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Verfahren : 2018/0414(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0018/2019

Eingereichte Texte :

A8-0018/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 31/01/2019 - 9.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0048

Angenommene Texte
PDF 128kWORD 50k
Donnerstag, 31. Januar 2019 - Brüssel
Bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020 ***I
P8_TA(2019)0048A8-0018/2019
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020 (COM(2018)0817 – C8-0506/2018 – 2018/0414(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0817),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 42 und 43 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0506/2018),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 14. Januar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8-0018/2019),

A.  in der Erwägung, dass es aus Dringlichkeitsgründen gerechtfertigt ist, vor Ablauf der in Artikel 6 des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit festgelegten Achtwochenfrist abzustimmen;

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 31. Januar 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf bestimmte Vorschriften über Direktzahlungen und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Jahre 2019 und 2020
P8_TC1-COD(2018)0414

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/288.)

Letzte Aktualisierung: 8. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen