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Verfahren : 2018/2090(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0400/2018

Eingereichte Texte :

A8-0400/2018

Aussprachen :

PV 10/12/2018 - 19
CRE 10/12/2018 - 19

Abstimmungen :

PV 11/12/2018 - 5.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0485

Angenommene Texte
PDF 159kWORD 64k
Dienstag, 11. Dezember 2018 - Straßburg
Bildung im digitalen Zeitalter: Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik
P8_TA(2018)0485A8-0400/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2018 zu dem Thema „Bildung im digitalen Zeitalter: Herausforderungen, Chancen und Erkenntnisse für die Gestaltung der EU-Politik“ (2018/2090(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14,

–  unter Hinweis auf Artikel 2 des Protokolls zum Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über das Recht auf Bildung;

–  unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2018 zur Modernisierung des Bildungswesens in der EU(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. September 2017 zu einer neuen europäischen Agenda für Kompetenzen(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zum Thema „Neue Technologien und frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien“(7),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen(8),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2018 zum Thema „Eine Vision für einen europäischen Bildungsraum entwickeln“,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen(9),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 mit dem Titel „Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene“(10),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 27. Mai 2015 zu der Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(11),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 28. November 2011 zu einer erneuerten Agenda für die Erwachsenenbildung(12),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Januar 2018 zum Aktionsplan für digitale Bildung (COM(2018)0022),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2017 mit dem Titel „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (COM(2017)0248),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Mai 2012 mit dem Titel „Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder“ (COM(2012)0196),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2016 mit dem Titel „Verbesserung und Modernisierung der Bildung“ (COM(2016)0941),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. November 2017 mit dem Titel „Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung“(13),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung vom 9. März 2018 mit dem Titel: „Skill needs anticipation: systems and approaches. Analysis of stakeholder survey on skill needs assessment and anticipation“ (Prognose des Qualifikationsbedarfs: Systeme und Ansätze. Analyse der Umfrage unter den Interessenträgern zur Bewertung und Prognose des Qualifikationsbedarfs),

–  unter Hinweis auf den Politikbericht der Kommission von 2017 mit dem Titel: „DigComp 2.1: Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger mit acht Kompetenzstufen und Anwendungsbeispielen“,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8‑0400/2018),

A.  in der Erwägung, dass wegen der sich zunehmend schnell entwickelnden Technologie die digitale Gesellschaft und Wirtschaft nunmehr eine Realität sind, was bedeutet, dass digitale Kompetenzen für die erfolgreiche berufliche Verwirklichung und die persönliche Entwicklung aller Bürger unverzichtbar sind;

B.  in der Erwägung, dass digitale Kompetenzen eine Schlüsselkompetenz für lebenslanges Lernen gemäß dem Referenzrahmen in der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 sind;

C.  in der Erwägung, dass die Voraussetzungen für die innovative Kapazität von Technologie unter anderem kritisches Denken und das Niveau der digitalen und kreativen Kompetenzen der Bevölkerung sowie die Qualität und die Abdeckung der Internetanbindung sind;

D.  in der Erwägung, dass Grundkenntnisse digitaler Technologien für die Erfüllung wesentlicher administrativer und tagtäglicher Aufgaben von entscheidender Bedeutung sind;

E.  in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge etwa die Hälfte der derzeitigen Arbeitsplätze weltweit – und 30 % in der Europäischen Union – in den nächsten 25 Jahren verschwinden werden(14) und dass es neue Berufe, die umfassende digitale Kompetenzen erfordern, geben wird;

F.  in der Erwägung, dass digitale Kompetenzen weit über die Erfordernisse des Arbeitsmarktes hinausgehen, heutige und zukünftige Teilhabemöglichkeiten verbessern können, den Informations- und Kulturaustausch erleichtern und mehr politische Mitbestimmung ermöglichen;

G.  in der Erwägung, dass das Internet unbedingt als Gemeingut zurückgewonnen und die aktive Online-Bürgerschaft gefördert werden muss;

H.  in der Erwägung, dass der technologische Wandel in allen Wirtschaftsbranchen bedeutet, dass digitale Hilfsmittel häufig benutzt werden – sogar in traditionell nicht technischen Berufen –, und dass geschätzt wird, dass in naher oder unmittelbarer Zukunft 90 % der Arbeitsplätze digitale Kompetenzen erfordern werden;

I.  in der Erwägung, dass es derzeit 44 % der EU-Bevölkerung im Alter zwischen 16 und 74 Jahren an digitalen Grundkenntnisse fehlt und 19 % über überhaupt keine digitalen Kompetenzen verfügen, wobei es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt, und dass dies eine Situation ist, die die Gefahr der Schaffung einer neuen gesellschaftlichen Spaltung birgt;

J.  in der Erwägung, dass die Bedeutung digitaler Kompetenzen, die Kompetenzlücke, die besonders zwischen Männern und Frauen, zwischen den Generationen und zwischen unterschiedlichen sozialen Gruppen besteht, und die Ungleichheiten bei digitalen Kompetenzen in den einzelnen Mitgliedstaaten eine gemeinsame politische Reaktion erfordern;

K.  in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass Bildungseinrichtungen die Schüler und Studenten darauf vorbereiten, die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, die durch die rasche technologische Entwicklung verursacht werden, indem sie sie mit geeigneten Kompetenzen ausstatten, damit sie sich an die Herausforderungen der digitalen Welt anpassen können;

L.  in der Erwägung, dass der Zugang zum und die Nutzung von Internet und technologischen und digitalen Geräten das soziale Verhalten und die sozialen Beziehungen, besonders in den jüngeren Schichten der Gesellschaft, verändert haben;

M.  in der Erwägung, dass das Ziel sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in der EU bis 2025 über einen Internetzugang mit einer Down- und Uploadgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde verfügen, noch nicht erreicht ist;

N.  in der Erwägung, dass die übermäßige Nutzung von technologischen und digitalen Geräten wie Computer und Tablets zu Problemen in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlbefinden, einschließlich Schlafmangel, Bewegungsmangel und Abhängigkeit, führen;

O.  in der Erwägung, dass bei digitalen Lernstrategien auch der Erforschung der abträglichen Auswirkungen Rechnung getragen werden muss, die eine frühe Nutzung von Digitaltechnologien auf die Entwicklung des Gehirns von kleinen Kindern haben kann;

P.  in der Erwägung, dass digitale Technologien ein Bestandteil eines Ansatzes sein sollten, bei dem der Lernende im Mittelpunkt steht und der altersgerecht ist, und dass sie neuartige und innovative Ansätze zu Unterricht und Lernen bieten können; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den persönlichen Kontakt zwischen Schülern und Lehrkräften aufrechtzuerhalten und vorrangig für das Wohlergehen und die vorteilhafte Entwicklung von Kindern und Erwachsenen Lernenden zu sorgen;

Q.  in der Erwägung, dass Technologien besser eingesetzt werden sollten, um neue pädagogische Konzepte zu unterstützen, bei denen der Schwerpunkt auf den Lernenden als aktiven Teilnehmern mit Hilfsmitteln für forschend-entdeckendes Lernen und das Miteinander-Arbeiten fördernden Arbeitsräumen liegt;

R.  in der Erwägung, dass eine Grundausbildung in Cyberhygiene, Cybersicherheit und Medienkompetenz altersgerecht und an den Entwicklungsstand angepasst sein muss, um Kindern dabei behilflich zu sein, kritische Lernende, aktive Bürger, Internetnutzer und Mitgestalter einer demokratischen digitalen Gesellschaft zu werden, sachkundige Entscheidungen zu treffen und sich der Risiken, die mit dem Internet verbunden sind, wie z. B. Desinformation im Internet, Mobbing und Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, bewusst zu sein und sie zu bewältigen; in der Erwägung, dass das Thema Cybersicherheit in die Lehrpläne der Hochschulen und Berufsschulen aufgenommen werden sollte;

S.  in der Erwägung, dass innovatives digitales Lernen spannend und interaktiv sein und so Unterrichtsmethoden vom Typ „Vortrag halten“ ergänzen kann, da Plattformen für die Zusammenarbeit und die Schaffung von Wissen geboten werden;

T.  in der Erwägung, dass wir eine zunehmende kommerzielle Nutzung der Bildung durch große digitale Unternehmen beobachten, die versuchen, die Lehrmethoden durch die Einführung von Geräten, Software sowie Lehr- und Lernmaterialien oder die Schulung von Lehrkräften zu beeinflussen;

U.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten effektive Strategien für den Aufbau der Kompetenzen von Lehrkräften brauchen, um die Verheißungen der Technologie besser nutzen zu können, und dass die Politikgestalter zum Aufbau von Unterstützung für diese Agenda mehr tun müssen;

V.  in der Erwägung, dass öffentliche Bibliotheken einen Beitrag zu den gemeinsamen Bemühungen leisten, die Bürger mit digitalen Kompetenzen vertraut zu machen, indem sie in einem sozialen und förderlichen Umfeld jedermann offenstehende Dienstleistungen im Bereich der digitalen Unterstützung anbieten;

W.  in der Erwägung, dass bei Erwachsenen, die keinen Arbeitsplatz oder die Arbeitsplätze haben, die keine digitalen Kompetenzen erfordern, die Tendenz besteht, dass sie rasch hinter ihre digital geschulten Kollegen zurückfallen, wodurch ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verstärkt werden;

X.  in der Erwägung, dass die fortschreitende Digitalisierung der Arbeit zum Verschwinden zahlloser Berufe und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen wird; in der Erwägung, dass mit den neuen Berufen, die im Zuge der Digitalisierung entstehen werden, ein Teil der verlorenen Arbeitsplätze kompensiert werden kann;

Y.  in der Erwägung, dass die Digitaltechnologien den Zugang zu Wissen und Bildung erleichtern können und dass es ihre Nutzung allen Bildungseinrichtungen auf den verschiedenen Ebenen ermöglicht, leicht zugänglich und inklusiv zu sein;

Z.  in der Erwägung, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen wohl am stärksten unter dem digitalen Wandel leiden werden, wenn keine geeigneten und gezielten Maßnahmen ergriffen werden;

AA.  in der Erwägung, dass lediglich 20 % der wissenschaftlichen Fachkräfte, nur 27 % der Absolventen in den Ingenieurwissenschaften(15) und nur 20 % der Absolventen in den Computerwissenschaften(16) Frauen sind; in der Erwägung, dass in der Digitalbranche 3,1 Mal mehr Männer als Frauen beschäftigt sind; in der Erwägung, dass nur 19 % der Arbeitnehmer in der IKT-Branche – gegenüber 45 % in anderen Branchen – eine Chefin haben;

AB.  in der Erwägung, dass die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens in der Regel bereits hoch qualifizierten Arbeitnehmern weitaus leichter verfügbar sind(17);

AC.  in der Erwägung, dass eine laufende Überwachung und Bewertung der digitalen Kompetenzen sowohl in Organisationen als auch unter Einzelpersonen eine Voraussetzung für ein wirksames politisches Handeln sind;

AD.  in der Erwägung, dass die Beherrschung grundlegender horizontaler Kompetenzen, wie etwa mathematische Fähigkeiten, kritisches Denken und Kompetenzen in sozialer Kommunikation, eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass digitale Fertigkeiten und Kompetenzen erworben werden können;

1.  betont, dass der Erwerb digitaler Kompetenzen einen kohärenten Ansatz zu lebenslangem Lernen, dessen Angelpunkt die formale, nicht-formale und informelle Bildung ist, sowie eine politische Reaktion und zielgerichtete Interventionen erfordert, die den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen und Lernenden entsprechen;

2.  unterstreicht das Potenzial der Digitaltechnologie für die Förderung des Wandels hin zu stärker auf den Lernenden zugeschnittene Pädagogikkonzepte, wenn sie vorausschauend und sinnvoll in den Lernprozess eingebettet wird; ist der Ansicht, dass Lernende zu innovativen und von der Basis ausgehenden Methoden des Wissenserwerbs hingeführt werden müssen, damit tatsächlich ein Wandel im Bildungswesen erfolgt;

3.  betont, dass eine Umgestaltung der Bildungs- und Ausbildungssysteme auf allen Ebenen notwendig ist, um die Chancen, die die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Medien bieten, umfassend zu nutzen und um die Fertigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln, die erforderlich sind, um den Bedarf der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts der Zukunft zu decken; betont erneut, dass eine solche Umgestaltung weiterhin das Recht auf Selbstverwirklichung gewährleisten, ein Gleichgewicht zwischen den relevanten digitalen Kompetenzen und Lebenskompetenzen herstellen und die Widerstandskraft, das kritische Denken und das Innovationspotenzial des Einzelnen unterstützen muss;

4.  vertritt die Auffassung, dass Bildungseinrichtungen die umfassende Bildung ihrer Schüler und die damit verbundene Kultivierung und Entwicklung eines kritischen und ganzheitlichen Denkens nicht vernachlässigen dürfen, mit dem es ihnen ermöglicht wird, sich als aktive Bürger zu behaupten; nimmt zur Kenntnis, dass kritisches Denken nicht nur durch die Vermittlung digitaler Kompetenzen gestärkt werden kann, sondern auch eine umfassende Bildung erfordert;

5.  hebt hervor, dass die grundlegenden und weiterführenden digitalen Kompetenzen von Lernenden zwar unbedingt ausgebaut werden müssen, aber auch die Vermittlung klassischer und humanistischer Kenntnisse nicht außer Acht gelassen werden sollte;

6.  erinnert daran, dass die notwendige Anpassung der Bildungseinrichtungen an neue Technologien und innovative pädagogische Ansätze niemals als Selbstzweck, sondern als Instrument zur Verbesserung der Qualität und Einbeziehung der Bildung im Einklang mit dem Aktionsplan der Kommission vom Januar 2018 für digitale Bildung betrachtet werden sollte;

7.  betont, dass es zwar die Notwendigkeit von mehr digitalen Kompetenzen anerkennt, die Auswirkungen digitaler Technologien auf die Bildung derzeit aber nur schwer bewertet werden können, was bedeutet, dass es entscheidend ist, die neurologische Erforschung der Auswirkungen digitaler Technologien auf die Entwicklung des Gehirns zu berücksichtigen; fordert Investitionen in die neutrale und interdisziplinäre Forschung zu den unterschiedlichen Auswirkungen digitaler Technologien auf die Bildung, indem Bildungswissenschaften, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Neurowissenschaft und Computerwissenschaft miteinander verknüpft werden, um ein möglichst tiefes Verständnis darüber zu erlangen, wie der Verstand von Kindern und Erwachsenen auf das digitale Umfeld reagiert, wie die Vorteile der Nutzung digitaler Technologien in der Bildung maximiert und ihre Risiken minimiert werden; betont, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Tools gefördert werden muss, durch den die physiologische, neurosensorische und verhaltensbezogene Entwicklung von Lernenden insbesondere im Kindesalter geschützt wird und bei dem ein ausgewogenes Verhältnis bei der täglichen Nutzung von technologischen und digitalen Geräten sowohl in Bildungseinrichtungen als auch im privaten Leben hergestellt wird;

8.  bedauert in Anbetracht der Tatsache, dass Online-Anwendungen, mobile Anwendungen und neue Technologien, wie etwa das Internet der Dinge, immer öfter genutzt werden, dass sich Bürger und insbesondere Minderjährige der mit dem Internet und IKT-Instrumenten verbundenen Risiken – etwa Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, allgegenwärtige Überwachung der Endnutzer und Cyberverbrechen – häufig nicht bewusst sind; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, Datenschutz und grundlegender Cyberhygiene in den Lehrplänen von Schulen den ihnen gebührenden Stellenwert zukommen zu lassen;

9.  fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Bildungseinrichtungen auf, die Online-Sicherheit von Kindern zu verbessern und Probleme wie Cybermobbing, die Darstellung gefährdender und verstörender Inhalte und andere Bedrohungen der Cybersicherheit dadurch anzugehen, dass sie Präventionsprogramme und Sensibilisierungskampagnen konzipieren und umsetzen; hält die Mitgliedstaaten dazu an, die Kampagne „#SafeInternet4EU“ stärker zu fördern;

10.  betont, dass digitale Instrumente an die Bedürfnisse der Schüler angepasst werden müssen, um bessere Lernerfahrungen und -ergebnisse zu erzielen, und dass dies eine Möglichkeit für die Schüler ist, aktive Bürger und nicht nur passive Konsumenten von Technologien zu werden;

11.  bedauert, dass die Wirkung der digitalen Technologien gerade in der Bildung trotz des Potenzials der Digitalisierung für die Stärkung und Förderung anderer und personalisierter Unterrichtsmethoden immer noch beschränkt ist; äußert insbesondere seine Befürchtung, dass Investitionen in IKT in Schulen und Ausbildungszentren noch nicht zu der Umgestaltung pädagogischer Praktiken geführt haben, die man sich erhofft hatte; erinnert daran, dass Schulen und andere Lernumgebungen alle Studierenden und Lernenden unterstützen und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen müssen, indem sie geeignete und wirksame Maßnahmen entwickeln, um digitale Kompetenzen insbesondere unter Studierenden mit Behinderungen, Minderheitengruppen, Migrantengemeinschaften, Schulabbrechern, Langzeitarbeitslosen und älteren Menschen zu fördern; ist der Auffassung, dass diese Unterstützung durch den Einsatz neuer digitaler Technologien erleichtert werden kann;

12.  nimmt die zunehmende Kluft zwischen Männern und Frauen bei der Beschäftigung in der Digitalbranche hinsichtlich Bildung, Karrierechancen und Unternehmertum zur Kenntnis; hebt hervor, dass bei der Förderung von Berufslaufbahnen in der IKT- und Digital-Branche unbedingt für einen gleichstellungsorientierten Ansatz gesorgt werden muss und dass mehr Studentinnen und Frauen dabei unterstützt werden sollten, eine Karriere in der Digitalbranche anzustreben; hebt hervor, wie wichtig es ist, die digitale Kompetenz und die Beteiligung von Frauen und Mädchen bei der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bereich IKT zu fördern; legt den Mitgliedstaaten nahe, eine dem Alter angemessene IKT-Ausbildung in der frühkindlichen Bildung einzuführen und den Fokus dabei besonders auf Maßnahmen zu legen, mit denen das digitale Geschlechtergefälle überwunden werden kann, und Mädchen alternative Wege für den Zugang zu MINT-Fächern zu bieten, da Geschlechterstereotype, mit denen diese Fächer behaftet sind, und das Fehlen von Vorbildern ein Hindernis für den Zugang von Mädchen sein können. ist der Auffassung, dass eine präzise Strategie für Frauen in der digitalen Welt zusammen mit dem anstehenden Aktionsplan der Kommission zur Überbrückung der geschlechtsspezifischen Kluft in der Technik dazu beitragen kann, dass den Bemühungen in diesem Bereich neue Dynamik verliehen wird;

13.  betont, dass die mangelhafte digitale Ausstattung und Vernetzung der Schulen in allen Mitgliedstaaten negative Auswirkungen auf die Unterrichtung von Schülern in digitalen Kompetenzen und die Verfügbarkeit digitaler Lehrmittel hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, umfangreiche öffentliche Investitionen zu tätigen, um allen Schulen ein Breitbandnetz hoher Kapazität zur Verfügung zu stellen, und die bestehenden EU-Programme zu diesem Zweck zu nutzen, insbesondere die Fazilität „Connecting Europe“, durch die die physische Infrastruktur von Breitbandnetzen hoher Kapazität und das Gutscheinsystem („voucher scheme“) WiFi4EU unterstützt werden können; betont, dass der Schwerpunkt der Maßnahmen und Finanzmittel für die Vernetzung insbesondere auf ländlichen und benachteiligten Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage und Bergregionen liegen sollte;

14.  weist darauf hin, dass Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen Unterstützung durch die Union und die Mitgliedstaaten sowie eine enge Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern, der Industrie, lokalen und regionalen Behörden und der Zivilgesellschaft benötigen, um ihren IKT- und Medienunterricht im Einklang mit ihrem jeweiligen pädagogischen Konzept auszubauen und den schwierigen Übergang zu einem stärker digitalisierten Lernumfeld zu schaffen; betont in diesem Zusammenhang, dass es eines ganzheitlichen und interdisziplinären Schulkonzepts für den digitalen Wandel im Bildungswesen bedarf;

15.  betont, dass Lehrkräfte und Ausbilder im Mittelpunkt der digitalen Umgestaltung stehen sollten und deshalb selbst einer angemessenen Anfangsvorbereitung und kontinuierlichen Schulung bedürfen, die Module zu altersgerechten und an den Entwicklungsstand angepassten Unterrichtsmethoden umfassen muss; betont ausdrücklich, dass diese Schulung Zeit braucht und nicht eine zusätzliche Aufgabe sein sollte, die zu ihren täglichen Tätigkeiten hinzukommt; betont, dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen sogar noch mehr als die Vermittlung anderer Grundkenntnisse, wie etwa Rechnen und Schreiben, erfordert, dass die Lehrkräfte ihre Kenntnisse und Kompetenzen kontinuierlich aktualisieren; vertritt deshalb die Ansicht, dass Lehrkräfte auf ihren Bedarf zugeschnittene, geeignete, flexible und hochwertige Weiterbildungsangebote benötigen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Rückgriff auf europäische Online-Plattformen, um die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung auszuweiten und den Austausch über bewährte Verfahren zu fördern;

16.  weist darauf hin, dass diejenigen, denen Aufgaben im Bildungsbereich übertragen wurden, aufgrund der zunehmenden Nutzung digitaler Anwendungen bei der Schularbeit eine größere Verantwortung tragen; ist der Auffassung, dass sie ebenfalls in den Lernprozess und in die Nutzung der Technologien einbezogen werden sollten, da es ohne die erforderlichen digitalen Kompetenzen schwieriger sein wird, dass ihre Schulkinder in den Lernprozess einbezogen werden können, was zu einer stärkeren sozialen Ausgrenzung führen kann;

17.  unterstützt und fördert die Umsetzung von Maßnahmen zur Digitalisierung administrativer Prozesse in Schulen, damit der Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen weiter gesenkt wird;

18.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, regionale und lokale Initiativen zu fördern und zu finanzieren, die hochwertige Unterrichtspraktiken unterstützen, die auf die Stärkung von Innovation abzielen;

19.  betont den hohen Stellenwert der Autonomie der Schulen für die Verwirklichung von Innovation im Bildungswesen;

20.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Leitlinien für eine rechtmäßige Anwendung der Ausnahmen vom Urheberrecht im Bildungsbereich und den direkten Zugang zu Lizenzen für öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen der formalen und informellen Bildung zur Verfügung zu stellen; ist der Meinung, dass Lehrkräfte sowie Lernende Sicherheit brauchen, wenn sie digital zugängliche Ressourcen nutzen und Kompetenzen vermitteln und erlernen; empfiehlt insofern, dass die Kommission Bildungseinrichtungen, Lehrkräften und Studierenden hierfür Leitlinien zur Verfügung stellt;

21.  weist darauf hin, dass der Mangel an digitalen Hilfsmitteln für mobile Studierende die Qualität der Bildungserfahrung in Europa beeinträchtigen kann; empfiehlt der Kommission, ihre Initiativen für einen Europäischen Studierendenausweis und für den papierlosen Erasmus-Antrag („Erasmus without Paper“) im Hinblick auf ihre Einführung in der nächsten Mehrjahresprogrammplanung fortzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der Union verantwortungsbewusst und effektiv zu nutzen und die Finanzierungsmöglichkeiten bei einer größeren Palette von öffentlichen und Bildungseinrichtungen bekannter zu machen, um den Zugang zu digitalen Lerninhalten, Hilfsmitteln und Lösungen eine Realität für alle werden zu lassen;

22.  weist darauf hin, dass die Regierungen im Einklang mit dem für digitale Kompetenzen erforderlichen Ansatz des lebenslangen Lernens und in Zusammenarbeit mit Interessenträgern, wie etwa Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft, sowohl in formalen als auch nichtformalen Bereichen für einen nachhaltigen digitalen Wandel Sorge tragen sollten, bei dem niemand zurückgelassen wird;

23.  hebt hervor, dass Inklusivität und Innovation die Leitgrundsätze der allgemeinen und beruflichen Bildung im digitalen Zeitalter sein sollten; ist der Auffassung, dass digitale Technologien bestehende Ungleichheiten nicht noch verstärken sollten, sondern stattdessen genutzt werden sollten, um die digitale Kluft zwischen Studierenden mit unterschiedlichem sozioökonomischen Hintergrund und aus verschiedenen Regionen der EU zu überbrücken; betont, dass bei einem auf Inklusion ausgerichteten Ansatz das volle Potenzial der durch die neuen digitalen Technologien gebotenen Ressourcen ausgeschöpft werden muss, einschließlich personalisierter Bildung und Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, und dass er dann den Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung für Menschen aus benachteiligten Gruppen und diejenigen, die weniger Möglichkeiten haben, ermöglichen und die Integration von Migranten und Flüchtlingen unterstützen kann;

24.  betont, dass die Förderung des digitalen Zugangs im Bildungswesen nicht unbedingt den gleichen Zugang zu Lernmöglichkeiten bedeutet und dass der Erwerb digitaler Kompetenzen trotz des zunehmenden Zugangs zu Technologien nach wie vor ein Hindernis darstellt und die digitale Kluft besteht; stellt fest, dass aus den Daten von Eurostat hervorgeht, dass sich die digitale Kluft nicht schließt und dass 44 % der Menschen in der Europäischen Union keine grundlegenden digitalen Kompetenzen besitzen(18);

25.  weist darauf hin, dass die komplexen digitalen Kompetenzen, die für eine effektive Nutzung von IKT erforderlich sind, vom Erwerb der Grundfertigkeiten abhängen und dass nicht alle die gleichen Voraussetzungen mitbringen, wobei grundlegende Defizite bestehen bleiben und insbesondere benachteiligte Gruppen und eine große Zahl von Erwachsenen betroffen sind; weist ferner darauf hin, dass gebildete Menschen dreimal häufiger das Internet benutzen, um neue Kompetenzen zu erwerben und neue Möglichkeiten zu schaffen, als Menschen mit einem niedrigeren Bildungsniveau(19) und dass wir Gefahr laufen, dass die Technologie zu einem Bildungsinstrument für Privilegierte und nicht zur einer Möglichkeit für alle wird;

26.  betont, dass die institutionellen und pädagogischen Verfahren von Schulen sowie in anderen Lernumgebungen, insbesondere informellen Lernumfeldern, geändert werden müssen, um sie gerechter zu gestalten, indem sie für alle Menschen, vor allem für diejenigen, die zu von Ausgrenzung bedrohten Bevölkerungsgruppen wie Arbeitslose, Migranten, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen gehören, erheblich diversifizierte und tiefgehende Strukturen zur Unterstützung bereitstellen;

27.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Programme für digitale Kompetenzen in den europäischen Minderheiten- und Regionalsprachen zu konzipieren und Ausbildungsangebote und Instrumente im Bereich Sprachtechnologie in die Lehrpläne ihrer Schulen, Hochschulen und Berufsfachschulen aufzunehmen; hebt erneut hervor, dass Kompetenzen auch künftig ein entscheidender Faktor und eine unerlässliche Grundvoraussetzung für Fortschritte bei der digitalen Inklusion von Gemeinschaften sein werden;

28.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten die Unterstützung leisten sollten, die Bildungseinrichtungen benötigen, damit sie die Digitalisierung von Sprachen in der EU voranbringen können; empfiehlt den Schulen in der gesamten EU, auf Digitaltechnologien zurückzugreifen, um auf diese Weise den grenzübergreifenden Bildungsaustausch im Wege von Videokonferenzen und virtuellen Klassenzimmern auszuweiten; betont, dass Schulen in der gesamten EU Nutzen aus dem grenzübergreifenden Zugang zu digitalen Inhalten ziehen dürften;

29.  hebt die wichtige Rolle von Bibliotheken – wenn es gilt, Bürgern digitale Dienstleistungen anzubieten – und der Gewährleistung der Verfügbarkeit von Online-Lernangeboten und Onlinediensten in einer vertrauensvollen und jedermann offenstehenden Umgebung hervor; empfiehlt deshalb, diese Bemühungen im Wege sich ergänzender europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Regelungen mit angemessenen Finanzmitteln auszustatten und die wesentliche Rolle von Bibliotheken bei der Heranbildung von Medienkompetenz stärker anzuerkennen;

30.  fordert eine Verlagerung hin zu mehr informellem Lernen und Möglichkeiten der Ausbildung am Arbeitsplatz und besteht darauf, dass hochwertige, integrative und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattete Bildungs- und Ausbildungssysteme notwendig sind; ist der Ansicht, dass Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten unverzichtbar sind und dass die entsprechenden Komponenten der digitalen Kompetenzen durchgehend in Programme der Ausbildung am Arbeitsplatz und spezielle Schulungslösungen für Menschen, die in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, aufgenommen werden müssen; betont, wie wichtig es ist, die Verbindungen zwischen Bildung und Beschäftigung und die Rolle einer lebenslangen Berufsberatung und Berufsorientierung bei der Unterstützung des Zugangs zu geeigneten, flexiblen und hochwertigen Weiterbildungsangeboten und beruflichen Laufbahnen zu stärken;

31.  hebt hervor, dass Praktika in der Digitalbranche Studierenden und jungen Erwachsenen dabei helfen können, am Arbeitsplatz praxistaugliche digitale Kompetenzen zu erwerben; begrüßt in diesem Zusammenhang das neue Pilotprojekt für die Einführung von Praktika zur Förderung digitaler Kompetenzen im Rahmen von Erasmus+ und Horizont 2020; fordert, dass die Programme im neuen mehrjährigen Finanzplan (MFR) diesbezüglich neue Impulse setzen;

32.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Erwachsenen mit begrenzten digitalen Kompetenzen in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinschaften vor Ort sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen den Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu eröffnen, die ihnen die Möglichkeit bieten, ein Mindestmaß an digitalen Kompetenzen zu erwerben;

33.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Unternehmen, lokalen und regionalen Gemeinschaften, Bildungs- und Ausbildungszentren und Interessenträgern der Zivilgesellschaft bestehende Kompetenzlücken zu ermitteln, die digitalen und Internet-Kompetenzen zu erweitern, die Medienkompetenz insbesondere von Minderjährigen zu stärken und ein hohes Niveau bei der digitalen Vernetzung und Inklusion zu erreichen;

34.  begrüßt, dass sich Unternehmen an der Gründung und Finanzierung von Schulen beteiligen;

35.  begrüßt die Einrichtung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten und öffentlichen und privaten Partnern im Rahmen der Leitaktion 2 des Programms Erasmus+ zur Schaffung von Exzellenzzentren im Bereich der IKT und zur Förderung der Weiterentwicklung von Technologie-Start-ups;

36.  erinnert daran, dass Fortschritte nur möglich sind, wenn die digitalen Kompetenzen ordnungsgemäß bewertet und überwacht werden; begrüßt, dass auf EU-Ebene Instrumente für Organisationen (z. B. der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen und der Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen) und für Einzelpersonen (z. B. SELFIE) entwickelt werden; besteht allerdings darauf, dass wirksame Methoden zur Bewertung digitaler Kompetenzen dynamisch und flexibel sein müssen, ständig aktualisiert werden müssen und auf den Bedarf des Lerners zugeschnitten sein müssen und dass erreicht werden muss, dass man sich in der gesamten Union auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sehr viel stärker ihrer bedient;

37.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der Kommission darauf hinzuarbeiten, dass das SELFIE-Tool zur Selbsteinschätzung in den Regional- und Minderheitensprachen der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird;

38.  begrüßt, dass der Schwerpunkt der EU-Politik stärker auf digitale Kompetenzen und Bildung gelegt wird, was sich insbesondere an dem Aktionsplan für digitale Bildung zeigt, der auf einigen erfolgreichen kleineren politischen Initiativen aufbaut, wie etwa der „EU Code Week“ (Programmierwoche), der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze und dem Aufruf von Sofia zu Maßnahmen zugunsten digitaler Kompetenzen und digitaler Bildung; ist der Ansicht, dass die Unterweisung in Programmierung Teil eines breiter angelegten Bildungsansatzes zu Informationstechnologie und kritischem und digitalem Denken sein sollte;

39.  stellt allerdings fest, dass die Initiativen der Union oft von verschiedenen Generaldirektionen in der Kommission ausgehen, was einen koordinierten Ansatz zur Politik im Bereich digitaler Kompetenzen vereitelt;

40.  unterstützt die aufgestockten Finanzmittel, die für digitale Kompetenzen in der gesamten nächsten Generation von MFR-Programmen zur Verfügung stehen; betont nachdrücklich, dass die Kommission Synergien zwischen diesen Programmen, einschließlich Erasmus+, Horizont Europa, InvestEU und Digitales Europa, fördern muss, damit die Wirksamkeit der Finanzmittel für die Entwicklung hochwertiger digitaler Kompetenzen maximiert wird und dauerhafte Ergebnisse bei Lernenden aller Altersgruppen und aus allen gesellschaftlichen Schichten erzielt werden; betont, dass es außerdem erforderlich ist, Finanzmittel im Rahmen dieser Programme und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die Digitalisierung von Bibliotheken, Archiven und Museen zu reservieren, um ihre Nutzung in der Bildung und in der Kultur zu steigern und zu verbessern;

41.  hält es für geboten, dass die Union Fähigkeiten in Bereichen wie etwa künstlicher Intelligenz, Big Data, Softwaretechnik, Quanteninformatik und Webdesign entwickelt; begrüßt in diesem Zusammenhang die Komponente für digitale Kompetenzen des Programms „Digitales Europa“;

42.  fordert im Bereich der Internetbildung und der aktiven Onlinebürgerschaft stärkere Synergien zwischen den Mitgliedstaaten und der übrigen Welt, wobei hier die verschiedenen Mechanismen der EU für außenpolitische Maßnahmen und Programme, wie etwa Erasmus Mundus, zum Tragen kommen sollten;

43.  betont, dass Open Data und kollaborative digitale Werkzeuge und Methoden die Innovation in der Bildung und eine „offene Wissenschaft“ weiterentwickeln und damit einen Beitrag zum Gedeihen und dem unternehmerischen Geist der europäischen Wirtschaft leisten können; weist darüber hinaus darauf hin, dass die Erhebung von Daten zur Digitalisierung in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und zur Nutzung digitaler Technologien beim Lernen unverzichtbare Erkenntnisse für die Politikgestaltung liefert; empfiehlt deshalb, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Daten zu dem Grad an Vernetzung in Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und zu den Vorkehrungen für die Erteilung digital zertifizierter Qualifikationen und zur Validierung digital erworbener Fertigkeiten erheben, was ein Ziel des Aktionsplans für digitale Bildung ist;

44.  bedauert, dass keine übergeordnete Strategie für digitale Kompetenzen auf EU-Ebene entwickelt worden ist, wo doch die Auswirkungen der digitalen Umgestaltung auf den Binnenmarkt der EU unbestreitbar sind; meint, dass die Ungleichheiten unter den Mitgliedstaaten zeigen, dass eine solche Strategie notwendig ist;

45.  betont, dass Empfehlungen für ein Mindestniveau an digitalen Kompetenzen, die Studierende während ihres Studiums erwerben sollten, erarbeitet werden sollten; fordert deshalb, dass in allen Mitgliedstaaten ein spezifisches IKT-Modul eingeführt wird, beispielsweise auf der Grundlage des PISA-IKT-Moduls, und dass Lehrkräfte in seine Gestaltung und Umsetzung einbezogen werden; betont, dass das IKT-Modul so gestaltet werden sollte, dass sichergestellt ist, dass Ausbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten das gleiche Niveau an digitalen Kompetenzen nach einem Ansatz der laufenden Bewertung anstatt der Durchführung von Tests anstreben und dass auf etwaige Probleme rasch hingewiesen wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, Erfahrungen und bewährte Verfahren insbesondere auf dem Gebiet der Innovationen im Bildungsbereich auszutauschen;

46.  meint, dass der Aktionsplan für digitale Bildung als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer vollwertigen und auf dem Konzept des lebenslangen Lernens beruhenden EU-Strategie für digitale Bildung und Kompetenzen gesehen werden sollte, die einen besser abgestimmten Politikrahmen bieten und gleichzeitig an sich verändernde Umstände angepasst werden kann; fordert deshalb die Kommission auf, die elf Maßnahmen nach dem Plan einschließlich ihrer sozialen Inklusion kritisch zu bewerten, um die Halbzeitüberprüfung im Jahr 2020 vorzubereiten; erinnert daran, dass zu einer ordnungsgemäßen Überprüfung die Bereitschaft gehören sollte, den Schwerpunkt nur auf die Maßnahmen zu legen, die die besten Ergebnisse liefern, diejenigen auszumustern, die nicht zielführend sind, und neue Maßnahmen zu entwickeln, sofern dies erforderlich ist; betont, dass es derzeit in dem Plan bedrohliche Lücken gibt, soweit es darum geht, die digitalen Kompetenzen im Wege der Zusammenarbeit mit Anbietern von nichtformalen Bildungsmaßnahmen und bei der erwachsenen Bevölkerung, die schwer zu erreichen ist, auszubauen;

47.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 42.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0247.
(3) ABl. C 337 vom 20.9.2018, S. 135.
(4) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 44.
(5) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 182.
(6) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 76.
(7) ABl. C 443 vom 22.12.2017, S. 31.
(8) ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.
(9) ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 15.
(10) ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.
(11) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(12) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
(13) ABl. C 164 vom 8.5.2018, S. 24.
(14) http://eskills-scale.eu/fileadmin/eskills_scale/all_final_deliverables/scale_digitalisation_report.pdf
(15) Europäische Kommission, Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2017.
(16) Studie der Europäischen Kommission zu Frauen im digitalen Zeitalter, Luxemburg, 2018.
(17) Europäische Kommission, Gemeinsamer Beschäftigungsbericht, 2018.
(18) Eurostat, 2016.
(19) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 9. Oktober 2008 mit dem Titel „The use of ICT to support innovation and lifelong learning for all – A report on progress“ (Die Nutzung von IKT zur Unterstützung von Innovation und lebenslangem Lernen für alle – Ein Fortschrittsbericht) (SEC(2008)2629).

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen