Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte NK603 × MON 810 (MON-ØØ6Ø3-6 × MON-ØØ81Ø-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D058360/01) – 2018/2872(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte NK603 × MON 810 (MON-ØØ6Ø3-6 × MON-ØØ81Ø-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (D058360/01),
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3,
– unter Hinweis auf die Abstimmung im in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit vom 11. September 2018, bei der keine Stellungnahme abgegeben wurde,
– gestützt auf Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren(2),
– unter Hinweis auf die am 24. Januar 2018 angenommene und am 26. Februar 2018 veröffentlichte Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)(3),
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (COM(2017)0085, COD(2017)0035),
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen mit Einwänden gegen die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen(4),
– unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
– gestützt auf Artikel 106 Absätze 2 und 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Monsanto Europe S.A./N.V. am 20. Oktober 2016 bei der Kommission gemäß den Artikeln 11 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung von gentechnisch verändertem Mais der Sorte NK603 × MON 810 für Lebensmittel- und Futterzwecke gestellt hat;
B. in der Erwägung, dass die EFSA am 24. Januar 2018 im Einklang mit den Artikeln 6 und 18 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eine befürwortende Stellungnahme(5) abgegeben hat, in der sie zu dem Schluss kam, dass der Antrag auf Erneuerung keine Nachweise für neue Risiken, eine veränderte Exposition oder wissenschaftliche Unsicherheiten enthielt, die eine Korrektur der Schlussfolgerungen der ursprünglichen, von der EFSA 2005 angenommenen Risikobewertung für gentechnisch veränderten Mais der Sorte NK603 × MON 810(6) erforderlich machen würden;
C. in der Erwägung, dass die EFSA ihrem wissenschaftlichen Gutachten zufolge selbst keine systematische Literaturrecherche vorgenommen, sondern lediglich die vom Antragsteller durchgeführte Literaturrecherche bewertet hat und auf dieser Grundlage zu der Schlussfolgerung gelangt ist, es habe sich keine neue Veröffentlichung gefunden, die Anlass zu Sicherheitsbedenken gäbe;
D. in der Erwägung, dass die EFSA ihr Gutachten in der Annahme verabschiedete, die DNA-Sequenz der beiden Sorten im gentechnisch veränderten Mais der Sorte NK603 × MON 810 sei mit der Sequenz der ursprünglich bewerteten Sorten identisch; in der Erwägung, dass der Antragsteller keine Daten zur Untermauerung dieser Hypothese bereitgestellt hat;
E. in der Erwägung, dass der gentechnisch veränderte Mais NK603 × MON 810 ein Protein exprimiert, das Toleranz gegenüber Glyphosat-Herbiziden gewährt; in der Erwägung, dass das Internationale Krebsforschungszentrum – das spezialisierte Krebszentrum der Weltgesundheitsorganisation – Glyphosat am 20. März 2015 als wahrscheinlich für den Menschen krebserregend eingestuft hat(7);
F. in der Erwägung, dass die Zulassung der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais der Sorte NK603 × MON 810 in die Union vermutlich eine Ausweitung seines Anbaus in anderen Teilen der Welt wie etwa in Argentinien, Brasilien, Japan, Kanada, Kolumbien, auf den Philippinen, in Südafrika und Uruguay und den damit verbundenen vermehrten Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden nach sich ziehen dürfte;
G. in der Erwägung, dass gentechnisch veränderter Mais der Sorte NK603 MON 810 das Protein Cry1Ab exprimiert, bei dem es sich um ein Bt-Protein (abgeleitet vom Bacillus thuringiensis) handelt, das eine Resistenz gegen bestimmte Lepidoptera-Schädlinge (Ostrinia nubilalis, Sesamia spp.) verleiht;
H. in der Erwägung, dass gentechnisch veränderte Bt-Pflanzen das insektizide Toxin lebenslang in allen Zellen – auch in den von Mensch und Tier verzehrten Teilen – exprimieren; in der Erwägung, dass Fütterungsversuche bei Tieren gezeigt haben, dass gentechnisch veränderte Bt-Pflanzen toxisch sein können;(8) in der Erwägung, dass nachgewiesen ist, dass sich das Bt-Toxin in gentechnisch veränderten Pflanzen wesentlich vom natürlichen Bt-Toxin unterscheidet;(9)
I. in der Erwägung, dass nach wie vor Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Herausbildung einer Resistenz von zur Zielgruppe gehörenden Lepidopteren gegenüber dem Protein Cry1Ab bestehen, die in den Anbauländern dazu führen kann, dass neue Schädlingsbekämpfungsverfahren zum Einsatz kommen;
J. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten innerhalb der dreimonatigen Konsultationsfrist zahlreiche kritische Anmerkungen eingereicht haben; in der Erwägung, dass sich diese Anmerkungen unter anderem auf Folgendes beziehen: den Mangel an Informationen über die derzeit verwendeten Linien, fehlende Daten beispielsweise zum Potenzial einer horizontalen Genübertragung der Sorten MON 810 und NK603, die unzureichende Literaturauswertung, eine in Teilen veraltete Datenerhebung und eine fragmentierte Vorgehensweise bei der Umweltüberwachung, wozu auch gehört, dass die Persistenz von in die Umwelt freigesetzten Cry-Proteinen nicht überwacht wurde, die Exposition der Umwelt gegenüber dem Cry-Toxin nicht analysiert wurde und das Auftreten von Teosinten – Wildformen von Mais in Europa – ignoriert wurde;(10)
K. in der Erwägung, dass ungeachtet dieser Bedenken kein Plan zur marktbegleitenden Beobachtung verlangt wurde; in der Erwägung, dass auch eine fallspezifische marktbegleitende Umweltbeobachtung nicht für notwendig gehalten wurde;
L. in der Erwägung, dass die Abstimmung im in Artikel 35 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 genannten Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 11. September 2018 keine Stellungnahme zur Folge hatte; in der Erwägung, dass 13 Mitgliedstaaten ein ablehnendes und lediglich 11 Mitgliedstaaten ein befürwortendes Votum abgaben und vier Mitgliedstaaten sich der Stimme enthielten;
M. in der Erwägung, dass die Kommission sowohl in der Begründung zu ihrem Legislativvorschlag vom 22. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, als auch in der Begründung zum Legislativvorschlag vom 14. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 bedauerte, dass die Zulassungsbeschlüsse der Kommission seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 ohne Rückhalt durch eine Stellungnahme des Ausschusses der Mitgliedstaaten angenommen werden und dass die Rückverweisung eines Dossiers an die Kommission zwecks endgültiger Beschlussfassung, die eigentlich eine absolute Ausnahme darstellt, bei der Entscheidungsfindung im Bereich der Zulassung gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel die Regel geworden ist; in der Erwägung, dass diese Praxis von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wiederholt als nicht demokratisch bezeichnet wurde;(11)
N. in der Erwägung, dass das Parlament den Legislativvorschlag vom 22. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 am 28. Oktober 2015 in erster Lesung ablehnte(12) und die Kommission aufforderte, den Vorschlag zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag vorzulegen;
1. vertritt die Auffassung, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht;
2. ist der Ansicht, dass der Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission mit dem Unionsrecht unvereinbar ist, da er nicht mit dem Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 im Einklang steht, das gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates(13) darin besteht, die Grundlage für ein hohes Schutzniveau für das Leben und die Gesundheit des Menschen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, die Belange der Umwelt und die Interessen der Verbraucher im Zusammenhang mit genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln sicherzustellen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten;
3. fordert die Kommission auf, ihren Entwurf eines Durchführungsbeschlusses zurückzuziehen;
4. fordert die Kommission auf, sämtliche Durchführungsbeschlüsse, die Anträge auf Zulassung gentechnisch veränderter Organismen betreffen, so lange auszusetzen, bis das derzeitige Zulassungsverfahren, das sich als ungeeignet erwiesen hat, überarbeitet ist und die bestehenden Mängel behoben sind;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Scientific opinion on an application by Monsanto (Application EFSA-GMO-RX-007) – Assessment of genetically modified maize NK603 x MON810 for renewal of authorisation under Regulation (EC) No 1829/2003 (application EFSA-GMO-RX-007) (Wissenschaftliches Gutachten zu einem Antrag von Monsanto, Bewertung des gentechnisch veränderten Maises der Sorte NK603 x MON810 zum Zweck der Erneuerung der Zulassung). EFSA Journal 2018;16(2):5163: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2018.5163
––––––––––––––––––––––––– – Entschließung vom 16. Januar 2014 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Inverkehrbringen eines genetisch veränderten, gegen bestimmte Lepidopteren resistenten Maisprodukts (Zea mays L. Linie 1507) für den Anbau gemäß der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C 482 vom 23.12.2016, S. 110).Entschließung vom 16. Dezember 2015 zu dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2279 der Kommission vom 4. Dezember 2015 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus der genetisch veränderten Maissorte NK603 × T25 bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden (ABl. C 399 vom 24.11.2017, S. 71).Entschließung vom 3. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87705 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden (ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 19).Entschließung vom 3. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 × MON 89788 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden (ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 17).Entschließung vom 3. Februar 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte FG72 (MST-FGØ72-2) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden (ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 15).Entschließung vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte Bt11 × MIR162 × MIR604 × GA21 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, in denen zwei oder drei dieser Sorten kombiniert werden (ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 108).Entschließung vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zum Inverkehrbringen einer genetisch veränderten Nelkensorte (Dianthus caryophyllus L, Linie SHD-27531-4) (ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 111).Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Saatgut zum Anbau von genetisch verändertem Mais der Sorte MON 810 (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 76).Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Maissorte MON 810 gewonnenen Erzeugnissen (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 80).Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über das Inverkehrbringen von Saatgut zum Anbau von genetisch verändertem Mais der Sorte Bt11 (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 70).Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über das Inverkehrbringen von Saatgut zum Anbau von genetisch verändertem Mais der Sorte 1507 (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 73).Entschließung vom 6. Oktober 2016 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von aus der genetisch veränderten Baumwollsorte 281-24-236 × 3006-210-23 × MON 88913 bestehenden, diese enthaltenden oder aus dieser gewonnenen Erzeugnissen (ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 83).Entschließung vom 5. April 2017 zu dem Entwurf des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte Bt11 × 59122 × MIR604 × 1507 × GA21 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, in denen zwei, drei oder vier der Sorten Bt11, 59122, MIR604, 1507 und GA21 kombiniert werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 34).Entschließung vom 17. Mai 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte DAS-40278-9 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 71).Entschließung vom 17. Mai 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Baumwolle der Sorte GHB119 (BCS-GHØØ5-8) enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. C 307 vom 30.8.2018, S. 67).Entschließung vom 13. September 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-68416-4 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 54).Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte FG72 × A5547-127 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 55).Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte DAS-44406-6 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 60).Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte 1507 (DAS‑Ø15Ø7‑1) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 122).Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte 305423 × 40-3-2 (DP-3Ø5423-1 × MON-Ø4Ø32-6) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 127).Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Raps der Sorten MON 88302 × Ms8 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8 × ACS-BNØØ3-6), MON 88302 × Ms8 (MON-883Ø2-9 × ACSBNØØ5-8) und MON 88302 × Rf3 (MON-883Ø2-9 × ACS-BNØØ3-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 133).Entschließung vom 1. März 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte 59122 (DAS-59122-7) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0051).Entschließung vom 1. März 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte MON 87427 × MON 89034 × NK603 (MON-87427-7 × MON-89Ø34-3 × MON-ØØ6Ø3-6) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, in denen zwei der Transformationsereignisse MON 87427, MON 89034 und NK603 kombiniert werden, und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/420/EU (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0052).Entschließung vom 3. Mai 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und Futtermitteln, die genetisch veränderte Zuckerrüben der Sorte H71 (KM-ØØØH714) enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0197).Entschließung vom 30. Mai 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Erneuerung der Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die gentechnisch veränderten Mais der Sorte GA21 (MON-ØØØ21-9) enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0221).Entschließung vom 30. Mai 2018 zu dem Entwurf des Durchführungsbeschlusses der Kommission über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte 1507 × 59122 × MON 810 × NK603 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm gewonnen werden, und von genetisch veränderten Maissorten, in denen zwei oder drei der Sorten 1507, 59122, MON 810 und NK603 kombiniert werden, und zur Aufhebung der Entscheidungen 2009/815/EG, 2010/428/EU und 2010/432/EU gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0222).
Scientific opinion on assessment of genetically modified maize NK603 × MON 810 for renewal of authorisation under Regulation (EC) No 1829/2003 (application EFSA-GMO-RX-007) (Wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung von gentechnisch verändertem Mais der Sorte NK603 x MON 810 zum Zweck der Erneuerung der Zulassung). EFSA Journal 2018;16(2):5163: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2018.5163
Opinion of the Scientific Panel on Genetically Modified Organisms on an application (Reference EFSA-GMO-UK-2004-01) for the placing on the market of glyphosate-tolerant and insect-resistant genetically modified maize NK603 × MON 810, for food and feed uses under Regulation (EC) No 1829/2003 from Monsanto (Stellungnahme des Gremiums für genetisch veränderte Organismen zum Antrag auf Inverkehrbringen des glyphosat-toleranten und insektenresistenten gentechnisch veränderten Maises der Sorte NK603 x MON 810 für Lebens- und Futtermittelzwecke). EFSA Journal (2005) 309, 1-22: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.2903/j.efsa.2005.309
IARC-Monografien Band 112: Evaluation of five organophosphate insecticides and herbicides, 20. März 2015. http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol112/mono112.pdf
Vgl. z. B. El-Shamei Z.S., Gab-Alla A.A., Shatta A.A., Moussa E.A., Rayan A.M.: Histopathological Changes in Some Organs of Male Rats Fed on Genetically Modified Corn (Ajeeb Y.G.). Journal of American Science, 2012, 8(9), S. 1117-1123: https://www.researchgate.net/publication/235256452_Histopathological_Changes_in_Some_Organs_of_Male_Rats_Fed_on_Genetically_Modified_Corn_Ajeeb_YG
Székács A., Darvas B., Comparative aspects of Cry Toxin Usage in Insect Control, in: Ishaaya I., Palli S.R., Horowitz A.R. (Hrsg.): Advanced Technologies for Managing Insect Pests, Dordrecht, Niederlande, Springer, 2012, S. 195-230: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-94-007-4497-4_10
Vgl. beispielsweise die Rede zur Eröffnung der Plenartagung des Europäischen Parlaments mit den politischen Leitlinien für die nächste Kommission (Straßburg, 15. Juli 2014) und die Rede zur Lage der Union 2016 (Straßburg, 14. September 2016).