1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat (2017/2138(DEC))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(1),
– unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2017)0365 – C8‑0249/2017)(2),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zusammen mit den Antworten der Organe(3),
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. April 2018(5) über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016 sowie auf die diesem Beschluss beigefügte Entschließung(6),
– gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(7), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0300/2018),
1. verweigert dem Generalsekretär des Rates die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2016;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Rechnungshof, dem Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat, sind (2017/2138(DEC))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan II – Europäischer Rat und Rat,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den zweiten Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0300/2018),
A. in der Erwägung, dass alle Organe der EU bezüglich der ihnen als solchen anvertrauten Mittel transparent handeln und gegenüber den Bürgern der Union uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sein sollten;
B. in der Erwägung, dass die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in der Haushaltsordnung festgelegt ist;
1. erinnert daran, dass die Organe der Union in Bezug auf ihre jeweiligen Tätigkeiten über Verwaltungsautonomie verfügen, und betont, wie wichtig es ist, dass sie bei der Ausführung ihrer Haushaltspläne verantwortungsbewusst handeln;
2. unterstreicht die Rolle des Parlaments im Rahmen des Entlastungsverfahrens gemäß dem AEUV, der Haushaltsordnung und der Geschäftsordnung des Parlaments;
3. bedauert, dass der Rat nicht auf die Bemerkungen reagiert hat, die das Parlament in seiner Entschließung zur Entlastung vom 18. April 2018(1) in Bezug auf die Entwicklungen in den vergangenen Jahren formuliert hatte;
4. bedauert zutiefst, dass den Empfehlungen des Parlaments in keiner Weise Folge geleistet wurde und dass hierfür weder eine Begründung noch eine Rechtfertigung übermittelt wurde; fordert den Rat nachdrücklich auf, die vom Parlament in dessen Entschließung zur Entlastung vom 18. April 2018 festgehaltenen – insbesondere die nachfolgend genannten – Bemerkungen umzusetzen und unverzüglich darauf zu reagieren;
5. bekundet seine Unterstützung für den erfolgreichen Paradigmenwechsel hin zur ergebnisorientierten Haushaltsplanung im Haushaltsplan der Kommission, die im Rahmen der Initiative für einen ergebnisorientierten EU-Haushalt im September 2015 eingeführt wurde; fordert den Europäischen Rat und den Rat auf, dieses Verfahren bei ihrer eigenen Haushaltsplanung zur Anwendung zu bringen;
Ungelöste Fragen
6. bedauert, dass die vom Parlament in früheren Entschließungen zur Entlastung erhobene Forderung, den Haushaltsplan des Europäischen Rates und den Haushaltsplan des Rates voneinander zu trennen, keine Berücksichtigung gefunden hat;
7. nimmt zur Kenntnis, dass der Rat nach wie vor mit der Ausarbeitung seiner Antwort auf den strategischen Bericht der Europäischen Bürgerbeauftragten über die „Transparenz des Legislativverfahrens im Rat“ (OI/2/2017/TE) beschäftigt ist, obwohl die Europäische Bürgerbeauftragte gefordert hatte, dass er bis zum 9. Mai 2018 zu ihren Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen Stellung nimmt; räumt zwar ein, dass der Rat bei der Ausarbeitung seiner Antwort umfangreiche und sorgfältige Untersuchungen vornimmt, fordert ihn jedoch trotzdem nachdrücklich auf, der Forderung der Bürgerbeauftragten nachzukommen; ruft in Erinnerung, dass die Europäische Bürgerbeauftragte ihre Erkenntnisse außerdem an das Parlament übermittelt hat und dass zwei seiner Ausschüsse derzeit einen Bericht über die Erkenntnisse anfertigen, weshalb der Rat aufgefordert ist, seine Antworten und Ergebnisse schnellstmöglich dem Parlament zuzuleiten;
8. bedauert, dass der Rat trotz des gelegentlichen Informationsaustauschs zwischen den für die Gebäude zuständigen Stellen des Parlaments und des Rates in seinem jährlichen Finanzbericht weiterhin keine detaillierten Informationen über seine Gebäudepolitik vorlegt; bedauert diesen Mangel an Informationen über die Gebäudepolitik und die damit verbundenen Ausgaben und fordert als Zeichen der Transparenz für die Unionsbürger den uneingeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen;
9. fordert erneut, dass Fortschrittsberichte über die Gebäudeprojekte und eine detaillierte Aufschlüsselung der bislang angefallenen Kosten erstellt werden; nimmt die Veröffentlichung der Endabrechnung 2017 – der Rat der Europäischen Union und der Europäische Rat vom 12. Juni 2018 zur Kenntnis, in dem die Kosten des Europa-Gebäudes mit 312 143 710,53 EUR angegeben werden;
10. fordert erneut, dass die Übersicht über die Humanressourcen nach Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Ausbildung aufgeschlüsselt wird;
11. begrüßt die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen zur Stärkung des Transparenzregisters der Union; wiederholt seine Forderung nach einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen, damit sich der Rat letztlich dem Transparenzregister anschließt;
12. fordert den Rat erneut auf, zu klären, welche Maßnahmen er getroffen hat, um die regelwidrige Ernennung eines Richters zum Gerichtshof der Europäischen Union zu korrigieren(2);
13. nimmt die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Union auszutreten, zur Kenntnis; weist darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt keine Vorhersagen bezüglich der mit dem Austritt verknüpften finanziellen, administrativen, menschlichen und sonstigen Folgen abgegeben werden können; fordert den Europäischen Rat und den Rat auf, Folgenabschätzungen durchzuführen und das Parlament bis Ende 2018 über die Ergebnisse zu unterrichten;
Aktueller Stand
14. begrüßt die zwischen Parlament und Rat durchgeführten informellen Gespräche, bei denen Auswege aus der derzeitigen Sackgasse hinsichtlich des Entlastungsverfahrens erörtert wurden; stellt fest, dass der Rat auf den Vorschlag des Parlaments zum Verfahren für die Entlastung des Rates am 2. Mai 2018 mit einem geänderten Vorschlag geantwortet hat und dass der Haushaltskontrollausschuss dem Rat seine Antwort auf dessen geänderten Vorschlag – nach einem informellen Zusammentreffen zwischen Parlament und Rat am 10. Juli 2018 – am 21. Juli 2018 übermittelt hat; fordert den Rat mit Nachdruck auf, zügig auf die neuen Vorschläge des Haushaltskontrollausschusses zu reagieren, damit die neuen Regelungen für das Entlastungsverfahren so schnell wie möglich angewendet werden können;
15. bedauert, dass im Rahmen der Entlastungsverfahren bislang wiederholt Schwierigkeiten aufgetreten sind, die auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Rates zurückzuführen sind; weist darauf hin, dass das Parlament dem Generalsekretär des Rates für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 die Entlastung verweigert hat, wobei es seine Gründe in den Entschließungen vom 10. Mai 2011(3), 25. Oktober 2011(4), 10. Mai 2012(5), 23. Oktober 2012(6), 17. April 2013(7), 9. Oktober 2013(8), 3. April 2014(9), 23. Oktober 2014(10), 27. Oktober 2015(11), 27. Oktober 2016(12) und 25. Oktober 2017(13) dargelegt hat, und dass es seinen Beschluss über die Entlastung des Generalsekretärs des Rates für das Haushaltsjahr 2016 aus den in seiner Entschließung vom 18. April 2018 dargelegten Gründen aufgeschoben hat;
16. stellt fest, dass die Kommission im Januar 2014 die Auffassung vertrat, dass sich alle Organe umfassend an der Weiterverfolgung der im Rahmen der Entlastung formulierten Bemerkungen des Parlaments beteiligen müssen und zusammenarbeiten sollten, um den reibungslosen Ablauf des Entlastungsverfahrens sicherzustellen;
17. weist darauf hin, dass die Kommission erklärt hat, dass sie die Ausführung der Haushaltspläne der anderen Organe nicht überwachen wird und dass sie die Autonomie der anderen Organe in Bezug auf die Ausführung ihrer Einzelpläne beeinträchtigen würde, wenn sie Fragen beantworten würde, die sich an die anderen Organe richten;
18. bedauert, dass der Rat die Fragen des Parlaments nach wie vor nicht beantwortet hat;
19. betont, dass die Ausgaben des Rates ebenso kontrolliert werden müssen wie die der anderen Organe und dass die grundlegenden Elemente einer solchen Kontrolle in seinen Entlastungsentschließungen der vergangenen Jahre verankert wurden;
20. betont, dass die Entlastung ein Vorrecht des Parlaments darstellt und gemäß den Artikeln 316, 317 und 319 AEUV im Einklang mit der derzeitigen Auslegung und Praxis erteilt wird, d. h. für jede Haushaltslinie getrennt, damit gegenüber den Steuerzahlern in der Union weiterhin für Transparenz und für demokratische Rechenschaftspflicht gesorgt ist.