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Verfahren : 2018/2885(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0498/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/10/2018 - 13.18

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0434

Angenommene Texte
PDF 140kWORD 50k
Donnerstag, 25. Oktober 2018 - Straßburg
Die Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul
P8_TA(2018)0434RC-B8-0498/2018

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zur Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul (2018/2885(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Saudi-Arabien, insbesondere seine Entschließungen vom 11. März 2014 zu Saudi-Arabien, seine Beziehungen zur EU und seine Rolle in Nahost und Nordafrika(1), vom 12. Februar 2015 zu dem Fall Raif Badawi(2), vom 8. Oktober 2015 zum Fall Ali Mohammad al‑Nimr(3) und vom 31. Mai 2018 zu der Lage von Frauenrechtsaktivisten in Saudi-Arabien(4) sowie seine Entschließungen vom 25. Februar 2016(5) zur humanitären Lage im Jemen und vom 30. November 2017(6) und 4. Oktober 2018(7) zur Lage im Jemen,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 2. April 2014 zur Einführung gemeinsamer Visabeschränkungen gegen Amtsträger aus Russland, die im Fall Sergei Magnitski mitverantwortlich sind(8),

–  unter Hinweis auf die Bemerkungen der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP), Federica Mogherini, vom 9. Oktober 2018 auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem portugiesischen Minister für auswärtige Angelegenheiten und vom 15. Oktober 2018 im Zusammenhang mit der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) und auf ihre Erklärung im Namen der Europäischen Union vom 20. Oktober 2018 zu den jüngsten Entwicklungen im Fall des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi,

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern(9),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 19. Oktober 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Michelle Bachelet, vom 16. Oktober 2018, in der sie Saudi-Arabien auffordert, alles, was über das Verschwinden von Jamal Khashoggi bekannt sei, offenzulegen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 9. Oktober 2018, in der sie eine Untersuchung des Verschwindens des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi in Istanbul fordern,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zur Frage des Verschwindenlassens von Personen vom 18. Oktober 2018, in dem sie große Sorge über die neue Praxis von Entführungen im staatlichen Auftrag äußert,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7-Staaten vom 17. Oktober 2018 zum Verschwinden Jamal Khashoggis,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Außenminister des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Deutschlands vom 14. Oktober 2018 zum Verschwinden des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi und auf die vom 21. Oktober 2018 zu seinem Tod,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Außenministeriums Saudi-Arabiens zum Verschwinden des saudi-arabischen Staatsbürgers Jamal Khashoggi,

–  unter Hinweis auf die Mitgliedschaft Saudi-Arabiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf die Menschenrechtsleitlinien der EU in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung – online und offline,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

–  unter Hinweis auf die Arabische Charta der Menschenrechte, die 2009 von Saudi-Arabien ratifiziert wurde,

–  unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948,

–  unter Hinweis darauf, dass dem saudi-arabischen Blogger Raif Badawi 2015 der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der prominente saudi-arabische Journalist Jamal Khashoggi, seit er am 2. Oktober 2018 das Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul betrat, um für seine Heirat notwendige Urkunden zu erlangen, als vermisst galt und dass er seither nicht mehr gesehen wurde, obwohl saudi-arabische Beamte anfangs behaupteten, er habe das Gebäude verlassen; in der Erwägung, dass äußerst beunruhigende Informationen über sein Schicksal bekannt geworden sind, wodurch Vorwürfe laut wurden, dass er möglicherweise einer außergerichtlichen Tötung in Form eines Mords in staatlichem Auftrag zum Opfer gefallen sei;

B.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien zuerst jede Verstrickung in das Verschwinden Jamal Khashoggis abstritt, später jedoch auf hohen internationalen Druck hin einräumte, er sei in seinem Konsulat in Istanbul getötet worden;

C.  in der Erwägung, dass der saudi-arabische Generalstaatsanwalt am 19. Oktober 2018 erklärte, die Ermittlungen in dem Fall dauerten an, um alle an diesem Fall Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen und vor Gericht zu stellen; in der Erwägung, dass der saudi-arabische Außenminister am 21. Oktober 2018 erklärte, dieser Einsatz sei von Einzelpersonen durchgeführt worden, die ihre Befugnisse und Verantwortlichkeiten überschritten hätten, und die saudi-arabischen Behörden seien entschlossen, alle für den Mord Verantwortlichen zu bestrafen; in der Erwägung, dass es angesichts der vollständigen Kontrolle Muhammad bin Salman al-Sauds über die Sicherheitsdienste sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Einsatz ohne sein Wissen oder seine Kontrolle stattgefunden hätte;

D.  in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, die von den saudi-arabischen Behörden als haltlos und absolut unwahr beschrieben wurden, wonach Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras aus dem Konsulat entfernt wurden, alle türkischen Mitarbeiter angewiesen wurden, einen Tag frei zu nehmen, Teile des Konsulats nach dem Verschwinden Jamal Khashoggis neu gestrichen wurden und 15 saudi-arabische Personen, von denen die meisten dem Vernehmen nach über Verbindungen zu Kronprinz Muhammad bin Salman, den staatlichen Sicherheitsdiensten, dem Militär oder anderen Regierungsstellen verfügen, am 2. Oktober 2018, dem Tag, an dem Jamal Khashoggi verschwand, in zwei gecharterten Flugzeugen in Istanbul eintrafen und wieder abreisten;

E.  in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens nach dem Verschwinden Jamal Khashoggis versuchten, eine rasche, gründliche, wirksame, unparteiische und transparente Untersuchung zu verhindern; in der Erwägung, dass die Ermittler erst auf internationalen Druck hin und nach einer Vereinbarung mit den türkischen Behörden am 15. Oktober 2018 die Räumlichkeiten des saudi-arabischen Konsulats durchsuchen durften und am 17. Oktober 2018 Zugang zur Residenz des Generalkonsuls erhielten;

F.  in der Erwägung, dass Amtsträger der Türkei und Saudi-Arabiens eine gemeinsame Untersuchung des Verschwindens von Jamal Khashoggi angekündigt haben; in der Erwägung, dass Sachverständige der Vereinten Nationen eine unabhängige internationale Untersuchung seines Verschwindens gefordert haben; in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten darauf beharren, dass es einer fortgesetzten gründlichen, glaubwürdigen und transparenten Untersuchung bedürfe, um die Wahrheit über die Umstände des Mordes an Jamal Khashoggi ans Licht zu bringen und dafür zu sorgen, dass alle Verantwortlichen uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden;

G.  in der Erwägung, dass das gezielte Vorgehen saudi-arabischer Agenten im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul eklatant gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 verstößt, dessen Artikel 55 Absatz 2 zufolge „die konsularischen Räumlichkeiten [...] nicht in einer Weise benutzt werden [dürfen], die mit der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben unvereinbar ist“; in der Erwägung, dass gemäß Artikel 41 desselben Übereinkommens die persönliche Unverletzlichkeit „wegen einer schweren strafbaren Handlung [...] auf Grund einer Entscheidung der zuständigen Justizbehörde“ aufgehoben werden kann;

H.  in der Erwägung, dass Saudi-Arabien und die Türkei beide Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und somit verpflichtet sind, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Folter, Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, Anschuldigungen über Handlungen, die diese Straftaten darstellen, zu untersuchen und diejenigen vor Gericht zu bringen, die verdächtigt werden, solche Straftaten begangen zu haben; in der Erwägung, dass nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen das konkrete Verbrechen der Tötung Jamal Khashoggis der universellen Gerichtsbarkeit unterliegt und alle Verdächtigen deshalb überall im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerstaaten festgenommen und gegebenenfalls vor ihre inländischen Gerichte gestellt werden können;

I.  in der Erwägung, dass das Recht der Presse auf Meinungsfreiheit und das Recht der Online- wie Offlinemedien auf freie Meinungsäußerung Grundrechte jedes Menschen und entscheidende Voraussetzungen und Katalysatoren für eine Demokratisierung und Reform sowie Mittel zur Kontrolle der Macht sind; in der Erwägung, dass freie, vielfältige und unabhängige Medien in jeder demokratischen Gesellschaft wesentliche Mittel sind, um die Menschenrechte zu fördern und zu schützen; in der Erwägung, dass die von Journalisten geleistete Arbeit zur Aufdeckung von Machtmissbrauch und Korruption und die Hinterfragung etablierter Meinungen für sie häufig die besondere Gefahr mit sich bringt, Opfer von Einschüchterung und Gewalt zu werden;

J.  in der Erwägung, dass die Tötung Jamal Khashoggis Teil eines Musters einer weit verbreiteten Unterdrückung prominenter Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen, Rechtsanwälte, Journalisten, Schriftsteller und Blogger ist, die noch weiter intensiviert wurde, seit Kronprinz Muhammad bin Salman al-Saud begonnen hat, seine Kontrolle über die Sicherheitsorgane des Landes zu festigen; in der Erwägung, dass die Staatsorgane für mehrere dieser Aktivisten die Todesstrafe anstreben; in der Erwägung, dass Überwachungssysteme und andere Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingesetzt wurden, um die Bewegungen von Menschenrechtsverfechtern und Kritikern in Saudi-Arabien zu registrieren und nachzuverfolgen; in der Erwägung, dass im Ausland – einschließlich der Hauptstädte westlicher Länder – lebende saudi-arabische Journalisten und Menschenrechtsverteidiger Drohungen gegen ihre Familien in Saudi-Arabien ausgesetzt sind;

K.  in der Erwägung, dass das saudische Regime gleichzeitig eine kostspielige internationale Medienkampagne durchführt, bei der es sich modernisierende Kraft darstellt und Reformen ankündigt, während das System nach wie vor undemokratisch und diskriminierend bleibt; in der Erwägung, dass mehrere hochrangige Redner, Sponsoren und Medienpartner im Vorfeld der Investorenkonferenz „Future Investment Initiative“, die im Oktober 2018 in Riad stattfindet, aus Empörung über das Verschwinden Jamal Khashoggis ihre Teilnahme abgesagt haben;

L.  in der Erwägung, dass das saudische Regime als Reaktion auf Kritik im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien oder auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Jemen bei verschiedenen Anlässen andere Länder und internationale Organisationen unter Druck gesetzt, genötigt und bedroht und internationale unabhängige Untersuchungen unterbunden hat;

M.  in der Erwägung, dass die deutsche Bundeskanzlerin am 21. Oktober 2018 erklärte, Deutschland werde seine Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien in Anbetracht der ungeklärten Umstände des Todes von Jamal Khashoggi vorerst aussetzen;

1.  verurteilt die Folterung und Tötung Jamal Khashoggis aufs Schärfste und spricht seiner Familie und seinen Freunden sein Beileid aus; fordert die saudi-arabischen Stellen nachdrücklich auf, den Verbleib seiner sterblichen Überreste offenzulegen; weist darauf hin, dass der systematische Einsatz des Verschwindenlassens und außergerichtlicher Tötungen von Menschen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt;

2.  fordert eine unabhängige und unparteiische internationale Untersuchung der Umstände des Todes von Jamal Khashoggi; fordert, dass die Verantwortlichen ermittelt und nach einem fairen Verfahren, das gemäß internationalen Standards vor einem unparteiischen Gericht und in Anwesenheit internationaler Beobachter stattfindet, einem Urteil zugeführt werden;

3.  ist äußerst besorgt angesichts der Informationen über das Schicksal Jamal Khashoggis und der Beteiligung saudi-arabischer Agenten; nimmt zur Kenntnis, dass der Fall derzeit von türkischen und saudi-arabischen Beamten untersucht wird, und fordert zu weiteren gemeinsamen Anstrengungen auf; fordert die saudi-arabischen Behörden auf, mit den türkischen Behörden uneingeschränkt zusammenzuarbeiten, und fordert die türkischen Behörden auf, ihrerseits alle Informationen zur Verfügung zu stellen, um jenseits aller Hypothesen genau aufzuklären, was am 2. Oktober 2018 geschah;

4.  weist erneut darauf hin, dass sowohl staatliche Stellen als auch Einzelpersonen zur Rechenschaft gezogen werden müssen, wenn sich herausstellt, dass für das Verschwindenlassen und die Ermordung Jamal Khashoggis saudi-arabische Agenten verantwortlich waren; fordert die HR/VP und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, sich darauf vorzubereiten, gezielte Sanktionen zu verhängen, darunter Visumsperren für saudi-arabische Einzelpersonen und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte sowie Sanktionen gegen das Königreich Saudi-Arabien aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte, sobald der gesamte Sachverhalt feststeht; weist nachdrücklich darauf hin, dass sich solche Sanktionen nicht nur gegen die Täter, sondern auch die hinter diesem Verbrechen stehenden führenden Köpfe und Anstifter richten sollten;

5.  ist besorgt darüber, dass das Verschwinden Jamal Khashoggis mit seiner Kritik an der saudi-arabischen Politik in den letzten Jahren im Zusammenhang steht; bekräftigt seinen Aufruf an die saudi-arabischen Staatsorgane, sich für die Grundrechte zu öffnen, auch für das Recht auf Leben und das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedlichen Dissens;

6.  fordert die HR/VP, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Mitgliedstaaten auf, mit Saudi-Arabien im Rahmen der Beziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat einen strukturierten Dialog über die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die problematische Rolle des Landes in der Region zu führen;

7.  verurteilt die laufende Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, engagierten Rechtsanwälten, Journalisten, Klerikern, Schriftstellern und Bloggern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landes durch die saudi-arabischen Behörden, die die Glaubwürdigkeit des Reformprozesses in Saudi-Arabien untergräbt; fordert nachdrücklich, dass Saudi-Arabien die notwendigen Schritte unternimmt, damit jeder seine Rechte frei und ohne jegliche gerichtlichen Schikanen oder sonstige Repressalien wie Drohungen gegen die Familie wahrnehmen kann; fordert die saudi-arabischen Behörden auf, sämtliche Menschenrechtsverteidiger und sonstigen gewaltlosen politischen Gefangenen, die nur festgenommen und verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und sich friedlich für die Menschenrechte eingesetzt haben, unverzüglich und bedingungslos freizulassen;

8.  unterstreicht, dass es wichtig ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung – sowohl online als auch offline – und die Pressefreiheit zu verteidigen und für den Schutz von Journalisten zu sorgen; betont, dass es unter keinen Umständen hinnehmbar ist, dass Journalisten bedroht, angegriffen oder getötet werden, und dass dies Anlass zu äußerster Sorge gibt;

9.  erinnert die saudi-arabischen staatlichen Stellen an ihre internationalen Verpflichtungen gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe;

10.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, auf der nächsten Tagung des Menschenrechtsrats in Genf, auf der Saudi-Arabien am 5. November im Rahmen der Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung seine Menschenrechtsbilanz vorstellen wird, deutlich Stellung zu beziehen; bekräftig seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten der EU, im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Berufung eines Sonderberichterstatters über die Menschenrechte in Saudi-Arabien vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der nächsten Tagung des Menschenrechtsrats die Initiative zu ergreifen und die Frage der Mitgliedschaft von Staaten aufzuwerfen, die eine zutiefst fragwürdige Menschenrechtsbilanz aufweisen, wozu auch Saudi-Arabien gehört; bedauert die Abstimmung mehrerer Mitgliedstaaten zugunsten der Mitgliedschaft Saudi-Arabiens im Menschenrechtsrat;

11.  unterstützt nachdrücklich die Initiative, eine weltweite Sanktionsregelung der EU gegen Menschenrechtsverletzer einzuführen, die Visumsperren gegen bestimmte Personen und das Einfrieren ihrer Vermögenswerte nach sich ziehen würde; erwartet von der von den Niederlanden ausgerichteten Konferenz zum Start der Initiative, die im November in Den Haag stattfinden soll, konkrete Ergebnisse und fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, diesen Vorschlag uneingeschränkt zu unterstützen;

12.  fordert die staatlichen Stellen Saudi-Arabiens auf, Raif Badawi unverzüglich und ohne Bedingungen aus der Haft zu entlassen, da er als ein gewaltloser politischer Gefangener angesehen wird, der ausschließlich wegen der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung festgenommen und verurteilt wurde; fordert die EU-Organe auf, die Frage dieses Falles bei jedem möglicherweise bestehenden hochrangigen Kontakt aufzuwerfen und eine interinstitutionelle Taskforce mit den einschlägigen Akteuren einschließlich des EAD und einer Delegation der EU einzurichten, um die Bemühungen um seine Freilassung zu verstärken;

13.  fordert ein fordert ein Moratorium für die Todesstrafe; fordert, dass sämtliche Todesurteile überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass bei den betreffenden Verfahren internationale Standards eingehalten wurden;

14.  fordert den Rat auf, einen gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, um gegen Saudi-Arabien ein EU-weites Waffenembargo zu verhängen, und sich an den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP zu halten; fordert ein Embargo für die Ausfuhr von Überwachungssystemen und anderen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, die in Saudi-Arabien für Unterdrückungszwecke verwendet werden können;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, der Regierung der Türkei, Seiner Majestät König Salman bin Abdulaziz al-Saud, Kronprinz Muhammad bin Salman al-Saud, der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien und dem Generalsekretär des Zentrums für den nationalen Dialog des Königreichs Saudi-Arabien zu übermitteln; fordert, dass diese Entschließung ins Arabische übersetzt wird.

(1) ABl. C 378 vom 9.11.2017, S. 64.
(2) ABl. C 310 vom 25.8.2016, S. 29.
(3) ABl. C 349 vom 17.10.2017, S. 34.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0232.
(5) ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 142.
(6) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 104.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0383.
(8) ABl. C 408 vom 30.11.2017, S. 43.
(9) ABl. L 335 vom 13.12.2008, S. 99.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen