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Verfahren : 2019/2543(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0082/2019

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 31/01/2019 - 9.16
CRE 31/01/2019 - 9.16

Angenommene Texte :

P8_TA(2019)0061

Angenommene Texte
PDF 122kWORD 50k
Donnerstag, 31. Januar 2019 - Brüssel
Lage in Venezuela
P8_TA(2019)0061RC-B8-0082/2019

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2019 zur Lage in Venezuela (2019/2543(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela(1), vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien(2) und vom 25. Oktober 2018 zur Lage in Venezuela(3),

–  unter Hinweis auf die von der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HRVP/HR) am 26. Januar 2019 im Namen der EU abgegebene Erklärung zur Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der VP/HRVP/HRim Namen der EU vom 10. Januar 2019,

–  unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),

–  unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas, insbesondere auf Artikel 233,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass bei der Wahl am 20. Mai 2018 die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten und der politische Pluralismus, die Demokratie, die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass die EU genau wie andere regionale Organisationen und demokratische Länder weder die Wahl noch die aus diesem unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangene Regierung anerkannt hat;

B.  in der Erwägung, dass sich Nicolás Maduro am 10. Januar 2019 vor dem Obersten Gerichtshof widerrechtlich und entgegen der verfassungsmäßigen Ordnung die Präsidialgewalt angeeignet hat;

C.  in der Erwägung, dass der rechtmäßig und demokratisch gewählte Präsident der Nationalversammlung, Juan Guaidó, am 23. Januar 2019 im Einklang mit Artikel 233 der Verfassung Venezuelas als Interimspräsident Venezuelas vereidigt wurde;

D.  in der Erwägung, dass es in Venezuela in den vergangenen Tagen zu Protesten und Massendemonstrationen gekommen ist; in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit den Demonstrationen und Unruhen Dutzende Todesfälle und Hunderte Verletzte gemeldet werden; in der Erwägung, dass es weiterhin zu Todesfällen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt, die auf Gewalttaten gegen und Repression von sozialen Protesten, auf rechtswidrige Razzien, willkürliche Verhaftungen – u. a. von mehr als 70 Minderjährigen – sowie Stigmatisierung und Verfolgung von oppositionellen Aktivisten zurückzuführen sind; in der Erwägung, dass in der vergangenen Woche zu neuen Protesten aufgerufen wurde;

E.  in der Erwägung, dass die EU wiederholt die Wiederherstellung der Demokratie und Rechtstaatlichkeit in Venezuela durch ein glaubwürdiges politisches Verfahren gefordert hat;

F.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seinen Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2017 an die demokratische Opposition und politische Gefangene in Venezuela verliehen hat;

G.  in der Erwägung, dass die Bevölkerung Venezuelas vor einer unvergleichlichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und demokratischen Krise steht, bei der mehr als 3 Millionen Menschen migriert sind und die Inflationsrate auf über 1 650 000 % angestiegen ist;

H.  in der Erwägung, dass internationale und regionale Partner wie die EU zugesagt haben, die Schaffung von Bedingungen für einen friedlichen, glaubwürdigen und inklusiven politischen Prozess zwischen allen einschlägigen venezolanischen Akteuren zu unterstützen; in der Erwägung, dass die EU ihre Bereitschaft bekräftigt hat, die Kommunikationskanäle offen zu halten;

I.  in der Erwägung, dass Nicolás Maduro auf die Forderung der VP/HR im Namen der EU nach einer umgehenden Abhaltung einer freien, transparenten und glaubwürdigen Präsidentschaftswahl die Möglichkeit, eine entsprechende Neuwahl abzuhalten, öffentlich abgelehnt hat;

1.  erkennt Juan Guaidó als rechtmäßigen Interimspräsidenten der Bolivarischen Republik Venezuela gemäß Artikel 233 der Verfassung Venezuelas an und sagt seine uneingeschränkte Unterstützung für seinen Fahrplan zu;

2.  fordert die VP/HR auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten einen einheitlichen und starken Standpunkt einzunehmen und Juan Guaidó als den einzigen rechtmäßigen Interimspräsidenten des Landes anzuerkennen, bis eine freie, transparente und glaubwürdige Präsidentschaftswahl angesetzt werden kann, um die Demokratie wiederherzustellen; begrüßt, dass zahlreiche demokratische Länder den neuen Interimspräsidenten bereits anerkannt haben;

3.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, falls dieser Beschluss angenommen wird, entsprechend zu handeln und diese durch die rechtmäßige Regierung zu ernennenden Vertreter zu akkreditieren;

4.  verurteilt die heftige Repression und Gewalt, die Tote und Verletzte fordern, aufs Schärfste; bringt seine Solidarität mit der venezolanischen Bevölkerung und sein aufrichtiges Beileid für ihre Familien und Freunde zum Ausdruck; fordert die De-facto-Regierung Venezuelas nachdrücklich auf, allen Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen sowie sicherzustellen, dass alle Grundfreiheiten und Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden;

5.  verurteilt die Verhaftung mehrerer Journalisten, die über die Lage in Venezuela berichtet haben, und fordert ihre sofortige Freilassung;

6.  lehnt alle Vorschläge und Versuche ab, die einen möglichen Einsatz von Gewalt zur Lösung der Krise vorsehen;

7.  bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die Nationalversammlung, die das einzige rechtmäßige demokratische Organ Venezuelas ist und deren Befugnisse, einschließlich der Vorrechte und der Sicherheit ihrer Mitglieder, wiederhergestellt und geachtet werden müssen;

8.  unterstützt entschieden die Forderung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, eine unabhängige und umfassende Untersuchung der begangenen Tötungen durchzuführen, was im Einklang mit seinen früheren angenommenen Entschließungen steht;

9.  fordert die VP/HR auf, gemeinsam mit den Ländern in der Region und anderen wichtigen Akteuren darauf hinzuwirken, dass im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2018 eine Kontaktgruppe eingerichtet wird, die vermitteln könnte, damit eine Einigung bezüglich der Forderung nach einer freien, transparenten und glaubwürdigen Präsidentschaftswahl mit einem gemeinsam vereinbarten Zeitplan, gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, Transparenz und internationaler Beobachtung erzielt werden kann;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem rechtmäßigen Interimspräsidenten der Republik und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Lima-Gruppe, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0313.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0436.

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen