Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2018/2104(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0404/2018

Eingereichte Texte :

A8-0404/2018

Aussprachen :

PV 12/12/2018 - 26
CRE 12/12/2018 - 26

Abstimmungen :

PV 13/12/2018 - 9.15
CRE 13/12/2018 - 9.15

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0532

Angenommene Texte
PDF 152kWORD 64k
Donnerstag, 13. Dezember 2018 - Straßburg
Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2017
P8_TA(2018)0532A8-0404/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2018 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2017 (2018/2104(ΙΝΙ))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu dem Ergebnis der Beratungen des Petitionsausschusses,

–  unter Hinweis auf die Artikel 10 und 11 des Vertrags über die Europäische Union,

–  unter Hinweis auf die Artikel 24 und 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), aus welchen der hohe Stellenwert ersichtlich wird, den der Vertrag dem Recht der EU-Bürger und -Einwohner einräumt, sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu richten,

–  unter Hinweis auf Artikel 228 AEUV,

–  unter Hinweis auf Artikel 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten,

–  unter Hinweis auf die Bestimmungen des AEUV zum Vertragsverletzungsverfahren, insbesondere auf die Artikel 258 und 260 AEUV,

–  gestützt auf Artikel 52, 215 und 216 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Petitionsausschusses (A8-0404/2018),

A.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 insgesamt 1 271 Petitionen eingereicht wurden – gegenüber 1 569 im Jahr 2016 –, von denen 776 (60,2 %) als zulässig befunden wurden;

B.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 15 540 Nutzer des Internetportals für Petitionen des Parlaments mindestens eine Petition unterstützt haben, gegenüber 902 Nutzern im Jahr 2015 und 6 132 Nutzern im Jahr 2016; in der Erwägung, dass es insgesamt 21 955 Klicks zur Unterstützung von Petitionen gab, gegenüber 18 810 im Jahr 2016 und 1 329 im Jahr 2015; in der Erwägung, dass diese neue Art der Bürgerbeteiligung in Form der Unterstützung eingereichter Petitionen immer mehr zunimmt und berücksichtigt werden sollte;

C.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 zu drei verschiedenen Themen nahezu 250 identische oder sehr ähnliche Petitionen eingereicht und zu Themengruppen zusammengefasst wurden;

D.  in der Erwägung, dass von den im Jahr 2017 eingereichten Petitionen 67 von mindestens einem Bürger, 25 von mehr als 100 Bürgern, 10 von mehr als 10 000 Bürgern und zwei von mehr als 100 000 Bürgern mitunterzeichnet wurden;

E.  in der Erwägung, dass die Anzahl der eingereichten Petitionen gemessen an der Gesamtbevölkerung der EU gering war; in der Erwägung, dass dies darauf schließen lässt, dass trotz der vielen potenziellen Bedenken oder Erwartungen in Bezug auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der EU ein großer Teil der EU-Bevölkerung aus Unkenntnis nicht von seinem Petitionsrecht Gebrauch macht; in der Erwägung, dass mehr getan werden muss, um das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, bekannter zu machen;

F.  in der Erwägung, dass nur wenige EU-Bürger und in der EU ansässige Personen das Petitionsrecht kennen, was belegt, dass größere Anstrengungen unternommen und geeignete Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um das Petitionsrecht stärker in das Bewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger zu rücken und seine Inanspruchnahme erheblich zu verbessern;

G.  in der Erwägung, dass die Kriterien für die Zulässigkeit einer Petition gemäß Artikel 227 AEUV und Artikel 215 der Geschäftsordnung des Parlaments die Einhaltung der formalen Voraussetzungen umfassen, und zwar, dass ein Petent, der EU-Bürger oder Einwohner ist, durch Angelegenheiten, die im Tätigkeitsbereich der Europäischen Union liegen, betroffen sein muss; in der Erwägung, dass 495 Petitionen die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten und somit für unzulässig erklärt wurden;

H.  in der Erwägung, dass das Recht zum Einreichen einer Petition EU-Bürgern und ‑Einwohnern die Möglichkeit bietet, sich förmlich an ihre direkt gewählten Vertreter zu wenden; in der Erwägung, dass das Petitionsrecht ein entscheidender Bestandteil der Teilhabe von EU-Bürgern und -Einwohnern an den Tätigkeitsbereichen der EU sein und daher auf die bestmögliche Weise gefördert werden sollte; in der Erwägung, dass die uneingeschränkte Wahrnehmung des Petitionsrechts damit zusammenhängt, dass die Organe der EU und die Mitgliedstaaten zu raschen und wirksamen Lösungen der von den Bürgern über die Petitionen vorgebrachten Problematiken unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Grundrechte gelangen müssen;

I.  in der Erwägung, dass das Parlament bei der Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens international lange eine führende Rolle gespielt hat und weiterhin das offenste und transparenteste Petitionsverfahren in Europa besitzt, das Petenten eine uneingeschränkte Beteiligung an seinen Tätigkeiten ermöglicht;

J.  in der Erwägung, dass die aktive Beteiligung nur unter der Voraussetzung eines demokratischen und transparenten Verfahrens möglich ist, auf dessen Grundlage das Parlament und der Petitionsausschuss bürgerfreundliche und wirksame Arbeit leisten können; in der Erwägung, dass in dieser Hinsicht das Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Kommunikation mit den Petenten verfolgt werden muss und unter anderem die Umsetzung neuer Technologien mitverfolgt und auch selbst durchgeführt werden muss, sowie auch der Kommunikation mit anderen Bürgern und Personen mit Wohnort in der EU, die Bedenken hegen, etwa mit jenen, die Petitionen im Internet-Portal unterstützen;

K.  in der Erwägung, dass Petitionen ein nützliches Instrument darstellen, um Verstöße gegen das EU-Recht sowie Mängel, Unstimmigkeiten und eventuelle Lücken im EU-Recht aufzudecken, wenn es darum geht, ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit und einen umfassenden Schutz der Grundrechte aller Bürger sicherzustellen; in der Erwägung, dass Petitionen das Parlament und andere EU-Organe in die Lage versetzen, zu bewerten, wie das EU-Recht umgesetzt und angewendet wird und welche tatsächlichen Auswirkungen eine fehlerhafte Umsetzung auf die EU-Bürger und ‑Einwohner haben kann; in der Erwägung, dass Petitionen auch Hinweise darauf geben, in welchen Tätigkeitsbereichen der EU es an Rechtsvorschriften mangelt und entsprechende Rechtsvorschriften erlassen werden könnten;

L.  in der Erwägung, dass Petitionen für die EU-Bürger und Personen mit Wohnsitz in der EU im Vergleich zu direkten Beschwerden bei der Kommission eine zusätzliche Garantie bieten, da das Parlament in das Verfahren eingebunden ist und so eine bessere Kontrolle der Untersuchungspflichten der Kommission gegeben und eine transparente Aussprache über die einschlägige Angelegenheit unter Anwesenheit der Petenten, von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern der Kommission sowie gegebenenfalls anderer betroffener Stellen möglich ist;

M.  in der Erwägung, dass Petitionen im Hinblick auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der EU oft nützliche Informationen für andere parlamentarische Ausschüsse, und zwar auch im Hinblick auf ihre legislativen Tätigkeiten, liefern; in der Erwägung, dass im Gegenzug erwartet wird, dass die für die einschlägigen Themen der Petitionen zuständigen Ausschüsse ihr Fachwissen bereitstellen, damit die Petitionen angemessen bearbeitet werden können und das Parlament sie ordnungsgemäß beantworten kann; in der Erwägung, dass das Parlament insgesamt dafür verantwortlich ist, dafür zu sorgen, dass das grundlegende Petitionsrecht erfüllt wird, indem Petitionen ordnungsgemäß bearbeitet werden;

N.  in der Erwägung, dass jede Petition sorgfältig geprüft und bearbeitet werden sollte; in der Erwägung, dass der Petent ein Recht darauf hat, dass der Petitionsausschuss ihn innerhalb eines vertretbaren Zeitraums über die Zulässigkeit der Petition unterrichtet und sich eingehend mit der Petition befasst;

O.  in der Erwägung, dass ein erheblicher Anteil der Petitionen in den öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses diskutiert wird; in der Erwägung, dass Petenten ein Recht darauf haben, ihre Petitionen vorzulegen, und häufig umfassend in die Diskussionen einbezogen werden und somit aktiv zur Arbeit des Ausschusses beitragen; in der Erwägung, dass im Jahr 2017 248 Petitionen in Ausschusssitzungen diskutiert wurden, an denen 208 Petenten teilnahmen, 59 davon aktiv durch Wortbeiträge;

P.  in der Erwägung, dass die von den Bürgern und Personen mit Wohnsitz in der EU in ihren Petitionen und während der Ausschusssitzungen zur Verfügung gestellten Informationen – ergänzt durch das Fachwissen der Kommission, der Mitgliedstaaten und anderer Einrichtungen – für die Arbeit des Ausschusses eine entscheidende Rolle spielen; in der Erwägung, dass Petenten, deren Petitionen im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung behandelt werden und die an der Aussprache teilnehmen möchten, Anspruch auf die Erstattung der einschlägigen Kosten im Rahmen angemessener Obergrenzen haben sollten, damit es nicht zu sozioökonomischer Diskriminierung kommt;

Q.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 die wichtigsten im Rahmen von Petitionen vorgebrachten Anliegen neben zahlreichen anderen Tätigkeitsbereichen Umweltfragen (insbesondere Wasser- und Abfallbewirtschaftungsprobleme sowie Umweltschutz), Grundrechte (insbesondere Wahlrecht und Rechte des Kindes), Säuglingsraub, Freizügigkeit, soziale Angelegenheiten (Arbeitsbedingungen), verschiedene Formen der Diskriminierung und Zuwanderung betrafen;

R.  in der Erwägung, dass die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments zu einem verbesserten Petitionsverfahren führen dürfte, und dass es nach den maßgeblichen Regeln möglich sein muss, die Fähigkeit des Petitionsausschusses, den von den Bürgern vorgebrachten Anliegen nachzugehen, zu optimieren, um das Petitionsrecht umfassend zu schützen und zur Geltung zu bringen;

S.  in der Erwägung, dass 69,1 % der im Jahr 2017 eingegangenen Petitionen (878 Petitionen) über das Internetportal für Petitionen des Parlaments eingereicht wurden, gegenüber 68 % (1 067 Petitionen) im Jahr 2016; in der Erwägung, dass das hohe Anteil dieser Einreichungsform mit der Zeit zunehmen dürfte, was eine schnellere Erstbehandlung dieser Petitionen ermöglichen könnte;

T.  in der Erwägung, dass Petitionszusammenfassungen ab sofort früher auf das Portal hochgeladen werden können – ca. eine Woche, nachdem der Petitionsausschuss eine Entscheidung über die Zulässigkeit getroffen hat; in der Erwägung, dass Ende 2017 die Funktion zum automatischen Hochladen von Tagesordnungen und Sitzungsprotokollen sowie von Mitteilungen der Kommission eingeführt wurde, mit der diese Dokumente öffentlich verfügbar gemacht werden, sodass die Arbeit der Petitionsausschusses transparenter geworden ist; in der Erwägung, dass in all diesen Funktionen die Entschlossenheit des Parlaments zum Ausdruck kommt, die Interaktion mit den Petenten zu verbessern und ihnen eine Kommunikation in Echtzeit zu ermöglichen; in der Erwägung, dass die Bereiche zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) und der Datenschutzerklärung überarbeitet wurden, um sie an die Änderungen der Vertraulichkeitsbestimmungen der Geschäftsordnung anzugleichen; in der Erwägung, dass auch technische Verbesserungen vorgenommen wurden, einschließlich weiterer Verbesserungen bei der Suchfunktion und der Anzeige einer Informationsseite mit Informationen und Hinweisen für die Petenten vor dem Einreichen einer Petition; in der Erwägung, dass viele individuelle Supportanfragen von Nutzern erfolgreich bearbeitet wurden;

U.  in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die europäische Bürgerinitiative für ein wichtiges Instrument der direkten und partizipativen Demokratie hält, das es den Bürgern ermöglicht, sich aktiv in die Gestaltung der politischen Maßnahmen auf Unionsebene und der EU-Rechtsvorschriften einzubringen, wenn es ernst genommen wird;

V.  in der Erwägung, dass im Jahr 2017 gemäß Artikel 216a der Geschäftsordnung vier Informationsbesuche stattgefunden haben: nach Schweden, wo EU-Bürger Schwierigkeiten hatten, die Identifikationsnummer zu erhalten, die bei einem vorübergehenden Umzug nach Schweden für den Zugang zu den meisten benötigten Diensten erforderlich ist; nach Spanien aufgrund von Petitionen in Bezug auf die Anschuldigungen, dass während und nach der Franco-Diktatur neugeborene Babys aus Krankenhäusern gestohlen wurden; nach Taranto (Italien) wegen der Verschmutzung von Luft, Boden und Wasser durch eine Metallverarbeitungsanlage und eine örtliche Raffinerie; sowie nach Larnaka (Zypern) wegen der Auswirkungen eines neu errichteten Industriehafens in der Stadt auf die Umwelt und die Gesundheit;

W.  in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss gemäß der Geschäftsordnung für die Beziehungen zur Europäischen Bürgerbeauftragten zuständig ist, die Beschwerden über Missstände bei der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union untersucht; in der Erwägung, dass die derzeitige Europäische Bürgerbeauftragte, Emily O’Reilly, dem Petitionsausschuss bei seiner Sitzung am 30. Mai 2017 ihren Bericht für das Jahr 2016 vorgestellt hat und der Jahresbericht des Petitionsausschusses wiederum teilweise auf dem Jahresbericht der Bürgerbeauftragten basiert oder auch auf den dem Parlament vorgelegten Sonderberichten, wie etwa dem neuesten Sonderbericht über die Transparenz der Beschlussfassung im Rat;

X.  in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss Mitglied des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten ist, das auch die Europäische Bürgerbeauftragte, nationale und regionale Bürgerbeauftragte sowie ähnliche Einrichtungen der EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländer und anderer Länder des Europäischen Wirtschaftsraums umfasst und das den Austausch von Informationen über EU-Recht und EU-Politik sowie von bewährten Verfahren fördern soll;

1.  weist auf die grundlegende Rolle des Petitionsausschusses als ein Bindeglied zwischen den EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen einerseits und den Organen und Einrichtungen der EU andererseits hin, über das die EU-Bürger und in der EU ansässigen Personen das Europäische Parlament förmlich auf Fälle einer nicht ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts hinweisen können und sich mit ihren Bedenken und Ideen an ihre gewählten Vertreter wenden können, wodurch es möglich wird, die Anliegen der Petenten möglichst zeitnah zu prüfen und zu beantworten; betont, dass sich die Art und Weise, in der die in den Petitionen aufgezeigten Probleme angegangen werden, entscheidend auf die Bürger hinsichtlich der Frage, ob die Achtung ihres im EU-Recht verankerten Petitionsrechts wirksam ist, und auf ihre Meinung über die EU-Organe auswirkt; weist die Kommission darauf hin, dass Petitionen ein einzigartiges Mittel darstellen, um Situationen zu ermitteln, in denen das Unionsrecht nicht geachtet wird, und um im Rahmen der politischen Kontrolle des Europäischen Parlaments entsprechende Untersuchungen anzustrengen;

2.  weist darauf hin, dass Petitionen für das Parlament und andere Organe und Einrichtungen der sowohl eine Chance als auch eine Herausforderung darstellen können, weil mit ihrer Hilfe ein direkter Dialog mit EU-Bürgern und in der EU wohnhaften Personen aufgenommen werden kann, insbesondere, wenn diese von der Anwendung des EU-Rechts betroffen sind und nach einem wirksamen und effizienten Behebungsmechanismus suchen; hebt hervor, dass die EU-Organe und die Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen ihr Möglichstes tun müssen, die Probleme, die die Petenten ansprechen, rasch und wirksam zu lösen;

3.  betont, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit im Wege einer kontinuierlichen öffentlichen Debatte und umfassender Informationen über die tatsächlichen Zuständigkeiten der EU, ihre Funktionsweise und die Notwendigkeit künftiger Verbesserungen zu sensibilisieren, damit die Bürger und Einwohner darüber Bescheid wissen, auf welcher Ebene Entscheidungen getroffen werden, und sich an der Debatte über mögliche Reformen beteiligen können, und damit dem von einigen verantwortungslosen Mitgliedstaaten verwendeten Argument „Brüssel ist schuld“ die Grundlage entzogen wird; vertritt die Auffassung, dass eine breitere öffentliche Debatte über die EU, bessere Informationen und bessere Aufklärung sowie eine konsequente Berichterstattung in den Medien dazu führen würden, dass die Anzahl unzulässiger Petitionen zurückgeht, weil sich die Bürger und Einwohner dann besser über die Zuständigkeiten der EU im Klaren wären; stellt fest, dass die Themen unzulässiger Petitionen eine Rolle für die Politikgestaltung spielen können, auch wenn sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen;

4.  betont, dass eine stärkere Zusammenarbeit der Kommission und anderer EU-Organe mit den nationalen, regionalen und kommunalen Behörden nötig ist, damit ein EU-Recht erlassen und umgesetzt wird, das darauf ausgerichtet ist, ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit und den umfassenden und wirksamen Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte aller Bürger zu erreichen; hebt hervor, dass bei Ausschusssitzungen aktiver mit den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammengearbeitet werden muss und dass die vom Ausschuss übermittelten Anfragen schneller bearbeitet werden müssen; fordert daher eine entschlossene Unterstützung aller auf nationaler und europäischer Ebene beteiligten Behörden, damit der Bearbeitung von Petitionen und der Ausarbeitung entsprechender Lösungen Vorrang eingeräumt werden kann; stellt erneut fest, dass die Kommission auf zahlreiche Petitionen nur oberflächlich eingegangen ist;

5.  fordert die Kommission dringend auf, ihre Befugnisse im Rahmen ihrer Rolle als Hüterin der Verträge ordnungsgemäß auszuschöpfen, da diese Rolle für das Funktionieren der EU im Hinblick auf die Bürger und die europäischen Rechtsetzungsinstanzen von größter Bedeutung ist; fordert, dass Vertragsverletzungsverfahren rasch bearbeitet werden, d. h. unverzüglich gegen Fälle vorgegangen wird, in denen gegen EU-Recht verstoßen wird;

6.  bekräftigt, dass für eine umfassende Bearbeitung von Petitionen die Zusammenarbeit mit anderen parlamentarischen Ausschüssen von wesentlicher Bedeutung ist; weist darauf hin, dass im Jahr 2017 18 Petitionen zur Stellungnahme und 357 zur Kenntnisnahme an andere parlamentarische Ausschüsse gesendet wurden; begrüßt die Tatsache, dass die parlamentarischen Ausschüsse in 21 Fällen eine Stellungnahme zu Petitionen abgegeben haben; legt den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen nahe, den Dialog miteinander zu intensivieren, damit den von den EU-Bürgern dargelegten Problemen ordnungsgemäß Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird;

7.  weist auf die Einführung des Petitionsnetzes am 21. März 2017 hin, an der Mitglieder aller parlamentarischen Ausschüsse teilgenommen haben und bei der die Leitlinien des Netzes sowie sein Zweck und die Rollen seiner Mitglieder vorgestellt wurden; ist davon überzeugt, dass das Petitionsnetz ein nützliches Instrument für eine bessere Bearbeitung von Petitionen im Rahmen der parlamentarischen und Legislativtätigkeiten sein kann, wenn die Arbeiten ernst genommen werden; betont, wie wichtig das Netz ist, wenn es darum geht, die Mitglieder für die Anliegen der Bürger zu sensibilisieren, die im Rahmen einer Petition an das Parlament herangetragen werden, und um mögliche verfahrenstechnische Verbesserungen zu erörtern und bewährte Verfahren auszutauschen; betont, dass sich mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen die Effizienz bei der Planung von Anhörungen und Parlamentsstudien zu denselben Themen verbessern lässt; schaut der Veröffentlichung der Studie der Fachabteilung C zur derzeitigen Funktionsweise der Zusammenarbeit der einzelnen Ausschüsse mit dem Petitionsausschuss erwartungsvoll entgegen; hebt die Tatsache hervor, dass mit einer intensiveren Zusammenarbeit mit den parlamentarischen Ausschüssen an den von Petenten vorgebrachten Themen das Parlament in die Lage versetzt werden dürfte, die einzelnen Petitionen besser zu bearbeiten und dabei auch individueller auf sie einzugehen sowie sehr viel schneller und effizienter auf die Anliegen der Bürger zu reagieren, wodurch für die Bürger und Einwohner der EU wie auch für das Parlament in seinen Tätigkeiten und Europa insgesamt ein Mehrwert geschaffen wird;

8.  hebt die wichtigen Beiträge der im Vorfeld der Brexit-Verhandlungen von den betroffenen Bürgern und Personen mit Wohnsitz in der EU eingereichten Petitionen hervor; weist auf die öffentliche Anhörung zu den Rechten der Bürger nach dem Brexit hin, die der Petitionsausschuss am 11. Mai 2017 gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) und dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) abgehalten hat und mit der dazu beigetragen werden sollte, dass die Rechte der Bürger und von Personen mit Wohnsitz in der EU bei den Brexit-Verhandlungen vom Parlament als eine der wichtigsten Prioritäten behandelt werden;

9.  ist der Ansicht, dass der Petitionsausschuss und sein Sekretariat mehr Ressourcen erhalten sollten, um die Gleichbehandlung aller Petitionen zu garantieren; hebt die Tatsache hervor, dass mit den im Januar 2016 verabschiedeten Leitlinien des Ausschusses beim Umgang mit Petitionen und bei Entscheidungsprozessen für Transparenz und Klarheit gesorgt wird;

10.  weist darauf hin, dass Petitionen gemäß Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach jeder Unionsbürger und jede natürliche oder juristische Person mit Wohnort oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat eine Petition an das Europäische Parlament in Angelegenheiten richten kann, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen, geprüft werden; weist erneut darauf hin, dass das Verfahren zur Bearbeitung von Petitionen in der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgelegt ist;

11.  weist darauf hin, dass ein Verzicht darauf, bei Bürgerbeschwerden auch in Einzelfällen eingehend und rasch zu ermitteln, gemäß dem Ansatz, den die Kommission in ihrer Mitteilung von 2016 unter dem Titel „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ vorgeschlagen hat(1), ein rasches Verständnis von möglicherweise schwerwiegenden systembedingten Mängeln verhindern kann, was dazu führen kann, dass mehrfache Rechtsverletzungen zulasten zahlreicher Bürger weiterbestehen, und dass die Kommission auf diese Weise den Großteil der Zuständigkeit für die Überwachung möglicher Verstöße gegen das EU-Recht, mit Ausnahme systemrelevanter Verstöße, im Wesentlichen den nationalen Gerichten überlässt; ist der Auffassung, dass dies zu viel Auslegungsspielraum zulässt und ein solcher Ansatz insbesondere im Bereich des Umweltrechts schädlich ist; hält dies im Vergleich zu dem vorausgehenden Ansatz in Bezug auf die Umsetzung des Umweltrechts der Union für einen Rückschritt und ist der Ansicht, dass die Kommission damit insgesamt ihrer Rolle als Hüterin der Verträge nicht gerecht wird;

12.  betont, dass bei der Bearbeitung von Petitionen zu prekären Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern zutage getreten ist, dass in mehreren Mitgliedstaaten viele Arbeitnehmer Missbräuchen und Diskriminierungen ausgesetzt waren, wobei sich in einigen Fällen bestätigte, dass es an wirksamen Maßnahmen mangelte, um derartige Missbräuche zu verhindern und zu sanktionieren; bedauert, dass die Kommission mit der Bearbeitung von Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen einiger Mitgliedstaaten gegen das EU-Arbeitsrecht erheblich in Rückstand geraten ist, sodass sich die betreffenden Verletzungen von Arbeitnehmerrechten noch Jahre hinziehen können;

13.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, den Petitionsausschuss systematisch über laufende EU-Pilotverfahren und Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Petitionen zu unterrichten und ihm im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Zugang zu den im Laufe der Verfahren ausgetauschten Schriftsätzen zu gewähren, sobald die betreffenden Verfahren abgeschlossen wurden, und zwar insbesondere wenn die Verfahren ganz oder teilweise auf der Grundlage von Petitionen eingeleitet wurden; begrüßt die im Jahr 2014 von der Kommission eingerichtete zentrale Plattform, auf der Entscheidungen in Verletzungsverfahren veröffentlicht werden;

14.  erwartet, dass die Kommission bei den öffentlichen Aussprachen im Petitionsausschuss stets ordnungsgemäß vertreten ist, namentlich durch hochrangige Beamte, die zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen und auf die Anfragen von Petenten und Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingehen können, und zwar gegebenenfalls über den Rahmen der zuvor erteilten schriftlichen Antwort hinaus;

15.  begrüßt, dass der Petitionsausschusses immer mehr dazu übergeht, bestimmte Anliegen im Wege mündlicher Anfragen, Entschließungen oder kurzer Entschließungsanträge gemäß Artikel 216 Absatz 2 der Geschäftsordnung dem Plenum vorzulegen; weist auf seine Entschließungen hin, die nach der Veröffentlichung des Jahresberichts 2016 über die Tätigkeit des Petitionsausschusses(2), des Jahresberichts 2016 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten(3) und des Berichts über die Unionsbürgerschaft 2017(4) angenommen wurden; verweist auf seine Entschließung vom 15. März 2017 zu Hürden, die EU-Bürger daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und zu arbeiten(5);

16.  erinnert an die Anhörungen zu zahlreichen unterschiedlichen Themen, die der Petitionsausschuss im Jahr 2017 allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen organisiert hat, nämlich am 4. Mai zum Thema „Bekämpfung von Diskriminierung und Schutz von Minderheiten“, am 11. Mai gemeinsam mit dem EMPL- und dem LIBE-Ausschuss zum Thema „Die Lage und die Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich nach dem Brexit“, am 22. Juni zum Thema „Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger in das europäische Projekt“, am 29. Juni gemeinsam mit dem LIBE-Ausschuss zum Thema Staatenlosigkeit, am 20. November zur Europäischen Bürgerinitiative „Glyphosat verbieten und Mensch und Umwelt vor giftigen Pestiziden schützen“ und am 22. November zum Thema „Schutz der Rechte von Arbeitnehmern in befristeten oder prekären Beschäftigungsverhältnissen“; begrüßt es, dass am 12. Oktober 2017 der jährliche Workshop zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen abgehalten wurde;

17.  stellt fest, dass der Petitionsausschuss im Rahmen mehrerer Beiträge zu Parlamentsberichten Stellungnahmen zu verschiedenen, in Petitionen angesprochenen Themen abgegeben hat, beispielsweise zum europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit(6), zur Auslegung und Umsetzung der interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung(7), zur Brüssel IIa-Verordnung(8), zum Vertrag von Marrakesch(9), zur Überwachung der Anwendung des EU-Rechts 2015(10), zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen(11), zur Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen(12), zum Jahresbericht über die Lage der Grundrechte in der EU im Jahr 2016(13) und zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die Bürgerinitiative(14);

18.  stellt fest, dass die im Jahr 2017 von den Petenten vorgebrachten Anliegen am häufigsten Umweltfragen betrafen; weist auf den im November 2017 veröffentlichten Spezial-Eurobarometer 468 hin(15), aus dem hervorgeht, dass der Umweltschutz eines der Hauptanliegen der europäischen Bürger darstellt; betont, dass es wichtig ist, die Erwartungen der Bürger und von Personen mit Wohnsitz in der EU im Hinblick auf eine geeignete Umweltschutzgesetzgebung und die Umsetzung der verabschiedeten Vorschriften und politischen Maßnahmen zu erfüllen; bedauert, dass die Umweltschutzvorschriften in den Mitgliedstaaten nicht immer ordnungsgemäß umgesetzt werden, wie in den Petitionen beschrieben wird; fordert die Kommission als Hüterin der Verträge mit Nachdruck dazu auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine ordnungsgemäße Umsetzung des EU-Rechts zu sorgen;

19.  bekräftigt, dass die Kommission die Vereinbarkeit der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Umweltprüfungen mit dem EU-Recht in Bezug auf die Genehmigung von Infrastrukturprojekten genau und umfassend prüfen muss, in deren Zusammenhang die Bürger mittels Petitionen auf ernsthafte Risiken für die Gesundheit des Menschen und für die Umwelt hingewiesen haben;

20.  bekundet sein tiefes Bedauern darüber, dass die Probleme mit der Luftqualität in mehreren Mitgliedstaaten, auf die die Bürger in ihren Petitionen hingewiesen haben, sich dadurch verschlimmern, dass 43 Millionen die Luft verschmutzende Fahrzeuge mit Dieselmotoren, die den EU-Normen über die Typzulassung und über die Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen nicht entsprechen, weiterhin am Verkehr teilnehmen;

21.  weist auf die Arbeit des Petitionsausschusses in Verbindung mit Petitionen zu Belangen von Menschen mit Behinderungen hin; stellt fest, dass im Jahr 2017 weniger Petitionen zu Belangen von Menschen mit Behinderungen eingereicht wurden; hebt hervor, dass für Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Transportmitteln und zur baulichen Umwelt sowie Diskriminierung, insbesondere in der Arbeitswelt, zu den größten Problemen gehören; stellt fest, dass Diskussionen über Petitionen zu Belangen von Menschen mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde, z. B. im Hinblick auf die Unterstützung pflegender Angehöriger und auf die zügige Ratifizierung, Umsetzung und Anwendung des Vertrags von Marrakesch;

22.  hebt die Schutzfunktion hervor, die dem Petitionsausschuss im Kontext des EU-Rahmens für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zukommt; weist auf ein Seminar zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen hin, das im Rahmen der Ausschusssitzung am 12. Oktober 2017 stattgefunden hat und bei dem u. a. eine Studie zu inklusiver Bildung vorgestellt wurde; fordert die Organe und Einrichtungen der EU auf, bei dieser Frage mit gutem Beispiel voranzugehen und sicherzustellen, dass die nationalen Behörden die auf diesem Gebiet erlassenen Rechtsvorschriften unverzüglich anwenden;

23.  verweist auf seine Entschließung vom 15. März 2017 zu Hürden, die EU-Bürger daran hindern, sich innerhalb des Binnenmarktes frei zu bewegen und zu arbeiten; fordert die Kommission erneut auf, ihre Leitlinien für eine bessere Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG zu präzisieren, zu aktualisieren und zu erweitern und dabei insbesondere die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Rechtssachen C-456-12 und 457-12) zu berücksichtigen; empfiehlt die Anwendung der Umsetzungspläne (Transposition Implementation Plans, TIPS), um für eine vollständige und ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie 2004/38/EG sowie die bestehende Rechtsprechung des EuGH zur Freizügigkeit zu achten, da deren Nichtachtung eine unmittelbare Verletzung eines Grundrechts der Bürger der EU darstellt;

24.  erkennt die Arbeit der beim Petitionsausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe zum Wohlergehen von Kindern an und nimmt deren am 3. Mai 2017 angenommenen Abschlussbericht einschließlich der Empfehlungen zur Kenntnis; ist der festen Überzeugung, dass die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten den Empfehlungen des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe schlüssige und wirksame Maßnahmen folgen lassen sollten; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Rechtsvorschriften einzuhalten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Familienangelegenheiten wirksam zu fördern und zu verbessern und zu diesem Zweck Richter und Fachkräfte zu schulen sowie Informationen zu Prozesskostenhilfe und zweisprachigen Anwälten zur Verfügung zu stellen;

25.  wiederholt seine Auffassung, dass sich die Bürger bei einer zu engen und inkohärenten Auslegung von Artikel 51 der Charta der Grundrechte von der EU abwenden könnten; fordert die Kommission auf, Maßnahmen vorzustellen, mit denen für eine kohärente und umfassende Anwendung von Artikel 51 gesorgt werden kann;

26.  bestärkt die Kommission darin, die Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, Lösungen zu finden, um einem Verlust des Wahlrechts und der Entmündigung von EU-Bürgern vorzubeugen, die sich innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und aufhalten, sowie auch der Entrechtung von Personen, die ihren Wohnsitz seit langem in der EU haben; verleiht seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass in dem Entwurf eines Austrittsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich nicht auf die politischen Rechte der Bürger Bezug genommen wird;

27.  hebt hervor, dass die europäische Bürgerinitiative sowohl transparent als auch effizient sein sollte, um als ein wichtiges Instrument für eine aktive Beteiligung von Bürgern und der Öffentlichkeit dienen zu können; bedauert, dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall war und nach erfolgreichen Initiativen bislang keine greifbaren legislativen Maßnahmen getroffen worden sind; nimmt den am 13. September 2017 veröffentlichten Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 über die europäische Bürgerinitiative(16) zur Kenntnis; weist auf die neueste eingereichte erfolgreiche Bürgerinitiative mit dem Titel „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ hin; weist auf die öffentliche Anhörung zu dieser Initiative am 20. November 2017 im Parlament hin; erwartet, dass die Kommission inhaltlich folgerichtig handelt; weist erneut auf die Bereitschaft des Petitionsausschusses hin, vorausschauend an der Organisation öffentlicher Anhörungen für erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen mitzuwirken; spricht sich dafür aus, der Wirksamkeit dieses partizipativen Verfahrens auf institutioneller Ebene Vorrang einzuräumen sowie gebührende legislative Folgemaßnahmen zu ergreifen;

28.  unterstreicht, dass sowohl im Rahmen der öffentlichen Anhörung zu der europäischen Bürgerinitiative mit dem Titel „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ als auch bei der Behandlung einschlägiger Petitionen zutage trat, dass an den auf EU-Ebene verwendeten Verfahren zur Zulassung unter anderem von Glyphosat, genetisch veränderten Organismen und Pestiziden ihre geringe Unabhängigkeit, unzureichende Transparenz und Ungenauigkeit bei der Erhebung und Bewertung wissenschaftlicher Nachweise zu bemängeln sind;

29.  weist auf die hohe Zahl an Petitionen zum Thema Tierschutz hin; weist auf die Studie zum Thema „Das Wohlergehen von Tieren in der Europäischen Union“ und deren Vorstellung in der Ausschusssitzung am 23. März 2017 mit anschließender Aussprache über eine Reihe von Petitionen in dieser Angelegenheit hin; hält es für unerlässlich, auf EU-Ebene eine neue Tierschutzstrategie zur Schließung aller bestehenden Lücken, zur Angleichung der Rechtsvorschriften und zur Gewährleistung eines umfassenden und wirksamen Tierschutzes, auch in Bezug auf Tiertransporte, durch einen klaren und umfassenden Rechtsrahmen, der die Anforderungen von Artikel 13 AEUV in vollem Umfang erfüllt, auf den Weg zu bringen;

30.  hebt die wichtige Rolle des SOLVIT-Netzes hervor, das Bürgern und Unternehmen die Möglichkeit bietet, Bedenken über mögliche Verstöße gegen das EU-Recht durch Behörden in anderen Mitgliedstaaten zu äußern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, SOLVIT zu fördern, um es für die Bürger hilfreicher und sichtbarer zu gestalten; begrüßt in dieser Hinsicht den durch die Kommission im Mai 2017 veröffentlichten Aktionsplan zur Stärkung des SOLVIT-Netzes; fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament über die mit diesem Aktionsplan erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten;

31.  hebt hervor, dass das Internetportal für Petitionen weiterentwickelt und zu einer Schnittstelle für die Kommunikation in beide Richtungen und zu einem leicht zugänglichen interaktiven Instrument ausgebaut werden muss, über das die Bürger aller Mitgliedstaaten der EU auf alle grundlegenden Informationen in Bezug auf die Petitionen und ihre Bearbeitung zugreifen, untereinander kommunizieren und zum Austausch von Dokumenten und bewährten Vorgehensweisen thematische Gemeinschaften bilden können; bekräftigt, dass der Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Petitionen weiter abgebaut werden muss; unterstreicht, dass das Portal auch als öffentliches Petitionsregister fungiert; weist erneut darauf hin, dass die technische Leistungsfähigkeit des Portals verbessert werden muss, damit ein reibungsloser Ablauf der Petitionsverfahren gewährleistet werden kann; betont, dass die Kommunikation mit Petenten verbessert werden muss und ihnen Informationen zum Fortschritt ihrer Petition in ihrer eigenen Sprache mitgeteilt werden müssen; ist der Auffassung, dass Unterstützer, die ihre Zustimmung und ihr Interesse an Petitionen zum Ausdruck bringen, Anspruch auf das gleiche Feedback und die gleichen Informationen haben wie Petenten, namentlich in Bezug auf Aussprachen im Parlament oder Antworten der Kommission; weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Bemühungen dahingehend zu verstärken, dass sichergestellt wird, dass die Petenten bei der Erörterung ihrer Petitionen im Ausschuss anwesend sind;

32.  fordert einen stärker fokussierten und aktiveren Presse- und Kommunikationsdienst und eine aktivere Präsenz in den sozialen Medien, damit der Ausschuss mit seiner Arbeit besser auf die Anliegen der Öffentlichkeit reagieren kann;

33.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und den Bericht des Petitionsausschusses dem Rat, der Kommission, der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, ihren Petitionsausschüssen und ihren Bürgerbeauftragten bzw. entsprechenden Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. C 18 vom 19.1.2017, S. 10
(2) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 105.
(3) ABl. C 356 vom 4.10.2018, S. 77.
(4) ABl. C 369 vom 11.10.2018, S. 11.
(5) ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 98.
(6) Stellungnahme angenommen am 24. Januar 2017.
(7) Stellungnahme angenommen am 24. Januar 2017.
(8) Stellungnahme angenommen am 25. April 2017.
(9) Stellungnahmen angenommen am 24. Januar 2017.
(10) Stellungnahme angenommen am 22. März 2017.
(11) Stellungnahme angenommen am 7. September 2017.
(12) Stellungnahme angenommen am 7. September 2017.
(13) Stellungnahme angenommen am 22. November 2017.
(14) Stellungnahme angenommen am 7. September 2017.
(15) Spezial-Eurobarometer 468, Einstellungen der europäischen Bürger gegenüber der Umwelt, Oktober 2017, http://ec.europa.eu/commfrontoffice/publicopinion/index.cfm/Survey/getSurveyDetail/instruments/SPECIAL/surveyKy/2156
(16) ABl. L 65 vom 11.3.2011, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen