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Verfahren : 2016/0407(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0348/2017

Eingereichte Texte :

A8-0348/2017

Aussprachen :

PV 23/10/2018 - 18
CRE 23/10/2018 - 18

Abstimmungen :

PV 24/10/2018 - 11.15

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0414

Angenommene Texte
PDF 130kWORD 47k
Mittwoch, 24. Oktober 2018 - Straßburg
Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger ***I
P8_TA(2018)0414A8-0348/2017
Entschließung
 Text
 Anlage

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (COM(2016)0881 – C8-0532/2016 – 2016/0407(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0881),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0532/2016),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung von dem zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Juni 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0348/2017),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Parlaments und des Rates;

3.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 24. Oktober 2018 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2018/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
P8_TC1-COD(2016)0407

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2018/1860.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates (zu Irland/Rückkehr)

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, unbeschadet ihres Initiativrechts und sobald sich Irland an der Richtlinie 2008/115/EG beteiligt, die Rechtslage gemäß den Verträgen und einschlägigen Protokollen zu prüfen und gegebenenfalls einen Legislativvorschlag vorzulegen, damit die Zusammenarbeit zwischen Irland und den anderen Mitgliedstaaten im Bereich der Rückkehr über das SIS erfolgen kann.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen