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Verfahren : 2018/2598(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0477/2018

Eingereichte Texte :

B8-0477/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/10/2018 - 13.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0430

Angenommene Texte
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Donnerstag, 25. Oktober 2018 - Straßburg
Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP 24)
P8_TA(2018)0430B8-0477/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zu der Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2018 in Kattowitz (Polen) (COP 24) (2018/2598(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll hierzu,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Paris (Beschluss 1/CP.21), die 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC sowie die 11. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11) vom 30. November bis 11. Dezember 2015 in Paris (Frankreich),

–  unter Hinweis auf die 18. Konferenz der Vertragsparteien (COP 18) des UNFCCC und die 8. Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 8) vom 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Katar) und unter Hinweis auf die Annahme einer Änderung des Protokolls, mit der ein zweiter Verpflichtungszeitraum für das Kyoto-Protokoll festgelegt wurde, der am 1. Januar 2013 begann und am 31. Dezember 2020 endet,

–  unter Hinweis darauf, dass das Übereinkommen von Paris vom 22. April 2016 bis zum 21. April 2017 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auflag, und unter Hinweis darauf, dass 195 Staaten das Übereinkommen von Paris unterzeichnet und 175 Staaten ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben,

–  unter Hinweis auf die 23. Konferenz der Vertragsparteien (COP 23) des UNFCCC, die 13. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 13) sowie die 2. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA 2) vom 4. November bis 16. November 2017 in Bonn (Deutschland),

–  unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2018 zur Klimaschutzdiplomatie(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Oktober 2017 zu der UN-Klimakonferenz 2017 in Bonn (Deutschland) (COP 23)(2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Beschleunigung des Übergangs Europas zu einer CO2-armen Wirtschaft“ (COM(2016)0500),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Februar 2016, vom 30. September 2016, vom 23. Juni 2017 und vom 22. März 2018,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2017, vom 26. Februar 2018 und vom 9. Oktober 2018,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2017/1541 des Rates vom 17. Juli 2017 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union der Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen(3),

–  unter Hinweis darauf, dass Lettland und die Kommission am 6. März 2015 die beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim UNFCCC eingereicht haben,

–  unter Hinweis auf den 5. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), den dazugehörigen Synthesebericht und den IPCC-Sonderbericht mit dem Titel „Global Warming of 1,5 °C“ (Erderwärmung um 1,5 °C),

–  unter Hinweis auf den achten Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2017 mit dem Titel „The Emissions Gap Report 2017“ (Bericht über die Emissionslücke 2017) sowie auf den dritten „Adaptation Gap Report“ (Bericht über die Anpassungslücke) des UNEP 2017,

–  unter Hinweis auf den „Global Energy & CO2 Status Report 2017“ (Bericht über die weltweite Energie- und CO2-Situation 2017) der Internationalen Energieagentur,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Weltorganisation für Meteorologie (WOM) vom März 2018 mit dem Titel „Statement on the state of the global climate in 2017“ (Erklärung zum Zustand des globalen Klimas im Jahr 2017) sowie das 13. Treibhausgasbulletin der WOM vom 30. Oktober 2017,

–  unter Hinweis auf den „Global Risks Report 2018“ (Bericht über weltweite Risiken 2018) des Weltwirtschaftsforums(4),

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Gruppe für grünes Wachstum vom 5. März 2018 mit dem Titel „Financing EU climate action – reinforcing climate spending and mainstreaming in the next Multiannual Financial Framework (MFF)“ (Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen der EU – Stärkung der Ausgaben für und durchgängige Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)), die von 14 Ministern für Umwelt und Klima von EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde(5),

–  unter Hinweis auf den im November 2017 veröffentlichten Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „CO2 – an operational anthropogenic CO2 emissions monitoring and verification support capacity“ (CO2 – eine Funktion zur globalen Unterstützung der Überwachung und Überprüfung anthropogener CO2-Emissionen)(6),

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Fairbanks, die von den Außenministern der arktischen Staaten auf der 10. Ministertagung des Arktischen Rates in Fairbanks (Alaska) am 10./11. Mai 2017 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf den ersten „One Planet Summit“ am 12. Dezember 2017 in Paris und die dort angenommenen 12 Verpflichtungen,

–  unter Hinweis auf die Enzyklika „Laudato si’“ von Papst Franziskus,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018,

–  gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist und 181 der 197 Vertragsparteien des Übereinkommens ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben (Stand: 11. Oktober 2018);

B.  in der Erwägung, dass die EU am 6. März 2015 beim UNFCCC ihre INDC und die ihrer Mitgliedstaaten hinterlegt hat, mit denen sie sich auf ein verbindliches Reduktionsziel bis 2030 von mindestens 40 % der EU-weiten Treibhausgasemissionen gegenüber dem Stand von 1990 verpflichtet hat;

C.  in der Erwägung, dass die bisher von den Unterzeichnern des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen werden, um das gemeinsame Ziel zu erreichen; in der Erwägung, dass die derzeit von der EU und ihren Mitgliedstaaten eingereichten national festgelegten Beiträge (NDC) ebenfalls nicht den in dem Übereinkommen von Paris festgelegten Zielen entsprechen und daher überarbeitet werden müssen;

D.  in der Erwägung, dass wesentliche Elemente der EU-Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung der NDC der EU beitragen, insbesondere die Richtlinie über erneuerbare Energiequellen und die Richtlinie zur Energieeffizienz, sehr ehrgeizig formuliert worden sind, wodurch für die EU bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgase um mindestens 45 % vorgesehen ist; in der Erwägung, dass eine Reduzierung der Treibhausgase in der EU um 45 % bis 2030 noch kein ausreichender Beitrag zur Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris und des Ziels von null Nettoemissionen bis Mitte des Jahrhunderts ist;

E.  in der Erwägung, dass eine transparente Messung von Emissionen ein wesentlicher Faktor ist, um bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen weltweit in gerechter Weise erhebliche Fortschritte zu erzielen;

F.  in der Erwägung, dass die Kohlenstoffemissionen weltweit und in der EU zugenommen 2017 wieder anstiegen, nachdem sie drei Jahre lang konstant geblieben waren; in der Erwägung, dass sich dieser Anstieg weltweit ungleichmäßig verteilt;

G.  in der Erwägung, dass es 2017 zu einem gehäuften Auftreten von extremen Wetterereignissen und Temperaturrekorden gekommen ist, weshalb umso dringender globale Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen;

H.  in der Erwägung, dass mit einer ambitionierten Strategie zur Eindämmung des Klimawandels Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden können; in der Erwägung, dass einige Branchen jedoch besonders anfällig für die Verlagerung von CO2-Emissionen sind, wenn es auf anderen Märkten keine vergleichbaren Ambitionen gibt; in der Erwägung, dass es eines angemessenen Schutzes vor der Verlagerung von CO2-Emissionen bedarf, damit die Arbeitsplätze in diesen Branchen gesichert werden;

I.  in der Erwägung, dass der Klimawandel ein Multiplikator für eine Reihe anderer Bedrohungen ist, die die Entwicklungsländer unverhältnismäßig stark betreffen; in der Erwägung, dass Dürren und andere widrige Witterungsverhältnisse Ressourcen verschlechtern und zerstören, auf die arme Menschen als Existenzgrundlage unmittelbar angewiesen sind, und zu mehr Wettbewerb um die verbleibenden Ressourcen führen, was zu humanitären Krisen und Spannungen, Zwangsvertreibungen, Radikalisierung und Konflikten beiträgt; in der Erwägung, dass es Anzeichen dafür gibt, dass der Klimawandel bei den Unruhen und der Ausbreitung der Gewalt im Nahen Osten, in der Sahelzone und am Horn von Afrika eine Rolle spielt und sich weit darüber hinaus auswirkt;

J.  in der Erwägung, dass im 1,5 °C-Bericht des IPCC ein weiterer Nachweis dafür erbracht wird, dass die Auswirkungen eines solchen Temperaturanstiegs wahrscheinlich erheblich weniger gravierend ausfallen werden als bei einem Anstieg um 2 °C;

K.  in der Erwägung, dass der langfristige Erfolg der Eindämmung des Klimawandels deutlich stärkere Maßnahmen insbesondere in den Industrieländern erfordert, um die Kohlenstoffwirtschaft hinter sich zu lassen und klimaschonendes Wachstum, auch in Entwicklungsländern, zu fördern; in der Erwägung, dass kontinuierliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die finanzielle, technologische und kapazitätssteigernde Unterstützung für Entwicklungsländer zu stärken;

L.  in der Erwägung, dass das Versagen größerer Emittenten, ihre Treibhausgasemissionen entsprechend den Maßnahmen zu verringern, die für eine Begrenzung des durchschnittlichen globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C oder 2 °C erforderlich sind, das bereits enorme Ausmaß und die Kosten der notwendigen Anpassung an den Klimawandel verschärft, wobei die Folgen für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer besonders schwerwiegend sind; in der Erwägung, dass alle Initiativen der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselentwicklungsländer, Risikoinformationen und Frühwarnungen bereitzustellen, unterstützt werden sollten;

M.  in der Erwägung, dass die zunehmende Diskrepanz zwischen dem Anpassungsbedarf und den Bemühungen dringend durch wesentlich stärkere Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen umgekehrt werden muss;

N.  in der Erwägung, dass es inakzeptabel ist, dass die Anpassungskosten dort zu tragen sind, wo sie anfallen, und dass diejenigen, die die Hauptverantwortung für Treibhausgasemissionen tragen, den Großteil der globalen Belastung tragen müssen;

O.  in der Erwägung, dass in Artikel 7 des Übereinkommens von Paris ein globales Ziel für die Anpassung festgelegt wird und dieses Ziel nun ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden muss; in der Erwägung, dass nationale Anpassungspläne eine wichtige Rolle spielen sollten;

P.  in der Erwägung, dass die Wälder einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen leisten; in der Erwägung, dass die Entwaldung für fast 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist und insbesondere durch die Ausweitung der industriellen Produktion von Vieh, Soja und Palmöl, auch für den EU-Markt, vorangetrieben wird; in der Erwägung, dass die EU ihren indirekten Beitrag zur Entwaldung, für die sie verantwortlich ist, reduzieren sollte;

Q.  in der Erwägung, dass Grund und Boden eine knappe Ressource ist und seine Nutzung für die Erzeugung konventioneller Biokraftstoffe und Biokraftstoffe der ersten Generation die Ernährungsunsicherheit noch verschlimmern und die Lebensgrundlagen armer Menschen in den Entwicklungsländern zerstören kann, insbesondere durch Landnahme, Vertreibung, Verschmutzung und Verletzung der Rechte indigener Völker; in der Erwägung, dass auch Emissionsausgleichssysteme und Wiederaufforstungsmaßnahmen solche Schäden verursachen können, wenn sie nicht sachgemäß konzipiert und durchgeführt werden;

1.  weist darauf hin, dass der Klimawandel als Ursache und Multiplikator anderer Risiken eine der dringendsten Herausforderung für die Menschheit darstellt und dass alle Staaten und Akteure weltweit alles in ihrer Macht Stehende unternehmen müssen, um durch schlagkräftige individuelle Maßnahmen dagegen vorzugehen; betont außerdem, dass zeitnahe internationale Zusammenarbeit, Solidarität sowie konsequentes und dauerhaftes Engagement für gemeinsames Handeln die einzige Lösung sind, um in Zukunft der gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung des Planeten und seiner biologischen Vielfalt für heutige wie auch zukünftige Generationen gerecht zu werden; betont, dass die EU bereit ist, bei dieser globalen Anstrengung weiterhin eine führend Rolle einzunehmen und gleichzeitig für eine nachhaltige und treibhausgasarme wirtschaftliche Entwicklung zu sorgen, die Energieversorgungssicherheit, einen Wettbewerbsvorteil für die europäische Industrie und die Schaffung von Arbeitsplätzen sicherstellt;

Wissenschaftliche Grundlagen für Klimaschutzmaßnahmen

2.  weist darauf hin, dass die WOM bestätigt hat, dass 2015, 2016 und 2017 die drei wärmsten Jahre seit Beginn der Aufzeichnungen waren, was zu einem sehr starken Temperaturanstieg in der Arktis-Region geführt hat, der lang anhaltende Auswirkungen auf die Meeresspiegel und die Wettermuster weltweit haben wird;

3.  ist der Ansicht, dass die tiefgreifenden und höchstwahrscheinlich unumkehrbaren Auswirkungen eines Anstiegs der globalen Temperaturen um 2 °C vermieden werden könnten, wenn das ehrgeizigere Ziel von 1,5 °C erreicht würde, dies aber erfordern würde, dass die steigenden globalen Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 netto auf null sinken; hebt hervor, dass die benötigten technologischen Lösungen zur Verfügung stehen und immer wettbewerbsfähiger werden und dass sämtliche EU-Maßnahmen eng auf die langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris abgestimmt werden sollten und regelmäßig überprüft werden sollten, damit sie mit diesen Zielen im Einklang bleiben; sieht daher den Erkenntnissen des Sonderberichts des Weltklimarats (IPCC) 2018 über die Auswirkungen der Erderwärmung um 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau erwartungsvoll entgegen;

4.  hebt hervor, dass sich der Klimawandel nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf die sozialen und ökologischen Faktoren für Gesundheit – saubere Luft, sicheres Trinkwasser, ausreichende Lebensmittel und sichere Unterkünfte – auswirkt und dass zwischen 2030 und 2050 250 000 zusätzliche Todesfälle aufgrund von Mangelernährung, Malaria, Durchfall und Wärmebelastung zu erwarten sind; stellt fest, dass extrem hohe Temperaturen direkt zu Todesfällen durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Atemwegserkrankungen, insbesondere unter älteren Menschen, beitragen; stellt fest, dass durch den Klimawandel Konflikte ausgelöst werden; ist der Auffassung, dass eine vollständige Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris maßgeblich zu einer Verbesserung der europäischen und internationalen Sicherheit und zum Frieden beitragen würde;

Übereinkommen von Paris – Ratifizierung und Verwirklichung der Zusagen

5.  begrüßt das beispiellose Tempo bei der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris sowie die weltweite Mobilisierung und Entschlossenheit staatlicher und nichtstaatlicher Akteure im Hinblick auf eine vollständige und rasche Umsetzung gemäß den Zusagen, die im Rahmen wichtiger weltweiter Veranstaltungen wie dem nordamerikanischen Klimagipfel 2017 vom 4. bis 6. Dezember 2017 in Chicago, dem „One Planet Summit“ am 12. Dezember 2017 in Paris und dem weltweiten Klimaschutzgipfel in San Francisco vom 12. bis 14. September 2018 gemacht wurden;

6.  betont, dass die derzeitigen NDC die Erderwärmung nur auf einen Temperaturanstieg von etwa 3,2 °C(7) begrenzen und fast 2 °C nicht annähernd erreichen würden; fordert alle Parteien auf, einen konstruktiven Beitrag zu dem Prozess zu leisten, der für 2020 eingerichtet werden muss, wenn die NDC aktualisiert werden müssen, und dafür zu sorgen, dass ihre NDC mit dem langfristigen Temperaturziel des Übereinkommens von Paris im Einklang stehen, den weltweiten Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten, und sich darum zu bemühen, den Anstieg noch weiter auf 1,5 °C zu begrenzen; stellt fest, dass die derzeitigen Zusagen, einschließlich der Zusagen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, noch nicht ausreichend dafür sind, dass die Vorgaben des Übereinkommens verwirklicht werden können; betont deshalb, dass die globalen Treibhausgasemissionen so bald wie möglich ihren Höhepunkt erreichen sollten und dass alle Parteien, insbesondere die EU und alle G20-Staaten, ihre Bemühungen ausweiten und ihre national festgelegten Beiträge im Anschluss an den für 2018 vorgesehenen Talanoa-Dialog zur Schließung der Lücke zu diesem Temperaturziel bis 2020 aktualisieren müssen;

7.  ist der Auffassung, dass es für den Fall, dass andere große Volkswirtschaften keine Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen eingehen, die denen der EU entsprechen, notwendig sein wird, Bestimmungen über die Verlagerung von CO2-Emissionen aufrechtzuerhalten, insbesondere Bestimmungen, die auf Branchen mit einem hohen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgerichtet sind, um die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie sicherzustellen;

8.  bedauert, dass die Debatte über die Erhöhung der Beiträge in den meisten Drittländern, die Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris eingegangen sind, nur sehr langsam anläuft; fordert daher die Kommission auf, die Überlegungen der EU zur Erhöhung ihrer Verpflichtungen der EU zu bündeln, um durch stärkere Bemühungen andere Partner zu motivieren, sich ihrem Beispiel anzuschließen;

9.  erachtet es als äußerst wichtig, dass die EU eine ehrgeizige Klimapolitik verfolgt, um weltweit als glaubwürdiger und zuverlässiger Partner aufzutreten, dass die weltweite Führungsrolle der EU im Bereich Klimaschutz aufrechterhalten wird und dass das Übereinkommen von Paris eingehalten wird; begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat auf eine Erhöhung der Ziele in Bezug auf erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz bis 2030 auf 32 % bzw. 32,5 %, wodurch die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mehr als 45 % reduziert werden; begrüßt daher die Anmerkungen der Kommission zur Aktualisierung der NDC der EU, um diese ehrgeizigeren Ziele zu berücksichtigen und ihr Emissionsreduktionsziel für 2030 anzuheben; fordert die Kommission auf, bis Ende 2018 eine ehrgeizige Strategie dazu zu erarbeiten, wie die EU die Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts auf null reduzieren kann, was einen kostenwirksamen Weg für die Verwirklichung des im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziels von null Nettoemissionen und eine Wirtschaft ohne Nettoemissionen der EU bis spätestens 2050 eine umfasst, wobei auf die EU ein gerechter Anteil der verbleibenden CO2-Bilanz entfällt; befürwortet eine Aktualisierung des NDC der Union bezüglich einer Reduzierung der EU-weiten Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990;

10.  begrüßt die Ankündigung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, im September 2019 am Rande der 74. Generalversammlung einen Klimagipfel zu organisieren, um die Klimaschutzmaßnahmen im Hinblick darauf zu intensivieren, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen und insbesondere ehrgeizigere Verpflichtungen im Bereich Klimaschutz zu fördern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Bemühungen durch das Zeigen von Engagement und politischem Willen zur Verstärkung der eigenen Verpflichtungen zu unterstützen und sich für verstärkte Beiträge der anderen Parteien einzusetzen;

11.  bedauert die Ankündigung des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump, dass die Vereinigten Staaten beabsichtigen, sich aus dem Übereinkommen von Paris zurückzuziehen, und sieht sie als Rückschritt an; zeigt sich erfreut darüber, dass alle wichtigen Vertragsparteien nach der Ankündigung von Präsident Trump ihr Engagement für das Übereinkommen von Paris bekräftigt haben; begrüßt nachdrücklich die fortwährende Mobilisierung für Klimaschutzmaßnahmen in bedeutenden Bundesstaaten und Städten der USA sowie an dortigen Hochschulen und von anderen nichtstaatlichen Akteuren im Rahmen der Kampagne „We are still in“;

12.   sieht es insbesondere nach der Ankündigung von Präsident Donald Trump als sehr wichtig an, dass es geeignete Bestimmungen gegen die Verlagerung von CO2-Emissionen gibt und sichergestellt wird, dass die leistungsstärksten Unternehmen, wie in der EHS-Richtlinie festgelegt, kostenlose Zertifikate erhalten; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit zusätzlicher Maßnahmen – beispielsweise der Einführung eines CO2-Grenzausgleichs und von Verbrauchsabgaben insbesondere für Erzeugnisse aus Ländern, die ihre Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris nicht erfüllen – zum Schutz der von der Verlagerung von CO2-Emissionen bedrohten Branchen zu prüfen;

13.  begrüßt das Inkrafttreten der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls am 1. Januar 2019, wobei bislang 27 Vertragsparteien ihre Ratifizierungsinstrumente hinterlegt haben, darunter sieben Mitgliedstaaten; fordert alle Vertragsparteien des Montrealer Protokolls, insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Ratifizierungsinstrumente noch nicht hinterlegt haben, auf, alle notwendigen Schritte im Hinblick auf eine rasche Ratifizierung zu ergreifen, da dies einen notwendigen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Erfüllung der mittel- und langfristigen Klima- und Energieziele darstellt;

14.  begrüßt die Ratifizierung der in Doha beschlossenen Änderung zum Kyoto-Protokoll durch alle Mitgliedstaaten und die Hinterlegung der gemeinsamen Ratifizierungsurkunde der Union am 21. Dezember 2017; ist der Auffassung, dass dieser Schritt wichtige Verhandlungsmacht für den erfolgreichen Abschluss der Klimaschutzverhandlungen 2018 liefern und dank gemeinsamer Bemühungen zu einer wirksamen Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen wird;

15.  betont, dass die Umsetzung und die Ambitionen vor 2020 ein wesentlicher Punkt der Verhandlungen der COP 23 waren; begrüßt den Beschluss, während der COP in den Jahren 2018 und 2019 zwei Bestandsaufnahmen durchzuführen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Beiträge zur Reduzierung der Emissionen bis 2020 auszuarbeiten und diese bei der Bestandsaufnahme vor 2020 während der COP 24 vorzustellen; sieht diese als wichtige Schritte im Hinblick auf das Ziel an, die Ambitionen aller Vertragsparteien für den Zeitraum nach 2020 zu erhöhen, und sieht dem Ergebnis der ersten Bestandsaufnahme in Kattowitz daher erwartungsvoll entgegen, das in Form einer COP-Entscheidung erfolgen soll, mit der die Verpflichtung zur Ausarbeitung ehrgeizigerer NDC der Parteien für 2030 bis 2020 bekräftigt wird, um sie auf die langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris abzustimmen;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mithilfe von Kommunikationsstrategien und Maßnahmen zu einer stärkeren öffentlichen und politischen Unterstützung für den Klimaschutz beizutragen und das Bewusstsein für die positiven Nebeneffekte der Bekämpfung des Klimawandels zu stärken, darunter eine bessere Luftqualität und öffentliche Gesundheit, die Erhaltung natürlicher Ressourcen, Wirtschaftswachstum und höhere Beschäftigung, eine steigende Energiesicherheit und geringere Kosten für Energieimporte sowie internationale Wettbewerbsvorteile durch Innovation und technologische Entwicklung; betont, dass außerdem ein Bewusstsein für die Verflechtungen zwischen dem Klimawandel und sozialer Ungerechtigkeit, Migration, Instabilität und Armut sowie dafür, dass globale Klimaschutzmaßnahmen einen bedeutenden Beitrag zur Lösung dieser Probleme leisten können, geschaffen werden sollte;

17.  betont die bestehenden Synergieeffekte zwischen dem Übereinkommen von Paris, der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Sendai-Rahmen und der Aktionsagenda von Addis Abeba (Entwicklungsfinanzierung) sowie anderen Übereinkommen von Rio, da diese, wichtige und miteinander verbundene Schritte im Hinblick darauf darstellen, dass Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung gleichzeitig angegangen werden können;

COP 24 in Kattowitz

18.  würdigt die Errungenschaften der Vorsitze der COP 22 und der COP 23, die gemeinsam die Struktur des Talanoa-Dialogs 2018 erarbeitet haben, der von den Vertragsparteien im Wesentlichen gebilligt und im Januar 2018 eingeleitet wurde; sieht den ersten Ergebnissen während der COP 24 und den anschließenden politischen Schlussfolgerungen erwartungsvoll entgegen, mit denen die gemeinsamen weltweiten Ambitionen bis 2020 mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang gebracht werden sollen; würdigt, dass der Talanoa-Dialog sich nicht auf Gespräche zwischen nationalen Regierungen beschränkt, sondern es zahlreichen Interessenträgern, z. B. Regionen und Städten und ihren gewählten Vertretern, ermöglicht, politische Entscheidungsträger auf nationaler und globaler Ebene auf wichtige Klimaschutzfragen aufmerksam zu machen; begrüßt die Talanoa-Dialoge der Städte und Regionen und sieht weiteren Dialogen in Europa erwartungsvoll entgegen; sieht den Beiträgen nichtstaatlicher Akteure erwartungsvoll entgegen und fordert alle Parteien auf, ihre Beiträge rechtzeitig einzureichen, um die politische Diskussion in Kattowitz zu erleichtern;

19.  erkennt ferner an, dass trotz aller in Bezug auf das Arbeitsprogramm des Übereinkommens von Paris (das Regelwerk) während der COP 23 erzielten Fortschritte noch beträchtliche Herausforderungen bewältigt werden müssen, um es auf der COP 24 abzuschließen und konkrete Entscheidungen zu treffen; fordert, dass alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten vor dem Gipfeltreffen durchgeführt werden, um das Regelwerk abzuschließen, was für eine zeitgerechte Umsetzung des Übereinkommens von Paris von entscheidender Bedeutung ist;

20.  plädiert für ein Regelwerk, das ein hohes Maß an Transparenz und solide, verbindliche Vorschriften für alle Parteien vorschreibt, um Fortschritte genau zu messen und das Vertrauen zwischen den Parteien, die am internationalen Prozess beteiligt sind, zu stärken; ist besorgt darüber, dass sich einige Parteien nach wie vor zögerlich zeigen, auf eine vollständige Transparenz bei der Messung von Emissionen hinzuarbeiten; fordert alle großen Volkswirtschaften auf, bei den Verhandlungen über das Regelwerk die Führungsrolle zu übernehmen und verbindliche Anforderungen für Überwachungs- und Überprüfungssysteme zu fördern, einschließlich rechtzeitiger und zuverlässiger Daten und Schätzungen zu Treibhausgasemissionen;

21.  erachtet es als äußerst wichtig, das Regelwerk durch auf Beobachtung basierende atmosphärische Daten zu ergänzen, um die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung zu erhöhen; fordert die Kommission, die Europäische Weltraumorganisation (ESA), die Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT), das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), die europäische Forschungsinfrastruktur integriertes System zur Überwachung von Treibhausgaskonzentrationen (ICOS), die für nationale Inventarberichte zuständigen Agenturen und Forschungszentren sowie andere wichtige Akteure auf, operative Kapazitäten aufzubauen, mit deren Hilfe Informationen über anthropogene Emissionen mittels Satellitendaten abgerufen werden können und die die notwendigen Anforderungen erfüllen, einschließlich in Bezug auf die Konstellation der Satelliten;

22.  erachtet es als äußerst wichtig, dass die EU auf der COP 24 in Kattowitz mit einer einzigen Stimme spricht, um ihre politische Bedeutung und Glaubwürdigkeit sicherzustellen; fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, das Mandat der EU bei den Verhandlungen und bei bilateralen Treffen mit anderen Akteuren zu unterstützen;

23.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Klimaschutz in wichtigen internationalen Foren im Rahmen der Vereinten Nationen sowie in der G7 und G20 auf die Tagesordnung zu bringen und multilaterale Partnerschaften zu spezifischen Fragen der Umsetzung des Übereinkommens von Paris sowie der Ziele für nachhaltige Entwicklung anzustreben;

Offenheit, Inklusivität und Transparenz

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, strategische Partnerschaften mit Industrie- und Schwellenländern aufrechtzuerhalten und zu stärken, um in den nächsten Jahren eine Gruppe von führenden Ländern im Bereich Klimaschutz zu bilden und den am stärksten bedrohten Staaten mehr Solidarität entgegenzubringen; unterstützt ein dauerhaftes und tatkräftiges Engagement der EU im Rahmen der „Koalition der hohen Ambitionen“ und ihrer Mitgliedstaaten, um ihre Entschlossenheit, eine sinnvolle Umsetzung des Übereinkommens von Paris durch die Ausarbeitung eines soliden Regelwerks im Jahr 2018 und eines erfolgreichen Talanoa-Dialogs auf der COP 24 zu erreichen, zu verdeutlichen;

25.  betont, dass eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C nur durch eine wirksame Beteiligung aller Parteien erreicht werden kann, was wiederum erfordert, dass Eigeninteressen oder widerstreitende Interessen angegangen werden; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Initiative von Regierungen, die die Mehrheit der Weltbevölkerung vertreten, zur Einführung einer spezifischen Interessenkonfliktpolitik innerhalb des UNFCCC; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich an diesem Prozess konstruktiv zu beteiligen, ohne die Ziele des UNFCCC und des Übereinkommens von Paris zu gefährden;

26.  weist darauf hin, dass 80 % der Menschen, die durch den Klimawandel vertrieben werden, Frauen sind, die durch den Klimawandel in der Regel stärker in Mitleidenschaft gezogen werden als Männer, und stärker belastet werden, an wichtigen Entscheidungsprozessen zum Klimaschutz jedoch weniger beteiligt sind; betont daher, dass die Stärkung der Rolle der Frau sowie deren uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe und Führung in internationalen Foren wie dem UNFCCC und nationalen, regionalen und lokalen Klimaschutzmaßnahmen für den Erfolg und die Wirksamkeit solcher Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Geschlechterperspektive in ihren Klimaschutzstrategien durchgängig zu berücksichtigen und die Teilhabe von indigenen Frauen und Frauenrechtsaktivisten im Rahmen des UNFCCC zu fördern;

27.  begrüßt den Beschluss der COP 23, dass der Anpassungsfonds weiterhin für das Übereinkommen von Paris verwendet wird; erkennt die Bedeutung des Fonds für die Gemeinschaften an, die vom Klimawandel am stärksten bedroht sind, und begrüßt daher die neuen Zusagen der Mitgliedstaaten für den Fonds in Höhe von 93 Mio. USD;

28.  würdigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind; äußert sich besorgt darüber, dass die konkreten Zusagen der Industrieländer weit hinter ihrem kollektiven Ziel von 100 Mrd. USD pro Jahr zurückbleiben; betont, wie wichtig es ist, dass alle Industrieländer als Vertragsparteien ihre Beiträge zu diesem Ziel leisten, da die langfristige Finanzierung entscheidend dafür ist, dass die Entwicklungsländer ihre Ziele im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Eindämmung des Klimawandels erfüllen können;

29.  betont, dass der Haushalt der EU mit ihren internationalen Verpflichtungen im Bereich nachhaltige Entwicklung und ihren mittel- und langfristigen klima- und energiepolitischen Zielen im Einklang stehen, diesen Zielen nicht entgegenstehen und ihre Umsetzung nicht behindern sollte; stellt mit Besorgnis fest, dass das Ziel, 20 % der Gesamtausgaben der EU für den Klimaschutz aufzuwenden, voraussichtlich verfehlt wird, und fordert daher Abhilfemaßnahmen; betont außerdem, dass die und klima- und energiepolitischen Ziele von Anfang an im Mittelpunkt der politischen Diskussionen über den mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 stehen sollten, um so dafür zu sorgen, dass die notwendigen Ressourcen für ihre Verwirklichung zur Verfügung stehen; erinnert an seinen Standpunkt, dass die klimabezogenen Ausgaben möglichst bald und spätestens bis 2027 von derzeit 20 % auf 30 % erhöht werden sollten; vertritt die Auffassung, dass alle verbleibenden Ausgaben des MFR mit dem Übereinkommen von Paris vereinbar sein sollten und den Klimaschutzbemühungen nicht entgegenstehen dürfen;

30.  fordert die Schaffung eines speziellen und automatischen EU-Mechanismus zur öffentlichen Finanzierung, der eine zusätzliche und angemessene Unterstützung im Hinblick darauf bieten würde, dass die EU bei der Mobilisierung von 100 Mrd. USD für den Klimaschutz auf internationaler Ebene ihren fairen Anteil leistet;

Rolle nichtstaatlicher Akteure

31.  weist darauf hin, dass im Übereinkommen von Paris die wichtige Funktion der Mehrebenenverflechtung in der Klimapolitik und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Regionen, Städten und nichtstaatlichen Akteuren anerkannt werden;

32.  verleiht seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, dass weltweit ein immer größeres Spektrum nichtstaatlicher Akteure mobilisiert wird, die sich für den Klimaschutz engagieren und konkrete und messbare Ergebnisse erzielen; hebt die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und der Regierungen unterhalb der Staatsebene hervor, wenn es darum geht, auf staatliche Maßnahmen zu drängen und sie voranzubringen und die öffentliche Meinung entsprechend zu beeinflussen; fordert die EU, die Mitgliedstaaten und alle Vertragsparteien auf, auf eine vollständig transparente Weise Maßnahmen zu stimulieren, zu erleichtern und gemeinsam mit nichtstaatlichen Akteuren, die in zunehmendem Maße eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels einnehmen, sowie mit Akteuren unterhalb der Staatsebene anzugehen, insbesondere in Bereichen, in denen sich die Beziehungen der EU zu den nationalen Regierungen im Bereich der Klimapolitik verschlechtert haben; lobt in diesem Zusammenhang die auf der COP 23 von 25 wegweisenden Städten, die zusammen 150 Mio. Bürger repräsentieren, eingegangene Verpflichtung, bis 2050 netto zu emissionsfreien Städten zu werden;

33.  fordert die Kommission auf, die Beziehungen zu lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiter zu stärken, die themen- und branchenbezogene Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen innerhalb und außerhalb der EU zu fördern, Anpassungs- und Resilienzinitiativen zu entwickeln und nachhaltige Entwicklungsmodelle sowie Pläne zur Emissionsverringerung in Schlüsselbereichen wie Energie, Industrie, Technologie, Landwirtschaft und Verkehr, sowohl in Städten als auch auf dem Land, zu fördern, beispielsweise durch Partnerschaftsprogramme, das Programm für internationale Städtezusammenarbeit, Unterstützung für Plattformen wie den Konvent der Bürgermeister und durch Einrichtung neuer Foren zum Austausch bewährter Verfahren; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen regionaler und lokaler Akteure um die Einführung regional und lokal festgelegter Beiträge (ähnlich den NDC) zu unterstützen, sofern dies dem Klimaschutz zuträglich ist;

34.  bestärkt die Kommission darin, in ihrem Vorschlag für die langfristige Strategie der EU zur Reduzierung ihrer Nettoemissionen bis Mitte des Jahrhunderts auf null konkrete Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen für 2050 für alle Wirtschaftszweige festzulegen und einen klaren Weg vorzugeben, wie diese Ziele erreicht werden können, einschließlich konkreter Meilensteine für 2035, 2040 und 2045; fordert die Kommission auf, Vorschläge dazu aufzunehmen, wie der Abbau von Treibhausgasen durch Senken in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Paris verbessert werden kann, damit innerhalb der EU bis spätestens 2050 die Treibhausgasemissionen netto auf null gesenkt und kurze Zeit später negativ werden können; fordert, dass diese Strategie eine faire Lastenverteilung zwischen den Wirtschaftszweigen sicherstellt sowie einen Mechanismus zur Berücksichtigung der Ergebnisse der fünfjährlichen globalen Bestandsaufnahmen umfasst und dass sie die Ergebnisse des bevorstehenden Sonderberichts des Weltklimarats, die Empfehlungen und Standpunkte des Europäischen Parlaments und die Ansichten nichtstaatlicher Akteure wie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft berücksichtigt;

35.  betont, dass die langfristige Strategie der EU als Gelegenheit angesehen werden sollte, zukünftige strategische Prioritäten für eine moderne, umweltfreundliche Wirtschaft der EU festzulegen, die das Potenzial des technologischen Fortschritts vollständig ausschöpft, ein hohes Niveau der sozialen Sicherheit sowie hohe Verbraucherschutzstandards aufrechterhält und langfristig sowohl der Industrie als auch der Zivilgesellschaft zugutekommen wird;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien und Programme zu entwickeln, um sich mit der Umstellung innerhalb von Branchen aufgrund von Dekarbonisierung und technologischen Entwicklungen auseinanderzusetzen und einen Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zwischen betroffenen Regionen, Arbeitnehmern und Unternehmen zu ermöglichen und Regionen und Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, sich auf strukturelle Veränderungen vorzubereiten, aktiv neue Wirtschaftspotenziale zu suchen und eine strategische Standortpolitik zu entwickeln, um einen gerechten Übergang zu einer Wirtschaft in Europa mit null Nettoemissionen sicherzustellen;

37.  ist der Auffassung, dass die Parteien auch Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr berücksichtigen sollten und sich auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene auf Maßnahmen einigen und diese umsetzen sollten, um die Emissionen aus diesen Branchen zu verringern und so sicherzustellen, dass die NDC den Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft entsprechen;

Umfassende Bemühungen aller Branchen

38.  begrüßt die fortgesetzte weltweite Entwicklung von Systemen für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten und insbesondere die erste Phase der Einführung des landesweiten Systems für den Handel mit CO2-Emissionszertifikaten in der Energiewirtschaft in China im Dezember 2017; begrüßt außerdem die Vereinbarung über die Verknüpfung der Systeme der Union und der Schweiz für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, die Ende 2017 unterzeichnet wurde, und fordert die Kommission auf, solche Verknüpfungen und andere Formen der Zusammenarbeit mit den CO2-Märkten von Drittstaaten und -regionen weiter zu prüfen sowie die Schaffung weiterer CO2-Märkte und anderer CO2-Preisbildungsmechanismen anzuregen, die zur Reduzierung der weltweiten Emissionen beitragen, eine höhere Effizienz und Kosteneinsparungen erbringen und das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen reduzieren, indem weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden; fordert die Kommission auf, Vorkehrungen zu treffen, damit durch eine Verknüpfung mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union nicht der Beitrag dieses Systems zum Klimaschutz verringert wird oder die Verpflichtungen der EU zur Verringerung der EU-weiten Treibhausgasemissionen untergraben werden;

39.  bedauert, dass der Verkehr die einzige Branche ist, in der die Emissionen seit 1990 angestiegen sind; betont, dass sich dies langfristig nicht mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung vereinbaren lässt, da hierfür ein stärkerer und schnellerer Rückgang der Emissionen in allen Bereichen der Gesellschaft erforderlich ist; weist erneut darauf hin, dass der Verkehr bis 2050 vollständig dekarbonisiert sein muss;

40.  bringt seine nachdrückliche Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Vorschlag der Kommission für CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für die Zeit nach 2020 nicht mit den langfristigen Zielen des Übereinkommens von Paris im Einklang steht;

41.  ist besorgt über das Niveau der Ambitionen des Systems der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO) zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlendioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA), da die Standards und empfohlenen Verfahren (SARP), mit denen das System ab 2019 umgesetzt werden soll, noch in Arbeit sind; lehnt die Bemühungen, CORSIA auf Flüge innerhalb Europas anzuwenden, was Rechtsvorschriften der EU und eine unabhängige Entscheidungsfindung unterlaufen würde, strikt ab; betont, dass eine weitere Verwässerung des Entwurfs für die CORSIA SARP nicht annehmbar ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bestimmungen von CORSIA und damit seine zukünftigen Auswirkungen zu stärken;

42.  weist erneut auf Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021(8) hin, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 7, in dem eindeutig festgelegt ist, dass das Europäische Parlament und der Rat als Mitgesetzgeber die einzigen Organe sind, die über eine etwaige zukünftige Änderung der EHS-Richtlinie entscheiden dürfen; fordert die Mitgliedstaaten im Geiste der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung auf, einen förmlichen Vorbehalt im Hinblick auf die CORSIA SARP einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Umsetzung des CORSIA und die Teilnahme an seinen freiwilligen Phasen einer vorherigen Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments bedürfen;

43.  weist darauf hin, dass eine weitere Verlängerung der Ausnahmeregelung, dass Flüge außerhalb des EWR nicht Teil des EU-EHS sind, von der EU bis 2024 genehmigt wurde, um das ICAO-Verfahren für eine globale Lösung für die Emissionen des Luftverkehrs zu erleichtern; hebt jedoch hervor, dass weitere Änderungen der Rechtsvorschriften nur vorgenommen werden sollten, wenn sie mit der Verpflichtung der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft im Einklang stehen, die keinen Einsatz von Kompensationszertifikaten nach 2020 vorsieht;

44.  begrüßt, dass das EU-EHS in der Luftfahrt bereits eine Reduzierung/Kompensation der CO2-Emissionen um rund 100 Mio. Tonnen erbracht hat;

45.  weist darauf hin, dass für die CO2-Emissionen der Schifffahrt für den Zeitraum bis 2050 ein Anstieg um 50 % bis 250 % vorhergesagt wird und dass es bereits technologische Lösungen gibt, mit denen die Emissionen der Schifffahrt reduziert werden können; begrüßt die Einigung über die erste Strategie der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Schiffen während der 72. Tagung des IMO-Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im April 2018 als ersten Schritt der Branche, um zur Verwirklichung des im Übereinkommen von Paris festgelegten Temperaturziels beizutragen; fordert die IMO auf, sich rasch auf die zur Verwirklichung der Ziele notwendigen neuen verbindlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen zu verständigen, und betont, wie wichtig und dringend es ist, diese Maßnahmen vor 2023 umzusetzen; betont, dass weitere Strategien und Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die Emissionen aus dem Seeverkehr vorzugehen, und fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher auf, die Auswirkungen und Umsetzung der IMO-Vereinbarung sorgfältig zu beobachten und zusätzliche EU-Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, damit die Treibhausgasemissionen der Schifffahrt dem im Übereinkommen von Paris festgelegten Temperaturziel entsprechen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, den internationalen Schiffsverkehr in ihrer bevorstehenden Dekarbonisierungsstrategie für die Zeit bis 2050 zu berücksichtigen, damit diese als Basis für die EU dafür dient, Investitionsentscheidungen für kohlenstofffreie Kraftstoffe und Antriebstechnologien für den Schiffsverkehr zu treffen;

46.  stellt fest, dass Entwaldung und Waldschädigung 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verursachen; hebt hervor, dass Wälder und Feuchtgebiete bei der Eindämmung des Klimawandels wichtig sind, da sie ein hohes CO2-Abscheidungspotenzial haben; weist darauf hin, dass natürliche Kohlenstoffsenken und -becken in der EU und weltweit langfristig erhalten und ausgebaut werden sollten und dass die Gesamtgröße der Wälder weltweit sowie ihre Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel weiter erhöht werden müssen, um das langfristige Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen; hält es weiterhin für geboten, dass die Bemühungen um den Klimaschutz in erster Linie auf die Tropenwälder ausgerichtet werden, wobei zunächst die grundlegenden Ursachen des Rückgangs der Waldfläche und des Klimawandels angegangen werden müssen;

Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel durch Anpassung

47.  fordert die Kommission auf, die EU-Anpassungsstrategie zu überarbeiten, da Anpassungsmaßnahmen für alle Länder zwingend erforderlich sind, wenn sie die negativen Auswirkungen des Klimawandels minimieren und die Chancen für klimabeständiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung voll ausschöpfen möchten;

48.  sieht die Operationalisierung der Plattform lokaler Gemeinschaften und indigener Völker als einen der Erfolge der COP 23 und als weiteren wichtigen Schritt im Hinblick auf die Verwirklichung der Pariser Beschlüsse an; ist der Ansicht, dass die Plattform den effektiven Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Bezug auf Anpassungsbemühungen und ‑strategien erleichtern wird;

49.  hält es für geboten, dass öffentliche, transparente und benutzerfreundliche Systeme und Instrumente konzipiert werden, mit denen die Fortschritte und die Wirksamkeit einzelstaatlicher Anpassungspläne und ‑maßnahmen überwacht werden können;

Klimaschutzdiplomatie

50.  spricht sich nachdrücklich für die Fortsetzung und weitere Stärkung der politischen Resonanz und Klimaschutzdiplomatie der EU aus, die entscheidend ist, um in den Partnerländern und in der öffentlichen Meinung weltweit für den Klimaschutz zu sensibilisieren; fordert, dass personelle und finanzielle Ressourcen innerhalb des EAD und der Kommission auf eine Weise zugewiesen werden, die dem verstärkten Engagement für die Klimaschutzdiplomatie entspricht; besteht darauf , dass eine umfassende EU-Strategie zur Klimaschutzdiplomatie ausgearbeitet und die Klimapolitik in alle Bereiche der EU-Außenpolitik integriert werden muss, einschließlich Handel, Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Sicherheit und Verteidigung;

51.  hebt die zunehmend gravierenden Folgen des Klimawandels für die internationale Sicherheit und die regionale Stabilität hervor, die auf die Schädigung der Umwelt, den Verlust der Existenzgrundlagen, die klimabedingte Vertreibung von Menschen und die damit verbundenen Formen von Unruhe zurückzuführen sind, bei denen der Klimawandel oft als Multiplikator der Bedrohungen wirkt; fordert die EU und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, mit ihren Partnern in der ganzen Welt zusammenzuarbeiten, um die destabilisierenden Auswirkungen des Klimawandels besser zu verstehen, zu integrieren, zu antizipieren und zu bewältigen; betont dementsprechend, wie wichtig es ist, die Klimaschutzdiplomatie in allen Konfliktverhütungsstrategien der EU durchgängig zu berücksichtigen;

52.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Allianzen mit hohen Ambitionen zu bilden, um bei der durchgängigen Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Bereichen der Außenpolitik wie Handel, internationale Migration, der Reform von internationalen Finanzinstituten und Frieden und Sicherheit mit gutem Beispiel voranzugehen;

53.  fordert die Kommission auf, das Thema Klimawandel in internationale Handels- und Investitionsabkommen aufzunehmen und die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens von Paris zur Voraussetzung für den Abschluss künftiger Abkommen zu machen; fordert die Kommission auf, eine umfassende Bewertung der Vereinbarkeit der bereits geschlossenen Abkommen mit dem Übereinkommen von Paris durchzuführen;

Industrie und Wettbewerbsfähigkeit

54.  betont, dass der Klimawandel vor allem eine gesellschaftliche Herausforderung ist und dass seine Bekämpfung daher eines der Leitprinzipien der Strategien und Maßnahmen der EU bleiben sollte, auch in den Bereichen Industrie, Energie, Forschung und digitale Technologien;

55.  begrüßt die Bemühungen und die bisher erzielten Fortschritte der europäischen Bürger, Unternehmen und der Industrie, die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen; fordert sie auf, ehrgeizigere Ziele festzulegen und die sich aus dem Übereinkommen von Paris ergebenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen und mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten;

56.  unterstreicht, dass ein stabiler und berechenbarer Rechtsrahmen und eindeutige politische Signale auf der Ebene der EU und weltweit Klimaschutzinvestitionen fördern und stärken würden; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Legislativvorschläge im Rahmen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, zur Stärkung der Bürger und zur Festlegung von Zielen, die mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris und seines fünfjährigen Überprüfungsmechanismus im Einklang stehen;

57.  Begrüßt es, dass mehrere Länder, in denen sich wichtige Wettbewerber der energieintensiven Wirtschaftszweige der EU befinden, einen Handel mit Emissionszertifikaten bzw. andere Mechanismen für die Preissetzung eingeführt haben; fordert andere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen;

58.  betont, wie wichtig es ist, die Zahl hochwertiger Arbeitsplätze und qualifizierter Arbeitskräfte in der EU-Industrie zu erhöhen, um ihre Innovation und einen nachhaltigen Übergang voranzubringen; fordert ein ganzheitliches und integratives Verfahren für die Entwicklung einer Vision für ein alternatives Geschäftsmodell in kohle- und kohlenstoffintensiven Regionen, in denen ein hoher Anteil der Arbeitnehmer in kohlenstoffabhängigen Branchen tätig ist, um einen nachhaltigen Wandel für florierende Wirtschaftszweige und Dienstleistungen zu erleichtern und gleichzeitig das Erbe und die vorhandenen Fähigkeiten der Arbeitskräfte anzuerkennen; unterstreicht die wichtige Rolle der Mitgliedstaaten bei der Beschleunigung von Reformen, die zu einem gerechten Übergang der Erwerbsbevölkerung in diesen Regionen führen können; weist darauf hin, dass zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die EU in dieser Hinsicht eine unverzichtbare Rolle spielt;

Energiepolitik

59.  erinnert daran, dass Investitionen in erneuerbare Energien in der EU rückläufig sind; betont daher, dass erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz sowohl für die Verringerung von Emissionen als auch im Hinblick auf die Sicherheit der Energieversorgung und die Vorbeugung bzw. Eindämmung der Energiearmut von großer Bedeutung sind, damit benachteiligte und wirtschaftsschwache Haushalte geschützt und unterstützt werden; fordert, dass Energieeffizienz- und Energiesparmaßnahmen und die Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie deren wirksame Verbreitung (beispielsweise im Wege der Förderung der Eigenerzeugung und des Verbrauchs erneuerbarer Energie) weltweit gefördert werden;

60.  weist darauf hin, dass die Festlegung von Prioritäten für die Energieeffizienz, unter anderem durch das Prinzip der Energieeffizienz an erster Stelle, und die weltweite Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien zwei der Hauptziele der Energieunion der EU sind; betont die Bedeutung ehrgeiziger Rechtsvorschriften im Rahmen des Pakets „Saubere Energie“ für die Erreichung dieser Ziele sowie der Bedeutung der Strategie für die Mitte des Jahrhunderts für die wirksame Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf deutlich weniger als 2 °C zu begrenzen und letztendlich unter 1,5 °C zu halten, in den Maßnahmen der EU;

61.  hält es für geboten, dass Technologien zur Speicherung von Energie, intelligente Netze und die Laststeuerung weiterentwickelt werden, da sie einen Beitrag zur Stärkung der effektiven Nutzung erneuerbarer Energieträger bei der Energieerzeugung und der Wärme- und Kälteversorgung von Haushalten leisten werden;

62.  fordert die EU auf, die internationale Gemeinschaft zu drängen, unverzüglich konkrete Maßnahmen einschließlich eines Zeitplans festzulegen, damit umweltschädliche Subventionen, die den Wettbewerb verzerren, von internationaler Zusammenarbeit abhalten und Innovation im Wege stehen, schrittweise abgebaut werden;

Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik

63.  unterstreicht die Tatsache, dass die fortgesetzte und verstärkte Forschung und Innovation in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels, Anpassungsstrategien, Ressourceneffizienz, nachhaltige emissionsarme und emissionsfreie Technologien, nachhaltige Nutzung von Sekundärrohstoffen („Kreislaufwirtschaft“) und die Erhebung von Daten über den Klimawandel den Schlüssel zur kosteneffizienten Bekämpfung des Klimawandels darstellen und dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern; fordert daher ein weltweites Engagement, damit Investitionen in diesen Bereichen verstärkt und vorangetrieben werden; betont, dass die Finanzierung nachhaltiger Energieprojekte im Rahmen des neuen Programms „Horizont Europa“ Vorrang erhalten muss, damit die Union ihre Verpflichtungen innerhalb der Energieunion und im Rahmen des Übereinkommens von Paris erfüllt;

64.  betont, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung eine radikale Änderung der internationalen Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit darstellen und dass sich die EU verpflichtet hat, sie sowohl in ihrer Innen- als auch ihrer Außenpolitik umzusetzen; betont im Einklang mit der externen Dimension der Ziele für nachhaltige Entwicklung die Notwendigkeit, verschiedene Methoden zur Unterstützung der Entwicklungsländer und der Schwellenländer bei ihrer Energiewende zu prüfen, unter anderem durch Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau, Hilfe bei der Senkung der Kapitalkosten von Projekten für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Technologietransfer und Lösungen für die Entwicklung von intelligenten Städten sowie von abgelegenen und ländlichen Gemeinden, was ihnen hilft, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris zu erfüllen; begrüßt in diesem Zusammenhang den neu eingerichteten Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung;

65.  weist erneut darauf hin, dass Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu den fünf Säulen der Strategie für die Energieunion der EU zählen; stellt fest, dass die EU entschlossen ist, weltweit weiterhin eine Führungsrolle auf diesen Gebieten einzunehmen und gleichzeitig eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern aufzubauen; hält es für außerordentlich wichtig, in Industrie- und Schwellenländern ausgeprägte innovatorische Kapazitäten aufzubauen und zu erhalten, damit saubere und nachhaltige Energietechnologien zum Einsatz kommen können;

66.  verweist auf die grundlegende Rolle der digitalen Technologien bei der Unterstützung der Energiewende und insbesondere auf die Verbesserung der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen; unterstreicht die Klimavorteile, die die Digitalisierung der europäischen Industrie durch den effizienten Einsatz von Ressourcen und die Verringerung der Materialintensität und durch die Förderung der derzeitigen Erwerbsbevölkerung bewirken kann;

67.  ist der festen Überzeugung, dass die Raumfahrtprogramme der Union so gestaltet sein sollten, dass sie einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels und zu Klimaschutzstrategien leisten; erinnert in diesem Zusammenhang an die besondere Rolle des Copernicus-Systems und die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass es einen CO2-Überwachungsdienst umfasst; betont, wie wichtig es ist, die Politik der freien, vollständigen und offenen Daten aufrechtzuerhalten, da diese für die wissenschaftliche Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung ist und die Grundlage der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich bildet;

Klimaschutz in den Entwicklungsländern

68.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Möglichkeit erhalten werden muss, die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, und dass wichtige Emittenten einschließlich der EU ihre Klimaschutzbemühungen rasch verstärken müssen, was beträchtliche Zusatzvorteile für die nachhaltige Entwicklung mit sich bringen kann, und ihre Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern erheblich verstärken müssen;

69.  unterstreicht die Bedeutung einer klimabewussten Entscheidungsfindung und einer Unterstützung dieses Verfahrens durch die Verbesserung der für Entwicklungsländer besonders relevanten Klimadienste; fordert, dass dies zu einem wichtigen Ziel der von der EU finanzierten Forschung erklärt wird und dass die EU starke Anstrengungen unternimmt, um den Technologietransfer in Entwicklungsländer zu erleichtern; fordert eine WTO-Erklärung zu Rechten des geistigen Eigentums und Klimawandel, die mit der 2001 in Doha angenommenen Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zu öffentlicher Gesundheit vergleichbar ist;

70.  verweist auf die Zusage der Industrieländer, neue und zusätzliche Finanzmittel für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitzustellen, die bis 2020 auf 100 Mrd. USD pro Jahr ansteigen sollen; erkennt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Erhöhung und strengeren Verbuchung der finanziellen Anstrengungen an, unter anderem indem darauf geachtet wird, dass die Finanzmittel wirklich neu und zusätzlich sind und nur die Subventionsäquivalente von Darlehen berücksichtigt werden, die nach der im OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe vereinbarten Methode berechnet werden; empfiehlt, dass die EU-Mitgliedstaaten die von der Kommission entwickelten Verfahren für die Verwendung der Rio-Marker für die öffentliche Entwicklungshilfe mit Klimaschutzzielen befolgen;

71.  fordert die EU auf, dem in Artikel 208 AEUV verankerten Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PCD) nachzukommen, da er einen wesentlichen Aspekt des Beitrags der EU zum Übereinkommen von Paris darstellt; fordert deshalb die EU auf, für eine Abstimmung ihrer Entwicklungs-, Handels-, Agrar-, Energie- und Klimapolitik zu sorgen;

72.  weist darauf hin, dass der Klimawandel sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität hat; bekräftigt seine Forderung nach einem grundlegenden Wandel der Art und Weise, wie wir Lebensmittel herstellen und verbrauchen, zu einem agrarökologischen Konzept, das mit den Schlussfolgerungen des Weltagrarrats (International Assessment of Agricultural Knowledge, Science and Technology for Development – IAASTD) und den Empfehlungen der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über das Recht auf Nahrung in Einklang steht; würdigt die Initiativen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Agro-Ökologie auszubauen, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Entwicklungspolitik derart zu gestalten, unter anderem im Investitionsfenster „Landwirtschaft“ des EFSD;

73.  hebt mit Nachdruck hervor, dass der beständige Anstieg der durch Verkehr und Handel bedingten CO2-Emissionen die Wirksamkeit der Klimaschutzstrategie der EU beeinträchtigt; stellt fest, dass die Förderung der exportorientierten Entwicklung, auch durch exportorientierte industrielle Landwirtschaft, nur schwer mit dem Imperativ des Klimaschutzes in Einklang zu bringen ist;

74.  ist der Ansicht, dass die EU nach Möglichkeiten suchen sollte, den europäischen Handel mit und den Verbrauch von Waren wie Soja, Palmöl, Eukalyptus, Rindfleisch, Leder und Kakao zu kontrollieren, wobei die Lehren aus dem FLEGT-Aktionsplan und der Holzverordnung sowie die Maßnahmen der EU zur Regulierung anderer Lieferketten zu berücksichtigen sind, um schwere Schäden zu beseitigen oder zu verhindern; stellt fest, dass die Schlüssel zum Erfolg solcher Bemühungen darin bestehen, die Rückverfolgbarkeit und die Pflicht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette durchzusetzen;

75.  fordert die Europäische Investitionsbank auf, der Darlehensvergabe für Projekte mit fossilen Brennstoffen rasch ein Ende zu setzen, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, alle Exportkreditgarantien für Projekte mit fossilen Brennstoffen abzuschaffen; fordert, dass konkrete öffentliche Garantien für umweltverträgliche Investitionen, Zertifikate und Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Investitionsfonds sowie für die Ausgabe umweltfreundlicher Anleihen gegeben werden;

76.  betont, wie wichtig es ist, das globale Ziel zur Anpassung zu operationalisieren und umfassende neue Mittel für die Anpassung in den Entwicklungsländern zu mobilisieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zu einer erheblichen Aufstockung der von ihnen bereitgestellten Anpassungsfinanzierung zu verpflichten; erkennt an, dass auch bei der Frage der Verluste und Schäden, für die zusätzliche Mittel aus innovativen Quellen öffentlicher Mittel im Warschauer Internationalen Mechanismus aufgebracht werden sollten, Fortschritte erzielt werden müssen;

77.  betont die Notwendigkeit von auf dem Bottom-up-Ansatz basierenden Projekten unter lokaler Federführung, die besonders schutzbedürftige Menschen und Gemeinschaften erreichen; stellt fest, dass der Schwerpunkt derzeit auf Mischfinanzierungen und Garantien für private Investitionen liegt, die größere Projekte begünstigen, und fordert ein ausgewogenes Verhältnis bei der Verwendung von Hilfsgeldern;

78.  stellt fest, dass die Luftverkehrsbranche stark auf Kohlenstoff-Kompensationsgeschäfte angewiesen ist und Waldausgleichsflächen schwer zu messen und unmöglich zu gewährleisten sind; betont die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) und andere Projekte in keiner Weise die Ernährungssicherheit, die Landnutzungsrechte, die Rechte der indigenen Völker oder die biologische Vielfalt beeinträchtigen und dass der Grundsatz der freien und in Kenntnis der Sachlage gegebenen vorherigen Zustimmung eingehalten wird;

Rolle des Europäischen Parlaments

79.  ist der Ansicht, dass es umfassend in die EU-Delegation einbezogen werden muss, da es internationalen Abkommen zustimmen muss und als Mitgesetzgeber eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU spielt; erwartet daher, dass es zur Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen in Kattowitz berechtigt ist und vom Beginn der Verhandlungen an stets Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält;

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80.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht der EU angehören, zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0280.
(2) ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 70.
(3) ABl. L 236 vom 14.9.2017, S. 1.
(4) http://www3.weforum.org/docs/WEF_GRR18_Report.pdf
(5) http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Europa___International/green_growth_group_financing_climate_action_bf.pdf
(6) http://copernicus.eu/news/report-operational-anthropogenic-co2-emissions-monitoring
(7) UNEP, „The Emissions Gap Report 2017 – The emissions gap and its implications“ (Bericht über die Emissionslücke 2017 – Die Emissionslücke und ihre Folgen), S. 18.
(8) ABl. L 350 vom 29.12.2017, S. 7.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen