Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der EU und Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Albanien ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2019 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien (10302/2018 – C8-0433/2018 – 2018/0241(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (10302/2018),
– unter Hinweis auf den Entwurf der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien (10290/2018),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d, Artikel 79 Absatz 2 Buchstabe c und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0433/2018),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0463/2018),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Vereinbarung;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Albanien zu übermitteln.