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Verfahren : 2018/2149(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0332/2018

Eingereichte Texte :

A8-0332/2018

Aussprachen :

PV 28/11/2018 - 23
CRE 28/11/2018 - 23

Abstimmungen :

PV 29/11/2018 - 8.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0479

Angenommene Texte
PDF 153kWORD 62k
Donnerstag, 29. November 2018 - Brüssel
Bericht 2018 über das Kosovo
P8_TA(2018)0479A8-0332/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2018 zu dem Bericht 2018 der Kommission über das Kosovo (2018/2149(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 19. und 20. Juni 2003 zu den Aussichten der westlichen Balkanstaaten auf einen Beitritt zur Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 17. Mai 2018 abgegebene Erklärung von Sofia und die als Anlage beigefügte Prioritätenagenda von Sofia,

–  unter Hinweis auf das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo, das am 1. April 2016 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf die europäische Reformagenda für das Kosovo, die am 11. November 2016 in Priština auf den Weg gebracht wurde,

–  unter Hinweis auf das Rahmenabkommen mit dem Kosovo über die Beteiligung an EU‑Programmen, das am 1. August 2017 in Kraft trat,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2018 mit dem Titel „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ (COM(2018)0065),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. April 2018 zur Erweiterungspolitik der EU (COM(2018)0450) und die zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Kosovo 2018 Report“ (Bericht 2018 über das Kosovo) (SWD(2018)0156),

–  unter Hinweis auf die erste Grundsatzvereinbarung vom 19. April 2013 zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo und andere im Rahmen des von der EU geförderten Dialogs erzielte Brüsseler Vereinbarungen über die Normalisierung der Beziehungen, einschließlich des Protokolls über das integrierte Grenzmanagement, des Rechtsrahmens für den Verband/die Gemeinschaft der mehrheitlich serbischen Gemeinden und die Vereinbarungen über die Brücke von Mitrovica sowie im Bereich Energie,

–  unter Hinweis darauf, dass gemäß dem im Februar 2015 erzielten Justizabkommen kosovo‑serbische Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsangestellte in das kosovarische Justizwesen integriert wurden,

–  unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2018/856 des Rates vom 8. Juni 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO)(1), mit dem außerdem die Dauer der Mission bis zum 14. Juni 2020 verlängert wurde,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2017 über die Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) und den EULEX Compact Progress Report 2017 (Kompaktbericht 2017 von EULEX über die erzielten Fortschritte),

–  unter Hinweis auf die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die laufenden Tätigkeiten der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK), einschließlich des jüngsten Berichts vom 1. Mai 2018, und den Bericht über die Operationen der Kosovo-Truppe (KFOR) vom 7. Februar 2018,

–  unter Hinweis auf die Bewertung des Wirtschaftsreformprogramms für das Kosovo 2018–2020 durch die Kommission vom 17. April 2018 (SWD(2018)0133) und die gemeinsamen Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2018 zum wirtschafts- und finanzpolitischen Dialog zwischen der EU und dem westlichen Balkan und der Türkei,

–  unter Hinweis auf die Abschlussberichte der EU-Wahlbeobachtungsmission (EU EOM) vom 11. Juni 2017 über die Parlamentswahl im Kosovo und vom 22. Oktober 2017 über die Bürgermeister- und Kommunalwahlen im Kosovo,

–  unter Hinweis auf die vierte Tagung des parlamentarischen Stabilisierungs- und Assoziierungsausschusses EU-Kosovo, die am 17./18. Januar 2018 in Straßburg stattfand,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. Mai 2016 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Kosovo) (COM(2016)0277), und auf den vierten Bericht der Kommission vom 4. Mai 2016 über die Fortschritte des Kosovo bei der Erfüllung der Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung (COM(2016)0276),

–  unter Hinweis auf die Ratifizierung des Grenzfestlegungsabkommens zwischen dem Kosovo und Montenegro durch die Parlamente Montenegros und des Kosovo,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 22. Juli 2010 über die Vereinbarkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo mit dem Völkerrecht und die Resolution 64/298 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. September 2010, in der der Inhalt des Gutachtens des IGH zur Kenntnis genommen und die Bereitschaft der Europäischen Union begrüßt wurde, den Dialog zwischen Serbien und dem Kosovo zu fördern,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der von der Kommission, der Weltbank und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen 2017 durchgeführten Erhebung zum Thema marginalisierte Roma in den westlichen Balkanstaaten,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 21. September 2015 mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016–2020) (SWD(2015)0182),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Kosovo,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8‑0332/2018),

A.  in der Erwägung, dass es maßgeblicher Anstrengungen bedarf, die durch einen konstruktiven Dialog zwischen den politischen Kräften sowie mit den Nachbarländern unterstützt werden müssen, damit die Vorbereitungen auf die im Zusammenhang mit der EU-Mitgliedschaft stehenden Herausforderungen getroffen werden können;

B.  in der Erwägung, dass jedes Erweiterungsland individuell auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste bewertet wird und dass der Zeitplan für den Beitritt dadurch bestimmt wird, wie schnell und in welcher Qualität Reformen umgesetzt werden;

C.  in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit des Kosovo bislang von 114 Ländern, darunter 23 der 28 EU-Mitgliedstaaten, anerkannt wurde;

D.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Bereitschaft gezeigt hat, die wirtschaftliche und politische Entwicklung des Kosovo durch eine klare europäische Perspektive zu unterstützen, während das Kosovo seine Ambitionen auf dem Weg zur europäischen Integration unter Beweis gestellt hat;

E.  in der Erwägung, dass das Kosovo aufgrund der anhaltenden Polarisierung zwischen seinen politischen Parteien bei EU-bezogenen Reformen nur eingeschränkte Fortschritte erzielt hat, die allerdings notwendig sind, damit das Land im EU-Beitrittsprozess weiter vorankommt;

F.  in der Erwägung, dass die florierende informelle Wirtschaft die Entwicklung einer funktionierenden Wirtschaft für das ganze Land behindert;

G.  in der Erwägung, dass die Sonderkammern und die Sonderstaatsanwaltschaft für das Kosovo in Den Haag seit dem 5. Juli 2017 in vollem Umfang ihrer gerichtlichen Tätigkeit nachgehen;

H.  in der Erwägung, dass der Rat am 8. Juni 2018 beschloss, das Mandat der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Kosovo, neu auszurichten und zu verlängern und dabei den justiziellen exekutiven Teil des Mandats der Mission zu beenden; in der Erwägung, dass festgelegt wurde, dass das Mandat am 14. Juni 2020 endet;

I.  in der Erwägung, dass das Kosovo nach wie vor das einzige Land des westlichen Balkans ist, dessen Bürger ein Visum benötigen, wenn sie in den Schengen-Raum reisen;

1.  begrüßt die wichtigen Rechtsakte, die im Rahmen der europäischen Reformagenda verabschiedet wurden, und fordert, dass sie in vollem Umfang umgesetzt werden; ist der Auffassung, dass ein parteiübergreifender Konsens gefunden werden sollte, damit wichtige EU-bezogene Reformen verabschiedet werden können; sieht der Annahme der neuen europäischen Reformagenda im Jahr 2019 erwartungsvoll entgegen;

2.  weist jedoch darauf hin, dass grundlegende Reformen aufgrund eines fehlenden parteiübergreifenden Konsenses und der anhaltenden politischen Polarisierung nur langsam umgesetzt werden; stellt fest, dass das Parlament und die Regierung dadurch bei der Realisierung tragfähiger und nachhaltiger Reformen beeinträchtigt werden; verurteilt das destruktive Verhalten einiger Parlamentsmitglieder; fordert alle politischen Parteien auf, in einen inklusiven politischen Dialog zu treten; betont, dass die wirksame Überwachung der Exekutive durch das Parlament und die Transparenz und Qualität der Rechtsetzung verbessert werden müssen, auch indem für eine aktive und konstruktive Beteiligung gesorgt und der Rückgriff auf Dringlichkeitsverfahren beim Erlass von Rechtsvorschriften beschränkt wird; plädiert für einen Konsens bei Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt;

3.  begrüßt, dass im Bereich der öffentlichen Verwaltung gewisse Fortschritte zu verzeichnen sind, betont allerdings, dass es noch weiterer Reformen bedarf; fordert insbesondere, dass die staatliche Verwaltung entpolitisiert und umstrukturiert wird;

4.  begrüßt, dass im März 2018 das Grenzfestlegungsabkommen mit Montenegro vom August 2015 ratifiziert wurde, was längst überfällig war und einen Fortschritt auf dem Weg zu gutnachbarlichen Beziehungen darstellt; hebt hervor, dass es sich dabei um einen wichtigen Schritt hin zur Visaliberalisierung handelt;

5.  fordert die kosovarischen Behörden nachdrücklich auf, sämtliche zuvor ermittelten Mängel im Zusammenhang mit der Wahl – etwa die fehlende Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Finanzierung der politischen Parteien und Kampagnen sowie die Vorwürfe der weit verbreiteten Einschüchterung von Wählern insbesondere in vielen serbischen Gemeinden im Kosovo – zu beheben, indem rechtzeitig legislative und administrative Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die ausstehenden Empfehlungen der EU, der Wahlbeobachtungsmissionen des Europäischen Parlaments und der Venedig-Kommission frühzeitig vor dem nächsten Wahlgang umgesetzt werden, damit sie uneingeschränkt die internationalen Standards erfüllen; begrüßt die Fortschritte im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter, die innerhalb der Wahlbehörden zu verzeichnen sind, und fordert das Kosovo auf, seine Bemühungen um eine stärkere politische Beteiligung von Frauen zu intensivieren und den allgemeinen Rechtsrahmen zu stärken;

6.  zeigt sich besorgt angesichts der Unterfinanzierung des kosovarischen Justizwesens, der weit verbreiteten Korruption, der Anzeichen für eine Vereinnahmung des Staates, der ungebührlichen politischen Einflussnahme und der Missachtung fairer Verfahren und ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren, auch in Fällen, die Auslieferungen betreffen; betont, dass im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Reformprozesse erforderlich sind, deren Schwerpunkt vor allem auf Unabhängigkeit und Effizienz sowie auf der Notwendigkeit, den Zeugenschutz weiter zu stärken, liegen sollte;

7.  betont, dass es unbedingt eines repräsentativen Justizwesens und einer einheitlichen Anwendung der kosovarischen Rechtsvorschriften bedarf, damit die Probleme im Zusammenhang mit der inkonsistenten, langsamen und ineffizienten Rechtsprechung behoben werden können; begrüßt, dass gemäß dem Justizabkommen zwischen Serbien und dem Kosovo von 2015 kosovo-serbische Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsangestellte in das kosovarische Justizwesen integriert wurden; ist der Ansicht, dass das Justizwesen nach wie vor anfällig für ungebührliche politische Einflussnahme ist und weitere Anstrengungen nötig sind, um entsprechende Kapazitäten aufzubauen und die disziplinarische Verantwortung von Richtern und Staatsanwälten sicherzustellen, unter anderem indem alle Richter, Staatsanwälte, hochrangige Polizei- und Kriminalbeamten einer grundlegenden gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden; begrüßt, dass im November 2017 die Regierungskommission zur Anerkennung und Überprüfung des Status von Opfern sexueller Gewalt während des Kosovo-Konflikts eingerichtet wurde;

8.  stellt fest, dass Korruption, organisierte Kriminalität, einschließlich Drogen- und Menschenhandel, und Cyberkriminalität nach wie vor ein Problem darstellen, das gemeinsamer Anstrengungen bedarf; begrüßt die anfänglichen Fortschritte, die bei der Verbesserung der Bilanz im Zusammenhang mit den Untersuchungen und der strafrechtlichen Verfolgung von Großkorruption und organisierter Kriminalität erzielt wurden; erwartet, dass im Rahmen der Verpflichtungen des EU-Beitrittsprozesses entschiedene und dauerhafte Maßnahmen ergriffen werden; begrüßt, dass der Bürgerbeauftragte unablässig daran arbeitet, seine Kapazitäten für die Prüfung von Fällen auszubauen;

9.  fordert, dass ein verbesserter Rechtsrahmen eingerichtet wird und Effizienz und Kapazitäten im Bereich der Strafverfolgung erhöht werden, damit bei Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden kann, der dadurch untermauert werden sollte, dass Vermögenswerte sichergestellt, beschlagnahmt und eingezogen und in Fällen von Großkorruption, organisierter Kriminalität und Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung rechtskräftige Urteile gefällt werden; fordert, dass Garantien eingerichtet werden, mit denen sichergestellt wird, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Staatsanwaltschaft unabhängig agieren können und dass in verschiedenen Bereichen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung getroffen werden; ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden sicherzustellen und für die größtmögliche Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht im Justizwesen zu sorgen; fordert das Kosovo auf, die internationalen Verfahren und Regeln für die Auslieferung von ausländischen Staatsangehörigen zu achten und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, mit denen Fälle wie der der sechs türkischen Staatsangehörigen verhindert werden, die Ende März 2018 vom Kosovo in die Türkei abgeschoben wurden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des kosovarischen Parlaments, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der sich mit diesem Fall befasst;

10.  fordert eine tatsächliche und konstruktive justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den kosovarischen und den serbischen Behörden; vertritt die Auffassung, dass die Effizienz der Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Kriminalität verbessert werden könnte, wenn das Kosovo Mitglied von Interpol werden und enger mit Europol zusammenarbeiten würde; fordert, dass in der Zwischenzeit die Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung intensiviert wird;

11.  ist der Ansicht, dass die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten des Kosovo, des Obersten Rechnungsprüfers, der Agentur für Korruptionsbekämpfung und der Regulierungskommission für das öffentliche Beschaffungswesen unbedingt zeitnah und vollständig umgesetzt werden müssen; betont, dass die Mängel im öffentlichen Beschaffungswesen behoben und die interinstitutionelle Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verbessert werden müssen; empfiehlt dringend, dass die Überwachungs-, Evaluierungs- und Auditkapazitäten aufgestockt werden und eine Betrugsbekämpfungsstrategie verabschiedet und umgesetzt wird, um das Kosovo und die finanziellen Interessen der EU zu schützen;

12.  begrüßt, dass die Kommission am 18. Juli 2018 bestätigt hat, dass alle Vorgaben für eine Visaliberalisierung erfüllt sind; erachtet es als wesentlich, dem Kosovo umgehend eine Visaliberalisierung zu gewähren; vertritt die Auffassung, dass mit einer Visaliberalisierung die Stabilität verbessert und das Kosovo näher an die EU heranrücken würde, da es einfacher werden würde, zu reisen und Geschäfte zu tätigen, und darüber hinaus ein Beitrag zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Korruption geleistet werden würde; fordert den Rat auf, das Mandat zügig zu beschließen, um möglichst bald zur Verabschiedung einer Regelung für visumfreies Reisen zu gelangen;

13.  weist darauf hin, dass über die Fortschritte, die bei der Erfüllung der Vorgaben für eine Visaliberalisierung erzielt wurden, hinaus weiterhin entschieden und dauerhaft gegen organisierte Kriminalität, Drogenhandel, Schleuserkriminalität und Korruption vorgegangen werden muss und konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die irregulären Migrationsströme unter Kontrolle zu bringen und die Zahl unbegründeter Asylanträge zu senken;

14.  begrüßt den deutlichen Rückgang der Zahl der Asylanträge und Rückübernahmen von Bürgern des Kosovo sowie die Anträge auf Rückübernahmeabkommen; begrüßt die neue Strategie für die Wiedereingliederung und fordert, dass sie vollständig umgesetzt wird;

15.  würdigt, dass das Kosovo Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass seine Staatsbürger als ausländische Kämpfer tätig werden – bei denen es sich nahezu ausschließlich um dschihadistische Kämpfer handelt –, sowie um terroristische Bedrohungen zu bekämpfen; fordert, dass bei der Bekämpfung potentieller terroristischer Aktivitäten und der Eindämmung von Finanzströmen, die der Terrorismusfinanzierung dienen, aktiv auf regionaler Ebene zusammengearbeitet wird; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, die Radikalisierung im Internet sowie extremistische Einflüsse aus dem Ausland einzudämmen; verweist nachdrücklich auf die Bedeutung der Terrorismusprävention und der Verfolgung mutmaßlicher Kämpfer sowie der Rehabilitierung, Umerziehung und sozialen Wiedereingliederung dieser Kämpfer und ihrer Familien; betont, dass insbesondere der Radikalisierung von Häftlingen und schutzbedürftigen jungen Menschen vorgebeugt werden und ihre Entradikalisierung aktiv betrieben werden muss;

16.  verurteilt einhellig die Ermordung des kosovo-serbischen Politikers Oliver Ivanović; ist der Ansicht, dass seine Ermordung ein schwerer Schlag für die konstruktiven und moderaten Stimmen in der kosovo-serbischen Gemeinschaft ist; betont, dass es dringend einer tatsächlichen Zusammenarbeit zwischen den kosovarischen und serbischen Ermittlungsbeamten sowie internationaler Unterstützung bedarf, damit beide an der Ermordung beteiligten Täter und diejenigen, die die Tat in Auftrag gegeben haben, unverzüglich zur Rechenschaft gezogen werden;

17.  bedauert, dass Fälle von Kriegsverbrechen nur zögerlich behandelt werden, und betont, dass es einer eindeutigen politischen Verpflichtung zu deren Verfolgung bedarf; fordert die kosovarischen Behörden nachdrücklich auf, unter Beweis zu stellen, dass sie sich den Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft für das Kosovo in Den Haag entschlossen und dauerhaft verpflichtet fühlen und ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen; bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass Mitglieder des kosovarischen Parlaments im Dezember 2017 den Versuch unternahmen, das Gesetz über die Sonderkammern und die Sonderstaatsanwaltschaft für das Kosovo außer Kraft zu setzen; bedauert zutiefst, dass diese Versuche dazu führten, dass die gemeinsamen Empfehlungen infolge der Verschiebung des vierten Treffens des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Kosovo auf den 17./18. Januar 2018 nicht angenommen wurden; fordert in Bezug auf den Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Kosovo einen konstruktiven Ansatz und einen Ausbau der parlamentarischen Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang;

18.  fordert die Behörden auf, die gegenseitige justizielle Zusammenarbeit zwischen der kosovarischen und der serbischen Staatsanwaltschaft zu verbessern und die Einrichtung der regionalen Kommission zur Wahrheitsfindung in Bezug auf Kriegsverbrechen und andere schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte, die zwischen 1991 und 2001 im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden (REKOM);

19.  weist darauf hin, dass EULEX bei der Stärkung eines unabhängigen Justiz-, Polizei- und Zollwesen eine große Bedeutung zukommt; erkennt darüber hinaus an, dass EULEX bei der Strafverfolgung und Urteilsfindung in Fällen von Kriegsverbrechen, Korruption und organisierter Kriminalität eine präventive und versöhnende Rolle einnimmt und sich fortwährend bemüht, verschwundene Personen zu ermitteln und Gräber zu finden, um die Fälle vollständig aufzuklären; fordert dass die Mission auf Stärken und Schwachpunkte geprüft wird;

20.  bekräftigt seine Forderung an EULEX, wirksamer vorzugehen, höchste Transparenzstandards zu wahren und in Fällen von Korruption, Misswirtschaft, Fehlverhalten und politischem Druck bzw. politischer Einflussnahme eine Null-Toleranz-Politik zu fahren;

21.  betont, dass das kosovarische Parlament umgehend über die Aktivitäten von EULEX und etwaige Änderungen ihres Rechtsstatus informiert werden muss;

22.  nimmt das neue EULEX-Mandat und dessen Enddatum zur Kenntnis; betont jedoch, dass konkrete Fortschritte im Kosovo wichtiger sind als ein fester Zeitplan;

23.  fordert, dass der Stärkung des Menschenrechtsrahmens höchste Priorität eingeräumt wird, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Kindern, Arbeitsschutz, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und von Angehörigen ethnischer oder sprachliche Minderheiten oder Gemeinschaften sowie von LGBTI-Personen, und dass dieses Unterfangen angemessen und ausreichend koordiniert und finanziert wird; betont, dass die Rolle der Gleichstellungsagentur und des nationalen Koordinators für den Schutz vor häuslicher Gewalt gestärkt werden muss und Präventions- und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen derartige Übergriffe intensiviert werden müssen; weist erneut darauf hin, dass der Gesetzentwurf zur Religionsfreiheit angenommen werden muss;

24.  äußert sich zutiefst besorgt angesichts der fehlenden Gleichstellung der Geschlechter und der geschlechtsbezogenen Gewalt; fordert das Kosovo nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Bekämpfung von Diskriminierung zeitnah und vollständig umgesetzt werden; ist zutiefst besorgt darüber, dass bei der Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans gegen häusliche Gewalt nur unzureichende Fortschritte erzielt werden, und fordert die Behörden auf, konsequentere und wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt anzunehmen, unter anderem indem die Rolle der Gleichstellungsagentur und des nationalen Koordinators für den Schutz vor häuslicher Gewalt gestärkt wird; ist besorgt darüber, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind; fordert die Behörden des Kosovo auf, der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Bereichen Vorrang einzuräumen, auch im Rahmen der europäischen Reformagenda und in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einschließlich Frauenorganisationen; fordert das Kosovo auf, sich weiter damit zu befassen, wie Frauen, die während des Krieges Opfer sexueller Gewalt wurden, unterstützt werden können und wie man ihnen Gerechtigkeit widerfahren lassen kann; fordert, das Kosovo auf, die Bestimmungen des Übereinkommen von Istanbul umzusetzen;

25.  fordert das kosovarische Parlament auf, beim Entwurf des Kinderschutzgesetzes das von der EU, UNICEF, der Koalition nichtstaatlicher Organisationen für den Kinderschutz im Kosovo (KOMF) und der Hilfsorganisation „Save the Children“ gemeinsam unterzeichnete Positionspapier zu berücksichtigen;

26.  stellt mit Besorgnis fest, dass das Kosovo im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen nur geringe Fortschritte erzielt hat; fordert das Kosovo auf, Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu garantieren;

27.  fordert die kosovarischen Behörden auf, sich vorrangig mit den Angelegenheiten von Minderheiten zu beschäftigen, einschließlich ihrer kulturellen und sprachlichen Rechte und ihren Chancen; bedauert, dass für Minderheiten wie Roma, Aschkali und Ägypter die Erlangung von Ausweisdokumenten nach wie vor mit Problemen verbunden ist, wodurch der Erwerb der Staatsbürgerschaft und ihr Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Sozialhilfe beeinträchtigt wird, und fordert die kosovarischen Behörden auf, diese Probleme zu beheben; begrüßt, dass die Behörden gewillt sind, die Rechte der Angehörigen der historisch bulgarischen Volksgruppe in den Regionen Gora und Zhupa anzuerkennen; begrüßt die Annahme der neuen Strategie und des Aktionsplans für die Eingliederung der Gemeinschaften der Roma und Aschkali in die kosovarische Gesellschaft 2017–2021, und fordert das Kosovo auf, bei der regionalen Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts für die Eingliederung der Roma 2020, das vom Regionalrat für Zusammenarbeit umgesetzt wird, eine aktive Rolle einzunehmen;

28.  bedauert die anhaltende Diskriminierung von LGBTI-Personen und die Zunahme von Hasskommentaren im Internet im Zusammenhang mit der Gay-Pride-Veranstaltung in Priština;

29.  hebt hervor, dass der neue Gesetzentwurf zur Vereinigungsfreiheit von nichtstaatlichen Organisationen angenommen werden muss; fordert, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften in Bereichen, die den zivilgesellschaftlichen Raum betreffen, aufmerksamer vorgegangen wird, damit die Rechtsvorschriften zivilgesellschaftlichen Organisationen keine unverhältnismäßigen Belastungen verursachen, sich nicht diskriminierend auswirken oder den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einschränken; betont, dass zivilgesellschaftlichen Organisationen öffentliche Mittel bereitgestellt werden müssen;

30.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die redaktionelle Freiheit und die finanzielle Tragfähigkeit und Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Kosovo sichergestellt werden müssen und dass gemäß den Empfehlungen des Jahresberichts der Kommission im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse in der privaten Medienbranche Transparenz herrschen muss; fordert nachdrücklich, dass in diesem Zusammenhang alle einschlägigen Gesetze umgesetzt werden; fordert, dass die mehrsprachigen Programme und die Qualität der Informationen, die allen Gemeinschaften des Kosovo geboten werden, verbessert werden; ist besorgt darüber, dass die Zahl der Fälle, in denen Journalisten bedroht oder angegriffen wurden, steigt, und fordert die kosovarischen Behörden nachdrücklich auf, Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen; begrüßt, dass die kosovarische Regierung den Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern gebilligt hat;

31.  fordert, dass nachhaltige Anstrengungen unternommen werden, um die Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo umfassend zu normalisieren; ist der Ansicht, dass eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zu Serbien – im Rahmen eines rechtsverbindlichen Abkommens und der entsprechenden Bestimmungen für dessen Umsetzung – für beide Parteien ein zentrales Element auf dem europäischen Weg ist und nur erreicht werden kann, wenn die bestehenden Abkommen von beiden Seiten vollständig umgesetzt werden;

32.  nimmt die laufende Debatte und die öffentlichen Stellungnahmen über mögliche Grenzanpassungen zwischen Serbien und dem Kosovo, einschließlich des Austauschs von Gebieten, zur Kenntnis; betont, dass sowohl das Kosovo als auch Serbien multiethnisch geprägt sind und dass das Ziel für diese Region daher nicht darin bestehen sollte, ethnisch einheitliche Staaten zu schaffen; unterstützt den von der EU geförderten Dialog, der als Rahmen dafür dient, ein Abkommen über die umfassende Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo zu erzielen; ist der Ansicht, dass jedwedes Abkommen nur dann akzeptiert werden kann, wenn beide Parteien zustimmen, wobei der Stabilität in der Region insgesamt Rechnung getragen und das Völkerrecht eingehalten werden muss;

33.  bedauert, dass fünf EU-Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit des Kosovo bislang noch nicht anerkannt haben; betont, dass die Anerkennung des Kosovo der Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo zuträglich wäre;

34.  vertritt die Auffassung, dass der Dialog zwischen Belgrad und Priština offen und transparent geführt werden muss und dass die Verantwortlichen das Parlament des Kosovo regelmäßig zu den Entwicklungen dieses Dialogs konsultieren sollten;

35.  bedauert, dass viele der bislang unterzeichneten Vereinbarungen – etwa über Energie oder den Verband der mehrheitlich serbischen Gemeinden – noch nicht umgesetzt wurden bzw. dass es zu Verzögerungen kommt; fordert beide Parteien dringend auf, alle diese Vereinbarungen vollständig und nach Treu und Glauben umzusetzen; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) erneut auf, zu bewerten, inwiefern beide Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen, damit alle im Zusammenhang mit der Umsetzung stehenden Herausforderungen bewältigt werden können; fordert die Regierungen Serbiens und des Kosovo nachdrücklich auf, von allen Aktivitäten abzusehen, die das Vertrauen zwischen den Parteien untergraben und die konstruktive Weiterführung des Dialogs gefährden könnten;

36.  bringt angesichts der steigenden Zahl von Zwischenfällen zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck; verurteilt sämtliche Akte der Einschüchterung und der Gewalt aufs Schärfste; fordert die kosovarischen Behörden nachdrücklich auf, sich umgehend von derartigen Handlungen zu distanzieren, und fordert, dass die Täter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden; fordert die nationalen und die kommunalen Behörden auf, sich weiter um die Umsetzung der verabschiedeten Rechtsvorschriften zu bemühen, mit denen zur weiteren Entwicklung einer multiethnischen Gesellschaft beigetragen werden soll; bedauert die zunehmende nationalistische und extreme Rhetorik in der Region, und fordert die Kommission auf, die Versöhnung durch kulturelle Projekte weiter zu unterstützen;

37.  fordert erneut, dass die Brücke von Mitrovica umgehend und uneingeschränkt geöffnet wird, da dies einen wichtigen Schritt hin zu einer Wiedervereinigung der Stadt darstellen würde; fordert, dass die Vereinbarung über die Freizügigkeit in vollem Umfang umgesetzt wird; fordert die serbischen und kosovarischen Behörden auf, persönliche Kontakte zwischen den lokalen Gemeinschaften zu fördern, um den Dialog, auch auf nichtstaatlicher Ebene, zu fördern; begrüßt in diesem Zusammenhang das Programm für die beiderseitige Zusammenarbeit zwischen den Städten Peja und Šabac, und fordert die Kommission auf, ähnliche Initiativen zu unterstützen; begrüßt die Entwicklung von Infrastrukturprojekten wie der Autobahn Niš–Merdare–Priština, durch die Kontakte vertieft werden können;

38.  begrüßt, dass das Kosovo bestrebt ist, konstruktive nachbarschaftliche Beziehungen in der gesamten Region zu pflegen und sich proaktiv an der GSVP auszurichten, und fordert, dass in diesem Bereich weitere Fortschritte erzielt werden; ist der Ansicht, dass eine Mitgliedschaft des Kosovo in internationalen Einrichtungen eine Übertragung von Rechten und Pflichten mit sich bringen würde, was die Anwendung internationaler Normen und Standards umfasst; spricht sich für eine positive Haltung zur Mitwirkung des Kosovo in internationalen Organisationen aus;

39.  betont, dass dringend Maßnahmen verabschiedet und umgesetzt werden müssen, mit denen sichergestellt wird, dass Privatisierungsverfahren transparent und den Regeln des Wettbewerbs folgend durchgeführt werden, und dass mutmaßliche Unregelmäßigkeiten untersucht werden müssen; ist besorgt darüber, dass die Heimatüberweisungen von Migranten ein wichtiger Motor für die Binnennachfrage sind; ist besorgt über die Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im Rahmen von Einstellungsverfahren;

40.  ist besorgt angesichts der untragbaren Verfahren bei der Arzneimittelzulassung und der schlechten Qualität von Arzneimitteln sowie angesichts der Korruption in der Gesundheitsbranche insgesamt; fordert das kosovarische Gesundheitsministerium auf, die Untersuchung derartiger Verbrechen voranzutreiben und die Probleme im Bereich der Zulassung und Qualität von Arzneimitteln schnellstmöglich zu lösen; fordert, dass das Gesundheitswesen umfassend reformiert wird, unter anderem mit der Einführung einer allgemeinen Krankenversicherung, damit ein allgemeiner Zugang zur Gesundheitsversorgung sichergestellt werden kann; betont, dass das öffentliche Gesundheitswesen ausreichend finanziert werden muss;

41.  fordert die Kommission auf, eine regionale Strategie auszuarbeiten, mit der die langanhaltende Jugendarbeitslosigkeit und die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte eingedämmt werden kann, etwa indem das Missverhältnis zwischen den durch das Bildungssystem vermittelten Kompetenzen und den auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen behoben, die Qualität des Unterrichts verbessert und für eine ausreichende Finanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen und Berufsbildungssysteme sowie für geeignete Kinderbetreuungs- und Vorschuleinrichtungen gesorgt wird; bedauert, dass bei der Verbesserung der Qualität im Bereich der Bildung kaum Fortschritte erzielt wurden; fordert die einschlägigen Akteure auf, Angehörige von Minderheiten an der Konzeption und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen zu beteiligen;

42.  fordert das Kosovo nachdrücklich auf, das Potential, das die EU-Programme bieten, in vollem Umfang auszuschöpfen; begrüßt, dass die Vereinbarung über die Teilnahme des Kosovo an den Programmen Erasmus+ und Kreatives Europa unterzeichnet wurde; fordert die kosovarischen Behörden und die Kommission auf, kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, damit sich im Kosovo eine funktionierende Wirtschaft entwickeln kann; unterstützt den Vorschlag, die Roaming-Gebühren in den Ländern des westlichen Balkans zu senken;

43.  verweist auf die äußerst schlechte Luftqualität in Priština und anderen Städten, die von starker Umweltverschmutzung betroffen sind; fordert, dass wirksame Systeme zur Überwachung der Luft- und Wasserqualität eingerichtet werden, dass die Wasseraufbereitungsanlagen verbessert werden und dass verlässliche und unmittelbar zugängliche Echtzeitdaten über die Umweltverschmutzung erhoben werden; ist besorgt angesichts der Misswirtschaft in der Abfallwirtschaft, der nicht nachhaltigen Deponierung von Abfällen und den weitverbreiteten illegalen Abladepraktiken; fordert die Behörden auf, Zielvorgaben für die Trennung und das Recycling von Abfällen auszugeben, damit die Anlagen zur Sammlung, Entsorgung und zum Recycling von Abfällen verbessert und die Verursacher der Verschmutzung zur Verantwortung gezogen werden können; fordert die Vereinten Nationen auf, den Opfern von Bleivergiftungen in einigen Flüchtlingslagern, die im Kosovo errichtet wurden, rasch die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, auch durch den erwarteten Treuhandfonds;

44.  weist darauf hin, dass die meisten energiepolitischen Empfehlungen aus dem letztjährigen Bericht nicht umgesetzt wurden; betont, dass eine Abkehr von der nicht nachhaltigen Energieerzeugung mit Braunkohle vonnöten ist, dass das Kraftwerk Kosovo A dringend stillgelegt werden muss und dass zusätzliche Kapazitäten für die nachhaltige Erzeugung und Einfuhr sichergestellt werden müssen; stellt fest, dass beim dritten Energiepaket teilweise Fortschritte erzielt wurden, und betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die kosovarische Energieregulierungsbehörde unabhängig agieren kann; fordert, dass die Anstrengungen in den Bereichen Energieeffizienz und Energieeinsparung – insbesondere im Bauwesen – intensiviert werden; stellt fest, dass der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes zwar in erster Lesung angenommen wurde, die Energieeffizienz allerdings beeinträchtigt wird, da bei der Umsetzung des Energieabkommens zwischen dem Kosovo und Serbien kaum Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die Behörden auf, den Energieeffizienzfonds einzurichten;

45.  betont, dass die geplanten Wasserkraftwerke den EU-Umweltnormen entsprechen müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass der Umweltminister beschlossen hat, Genehmigungen für Wasserkraftprojekte zu prüfen und auszusetzen;

46.  bedauert, dass bei der Ausschöpfung des Potentials von Energie aus erneuerbaren Quellen kaum Fortschritte zu verzeichnen sind; fordert die Behörden auf, den Aktionsplan für eine Energiestrategie 2017–2026 anzunehmen, damit das verbindliche Ziel, wonach bis 2020 25 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss, erreicht wird; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Unterstützung in diesem Bereich aufzustocken;

47.  fordert die kosovarischen Behörden nachdrücklich auf, glaubwürdige und nachhaltige Strategien in den Bereichen öffentliches Verkehrswesen und Mobilität anzunehmen, damit die seit langem bestehenden Infrastrukturmängel behoben werden können;

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst sowie der Regierung und dem Parlament des Kosovo zu übermitteln.

(1) ABl. L 146 vom 11.6.2018, S. 5.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen