weiterhin unterstützt, hält jedoch gleichzeitig daran fest, dass angesichts der angespannten Situation in Rubrik 4 bezüglich der Bewältigung externer Herausforderungen, einschließlich Migration, ein Beitrag aus dem Unionshaushalt zur Finanzierung der zweiten Tranche in Höhe desselben Anteils wie bei der ersten Tranche, d. h. 1 Mrd. EUR, geleistet werden sollte, während die Mitgliedstaaten 2 Mrd. EUR zu ihrer Finanzierung beitragen sollten;

15.  erinnert an die Bedeutung der Türkei als Nachbarland, auch für die regionale Stabilität, und betont, dass die Türkei das Völkerrecht in der Region achten und zu einem Reformkurs zurückkehren muss, der das Wohlergehen ihrer Bürger und die uneingeschränkte Achtung aller ihrer Rechte garantiert;

16.  macht alle Kürzungen am Entwurf des Haushaltsplans 2019 (HE 2019), die vom Rat in sämtlichen Rubriken – mit begrenzten Ausnahmen in Rubrik 4 und Teilrubrik 1b – vorgeschlagen wurden, wieder rückgängig; lehnt die vorgeschlagenen Kürzungen an Programmen mit dem höchsten europäischen Mehrwert, beispielsweise bei Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ – zwei Programmen, die bereits von Umschichtungen zugunsten des EFSI betroffen sind –, sowie die Mehrzahl der Kürzungen in den externen Politikbereichen ab; betont, dass die den Kürzungen durch den Rat zugrundeliegende Logik nicht durch tatsächliche Zahlen bezüglich der Ausführung gestützt wird und dass der unterschiedliche Ausführungsstand bestimmter Programme dabei nicht berücksichtigt wird;

17.  kommt zu dem Schluss, dass zum Zwecke einer angemessenen Finanzierung aller dringlichen Bedürfnisse und in Anbetracht der sehr engen oder nicht vorhandenen Margen in bestimmten Rubriken im Jahr 2019 alle Mittel, die der MFR-Verordnung zufolge flexibel verfügbar sind, bereitgestellt werden müssen; erwartet, dass sich der Rat dieser Einschätzung anschließt und im Vermittlungsverfahren schnell eine Einigung erzielt wird, auf deren Grundlage sich die Union der Lage gewachsen zeigen und angemessen auf die bevorstehenden Herausforderungen reagieren kann, zumal das diesjährige Vermittlungsverfahren das letzte vor der Wahl zum Europäischen Parlament im Mai 2019 ist;

18.  setzt die Gesamtsumme der Mittel für Verpflichtungen für 2019 auf 166 340 415 936 EUR und die der Mittel für Zahlungen auf 149 349 039 470 EUR fest, was eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um 721 061 034 EUR gegenüber dem Haushaltsplan 2019 bedeutet;

Teilrubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

19.  lehnt die nicht gerechtfertigten Kürzungen um 794 Mio. EUR ab, die der Rat in Teilrubrik 1a vorgenommen hat und die knapp über die Hälfte aller Kürzungen des Rates bei den Verpflichtungen in den Rubriken des MFR ausmachen; stellt fest, dass diese Kürzungen im Widerspruch zu den vom Rat erklärten politischen Prioritäten stehen; befürchtet ferner, dass die Kürzungen die Umsetzung von Programmen, die entscheidend für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für das Wachstum sind, beeinträchtigen und sich somit negativ auf die Wirtschaft auswirken könnten;

20.  verweist in diesem Zusammenhang auf Programme wie Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ sowie die Leitprogramme der EU im Bereich der Raumfahrt, wie Copernicus, die einen hohen europäischen Mehrwert haben; bedauert, dass der Rat beträchtliche Kürzungen beim Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vorsieht, die verheerende Auswirkungen auf Horizont 2020 haben werden, und bedauert insbesondere die Kürzungen in entsprechenden Haushaltslinien wie „Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien“ und „Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen“; stellt außerdem fest, dass viele dieser Programme einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, und ist der Meinung, dass dieser Beitrag gestärkt werden sollte; beschließt daher, alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen und darüber hinaus das ursprüngliche Profil der Haushaltslinien für Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ wiederherzustellen, die zugunsten der Mittelausstattung des EFSI-Garantiefonds gekürzt wurden;

21.  weist darauf hin, dass Erasmus+ nach wie vor ein hochgeschätztes und sehr beliebtes Programm zur Förderung der Lernmobilität und der Berufsausbildung junger Menschen ist, wie die Zahl der eingegangenen Anträge zeigt, die die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem übersteigen, und stellt ferner fest, dass das Programm auch dazu beiträgt, das Gefühl einer europäischen Identität zu intensivieren und junge Menschen anzuregen, die europäische Demokratie zu leben; bedauert zutiefst, dass der HE 2019 für Erasmus+ weit hinter den Erwartungen des Parlaments zurückliegt und nicht über die geplanten Beträge des gegenwärtigen MFR hinausgeht; erachtet es daher als wesentlich, die Erasmus+-Komponenten allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu stärken, da es sich hierbei um eine logische Konsequenz aus der Stärkung der Jugendbeschäftigungsinitiative in Teilrubrik 1b handelt;

22.  bedauert, dass sich die Kommission nach der Veröffentlichung ihres ersten Berichts über die Korruptionsbekämpfung in der EU am 3. Februar 2014 geweigert hat, diese Praxis der Jahresberichte fortzusetzen und stattdessen die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in das Europäische Semester integriert hat; stellt fest, dass die länderspezifischen Berichte im Rahmen des Europäischen Semesters weder eine klare Beschreibung des Sachstands noch Empfehlungen für Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen für alle Mitgliedstaaten enthalten; fordert die Kommission erneut auf, dem Parlament einen zweiten Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der EU vorzulegen und in diesem Zusammenhang die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung nicht nur im Hinblick auf den wirtschaftlichen Verlust zu bewerten, sondern auch die nachteiligen Auswirkungen der Korruption auf die Grundrechte der Unionsbürger zu analysieren;

23.  weist darauf hin, dass die umfangreichen Synergien zwischen den Bereichen „Verkehr“ und „Digital“ der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert werden müssen, um die finanzielle Hebelwirkung für Projekte zu maximieren, deren Ziel die Förderung der Digitalisierung der TEN-V-Korridore ist;

24.  betont noch einmal, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der Union sind und europaweit eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen spielen; ist der Überzeugung, dass ein KMU-freundliches Geschäftsumfeld geschaffen werden muss und KMU-Cluster und ‑Netzwerke unterstützt werden müssen, die auch Genossenschaftsunternehmen zugutekommen, die sozialen, solidarischen und ethischen Grundsätzen folgen; nimmt jedoch zutiefst besorgt zur Kenntnis, dass der Rat Kürzungen beim KMU-Instrument vorgenommen hat und damit ein Signal an die Unternehmen in der Union sendet, das dem widerspricht; ist der Auffassung, dass der Unionshaushalt und die dadurch gedeckten Kapitalaufnahmemöglichkeiten sowie Startup- und Kleinstunternehmen entscheidend dazu beitragen können, KMU wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen und den Unternehmergeist in der Union zu stärken; verweist in diesem Zusammenhang auf COSME und Horizont 2020;

25.  beschließt aus diesem Grund, über den HE 2019 und die Profile vor dem EFSI hinaus diejenigen Programme stärker zu unterstützen, die ausschlaggebend sind, wenn es gilt, Wachstum, Beschäftigung und Klimaschutz zu fördern, und die im Einklang mit Prioritäten der Union stehen, über die weitgehend Einvernehmen herrscht, d. h. Erasmus+, Horizont 2020 (einschließlich Marie Curie, führende Stellung im Bereich der Weltraumtechnologien, Europäischer Forschungsrat, KMU-Instrument), COSME, Fazilität „Connecting Europe“ und EaSI;

26.  erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1a um 566 773 112 EUR über den HE 2019 hinaus (ohne Wiederherstellung des Zustands vor dem EFSI, Ausgleich für den Vorschlag für die Europäische Arbeitsbehörde, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen), die innerhalb der verfügbaren Margen und durch eine weitere Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen aufgebracht werden sollen;

27.  begrüßt die Zusage für eine neue Verteidigungsagenda der EU und insbesondere die Vereinbarung über ein Europäisches Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP); bringt seine Absicht zum Ausdruck, besonders aufmerksam beobachten zu wollen, wie die Kommission die Abkommen im Zusammenhang mit dem EDIDP und dem Europäischen Solidaritätskorps umsetzen wird, was die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben vom 16. Oktober 2018 dargelegt hat;

Teilrubrik 1b – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

28.  begrüßt, dass die Jugendarbeitslosigkeitsquote unionsweit mit 14,8 % (Stand: 1. Oktober 2018) rückläufig ist; bedauert jedoch, dass sie in einigen Mitgliedstaaten immer noch inakzeptabel hoch ist; betont, dass eine angemessene Finanzierung der Jugendgarantie-Programme durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sichergestellt werden muss, wenn dieses Problem bewältigt werden soll; begrüßt, dass Einigkeit darüber herrscht, dass neue Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellt werden müssen, und dass im HE 2019 entsprechende Mittelzuweisungen vorgesehen sind; ist jedoch der Ansicht, dass der Initiative angesichts der Herausforderungen und Risiken, die von der Jugendarbeitslosigkeit ausgehen, mehr Mittel zugewiesen werden sollten, und beschließt daher, die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen für 2019 auf 580 Mio. EUR aufzustocken; ist der Auffassung, dass diese Erhöhung zusätzlich zu dem Betrag vorzusehen ist, der derzeit für den Zeitraum 2014–2020 für die Initiative vorgesehen ist;

29.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der Kohäsionspolitikprogramme beschleunigt wird, um Verzögerungen auszugleichen; stellt fest, dass der Rat die Höhe der Mittel für Zahlungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurde, zwar nicht in Frage gestellt hat, das Parlament jedoch die aktualisierten Vorausschätzungen der Kommission sorgfältig prüfen wird, um die Mittel für Zahlungen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, damit es zum Ende des derzeitigen MFR nicht wieder zu einem Zahlungsrückstand kommt;

30.  stellt mit Bedauern fest, dass von Katastrophen in der Regel jene betroffen sind, die weniger Mittel haben, um sich zu schützen; ist der Ansicht, dass so rasch wie möglich auf Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen reagiert werden sollte, damit die Schäden so gering wie möglich gehalten und die Menschen und ihr Hab und Gut gerettet werden können; weist darauf hin, dass eine zusätzliche Mittelaufstockung notwendig ist, und zwar vor allem in den Haushaltslinien im Zusammenhang mit der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge, wobei insbesondere die Brände in Griechenland, Spanien und Portugal zu berücksichtigen sind, die dramatische und schwerwiegende Folgen für die Menschen hatten und bei denen Menschen auf tragische Weise ums Leben kamen;

31.  stimmt im Einklang mit der Vereinbarung über die Überprüfung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen der Übertragung von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 40 Mio. EUR und von Mitteln für Zahlungen in Höhe von 17,2 Mio. EUR von Teilrubrik 1b auf Rubrik 2 zu;

Rubrik 2 – Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

32.  weist darauf hin, dass der Vorschlag der Kommission, die Mittel für die Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) aufzustocken, in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass für 2019 von deutlich weniger zweckgebundenen Einnahmen ausgegangen wird;

33.  stellt fest, dass der Rat Kürzungen bei den Mitteln für Verpflichtungen um 310 Mio. EUR (–0,52 % gegenüber dem HE 2019) und bei den Mitteln für Zahlungen um 328,13 Mio. EUR (–0,57 % gegenüber dem HE 2019) vorgenommen hat, vertritt aber die Auffassung, dass das Berichtigungsschreiben der Kommission weiterhin als Grundlage für eine zuverlässige Überprüfung der EGFL-Mittel dienen sollte, und setzt entsprechend die Mittelansätze aus dem HE 2019 wieder ein, solange die Prüfung dieses Berichtigungsschreibens im Vermittlungsverfahren noch aussteht;

34.  beschließt, die Mittel für die Soforthilfe aufzustocken, angesichts der Bedrohung durch die afrikanische Schweinepest vor allem zugunsten von Schweinefleisch, um die negativen Auswirkungen auf Landwirte und Arbeitnehmer in den am stärksten von der Krankheit betroffenen Regionen abzufedern; beschließt, seine deutliche Unterstützung der Landwirtschaft in der Union zum Ausdruck zu bringen, indem die Mittel zugunsten von Obst und Gemüse aufgestockt werden, um den Folgen der Krise in der Branche und des russischen Embargos entgegenzuwirken und um Maßnahmen zu fördern, mit denen die Folgen des Befalls durch Xylella fastidiosa und die Schwankungen beim Olivenölpreis ausgeglichen werden sollen;

35.  weist darauf hin, dass die dezentralen Agenturen der Union in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit maßgeblich dazu beitragen, dass die Union und die Mitgliedstaaten auf Sachkenntnis und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entscheidungen über die Verbesserung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes treffen können und die Mitgliedstaaten zugleich besser zusammenarbeiten, um den Anliegen der Unionsbürger Rechnung zu tragen;

36.  beschließt, eine Aufstockung der Mittel für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) um 20 Mio. EUR gegenüber dem Mittelansatz im HE 2019 vorzuschlagen, um Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft zu fördern und die Rentabilität und Nachhaltigkeit dieser existenzsichernden Branchen in Zukunft zu sichern;

37.  beschließt, gemäß seinen Zielen im Rahmen der Strategie Europa 2020 und seinen internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz eine Aufstockung der Mittel für Klimaschutzmaßnahmen um 15,6 Mio. EUR gegenüber dem HE 2019 vorzuschlagen; weist darüber hinaus auf die Zusagen der Union hin, den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten und umzukehren, und hebt hervor, dass diese Mittelerhöhung auch zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt;

38.  beschließt, angesichts des erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen über die Überarbeitung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen die vom Rat aus den von der Teilrubrik 1b übertragenen Mitteln gebildete Reserve freizugeben;

39.  macht auf die Folgen der extremen Dürre aufmerksam, von der die Mitgliedstaaten in den letzten Monaten betroffen waren und die erhebliche Verluste in der Landwirtschaft verursacht hat und damit zahlreiche Betriebe gefährdet, und hält es daher für erforderlich, Hilfsmaßnahmen zugunsten besonders stark betroffener Landwirte zuzusichern;

40.  beschließt, für die POSEI-Programme den in der einschlägigen Verordnung(9) vorgesehenen Höchstbetrag einzusetzen, zumal diese Programme für die Krisenfestigkeit der landwirtschaftlichen Erzeuger von großer Bedeutung sind, und weist auf die prekäre Wirtschaftslage in den Gebieten in äußerster Randlage hin;

41.  erhöht daher die Mittel für Verpflichtungen um 154,1 Mio. EUR – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen –, so dass unter der Obergrenze für Verpflichtungen in Rubrik 2 noch ein Spielraum von 190,8 Mio. EUR bleibt;

42.  hebt hervor, dass die anhaltenden Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette, in der die Position der Primärerzeuger wesentlich schwächer ist als die anderer Akteure, die Kommission dazu veranlassen sollten, Maßnahmen zur Schaffung von mehr Transparenz bei Preisen und Margen in der Lebensmittelversorgungskette zu ergreifen, um faire Preise für die Erzeuger zu garantieren und die Einkommen kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern;

43.  macht auf die Bedrohungen für viele Waldökosysteme aufmerksam, wie etwa die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, Schädlinge (wie der Kiefernfadenwurm) und Waldbrände; vertritt die Auffassung, dass durch gemeinschaftliche Unterstützungsprogramme und ‑maßnahmen ausreichend Finanzmittel für die Bewertung des ökologischen Zustands der Wälder und der Pflanzengesundheit in den Wäldern und für die Waldsanierung, darunter auch für Wiederaufforstungsmaßnahmen, bereitgestellt werden sollten; weist darauf hin, dass diese Finanzmittel in einigen Mitgliedstaaten besonders dringend benötigt werden, unter anderem in Portugal, Griechenland und Spanien nach den zahlreichen Bränden in diesen Ländern;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

44.  bringt nochmals seine seit langem vertretene Überzeugung zum Ausdruck, dass sich die Obergrenze für Rubrik 3 als völlig unzureichend erwiesen hat, um die interne Dimension der wesentlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und dem Schutz der Bürger zum einen und den Flüchtlingen und Migranten zum anderen angemessen zu finanzieren;

45.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 und in den folgenden Jahren hoch bleibt, und vertritt deshalb die Meinung, dass zusätzliche Mittel im Bereich Flüchtlinge und Migration notwendig sind, zumal sich der künftige Finanzierungsbedarf in diesem Bereich nicht zuverlässig vorhersehen lässt; stockt daher den AMIF in Bezug auf die Unterstützung der legalen Migration in die Union und die Förderung der effektiven Integration von Drittstaatsangehörigen sowie die Verbesserung fairer und wirksamer Rückkehrstrategien auf, um vor allem die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge und Migranten, insbesondere für Kinder und unbegleitete Minderjährige, zu verbessern;

46.  begrüßt die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen zugunsten des AMIF, um die neue Dublin-II-Gesetzgebung zu finanzieren (sofern diese bis Ende 2018 angenommen wird), und lehnt den Beschluss des Rates ab, die entsprechenden Mittel in eine Reserve einzustellen;

47.  betont, dass die innere Sicherheit eine der obersten Prioritäten der Union bleiben muss, und hebt die Rolle des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) als wichtiges Finanzinstrument zur Unterstützung der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung, der schweren und organisierten Kriminalität sowie der Cyberkriminalität, hervor; beschließt daher, die Mittel für den ISF zu erhöhen, auch um die Grenzverwaltung zu stärken und Hilfe für die Opfer von Terroranschlägen zur Verfügung zu stellen;

48.  betont, dass den Agenturen der EU im Bereich Justiz und Inneres wesentliche Bedeutung dabei zukommt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, wenn es gilt, auf Anliegen der Unionsbürger zu reagieren; beschließt, die Mittel- und Personalausstattung von Europol, CEPOL, eu-LISA, Eurojust und die EUStA zu erhöhen;

49.  hält es in diesem Zusammenhang für geboten, dass die EUStA mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet wird; stellt fest, dass sich der diesbezügliche Beitrag der Union im HE 2019 auf insgesamt 4 911 000 EUR beläuft; weist darauf hin, dass diese Mittel zur Deckung der Personalausgaben, der Infrastrukturausgaben und sonstiger Verwaltungs- und Betriebsausgaben der EUStA bestimmt sind; nimmt zur Kenntnis, dass lediglich 35 Planstellen vorgesehen sind, was bedeutet, dass nach Abzug der 23 für Europäische Staatsanwälte vorgesehenen Stellen nur 12 Planstellen für administrative Aufgaben übrig bleiben; ist der Ansicht, dass dies nicht realistisch ist, insbesondere im Hinblick darauf, dass zwei weitere Mitgliedstaaten kürzlich beschlossen haben, sich an der EUStA zu beteiligen; beschließt daher, für die für 2020 vorgesehene Aufstockung des Personals frühzeitig Mittel bereitzustellen und die Einstufung des Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte an die der Managementebene von OLAF und Europol anzupassen;

50.  bedauert, dass der Rat die Mittel für Verpflichtungen für zahlreiche Programme in den Bereichen Kultur, Unionsbürgerschaft, Justiz und öffentliche Gesundheit willkürlich um mehr als 35 Mio. EUR gekürzt hat, ohne zu berücksichtigen, dass diese Programme hervorragende Vollzugsquoten aufweisen, und die Mittel ohnehin bereits unzureichend sind, weshalb viele hochwertige Projekte keine Finanzierung erhalten; setzt in allen Haushaltslinien wieder die Mittelansätze des Entwurfs des Haushaltsplans ein und schlägt gleichzeitig vor, die betreffenden Haushaltslinien zusätzlich aufzustocken;

51.  unterstreicht, dass das Programm „Kreatives Europa“ einen wertvollen Beitrag zum Bereich audiovisuelle Medien und zur Kulturwirtschaft der EU leistet, und besteht darauf, dass die Höhe der bereitgestellten Mittel im Einklang mit den Zielen des Programms steht; fordert eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen für die MEDIA- und Kultur-Unterprogramme, um unter anderem die niedrigen Bewilligungsraten zu verbessern; erhöht außerdem die Mittel für multimediale Aktionen und für die Stärkung der Finanzkapazitäten von KMU im europäischen Kultur- und Kreativsektor;

52.  bekräftigt seine Unterstützung für die Programme in den Bereichen Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft und Justiz; beschließt, die Mittel für Verpflichtungen für Instrumente zu erhöhen, die sich mit Nichtdiskriminierung und Gleichheit im Allgemeinen befassen, insbesondere das Daphne-Programm, und auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Durchsetzung der Rechte von Frauen und LGBTQI+-Rechten abzielen;

53.  weist darauf hin, dass Kultur- und Bildungsprojekte durch eine Reihe von Unionsprogrammen und ‑instrumenten gefördert werden, wobei hierzu insbesondere die ESI-Fonds, der EFSI und Horizont 2020 zählen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, für eine Verbesserung der programmübergreifenden Synergieeffekte zu sorgen, um eine effiziente Mittelverwendung zu gewährleisten; fordert die Kommission insbesondere auf, mögliche Synergieeffekte, die zwischen verschiedenen EU-Programmen – wie etwa Horizont 2020, der Fazilität „Connecting Europe“, Erasmus+, dem EaSI, Kreatives Europa und COSME, dem EFSI und den ESI-Fonds – bestehen, voll und ganz auszuschöpfen, damit im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft mehr Projekte unterstützt werden können;

54.  erhöht gegenüber dem Haushaltsentwurf die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 3 um 127,75 Mio. EUR – ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen – und schlägt vor, diese Aufstockungen zu finanzieren, indem spezielle Instrumente stärker in Anspruch genommen werden;

Rubrik 4 – Europa in der Welt

55.  betont, dass die EU angesichts der komplexen geopolitischen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersieht, mehr außenpolitische Präsenz zeigen muss; betont, dass das auswärtige Handeln der Union nur dann glaubwürdig sein kann, wenn es durch ausreichende finanzielle Mittel untermauert wird; weist darauf hin, dass der Mittelbedarf die derzeitige Ausstattung der Rubrik 4 deutlich übersteigt, und fordert einen ausreichenden Spielraum für den Fall unvorhergesehener externer Krisen;

56.  weist darauf hin, dass die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sowohl in den internen als auch in den externen EU-Politikbereichen sichergestellt werden muss, während ein besonderer Schwerpunkt auf der Bereitstellung hochwertiger Lebensmittel, sauberen Wassers und der Errichtung weiterer Abwasserentsorgungsanlagen liegen sollte, um Ziel 2 und Ziel 6 zu verwirklichen; weist ferner auf den Umfang und die Auswirkungen der Energiearmut in den Entwicklungsländern hin und fordert zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Energiearmut im Einklang mit dem Ziel 7, insbesondere in entlegenen ländlichen Gebieten in netzfernen Regionen;

57.  bekräftigt diesbezüglich im Einklang mit seinem Standpunkt, der in der vorstehend genannten Entschließung vom 5. Juli 2018 zum Ausdruck gebracht wurde, dass das derzeitige Verhältnis der Beiträge für die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (1 Mrd. EUR aus dem Unionshaushalt, 2 Mrd. EUR aus den Mitgliedstaaten) beibehalten werden sollte, um die zweite Tranche dieser Fazilität zu finanzieren; beschließt daher, die Beiträge aus dem Unionshaushalt von 1,45 Mrd. EUR auf 450 Mio. EUR zu senken; ist der Überzeugung, dass die Differenz stattdessen durch die bilateralen Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden sollte;

58.  ist der Ansicht, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit in Entwicklungsländern für die EU von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die Ursachen der Migration und damit verbundene humanitäre Herausforderungen in der südlichen Nachbarschaft, wie zum Beispiel in Libyen, zu bewältigen; betont, dass gute Regierungsführung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und lebendige Zivilgesellschaften unbedingt unterstützt werden müssen, damit Armut langfristig bekämpft und die Herausforderungen, die der Klimawandel für die Entwicklungsländer mit sich bringt, bewältigt werden können; beschließt daher, die Mittel für das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit und die südliche Dimension des Europäischen Nachbarschaftsinstruments im Rahmen seiner verschiedenen Komponenten zu erhöhen, um auch dem erheblichen Druck Rechnung zu tragen, dem das Europäische Nachbarschaftsinstrument 2019 weiterhin ausgesetzt sein wird;

59.  erinnert daran, dass sich die EU verpflichtet hat, im Rahmen ihrer Außenpolitik die Rechte von Kindern, Mädchen und Frauen sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen umfassend zu schützen und zu fördern; betont, dass die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes in der Europäischen Union, der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung und die Europäische Politik zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Außenbeziehungen eingehalten werden müssen; hält es daher für angemessen, 10 % der im Rahmen der humanitären Hilfe verfügbaren Mittel für den Zugang zu Bildung in Krisenregionen zu verwenden;

60.  erachtet es als strategisch sehr bedeutsam, die Westbalkanstaaten mit Mitteln in ausreichender Höhe auszustatten, um sie auf ihrem Weg zum Beitritt zu unterstützen; kann den Vorschlag des Rates nicht nachvollziehen, die Mittel für politische Reformen zu kürzen, da solche Reformen eine Grundvoraussetzung für jede demokratische Transformation sind; betont, dass der Aktionsplan 2018–2020 der Strategie für die Westbalkanstaaten unbedingt mit ausreichenden finanziellen Mitteln untermauert werden muss, und beschließt daher, die Mittelausstattung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) für die Region zu erhöhen;

61.  hebt hervor, dass die Lage in den Ländern der östlichen Nachbarschaft ebenfalls eine erhebliche Herausforderung für die Union darstellt; ist der Überzeugung, dass unbedingt zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Reformanstrengungen dieser Nachbarstaaten zu unterstützen, zu vermehrter Resilienz beizutragen und Frieden zu fördern sowie das Alltagsleben der Bürger dieser Länder zu verbessern;

62.  fordert, dass die Union das UNRWA im Einklang mit seiner Entschließung vom 8. Februar 2018(10) stärker unterstützt, zumal sich die Lage vor Ort verschlechtert und die Vereinigten Staaten beschlossen haben, ihren jährlichen Beitrag zur Agentur nicht mehr zu zahlen; fügt hinzu, dass die vorgeschlagene Aufstockung ausschließlich für das UNRWA bestimmt ist, um den genannten Zahlungsausfall auszugleichen;

63.  ist von dem Potenzial überzeugt, das zwischenmenschliche Kontakte und Jugendmobilität als eine der Schlüsselstrategien bergen, mit denen die Wirkung der außenpolitischen Maßnahmen der Union und ihre Öffentlichkeitswirksamkeit in den Partnerländern verbessert werden sollen; beschließt daher, die Beiträge aus den Finanzierungsinstrumenten DCI, ENI, IPA II und dem Partnerschaftsinstrument an Erasmus+ zu erhöhen;

64.  spricht sich im Einklang mit dem Grundsatz der Konditionalität für eine Kürzung der in allen Haushaltslinien für die Türkei vorgesehenen Beträge aus, da das Land in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte immer weiter zurückfällt; hält es gleichzeitig für notwendig, die direkte Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie zwischenmenschliche Kontakte weiter zu stärken;

65.  erachtet es für notwendig, die Mittel für die türkisch-zyprische Gemeinschaft zu erhöhen und so entscheidend dazu beizutragen, dass der Ausschuss für die Vermissten in Zypern seine Arbeit fortsetzen und ausweiten kann, sowie zum Wohlergehen der Maroniten, die sich wieder ansiedeln wollen, und zum Wohlergehen aller in Enklaven lebenden Personen wie im Dritten Wiener Übereinkommen vereinbart beizutragen, sowie den bikommunalen Technischen Ausschuss für das kulturelle Erbe zu unterstützen und damit die Vertrauensbildung und Aussöhnung zwischen den beiden Gemeinschaften zu fördern;

66.  nimmt die von der Kommission vorgeschlagene moderate Erhöhung der Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zur Kenntnis und stellt zugleich fest, dass die Mittelausstattung der GASP nach wie vor unter starkem Druck steht, zumal aufgrund der Ausweitung einer Reihe von Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) die Gefahr besteht, dass sich dieses Problem 2019 noch verschärft; macht die vom Rat vorgeschlagene Kürzung bei anderen Krisenbewältigungsmaßnahmen und -operationen rückgängig, da sie zu einer geringeren Flexibilität bei der Bewältigung unerwarteter Krisen führen würde;

67.  beschließt daher, fast alle vom Rat vorgenommenen Kürzungen rückgängig zu machen, die Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 über den HE 2019 hinaus um 425,4 Mio. EUR zu erhöhen (ohne Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen) und gleichzeitig die die Fazilität für die Türkei und die Türkei betreffenden Haushaltslinien zu senken und die Kürzungen des Rats im Umfang von insgesamt 1,24 Mrd. EUR nicht rückgängig zu machen, was zu einer Nettodifferenz von -819,1 Mio. EUR gegenüber dem HE 2019 in Rubrik 4 führt;

Rubrik 5 – Verwaltung; andere Rubriken – Verwaltungsausgaben und Unterstützungsausgaben für die Forschung

68.  vertritt die Ansicht, dass die vom Rat vorgenommenen Kürzungen nicht gerechtfertigt und nicht mit dem tatsächlichen Bedarf vereinbar sind; setzt daher die im HE 2019 für sämtliche Verwaltungsausgaben der Kommission veranschlagten Mittel wieder ein, darunter auch die Verwaltungsausgaben und die Unterstützungsausgaben für die Forschung in den Rubriken 1 bis 4;

Dezentrale Agenturen und Einrichtungen

69.  stimmt dem von der Kommission veranschlagten Mittelbedarf der Agenturen generell zu; ist daher der Ansicht, dass sämtliche vom Rat vorgeschlagenen weiteren Kürzungen möglicherweise die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agenturen gefährden und es ihnen nicht gestatten würden, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen; nimmt mit besonderer Verärgerung die willkürliche Kürzung um gerade mal 10 000 EUR bei der CEPOL zur Kenntnis und ersucht den Rat, dem Parlament detailliert darzulegen, warum er eine solche Kürzung für notwendig und angebracht hält;

70.  weist darauf hin, dass durch die Gebührenfinanzierung der Agenturen der EU-Haushalt um jährlich 1 Mrd. EUR entlastet wird; hebt hervor, dass öffentliche Aufgaben, etwa in den Bereichen Gesundheit, Umwelt oder auch Sicherheit und Justiz, immer aus dem EU-Haushalt bestritten werden sollten; ist zudem der Ansicht, dass die Kommission das Risiko von Interessenkonflikten, die bei gebührenfinanzierten Agenturen auftreten können, weiterhin im Auge behalten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung solcher Konflikte ergreifen sollte;

71.  weist darauf hin, wie wichtig es im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze ist, dass sich die EU auf Wettbewerbsfähigkeit konzentriert; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal für die Agentur für das Europäische GNSS (GSA) und die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) benötigt werden; nimmt die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zur Kenntnis und betont, dass dafür neue Ressourcen bereitgestellt werden müssen; macht die erheblichen Kürzungen des Rates bei den Mitteln für die Europäischen Aufsichtsbehörden rückgängig, wobei ein Teil dieser Mittel solange in die Reserve eingestellt wird, bis weitere Fortschritte bei der Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden erzielt werden;

72.  beschließt mit Blick auf die Herausforderungen, mit denen die Union bezüglich Sicherheit immer noch konfrontiert ist, sowie angesichts dessen, dass es einer koordinierten Reaktion auf europäischer Ebene bedarf, die Mittel für Europol, eu-LISA, die CEPOL, EUROJUST, die EUStA und die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) aufzustocken;

73.  erwartet, dass der Druck auf die Migrations- und Asylsysteme einiger Mitgliedstaaten und an deren Grenzen 2019 hoch bleiben und möglicherweise noch zunehmen wird; betont, dass der künftige operative und personelle Bedarf der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) genau beobachtet und möglicherweise für den Haushalt 2019 aktualisiert werden muss; fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die bei diesen Agenturen vorgeschlagenen Reformen so bald wie möglich einen Überblick über den Mittelbedarf im Haushaltsplan 2019 zu geben;

74.  hebt hervor, dass Agenturen , die neue zusätzliche Aufgaben wahrnehmen werden, angemessen ausgestattet werden müssen;

75.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Ziel des Personalabbaus um 5 % erfolgreich verwirklicht wurde; erklärt seine Absicht, eine gemeinsame Erklärung aller Organe aufzunehmen, mit der der Abschluss dieser einmaligen Maßnahme bestätigt wird; vertritt die Auffassung, dass die neuen Stellen, die in seinem Standpunkt angenommen wurden, benötigt werden, um durch jüngste politische Entwicklungen und neue Rechtsvorschriften entstandene zusätzliche Aufgaben zu erfüllen;

76.  weist erneut darauf hin, dass die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe zu den Ressourcen der dezentralen Agenturen 2 ihre Arbeit mit der Annahme von Empfehlungen zu den Lehren aus dem Konzept zur Erzielung des Ziels eines Personalabbaus um 5 %, der Umsetzung neuer Aufgaben, den Bewertungen von Agenturen, der gemeinsamen Nutzung von Diensten, der Bewertung von Agenturen mit mehreren Standorten und dem Modell für die Finanzierung von Agenturen durch Gebühren abgeschlossen hat; begrüßt die Ratifizierung dieser Empfehlungen durch die Organe; erklärt seine Absicht, die Arbeit der Kommission an diesen Empfehlungen auch künftig weiter zu überwachen;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

77.  weist darauf hin, dass den Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen bei der Festlegung politischer Prioritäten und der Einführung neuer Initiativen, die in dauerhafte Unionsmaßnahmen und -programme münden könnten, eine große Bedeutung zukommt; beschließt nach eingehender Prüfung aller eingereichten Vorschläge und unter Berücksichtigung der Bewertung, die die Kommission bezüglich deren Erfüllung rechtlicher Bestimmungen und Durchführbarkeit vornimmt, ein ausgewogenes Paket aus Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen anzunehmen, das die politischen Prioritäten des Parlaments widerspiegelt;

78.  begrüßt die Verteilung der 15 000 Interrail-Tickets „DiscoverEU“ für achtzehnjährige Europäer im Jahr 2018 sowie den Vorschlag der Kommission, im MFR 2021–2027 700 Mio. EUR bereitzustellen, was dem Vorhaben der Union entspricht, die Lernmobilität, aktives bürgerschaftliches Engagement, soziale Inklusion und Solidarität bei allen jungen Menschen zu fördern; beschließt, die einschlägigen vorbereitenden Maßnahmen 2019 fortzusetzen, und ist entschlossen, sie auch 2020 fortzusetzen;

Besondere Instrumente

79.  weist darauf hin, dass besondere Instrumente hilfreich sind, um Flexibilität über die äußerst engen Obergrenzen des derzeitigen MFR hinaus zu bieten, und begrüßt die Verbesserungen, die im Zuge der Halbzeitüberprüfung der MFR-Verordnung erzielt wurden; fordert, dass das Flexibilitätsinstrument und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2019 umfassend genutzt werden, um die zahlreichen neuen Herausforderungen und zusätzlichen Aufgaben zu finanzieren, vor denen der Unionshaushalt steht; verweist außerdem auf den Stellenwert des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), der Soforthilfereserve und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF);

Zahlungsverkehr

80.  wiederholt, dass in letzter Zeit zwar Rückstände aufgeholt wurden, die unvollständige Ausschöpfung von Zahlungen aber nie beträchtlicher war als in den vergangenen drei Jahren, vor allem in Teilrubrik 1b; bedauert, dass solche Verzögerungen dazu führen, dass Unionsprioritäten und -projekte ihr volles Potenzial zugunsten der Bürger nicht rechtzeitig entfalten können; weist darauf hin, dass dem HE 2019 zufolge mit 19,3 Mrd. EUR eine so hohe Marge unter der Zahlungsobergrenze verbleibt wie nie zuvor; stockt die Mittel für Zahlungen für die Haushaltslinien auf, in denen die Mittel für Verpflichtungen geändert wurden;

Andere Einzelpläne

Einzelplan I – Europäisches Parlament

81.  behält im Einklang mit seiner vorgenannten Entschließung vom 19. April 2018 zu seinem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2019 das Gesamtniveau des Haushaltsplans für 2019 bei, das sich auf 1 999 144 000 EUR beläuft; nimmt haushaltsneutrale technische Anpassungen vor, um aktuellen Informationen Rechnung zu tragen, die früher in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung standen;

82.  stellt fest, dass sich der Haushaltsvoranschlag für 2019 auf 18,53 % beläuft, damit unter dem Volumen von 2018 (18,85 %) liegt und den niedrigsten Anteil an Rubrik 5 seit über fünfzehn Jahren darstellt;

83.  stellt fest, dass die Ausgaben aufgrund der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 in einigen Bereichen – vor allem im Zusammenhang mit den Mitgliedern, die nicht wiedergewählt werden, und ihren Assistenten – höher sein werden, in anderen Bereichen hingegen infolge des niedrigeren Arbeitsaufwands im Parlament in einem Wahljahr Einsparungen erzielt werden, wenn auch nicht in demselben Maße;

84.  begrüßt, dass der Haushaltsplan 2019 weitere Tranchen von umfangreichen Investitionen enthalten wird, die 2016 ihren Anfang nahmen und einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit im Parlament dienen; weist darauf hin, dass diese Projekte verschiedene Bereiche betreffen, und zwar hauptsächlich die Gebäude – wie erhöhte Sicherheitsmaßnahmen an den Eingängen –, die Ausrüstung und die Bediensteten, aber auch Verbesserungen in den Bereichen Cybersicherheit und sichere Kommunikation;

85.  nimmt die Entscheidung des Präsidiums zur Kenntnis, zwei Optionen für das PHS-Gebäude in Erwägung zu ziehen, nämlich Renovierung oder Neubaugestaltung; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, der Haushaltsbehörde für jede dieser Optionen neben allen technischen Spezifikationen einen ausführlichen Finanzplan vorzulegen;

86.  kürzt den Stellenplan seines Generalsekretariats für 2019 gemäß der mit dem Rat am 14. November 2015 erzielten Einigung über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der zufolge die jährlichen Maßnahmen zum Personalabbau im Parlament bis 2019 fortgesetzt werden, um 59 Stellen (Ziel des Personalabbaus um 1 %);

87.  ist der Auffassung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 18. April 2018 zur Integritätspolitik der Kommission seine Besorgnis über die Verfahren zur Ernennung ihrer leitenden Beamten zum Ausdruck gebracht hat; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, vor Ende 2018 ihr Verwaltungsverfahren für die Ernennung hoher Beamter zu überprüfen, um voll und ganz sicherzustellen, dass die besten Bewerber in einem Rahmen größtmöglicher Transparenz und Chancengleichheit ausgewählt werden;

88.  nimmt die Entscheidung des Gerichts vom 25. September 2018 zur Kenntnis, mit der die Weigerung des Parlaments bestätigt wurde, Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Tagesgeldern, Reisekosten und Entschädigungen der Mitglieder für parlamentarische Assistenz zu gewähren (Urteil in den Rechtssachen T-639/15 bis T-666/15, Maria Psara u. a./Parlament, und T-94/16, Gavin Sheridan/Parlament); erinnert das Präsidium daran, dass das Plenum zu mehr Transparenz und einer dringenden Notwendigkeit der Prüfung der allgemeinen Kostenvergütung aufgerufen hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Festlegung und Veröffentlichung der Regeln für die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung; bedauert jedoch, dass sich das Präsidium auf der Grundlage des Berichts seiner Arbeitsgruppe nur auf eine nicht erschöpfende Liste erstattungsfähiger Ausgaben sowie darauf einigen konnte, dass jedes Mitglied des Parlaments über ein gesondertes Bankkonto verfügen muss, das für die im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung erhaltenen Mittel bestimmt ist; bekräftigt seine Forderung an das Präsidium, folgende zusätzliche Änderungen in Bezug auf die allgemeine Kostenvergütung vorzunehmen:

   von den Mitgliedern zu verlangen, dass sie alle sich auf die allgemeine Kostenvergütung beziehenden Belege aufbewahren;
   von den Mitgliedern zu verlangen, den nicht verbrauchten Anteil der allgemeinen Kostenvergütung am Ende ihres Mandats zurückzugeben;

89.  verweist auf Artikel 62 des Präsidiumsbeschlusses vom 19. Mai und 9. Juli 2008 mit Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, in dem geregelt ist, dass „die überwiesenen Beträge“, einschließlich der allgemeinen Kostenvergütung, „ausschließlich für die Finanzierung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats der Abgeordneten vorgesehen sind und keine persönliche Ausgaben abdecken oder politische Zuschüsse oder Spenden finanzieren dürfen“ und dass „die Abgeordneten dem Parlament die nicht verwendeten Beträge erstatten“; fordert den Generalsekretär und das Präsidium des Europäischen Parlaments auf, dafür zu sorgen, dass diese Bestimmungen vollständig umgesetzt und eingehalten werden;

90.  weist darauf hin, dass es am 23. Oktober 1997 in seiner Entschließung zum Gesamthaushaltsplan für 1998 das Präsidium aufgefordert hat, den Rechnungshof aufzufordern, den freiwilligen Pensionsfonds des Parlaments zu prüfen, was zur Veröffentlichung der Stellungnahme Nr. 5/99 des Rechnungshofs vom 16. Juni 1999 zum Pensionsfonds und zur Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments geführt hat; fordert nun das Präsidium auf, den Rechnungshof dringend zu ersuchen, eine weitere Stellungnahme zur Ruhegehaltsregelung und zum Pensionsfonds 2019 zu veröffentlichen;

91.  weist darauf hin, dass der Generalsekretär in einer Mitteilung an das Präsidium vom 8. März 2018 akzeptiert hat, dass der mit der freiwilligen Ruhegehaltsregelung der Mitglieder verknüpfte Pensionsfonds sein Kapital schon weit vor dem Ende der Rentenverpflichtungen, möglicherweise bis 2024, erschöpft haben werde; fordert daher den Generalsekretär und das Präsidium auf, unter uneingeschränkter Achtung des Abgeordnetenstatuts dringend einen klaren Plan bezüglich des Pensionsfonds aufzustellen, mit dem das Parlament seine Verpflichtungen und Verantwortung für die freiwillige Ruhegehaltsregelung der Mitglieder sofort nach der Wahl 2019 anerkennt und übernimmt;

92.  fordert, dass die Union die parlamentarische Dimension der WTO verstärkt unterstützt, insbesondere durch mehr finanzielle und personelle Hilfe für das zuständige Sekretariat;

93.  fordert, dass das europäische Wissenschaftsmedienzentrum, das im Haushaltsplan für 2018 beschlossen wurde, ausgebaut wird, und fordert eine Zusammenarbeit mit Fernsehsendern, sozialen Medien und weiteren Partnern, damit Schulungsmöglichkeiten für junge Journalisten – vor allem in Bezug auf neue wissenschaftliche und technische Entwicklungen und faktenbasierte, gesicherte Nachrichten – entstehen;

94.  fordert im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen der Entschließung des Parlaments vom 26. Oktober 2017 zur Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch in der EU eine weitere Unterstützung, um die Kosten für das externe Fachwissen zu decken, das erforderlich ist, um die externe Prüfung, die bei dem Beratenden Ausschuss für Beschwerden über Mitglieder des Europäischen Parlaments wegen Belästigung vorgenommen wurde, auf den Beratenden Ausschuss für Mobbing und Mobbing-Prävention am Arbeitsplatz auszuweiten; fordert zu diesem Zweck auch eine weitere Unterstützung zur Deckung der Kosten für zusätzliches Personal, das für die Behandlung von Mobbingfällen im Parlament zuständig ist, indem ein spezieller Dienst gebildet wird, der sich aus Mitarbeitern mit Erfahrungen im medizinischen, psychologischen und rechtlichen Bereich sowie im Personalmanagement sowie mit spezifischem Fachwissen in diesem Bereich zusammensetzt;

95.  verweist auf die Analyse des Rechnungshofs aus dem Jahr 2014, in der die Kosten der geografischen Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte auf 114 Mio. EUR pro Jahr veranschlagt wurden; verweist darüber hinaus auf die Erkenntnisse seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Europäischen Union(11), wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments eine direkte Folge seiner geografischen Verteilung sind; hebt hervor, dass sich dem Bericht zufolge durch die geografische Verteilung auch Auswirkungen auf die Umwelt in Form von schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen ergeben; betont erneut, dass diese Verteilung auf verschiedene Standorte von der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen wird, und fordert daher die Ausarbeitung eines Fahrplans für einen einzigen Sitz und eine Kürzung bei den einschlägigen Haushaltslinien;

96.  legt dem Generalsekretär nahe, detaillierte Vorkehrungen zu treffen, damit Backoffice-Funktionen und -Dienste vom Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss verstärkt gemeinsam genutzt werden;

Einzelplan IV – Gerichtshof

97.  setzt die im HE 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte und die für den Betrieb des Gerichtshofs wesentlich sind, und setzt die veranschlagten Mittel für zwei Haushaltsposten wieder ein, damit der Gerichtshof den wachsenden Übersetzungsbedarf besser bewältigen kann;

98.  macht, um etwaige Engpässe zu vermeiden, die der Produktivität der Gerichte im Zusammenhang mit den vom Gerichtshof übernommenen neuen Tätigkeiten und der andauernd ansteigenden Arbeitsbelastung entgegenstehen könnten, die von der Kommission im HE 2019 vorgenommene Kürzung um 16 Stellen und die damit verbundenen Mittel rückgängig; ist der Auffassung, dass die Schaffung von 16 neuen Dauerplanstellen für Unterstützungsdienste, die ursprünglich vom Gerichtshof vorgeschlagen und dann von der Kommission abgelehnt wurden, gewährt werden sollten;

Einzelplan V – Rechnungshof

99.  setzt die im HE 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte, damit das Arbeitsprogramm des Rechnungshofs umgesetzt werden kann und die geplanten Prüfberichte abgegeben werden können;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

100.  setzt die im HE 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

101.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des HE 2019 hinaus auf;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

102.  setzt die im HE 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltsposten wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

103.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des Ausschusses der Regionen die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des HE 2019 hinaus auf;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

104.  behält das Gesamtniveau des Haushaltsplans für den Europäischen Bürgerbeauftragten für 2019, wie von der Kommission im HE 2019 vorgeschlagen, unverändert bei;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

105.  beschließt, den HE 2019 in der vom Rat gekürzten Haushaltslinie nicht wiederherzustellen, da die Gesamtmittelausstattung im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht wurde;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

106.  setzt die im HE 2019 veranschlagten Mittel in allen Haushaltslinien wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hatte;

107.  stockt im Einklang mit den Voranschlägen des EAD die Mittel einer Reihe von Haushaltslinien über die Mittelansätze des HE 2019 hinaus auf;

108.  verleiht erneut seiner Unterstützung für die Kapazität für strategische Kommunikation Ausdruck und verstärkt diese, um eine besser koordinierte Reaktion der Union auf die Herausforderung der Desinformation zu erzielen;

109.  macht die vom Rat vorgenommene Kürzung um 28 Stellen und die damit verbundenen Mittelzuweisungen rückgängig und fügt fünf zusätzliche Stellen hinzu, was eine moderate Aufstockung des Personals bedeutet, die aufgrund der beträchtlichen neuen Aufgaben des EAD insbesondere in Zusammenhang mit dem Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union (nämlich die Schaffung einer neuen EU-Delegation in London und einer neuen Abteilung in der Zentrale) und der Verabschiedung einer Reihe von Initiativen im Bereich der Sicherheit und Verteidigung in den letzten Monaten gerechtfertigt ist;

o
o   o

110.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit den Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 168 vom 7.6.2014, S. 105.
(2) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(5) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0089.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0182.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0311.
(9) Verordnung (EU) Nr. 228/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates (ABl. L 78 vom 20.3.2013, S. 23).
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0042.
(11) ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen