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Verfahren : 2018/2005(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0319/2018

Eingereichte Texte :

A8-0319/2018

Aussprachen :

PV 25/10/2018 - 9
CRE 25/10/2018 - 9

Abstimmungen :

PV 25/10/2018 - 13.23
CRE 25/10/2018 - 13.23

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0439

Angenommene Texte
PDF 185kWORD 70k
Donnerstag, 25. Oktober 2018 - Straßburg
Die Globalisierung meistern: handelsbezogene Aspekte
P8_TA(2018)0439A8-0319/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2018 zu dem Thema „Die Globalisierung meistern: handelsbezogene Aspekte“ (2018/2005(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das von der Kommission am 10. Mai 2017 vorgelegte Reflexionspapier mit dem Titel „Die Globalisierung meistern“ (COM(2017)0240,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. September 2017 mit dem Titel „Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern“ (COM(2017)0492),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. September 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union (COM(2017)0487),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2015 mit dem Titel „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ (COM(2015)0497),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Mai 2018 mit dem Titel „Jahresbericht über die Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik“(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zu einer auf die Zukunft ausgerichteten innovativen Strategie für Handel und Investitionen(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2017 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Strategie für den digitalen Handel“(3),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. September 2017 über die Umsetzung der handelspolitischen Strategie „Handel für alle“ mit dem Titel „Eine fortschrittliche Handelspolitik – Meistern der Globalisierung“ (COM(2017)0491),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 9. November 2017 über die Umsetzung der Freihandelsabkommen – 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016 (COM(2017)0654),

–  unter Hinweis auf die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die am 26. Juni 2014 verabschiedete Resolution 26/9 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und insbesondere auf den darin enthaltenen Beschluss, „eine unbefristete zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zu transnationalen Unternehmen und sonstigen Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen mit dem Mandat einzusetzen, ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regulierung der Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen innerhalb der internationalen Menschenrechtsnormen auszuarbeiten“,

–  unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu den Beurteilungen der Auswirkungen von Handels- und Investitionsabkommen auf die Menschenrechte,

–  unter Hinweis auf die Rede zur Lage der Union, die der Präsident der Kommission, Jean-Claude Juncker, am 13. September 2017 gehalten hat,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2017 zu den Auswirkungen des internationalen Handels und der Handelspolitik der EU auf globale Wertschöpfungsketten(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2017/2321 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern und der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(5),

–  unter Hinweis auf seinen am 16. März 2017 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten(6),

–  unter Hinweis auf seinen am 4. Oktober 2016 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zu Menschenrechten, Sozial- und Umweltnormen in internationalen Handelsabkommen(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2010 zur internationalen Handelspolitik im Zuge der Herausforderungen des Klimawandels(9),

–  unter Hinweis auf Artikel 2 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  unter Hinweis auf das Non-Paper der Kommissionsdienststellen vom 26. Februar 2018 mit dem Titel „Feedback and way forward on improving the implementation and enforcement of Trade and Sustainable Development chapters in EU Free Trade Agreements“ (Rückmeldungen und Ausblick auf eine verbesserte Umsetzung und Durchsetzung der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 14. Juli 2015 mit dem Titel „Implementing the UN Guiding Principles on Business and Human Rights – State of Play“ (Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte – Stand der Dinge) (SWD(2015)0144),

–  unter Hinweis auf die am 31. Mai 2018 veröffentlichten OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns,

–  unter Hinweis auf die Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen, die im Verlauf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. September 2017 ins Leben gerufen wurde,

–  unter Hinweis auf das Gutachten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) vom 10. April 2017 mit dem Titel „Improving access to remedy in the area of business and human rights at the EU level“ (Verbesserung des Zugangs zum Rechtsschutz im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf EU-Ebene, 1/2017),

–  unter Hinweis auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), insbesondere deren Artikel 4 Absatz 1, der Sklaverei und Leibeigenschaft untersagt,

–  unter Hinweis auf das am 10. April 2017 veröffentlichte Strategiepapier des Internationalen Währungsfonds, der Weltbank und der WTO mit dem Titel „Making trade an engine of growth for all: the case for trade and for policies to facilitate adjustment“ (Handel als Wachstumsmotor für alle: Für einen Handel und eine Politik des Wandels),

–  unter Hinweis auf das OECD-Eckpunktepapier vom Juni 2017 mit dem Titel „Making globalisation work: better lives for all“ (Für eine funktionierende Globalisierung: ein besseres Leben für alle)(10),

–  unter Hinweis das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut und das UNIDROIT-Übereinkommen von 1995 über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),

–  unter Hinweis auf die seit dem 25. April 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung der EU(11),

–  unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2010,

–  gestützt auf Artikel 167, 207, 208 und 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A8‑0319/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Globalisierung ein fortwährender Prozess ist, der wegen des rasanten technischen Fortschritts eine Reihe neuer politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen für die Zukunft geschaffen hat, und in der Erwägung, dass sich praktisch alle Branchen verändern werden; in der Erwägung, dass der ordnungspolitische und rechtliche Rahmen diesen Entwicklungen hinterherhinkt, wodurch wichtige gesellschaftliche Errungenschaften auf dem Spiel stehen;

B.  in der Erwägung, dass die Einkommensungleichheit auf historisch hohem Niveau stagniert, der Anteil der in extremer Armut lebenden Weltbevölkerung allerdings von 44 % im Jahr 1980 auf 10 % im Jahr 2015 zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass das Parlament mit der Kommission darin übereinstimmt, dass die Globalisierung auch deshalb eine Herausforderung darstellt, weil ihre Vorteile ungleich auf die Menschen und Regionen verteilt sind, und in der Erwägung, dass ohne aktive Maßnahmen die Gefahr besteht, dass die Globalisierung die Auswirkungen des technologischen Fortschritts und der jüngsten Wirtschaftskrise verstärkt und zu einer weiteren Verschärfung der Ungleichheiten und der gesellschaftlichen Polarisierung beiträgt;

C.  in der Erwägung, dass die Öffnung des Welthandels und die Globalisierung bislang insofern positive Auswirkungen haben, als Millionen von Menschen aus der Armut befreit worden sind, und dass sie dadurch zum Wirtschaftswachstum, zum Wohlstand und zur Wettbewerbsfähigkeit der Länder beitragen können; in der Erwägung, dass die Globalisierung auch Herausforderungen mit sich bringt und ihre Vorteile ungleich auf die Menschen und Regionen verteilt sind; in der Erwägung, dass die Globalisierung nicht auf Kosten der Umwelt gehen sollte; in der Erwägung, dass die EU-Bürger zunehmend verlangen, dass mit der EU-Handelspolitik sichergestellt wird, dass die in den EU-Binnenmarkt eingeführten Waren unter menschenwürdigen und nachhaltigen Bedingungen hergestellt wurden und dass die EU im sich verändernden internationalen Kontext eine wertebasierte Handelsagenda verfolgt;

D.  in der Erwägung, dass eine wertebasierte Politik im Bereich Investitionen und „offener und fairer Handel“ eine Reihe wirksamer flankierender Maßnahmen erfordert, damit die sich aus einer Handelsliberalisierung ergebenden Vorteile für die EU und für die Bürger und Volkswirtschaften von Drittstaaten maximiert und die entsprechenden Nachteile so gering wie möglich gehalten werden können; in der Erwägung, dass die Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, mit denen die Armut beendet und soziale und ökologische Fortschritte erzielt werden sollen, zum Maßstab für den Erfolg der Handelspolitik der EU werden sollte;

E.  in der Erwägung, dass Protektionismus eine allzu simple und schwache Antwort auf die Herausforderungen der Globalisierung ist; in der Erwägung, dass protektionistische Maßnahmen, die nicht im Einklang mit den WTO-Regeln umgesetzt werden, einen Dominoeffekt für alle haben werden, der den Importeuren, Exporteuren und Verbrauchern schadet; in der Erwägung, dass faire und ethisch vertretbare Handelsbeziehungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen zur Norm werden sollten;

F.  in der Erwägung, dass sich der durch menschliche Aktivitäten verursachte Klimawandel über die pessimistischsten Prognosen des Weltklimarats (IPCC) hinaus beschleunigt, die biologische Vielfalt dramatisch schwindet und die Umweltverschmutzung, insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Kohlenwasserstoffen, das mittelfristige Überleben der Ökosysteme – insbesondere der marinen Ökosysteme – gefährdet;

G.  in der Erwägung, dass die EU das Recht hat, Maßnahmen zum Handel mit kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen zu verabschieden, die darauf abzielen, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und das Kulturerbe zu schützen und zu fördern, und mit denen dazu beigetragen werden soll, dass das Ziel Nr. 4 für nachhaltige Entwicklung (hochwertige Bildung) erreicht wird; in der Erwägung, dass die gemeinsame Handelspolitik gemäß Artikel 207 AEUV zu diesen weiteren Bestimmungen zählt;

H.  in der Erwägung, dass die EU nach Artikel 3 Absatz 3 EUV den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgen muss;

I.  in der Erwägung, dass Europa über eine reiche Vielfalt an Traditionen und über eine ausgeprägte Kultur- und Kreativwirtschaft, kleine und mittelständische Unternehmen sowie über unterschiedliche Systeme öffentlich-rechtlicher Medienanstalten und öffentlicher Filmförderung verfügt, und in der Erwägung, dass die Förderung der kulturellen Vielfalt, des Zugangs zur Kultur und des demokratischen Dialogs im Einklang mit dem Konzept der EU für den internationalen Handel weiterhin einen Leitgrundsatz darstellen muss;

J.  in der Erwägung, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft einen Beitrag zur Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen und Wohlstand leistet und dass auf sie rund 2,6 % des BIP der EU entfallen, wobei diese Branche eine höhere Wachstumsrate als die übrigen Wirtschaftszweige verzeichnet und sich während der Finanzkrise als einer der stabilsten Wirtschaftszweige erwiesen hat; in der Erwägung, dass der Ausbau des Handels mit Waren und Dienstleistungen der Kultur- und Kreativwirtschaft eine wichtige Triebkraft für das nachhaltige Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa darstellen wird;

K.  in der Erwägung, dass durch die Datenschutz-Grundverordnung hohe Standards bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt werden, die bei der Regulierung des internationalen Handels ein gewisses Maß an Verantwortung von Plattformen und Streaming-Diensten erfordern;

L.  in der Erwägung, dass die Globalisierung bei handelsbezogenen Aspekten im Zusammenhang mit Kulturgütern nur gemeistert werden kann, wenn alle internationalen Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes und insbesondere die Bestimmungen der Haager Konvention von 1954, des UNESCO-Übereinkommens von 1970 und des UNIDROIT-Übereinkommens von 1995 strikt eingehalten werden;

M.  in der Erwägung, dass durch den interkulturellen Dialog Respekt und gegenseitiges Verständnis sowie ein fairerer Sozial- und Wirtschaftsaustausch – auch beim Handel – begünstigt werden und auf diese Weise zur Ausarbeitung von Verfahren, mit denen die Interessen aller Beteiligten auf eine ausgewogenere und respektvollere Weise gefördert werden, und zur Bekämpfung unlauterer Praktiken wie missbräuchlicher Vertragsklauseln und aufgezwungener einseitiger Bedingungen beigetragen wird;

Die Globalisierung meistern

1.  begrüßt das Reflexionspapier der Kommission mit dem Titel „Die Globalisierung meistern“ und die daraus hervorgehende Forderung, den Zugang zu den positiven Auswirkungen der Globalisierung zu vereinfachen und gegen die negativen Auswirkungen anzugehen;

2.  betont, dass der internationale Handel nicht nur eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit der Länder in der globalisierten Wirtschaft spielt, sondern auch einen grundlegenden Einfluss auf Frieden, sozial und ökologisch nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung, die Beseitigung von Armut und Ernährungsunsicherheit, Menschenrechte sowie die Bekämpfung des Klimawandels hat; ist sich daher darüber im Klaren, dass die EU in zunehmendem Maße dafür verantwortlich ist, im Rahmen ihres internationalen Handels und ihrer Außenbeziehungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen beizutragen;

3.  weist auf die Notwendigkeit hin, die Kontrollen beim Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wirksam zu verstärken, und fordert daher, dass die Verpflichtungen der EU aus dem internationalen Vertrag über den Waffenhandel umgesetzt werden;

Bilanz

4.  stellt fest, dass Länder und Volkswirtschaften durch die Globalisierung immer stärker miteinander verflochten sind; stellt fest, dass dadurch internationale Wertschöpfungsketten entstanden sind, und weist darauf hin, dass die internationale Arbeitsteilung und die gegenseitige Abhängigkeit von Staaten durch diese Wertschöpfungsketten eine neue Struktur erhalten; weist darauf hin, dass sie aufgrund ihrer extremen Komplexität, der mangelnden Transparenz und schwierig zuzuordnender Verantwortlichkeiten ein höheres Risiko von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen, faktischer Straflosigkeit für Umweltstraftaten sowie Steuervermeidung und Steuerbetrug in großem Maßstab mit sich bringen können; weist erneut auf die Vorteile einer auf gemeinsamen Regeln und Werten basierenden EU-Handelspolitik hin, die auch Fragen wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz betreffen;

5.  stellt fest, dass die Vorteile der Globalisierung zwischen einzelnen Regionen und innerhalb der Bevölkerung ungleich verteilt sind, wobei einige Regionen und Branchen in hohem Maße Nutzen daraus ziehen, während andere unter Strukturwandel und steigender Arbeitslosigkeit leiden; stellt fest, dass dies zusammen mit dem technologischen Wandel in Form von Automatisierung oder Digitalisierung ein Grund für die zunehmende Skepsis bzw. Ablehnung von Teilen der Bevölkerung gegenüber der Globalisierung ist; stellt fest, dass sich die Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Einkommensverteilung ausgewirkt und das Armutsproblem verschärft hat; nimmt zur Kenntnis, dass der durchschnittliche Gini-Koeffizient des verfügbaren Haushaltseinkommens 2014 den höchsten in den letzten 30 Jahren aufgezeichneten Wert erreicht hat, bei den niedrigen und mittleren Einkommen aber eine besonders negative Entwicklung erkennen ließ; stellt fest, dass die Mittelschicht in vielen EU-Mitgliedstaaten geschrumpft und ihr Anteil am Gesamteinkommen ebenfalls zurückgegangen ist; ist der Ansicht, dass die Kombination aus einer schwächelnden Mittelschicht, den Ängsten der Bürger, ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung zu verlieren, und der Skepsis gegenüber der Globalisierung zu Protektionismus führen können, der eine allzu einfache Antwort auf allgemeine Ängste ist; stellt fest, dass in diesem Zusammenhang weder nationalistisch-protektionistische Maßnahmen noch eine Beibehaltung der bisherigen Politik eine angemessene Antwort sind;

6.  weist darauf hin, dass die Aussicht auf eine nachhaltige und gedeihliche Zukunft im eigenen Land die Reduzierung der illegalen Migrationsströme nach Europa unterstützt und deren Steuerung erleichtert;

7.  stellt fest, dass dort, wo die Wirtschaft versagt, auch die Demokratie leidet; stellt fest, dass die Demokratie mittlerweile fast überall im Niedergang begriffen ist; unterstreicht, dass die Bürger stärker denn je emanzipiert sind, dass aber viele dennoch glauben, dass die Demokratie ihnen nicht mehr dienlich ist; weist darauf hin, dass dieser Trend dazu führt, dass autokratische und undemokratische Staaten unsere Gesellschaften erfolgreich unterwandern und sich die zunehmende Ablehnung der Globalisierung durch die Bevölkerung zunutze machen;

8.  stellt fest, dass die wirtschaftliche Bedeutung Chinas und anderer südostasiatischer Staaten in beträchtlichem Maße wächst; weist auf die zunehmenden Handels- und Investitionsströme innerhalb dieser Region hin; weist darauf hin, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen wird; stellt fest, dass die gegenwärtigen globalen Wirtschaftszentren Europa und Nordamerika dadurch relativ gesehen an Bedeutung verlieren werden und dass dadurch neue Herausforderungen für die Bewahrung einer wertebasierten internationalen Handelspolitik entstehen werden; betont, wie wichtig es ist, sich an diese neuen wirtschaftlichen Herausforderungen anzupassen; bekräftigt daher die Notwendigkeit, das auf Regeln und Werten basierende multilaterale System weiter zu festigen; betont, dass diese Entwicklungen die strategischen Interessen Europas gefährden können;

9.  stellt fest, dass die Globalisierung zu einer schnelleren und größeren Verbreitung von Technologien und Innovationen geführt hat und dass die Technologie ein Schlüsselfaktor für die Ermöglichung von Handel sein kann; hebt hervor, dass die EU noch keine Strategie für den digitalen Handel entwickelt und sich auch noch nicht mit den Vorteilen befasst hat, die das Internet und die „Distributed-Ledger“-Technologie (dezentrale Transaktionsnetzwerke) für den internationalen Handel mit sich bringen können;

10.  stellt fest, dass die chinesische Wirtschaft deutlich wächst und China seinen Marktanteil auf Kosten Europas und Nordamerikas ausbaut; stellt fest, dass China mit seiner neuen „One Belt, One Road“-Initiative versucht, zur führenden Weltwirtschaftsmacht zu werden; unterstreicht, dass Chinas Einfluss auf Europa stetig zunimmt, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in strategischer und sicherheitsrelevanter Hinsicht; hält die Politik nach dem Grundsatz „Amerika zuerst“ für einen Versuch, den Niedergang der Vereinigten Staaten aufzuhalten, und für eine Kraft, durch die die regelbasierte Weltwirtschaftsordnung zerstört wird;

11.  weist darauf hin, dass die transatlantische Achse in den letzten Jahrzehnten stets Garant für den freien und wertebasierten globalen Handel war und diese Rolle auch in Zukunft wieder spielen kann; stellt fest, dass in diesem Zusammenhang ein Transatlantisches Abkommen neue Impulse setzen könnte;

12.  weist darauf hin, dass es der multilateralen Weltwirtschaftsordnung mit der WTO in ihrem Zentrum schwerfällt, diesen tiefgreifenden Veränderungen sowie den sich verändernden Interessen der Länder in internationalen Abkommen Rechnung zu tragen; stellt fest, dass der zunehmende Protektionismus in den Vereinigten Staaten und anderswo sowie die mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Entwicklungsländern im Rahmen internationaler Abkommen die WTO schwächen; erachtet das WTO-Berufungsgremium als besonders wichtig für die Beilegung von Handelsstreitigkeiten und ist zutiefst besorgt darüber, dass die Vereinigten Staaten die Ernennung von Mitgliedern des Gremiums blockieren und dadurch die Funktion der WTO untergraben wird; fordert die Kommission auf, bei der Reform des Berufungsgremiums der WTO einerseits flexibel zu sein, andererseits aber auf einem zweistufigen Beilegungsmechanismus zu bestehen; bedauert, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung bislang zu wenig in die Welthandelsagenda eingeflossen sind und ihnen nicht gebührend Rechnung getragen wird; ist der Ansicht, dass den Bedürfnissen und Erwartungen von Entwicklungsländern im Rahmen internationaler Abkommen sowie der Doha-Entwicklungsrunde besser entsprochen werden sollte;

Europäische Politik

13.  weist darauf hin, dass die EU vor der Herausforderung steht, in diesem veränderten weltwirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu funktionieren, was bedeutet, dass sie ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern, ihre sozialen und ökologischen Standards erhalten, ihre Zusammenarbeit mit den aufstrebenden Volkswirtschaften in Südostasien sowie Indien, China und Lateinamerika verstärken und dem zunehmenden willkürlichen Protektionismus der Vereinigten Staaten etwas entgegensetzen muss; betont, wie wichtig es ist, die Restrukturierung der Weltwirtschaftsordnung anzugehen und den Bedürfnissen der Entwicklungsländer und der wirtschaftlich und sozial benachteiligten Menschen aus Industrieländern nachzukommen; betont, dass das Bestreben, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaübereinkommen umzusetzen, als übergeordneter Rahmen für diese Pläne dienen muss, wobei die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung hierbei von größter Bedeutung ist; betont, dass die öffentlichen Finanzen, die öffentliche Entwicklungshilfe und die Mobilisierung der einheimischen Ressourcen notwendige Instrumente sind, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen;

14.  betont, wie wichtig flankierende Maßnahmen zur Unterstützung der positiven Auswirkungen und Chancen der Globalisierung sind; unterstreicht die Notwendigkeit strukturierter und ausgewogener Freihandelsabkommen; bekräftigt seine Unterstützung für die Handelspolitik der Kommission und die Förderung handelspolitischer Instrumente zur Regulierung und Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung;

15.  ist der Auffassung, dass die Europäische Union einen geeigneten Unterstützungsrahmen bietet, um fortschrittliche Regeln für Handel und Investition zu entwickeln und dadurch die wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Solidarität zwischen den Völkern und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu fördern; ermutigt die Union, ihre Initiativen zur besseren Regulierung der Globalisierung durch wirksame Unterstützungsmaßnahmen weiterzuentwickeln;

16.  stellt fest, dass es für die Mitgliedstaaten schwierig ist, transnationale Herausforderungen wie Migrationsströme, Finanzkrisen, Steuerhinterziehung, Terrorismus und Klimawandel allein zu bewältigen; weist auf die gemeinsame Verantwortung und die Rolle der Regionen und Städte im Hinblick auf die Bewältigung der Globalisierung hin; weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der europäischen Maßnahmen von den Anstrengungen abhängt, die die Mitgliedstaaten unternehmen;

17.  weist darauf hin, dass die Auseinandersetzungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten neue Herausforderungen für die EU mit sich bringen, aber auch Möglichkeiten schaffen, um nach neuen Wegen zur Bewältigung und Gestaltung der Globalisierung und zur Übernahme von Verantwortung für diese zu suchen;

Europas Antwort nach innen

18.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Sicherung hoher sozialer und ökologischer Standards eine Voraussetzung für eine erfolgreiche europäische Strategie ist; begrüßt die weitere Stärkung des EU-Binnenmarkts sowie die Konsolidierung der Wirtschaftsunion mittels Harmonisierung der Standards im Bereich der sozialen Absicherung, der Löhne und der Lebensstandards; ist der Ansicht, dass diese Harmonisierung von grundlegender Bedeutung ist, weil ein robuster Binnenmarkt eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung internationaler Strategien ist;

19.  weist darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene stark von dem Gelingen einer sozial und ökologisch verantwortbaren Automatisierung und Digitalisierung abhängt, bei der der Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger gewahrt wird; stellt fest, dass neue Technologien und insbesondere die Blockchain-Technologie den internationalen Handel in seinem Wesen verändern werden; stellt fest, wie wichtig es ist, dass die Ziele unserer Klimapolitik verwirklicht werden und der Übergang zu erneuerbaren Energiequellen so rasch wie möglich vollzogen wird; ist der Auffassung, dass die EU dringend eine echte und wirksame Industriestrategie entwickeln muss, um die Verwundbarkeit gegenüber äußeren Gefahren zu verringern und gleichzeitig den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu fördern; ist der Auffassung, dass den Chancen und Herausforderungen der Globalisierung sowie den jüngsten Maßnahmen bestimmter Drittländer mit einer EU-Handelspolitik begegnet werden sollte, mit der ein offener und fairer Handel mit transparenten Regeln und ein starkes multilaterales System innerhalb der WTO gefördert werden;

20.  weist darauf hin, dass in Einklang mit Artikel 12 AEUV, in dem anerkennt wird, dass den Erfordernissen des Verbraucherschutzes bei der Festlegung und Durchführung anderer Unionspolitiken und ‑maßnahmen Rechnung getragen werden muss, ein eigenes Kapitel über den Verbraucherschutz dazu beitragen könnte, dass durch rechtliche Garantien etwa bezüglich des Rechts auf Regulierung und des Vorsorgeprinzips ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht wird, dass es den Verbrauchern aber auch greifbare Vorteile bieten und das Vertrauen der Verbraucher unter anderem in Internetdienste stärken, den nachhaltigen Konsum fördern, für die Einbindung des Verbraucherinteresses in die Umsetzung ganzer Handelsabkommen sorgen und zur wirksamen Durchsetzung des Verbraucherrechts auch in grenzüberschreitenden Fällen beitragen könnte;

21.  weist darauf hin, dass für fairere Wettbewerbsbedingungen für KMU gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, eine europäische Handelsstrategie für KMU zu entwickeln, um KMU in internationale Wertschöpfungsketten einzugliedern und handelsspezifische Hindernisse wie nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen; weist darauf hin, dass der Zugang zu Informationen eines der größten Hindernisse ist, die der Marktteilhabe von KMU im Wege stehen, und dass daher Verbesserungen im Bereich der Transparenz und der Unterstützung erforderlich sind; fordert, dass die Kommission in diesem Zusammenhang Instrumente entwickelt, um die Handhabung von Ursprungsregeln und die Nutzung von Präferenzen für KMU zu vereinfachen; weist auf das große Potenzial ungenutzter Präferenzen hin und fordert die Kommission auf, ambitionierte Ziele zur Steigerung der Nutzungsquoten festzulegen; weist darauf hin, dass KMU bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung eine wichtige Rolle spielen; fordert, dass in Handelsabkommen eigene Kapitel über die Bedürfnisse und Interessen von KMU insbesondere in Bezug auf die Erleichterung des Marktzugangs aufgenommen werden;

22.  hält wirksame handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich und begrüßt die aktuelle Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente, die wirksam und im richtigen Verhältnis umgesetzt werden müssen, damit Industriezweige und Arbeitsplätze vor Einfuhren geschützt werden, die von Dumpingpreisen oder unfairen Subventionen profitieren; vertritt die Auffassung, dass handelspolitische Schutzinstrumente nicht zu protektionistischen Zwecken eingesetzt werden sollten; unterstützt die Maßnahmen, die von der Kommission als Reaktion auf die Einführung von Stahl- und Aluminiumzöllen durch die Vereinigten Staaten ergriffen wurden; weist darauf hin, dass so bald wie möglich Regeln für die Überprüfung von Investitionen eingeführt werden müssen, damit ausländische Investitionen, die lediglich industriepolitisch motiviert sind und dem Erwerb europäischer Technologien dienen, verhindert werden können; erinnert daran, dass es eines starken Instruments für das internationale Beschaffungswesen bedarf; begrüßt die mutigen Schritte, die unternommen wurden, um den Aspekt des Sozial- und Umweltdumpings in diese Instrumente zu integrieren, und fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung solider Methoden fortzufahren, damit diese Aspekte umfassend berücksichtigt werden, und zwar auch im Hinblick auf die in den Ausfuhrländern geltenden Sozial- und Umweltstandards;

23.  stellt fest, dass die Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmarktstrategien und Ausbildungsmaßnahmen stärken und damit auf den globalisierungsbedingten Verlust von Arbeitsplätzen reagieren sollten; stellt allerdings fest, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) reformiert werden muss, damit die neuen Herausforderungen der Globalisierung bewältigt werden können, und dass hierzu auch die Überarbeitung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung gehört; unterstreicht, dass der EGF vorausschauender eingesetzt werden muss, damit Arbeitnehmer und Unternehmen auf die Bekämpfung der nachteiligen Auswirkungen der Globalisierung vorbereitet werden; stellt fest, dass kleinere Unternehmen Zugang zu Finanzmitteln aus dem EGF haben müssen; weist darauf hin, dass der Anwendungsbereich des EGF auf andere politisch bedingte Anpassungen ausgeweitet werden sollte und dass er mit Haushaltsmitteln in ausreichender Höhe sowie einem geeigneten Überwachungs- und Evaluierungsmechanismus ausgestattet sein muss;

24.  erkennt die positiven Schritte an, die von der Kommission unternommen wurden, um die Transparenz von Freihandelsabkommen zu erhöhen; fordert die Kommission auf, der Skepsis gegenüber der Globalisierung mit einer weiteren Stärkung der Transparenz von Freihandelsabkommen, einer verbesserten Überwachung der Einhaltung der EU-Bestimmungen sowie einer verstärkten Einbindung der Bürger zu begegnen; fordert die Kommission auf, vollkommen transparente Verhandlungen zu führen, indem sie einen dauerhaften Dialog mit dem Europäischen Parlament, den nationalen Parlamenten, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft unterhält; fordert den Rat auf, die nationalen Parlamente und die Zivilgesellschaft bereits im Vorfeld der Verabschiedung von Verhandlungsmandaten und während der Verhandlungen zu informieren und einzubinden; bedauert, dass der Rat gemäß seinen Schlussfolgerungen vom 22. Mai 2018 beschlossen hat, die Verhandlungsrichtlinien zu Freihandelsabkommen der EU nur im Einzelfall zu veröffentlichen und somit den Status quo beizubehalten; fordert den Rat auf, sämtliche Verhandlungsmandate zu veröffentlichen;

25.  betont, dass es einer stärkeren Weltordnungspolitik und mehr globaler Regeln bedarf, damit die Globalisierung besser gemeistert werden kann; hält unterstützende Binnenstrategien für geboten, damit Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandskraft der EU erhöht werden;

26.  weist darauf hin, dass landwirtschaftlich erzeugte Lebensmittel aus der EU die weltweit höchsten Standards erfüllen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass eingeführte Agrarerzeugnisse den EU-Standards entsprechen und dass die Kontrollen bei eingeführten landwirtschaftlich erzeugten Lebensmitteln an deren Herkunftsort und nach ihrem Eintreffen in der EU verstärkt werden;

27.  weist darauf hin, wie wichtig eine effiziente Umsetzung von Handelsabkommen ist, die abgeschlossen wurden, damit unsere Landwirte aus den in diesen Abkommen vorgesehenen Exportmöglichkeiten vollumfänglich Nutzen ziehen können, wie dies etwa beim umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada der Fall ist;

28.  betont, dass auf globaler Ebene neue Handelsregelungen und ‑grundsätze mit dem Ziel ausgearbeitet werden müssen, die Normen im Bereich der Produktion und des Sozial- und Umweltschutzes im Agrar- und Lebensmittelsektor zu systematisieren und zu vereinheitlichen;

29.  begrüßt das Handelsabkommen der EU mit Japan, dem viertgrößten landwirtschaftlichen Exportmarkt der EU, das solide Ausfuhrmöglichkeiten für EU-Agrarerzeugnisse wie beispielsweise Molkereierzeugnisse bieten wird;

30.  unterstreicht die Bedeutung der Aufnahme von wirksamen und leicht anwendbaren bilateralen Schutzklauseln einerseits, durch die eine vorübergehende Aufhebung von Präferenzregelungen ermöglicht wird, wenn ein Anstieg der Einfuhren infolge des Inkrafttretens des Handelsabkommens sensible Bereiche schwer schädigt oder schwer zu schädigen droht, sowie der Überarbeitung der bestehenden multilateralen Schutzmechanismen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Verordnung über die einheitliche GMO)(12) andererseits, die in sensiblen Bereichen auf der Grundlage von Referenzschwellenwerten für Volumen und Preise eine präventive Funktion erfüllen sollten, sodass die Schutzmechanismen bei Erreichen dieser Schwellenwerte automatisch und mit aufschiebender Wirkung ausgelöst werden können;

31.  hebt hervor, dass es für die EU von strategischer Bedeutung ist, ein hohes Maß an Nahrungsmittelautarkie aufrechtzuerhalten; ist der Auffassung, dass die Existenzfähigkeit von Lebensmittelerzeugern in der EU durch die Globalisierung des Handels nicht gefährdet werden darf, da dies langfristig eine externe Abhängigkeit hervorrufen könnte, wie es in der Energiewirtschaft bereits der Fall ist;

32.  stellt fest, dass es sich bei dem Reflexionspapier der Kommission mit dem Titel „Die Globalisierung meistern“ um das erste Dokument dieser Art handelt, in dem hervorgehoben wird, dass die Tierwohlstandards in der Handels- und Investitionsagenda der EU gestärkt werden müssen; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, in diesem Bereich auf eine stärkere globale Steuerung hinzuarbeiten; fordert die Kommission auf, das Tierwohl ausdrücklich in ihre nächste handelspolitische Strategie aufzunehmen und die Überprüfungsklauseln in bestehenden Freihandelsabkommen für eine weitere Verbesserung der Tierwohlbestimmungen zu nutzen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handelspräferenzen an die Einhaltung der Tierwohlstandards der EU geknüpft sind, damit fairere Wettbewerbsbedingungen sichergestellt sind und die Anliegen der Mehrheit der EU-Bürger respektiert werden; fordert die Kommission auf, die wichtige Funktion anzuerkennen, die höhere Tierwohlstandards bei der Verwirklichung mehrerer Ziele für nachhaltige Entwicklung insbesondere in den Bereichen Gesundheit – im Zusammenhang mit der Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe – und Klimawandel übernehmen können;

33.  betont, dass Kultur und Bildung einschließlich des lebenslangen Lernens Gemeingüter sind, dass der Zugang zu Kultur und Bildung ein Menschenrecht ist und dass Kultur und Bildung daher nicht als beliebige Ware oder Dienstleistung begriffen oder auf dieselbe Art und Weise gehandhabt werden dürfen, sondern vielmehr als Gemeingüter verstanden werden müssen, die es zu erhalten und laufend zu verbessern gilt; fordert daher, dass Dienste mit kulturellen, audiovisuellen und bildenden Inhalten, einschließlich der online verfügbaren, eindeutig aus Handelsabkommen zwischen der Union und Drittstaaten wie etwa der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten ausgenommen werden;

34.  betont daher nachdrücklich, dass das Übereinkommen der UNESCO von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ein wichtiger Faktor in Bezug auf internationale Handelsabkommen ist, in denen die einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens berücksichtigt und eingehalten werden müssen;

35.  hält es für wesentlich, die Handelsverhandlungen über Urheberrechte ausgewogen zu gestalten, um sicherzustellen, dass diese nicht erst anhand des kleinsten gemeinsamen Nenners ausgehandelt werden, sondern darauf abzielen, den bestmöglichen Regelungen zum Schutz des kulturellen Erbes, zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Sicherung des Einkommens derjenigen, die in der Kultur- und Medienbranche beschäftigt sind, Geltung zu verschaffen, dass durch diese Verhandlungen die Kreativität, die Verbreitung von Wissen und Inhalten sowie die Nutzerrechte im digitalen Zeitalter gefördert und verbessert werden und dass diese Verhandlungen ein offenes und regelbasiertes Handelsumfeld bewirken, das von grundlegender Bedeutung ist, wenn die Kultur- und Kreativwirtschaft der Europäischen Union gedeihen soll;

36.  bekräftigt seine Forderung, dass die EU ihr Recht wahrnimmt, bei Handelsverhandlungen mit Drittstaaten Maßnahmen zu verabschieden oder aufrechtzuerhalten (insbesondere wenn diese regulatorischen und/oder finanziellen Charakter haben), einschließlich einer rechtsverbindlichen allgemeinen Klausel zum Schutz und zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt, des Kulturerbes, der Meinungsfreiheit, des Medienpluralismus und der Medienfreiheit, und zwar unabhängig von der verwendeten Technologie oder Verbreitungsplattform;

37.  weist darauf hin, dass der Datenschutz in der Europäischen Union ein Grundrecht darstellt; fordert, dass in Handelsabkommen mithilfe des sogenannten beiderseitigen Angemessenheitsbeschlusses zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten hohe Datenschutzstandards sichergestellt werden;

38.  hält es für geboten, das System geografischer Angaben und traditioneller Spezialitäten der Europäischen Union stärker zu fördern und auch künftig entsprechende bilaterale Abkommen mit Drittstaaten abzuschließen;

39.  begrüßt, dass der Rat der Kommission kürzlich das Mandat erteilt hat, im Namen der Europäischen Union ein Übereinkommen zur Einrichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auszuhandeln, womit Abhilfe hinsichtlich der Einschränkungen des aktuellen Systems zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat geschaffen werden soll; weist darauf hin, dass dieser Gerichtshof eine ständige Einrichtung für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten sein wird und dass auf diese Weise ein transparenteres, kohärenteres und faireres System geschaffen wird, das Investoren zu größtem Nutzen gereichen wird; begrüßt in diesem Zusammenhang außerdem, dass der Rat ferner beschlossen hat, die Verhandlungsleitlinien zu veröffentlichen, was vom Europäischen Parlament im Rahmen seiner Bemühungen um mehr Transparenz bei internationalen Verhandlungen seit Langem gefordert wurde;

Europas Antwort nach außen

40.  fordert die Kommission auf, die Ziele für nachhaltige Entwicklung und das Übereinkommen von Paris zu den wichtigsten Grundsätzen ihrer Handelspolitik zu machen; stellt fest, dass die in der Strategie „Handel für alle“ genannten Reformen hierfür nicht ausreichen; fordert die Kommission auf, Nachhaltigkeit als übergeordnetes Prinzip für alle Handelsabkommen unter anderem durch die Einbindung nachhaltigkeitsbezogener Verpflichtungen in jedes Kapitel in Erwägung zu ziehen und ein gesondertes Kapitel aufzunehmen, mit dem dazu beigetragen wird, internationale Übereinkommen über Sozial-, Arbeits- und Menschenrechte sowie multilaterale Umweltübereinkommen zu unterstützen und voranzubringen; stellt fest, dass die Anwendung dieser verbindlichen und durchsetzbaren Bestimmungen angemessen überwacht werden muss, damit die Regierungen konsultiert werden können und erforderlichenfalls der im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung vorgesehene gesonderte Streitbeilegungsmechanismus aktiviert werden kann; fordert den Rat und die Kommission auf, mehr Ehrgeiz an den Tag zu legen, wenn sie mit industrialisierten Partnerländern über die Aufnahme eines Verweises auf die Übereinkommen der IAO in die Abkommen verhandeln;

41.  fordert die Kommission auf, belastbare und umfassende Kapitel über nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen aufzunehmen, damit der internationale Handel gefördert wird; begrüßt den 15-Punkte-Plan der Kommission, mit dem die Wirksamkeit der EU-Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung erhöht werden soll;

42.  stellt fest, dass es einer ausgewogenen und fortschrittlichen Handelspolitik bedarf, damit die Herausforderungen der Globalisierung im Wege der beispielsweise mit Kanada, Japan, Singapur, Australien, Neuseeland, Vietnam und Mexiko bereits abgeschlossenen oder derzeit ausgehandelten ausgewogenen Freihandelsabkommen gemeistert werden;

43.  ersucht die Kommission, eine ambitionierte Handelspolitik zu verfolgen und ein offenes Investitionsumfeld aufrechtzuerhalten; fügt hinzu, dass abgeschlossene und unterzeichnete Handelsabkommen rasch ratifiziert werden sollten, damit die Verpflichtungen gegenüber unseren Partnern eingehalten werden;

44.  fordert die Kommission auf, Bestimmungen über digitalen Handel und über grenzüberschreitende Datenströme in die Freihandelsabkommen der EU aufzunehmen, damit deutlich wird, dass der Handel mit digitalen Gütern und Dienstleistungen tatsächlich nutzbringend für Unternehmen und Verbraucher sein kann;

45.  beglückwünscht die Kommission zu ihrem Beschluss, die neue Auszeichnung „EU-Städte für fairen und ethischen Handel“ einzuführen;

46.  fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, inwiefern die Distributed-Ledger-Technologien (DLTs) und die Blockchain-Technologie für die Ausweitung des internationalen Handels eingesetzt werden können, und Themen wie Transparenz, Flexibilität und die Bekämpfung von Nachahmung anzugehen;

47.  betont, dass in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und im Klimaschutzübereinkommen von Paris die Referenzwerte angegeben sind, an denen sich der Beitrag messen lässt, den die Handelspolitik der EU zu den vereinbarten globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung leistet; weist darauf hin, dass bei Folgenabschätzungen, die vor der Aufnahme von Verhandlungen durchgeführt werden, auch die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt werden muss; vertritt die Ansicht, dass einzelstaatliche Nachhaltigkeitsstrategien und Umsetzungspläne für das Pariser Klimaschutzübereinkommen einer der Schwerpunkte bei Folgenabschätzungen sein müssen; weist darauf hin, dass Handelsabkommen und ihre möglichen Folgen mit den Anforderungen der Ziele für nachhaltige Entwicklung vereinbar sein sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren künftigen Berichten über die Umsetzung der Freihandelsabkommen eine Bewertung, einschließlich Daten, ihrer Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Übereinkommens vorzulegen; stellt fest, dass Anpassungen vorgenommen werden müssen, wenn Teile eines Abkommens der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung oder des Pariser Klimaschutzabkommens im Wege stehen;

48.  weist darauf hin, dass das System der Kommission zur Umsetzung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung mit dem Ziel Nr. 17 für nachhaltige Entwicklung in Einklang gebracht werden sollte; stellt fest, dass die Wechselwirkungen von Politikbereichen wie der Handels-, Landwirtschafts-, Außen-, Fischerei-, Umwelt- und Steuerpolitik von der Zivilgesellschaft, der Kommission und den nationalen Parlamenten kohärent evaluiert werden müssen; weist darauf hin, dass Verstöße gegen Nachhaltigkeitsauflagen durch Korrekturmaßnahmen ausgeglichen werden müssen; fordert eine Bewertung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) im Einklang mit den im Vertrag von Lissabon verankerten Bestimmungen über handelsbezogene Legislativvorschläge; stellt fest, dass verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und die verantwortungsvolle Steuerung der globalen Wertschöpfungsketten grundlegend dafür sind, dass die Ziele für nachhaltige Entwicklung verwirklicht werden können, und dass in der Agenda 2030 darauf hingewiesen wird, dass es unbedingt eines Aktionsplans der EU für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bedarf, mit dem die Politikkohärenz und die Konsistenz auf EU-Ebene gefördert werden können;

49.  weist darauf hin, dass die Ratifizierung und Anwendung der Kernarbeitsnormen der IAO bei der Umsetzung eines jeden Freihandelsabkommens vorrangig sein müssen; ist der Ansicht, dass die organisierte Zivilgesellschaft und die Sozialpartner mittels bilateraler Treffen mit den Verhandlungspartnern in die Entstehungsphasen von Abkommen, die Umsetzungsphase und nach der Umsetzung in die Überwachungsphase eingebunden werden sollten; weist darauf hin, dass sowohl ein wirksamer und praxistauglicher Streitbeilegungsmechanismus als auch schlagkräftige Überwachungsgremien, in die die Zivilgesellschaft eingebunden ist, geschaffen werden sollten;

50.  stellt fest, dass die EU die Lieferketten für Holz, Fisch und Mineralien aus Konfliktgebieten reguliert hat und dass mehrere Mitgliedstaaten in verschiedenen Branchen Rahmen für die Sorgfaltspflicht erstellt haben, wodurch deutlich wird, dass ein umfassender Rahmen ausgearbeitet werden muss, damit für gleichwertige Wettbewerbsbedingungen gesorgt ist; ersucht die Kommission daher, auf die wachsende Komplexität der Wertschöpfungsketten und die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Produzenten mit klaren Transparenz- und Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette zu reagieren, weil die unzureichende Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts und der Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz in den Lieferländern nach wie vor ein dringliches Problem darstellt; fordert die Kommission auf, an die geltenden EU-Rechtsvorschriften für Mineralien aus Konfliktgebieten und Holz sowie an die vor Kurzem veröffentlichten OECD-Leitsätze zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln anzuknüpfen; weist darauf hin, dass globale Wertschöpfungsketten auch dazu geführt haben, dass einige Lieferanten Arbeitnehmerrechte ignorieren, ihre Standorte an Orte außerhalb der EU verlagern und Arbeitnehmer unter unsicheren und inakzeptablen Bedingungen beschäftigen; weist erneut darauf hin, dass sich aus diesen Praktiken für Lieferanten, die die Arbeitnehmerrechte und die internationalen Normen achten, und für Regierungen, die darauf hinarbeiten, dass sich die Löhne und der Lebensstandard verbessern, unfaire Wettbewerbsbedingungen ergeben; betont die große Bedeutung, die angemessene Lohnniveaus und angemessene Standards für die Sicherheit am Arbeitsplatz für ein nachhaltiges weltweites Handelssystem und neue globale Wertschöpfungsketten haben; fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit der IAO und der OECD die Auswirkungen der Zunahme von globalen Wertschöpfungsketten zu analysieren, konkrete Vorschläge vorzulegen, damit die Bedingungen innerhalb der globalen Wertschöpfungsketten verbessert werden, und auf einen multilateralen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln hinzuarbeiten und sich hierbei auf angemessene Arbeitsbedingungen, ökologische Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte zu konzentrieren; erkennt an, dass es für die EU vorzuziehen ist, sich in den multilateralen Verhandlungen um einen verbindlichen Rahmen dieser Art zu bemühen, als einseitig gewichtige Regeln aufzuerlegen; fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten eine Führungsrolle übernehmen und ihr Engagement bei den Beratungen im Rahmen der Vereinten Nationen über einen verbindlichen Vertrag über Wirtschaft und Menschenrechte verstärken; fordert die Kommission auf, sich im Einklang mit den vier strategischen Zielen der Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit dazu zu verpflichten, die internationalen Arbeitsnormen und die Grundprinzipien und ‑rechte von Arbeitnehmern einzuhalten, zu fördern und Wirklichkeit werden zu lassen;

51.  weist darauf hin, dass es aktiver Maßnahmen bedarf, mit denen die Möglichkeiten von Frauen, die im Rahmen von Freihandelsabkommen gebotenen Chancen zu nutzen, gestärkt werden, damit das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht wird; fordert Handelsabkommen mit einem gesonderten Kapitel über Handel, Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frau, das Maßnahmen vorsieht, die unter anderem auf eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben und den Zugang zu sozialen und medizinischen Dienstleistungen abzielen, wobei auf eine stärkere Einbeziehung von von Frauen geführten Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen und KMU) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hingearbeitet werden muss und die Internationalisierung von von Frauen geführten Unternehmen und die Beteiligung von Frauen an Chancen im Zusammenhang mit der Erbringungsart 4 unterstützt werden müssen;

52.  weist darauf hin, dass es in Anbetracht der Angriffe auf die multilaterale Weltwirtschaftsordnung von entscheidender Bedeutung ist, diese Ordnung zu erhalten, weil eine Rückkehr zum Protektionismus Schaden anrichten und in einen Handelskrieg münden würde; stellt fest, dass die multilaterale Ordnung nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn sie einer Reform unterzogen wird; ist der Ansicht, dass die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und das Pariser Klimaschutzübereinkommen besser in diese Ordnung integriert werden sollten, damit sie erhalten werden kann; fordert die Kommission auf, sich aktiv dafür einzusetzen, das das WTO-Berufungsgremium nicht länger blockiert wird, und ersucht die Kommission, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren, um gemeinsam gegen unlauteren Wettbewerb und Protektionismus vorzugehen, die sowohl den Unternehmen als auch den Bürgern schaden; weist darauf hin, dass offener und fairer Handel, der die Ziele für nachhaltige Entwicklung erfüllt und im Einklang mit der Strategie „Handel für alle“ den Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung trägt, das oberste Ziel der EU sein sollte; stellt fest, dass die EU angesichts der Tatsache, dass multilateralen Initiativen derzeit wenig Aussicht auf Erfolg beschieden ist, in der Zwischenzeit bilaterale und plurilaterale Übereinkünfte anstreben sollte, in denen fairer Handel einer der wichtigsten Grundsätze ist; ist jedoch auch der Auffassung, dass die derzeitige Situation der EU die Möglichkeit bietet, bei der Reform der multilateralen Handelsordnung im Sinne von mehr Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit eine starke Führungsrolle zu übernehmen;

53.  weist darauf hin, dass offener, fairer und nachhaltiger Handel in wirtschaftlicher Hinsicht wünschenswert ist und erhebliche politische Auswirkungen hat; stellt fest, dass es in Anbetracht der „America first“-Politik und der neuen „One Belt, One Road“-Initiative für die EU von entscheidender strategischer Bedeutung ist, den Handel als Instrument zur Förderung einer demokratischen und nachhaltigen Entwicklung sowie zur Ausweitung des Dialogs und der technischen Unterstützung vor allem in den Staaten der Östlichen Partnerschaft und mit ihren afrikanischen Partnern zu nutzen; weist darauf hin, dass Handel und Investitionen in den Partnerländern mit Strategien für nachhaltige Entwicklung verknüpft sein müssen; fordert die Kommission auf, die kohärente Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit den Staaten der Östlichen Partnerschaft voranzutreiben; fordert die Kommission auf, mittelfristig eine Strategie zur Etablierung stabiler Beziehungen zu der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) zu entwickeln; stellt fest, dass bei der Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit den afrikanischen Regionen und Staaten der Handel nicht der einzige wichtige Aspekt ist, sondern es vielmehr darauf ankommt, sie mit den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung in den afrikanischen Staaten zu verknüpfen; fordert die Kommission auf, auf die Stärkung der Fähigkeit der Staaten hinzuwirken, Fragen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen und integrativen wirtschaftlichen Entwicklung in ihre nationalen Handelsstrategien und ‑programme einzubeziehen; erinnert daran, wie wichtig es angesichts der Herausforderungen der Globalisierung für die EU ist, ihre Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der IAO, der OECD und der Weltbank in Handelsbelangen zu vertiefen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Union und die meisten Mitgliedstaaten da0073 Ziel, 0,7 % ihres BNE für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, nicht erreicht haben;

54.  betont, dass die globale handelspolitische Steuerung eine Handelsintegration ermöglichen sollte, in deren Zuge reale Chancen für eine nachhaltige Entwicklung geschaffen werden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen der derzeitigen Architektur der differenzierten Sonderbehandlung in der WTO nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt wurden; betont, dass die Bestimmungen über die differenzierte Sonderbehandlung für Entwicklungsländer wirksamer und einsatzfähiger gestaltet werden müssen;

55.  hebt hervor, dass sich Handelsabkommen negativ auf die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern auswirken können; fordert die EU auf, die lokale Lebensmittelerzeugung zu schützen und den schädlichen Auswirkungen von Niedrigpreiseinfuhren vorzubeugen, auch im Bereich der WPA;

56.  bedauert, dass mindestens 218 Millionen Kinder in Form von Kinderarbeit ausgebeutet werden, und zwar hauptsächlich, um Kosten zu senken; fordert die EU auf, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen von Ethik-Gütesiegeln in der EU in Verkehr gebrachten Waren nicht im Wege von Zwangs- und Kinderarbeit erzeugt werden, sodass gewährleistet ist, dass die Gütezeichen „fair“ und „ethisch“ glaubwürdig verwendet werden, und dass Verbraucher dabei unterstützt werden, sachkundige Entscheidungen zu treffen;

57.  stellt fest, dass bislang nur ein umfassendes WPA abgeschlossen wurde; fordert die EU daher auf, die mit dem WPA verbundenen Schwierigkeiten anzuerkennen, mit denen Entwicklungsländer nach dem Auslaufen des Cotonou-Abkommens konfrontiert sind; betont insbesondere, dass eine eingehende Analyse der Auswirkungen dieser Abkommen auf die afrikanischen Volkswirtschaften und deren jeweilige Arbeitsmärkte sowie auf die Förderung des intraregionalen Handels in Afrika durchgeführt werden muss;

58.  bedauert, dass jedes Jahr ein Betrag, der den jährlichen Gesamtumfang der öffentlichen Entwicklungshilfe übersteigt, in Form von illegalen Finanzströmen aus Afrika abfließt; hebt die schädlichen Auswirkungen von Steuerflucht auf die Entwicklungsländer hervor, denen auf diese Weise Unsummen an öffentlichen Geldern abhandenkommen, die beispielsweise nicht nur dafür verwendet werden könnten, Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und öffentliche Dienstleistungen zu verbessern, sondern auch dafür, den sozialen Zusammenhalt zu fördern; fordert die Kommission auf, bei der Aushandlung von Handelsabkommen der Bekämpfung dieses schwerwiegenden Problems Priorität einzuräumen und dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen; fordert nachdrücklich, dass in die Freihandelsabkommen und präferentiellen Handelsregelungen der EU strenge Bestimmungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ‑vermeidung aufgenommen werden;

59.  bekräftigt seine Forderung, dass wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ‑vermeidung auf globaler Ebene geschaffen werden und die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern in Steuerfragen verbessert wird, wozu auch die Mobilisierung heimischer Ressourcen gehört;

60.  weist darauf hin, dass eine zwischenstaatliche Stelle der Vereinten Nationen eingerichtet werden muss, damit bei der Reform der internationalen Steuervorschriften mit den Entwicklungsländern auf Augenhöhe zusammengearbeitet werden kann;

61.  spricht sich mit Nachdruck dafür aus, dass die digitalen Technologien und Dienste im Rahmen der Entwicklungspolitik der EU stärker berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, die Investitionen in die Entwicklung der digitalen Infrastruktur auf der Südhalbkugel zu erhöhen;

62.  begrüßt die Investitionsoffensive der EU für Drittländer, die darauf abzielt, nachhaltiges Wachstum, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern zu fördern; fordert eine Ausweitung des derzeitigen EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, um ihre Aufgabe bei der Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung durch die Mischfinanzierung, die Kofinanzierung von Projekten und die Entwicklung der Privatwirtschaft vor Ort zu stärken, wobei ein Schwerpunkt auf die am wenigsten entwickelten Länder und fragile Staaten zu legen ist;

63.  begrüßt die im Jahr 2017 aktualisierte Strategie der Kommission für Handelshilfe, durch die die Unterstützung der EU für Entwicklungsländer gestärkt und modernisiert werden soll; fordert, dass mit Blick auf die Initiativen für Handelshilfe verstärkt Anstrengungen unternommen werden und dass die Mittelzusage der EU dabei erhöht wird, um den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern dabei zu helfen, Wohlstand durch Handel und Investitionen zu erreichen, und um deren Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen;

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64.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0230.
(2) ABl. C 101 vom 16.3.2018, S. 30.
(3) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 22.
(4) ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 33.
(5) ABl. L 338 vom 19.12.2017, S. 1.
(6) ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 371.
(7) ABl. C 215 vom 19.6.2018, S. 261.
(8) ABl. C 99E vom 3.4.2012, S. 31.
(9) ABl. C 99E vom 3.4.2012, S. 94.
(10) OECD, C/MIN(2017)2.
(11) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1).
(12) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen