Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2018 zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine (2017/2283(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 8 und Titel V, insbesondere Artikel 21, 22, 36 und 37, des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie den Fünften Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und auf die damit verbundene Assoziierungsagenda,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 14. November 2017 zum Bericht über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine (SWD(2017)0376),
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Reise des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 4. bis 6. April 2018 in die Ukraine,
– unter Hinweis auf die für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten erstellten Sachverständigenstudien, darunter die am 26. Oktober 2017 veröffentlichte Studie zu den Wahlreformen in drei Assoziierungsländern der östlichen Nachbarschaft (der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau) und zu deren Auswirkungen auf die politischen Entwicklungen in diesen Ländern, die im Juni 2018 veröffentlichte Studie über den institutionellen Aufbau für die Durchführungsabkommen in Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine und die im Juli 2018 veröffentlichte Vergleichsstudie mit dem Titel „Entwicklung eines institutionellen Rahmens für die Umsetzung der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine“,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung zur Ausarbeitung von Initiativberichten,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0369/2018),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 7. November 2018 zum Bericht über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine (SWD(2018)0462),
Allgemeines Umfeld der Reformen – Krieg, Sicherheitsgefahren und innerstaatliche Herausforderungen
A. in der Erwägung, dass die Ukraine zwar Fortschritte auf dem Weg zur europäischen Integration erzielt und in der ersten Legislaturperiode nach der Revolution der Würde große Erfolge verzeichnet hat, gleichzeitig aber weitere schwierige Aufgaben noch zu bewältigen sind und die öffentliche Unterstützung für Modernisierungs- und Reformvorhaben unter der Enttäuschung der Bevölkerung über die sich verschlechternden sozialen Lebensumstände, die ungewisse Zukunft, die Unzufriedenheit mit der Reformpolitik der Regierung, die ungebrochene Macht der Oligarchen und die anhaltend weit verbreitete Korruption in staatlichen Einrichtungen leidet; in der Erwägung, dass die Zustimmung der ukrainischen Bevölkerung hinsichtlich einer Annäherung an die EU unverändert hoch ist, ein großer Teil der Bevölkerung jedoch mit der Gesamtentwicklung des Landes unzufrieden ist;
B. in der Erwägung, dass mittlerweile fünf Millionen Ukrainer entweder als dauerhafte Auswanderer oder als Kurzzeit- und Saisonarbeiter im Ausland, darunter vor allem Russland und zunehmend auch Polen, arbeiten, und in der Erwägung, dass ihre Heimatüberweisungen einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität leisten;
C. in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die wichtigsten Errungenschaften in den Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine wie das Inkrafttreten der Regelung für visumfreies Reisen am 11. Juni 2017 und des Assoziierungsabkommens am 1. September 2017 zu begrüßen sind;
D. in der Erwägung, dass der Ukraine vor allem für die Reformen in den Bereichen Energie, Gesundheit, Renten, Bildung, öffentliche Verwaltung, Dezentralisierung, Vergabe öffentlicher Aufträge, Sicherheit und Verteidigung sowie im Bankwesen und für die Bewirkung der makroökonomischen Stabilisierung Anerkennung gebührt; in der Erwägung, dass diese Reformen mit drastischen Preissteigerungen, Kürzungen von Sozialleistungen und einer Verschlechterung des Zugangs zu den Sozialsystemen einhergingen; in der Erwägung, dass nach wie vor große Herausforderungen insbesondere in Bereichen wie Korruptionsbekämpfung, Privatisierung und Justizreform zu bewältigen sind; in der Erwägung, dass mit dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen, das zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine gehört und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, eine solide Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung und Modernisierung der Ukraine geboten wird; in der Erwägung, dass sich die ukrainische Wirtschaft in den vergangenen vier Jahren nicht nur stabilisiert, sondern auch Anzeichen einer Erholung gezeigt hat; in der Erwägung, dass die Ukraine seit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens im Jahr 2014 mehr proeuropäische Reformen als in allen früheren Jahren ihrer Unabhängigkeit durchgeführt hat;
E. in der Erwägung, dass die Vermächtnisse der Vergangenheit, d. h. Rechtsunsicherheit und eine Vielzahl von teilweise widersprüchlichen Gesetzen, Widerstand oligarchischer und anderer Interessengruppen, Korruption, Vetternwirtschaft, schwache öffentliche Einrichtungen und ein Mangel an klaren Verfahren und Koordinierungseinrichtungen bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens, die institutionellen Reformen in der Ukraine behindern; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der ukrainischen Reformagenda auf den bereichsübergreifenden Themen Dezentralisierung, Reform der öffentlichen Verwaltung, Deregulierung und Beseitigung der oligarchischen Strukturen liegen sollte;
F. in der Erwägung, dass die Stärkung der administrativen Kapazitäten staatlicher Stellen bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens/der vertieften und umfassenden Freihandelszone und bei der Gewährleistung der Wirksamkeit der Reformen entscheidend ist;
G. in der Erwägung, dass die Bemühungen, den lebendigen und dynamischen Charakter des Assoziierungsabkommens sowie die Art, den Inhalt und die Vorteile ähnlicher Reformen für die Bürger zu kommunizieren, verbessert und intensiviert werden müssen, um hinsichtlich der Schritte, die die Ukraine auf dem europäischen Weg gehen muss, die Akzeptanz und das Vertrauen seitens der Öffentlichkeit zu erlangen;
H. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre uneingeschränkte Unterstützung und ihr Eintreten für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und ihre Unterstützung für die international koordinierte Sanktionierung von Regierungen und Akteuren, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben, entschieden aufrechterhält;
I. in der Erwägung, dass die anhaltenden Aggressionen Russlands im östlichen Teil der Ukraine, die rechtswidrige Annektierung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und die Besetzung einiger Teile der Oblaste Donezk und Luhansk durch Russland, die alle gegen das Völkerrecht und die Zusagen und Verpflichtungen Russlands im Rahmen seiner Mitgliedschaft in internationalen Organisationen und seiner Beteiligung an sowohl von Russland als auch von der Ukraine unterzeichneten europäischen Abkommen und insbesondere gegen die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki und das Budapester Memorandum sowie den Vertrag von 1997 über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation verstoßen, zu verurteilen sind und dass festgestellt werden muss, dass die Ukraine mit den Herausforderungen eines Übergangsprozesses vor dem Hintergrund kriegerischer Handlungen und fortgesetzter Destabilisierungsversuche zu kämpfen hat;
J. in der Erwägung, dass im Rahmen des von Russland angeführten aggressiven Vorgehens gegen die Ukraine restriktive Maßnahmen der EU gegen die Russische Föderation eingeleitet und regelmäßig verlängert wurden; in der Erwägung, dass ein breiteres Engagement der EU bei der Konfliktlösung etwa durch die Ernennung eines EU-Sondergesandten für den Konflikt in der Ostukraine und auf der Krim wünschenswert ist; in der Erwägung, dass es zum wiederholten Male ein internationales Format für Verhandlungen über die Beendigung der Besetzung der Halbinsel Krim unter Beteiligung der EU fordert; in der Erwägung, dass die Sanktionen gegen Russland verlängert und insbesondere auf Einzelpersonen und Unternehmen, die sich rechtswidrige Situationen zunutze machen, ausgeweitet werden sollten, bis die Russische Föderation es der Ukraine ermöglicht, ihre Souveränität und territoriale Unversehrtheit vollständig wiederherzustellen;
K. in der Erwägung, dass am 25. November 2018 drei Schiffe der ukrainischen Marine, die routinemäßig von Odessa nach Mariupol unterwegs waren, von der russischen Küstenwache blockiert, beschossen und in internationalen Gewässern gekapert wurden; in der Erwägung, dass dabei mehrere ukrainische Seeleute verletzt und 24 von ihnen inhaftiert wurden und als Folge dieser Handlung Russlands am 26. November 2018 über zehn Regionen der Ukraine für 30 Tage ein begrenztes Kriegsrecht verhängt wurde; in der Erwägung, dass der Bau der Brücke über die Meerenge von Kertsch, die die rechtswidrig annektierte Halbinsel Krim mit dem russischen Festland verbindet, ohne die Einwilligung der Ukraine erfolgt ist und damit eindeutig die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine verletzt und dass er daher zu verurteilen ist; in der Erwägung, dass das überzogene Vorgehen der Russischen Föderation im Asowschen Meer insofern, als es eine Verletzung des internationalen Seerechts und Russlands eigener internationaler Zusagen darstellt, bedauerlich ist; in der Erwägung, dass es zu verurteilen ist, dass Handelsschiffe in unverhältnismäßiger Weise angehalten und kontrolliert werden, wovon sowohl ukrainische als auch unter der Flagge von Drittstaaten fahrende Schiffe einschließlich Schiffen unter der Flagge verschiedener EU-Mitgliedstaaten betroffen sind;
L. in der Erwägung, dass die Werchowna Rada Anerkennung verdient für ihr besonnenes Vorgehen, einen Ausgleich zwischen einer besseren Verteidigung und der Gewährleistung demokratischer Normen und Rechtsstaatlichkeit zu finden, sowie für die der Trennung der verfassungsmäßigen Befugnisse bei der Annahme des Gesetzes über die Verhängung des Kriegsrechts; in der Erwägung, dass das Kriegsrecht nur in den Regionen der Ukraine verhängt wurde, die an Russland, das Asowsche Meer, das Schwarze Meer und die moldauische Region Transnistrien angrenzen, in der russische Truppen stationiert sind; in der Erwägung, dass Beschränkungen der Grundfreiheiten und Bürgerrechte in diesen Regionen nur dann in Kraft treten werden, wenn es zu einem Angriff russischer Streitkräfte auf die Ukraine kommen sollte; in der Erwägung, dass das Kriegsrecht am 26. Dezember 2018 wieder aufgehoben wird;
Institutioneller Rahmen zur Umsetzung der Reformen
1. hebt fünf zentrale Bereiche hervor, auf die sich die Ukraine konzentrieren muss, um bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens voranzukommen: Koordinierung, Eigenverantwortung, Priorisierung, Monitoring und Kommunikation; begrüßt in diesem Zusammenhang die kürzlich beschlossene Kommunikationsstrategie der Regierung und die von der EU-Delegation in der Ukraine durchgeführte Kommunikationskampagne „Gemeinsam in die Zukunft“; weist darauf hin, dass das Parlament den Vorschlag für eine „Östliche Partnerschaft Plus“ befürwortet, mit der zusätzliche Perspektiven eröffnet werden können;
2. unterstreicht seine Überzeugung, dass durchgreifende Fortschritte bei der Umsetzung des Assoziierungsabkommens und der Reformanstrengungen nur möglich sind, wenn der Prozess der Beseitigung der oligarchischen Strukturen vorangetrieben wird und zu einer permanenten Auflösung der bisher machtpolitisch ungebrochenen personifizierten Symbiose zwischen wirtschaftlicher, politischer sowie Medienmacht führt, welche unverändert den Verlauf der Reformen stark beeinflusst und zunehmend konterkariert; kritisiert, dass die Beseitigung der oligarchischen Strukturen bisher vor allem als Instrument der Marktbereinigung und der Wiederherstellung des 2014 grundlegend gestörten Gleichgewichts zwischen den verschiedenen Gruppen von Oligarchen genutzt wurde; zeigt sich beunruhigt über fortbestehende Interessenkonflikte in den Regulierungs- und Kontrollbehörden, die das Ausmaß von offenen Kämpfen zwischen Behörden angenommen haben;
3. weist darauf hin, dass es dringend einer strengeren politischen Kontrolle und einer besseren Koordinierung des europäischen Integrationsprozesses auf höchster politischer Ebene sowie eines größeren Schwerpunkts auf Reformen, die den Bürgern greifbare Vorteile bringen, bedarf und Synergien genutzt werden müssen;
4. begrüßt den legislativen Fahrplan, der zur Bewältigung des ehrgeizigen Geltungsbereichs des Assoziierungsabkommens ausgearbeitet wurde, und hebt hervor, dass sowohl eine gute Rechtsetzung als auch der anhaltende Wille und die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Umsetzung unerlässlich für das Wohl der Bürger sind;
5. hebt hervor, dass die Fortschritte bei der Umsetzung davon abhängig sind, ob die politische Führung zu Reformen entschlossen ist, die politischen Eliten sich zur europäischen Integration bekennen und ihr Vorrang einräumen und die Ministerien, Exekutivagenturen und unabhängigen Aufsichtsgremien über entsprechende Kapazitäten verfügen;
6. betont, dass die interne Beschlussfassung in der Werchowna Rada verbessert werden muss, damit die Annahme von Gesetzesentwürfen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Assoziierungsabkommens optimiert und priorisiert wird; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Rolle des Ausschusses für europäische Integration gestärkt werden und der Ausschuss in der Lage sein sollte, Rechtsvorhaben zu verhindern, die im Widerspruch zu den im Rahmen des Assoziierungsabkommens eingegangenen Verpflichtungen stehen; hebt hervor, dass diese Reformen vor Ende der laufenden Wahlperiode durchgeführt werden sollten;
7. ist besorgt darüber, dass das Regierungsbüro für europäische Integration und das Regierungsbüro für europäische und euro-atlantische Integration nicht über Instrumente und Ressourcen, einschließlich des erforderlichen offiziellen Status, des erforderlichen Personals und der erforderlichen Haushaltsmittel, verfügen, um ein Mandat dieser Größenordnung und Komplexität wahrzunehmen; betont, dass Kriterien fehlen, um das Maß der Übereinstimmung zwischen innerstaatlichen Rechtsakten und dem Unionsrecht zu bewerten;
8. begrüßt die Bemühungen der Ukraine, das institutionelle Überwachungssystem für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens, einschließlich des Aktionsplans der Regierung, einzurichten;
9. betont, dass dringend weitere technische, fachliche und finanzielle Unterstützung benötigt wird und der Schwerpunkt auf dem Aufbau der Kapazitäten der Werchowna Rada und der wichtigsten Ministerien liegen muss; begrüßt die Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments mit der Werchowna Rada beim Kapazitätsaufbau und die Arbeit im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs;
10. weist darauf hin, dass in bestimmten Ministerien nach wie vor eine Silomentalität herrscht, die eine kohärente Position zu Fragen der europäischen Integration verhindert; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Regierung und in der Werchowna Rada bei Angelegenheiten in Zusammenhang mit der EU;
11. sieht mit Besorgnis, dass kein spezieller Mechanismus zur Regelung der Interaktion zwischen dem Kabinett und dem Parlament in Bezug auf die Umsetzung des Assoziierungsabkommens/der vertieften und umfassenden Freihandelszone eingerichtet wurde;
12. begrüßt, dass ein neuer Aktionsplan für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und der vertieften und umfassenden Freihandelszone verabschiedet wurde und dass es Bemühungen gibt, die Standpunkte und die Zusammenarbeit zwischen dem Kabinett und dem Parlament auf der Grundlage des Fahrplans für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu festigen; hebt hervor, dass die Wirksamkeit von Reformen unmittelbar von den der Politikgestaltung und Gesetzgebung vorgeschalteten Arbeitsschritten abhängt; betont, dass in der Ukraine der Prozess der planmäßigen Angleichung von Rechtsvorschriften und Regelungen beschleunigt und unter besonderer Berücksichtigung der Qualität der Rechtsetzung verbessert werden muss; stellt fest, dass im politischen Beschlussfassungsprozess das wesentliche Instrument der öffentlichen Konsultation, der wissenschaftlich fundierten Entscheidungsfindung und der Kontrolle der Qualität der Rechtsvorschriften fehlt; betont, dass die Wahlkampagne den laufenden Reformprozess nicht gefährden sollte;
13. weist auf die Empfehlungen aus dem Bericht der Mission des Europäischen Parlaments über die interne Reform und den Kapazitätsaufbau zur Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union hin, von denen die meisten noch nicht umgesetzt wurden;
14. legt der Ukraine nahe, sich bei ihren Reformen auf drei vorrangige Bereiche zu konzentrieren, nämlich i) auf den Aufbau eines effizienten Rechtsrahmens für die Bekämpfung der Korruption, einschließlich Institutionen, finanzieller Transparenz und Rechnungsprüfung, ii) auf die Dezentralisierung und iii) auf die Beseitigung der oligarchischen Strukturen und die Privatisierung;
15. betont, dass das Assoziierungsabkommen nicht das endgültige Ziel der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine darstellt, und begrüßt die Bestrebungen der Ukraine um eine Annäherung an die EU; unterstützt die Entwicklung neuer Formen der verstärkten Zusammenarbeit mit der EU, wie etwa die schrittweise Annäherung der Ukraine an die Zollunion, die Energieunion und den digitalen Binnenmarkt;
16. weist darauf hin, dass die Ukraine gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive besitzt und beantragen kann, Mitglied der Europäischen Union zu werden, sofern sie die Kopenhagener Kriterien und die Grundsätze der Demokratie erfüllt und die Grundfreiheiten sowie die Menschen- und Minderheitenrechte achtet und die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet;
Politischer Dialog
17. begrüßt und unterstützt, dass zwischen der EU und der Ukraine ein intensiver Dialog auf vielen verschiedenen Ebenen – nicht zuletzt zwischen dem Europäischen Parlament und der Werchowna Rada unter anderem durch den Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine – geführt wird und dabei auch viele kontroverse Themen angesprochen werden;
18. begrüßt die ersten Ergebnisse des Jean-Monnet-Dialogs zwischen dem Europäischen Parlament und der Werchowna Rada bei der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Reformen, bei der Umsetzung des Aufbaus institutioneller Kapazitäten und bei der Verabschiedung der ersten institutionellen reformorientierten Rechtsvorschriften;
19. begrüßt, dass eine interparlamentarische Versammlung Georgiens, der Republik Moldau und der Ukraine eingerichtet wurde, deren erste Sitzung am 8. und 9. Juni 2018 in Kiew stattfand; fordert die Versammlung auf, die Umsetzung der Assoziierungsabkommen zu kontrollieren;
20. begrüßt die wirksame und sichere Umsetzung der Regelung für visafreies Reisen mit der Ukraine und ihren Nutzen für die direkten Kontakte zwischen den Menschen aus der Ukraine und der EU;
21. betont, wie wichtig es ist, weitere Fortschritte zu erzielen und eine Kultur des parlamentarischen Dialogs zu vertiefen, da dies ein entscheidender Schritt ist, um die Werchowna Rada zu einem effektiveren, transparenteren und effizienteren Gesetzgeber zu machen;
Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung
22. betont, dass der Kampf gegen die Korruption ein vorrangiges Anliegen bleiben und konsequent und glaubwürdig verfolgt werden sollte, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Umsetzung des Assoziierungsabkommens, sondern auch, um die ukrainische Wirtschaft mit neuen Investitionen in Schwung zu bringen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass neue Arbeitsplätze entstehen und die Einkommen der Privathaushalte steigen;
23. begrüßt alle erfolgreichen Maßnahmen und Schritte, die unternommen werden, um Korruption und unrechtmäßiger Bereicherung etwa im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und des Gashandels keinen Raum zu lassen;
24. begrüßt die laufende umfassende Justizreform, bedauert jedoch, dass die Justiz in der Ukraine nach wie vor ineffizient, korrupt und politisch abhängig ist; betont, wie wichtig es ist, dass die Überprüfung der Richter in Einklang mit den höchsten internationalen Standards erfolgt und dass ein transparentes und äußerst zuverlässiges Auswahlverfahren entwickelt wird, das die Integrität und Professionalität von Richtern und Staatsanwälten verbessert und das Vertrauen der Bürger in das Rechtssystem stärkt; fordert, dass auf transparente und vertrauenswürdige Weise unverzüglich ein unabhängiger Oberster Gerichtshof für die Verfolgung von Korruptionsdelikten eingerichtet wird; begrüßt die Einrichtung des neuen Obersten Gerichtshofs;
25. begrüßt die bereits vom Nationalen Amt für Korruptionsbekämpfung geleistete Arbeit, hält es jedoch für problematisch, dass der Generalstaatsanwalt Einfluss darauf nimmt und dass versucht wird, den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung zu untergraben; betont, dass die Unabhängigkeit des Nationalen Amts für Korruptionsbekämpfung unbedingt gewahrt bleiben muss; betont, dass die mit der Korruptionsbekämpfung befasste Staatsanwaltschaft unabhängig sein und mit den erforderlichen Mitteln und Ressourcen ausgestattet werden muss, um ihr Amt wahrnehmen zu können; fordert dass die Vorwürfe gegen den Chefankläger der Korruptionsbekämpfung in Zusammenhang mit der Unterbrechung der Ermittlungen des Nationalen Amts für Korruptionsbekämpfung eingehend geprüft werden; fordert die ukrainischen Behörden auf, ihre Bemühungen zur wirksamen Ermittlung, strafrechtlichen Verfolgung und Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen zu intensivieren und diesbezüglich eine solide Bilanz vorzulegen; fordert eine umfassende Reform der Strafverfolgung dahingehend, dass die Kapazität, Effizienz, Unparteilichkeit und Objektivität der Staatsanwälte sowie ihre Unabhängigkeit von ihren Vorgesetzten verstärkt werden;
26. weist darauf hin, dass sich die Regierung verpflichtet hat, weitere Verfassungsänderungen gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission voranzutreiben, einschließlich der Achtung bestehender Minderheitenrechte; fordert die zügige Verabschiedung des neuen Wahlgesetzes, mit dem allen in der Ukraine lebenden Nationalitäten die gleichen Möglichkeiten der Vertretung und der Kandidatur für ein Mandat zugestanden werden sollten, wie auch die rasche Verabschiedung des Gesetzes über die Parteienfinanzierung; begrüßt die Neubesetzung der Zentralen Wahlkommission der Ukraine, die für die Glaubwürdigkeit des ukrainischen Wahlprozesses und der überaus wichtigen Wahlen im Jahr 2019 von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Regierung auf, im Vorfeld der Wahlen Regelungen zu schaffen, damit eine Verzerrung des politischen Wettbewerbs und eine Manipulation durch die Konzentration politischer, wirtschaftlicher und Medienmacht in den Händen Weniger unterbunden wird;
27. wiederholt seine vordringliche Forderung, die Pflicht zur Abgabe elektronischer Erklärungen für Aktivisten nichtstaatlicher Organisationen aufzuheben und für eine wirksame und transparente Prüfung der Erklärungen von politischen Beamten und öffentlichen Bediensteten zu sorgen; verurteilt nachdrücklich die Zunahme physischer Angriffe gegen Bürgerrechtler und Journalisten;
28. weist mit Beunruhigung darauf hin, dass die Regierung bisher keine hinreichenden Anstrengungen unternommen hat, die unverändert bewaffneten Formationen des „Rechten Sektors“ und anderer rechtsextremer Gruppierungen zu entwaffnen; fordert die Regierung auf, das Klima der Straflosigkeit im Hinblick auf die gewalttätigen Übergriffe rechtsradikaler Kräfte auf Minderheiten und Andersdenkende, für die Einschüchterungen von Richtern oder die Beeinflussungen von Wahlen zu beenden und gegen diejenigen, die derartige Straftaten verüben, konsequent vorzugehen; erwartet von der Justiz und der Staatsanwaltschaft ein klares, eigenständiges Agieren;
29. weist darauf hin, dass sich das jüngst von der Partei Svoboda, dem Rechten Sektor und zahlreichen weiteren rechtsradikalen Gruppierungen verabschiedete „Nationale Manifest“ klar gegen eine EU-Assoziierung der Ukraine ausspricht und eine „neue geopolitische Ausrichtung gegen den Osten und den Westen“ fordert; unterstreicht, dass die ungeklärte Haltung der Regierung zu diesen Entwicklungen Gefahr läuft, die Beziehungen zu relevanten EU-Nachbarn und zur EU in ihrer Gesamtheit zu belasten und den politischen Spielraum zur Überwindung der politischen Spaltung des Landes und zur Lösung des Konfliktes im Donbas zu unterminieren;
30. fordert, dass Bereiche, die den zivilgesellschaftlichen Raum betreffen, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften stärker berücksichtigt werden, damit zivilgesellschaftliche Organisationen durch diese nicht diskriminiert oder unverhältnismäßig stark belastet werden und der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft nicht eingeschränkt wird; unterstreicht, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit befassen, mit öffentlichen Geldern finanziert werden müssen, auch was Watchdog-Organisationen, Interessenverbände, kleine Basisorganisationen und Organisationen, die mit Minderheiten oder Randgruppen arbeiten, betrifft; vertritt die Auffassung, dass es zivilgesellschaftlichen Organisationen freistehen sollte, Mittel von anderen Geldgebern zu empfangen, etwa von privaten Geldgebern, internationalen Organisationen, Gremien oder Agenturen;
31. fordert, dass die Dezentralisierungsreform entschlossen fortgesetzt wird und die Zusammenlegung von Gebietskörperschaften angesichts der bevorstehenden Parlaments- und Kommunalwahlen beschleunigt wird;
32. vertritt die Auffassung, dass die neuen Gemeinden finanzielle Stabilität und einen soliden rechtlichen Status genießen sollten und es auch möglich sein sollte, größere Städte in den Zusammenlegungsprozess einzubeziehen; hält es für wichtig, dass sich die Antikorruptionspolitik der Ukraine auch auf die Regionen und lokalen Institutionen erstreckt; bedauert, dass das frühere offene und wettbewerbliche Verfahren, mit dem die Bewerber für die Posten der Leiter und stellvertretenden Leiter der Kreis- und Gebietsverwaltungen ausgewählt wurden, sowie die Befugnis des Präsidenten, diese Beamten zu ernennen und zu entlassen, abgeschafft wurden, weil nun die Gefahr besteht, dass die durch die politische Dezentralisierung bereits erzielten Erfolge und die Dezentralisierungsreform im Allgemeinen empfindliche Rückschritte erleiden;
33. weist darauf hin, dass sich die ukrainische Regierung in Kapitel 13 des Assoziierungsabkommens zu einer wirksame Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie zu einer Annäherung an die entsprechenden Rechtsvorschriften der EU verpflichtet hat; mahnt die Einhaltung dieser Verpflichtung an und hebt hervor, dass es mit der Umsetzung des IAO-Übereinkommens 87 (Artikel 3 Absatz 2) unvereinbar ist, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, Streiks oder andere Kollektivmaßnahmen dem Staatssicherheitsdienst anzuzeigen, oder Gewerkschaftsführer und aktive Gewerkschaftsmitglieder unter Überwachung des Staatsicherheitsdienst gestellt werden; fordert, dass die rechtlichen Grundlagen verbessert werden, damit Werktätige ihre Lohnansprüche für erbrachte Arbeit gegenüber dem Arbeitgeber juristisch effektiv durchsetzen können;
34. empfiehlt, die 2017 eingestellten Arbeiten am Gesetz über Arbeitsinspektionen mit dem Ziel wiederaufzunehmen, die Arbeitsschutzstandards deutlich anzuheben und die Arbeitsinspektionen von der Genehmigungspflicht durch Unternehmer unabhängig zu machen und mit hinreichenden Ressourcen und starken Durchsetzungsbefugnissen auszustatten; unterstreicht die Notwendigkeit, hierbei die Sozialpartner aktiv einzubeziehen;
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
35. sieht nach wie vor mit großer Sorge, dass immer mehr ukrainische Bürger aus den vorübergehend besetzten Gebieten von russischen staatlichen Stellen rechtswidrig festgenommen, verurteilt und inhaftiert werden, und fordert, dass die Russische Föderation Oleh Senzow, der 2018 mit dem Sacharow-Preis ausgezeichnet wurde, und alle anderen rechtswidrig inhaftierten ukrainischen Staatsbürger, darunter Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten, Akteure der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger, umgehend und bedingungslos freilässt; fordert die ukrainischen Behörden und die internationale Gemeinschaft auf, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, damit diese Menschen freigelassen werden;
36. weist darauf hin, dass sich die Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim deutlich verschlechtert hat, dass Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Missbrauch von Medien und die russische Zwangseinbürgerung inzwischen systematisch stattfinden und dass die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten auf der Krim nicht sichergestellt ist;
37. bedauert, dass Fälle brutaler Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten und Journalisten nicht hinlänglich untersucht werden, wie es die Ermordung der Antikorruptionsaktivistin Jekaterina Gandsjuk, die am 4. November 2018 infolge eines Säureangriffs verstarb, verdeutlicht; fordert die Behörden auf, diejenigen, die derartige Angriffe in Auftrag geben oder in die Tat umsetzen, zur Rechenschaft zu ziehen und der Straflosigkeit bei solchen Verbrechen ein Ende zu setzen;
38. fordert enger abgestimmte Bemühungen zur Umsetzung der Menschenrechtsstrategie der Ukraine, einschließlich Maßnahmen, mit denen die Lage der Minderheit der Roma und anderer Minderheiten verbessert werden kann;
39. bedauert, dass die Untersuchung der Todesfälle, zu denen es bei den Protesten auf dem Maidan und in Odessa gekommen ist, sowie der Ermordung von Journalisten nur langsam und ohne greifbare Ergebnisse verläuft;
40. begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über den Rechtsstatus vermisster Personen;
41. zeigt sich beunruhigt über die zunehmende Zahl von Strafverfahren gegen Journalisten, die Fälle von Korruption im Staatsapparat aufgedeckt oder sich kritisch zur Reformpolitik der Regierung oder zur Ostukrainepolitik geäußert haben; erinnert die Regierung daran, dass sie sich verpflichtet hat, international verbriefte Menschenrechte wie die freie Äußerung und öffentliche Verbreitung von Meinungen uneingeschränkt durchzusetzen;
42. fordert, dass das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert wird und alle erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen getroffen werden;
43. fordert, dass das Übereinkommen von Istanbul zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert wird; nimmt in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt zur Kenntnis; begrüßt den neu geschaffenen Posten des Regierungsbeauftragten für die Gleichstellungspolitik;
44. hebt deutlich hervor, dass die primäre Verantwortung bei der Russischen Föderation und ihren Bevollmächtigten liegt, und fordert die ukrainischen Behörden auf, zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Leid der von dem Konflikt betroffenen Menschen unter anderem durch Unterstützung für Binnenvertriebene und Kriegsveteranen zu lindern und denjenigen, die in Gebieten leben, die derzeit nicht der Kontrolle der Regierung unterliegen, einfachen Zugang zu Renten und Sozialleistungen sowie Dienstleistungen zu gewähren;
45. betont, dass es freier Medien und Medienpluralismus bedarf, wenn die Sicherheit von Medienschaffenden und Journalisten gewährleistet werden soll; fordert, dass die Möglichkeiten von Medien in Minderheitensprachen nicht eingeschränkt werden, damit Bürgern aller ethnischen Gruppen gleichberechtigter Zugang zu Informationen ermöglicht wird;
46. fordert, dass die Strategie zum Schutz der nationalen Minderheit der Roma und zu ihrer Integration in die ukrainische Gesellschaft dahingehend überarbeitet wird, dass die Überwachung der Sicherheit zu einer Schlüsselpriorität wird und die ordnungsgemäße Umsetzung der Strategie auf allen Ebenen sichergestellt wird; fordert die Einrichtung staatlicher Programme zur Verhütung hassmotivierter Straftaten und anderer Formen der Diskriminierung als Teil der Umsetzung der nationalen Menschenrechtsstrategie; verurteilt die tief verwurzelte Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung der Roma, die sich aus dem Antiziganismus speist; zeigt sich zutiefst besorgt über die jüngsten Fälle von Gewalt gegen Roma und LGBTI-Personen; fordert, dass die Behörden umgehend wirksame Ermittlungen einleiten und die Regierung diese Taten und diejenigen, die sie begangen haben, ausdrücklich öffentlich verurteilt;
47. nimmt die Absicht der Ukraine zur Kenntnis, das Bildungsgesetz gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission zu ändern, und fordert, dass sich dies rasch in konkreten Maßnahmen niederschlägt; fordert, dass das Gesetz auf der Grundlage eines substanziellen Dialogs mit den Vertretern der Angehörigen nationaler Minderheiten vollständig umgesetzt wird, wobei hierzu auch Rechtsvorschriften zur Verlängerung der Übergangszeit bis 2023 und zur Regelung der Freistellung von Privatschulen zählen;
48. bekundet seine Besorgnis über das kürzlich von einem ukrainischen Gericht erlassene Urteil, das Zugang zu den Mobiltelefondaten eines investigativen Berichterstatters von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) gewährt, und betont, dass die Medienfreiheit und der Schutz journalistischer Quellen – insbesondere im Kampf gegen die Korruption – von grundlegender Bedeutung sind;
49. fordert, dass der Aufbau politisch und wirtschaftlich unabhängiger, staatsferner und der freien Meinungsbildung verpflichteter öffentlich-rechtlicher Medien als Gegengewicht zur Dominanz entsprechender privater oligarchischer Monopole konsequent und zeitnah vorangetrieben wird;
50. verurteilt aufs Schärfste, dass unlängst türkische Staatsangehörige wegen ihrer vermeintlichen Verbindungen zur Gülen-Bewegung entführt und ausgeliefert wurden, womit gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und die grundlegenden Menschenrechte verstoßen wurde; fordert die ukrainischen Behörden nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle aus Drittländern eingehenden Auslieferungsanträge auf transparente Weise bearbeitet werden und die Gerichtsverfahren den europäischen Grundsätzen und Normen voll und ganz entsprechen und dass bei allen Maßnahmen der lokalen Behörden die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt geachtet werden müssen; betont, dass willkürliche Verfahren, die mit Festnahmen, Inhaftierung oder Auslieferung einhergehen, gegen diese Grundsätze verstoßen; fordert die ukrainischen Behörden auf, alle Asylsuchenden zu schützen und ihre Anträge in Einklang mit den internationalen Übereinkommen zu prüfen; fordert die EU mit Nachdruck auf, die Länder der Östlichen Partnerschaft zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, dem Druck der Türkei standzuhalten;
51. bekundet seine Besorgnis darüber, dass die Zivilgesellschaft auf der Krim kaum noch Handlungsspielraum hat und vor allem, dass Medien verboten wurden, wovon die krimtatarische Bevölkerung und ihr Recht auf Zugang zu Informationen und auf Wahrung ihrer Kultur und Identität unverhältnismäßig stark betroffen sind;
52. betont, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit in der Ukraine gewährleistet sein müssen, und bekundet seine Besorgnis angesichts von Berichten über Schikanen seitens der Justiz und über die Überwachung von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern;
53. erklärt sich besorgt über die hohe Zahl von Kindern und Erwachsenen, die in der Ukraine an Masern erkrankt sind; begrüßt die dagegen ergriffenen Maßnahmen, betont jedoch, dass es in dem Land immer noch viele gefährdete Kinder und Erwachsene gibt; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass europaweit Bemühungen unternommen werden müssen, um die Zahl der geimpften Kinder und Erwachsenen zu erhöhen;
Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit
54. begrüßt die wirtschaftliche Stabilisierung der Ukraine und die Fortschritte bei der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone; bestärkt die Kommission darin, die Ukraine dabei zu unterstützen, die Bereiche zu ermitteln, in denen die wirtschaftliche Diversifizierung weiter vorangetrieben werden könnte, und diesen bei der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone Vorrang einzuräumen;
55. begrüßt den Anstieg des Handelsvolumens zwischen der EU und der Ukraine und die Diversifizierung der ukrainischen Ausfuhren in die EU; bestärkt die Kommission darin, die Ukraine dabei zu unterstützen, jene Bereiche zu ermitteln, in denen die wirtschaftliche Diversifizierung weiter vorangetrieben werden könnte, und diesen bei der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone Vorrang einzuräumen; stellt fest, dass in demselben Zeitraum die Ausfuhren nach Russland zurückgegangen sind;
56. betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen ordnungsgemäß umgesetzt wird und dass seine Vorschriften eingehalten werden; fordert die Kommission auf, umgehend mit der betreffenden Vertragspartei Kontakt aufzunehmen, falls gegen eine Vorschrift verstoßen wird, und die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente anzuwenden, um etwaige Probleme zu lösen;
57. fordert die Ukraine auf, dringend ihre interne Beratungsgruppe einzusetzen, damit sichergestellt werden kann, dass die Umsetzung des Abkommens ordnungsgemäß durch zivilgesellschaftliche Organisationen überwacht wird;
58. stellt fest, dass die Ukraine Wirtschaftswachstum verzeichnet und Reformen eingeführt hat, nimmt jedoch die wachsenden Sorgen großer Teile der Bevölkerung hinsichtlich des Anstiegs der Verbraucher- und Versorgungspreise zur Kenntnis und befürwortet in Hinblick auf die Schaffung von Wirtschaftswachstum sowie von Beschäftigung und Einkommen die Priorisierung der Reformagenda in Bereichen, die enger mit der Produktionsstruktur und den Ausfuhrmöglichkeiten des Landes verbunden sind; bekundet seine tiefe Besorgnis über die aktuelle Umverteilung des Reichtums, der sich in den Händen oligarchischer Strukturen oder Familien befindet, und die zunehmende Armut großer Teile der Bevölkerung; fordert daher, dass die sozialen Verhältnisse des Landes stärker beachtet werden;
59. vertritt die Ansicht, dass die Konsolidierung der ukrainischen Wirtschaft und die Bewältigung dringlicher sozialer Herausforderungen wie Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Schattenwirtschaft einen erheblichen Anstieg der Investitionen erfordern werden; fordert die ukrainischen Behörden auf, die notwendigen Reformen durchzuführen, um neue Investitionen und vor allem ausländische Direktinvestitionen (ADI) anzuziehen; begrüßt in diesem Zusammenhang den kürzlich vereinbarten Reformvertrag für Investitionen und fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die Risiken für den Privatsektor bei Investitionen in der Ukraine zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, in dieser Hinsicht den Schulterschluss mit der Kommission zu suchen und in ihren Wirtschaftskreisen die Ukraine als Investitionsstandort zu fördern;
60. fordert die Kommission auf, dem Parlament eine detaillierte Evaluierung des Assoziierungsabkommens auf der Grundlage des bisher verbuchten Fortschritts vorzulegen, da die 2007 durchgeführte Folgenabschätzung angesichts der Geschehnisse seit langem überholt ist; weist darauf hin, dass dies vor allem folgende Punkte umfassen sollte:
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vertiefte, nach Branche und Region ausdifferenzierte Darstellung der Handelsbilanz der Ukraine,
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die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Darstellung der Darlehensfazilität der vertieften und umfassenden Freihandelszone für KMU, die 2015 mit 200 Mio. EUR ins Leben gerufen wurde, um KMU in der Östlichen Nachbarschaft zu unterstützen,
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Darstellung der Marktanteile,
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Darstellung der sozioökonomischen Situation,
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Darstellung der Arbeitsmarktsituation, der Schattenwirtschaft und informeller Beschäftigung,
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aktuelle Analyse der makrofinanziellen Situation der Ukraine, einschließlich Angaben zu Steuereinnahmen und ‑ausgaben, Steuerflucht und Steuerhinterziehung;
61. weist erneut darauf hin, dass die Verordnung (EU) 2017/1566 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einführung befristeter autonomer Handelsmaßnahmen für die Ukraine in Ergänzung der Handelszugeständnisse im Rahmen des Assoziierungsabkommens eine rechtliche Bestimmung umfasst, wonach der Jahresbericht der Kommission über die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone eine ausführliche Bewertung der autonomen Handelsmaßnahmen, einschließlich ihrer sozialen Auswirkungen, enthalten sollte;
62. vertritt die Auffassung, dass die Annäherung der Rechtsvorschriften zwischen der EU und der Ukraine im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszone ein äußerst wichtiges Instrument ist, durch das die Ukraine näher an die EU heranrückt und das zu Handelserleichterungen, einem verbesserten Geschäfts- und Investitionsklima und einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Ukraine beiträgt; vertritt die Auffassung, dass der Aspekt der Liberalisierung des Handels sorgfältig gehandhabt werden sollte, damit die Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden und der Nutzen für ukrainische Unternehmen und die Gesellschaft des Landes so groß wie möglich ist, und fordert die Kommission auf, weitere autonome Handelspräferenzen und sonstige Mittel in Betracht zu ziehen; legt der Ukraine nahe, der Umsetzung des Reformprogramms in Bereichen, die enger mit ihrer Produktionsstruktur und Möglichkeiten, Waren in die EU auszuführen, verbunden sind, Vorrang einzuräumen, damit die Übergangskosten gesenkt werden können und ein größtmöglicher Nutzen daraus gezogen werden kann; fordert die Ukraine auf, dringend ihre interne Beratungsgruppe einzusetzen, damit sichergestellt werden kann, dass die Umsetzung des Abkommens durch Organisationen der Zivilgesellschaft überwacht wird; sieht die wachsende Armut der Bevölkerung mit Sorge;
63. vertritt die Auffassung, dass die Annäherung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU der wichtigste Aspekt der vertieften und umfassenden Freihandelszone ist, da der tatsächliche Zugang zum EU-Markt und Reformen sehr stark von einer angemessenen Umsetzung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften abhängen; ist sich der Tatsache bewusst, dass dies eine große Herausforderung für die Staatsführung, die Institutionen und die öffentliche Verwaltung in der Ukraine darstellt, und fordert die Kommission auf, angemessene fachliche und finanzielle Unterstützung zu leisten; würdigt die Tätigkeiten der Unterstützungsgruppe für die Ukraine und fordert die Gruppe auf, dem Parlament über die Art der geleisteten Unterstützung ausführlicher Bericht zu erstatten, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands;
64. vertritt die Auffassung, dass es zu einem inklusiveren Verfahren und geringeren Übergangskosten für die Ukraine führen würde, wenn die ukrainischen Behörden bereits bei der Ausarbeitung einschlägiger Rechtsvorschriften einbezogen werden würden, und fordert die Kommission auf, den Mechanismus zur Vorabweitergabe von Informationen umfassend zu nutzen;
65. begrüßt die Anpassung der nationalen Verkehrsstrategie und fordert rechtliche und institutionelle Reformen, die für ihre tatsächliche Umsetzung erforderlich sind;
66. bedauert die mangelnden Fortschritte bei der Annäherung an die Tierschutznormen der EU und fordert die Ukraine auf, umgehend eine Strategie zu verabschieden, mit der diese Verpflichtung erfüllt werden kann;
67. nimmt die hohe Quote bei der Präferenznutzung zur Kenntnis und begrüßt, dass die Zahl der Zolltarifpositionen, bei denen von Präferenzen Gebrauch gemacht wird, kontinuierlich steigt;
68. stellt fest, dass bei der Bewertung der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone vorrangig Handelsströme und ‑hemmnisse im Fokus stehen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone in angemessener Weise zu beobachten und zu bewerten und dabei besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands sowie auf die Auswirkungen auf die ukrainische Gesellschaft zu legen und jährlich öffentlich und umfassend unter anderem über die von der EU geleistete fachliche und finanzielle Unterstützung Bericht zu erstatten;
69. erwartet, dass die Ukraine Schiedsrichter für das Streitbeilegungssystem benennt und im Rahmen des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ Gremien einrichtet und Vertreter benennt;
70. begrüßt, dass das Gesetz Nr. 5495 über den Schutz der Wälder in der Ukraine und die Verhütung illegaler Ausfuhren von unverarbeitetem Holz am 20. März 2018 von der Werchowna Rada in erster Lesung verabschiedet wurde; vertritt die Auffassung, dass jedwede Liberalisierung des Handels mit Holz davon anhängig gemacht werden sollte, dass ein Rechtsrahmen eingerichtet wird, mit dem illegale Ausfuhren verhindert und verboten werden;
71. stellt fest, dass sich die Ukraine im Rahmen des Assoziierungsabkommens verpflichtet hat, unerlaubten Handel zu bekämpfen und zu verhüten, und fordert die Ukraine auf, Schritte zu unternehmen, um diesen unter Strafe zu stellen;
72. weist darauf hin, dass die Östliche Partnerschaft bislang vor allem auf den bilateralen Handel und Investitionen zwischen der EU und den beteiligten Staaten ausgerichtet ist; fordert die Entwicklung eines einheitlicheren Ansatzes für alle Staaten der Östlichen Partnerschaft und eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Eurasischen Wirtschaftsunion im Hinblick auf Handelserleichterungen, Visafreiheit und technische Standards;
Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Sicherheit und Verteidigung
73. hebt anerkennend die gute Zusammenarbeit mit der Ukraine im Energiesektor und die Fortschritte des Landes im Bereich der Energieeffizienz hervor; betont die wesentliche Rolle der verbesserten Energieeffizienz und der Entwicklung von Energie aus erneuerbaren Quellen auch als Vektoren für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung; weist darauf hin, dass weitere Reformen erforderlich sind, dass insbesondere die Gas- und Strommärkte grundlegend reformiert werden müssen, damit sie vollständig in den EU-Energiemarkt integriert werden können, und dass die bestehenden Monopole zerschlagen werden müssen und die Entstehung neuer Monopole verhindert werden muss, woraus der Wirtschaft und den Verbrauchern langfristig wirtschaftliche Vorteile erwachsen werden; bestärkt die Kommission darin, dafür zu sorgen, dass alle Pipeline-Projekte den EU-Vorschriften entsprechen; fordert, dass die Zusammenarbeit im Bereich Energie im Rahmen der Östlichen Partnerschaft in Hinblick auf die Umsetzung des Übereinkommens von Paris aus dem Jahr 2015 intensiviert wird; unterstreicht die Notwendigkeit einer von der Politik und von privaten Interessen unabhängigen nationalen Behörde zur Regulierung des Gas- und Strommarktes, welche bei der Preisfestsetzung einem sozial fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anbieter und der Endverbraucher verpflichtet sein und eine gerechtfertigte Preisbildung sicherstellen muss;
74. begrüßt die hohe Zahl der im Umweltbereich angenommenen Rechtsvorschriften, insbesondere jener über die strategische Umweltprüfung und über die Umweltverträglichkeitsprüfung, und weist darauf hin, dass diese umgesetzt werden müssen und Sensibilisierungskampagnen unverzichtbar sind; begrüßt die mit der Verabschiedung der Strategie für eine emissionsarme Entwicklung und deren Übermittlung an das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen erzielten Fortschritte in der Klimapolitik; befürwortet eine frühzeitige Annahme der umweltpolitischen Strategie des Staates und der neuen Rechtsvorschriften für die Abfallwirtschaft und die Klimapolitik, die im Einklang mit dem Besitzstand der Union stehen;
75. weist darauf hin, dass die Umweltpolitik zu den zentralen Forderungen des Assoziationsabkommens zählt; fordert die Behörden auf, das Abkommen und die künftigen Pläne für den Wasserkraftwerkkomplex an dem Fluss Dnjestr zu überdenken, sie mit internationalen Übereinkommen und EU-Normen in Einklang zu bringen, eine öffentliche Konsultation aller betroffenen Parteien aus der Republik Moldau und der Ukraine – einschließlich der Zivilgesellschaft – zu gewährleisten und das Ökosystem und die Umgebung des Dnjestr zu schützen;
76. bekundet seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der ökologischen Lage im Osten der Ukraine und auf der Krim als Folge des Konflikts und insbesondere über die Probleme im Zusammenhang mit der Wasserversorgung, die verheerende Folgen für die gesamte Region haben und zu einer unumkehrbaren Katastrophe führen könnten; fordert alle Beteiligten nachdrücklich auf, ein derartiges Szenario zu verhindern und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, dass eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Förderung von Wasser auch in den Bergwerken sichergestellt werden;
77. erkennt die Bemühungen der Ukraine an, eine wahrhaftige digitale Marktwirtschaft aufzubauen, einschließlich der Fortschritte hinsichtlich der Entwicklung im Bereich offene Daten, der Ausweitung des Zugangs zu Zugangsberechtigungssystemen für digitales Fernsehen und Diensten für virtuelle Netze, der wachsenden Zahl elektronischer Kommunikationsdienste für die Bürger und öffentlicher Register wie ProZorro; betont, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um den Schutz der Rechte und Bedürfnisse der ukrainischen Internetnutzer sicherzustellen und die Anforderungen des digitalen Binnenmarkts voll und ganz zu erfüllen;
78. begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über elektronische Vertrauensdienste sowie die in dem Konzept für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft in der Ukraine für den Zeitraum 2018–2020 festgelegten Prioritäten als wichtige Schritte auf dem Weg zur Integration der Ukraine in den digitalen Binnenmarkt der EU;
79. weist erneut auf die entscheidende Rolle hin, die der Ukraine im europäischen Energieversorgungsnetz zukommt; verurteilt den Bau der Pipeline Nord Stream 2, weil es sich um ein politisches Projekt handelt, das die europäische Energiesicherheit und die Bemühungen um eine Diversifizierung der Energieversorgung gefährdet; fordert, dass das Projekt abgebrochen wird;
80. ist besorgt über die systematische rechtswidrige Ausbeutung natürlicher Ressourcen wie Bernstein, Kohle, Sand und Holz, die in vielen Fällen von lokalen oder regionalen Verwaltungen und Strafverfolgungsbehörden geschützt und mit deren Hilfe organisiert wird und durch die Landschaften und Lebensräume wie etwa Wälder und Flüsse beschädigt und gefährdet werden und eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Verwaltung der Ressourcen des Landes zum Nutzen seiner Bürger verhindert wird;
81. bedauert den Schwund der ukrainischen Wälder, der auf korrupte Systeme zurückzuführen ist, die Partikularinteressen in der Ukraine und Unternehmen aus der EU dienen; fordert wirksame Regelungen sowie deren zügige Umsetzung und Durchsetzung, um unrechtmäßigen Holzeinschlag und Korruption im Zusammenhang mit Holz in der Ukraine zu unterbinden und eine nachhaltige Waldbewirtschaftung einzurichten, damit die Wälder und Ressourcen der Ukraine geschützt und erhalten werden;
82. begrüßt, dass Schritte zur Modernisierung der ukrainischen Armee und der Seestreitkräfte im Schwarzen und im Asowsches Meer als starke Garantien für die Stabilität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine unternommen wurden, weist aber gleichwohl darauf hin, dass die Verteidigungsindustrie dringend einer Reform bedarf;
83. verurteilt nachdrücklich den vorsätzlichen Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine am 25. November 2018 in der Straße von Kertsch; fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller ukrainischen Schiffe und Seeleute, die solange wie Kriegsgefangene behandelt werden sollten; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gezielte Sanktionen zu verhängen, wenn die ukrainischen Soldaten nicht freigelassen werden und es zu einer weiteren militärischen Eskalation kommt; betont, dass es keine Rechtfertigung für einen solchen Einsatz militärischer Gewalt durch Russland gibt; äußert ernste Besorgnis darüber, dass dies ein schleichender Versuch sein könnte, sich der souveränen Rechte der Ukraine im Asowschen Meer zu bemächtigen, damit es in einen russischen „Binnensee“ und eine exklusive militärische Zone umgewandelt und die Wirtschaft der Südostukraine in den Würgegriff genommen wird; fordert, dass Russland die Freiheit der Schifffahrt durch die Straße von Kertsch und im Asowschen Meer garantiert, die durch das Völkerrecht gewährleistet ist; fordert die OSZE und ihre Mitglieder nachdrücklich auf, das Mandat der OSZE-Sonderbeobachtermission auf das Asowsche Meer auszudehnen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den russischen Schiffen aus dem Asowschen Meer zu EU-Häfen zu verwehren, falls Russland nicht die Freiheit der Schifffahrt durch die Straße von Kertsch und im Asowschen Meer wiederherstellt; fordert, dass alle Mittel der Diplomatie eingesetzt werden, um die Situation zu entschärfen, und begrüßt das Angebot, zwischen Kiew und Moskau zu vermitteln;
84. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit mit der Ukraine auf verschiedenen Ebenen – einschließlich der Bereiche Sicherheit und Verteidigung – zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang das Interesse der Ukraine an einer weiteren Mitwirkung an Projekten im Bereich Verteidigung, einschließlich der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung;
85. bestärkt die Ukraine und die EU darin, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Inneres weiter auszubauen;
Institutionelle Bestimmungen
86. betont, wie wichtig es ist, dass ukrainische Bürger proaktiv über die konkreten Vorteile und Ziele der Östlichen Partnerschaft informiert werden;
87. hebt hervor, wie wichtig es ist, gezielte Falschmeldungen und Propaganda aus Russland, einschließlich seiner erwarteten Einmischung in die Wahlen in der Ukraine sowie in der gesamten Europäischen Union, zu bekämpfen; fordert, dass die Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU in diesem Bereich verstärkt wird;
88. fordert, dass die Reformprozesse sowohl auf ukrainischer als auch auf europäischer Seite auf der Grundlage kohärenter und messbarer Indikatoren besser überwacht und weiterverfolgt werden; fordert die Kommission und den EAD zum wiederholten Mal auf, dem Parlament und dem Rat häufiger ausführliche schriftliche Berichte über die Umsetzung der Abkommen zu übermitteln;
89. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone in angemessener Weise zu beobachten und zu bewerten und dabei besonderes Augenmerk auf die Umsetzung und Anwendung des Besitzstands sowie auf die Auswirkungen auf die ukrainische Gesellschaft zu legen und jährlich öffentlich und umfassend unter anderem über die von der EU geleistete fachliche und finanzielle Unterstützung Bericht zu erstatten;
90. ist der Auffassung und betont, dass die Ukraine (und andere assoziierte Staaten – Moldau und Georgien) – unter der Voraussetzung, dass sie sich zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens und zur Einhaltung der Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundfreiheiten verpflichtet – im Einklang mit dem Modell „Östliche Partnerschaft Plus“, das vom Parlament befürwortet wird, unter anderem im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Zeit nach 2020 besondere Unterstützungsmechanismen der EU erhalten sollte;
91. beschließt, Jahresberichte über die Umsetzung der Assoziierungsabkommen zu erstellen;
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92. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine zu übermitteln.