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Verfahren : 2016/0409(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0349/2017

Eingereichte Texte :

A8-0349/2017

Aussprachen :

PV 23/10/2018 - 18
CRE 23/10/2018 - 18

Abstimmungen :

PV 24/10/2018 - 11.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0413

Angenommene Texte
PDF 131kWORD 53k
Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg
Einrichtung, Betrieb und Nutzung des Schengener Informationssystems im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ***I
P8_TA(2018)0413A8-0349/2017
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006, des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (COM(2016)0883 – C8-0530/2016 – 2016/0409(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0883),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 82 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe d, Artikel 85 Absatz 1, Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 88 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0530/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Juni 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8‑0349/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. Oktober 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
P8_TC1-COD(2016)0409

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1862.)

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen