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Verfahren : 2018/2967(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0562/2018

Aussprachen :

PV 13/12/2018 - 7.1
CRE 13/12/2018 - 7.1

Abstimmungen :

PV 13/12/2018 - 9.8

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0525

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 47k
Donnerstag, 13. Dezember 2018 - Straßburg
Iran, insbesondere der Fall Nasrin Sotudeh
P8_TA(2018)0525RC-B8-0562/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2018 zum Iran und insbesondere dem Fall Nasrin Sotudeh (2018/2967(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters über die Lage von Menschenrechtsverteidigern, des Sonderberichterstatters über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, des Vorsitzenden und Berichterstatters der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur De‑jure‑ und De‑facto-Diskriminierung von Frauen und des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 29. November 2018 zum Iran,

–  unter Hinweis auf die Leitlinien der EU zur Todesstrafe, für die Politik gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, in Bezug auf die Freiheit der Meinungsäußerung online und offline sowie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran vom 27. September 2018,

–  unter Hinweis darauf, dass Nasrin Sotudeh 2012 der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde,

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, deren Vertragspartei der Iran ist,

–  unter Hinweis auf die Charta des Präsidenten des Iran über die Rechte der Bürger,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh, eine prominente iranische Menschenrechtsanwältin, am 13. Juni 2018 festgenommen wurde, nachdem sie eine Frau vertreten hatte, der eine Haftstrafe drohte, weil diese Frau durch Abnehmen des Hidschab in der Öffentlichkeit friedlich gegen das Gesetz des Iran über das obligatorische Tragen des Hidschab protestiert hatte; in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh seit ihrer Festnahme im Frauentrakt des Ewin-Gefängnisses untergebracht ist und am 26. November 2018 ihren dritten Hungerstreik begann, um gegen die Weigerung der Staatsorgane des Iran zu protestieren, Farhad Mejsami eine Behandlung im Krankenhaus zu gestatten;

B.  in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh davon in Kenntnis gesetzt wurde, sie sei inhaftiert worden, weil sie 2015 von einem Richter des Islamischen Revolutionsgerichts in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war; in der Erwägung, dass der gegen sie erhobene Vorwurf „verdeckte Spionage“ lautete;

C.  in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh 2012 in Abwesenheit für ihre Arbeit und ihr Engagement für die Menschenrechte der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde; in der Erwägung, dass Nasrin Sotudeh seit langer Zeit und unermüdlich für die Menschenrechte im Iran eintritt und wegen ihrer Bemühungen bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbrachte; in der Erwägung, dass an der strafrechtlichen Verfolgung und den gegen sie vorgebrachten Anklagepunkten deutlich wird, in welch gravierendem Ausmaß die Justiz des Iran das Engagement für die Menschenrechte als Straftatbestand ansieht;

D.  in der Erwägung, dass sich Nasrin Sotudeh mehrmals in der Öffentlichkeit zu Menschenrechtsdefiziten im Iran und Unzulänglichkeiten im Justizsystem des Iran geäußert hat; in der Erwägung, dass die Festnahme von Nasrin Sotudeh Teil des verschärften Vorgehens gegen Menschen ist, die sich im Iran für die Rechte der Frau einsetzen; in der Erwägung, dass Menschen, die sich für die Rechte der Frau einsetzen und dabei tatkräftiges Engagement für die Stärkung der Frau und die Rechte der Frau zeigen, Schikanen, willkürlichen Festnahmen und willkürlichen Inhaftierungen ausgesetzt waren sowie ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren verletzt wurden;

E.  in der Erwägung, dass Nasrin Sotudehs Ehemann Resa Chandan im September 2018 festgenommen wurde, als er friedlich für die Freilassung seiner Ehefrau demonstrierte, und dass die Festnahme unter dem Vorwurf erfolgte, er verbreite Propaganda gegen das System und fördere die Praxis des unverschleierten Erscheinens in der Öffentlichkeit;

F.  in der Erwägung, dass im Iran die Proteste der Zivilgesellschaft gegen Armut, Inflation, Korruption und politischen Autoritarismus zunehmen und die Staatsorgane des Iran darauf mit schweren Repressionen reagieren; in der Erwägung, dass der iranische Geheimdienst sein Vorgehen gegen Mitarbeiter von Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverfechter, Anwälte, Umweltaktivisten, Verteidiger der Rechte der Frau, Studierende, Lehrkräfte, Fernfahrer und friedliche Aktivisten verschärft hat; in der Erwägung, dass die Staatsorgane des Iran im Jahr 2018 ihre Repressionen gegen Personen verstärkt haben, die das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung friedlich ausüben wollen, und Hunderte von Menschen wegen umfangreicher und vage formulierter Vorwürfe der Gefährdung der nationalen Sicherheit inhaftiert haben;

G.  in der Erwägung, dass Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen den Iran aufgefordert haben, die Rechte von Menschenrechtsverfechtern und Anwälten zu garantieren, die wegen der öffentlichen Unterstützung von Protesten gegen das im Iran obligatorische Tragen des Hidschab inhaftiert wurden;

H.  in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte im Iran erneut auf die zuvor vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und seiner eigenen Vorgängerin geäußerte tiefe Besorgnis über die fortgesetzten Hinrichtungen minderjähriger Straftäter im Iran hingewiesen hat;

I.  in der Erwägung, dass in den Berichten des Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte im Iran und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erhebliche Verstöße gegen die Rechte religiöser und ethnischer Minderheiten im Iran beschrieben werden und darin zudem der Vorwurf der Diskriminierung religiöser Minderheiten wie Christen und Bahai erhoben wird;

J.  in der Erwägung, dass vor Gerichten im Iran keine ordnungsgemäßen und fairen Verfahren durchgeführt werden, wobei der Zugang zu einem Rechtsbeistand – insbesondere während der Ermittlungen – verwehrt wird und Besuche durch Vertreter der Konsulate, der Vereinten Nationen oder humanitärer Organisationen verweigert werden; in der Erwägung, dass Urteile der Gerichte des Iran oft auf vagen und unspezifischen Vorwürfen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der Spionage beruhen;

K.  in der Erwägung, dass zahlreiche Berichte darüber vorliegen, dass Gefangene unter Verstoß gegen die Mindestgrundsätze der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt sind und sie keinen angemessenen Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, um sie einzuschüchtern, zu bestrafen oder unter Druck zu setzen;

L.  in der Erwägung, dass der Rat am 12. April 2018 seine als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2019 verlängerte, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten und des Verbots der Visumerteilung an Einzelpersonen und Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie des Verbots der Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden könnte, und von Ausrüstung zur Überwachung der Telekommunikation in den Iran;

M.  in der Erwägung, dass die EU und der Iran am 26. November 2018 in Brüssel ihre vierte Sitzung im Rahmen des hochrangig besetzten politischen Dialogs veranstalteten; in der Erwägung, dass dabei als fester Bestandteil des politischen Dialogs zwischen der EU und dem Iran auch über die Menschenrechte diskutiert und damit der regelmäßige Austausch, der zuvor im Februar 2016 und im November 2017 stattgefunden hatte, fortgeführt wurde;

N.  in der Erwägung, dass die tatsächliche Umsetzung der Charta über die Rechte der Bürger ein Schritt zur Verbesserung der bürgerlichen Rechte der Bevölkerung des Iran wäre;

1.  fordert die iranische Regierung auf, Nasrin Sotudeh umgehend und bedingungslos freizulassen; würdigt den Mut und das Engagement von Nasrin Sotudeh; fordert die iranische Justiz auf, das Recht auf ein ordnungsgemäßes und faires Gerichtsverfahren zu achten und die Anschuldigungen gegen Nasrin Sotudeh offenzulegen;

2.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, sicherzustellen, dass Nasrin Sotudeh während ihrer Haft im Einklang mit dem „Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen“ behandelt wird, der am 9. Dezember 1988 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 43/173 angenommen wurde; betont, dass die Staatsorgane des Iran die Sicherheit und das Wohlergehen aller Häftlinge während ihrer Inhaftierung sicherstellen und zu diesem Zweck auch für angemessene medizinische Versorgung sorgen müssen; fordert die Staatsorgane des Iran auf, alle Vorwürfe der Misshandlung in Haft zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu stellen; verurteilt die systematische Anwendung von Folter in iranischen Gefängnissen und fordert die umgehende Einstellung jedweder Form von Folter und Misshandlung der Häftlinge; fordert den Iran auf, sowohl rechtlich als auch in der Praxis dafür zu sorgen, dass niemand gefoltert oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird;

3.  fordert die iranische Regierung auf, die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten, darunter auch das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; fordert die Freilassung all derjenigen, die aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung festgenommen wurden, darunter auch Resa Chandan, und anderer Menschenrechtsverfechter, Umweltaktivisten, Gewerkschafter, Verfechter der Rechte der Frau und Gefangener aus Gewissensgründen; fordert die Staatsorgane des Iran auf, die allgemeinen Menschenrechte aller Menschen und vor allem das Recht auf freie Meinungsäußerung online und offline uneingeschränkt zu achten; fordert die Staatsorgane des Iran zudem auf, das Recht, sich friedlich zu versammeln, zu achten und zu schützen und davon abzusehen, Versammlungen, die nicht friedlich verlaufen, gewaltsam aufzulösen;

4.  bekundet sein Verständnis für die Kampagne gegen die obligatorische Kleiderordnung des Landes und seine Solidarität mit den Teilnehmern der Kampagne; verurteilt die Inhaftierung von Frauen, die im Rahmen der Kampagne ihr Kopftuch abgenommen haben, und fordert ihre umgehende und bedingungslose Freilassung;

5.  bringt seine Solidarität mit den Iranern zum Ausdruck, die für eine Verbesserung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage demonstrieren und ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte ausüben;

6.  äußert sich zutiefst besorgt darüber, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (EU/Iran) bei ihrer Einreise in den Iran verhaftet wurden; betont, dass durch diese Verhaftungen direkte persönliche Kontakte erschwert werden, und fordert die Staatsorgane des Iran auf, es allen Iranern zu gestatten, sicher in ihr Geburtsland zu reisen;

7.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen des Iran gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dafür zu sorgen, dass das Recht aller Angeklagten, sich ohne unzulässige Einschränkungen bei allen Gerichtsverfahren von einem Rechtsbeistand ihrer Wahl vertreten zu lassen, und ihr Recht auf ein faires Verfahren geachtet werden; fordert die iranische Regierung auf, das Recht aller Bürger, die im Iran inhaftiert sind, auf ein ordnungsgemäßes und faires Gerichtsverfahren zu achten;

8.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, in Übereinstimmung mit der Verfassung und den internationalen Verpflichtungen des Iran die Religionsfreiheit zu schützen und jedweder Diskriminierung von religiösen Minderheiten und Nichtgläubigen ein Ende zu setzen; verurteilt die systematische Verfolgung der Minderheit der Bahai; fordert die Staatsorgane des Iran ferner auf, dafür zu sorgen, dass alle Einwohner des Iran ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung den gleichen Rechtsschutz genießen;

9.  fordert die Staatsorgane des Iran auf, unter allem Umständen dafür zu sorgen, dass alle Menschenrechtsverfechter im Iran ihrer legitimen Tätigkeit im Bereich Menschenrechte frei und ungehindert nachgehen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen wie Freiheitsentzug, Einschüchterung und Schikanen seitens der Justiz fürchten zu müssen; fordert die Staatsorgane des Iran auf, alle gegen Menschenrechtsverfechter gerichteten Einschüchterungsversuche und Vergeltungsmaßnahmen (auch wegen Verbindungen zu Vertretern der EU oder der Vereinten Nationen oder zu unabhängigen Menschenrechtsorganisationen) einzustellen;

10.  fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und die Kommission auf, gefährdete Sacharow-Preisträger, darunter Nasrin Sotudeh und andere Preisträger, die verhaftet oder verurteilt wurden oder denen in Drittstaaten die Todesstrafe oder ein offenkundig unfaires Verfahren droht, stärker zu unterstützen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten der EU mit diplomatischen Vertretungen im Iran auf, die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umfassend anzuwenden und Nasrin Sotudeh und anderen Menschenrechtsverfechtern jedwede angemessene Unterstützung zukommen zu lassen, etwa in Form von Besuchen in der Haftanstalt, der Beobachtung des Gerichtsverfahrens oder der Bereitstellung rechtlicher oder jeder anderen Form von Unterstützung, die sie möglicherweise benötigen;

12.  verurteilt aufs Schärfste die Anwendung der Todesstrafe, auch ihre Anwendung bei minderjährigen Straftätern, und fordert die Staatsorgane des Iran auf, als Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Moratorium einzuführen; nimmt die Änderungen am Gesetz über den Drogenhandel zur Kenntnis, aufgrund deren die Todesstrafe seltener verhängt werden dürfte;

13.  fordert den Iran erneut auf, seine Mitwirkung an internationalen Menschenrechtsmechanismen durch die Zusammenarbeit mit den Sonderberichterstattern und Sondermechanismen zu vertiefen und dazu unter anderem Anträge der Mandatsträger auf Einreise in den Iran zu genehmigen; betont, dass der Iran enger mit dem Menschenrechtsrat zusammenarbeiten muss;

14.  fordert die EU, die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Mitgliedstaaten auf, Menschenrechtsfragen, darunter die Lage von politischen Häftlingen und Menschenrechtsverfechtern und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, in bilateralen und multilateralen Foren regelmäßig öffentlich und in privaten Gesprächen mit den Staatsorganen des Iran anzusprechen und die Achtung der Menschenrechte zu einer unabdingbaren Voraussetzung für die Vertiefung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu machen; bringt seine Unterstützung für Gespräche über die Menschenrechte zum Ausdruck; betont jedoch, dass ein formaler Menschenrechtsdialog zwischen der EU und dem Iran auf der Grundlage der allgemeinen Menschenrechte geführt werden muss;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Regierung und dem Parlament des Iran zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen