Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (COM(2017)0772/2 – C8-0409/2017 – 2017/0309(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0772/2),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8‑0409/2017),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die vom tschechischen Abgeordnetenhaus im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Oktober 2018(1),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 16. Mai 2018(2),
– unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen und den Standpunkt in Form von Änderungsanträgen des Entwicklungsausschusses, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0180/2018),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(3);
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
4. fordert die Kommission auf, auf Umschichtungen zur Finanzierung neuer politischer Prioritäten, die während eines laufenden mehrjährigen Finanzrahmens hinzugefügt werden, zu verzichten, da dadurch unweigerlich Nachteile für die Durchführung anderer wichtiger Tätigkeiten der Union entstehen.
5. fordert die Kommission auf, im 2021 beginnenden nächsten mehrjährigen Finanzrahmen auf der Grundlage der gegenwärtig laufenden Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union ausreichende Finanzmittel für das Verfahren bereitzustellen;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Dieser Standpunkt ersetzt die am 31. Mai 2018 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P8_TA(2018)0236).
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 12. Februar 2019 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses (EU) 2019/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2019/420.)
ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
Die zusätzliche Finanzausstattung für die Durchführung des Katastrophenschutzverfahrens der Union in den Jahren 2019 und 2020 wurde auf 205,6 Mio. EUR festgesetzt. Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde sollte ein Teil der gesamten Aufstockung des rescEU-Haushalts im Wege von Umschichtungen auf Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und Rubrik 4 (Europa in der Welt) des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 vorgenommen werden. Die drei Organe weisen darauf hin, dass ein Teil der Umschichtungen bereits in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen wurde und 15,34 Mio. EUR bereits in der Finanzplanung für 2020 enthalten waren.
Im Rahmen des Haushaltsverfahrens für 2020 wird die Kommission aufgefordert, zusätzliche Umschichtungen in Höhe von 18,24 Mio. EUR vorzuschlagen, damit für die Jahre 2019 und 2020 ein Anteil von 50 % in denselben Rubriken erreicht wird.