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Verfahren : 2018/2938(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0052/2019

Eingereichte Texte :

B8-0052/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/01/2019 - 12.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0015

Angenommene Texte
PDF 123kWORD 48k
Mittwoch, 16. Januar 2019 - Straßburg
Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylangelegenheiten (EASO) für das Haushaltsjahr 2016
P8_TA(2019)0015B8-0052/2019

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2019 über den Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016 (2018/2938(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2016 des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, zusammen mit der Antwort des Büros(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Februar 2018 zu der dem Büro für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilenden Entlastung (05941/2018 – C8‑0087/2018),

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 18. April 2018 über den Aufschub des Entlastungsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2016(3) sowie auf die Antwort des Exekutivdirektors des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 24. Oktober 2018, mit dem dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 verweigert wird(4),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen(6), insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(7), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 sowie Anlage IV Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 2 seiner Geschäftsordnung,

1.  billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen für das Haushaltsjahr 2016;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 79.
(2) ABl. C 417 vom 6.12.2017, S. 79.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0140.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0406.
(5) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(6) ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11.
(7) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen